Details

Kategorie: Referat (Ausarbeitung)
Jahr: 2004
Seiten: 16
Note: 1,2
Sprache: Deutsch
Dateigröße: 585 KB
Archivnummer: V26130
ISBN (E-Book): 978-3-638-28555-1
Anmerkungen :
Das Referat behandelt die Integration von behinderten Kindern und Jugendlichen in Kindergarten und Schule. Verschiedene Integrationsformen werden erläutert.

Textauszug (computergeneriert)

Fachhochschule Düsseldorf
Fachbereich 6, Sozialpädagogik
2. Fachsemester

Integration von Behinderten

von: Sandra Röches

 


Inhaltsverzeichnis

1. Definition S. 2

2. Ziel der Integration S. 2

2.1. Zielgleiche Integration S. 2
2.2. Zieldifferente Integration S. 3

3. Kooperation- Bindeglied zwischen zielgleicher und zieldifferenter Integration S. 3

4. Grundsätze und fundamentale Prinzipien für das Verständnis von Integration S. 4

5. Rahmenbedingungen der schulischen Integration S. 5

6. Soziologisch relevante Ergebnisse und Erkenntnisse

6.1. Stand der schulischen Integration S. 6

6.1.1. Internationale Entwicklungen S. 6

6.1.2. Schulische Integration in Deutschland S. 7

6.1.3. Kosten S. 7
6.2. Sozialentwicklung und Selbstbild behinderter Kinder S. 8
6.3. Urteile von Eltern über Integration S. 9

7. Adressen S.10

8. HTZ- Integrative Kindertagesstätte Andernach S.11

9. Erfahrungsbericht von Jenny H. S.12

10. Fazit S.13

11. Diskussionsfrage S.13

12. Literaturverzeichnis S.14

 

 

1. Definition

Das Wort Integration stammt vom lateinischen Verbum „integrare“ (in etwa „ergänzen, wiederherstellen“) und von dem Adjektiv „integer“ („unberührt“, „ganz“) ab. Über die Philosophie und besonders durch die Soziologie, Psychologie und Bildungspolitik des 19. Jahrhunderts erlangte der Integrationsbegriff seine heutige gesellschaftliche Bedeutung. (Cloerkes, 2001, S. 173). Integration bezeichnet eine gemeinsame (z.B. schulische) Daseinsgestaltungsform von Menschen mit (z.B. infolge einer Behinderung) voneinander abweichenden (z.B. das Lernen betreffenden) Erlebnis- und Erfahrungsweisen und Bewältigungsformen. (Kobi, 1999, S. 242) Integration meint die Gemeinsamkeit von behinderten und nichtbehinderten Menschen in allen Lebensbereichen der Gesellschaft, z.B. das gemeinsame Unterrichten von behinderten und nichtbehinderten Kindern. „Integration ist ein Grundrecht im Zusammenleben der Menschen“ (Muth, 1992 zit. in Cloerkes, 2001, S. 206), das zwischenzeitlich auf Beschluss des Deutschen Bundestages 1994 gesetzlich im Grundgesetz (Art. Abs. 3.2 GG) verankert wurde.

2. Ziel der Integration

Aus behindertensoziologischer Sicht ist das Verständnis von Integration als Entstigmatisierung wesentlich. Integration ist danach ein auf Solidarität und Emanzipation ausgerichteter Interaktionsprozess, der sich die bestmögliche Teilhabe eines Behinderten an allen gesellschaftlichen und sozialen Prozessen der Nichtbehinderten (Familie, Kindergarten, Schule, Beruf, Freizeit, Öffentlichkeit...), ohne dass sich der Behinderte selbst dabei unwohl fühlt, zum Ziel gesetzt hat. Integration ist Weg und Ziel zugleich. Integration als Weg meint die Mittel, die man einsetzt, um das Ziel zu erreichen. Untersuchungen ergaben folgende Erfolge: Toleranz, intellektuellen und emotionalen Gewinn, positive Entwicklungen im psychosozialen Bereich, kognitive Fortschritte, höhere Wertschätzung, respektieren der Grenzen Anderer, Fürsorgeentwicklung, etc. (Prengel, 1995).

2.1. Zielgleiche Integration

Die Integration von Kindern und Jugendlichen, die auch mit ihrer Behinderung den Leistungsanforderungen, die an gleichaltrige nichtbehinderte Kinder und Jugendliche gestellt werden, ohne größere und aufwendigere Maßnahmen entsprechen können, hat schon immer stattgefunden, ohne dass der Integrationsbegriff dafür verwendet wurde. Bei zielgleicher Integration hat sich der Behinderte Mensch dem System Schule und all seinen Anforderungen voll unterzuordnen. Zielgleiche Integration ist zugleich auch selektive (aussondernde) Integration. Denn so wird eine neue Gruppe definiert: Die „nicht integrierbaren Behinderten“. Die zielgleiche Integration verursacht jedoch kaum Mehrkosten, da der sonderpädagogische Förderbedarf keine oder nur sehr geringe personelle, sächliche oder räumliche Veränderungen notwendig macht.

2.2. Zieldifferente Integration

Von zieldifferenter Integration spricht man, wenn behinderte Kinder am Unterricht von nichtbehinderten Kindern teilnehmen dürfen, obwohl sie nicht den lehrplanmäßigen Anforderungen der Regelschule entsprechen können. Dies kann nur durch ein Mehr-Pädagogenteam (meist ein Regelschullehrer und ein Sonderschullehrer, die gemeinsam unterrichten) ermöglicht werden. Zieldifferente Integration heißt, dass jeder Behinderte, unabhängig von Art, Ausmaß und Schweregrad seiner Behinderung, nach dem Lehrplan unterrichtet wird, nach dem er auch an der Sonderschule unterrichtet werden würde. Ein zieldifferenter Unterricht ist ein binnendifferenzierter Unterricht, das heißt, dass die Ziele, die Inhalte, die Methoden und die Medien unterschiedlich sind. Die zieldifferente Integration ist sehr kostenintensiv, da sie nicht ohne veränderte Rahmenbedingungen, fachlich qualifizierte Pädagogen und Therapeuten, sowie ein hohes Maß an integrativer Didaktik und Methodik stattfinden kann (Cloerkes, 2001). In der Praxis bedeutet dies, dass es in integrativen Schulklassen keine verbindlichen Lernziele mehr gibt, sondern individuell auf das Können der Kinder ausgerichtete Lernziele. Annedore Prengel (1995, S.161) betont, dass es zum Grundkonsens der Integrationspädagogik gehört, dass sich Gemeinsamkeit in der Gruppe herstellen kann und dass Kinder nicht isoliert voneinander auf ihrem jeweiligen Lernniveau für sich arbeiten, sondern dass sie an den Erfolgen der Anderen teilhaben und einander helfen.

3. Kooperation- Bindeglied zwischen zielgleicher und zieldifferenter Integration

[...]

Kommentare

Kommentar hinzufügen

Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:

http://www.grin.com/e-book/26130/