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Autor: Christian Wagener
Fach: Wirtschaft - Bank, Börse, Versicherung
Details
Tags: Altersvorsorge, Deutschland, Jahre
Jahr: 2001
Seiten: 86
Note: 2,3
Sprache: Deutsch
Dateigröße: 587 KB
ISBN (E-Book): 978-3-638-12425-6
Zusammenfassung / Abstract
...
Textauszug (computergeneriert)
Fachhochschule Ludwigshafen am Rhein
Hochschule für Wirtschaft
Fachbereich Internationale Finanzdienstleistungen
Diplomarbeit
Die betriebliche und private Altersvorsorge in
Deutschland ab dem Jahre 2002
vorgelegt von:
Wagener, Christian aus Landau
Betreuer:
Prof. Dr. Hermann Weinmann
Bearbeitungszeit:
28.Mai 2001 bis 28.November 2001
Gliederung
1. Einführung ... 1
1.1 Der Begriff "Altersvorsorge" ... 1
1.2 Abgrenzung der privaten von der betrieblichen Altersvorsorge ... 2
1.3 Notwendigkeit der privaten und betrieblichen Altersvorsorge ... 2
1.4 Gang der Untersuchung ... 5
2 Die neue staatliche Förderung ... 6
2.1 Geförderter Personenkreis ... 6
2.2 Altersvorsorgebeiträge ... 8
2.3 Höhe und Gewährung der Förderbeträge ... 10
2.3.1 Altersvorsorgezulage ... 10
2.3.2 Sonderausgabenabzugsbetrag ... 13
2.3.3 Ablauf der Zulagengewährung und des Sonderausgabenabzugs
am Beispiel eines Altersvorsorgevertrages ... 15
2.4 Zwischenentnahme zur Finanzierung selbstgenutzten Wohneigentums ... 17
2.5 Schädliche Verwendung von Altersvorsorgevermögen ... 19
3 Private Altersvorsorge ... 21
3.1 Neuerungen durch das Altersvermögensgesetz ... 22
3.2 Ausgewählte Versicherungsprodukte zur privaten Altersvorsorge ... 23
3.2.1 Lebensversicherungen zur Altersvorsorge ... 23
3.2.1.1 Kapitallebensversicherung ... 24
3.2.1.2 Private Rentenversicherung ... 25
3.2.1.3 Fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen ... 26
3.2.2 Risikoversicherungen zur Absicherung biometrischer Risiken ... 28
3.2.2.1 Risikolebensversicherung ... 28
3.2.2.2 Berufsunfähigkeits(zusatz)versicherung ... 29
3.2.2.3 Unfallzusatzversicherung ... 30
3.2.3 Die Besteuerung der Versicherungsprodukte ... 30
3.3 Investmentfonds zur Vermögensbildung ... 32
3.3.1 Verschiedene Fondstypen ... 33
3.3.2 Besteuerung der Investmentfonds ... 36
3.4 Vergleich der Renten- und Kapitallebensversicherung mit Fonds ... 40
4. Betriebliche Altersvorsorge ... 41
4.1 Neuerungen durch das Altersvermögensgesetz ... 41
4.2 Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung ... 43
4.2.1 Direktzusage ... 44
4.2.1.1 Finanzierung der Direktzusage ... 45
4.2.1.2 Sozialversicherungsabgaben und Einkommensbesteuerung
der Beiträge ... 46
4.2.2 Unterstützungskasse ... 49
4.2.2.1 Finanzierung der Unterstützungskasse ... 49
4.2.2.2 Sozialversicherungsabgaben und Einkommensbeteuerung
der Beiträge ... 51
4.2.3 Direktversicherung ... 51
4.2.3.1 Finanzierung der Direktversicherung ... 52
4.2.3.2 Sozialversicherungsabgaben und Einkommensbesteuerung
der Beiträge ... 53
4.2.4 Pensionskasse ... 55
4.2.4.1 Finanzierung der Pensionskasse ... 56
4.2.4.2 Sozialversicherungsabgaben und Einkommensbesteuerung
der Beiträge ... 57
4.2.5 Pensionsfonds ... 60
4.2.5.1 Finanzierung des Pensionsfonds ... 61
4.2.5.2 Sozialversicherungsabgaben und Einkommensbesteuerung
der Beiträge ... 62
4.3 Der neue Anspruch auf Entgeltumwandlung ... 63
4.3.1 Bereits bestehende arbeitnehmerfinanzierte betriebliche
Altersversorgung ... 64
4.3.2 Tarifvertragliche Entgeltzahlung ... 65
4.3.3 Kein tarifvertragliches Entgelt ... 66
4.3.4 Auswahl des Durchführungsweges bei Entgeltumwandlung ... 67
4.4 Neue Unverfallbarkeitsvorschriften ... 68
4.4.1 Unverfallbarkeit dem Grunde nach ... 68
4.4.2 Unverfallbarkeit der Höhe nach ... 69
5. Entscheidungshinweise zur Altersvorsorge ... 71
5.1 Zusammenfassender Vergleich der Anlageformen ... 71
5.2 Möglichkeit zur optimalen Nutzung der neuen staatlichen Förderung ... 75
Literaturverzeichnis ... 76
Abkürzungsverzeichnis
[...]
Darstellungsverzeichnis
Darstellung 1 : Betriebliche Altersversorgung
Darstellung 2 : Verhältnis Beitragszahler zu Rentnern
Darstellung 3 : Altersvorsorgebeiträge
Darstellung 4 : Grund- und Kinderzulage
Darstellung 5 : Sockelbetrag
Darstellung 6 : Zulagenermittlung Beispiel 1
Darstellung 7 : Zulagenermittlung Beispiel 2
Darstellung 8 : Ermittlung des Steuervorteils
Darstellung 9 : Ablauf der Zulagengewährung
Darstellung 10 : Zwischenentnahmemodell
Darstellung 11 : Private Altersvorsorge in Deutschland
Darstellung 12 : Fondstypen
Darstellung 13 : Anrechnungs- und Halbeinkünfteverfahren
Darstellung 14 : Durchführungswege
Darstellung 15 : Arbeitgeberfinanzierte Direktzusage
Darstellung 16 : Arbeitnehmerfinanzierte Direktzusage
Darstellung 17 : Abgaben der Beiträge zur Direktzusage
Darstellung 18 : Arbeitgeberfinanzierte Unterstützungskasse
Darstellung 19 : Arbeitnehmerfinanzierte Unterstützungskasse
Darstellung 20 : Arbeitnehmerfinanzierte Unterstützungskasse mit Rückdeckung
Darstellung 21 : Arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung
Darstellung 22 : Arbeitnehmerfinanzierte Direktversicherung
Darstellung 23 : Abgaben der Beiträge zur Direktversicherung
Darstellung 24 : Arbeitgeberfinanzierte Pensionskasse
Darstellung 25 : Arbeitnehmerfinanzierte Pensionskasse
Darstellung 26 : Steuerliche Behandlung bei Pensionskassen
Darstellung 27 : Abgaben der Beiträge zur Pensionskasse
Darstellung 28 : Arbeitgeberfinanzierter Pensionsfonds
Darstellung 29 : Arbeitnehmerfinanzierte Pensionsfonds
Darstellung 30 : Anspruch auf Entgeltumwandlung
Darstellung 31 : Tarifvertragliches Entgelt
Darstellung 32 : Unverfallbarkeit
Darstellung 33 : Altersvorsorge im Vergleich
Darstellung 34 : Abgabenrechtliche Behandlung der Anlageformen
1. Einführung
1.1 Der Begriff "Altersvorsorge"
"Unter "Altersvorsorge" wird der reine Sparvorgang mit dem Ziel der Alterssicherung verstanden." Somit hat die Altersvorsorge etwas mit der zeitlich späteren Versorgung oder Sicherung des Lebensunterhalts zu tun und "dient im Kern dazu, den mit Erreichen eines bestimmten Alters Typischerweise sinkenden Chancen zu begegnen, seinen gewohnten Lebensunterhalt aus Erwerbsarbeit zu bestreiten. Dieser Fall kann jedoch schon dann eintreten, wenn aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen die Erwerbschancen vorzeitig deutlich herabgesetzt werden. Zusätzlich besteht in Abhängigkeit von der familiären Situation der Bedarf nach einer finanziellen Sicherung der Hinterbliebenen im Fall des Todes. Es geht also immer darum, Vorsorge für den Fall zu treffen, dass Umstände eintreten, die zu einer Reduzierung oder einem gänzlichen Wegfall des Erwerbseinkommens führen. In diesem Fall sollte sichergestellt sein, dass der erreichte Lebensstandard hierunter nicht wesentlich leidet."
Obwohl die häufig in der Praxis synonym verwendeten Worte "Altersvorsorge" und "Altersversorgung" zwar beide das Ziel der Lebensstandardsicherung verfolgen, so sind sie dennoch nicht miteinander gleichzusetzen. Denn Altersversorgung beinhaltet im Gegensatz zur Altersvorsorge, als Sparvorgang, immer mindestens die Absicherung eines bio-metrischen Risikos (Tod, Erwerbsunfähigkeit, Langlebigkeit). Sie wurde bisher als Aufgabe staatlicher und betrieblicher Organisationen verstanden. Auf Ebene der betrieblichen Organisationen wird im Sinne des Betriebsrentengesetzes unter betrieblicher Altersversorgung Leistungszusagen zugunsten eines Arbeitnehmers "der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses" verstanden. Bei näherer Betrachtung der Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung wird allerdings deutlich, das neben der Abdeckung eines biometrischen Risikos auch ein Sparvorgang zur Alterssicherung (=Altersvorsorge) vorliegt.
Demnach setzt sich die betriebliche Altersversorgung aus der Altersvorsorge und der Absicherung mindestens eines biometrischen Risikos zusammen.
!! Abbildung in dieser Vorschau nicht verfügbar !!
Darst.1: Betriebliche Altersversorgung
1.2 Abgrenzung der privaten von der betrieblichen Altersvorsorge
Wie bereits im vorigen Abschnitt ausgeführt ist die betriebliche Altersversorgung, Altersvorsorge mit der Absicherung mindestens eines biometrischen Risikos. Demnach ist die betriebliche Altersvorsorge, der reine Sparvorgang über einen der Durchführungswege in der betrieblichen Altersversorgung.
Bei der betrieblichen Altersversorgung muss immer eine Versorgung zugesagt werden.
"Unter privater Altersvorsorge wird üblicherweise die individuelle Vermögensbildung
verstanden, soweit sie der Erzielung von Einkünften im Alter dient." Wie bei der betrieblichen Altersversorgung besteht durch Einbeziehung eines biometrischen Risikos in den Sparvorgang die Möglichkeit privat (z.B. durch Ansparen in einer privaten Rentenversicherung) Ansprüche auf Altersversorgung zu erhalten.
Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung erfolgen in der Regel erst bei Eintritt eines bestimmten biometrischen Ereignisses. Über privat angespartes Vermögen kann auch vor Eintritt eines solchen Ereignisses verfügt werden. Im privaten Bereich richten sich die Leistungsansprüche direkt an den Vertragspartner und nicht an einen externen Versorgungsträger.
Die Organisation und Beitragszahlung bei der betrieblichen Altersvorsorge erfolgt unabhängig davon wer die Beiträge finanziert im Gegensatz zur privaten Altersvorsorge immer über den Arbeitgeber.
1.3 Notwendigkeit der privaten und betrieblichen Altersvorsorge
Die Alterssicherung in Deutschland basiert auf dem sogenannten "Drei-Säulen-System". Dieses unterstellt, dass der im Arbeitsleben erreichte Lebensstandard im Ruhestand durch ein System aus drei tragfähigen Säulen realisiert werden kann. Neben der Grundsicherung durch die erste Säule, die gesetzliche Rentenversicherung, sollen die zweite und dritte Säule, die betriebliche Altersversorgung und die private Altersvorsorge, diese Grundsicherung ergänzen und den individuellen Bedarf abrunden. Bei diesem System ist die gesetzliche Rentenversicherung gegenwärtig noch die bedeutendste der drei Säulen. Die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgt, im Gegensatz zu den beiden anderen kapitalgedeckten Säulen, seit 1957 durch das sogenannte Umlage-verfahren. Dieses Verfahren ist auch als Generationenvertrag bekannt, bei dem die jüngere Generation, durch Einzahlung von Rentenbeiträgen für die Generation der Rentenbezieher aufkommt. Das Umlageverfahren funktioniert so lange, wie ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Beitragszahlern und Beitragsempfängern besteht. Betrachtet man allerdings die Bevölkerungsentwicklung und berücksichtigt dabei die längere Lebenserwartung, bei gleichzeitig abnehmender Geburtenzahl, dann wird deutlich, dass dies zu einer durchschnittlich älteren Gesellschaft und zu einem ungleichen Verhältnis zwischen jüngeren Beitragszahlern und Beitragsempfängern führt. Dementsprechend kommen immer weniger Beitragszahler für einen Rentner auf. In der folgenden Darstellung wird deutlich, dass bereits 2040 die Anzahl der Beitragsempfänger, die der Beitragszahler übersteigen wird.
!! Abbildung in dieser Vorschau nicht verfügbar !!
Grafik: Globus
Darst.2: Verhältnis Beitragszahler zu Rentnern
Um die Rente auf dem heutigen Niveau erhalten zu können, müssten entweder die Beitragszahler künftig höhere Beiträge leisten oder das derzeitige Rentenniveau müsste gekürzt werden.
Um einen Generationenkonflikt zu vermeiden bedarf es, zur Entlastung der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Stabilisierung der Beitragssätze, einer Stärkung durch die zweite und dritte Säule der Alterssicherung.
Durch die sogenannte "Riester-Reform" und das am 11.Mai 2001 durch den Bundesrat verabschiedete Altersvermögensgesetz, sollen die Beitragssätze zur Rentenversicherung stabilisiert werden und bis zum Jahre 2020 die 20 Prozent nicht übersteigen (heute: 19,1 Prozent). Des weiteren wird aufgrund der Beitragsstabilisierung von einem relativ stabilen Rentenniveau i.H. von 68 Prozent im Jahre 2030 (heute 70 Prozent) ausgegangen. Bei der neuen Ermittlung des Rentenniveaus ("Nettostandartrente/durchschnittliches Nettoarbeitsentgelt") wird zwar nach wie vor von einem Eckrentner ausgegangen, der als Durchschnittsverdiener 45 Jahre lang Beiträge in die Rentenkassen eingezahlt hat, allerdings wird das durchschnittliche Nettoarbeitsentgelt nicht nur um die Steuern und Sozialabgaben, sondern auch um die Sparbeiträge zur privaten Altersvorsorge verringert. Geht man von der neuen staatlichen Förderung im Jahre 2008 aus, dann würde sich bei der Ermittlung des Rentenniveaus im Jahre 2030, nach alter Formel, im Gegensatz zu der Annahme von 68 Prozent ein Niveau von 64 Prozent ergeben.
Da aufgrund längerer Ausbildungs- und Studienzeiten eine 45-jährige Beitragszeit in die Rentenversicherung für viele eher unwahrscheinlich ist, ergibt sich dadurch sogar ein noch geringeres zu erwartendes Rentenniveau. Die Verringerten Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung führen dazu, dass die zu schließende Versorgungslücke im Alter noch größer wird. Die Versorgungslücke ergibt sich aus der Differenz des angestrebten Versorgungsbedarfs und der zu erwartenden gesetzlichen Rente. Erachtet man beispielsweise ein persönliches Rentenniveau i.H. von 90 Prozent des Nettolohns als ausreichend, dann ergibt sich für den "Eckrentner" eine zu schließende Versorgungslücke i.H. von 26 Prozent (90 Prozent abzgl. 64 Prozent bereinigtes Rentenniveau) des Nettolohns.
Besserverdienende (über der Beitragsbemessungsgrenze) haben sogar noch größere Versorgungslücken, da nur maximal Beiträge bis zur Beitragsbemessungsgrenze (in 2002: 54.000 Euro [West], 45.000 Euro [Ost]) in die Rentenversicherung abgeführt werden und dementsprechend auch eine, im Vergleich zum Nettolohn, geringere gesetzliche Rente gezahlt wird.
Zur Schließung dieser vom individuellen Bedarf abhängigen Versorgungslücken muss entweder privat und/oder betrieblich vorgesorgt werden.
1.4 Gang der Untersuchung
Durch die "Riester-Reform" gesetzlich geänderte Rahmenbedingungen und die im vorherigen Abschnitt beschriebene Notwendigkeit der Schließung von Versorgungslücken führt künftig zu einer stärkeren Gewichtung der betrieblichen und privaten Altersvorsorge im Alterssicherungssystem Deutschlands. Unabhängig davon, ob zur Schließung der späteren Versorgungslücke, mit oder ohne "Riester-Förderung", der Weg über die betriebliche oder private Altersvorsorge oder einer Kombination aus beiden Komponenten erfolgt, sollte nach vorheriger Überprüfung der konkreten Bedarfsdeckung feststehen, welche der beschriebenen Anlageformen am ehesten zur Altersvorsorge geeignet sind. Es wird jedoch nicht auf den Individualbedarf eingegangen, sondern die Arbeit soll vielmehr eine Entscheidungshilfe zur Optimierung der Altervorsorge sein. Da nicht jeder Anspruch auf die neue "Riester-Förderung" hat, wird sich bei den folgenden Ausführungen in diesem Bereich nur auf den künftig im Rahmen des Altersvermögensgesetzes staatlich geförderten Personenkreis beschränkt. Die im Rahmen der "Riesterreform" in die staatliche Förderung mitaufgenommenen selbstgenutzten Immobilien, können wie vermietete Immobilien ebenfalls der privaten Altersvorsorge dienen. Da die Darstellung der unterschiedlichen Finanzierungsmodelle unter Berücksichtigung der individuell steuerlich relevanten Aspekte den Rahmen dieser Arbeit sprengen würde, wird sich in diesem Bereich nur auf die Beschreibung der neuen staatlichen Förderung durch das sogenannte Zwischenentnahmemodell beschränkt.
Der zweite Abschnitt informiert über die neue staatliche Förderung der Altersvorsorge. Nach der Darstellung des geförderten Personenkreises und der an die Altersvorsorgebeiträge geknüpften Bedingungen erfolgt, abgerundet durch Beispiele, die Beschreibung der Förderung durch Zulagengewährung und Abzug von Sonderausgaben. Darüber hinaus wird das Zwischenentnahmemodell sowie das Vorliegen einer schädlichen Verwendung von Altersvorsorgevermögen beschrieben.
Der dritte Abschnitt vermittelt einen Überblick über ausgewählte Vorsorgeprodukte der privaten Altersvorsorge. Eine Auswahl musste aufgrund der Vielzahl der auf dem Kapitalmarkt bestehenden Vorsorgeprodukte getroffen werden. Dabei werden die Klassiker der Versicherungen als auch die Investmentfonds behandelt. Es soll veranschaulicht werden, inwiefern sich diese Produkte entweder zur Abdeckung von biometrischen Risiken oder zur Bildung von Vermögen eignen. Im Anschluss an die Darstellungen der Produkte erfolgt anhand anlagerelevanter Entscheidungskriterien ein Vergleich zwischen Renten-/Kapitallebensversicherungen und Investmentfonds.
Der vierte Abschnitt befasst sich unter Einbeziehung des neu eingeführten Pensionsfonds mit den möglichen Gestaltungsformen der Durchführungswege in der betrieblichen Altersversorgung. Dabei werden die künftigen abgabenrechtlichen Behandlungen für den Arbeitnehmer tabellarisch aufgezeigt. Im Anschluss an die Betrachtungen der Durchführungswege werden die tarifpolitische Bedeutung für den neuen Entgeltumwandlungsanspruch und die neuen Unverfallbarkeitsvorschriften ausgeführt.
Der fünfte Abschnitt stellt die in den vorangegangen Abschnitten 3 und 4 ausgewählten Vorsorgeformen vergleichend anhand ausgewählter Kriterien dar. Dabei handelt es sich nicht um eine allumfassende Darstellung und Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse eines einzelnen Anlegers, sondern vielmehr um allgemein gehaltene Hinweise. Da die Vorteile der einzelnen Produkte bereits in den Abschnitten 3 und 4 ausführlich dargestellt wurden, wird deshalb von einer detaillierten Ausführung abgesehen. Abschließend wird durch ein Beispiel die optimale Nutzung der neuen Förderung dargestellt.
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