Struktur, Aufbau und Aufgaben des privaten Rundfunks in Deutschland close

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Details

Veranstaltung: Medienlehre
Institution/Hochschule: Ludwig-Maximilians-Universität München
Tags: Struktur, Aufbau, Aufgaben, Rundfunks, Deutschland, Medienlehre
Kategorie: Hausarbeit
Jahr: 2005
Seiten: 16
Note: 1,3
Literaturverzeichnis: ~ 29  Einträge
Sprache: Deutsch
Dateigröße: 86 KB
Archivnummer: V42204
ISBN (E-Book): 978-3-638-40296-5
Anmerkungen :
Untersucht wurden Struktur, Aufbau und Aufgaben des privaten Rundfunks mit Fokus auf den Bereich Fernsehen. U.a. Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher und ökonomischer Aspekte.

Textauszug (computergeneriert)

Struktur, Aufbau und Aufgaben des privaten
Rundfunks in Deutschland

von: Christian Schmidt

7. Fachsemester

 


Einleitung in das Themengebiet  3

1. Eingliederung des privaten Rundfunks in das Mediensystem  3

2. Meilensteine im Entwicklungsprozess  3

3. Verbändestruktur  4

3.1 Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation e.V. (VPRT)  5

4. Die Landesmedienanstalten  5

4.1 Bayerische Landeszentrale für Neue Medien (BLM)  6
4.2 Herausforderungen an die Rundfunkaufsicht  6

5. Private Rundfunksender als gewinnmaximierende Wirtschaftseinheiten  7

5.1 Fernsehen als Ware wie Brot und Seife?  8
5.2 Bestimmt die Nachfrage das Angebot?  9
5.3 Senderfamilien  11

6. Aufgaben der Privaten  12

Wie wird die Zukunft aussehen?  13

Quellenverzeichnis  14


 

Einleitung

Seit gut 20 Jahren ist das zuvor lange und kontrovers diskutierte Phänomen „Privater Rundfunk“ in der deutschen Rundfunk-Landschaft fest eingebettet und als Gegenpol zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Rahmen des dualen Rundfunksystems mittlerweile zweifelsohne etabliert. Die Analyse von Struktur, sowie Aufbau und Aufgaben des privaten Rundfunks bietet eine Vielzahl interessanter Aspekte und Zusammenhänge, welche in der vorliegenden Arbeit dargestellt werden sollen.

1. Eingliederung des privaten Rundfunks in das Mediensystem

Der Begriff „Rundfunk“ umfasst entgegen oftmals vorhandener Annahmen im offiziellen Sprachgebrauch sowohl den Bereich des Hörfunks, als auch den des Fernsehens.1 In Deutschland existiert seit 1984 das duale Rundfunksystem, auf welches insbesondere in Abschnitt 2 tiefgreifender eingegangen wird. Es legitimiert das Nebeneinander von öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunkanstalten, sowohl im Hörfunk , als auch im TV-Bereich. Letzterer lässt sich im Bereich der privaten Anstalten klassifizieren in die Sparten Free-TV und Pay-TV. Im Gegensatz zum kostenlos empfangbaren, und derzeit auf Werbe-Refinanzierung angewiesenen, Free-TV ist Pay-TV ausschließlich gegen Entrichtung eines Pauschal- oder nutzungsabhängigen Endgeldes verfügbar. Privater Hörfunk existiert derzeit weitgehend auf Werbebasis und ist kostenlos empfangbar. 2

2. Meilensteine im Entwicklungsprozess

Die Diskussion um den privaten Rundfunk reicht bis in die frühen Anfänge des Rundfunks in Deutschland zurück. Bereits Mitte der zwanziger Jahre des letzten Jahrhunderts kamen Forderungen nach Erklärung des Rundfunks als „Angelegenheit der ganzen Nation“3 auf, dessen Finanzierung auf Spendenbasis vonstatten gehen sollte. In Zeiten damaliger Hyperinflation schien dies die einzig mögliche Finanzierungsform eines solchen Rundfunksystems. Diese Forderung wurde aber seitens der Regierung abgelehnt mit dem Argument, „man wolle die politischen Parteien hierbei nicht übergehen“. 3

Konkret wurde die Problematik allerdings im Jahre 1976 durch die Empfehlung einer Expertenkommission, privaten Rundfunk in Form zeitlich befristeter Pilotprojekte zu erproben4. 1981 fiel schließlich das sog. „FRAG-Urteil“ (16. Juni 1981) des BVG, welches das damals erlassene saarländische Gesetz zur Zulassung privaten Rundfunks für verfassungswidrig erklärte. In Anbetracht der Umstände wurde allerdings grundsätzlich die Legitimität privaten Rundfunks bejaht, sofern diesbezüglich allgemein gültige landesgesetzliche Regelungen festgesetzt würden.5 Durch schon Mitte der 70er Jahre entwickelte Breitbandkabel-Infrastruktur und den möglichen Einsatz von Satelliten, sowie einer Erweiterung der UKW-Frequenzbänder waren somit dem privaten Rundfunk im Grunde alle Entwicklungsmöglichkeiten gegeben.4 Dies nicht zuletzt angesichts der Tatsache, dass das bisher gültige Argument der Frequenzknappheit, welches v.a. seitens der Öffentlich-Rechtlichen stark vertreten wurde, nun nicht mehr als Ablehnungsgrund gegen privaten Rundfunk eingesetzt werden konnte. 6

Der „Urknall“ des privaten Rundfunks geschah schließlich mit der Durchführung der empfohlenen Kabelpilotprojekte ab dem 1. Januar 1984 und der länderspezifischen Regelung privaten Rundfunks. Dieser folgten erste Sendestarts privater Rundfunksender, sowohl im Hörfunk als auch TV. Zu den 5 existenten öffentlichrechtlichen TV-Programmen kamen bis zu 15 zusätzliche Programme hinzu, unter ihnen Sat.1 und RTL Plus als bis heute zwei der größten Anbieter.5 Am 4. November 1986 fiel das bis dahin bereits vierte Rundfunkurteil des BVG, welches das Nebeneinander von öffentlich-rechtlichem und privatem Rundfunk bestätigte; das duale Rundfunksystem war Wirklichkeit geworden. 6 Ein weiterer, für die Entwicklung privaten Rundfunks folgenschwerer, Meilenstein ist die Insolvenz der Kirch-Gruppe am 8. April 2002. Der bis dato mächtige Konzern Leo Kirchs wurde weitgehend zerschlagen und führte somit zu einer nachhaltigen Struktur-Veränderung v.a. im deutschen Privat-TV-Markt. Betroffen waren in erster Linie die Sender ProSieben, Sat.1, Kabel 1, N24, DSF, tv.münchen, TV.Berlin und Premiere. Es kam allerdings nicht zu massenhaften Marktaustritten der Betroffenen. Vielmehr wurde das Fernsehgeschäft weitgehend fortgesetzt und teils an USamerikanische Investoren, wie größten Teils Haim Saban, veräußert. 7

3.Verbändestruktur

Private Rundfunkunternehmen organisieren sich weitgehend in diversen Verbänden. Diese sehen ihre Funktion in der Förderung der Mitglieder-Interessen auf nationaler und internationaler Ebene. Bspw. vertreten Verbände die ihnen jeweils angehörigen Unternehmen ggü. Staat oder Gerichtswesen, sowie nationalen und internationalen Gremien. Auch allgemeine Beratung in Bezug auf medienrechtliche, -politische, -wirtschaftliche und –technische Fragen gehören zum Aufgabenspektrum der Verbände.8 Einen Zentralverband für alle Privaten Rundfunkunternehmen, wie es ihn bspw. im Bereich des Sports oder des Mietwesens gibt, existiert durch das Nebeneinander verschiedener Verbände mit jeweils unterschiedlichen Mitgliedsunternehmen nicht. Die Gefahr von Interessenkonflikten, Redundanzen in Verhandlungsfortschritten und Informationspolitik ist somit durchaus gegeben. Von großer Bedeutung im Bereich der Verbände sind neben dem „Deutschen Journalistenverband“ (DJV), die „Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk“ (APR) und der „Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation e.V.“ (VPRT). 9

3.1 Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation e.V. (VPRT)

[...]


1 Pürer 2003: S. 247

2 Media Consulting Team GmbH 2005: Link

3 Fischer 1996: S.14

4 Pürer 2003: S. 256

5 Bundeszentrale f. pol. Bildung 1992: S.59

6 Pape 1995: S. 5, 14,15

7 ALM 2003a: S. 29, 13, 174

8 VPRT 2005: Link w

9 GuJ 2005: Link

Kommentare

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http://www.grin.com/e-book/42204/