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"Ambitus" in den "comitia centuriata"

Termpaper, 2005, 21 Pages
Author: Anonym
Subject: History - Early and Ancient History

Details

Institution/College: Bielefeld University
Tags: Ambitus
Category: Termpaper
Year: 2005
Pages: 21
Grade: 2,0
Bibliography: ~ 14  Entries
Language: German
Archive No.: V43239
ISBN (E-book): 978-3-638-41083-0

File size: 246 KB


Excerpt (computer-generated)

Ambitus in den comitia centuriata

 

Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung S. 3-4

2. Die comitia centuriata S. 5-8

2.1 Die Einteilung und das Mächteverhältnis der comitia centuriata S. 5-8

3. Ambitus im Wahlkampf der römischen Republik S. 8-9

4. Die Bedeutung von ambitus für das Machtverhältnis S. 10-17

4.1 Martin Jehne S. 10-13
4.2 Andrew Lintott S. 13-14
4.3 Alexander Yakobson S. 14-17

5. Bewertung der Forschungskontroverse S. 18-19

6. Schlussbetrachtung S. 19-20

7. Quellenverzeichnis S. 21

8. Literaturverzeichnis S. 21-22

 

1. Einleitung:

Das politische System der römischen Republik beruhte auf drei elementaren Institutionen. Das waren der Rat, die Ämter und die Volksversammlungen. Die älteste Darstellung der politischen Verhältnisse findet sich bei dem griechischen Historiker Polybios, der nach 168 vor Christus in Rom lebte. Er interpretierte die bestehenden Verhältnisse als eine Mischform von Monarchie, Aristokratie und Demokratie.1 Die Darstellung der Ordnung als eine zumindest partielle Volksherrschaft hat zu zahlreichen Diskussionen innerhalb der Forschung geführt. Während die Historiker die Staatsordnung im archaischen Griechenland klar als Demokratie bezeichnen, ist die Rolle des Volkes in der römischen Republik schwieriger zu charakterisieren. Der populus romanus hatte zwei grundlegende Rechte. Es wählte die Amtsinhaber und stimmte über Gesetzesanträge ab. Verschiedene Volksversammlungen mit unterschiedlichen Strukturen waren hierfür zuständig. Eine ursprüngliche Versammlung des römischen populus waren die comitia centuriata. In den Zenturiatcomitien waren alle wehrfähigen Bürger versammelt. Nach gängiger Ansicht gab bei den Abstimmungen nicht die Masse den Ausschlag, sondern die Gruppe der reichen Bürger.2

Der Wettbewerb um die Ämter und die Stimmen der Bürger nahm im Laufe der Republik immer härtere Formen an. Ab dem 2. Jahrhundert vor Christus etwa wurde die Wahlbestechung eine gängige Praxis der Wahlwerbung. Der unerlaubte Stimmenkauf wurde von den Römern als ambitus bezeichnet.3 Die Bedeutung von ambitus für das Machtverhältnis in den Zenturiatcomitien ist das Thema dieser Arbeit. Wie konnte ambitus in einer Volksversammlung wirksam sein, die nach traditioneller Auffassung von den reichen Bürgern bestimmt wurde? Zur Klärung dieser Frage soll zunächst in Punkt 2 die Struktur der comitia centuriata dargestellt werden. In Unterpunkt 2.1 werden die Einteilung und das Machtverhältnis in den Versammlungen thematisiert. Es soll geklärt werden, warum die traditionelle Forschung überhaupt davon ausgeht, dass die Reichen die comitia centuriata dominierten.

Darauf folgt in Punkt 3 die Darstellung von ambitus im Wahlkampf der römischen Republik. Was galt als Bestechung und wie wurden die illegalen Methoden in der Praxis umgesetzt? In Punkt 4 wird dann erarbeitet, warum die Existenz von ambitus zu einem Forschungsproblem werden konnte und zu welchen Ergebnissen die Kontroverse geführt hat. Hierzu wird zunächst die These von Martin Jehne aus dem Jahr 1995 in Unterpunkt 4.1 abgebildet. Andrew Lintott hat eine etwas unterschiedlich Interpretation des Problems entwickelt. Seine Ausführungen aus dem Jahr 1990 werden in Unterpunkt 4.2 relativ knapp erläutert. Eine vollkommen neue These zur Forschungskontroverse hat Alexander Yakobson im Jahr 1999 aufgestellt. Seine Überlegungen werden in Unterpunkt 4.3 relativ ausführlich behandelt. Anschließend soll in Punkt 5 eine Bewertung der Forschungsansätze vorgenommen werden. Hierbei sollen die einzelnen Thesen auf ihre Legitimation hin beurteilt werden. Welcher Ansatz scheint das Problem am umfassendsten zu lösen? Welche Bedeutung hat ambitus für die Rolle des Volkes in den Zenturiatcomitien? Abschließend sollen in der Schlussbetrachtung die Ergebnisse noch einmal kurz resümiert werden. Außerdem soll ein Ausblick auf das Bestehen von ambitus in der Kaiserzeit gegeben werden.

Die wichtigste Quelle für die Praxis des Wahlkampfes in der römischen Republik ist das commentariolum petitionis. Die Ausführungen über die Stimmenwerbung eines Kandidaten bilden einen grundlegenden Kern der vorliegenden Arbeit. Zum ambitus selbst gibt es weniger Quellen. Die Forschungsliteratur ist relativ umfangreich, da sich einige Historiker mit dem Phänomen beschäftigt haben. So groß sie Auswahl an Texten über ambitus ist, so umfassend sind auch die unterschiedlichen Thesen. Sowohl die comitia centuriata als auch die Wahlbestechungen stellen ein komplexes Gebilde dar. Aus Platzgründen werden in der folgenden Arbeit nur grundsätzliche Punkte angesprochen. So wird beispielsweise die Reform der comitia centuriata aus dem 3. Jahrhundert vor Christus nicht thematisiert. Auch ihre Entstehungsgeschichte wird nur am Rande behandelt. Des weiteren werden die vielfältigen Gesetze zur Bekämpfung von ambitus nicht berücksichtigt, da sie den Rahmen sprengen würden.

2. Die comitia centuriata:

In der klassischen Zeit wurden in den comitia centuriata die bedeutsamsten Staatsgeschäfte ausgeführt.4 Ihre Hauptaufgabe bestand in der Wahl von hohen Beamten, Konsuln, Praetoren und Zensoren. Zum anderen wurden die Beschlüsse über Krieg und Frieden und Todesurteile getroffen. 5 Die comitia centuriata wurden von Magistraten einberufen, die dann auch das Recht hatten einen Antrag, eine rogatio, zu stellen. Das Volk konnte lediglich über den vorgelegten Antrag mit ja oder nein entscheiden. Bei Gesetzesanträgen konnte es diese annehmen oder ablehnen, bei Wahlen wurde nur über die aufgestellten Kandidaten abgestimmt und bei Gerichtsversammlungen gab es die Verurteilung oder den Freispruch. 6

Über Gesetzesvorhaben informiert wurden die Römer in den contiones. Die contio war eine lose Volksversammlung, die nicht so streng reglementiert war, wie die Versammlungen, in denen später abgestimmt wurde. In den beschlussfassenden Volksversammlungen, wie der comitia centuriata stimmten die Römer dann häufig im Sinne ihres Patrons ab.7

2.1 Die Einteilung und das Machtverhältnis der comitia centuriata:

[...]


1 Gehrke, Hans-Joachim/Schneider, Helmuth (Hrsg.), Geschichte der Antike. Ein Studienbuch, Stuttgart 2000, S. 262.

2 Ebd., S. 264.

3 Nadig, Peter, Ardet ambitus. Untersuchungen zum Phänomen der Wahlbestechungen in der römischen Republik (Prismata, Bd. VI), Frankfurt am Main 1997, zugl. Diss. Düsseldorf 1996, S. 2f..

4 Meyer, Ernst, Römischer Staat und Staatsgedanke. Zürich/München, 4. Auflage 1975, S. 49.

5 Ebd., S. 192.

6 Ebd., S. 193.

7 Hantos, Theodora, Die staatlichen Institutionen, in: Jochen Martin (Hrsg.), Das alte Rom, München 1994, S. 95-116, hier: S. 103.


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