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Details

Veranstaltung: Umweltrechtliches Seminar
Institution/Hochschule: Justus-Liebig-Universität Gießen (Professur Lange)
Tags: Umweltrecht Europarecht Öko Audit
Kategorie: Hauptseminararbeit
Jahr: 1995
Seiten: 40
Note: 14 Punkte
Sprache: Deutsch
Dateigröße: 143 KB
Archivnummer: V4440
ISBN (E-Book): 978-3-638-12749-3
Anmerkungen :
Untersuchung über die EU-Öko-Audit-Verordnung und die Ansätze zur Umsetzung in deutsches Recht. Aufzeigen der Auditdurchläufe und Ausblick. Außer der eigentlichen Seminararbeit sind die Rechtsgrundlagen und die Folien des Vortrags beigefügt.
247 KB

Textauszug (computergeneriert)

Höreth, Matthias

Umweltrechtliches Seminar
bei Prof. Dr. Klaus Lange
Öko Audit
Sommersemester 1995

Gliederung

I. Einleitung

II. Begriff des Öko-Audits

III. Öko-Audits in den USA

IV. Weitere internationale Audit-Aktivitäten

V. Die Öko-Audit-VO der europäischen Gemeinschaft
   
1. Grundlage der VO
    2. Anwendungsbereich
        a) Freiwilligkeit
        b) Unternehmenssparten
        c) Standortbezogenheit
    3. Ablauf des EG-Öko-Audits
        a) Umweltpolitik
            aa) Einhaltung aller einschlägigen Umweltnormen
            bb) Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes
            cc) Entscheidungsebene
            dd) Publizität
        b) erste Umweltprüfung
        c) Umweltschutzinstrumentarium
            aa) Umweltziele
            bb) Umweltprogramm
            cc) Umweltmanagementsystem
        d) Umweltbetriebsprüfung Audit
        e) Gültigkeitserklärung
            aa) Anforderungen
            bb) Umweltgutachter
        f) Umwelterklärung
        g) Rechtsfolgen
    4. Weitere wesentliche Normen der Öko-Audit-VO

VI. Umsetzung der Öko-Audit-VO im deutschen Rechtssystem
   
1. Anforderungen an ein Umsetzungsgesetz
    2. Diskussionsstand
        a) Behördenmodell
        b) Wirtschaftsnahe Lösung
        c) Derzeit favorisierter Ansatz

VII. Einschätzungen und Kritik
   
1. Freiwilligkeit der Teilnahme und Anreizfunktion
    2. Anforderungen der Öko-Audit-VO
    3. Publizität der Ergebnisse
    4. Deregulierungsdebatte

VIII. Fazit 19


I. Einleitung
In der umweltrechtlichen Diskussion nimmt derzeit die Debatte um das Öko-Audit breiten Raum ein1. Dies ist insbesondere darauf zurückzuführen, daß diese Systeme einerseits relativ neu sind und andererseits über den Rahmen des bislang in der Bundesrepublik Deutschland bestehenden Umweltrechts hinausgehen.

In der Bundesrepublik Deutschland wurde das Umweltrecht bisher überwiegend als reines Ordnungsrecht verstanden2. Hauptziel war die Verhinderung bestimmter Emissionen bzw. die Einhaltung bestimmter Grenzwerte. Ein Handeln, welches über die Einhaltung der Grenzwerte hinausging, im Ergebnis also zu geringeren Emissionen als gesetzlich vorgeschrieben führte, wurde auf diesem Wege nicht erreicht.

Angesichts der Vielfalt umweltrelevanter Tätigkeiten erwies sich die Vorstellung, diese seien alle durch materielle Vorgaben (z.B. Grenzwerte für Emissionen in Luft, Abwasser, Abfall) "in den Griff zu bekommen" zunehmend als unrealistisch3.

Die Verursacher, insbesondere die Betriebe, können in diesem ordnungsrechtlichen System als "black boxes"4 bezeichnet werden, die umweltrechtlicherseits nicht geöffnet werden. Das System des Öko-Audits soll gerade dies erreichen. Diese "black box" soll geöffnet werden, indem die Betriebe Anreize zur Verbesserung ihres umweltrelevanten Handelns erhalten.

In der hier vorliegenden Arbeit soll insbesondere die EG-Öko-Audit Verordnung5 beleuchtet werden, deren Instrumentarium in den Nationalstaaten bis April 1995 bereitstehen sollte. Aufgrund der kurzen Zeitspanne seit der tatsächlichen Wirksamkeit der Verordnung sowie der zögerlichen Umsetzung in der Bundesrepublik Deutschland kann eine Bewertung der Öko-Audit Verordnung bislang nicht anhand praktischer Erfahrungen in der Umsetzung erfolgen, sondern lediglich aufgrund einer Einschätzung der im Verordnungstext bestimmten Vorschriften.

II. Begriff des Öko-Audits
Als Umwelt-Audit oder Öko-Audit im weitesten Sinne werden systematische handlungsorientierte Prüfungen bezeichnet, mit denen Betriebe, Unternehmen oder auch sonstige Einheiten ihre eigene Tätigkeit und insbesondere ihr eigenes Management unter Umweltgesichtspunkten durchleuchten oder durchleuchten lassen6.

Umwelt-Audits entwickelten sich Ende der 70-er und Anfang der 80-er Jahre in den Vereinigten Staaten 7. Angestoßen wurde diese Entwicklung einerseits von der Anforderung, Umwelthaftungsrisiken abschätzen zu können, andererseits von der Notwendigkeit der innerbetrieblichen Umsetzung verschärfter Umweltgesetze8.

Als freiwillige Managementsysteme werden Öko-Audits von der Internationalen Handelskammer (ICC) als ein Instrument der "Selbstregulierung" empfohlen, das unter anderem konfliktträchtigen Rechtsverstößen vorbeugen, Kosteneinsparungen ... ermöglichen und gegenüber Öffentlichkeit und Behörden vertrauensbildend wirken könne und dessen Anwendung daher im Interesse der Wirtschaft liege9. Die beiden wichtigsten Typen von Audits im allgemeinen Sinne sind der "interne" sowie der "externe" Audit10. Interne Audits sind solche, die vom Management einer Unternehmung als Instrument der unternehmensinternen Umweltschutzkontrolle eingesetzt werden. Externe Audits sind solche, die im Zuge von Unternehmenskäufen vom potentiellen Käufer oder in dessen Auftrag bei dem zum Verkauf stehenden Unternehmen oder Unternehmensteil durchgeführt werden11.

Nach Art. 2 des Verordnungsentwurfes12 ist ein Öko-Audit ein Management-Instrument, das eine systematische, mit Unterlagen versehene, regelmäßige und objektive Bewertung der Organisation, des Managements und der Ausrüstung umfaßt. Er soll zum Schutz der Umwelt beitragen durch:

[...]

1 Vergleiche hierzu insbesondere diverse Beiträge in ZUR 1 / 95 Thema "Ökoaudit", S. 1 - 24

2 Köck, ZUR 1995, S. 2; Sellner / Schnutenhaus, NvwZ 1993, S. 928

3 Führ, NVwZ 1993, S. 861

4 Köck, ZUR 1995, S. 2

5 Verordnung (EWG) Nr. 1836/93 des Rates vom 29. 6. 1993 über die freiwillige Beteiligung gewerblicher Unternehmen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung, ABl. Nr. L 168/1, im folgenden Öko-Audit-VO

6 Lübbe-Wolff, DVBl. 1994, S. 361

7 Scherer, NVwZ 1993, S. 11

8 Scherer, NVwZ 1993, S. 12

9 Lübbe-Wolff, DVBl 1994, S. 361

10 Scherer, NVwZ 1993, S. 12

11 Scherer, NVwZ 1993, S. 12

12 Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates, die die freiwillige Beteiligung gewerblicher Unternehmen an einem gemeinschaftlichen Öko-Audit System ermöglicht (92/C 76/02), Abl. Nr. C 76 S. 2 v. 27. 3. 1992

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