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Subtitle: Die Diskussion zwischen Habermas und Rorty
Termpaper, 2003, 26 Pages
Author: Kai Lehmann
Subject: Philosophy - Theoretical (Realisation, Science, Logic, Language)
Details
Tags: Wahrheit, Rechtfertigung, Lässt, Auffassung, Wahrheit
Year: 2003
Pages: 26
Grade: 1,0
Bibliography: ~ 8 Entries
Language: German
ISBN (E-book): 978-3-638-44273-2
ISBN (Book): 978-3-638-69276-2
File size: 263 KB
Meine Aufgabe in dieser Arbeit soll es sein, idealistische (Habermas) und deflationistische (Rorty) Ansätze miteinander zu vergleichen und herauszuarbeiten, auf welchem Wege eine angemessenere Erklärung des Begriffes von Wahrheit möglich ist.
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Abstract
Indem man nämlich auf den Gebrauch des Wortes Wahrheit schaute, erkannte man, dass dieses Wort in einem engen Zusammenhang mit unserem Verständnis von Wissen als wahre, gerechtfertigte Meinung steht und darüber hinaus ebenfalls einen engen Bezug zu unserer Auffassung von Vernunft bzw. Rationalität hat. Diese Verknüpfungen mit anderen fundamentalen Begriffen lassen die modernen Erklärungsversuche innerhalb des philosophisch anerkannten Sprachparadigmas weit auseinandertreten. Insbesondere das Verhältnis zwischen den Begriffen der „Wahrheit“ und der „Rechtfertigung“ und ihre Beziehungen zueinander erscheinen problematisch. Es lassen sich zwei grundsätzliche Strategien voneinander abgrenzen; einerseits wird versucht, an den realistischen Intuitionen eines normativen Unterschiedes, nämlich das Wahrheit eine unbedingte und unverlierbare Eigenschaft von Sätzen ist im Gegensatz zu bloßer Rechtfertigung, festzuhalten, andererseits erklärt man den Wahrheitsbegriff für weitgehend normativ irrelevant in unserem Sprachgebrauch und assimiliert seine ursprüngliche Bedeutung an die kontextabhängige Rechtfertigungspraxis in jeweils gegebenen Kommunikationsgemeinschaften. Erstere wird von u.a. von dem Sozialphilosophen Jürgen Habermas vertreten, während die zweite Strategie, welche allgemein als die deflationistische Position bezeichnet wird, in dem Philosophen Richard Rorty einen prominenten Vertreter hat. Aufgabe dieser Arbeit soll es sein, beide widersprüchlichen Ansätze miteinander zu vergleichen und herauszuarbeiten, auf welchem Wege eine angemessenere Erklärung des Begriffes von Wahrheit möglich ist. Zu diesem Zweck wird in einem ersten Schritt die Auffassung von Habermas skizziert, um daraufhin mögliche Stärken und Schwächen mit Hilfe der Position von Richard Rorty aufzuzeigen und beide Ansichten über das Verhältnis von Wahrheit und Rechtfertigung miteinander kontrastieren. Anschließend wird versucht, aufgrund der Argumente von Crispin Wright eine mögliche Versöhnung sowie den Weg zu einer angemessenen, sprachpragmatisch angelegten Auffassung von Wahrheit vorzustellen.
Excerpt (computer-generated)
Wahrheit und Rechtfertigung
von: Kai Lehmann
Wahrheit ist nicht nur ein täglich gebrauchtes Wort, sondern auch seit den Anfängen der menschlichen Geistesgeschichte auf engste mit einer Suche nach einem angemessenen Verständnis dieses Begriffes verknüpft. So erkannte die alte asiatische Tradition in der Wahrheit vor allem einen religiösen Bezug zum Urgrund allen Seins und entlastete dadurch die Erklärung, was denn Wahrheit nun heiße, von der Vernunft der Menschen und deren Erkenntnisfähigkeiten. Auf der anderen Seite der abendländischen Philosophie fasste Aristoteles in seiner Definition von Wahrheit ein erstes antireligiös motiviertes Verständnis zusammen: „Von etwas, das ist, zu sagen, dass es nicht ist, oder von etwas, das nicht ist, dass es ist, ist falsch, während von etwas, das ist, zu sagen, dass es ist, oder von etwas, das nicht ist, dass es nicht ist, wahr ist.“(1) Ausgehend von dieser Beschreibung entstand eine lange Diskussion in der Philosophie, was darunter zu verstehen sei, und je nach vorherrschender Geisteshaltung urteilte man verschieden, im Kern war jedoch eine Korrespondenzbeziehung zwischen etwas Gesagtem und einem Ding in der Welt, etwas, dass sich einander entsprechen sollte im Falle von Wahrheit, der Ausgangspunkt. Diese Ansicht führte allerdings zu unauflösbaren Problemen, bspw. wie sollte eine Entsprechung überprüfbar sein, um das Vorliegen von Wahrheit überhaupt zu erkennen? Die Diskussion hierüber entwickelte sich in verschiedenen Konzepten und hatte durch die Einleitung der sprachphilosophischen Wende zu Beginn des zwanzigsten Jahrhunderts eine radikale Neubewertung des Verständnisses von Wahrheit zur Folge. Die Sprache selbst rückte nun in das Zentrum des Interesses, und was „Wahrheit“ sei, wurde aufgrund begrifflicher Analyse herausgearbeitet, so wie Wittgenstein vorschlug: „ Die Bedeutung eines Wortes ist sein Gebrauch in der Sprache.“(2) Unter dieser linguistischen Perspektive konnten viele der vorangegangenen Diskussionen als mit Scheinproblemen behaftet entlarvt werden, und eine Abwendung von der Strategie, den Wahrheitsbegriff metaphysisch erklären zu wollen, trat ein. Doch im selben Zuge trat ein neues, erklärungsbedürftiges Problem auf. Indem man nämlich auf den Gebrauch des Wortes Wahrheit schaute, erkannte man, dass dieses Wort in einem engen Zusammenhang mit unserem Verständnis von Wissen als wahre, gerechtfertigte Meinung steht und darüber hinaus ebenfalls einen engen Bezug zu unserer Auffassung von Vernunft bzw. Rationalität hat. Diese Verknüpfungen mit anderen fundamentalen Begriffen lassen die modernen Erklärungsversuche innerhalb des philosophisch anerkannten Sprachparadigmas weit auseinander treten. Insbesondere das Verhältnis zwischen den Begriffen der „Wahrheit“ und der „Rechtfertigung“ und ihre Beziehungen zueinander erscheinen problematisch. Es lassen sich zwei grundsätzliche Strategien voneinander abgrenzen; zum Einen wird versucht, an den realistischen Intuitionen eines normativen Unterschiedes, nämlich das Wahrheit eine unbedingte und unverlierbare Eigenschaft von Sätzen ist im Gegensatz zu bloßer Rechtfertigung, festzuhalten, zum Anderen erklärt man den Wahrheitsbegriff für weitgehend normativ irrelevant in unserem Sprachgebrauch und assimiliert seine ursprüngliche Bedeutung an die kontextabhängige Rechtfertigungspraxis in jeweils gegebenen Kommunikationsgemeinschaften. Erstere, welche ich im folgenden die idealistische nennen möchte, wird von u.a. von dem Sozialphilosophen Jürgen Habermas vertreten, während die zweite Strategie, welche allgemein als die deflationistische bezeichnet wird, in dem Philosophen Richard Rorty einen prominenten Vertreter hat. Meine Aufgabe in dieser Arbeit soll es sein, beide widersprüchlichen Ansätze miteinander zu vergleichen und herauszuarbeiten, auf welchem Wege eine angemessenere Erklärung des Begriffes von Wahrheit möglich ist. Zu diesem Zweck werde ich (I) in einem ersten Schritt die Auffassung von Habermas skizzieren, um daraufhin (II) mögliche Stärken und Schwächen mit Hilfe der Position von Richard Rorty aufzuzeigen und beide Ansichten über das Verhältnis von Wahrheit und Rechtfertigung miteinander kontrastieren. Anschließend werde ich versuchen, (III) aufgrund der Argumente von Crispin Wright eine mögliche Versöhnung sowie (IV)einen Weg zu einer angemessenen, sprachpragmatisch angelegten Auffassung von Wahrheit vorzustellen.
(I)Jürgen Habermas entwickelt seinen Wahrheitsbegriff im Wesentlichen in dem Hauptwerk „Theorie des kommunikativen Handelns“, wo er ein diskursives Rationalitätsverständnis vorstellt, welches Vernunft sowie deren Verwendung und Erwerb auf die Kritisierbarkeit und Begründungsfähigkeit von Äußerungen zurückführt. Unter Äußerungen versteht er Sätze und Handlungen, welche durch Menschen mit unterschiedlicher Absicht in einer sozial strukturierten Welt stattfinden. Die Rationalität offenbart sich nun durch die Art und Weise, wie wir miteinander reden und handeln. Der enge Zusammenhang zwischen Sprache und Vernunft im neuzeitlichen Sinn bei Habermas ist die Konsequenz einer Verabschiedung von metaphysischen Erklärungsversuchen durch die Aufnahme soziologischer und psychologischer Konzepte des Spracherwerbs und deren Verwendungsweisen in die philosophische Theoriebildung. Habermas versucht in diesem Zusammenhang nachzuweisen, das wir mit jeder Äußerung Geltungsansprüche verbinden, die sich je nach Art der Äußerung differenzieren lassen und notwendig mit dieser verbunden sind. Das bedeutet, das es uns in vernünftiger Einstellung nicht möglich ist, rational miteinander zu kommunizieren, ohne eben diese Geltungsansprüche in der einen oder anderen Weise gleichzeitig mit zu erheben. Habermas nennt dies eine „...anspruchsvolle Form einer Kommunikation, welche die Voraussetzungen der Argumentation erfüllt.“(3) Da ,Wahrheit’ möglicherweise seine Bedeutung auch durch einen als Geltungsbegriff verstandenen Wahrheitsanspruch erhalten soll, welcher bei Sätzen über Tatsachen durch den Sprecher mit erhoben wird, ist es hilfreich, an dieser Stelle zunächst dieses Verständnis von Geltung und Geltungsansprüchen näher zu untersuchen.
Es ist augenscheinlich, das der Begriff der Geltung zunächst mit drei Variablen besetzt ist; etwas gilt als etwas für jemanden.* Diese Auffassung ist leicht einzusehen, wenn wir uns überlegen, wie und wo etwas im Leben gilt; Für deutsche Staatsbürger gilt das Grundgesetz als wichtiger Bestandteil einer orientierenden und legitimierenden Rechtsordnung, beim Fußball gilt für die Spieler, den Ball nicht mit der Hand zu berühren, als sanktioniertes Verbot usw. Der einfachste Fall von Geltung ist also mit fixierten Regeln, Gesetzen, Richtlinien u.dgl. verbunden, allgemein lässt sich jedoch feststellen, dass überall dort, wo es um Normen oder Werte, kurz normative Bezüge ge ht, der Begriff der Geltung sicherlich zutreffend zu charakterisieren und wiederzufinden ist. Einen Geltungsanspruch erheben ist nun vorerst nichts anderes als mit behauptender Kraft zu sagen, das etwas als etwas für jemanden gilt, d.h. etwas zu sagen über einen normativen Sachverhalt aus einer individuellen Perspektive heraus. Ist das jedoch auch bei meinen Aussagen über andere Sachverhalte, bspw. dem Wetter oder meinem Wunsch nach einem Bier, in gleicher Weise zutreffend? Habermas würde diese Frage bejahen, wenn auch mit der Einschränkung, dass hier andere Geltungsansprüche, im Fall des Wetters eine mögliche Tatsachenaussage und damit ein Wahrheitsanspruch und im Fall meines Wunsches nach Bier ein Wahrhaftigkeitsanspruch, in analoger Weise zum obigen Verständnis von Geltung mit meiner Aussage zum Ausdruck gebracht werden. Ich möchte an dieser Stelle vorerst nur andeuten, dass dies nur unter der Voraussetzung richtig sein kann, dass unser Sprechakt selbst ein an normativen Aspekten orientiertes Handeln darstellt (und somit durch den Begriff der Geltung beschrieben werden kann) und die entscheidende Geltungsvariable >für jemanden< in diesem Falle durch >für mich/uns< im Akt des Sprechens immer mitgesetzt ist.
[...]
*Allerdings besitzt der Begriff der Geltung noch eine weitere Dimension, die Zeit. So ist es also genauer, von vier Variablen beim Geltungsbegriff zu sprechen; jetzt etwas gilt als etwas für jemanden. Diese Variable ist nämlich nicht ohne Bedeutung für eine Abgrenzung der Geltung von Wahrheit
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