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Autor: Björn Glock
Fach: Jura - Europa- und VölkerR, IPR
Details
Tags: europa, vergaberecht, sozialer sektor, gwb
Jahr: 2001
Seiten: 47
Note: sehr gut
Sprache: Deutsch
Dateigröße: 306 KB
ISBN (E-Book): 978-3-638-13020-2
Textauszug (computergeneriert)
Das europäische Vergaberecht und seine Auswirkungen auf den sozialen Sektor der Bundesrepublik Deutschland
von Hans Björn Glock
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitendes Vorwort 5
Europarecht 6
Begriff und Grundlagen des Europarechts 6
Die Verordnung 6
Die Richtlinie 6
Die Entscheidung 6
Ungeschriebenes Gemeinschaftsrecht 6
Gemeinschaftsrecht und nationales Recht 7
Die "Rangordnung" des Europarechts 7
Grenzen des Anwendungsvorrangs 7
Die Solange - Rechtsprechung des BVerfG 8
II. Entwicklung der deutschen Vergabegesetzgebung 10
II.I. Vom Haushaltsgrundsätzegesetz zur GWB Novelle 10
III. Die EG - Rechtswidrigkeit des neuen Vergaberechtsänderungsgesetzes 12
III.I. Das Alcatel Urteil des EuGH 12
III.I.I. Zur Rechtssache C 81/98, 13
III.II. Die Kernaussagen des EuGH Urteils zu europarechtskonformen Zuschlagssystemen sind: 14
IV. Definitionen zum Verständnis: 16
IV.I. Zweistufigkeit des Vergaberechts und Berechnung der Schwellenwerte, 16
Schwellenwerte und ihre Berechnung: 16
IV.II. Offenes und freihändiges Vergabeverfahren 17
V. Zur nationalen Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge 18
VI. Für den Bereich Sozialwesen relevante Bestimmungen der Richtlinie
92/50 EWG des Ratesvom 18. Juni 1992 über die Koordinierung der
Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge 20
VII. Schaubild zum GWB - Verfahren 22
VIII. Bezug zum sozialen Sektor 23
VIII.I. Vorbemerkung zu den folgenden Ausführungen über die Ausschreibungen innerhalb des sozialen Sektors 23
VIII.II. Der Sonderfall des sozialrechtlichen Dreiecks (z.B. §93 BSHG) 23
VIII.III. Überlegung einer Ausschreibungsmöglichkeit von beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen,
deren Durchführung freien Bildungsträgern überlassen werden soll 24
IX. EU - konforme Vergabe 26
X. Zur Praxis 28
XI. Die freien Wohlfahrtsverbände 29
XII. Resumee 31
Erster Abschnitt: Vergabeverfahren 32
Zweiter Abschnitt: Nachprüfungsverfahren 33
I. Nachprüfungsbehörden 33
II. Verfahren vor der Vergabekammer 35
Dritter Abschnitt 39
- Sonstige Regelungen - 39
Kurze Inhaltsübersicht 42
Kapitel 1: 42
à Abschnitt 1 - Allgemeine Vorschriften 42
à Abschnitt 2: Zweistufige Anwendung 42
à Abschnitt 3: Wahl der Vergabeverfahren und Durchführung von Wettbewerben 42
àAbschnitt 4 - gemeinsame technische Vorschriften 43
à Abschnitt 5: Gemeinsame Bekanntmachungsvorschriftem 43
à Abschnitt 6; Kapitel 1 - gemeinsame Teilnahmebestimmungen 43
Kapitel 2: Eignungskriterien 44
Kapitel 3: Zuschlagskriterien 44
Abschnitt VII --> Schlussbestimmungen 44
Literatur 46
I. Einleitendes Vorwort
Diese Hausarbeit zum Thema "Das europäische Vergaberecht und seine Auswirkungen auf den sozialen Sektor der Bundesrepublik Deutschland" beginnt mit der Entwicklung des Vergaberechts in Deutschland nach Erscheinen der Richtlinie 92/50 EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge (im Folgenden Rl. 92/50 EWG). Die Umsetzung und Anwendung dieser Richtlinie mit dem Ziel den europäischen Binnenmarkt sukzessive zu verwirklichen, fällt in der Bundesrep. Deutschland nicht ganz leicht, da sich die Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Dienstleitungsaufträge kaskadenartig durch Kartell- und Haushaltsgesetze sowie durch die Verdingungsordnungen ziehen. Ferner trifft man oft die Vermutung an, dass die Dienstleistungen, welche im Kinder-, Jugend-, und Altenhilfebereich der Kommunen ausgeschrieben werden, nicht den internationalen Bestimmungen über die Ausschreibung öffentlicher Dienstleistungsaufträge unterliegen. Dies ist natürlich falsch, denn auch die Kommunen sind öffentliche Auftraggeber im Sinne der Rl 92/50 EWG Artikel 1 Buchstabe b . Ein weiteres Problem des deutschen Vergaberechts ist nach Einführung der neuen Gesetzgebungen die Zweiteilung des Vergaberechts. So gibt es einerseits die nationalen Ausschreibungen nach § 55 BHO (Öffentliche Ausschreibung) und andererseits bei Auftragsvolumina im Dienstleistungsbereich von 200.000 Euro und mehr die Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (folgend GWB). In meinen Ausführungen werde ich auf diese Voraussetzungen eingehen. Weiterhin werde ich das Vergabeverfahren nach dem GWB mit seinen Variablen versuchen graphisch aufzubereiten. Den Bezug des Themas zum sozialen Sektor werde ich Anschließend in Stellungnahmen herstellen. Die Stellungnahmen sollen als objektive Anwendung der bestehenden Gesetzgebung betrachtet werden. Bezüge zu den Verbänden der freien Wohlfahrt sind keineswegs eine inhaltliche Kritik ihrer Arbeit, sondern die Analyse der bestehenden Rechtsprechung.
Europarecht
Begriff und Grundlagen des Europarechts
Der Begriff Europarecht umfasst zunächst einmal den Vertrag über die Europäische Union (EUV), das "Unionsrecht". Innerhalb des EUVs findet sich die Basis des Europäischen Gemeinschaftsrechts ("EG-Recht"). Es besteht im wesentlichen aus dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV, früher EWG-Vertrag), dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (EAGV - EURATOM) und dem Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKSV - Montanunion).
Diese drei Verträge stellen das Primäre Gemeinschaftsrecht ("EG-Verfassung") dar. Die durch die Organisationsorgane auf der Grundlage des primären Gemeinschaftsrechts erlassenen Verordnungen, Richtlinien etc. bilden das Sekundäre Gemeinschaftsrecht ("Europäisches Gesetz").
Das Sekundärrecht ist beschrieben in Art. 249 EGV, es gliedert sich in:
Die Verordnung
Sie stellt unmittelbar anzuwendendes Recht dar und genießt, bei anderslautendem nationalen Recht, Anwendungsvorrang (von Amts wegen).
Die Richtlinie
Sie ist, bis auf wenige Ausnahmen, nicht unmittelbar anzuwenden, sondern muss von den Mitgliedsstaaten, welche in diesem Falle die Adressaten sind, in nationales Recht umgesetzt werden (Transformationsgesetz).
Eine unmittelbare Anwendung der Richtlinie kann erfolgen, wenn:
a) die Umsetzungsfrist abgelaufen ist,
b) sie hinreichend bestimmt ist, und sie somit Gesetzesqualität besitzt,
c) der Einzelne dadurch eine rechtliche Besserstellung erfährt
Die Entscheidung
Sie ist für den Adressaten unmittelbar verbindlich
Ungeschriebenes Gemeinschaftsrecht
"Es gibt im EGV keinen Grundrechtskatalog. Der EuGH hat aber im Wege wertender Rechtsvergleichung (Art.F II EUV - jetzt Art.7 EUV) Grundsätze ermittelt, die einem Grundrechtsschutz nahe kommen (Eigentum, Beruf, Gleichheit etc.). Diese Grundsätze sind von der Gemeinschaft beim Erlass von Verordnungen und Richtlinien zu beachten."
Gemeinschaftsrecht und nationales Recht
Das EG-Recht ist eine
"[...]eigenständige ("europäische") Rechtsordnung zwischen den nationalen Rechten der einzelnen Mitgliedsstaaten und dem weltweit geltendem Völkerrecht."
Es gilt im Bereich seiner Mitgliedsstaaten einheitlich. Sowohl Verordnungen, als auch unmittelbar anzuwendende Richtlinien und Primärrecht, genießen einen Anwendungsvorrang gegenüber nationalem Recht, auch gegenüber Verfassungsrecht.
Somit gelten die Urteile des EuGH, welche den EGV auslegen, auch gegenüber den obersten Bundesgerichten.
Behörden und Gerichte sind also zur Anwendung des EG - Rechts verpflichtet. Gerichte haben in Zweifelsfällen die Möglichkeit, den EuGH anzurufen um offene Fragen zu klären (Art.234 EGV [Vorabentscheidung]), wohingegen eine Behörde Verordnungen, auch bei Zweifel an ihrer Rechtmäßigkeit, anzuwenden hat.
Die "Rangordnung" des Europarechts
Gemäß Artikel 10 EGV sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet, dem Gemeinschaftsrecht praktische Wirksamkeit zu verschaffen. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, die von ihm erlassenen Gesetze an das geltende Gemeinschaftsrecht anzupassen. Judikative und Exekutive müssen geltendes Recht "gemeinschaftsrechtskonform" anwenden.
[...]
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