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Rückstellungsbilanzierung nach IAS 37

Scholary Paper (Seminar), 2005, 25 Pages
Author: Christian Siepe
Subject: Economics / Business: Accounting and Taxes

Details

Category: Scholary Paper (Seminar)
Year: 2005
Pages: 25
Grade: 1,3
Bibliography: ~ 30  Entries
Language: German
Archive No.: V51596
ISBN (E-book): 978-3-638-47522-8

File size: 218 KB
Notes :
Die Arbeit behandelt die Bilanzierung von Rückstellungen nach IAS 37 im Vergleich zum HGB sowie die Änderungsvorschläge durch ED IAS 37 und deren kritische Beurteilung.



Excerpt (computer-generated)

Universität - Siegen
Fachbereich Wirtschaftswissenschaften
Seminar zu ausgewählten Problemen der Unternehmensrechnung
WS 2005/2006, 6. Fachsemester

Rückstellungsbilanzierung nach IAS 37

von: Christian Siepe

 


Inhaltsverzeichnis

1. Problemstellung 1

2. Regelungsinhalt und terminologische Grundlagen von IAS 37 2

2.1 Anwendungsbereich und Zielsetzung 2
2.2 Begriffliche Abgrenzungen der Rückstellungen von den sonstigen Schulden und Eventualschulden 2

3. Einzelaspekte der Bilanzierung von Rückstellungen 4

3.1 Allgemeine Ansatzvorschriften für Rückstellungen 4
3.2 Besonderheiten beim Ansatz von Drohverlustrückstellungen 6
3.3 Ansatz und Verhältnis von Aufwands- und Restrukturierungsrückstellungen 7
3.4 Zugangs- und Folgebewertung von Rückstellungen 8
3.5 Ausweis- und Angabepflichten 10

4. Geplante Änderungen der Rückstellungsbilanzierung durch ED IAS 37 11

4.1 Präzisierung von Anwendungsbereich und Terminologie 11
4.2 Die Abschaffung des Wahrscheinlichkeitskriteriums beim Rückstellungsansatz 11
4.3 Die Berücksichtigung von Eintrittswahrscheinlichkeiten bei der Bewertung 12
4.4 Kritische Würdigung des Standardentwurfs 13

5. Zusammenfassung 14

Anhang 16

Literaturverzeichnis 18

Urteilsverzeichnis 21
 


 

1. Problemstellung

Eine zentrale Aufgabe jeder Rechnungslegung ist, die am Bilanzstichtag bestehenden Lasten und die damit verbundenen künftigen Ausgaben abzubilden. Die Bilanzierung sicherer Verpflichtungen, wie etwa Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, gestaltet sich dabei weniger problematisch als die Bilanzierung von Rückstellungen für ungewisse Verpflichtungen. Den Rückstellungskriterien kommt daher die Funktion zu, die passivierungspflichtigen Sachverhalte möglichst trennscharf und den Zwecken des Jahresabschlusses entsprechend zu definieren.1 Die Behandlung dieser bedeutenden Bilanzposition beeinflusst in erheblichem Maße die Zweckadäquanz eines Rechnungslegungssystems.2 Die Regelungen zur Rückstellungsbilanzierung nach IFRS und nach HGB weisen zumindest im Detail nicht unerhebliche Unterschiede auf. Zurückzuführen ist dies vor allem auf die abweichende Zielsetzung der beiden Rechnungslegungssysteme. Der Zweck der IFRS besteht in der Vermittlung entscheidungsnützlicher Informationen, während das HGB auf die Ermittlung und Begrenzung eines ausschüttungsfähigen Gewinns abstellt. Informationen müssen im System der IFRS sowohl relevant, d. h. materiell bedeutsam, als auch zuverlässig, also möglichst unbeeinflusst durch Wahlrechte und Ermessensentscheidungen, sein. Folglich stehen auch bei der Rückstellungsbilanzierung nach IFRS nicht der Gläubigerschutz und das Vorsichtsprinzip, sondern die Informationsbedürfnisse der Bilanzadressaten im Vordergrund.3

Der Rechnungsinhalt eines Standards ist am Rechnungszweck zu messen.4 Die vorliegende Arbeit verfolgt daher zum einen das Ziel, die Vorschriften zur Rückstellungsbilanzierung nach IAS 37 zu erläutern, wesentliche konzeptionelle Unterschiede und Gemeinsamkeiten zum HGB aufzuzeigen und die Vereinbarkeit von IAS 37 mit der Gesamtzielsetzung der IFRS zu hinterfragen. Besonders problembehaftet erscheint in diesem Zusammenhang die Berücksichtigung von Wahrscheinlichkeiten auf der Ansatzebene. In einem zweiten Schritt erfolgt die Darstellung und kritische Würdigung der geplanten Änderungen zur Rückstellungsbilanzierung durch ED IAS 37. Im Mittelpunkt des Interesses steht hier, inwiefern sich konzeptionelle Verbesserungen im Hinblick auf den Informationszweck gegenüber IAS 37 ergeben und in welchen Bereichen noch Konkretisierungsbedarf besteht.

2. Regelungsinhalt und terminologische Grundlagen von IAS 37

2.1 Anwendungsbereich und Zielsetzung

Der Anwendungsbereich von IAS 37 umfasst die grundlegenden Vorschriften zur Bilanzierung und Bewertung von Rückstellungen sowie zu Berichterstattungspflichten bei Eventualverbindlichkeiten und -forderungen von Unternehmen aller Rechtsformen. Darüber hinaus existieren verschiedene, vorrangig anzuwendende Standards mit speziellen Normen für Rückstellungen.5 Explizit eingeschlossen in den Regelungsbereich von IAS 37 sind die Restrukturierungs- und Drohverlustrückstellungen bei belastenden Verträgen.6 IAS 37 wurde im Juli 1998 verabschiedet und ist für Geschäftsjahre mit Beginn ab dem 01. Juli 1999 zwingend anzuwenden.7

Oberstes Ziel der Rechnungslegung nach IFRS ist die Vermittlung entscheidungsrelevanter Informationen. Die Regelungen jedes einzelnen Rechnungslegungsstandards müssen mit dem Oberziel konform gehen.8 Entsprechend besteht die konkrete Zielsetzung von IAS 37 darin, die Anwendung angemessener Ansatzkriterien und Bewertungsgrundlagen auf Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen zu gewährleisten. Zusätzlich sollen den Jahresabschlussadressaten im Anhang ausreichende Informationen zur Verfügung gestellt werden, die eine Beurteilung von Art, Fälligkeit und Höhe ermöglichen.9

2.2 Begriffliche Abgrenzungen der Rückstellungen von den sonstigen Schulden und Eventualschulden

Im System der IFRS werden Rückstellungen definiert als Schulden, die bezüglich ihrer Fälligkeit oder Höhe ungewiss sind.10 Schulden und Eventualschulden haben gemäß IAS 37.10 als gemeinsame Voraussetzung die Existenz einer gegenwärtigen bzw. möglichen Verpflichtung, die auf vergangenen Ereignissen beruht. Insofern erscheint hier die Verwendung des Begriffs Verpflichtung als Oberbegriff sachgerecht. Je nach Zuordnung der verpflichtenden Ereignisse zu einer bestimmten Verpflichtungsart, ergeben sich Konsequenzen für Ansatz, Bewertung und Ausweis, so dass die Vornahme einer klaren definitorischen Abgrenzung angemessen und notwendig ist. Die einzelnen Verpflichtungsarten können wie folgt differenziert werden:

Abb. 1: Differenzierung einzelner Verpflichtungsarten nach IAS 3711 [Abbildung in der Downloaddatei vorhanden]

[...]


1 Vgl. Euler/Engel-Ciric (2004), S. 140.

2 Vgl. Pfitzer/Kahre (2004), S. 203.

3 Vgl. Lüdenbach (2003), S. 44-47; vgl. auch: Ruhnke (2005), S. 547.

4 Vgl. Haaker (2005 b), S. 8.

5 Vgl. Heuser/Theile (2005), Rz. 1250-1252; vgl. auch: Hebestreit/Dörges (2004), § 5, Rz. 101-103.

6 Vgl. Pellens/Fülbier/Gassen (2004), S. 383.

7 Vgl. Ernsting/Keitz (1998), S. 2477.

8 Vgl. Moxter (1999), S. 519 und S. 521; vgl. auch: Daub (2000), S. 294-295.

9 Vgl. IAS 37 (1998), Zielsetzung.

10 Vgl. Kleinmanns (2005), S. 205.

11 Vgl. Hebestreit/Dörges (2004), § 5, Rz. 104.


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