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Bayerns Einbindung ins Reich der Ottonen - die Politik König Heinrichs I. und Kaiser Ottos I. gegenüber Bayern

Scholarly Paper (Advanced Seminar), 2006, 28 Pages
Author: Annette Schießl
Subject: History - Middle Ages, Early Modern

Details

Category: Scholarly Paper (Advanced Seminar)
Year: 2006
Pages: 28
Grade: 1,0
Bibliography: ~ 41  Entries
Language: German
Archive No.: V54232
ISBN (E-book): 978-3-638-49484-7

File size: 222 KB


Excerpt (computer-generated)

Universität Regensburg , Institut für Geschichte, Lehrstuhl für Bayerische Geschichte
Hauptseminar zur Mittelalterlichen Geschichte Seminarthema: Bayern im
10. Jahrhundert. Das Herzogtum der Luitpoldinger und Ottonen Bayerns
Einbindung ins Reich der Ottonen
5. Semester, Wintersemester 2005/2006

Bayerns Einbindung ins Reich der Ottonen - die Politik König
Heinrichs I. und Kaiser Ottos I. gegenüber Bayern

von: Annette Schießl

 


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung 3

2. König Heinrich I. und Bayern 4

2.1 Die Beziehung zwischen König Heinrich I. und Bayern nach der Königswahl des Jahres 919 4
2.2 Der Regensburger Vertrag 5
2.3 Die Stellung Bayerns innerhalb des Reiches nach der Regensburger Einigung 7
2.4 Die Nachfolgepolitik von König Heinrich I. und Herzog Arnulf 9

3. Kaiser Otto I. und Bayern 11

3.1 Grundlegende Bemerkungen zur Herrschaftsidee Ottos I. 11
3.2 Die Politik Ottos I. gegenüber Bayern in dessen erstem Herrschaftsjahr 12
3.3 Das Vorgehen Ottos I. gegenüber Herzog Eberhard 12
3.4 Die Einsetzung Herzog Bertholds in Bayern 13
3.5 Ottos Bruch mit der luitpoldingischen Herzogstradition durch die Erhebung Herzog Heinrichs I. 15
3.6 Ottos Vorgehen im Herzogtum Heinrichs II. 17

4. Die Bayernpolitik König Heinrichs I. und Kaiser Ottos I. – Ein Vergleich 18

4.1 Die Ausgangslage zum Zeitpunkt des Herrschaftsantritts der beiden Könige 18
4.2 Charakteristische Vorgehensweisen in der Bayernpolitik Heinrichs I. und Ottos I. 19

5. Schluss 21

6. Quellen- und Literaturverzeichnis 23

6.1 Quellen 23
6.2 Literatur 24

 



 

1. Einleitung

Lange standen König Heinrich I. und Kaiser Otto I. symbolisch für die „nationale Größe Deutschlands und für seine Hegemonie in Europa“1. In diesem Licht werden sie auch heute noch zum Teil dargestellt. Neben dem Mythos von Heinrich I. als Gründer des Deutschen Reiches2 und einer imposanten Darstellung Ottos I. als eindrucksvoller Nachfolger Karls des Großen auf dem Kaiserthron hat das politische Leben der beiden Herrscher allerdings noch mehr zu bieten, das es wert ist, näher betrachtet zu werden. Der Weg, den die beiden gehen mussten, um ihre politischen Ziele zu erreichen, erfährt in der Forschung zum Teil nur eine sehr stiefmütterliche Behandlung. So wird zum Beispiel in umfangreichen Abhandlungen über Heinrich I. und Otto I. der Politik der Könige gegenüber den Herzögen oftmals nur wenig Platz eingeräumt. Dies erscheint insofern ungerechtfertigt, wenn man bedenkt, welch große Rolle vor allem das Herzogtum Bayern für das Königtum spielte. Die Stabilität des Königtums Heinrichs I. und Ottos I. war stets in hohem Maße von einer angemessenen Politik gegenüber dem bayerischen Herzog abhängig.

Aus diesem Grund soll es Aufgabe dieser Arbeit sein, das Vorgehen Heinrichs I. und Ottos I. gegenüber den bayerischen Herzögen näher zu beleuchten, die Entwicklungstendenzen des Verhältnisses zwischen dem König und dem bayerischen Herzog herauszuarbeiten und die Absichten der Herrscher, die hinter deren Politik standen, zu ergründen. Um das Thema angemessen behandeln zu können, wird es zum Teil nötig sein, auf die Beziehung zwischen dem König und anderen Herzögen einzugehen. Nur im Vergleich zu anderen Herzogtümern kann die Stellung Bayerns innerhalb des Reiches adäquat erfasst und die Politik des Königs gegenüber Bayern vor dem Hintergrund seiner Reichspolitik richtig eingeordnet werden. Auch eine Betrachtung der Ausgangslage des jeweiligen Königs zum Zeitpunkt seines Amtsantritts wird Erklärungen für das Vorgehen der Herrscher liefern können. Um den Rahmen dieser Arbeit nicht zu sprengen, soll auf die Untersuchung der Königserhebungen des Jahres 919 bzw. 936 und der damit verbundenen Probleme verzichtet werden, auch wenn dies für eine umfassende Analyse des Verhältnisses zwischen Bayern und dem Reich notwendig wäre.

2. König Heinrich I. und Bayern

2.1 Die Beziehung zwischen König Heinrich I. und Bayern nach der Königswahl des Jahres 919

Die Beziehung zwischen König Heinrich I. und dem Bayernherzog Arnulf stand nach der Königswahl von 919 zunächst unter keinem guten Stern. Differenzen, die in Bezug auf die Königswahl zwischen Heinrich und Arnulf von Bayern bestanden hatten3, waren der Grund dafür, dass Heinrich nach seiner Erhebung zum König den bayerischen Herzog Arnulf als einen seiner stärksten Gegner, man möchte sogar behaupten, als den stärksten Gegner innerhalb des Reiches schlechthin, begreifen musste. Aufgrund des desolaten Zustandes des Reiches – Heinrichs Vorgänger im Königsamt hatte das Reich „nicht als ein Reich, sondern als reichhaltige[n] Trümmerhaufen“4 hinterlassen – musste Heinrich alles daran gelegen sein, wieder eine Einheit innerhalb des Reiches herzustellen. Um diesem Ziel näher zu kommen, musste die „Polarität von Zentralgewalt und (‘Stammes’ -)Partikularismus“ 5, der Dualismus zwischen König- und Herzogtum6, überwunden werden; Heinrich war gezwungen zum Zwecke der Konsolidierung des Reiches mit den Herzögen zu verhandeln und musste sie demnach eher Partner der Herrschergewalt als als Untertanen betrachten. Schon allein, um ein stabiles Bollwerk gegen die Gefahr durch äußere Feinde aufbieten zu können, musste der König einen Einigungsprozess in die Wege leiten. Nicht nur in diesem Zusammenhang – Bayern stellte sozusagen einen „Grenzblock gegen die Ungarn“7, die größte Bedrohung für das Reich von außen, dar – rückte Bayern in Heinrichs Blickfeld; Arnulf von Bayern konnte aufgrund seiner breiten Machtbasis als der mächtigste Herzog im Reich gelten. Aus diesem Grund musste Heinrich, um eine einheitliche Ordnung im Reich herzustellen, Arnulf besiegen oder mit diesem außermilitärisch zu einer Einigung gelangen.

Vor diesem Hintergrund ist es zu verstehen, dass Heinrich I. im Jahre 920, nachdem er bereits erfolgreich gegen den schwäbischen Herzog vorgegangen war8, zum ersten Mal das bayerische Herzogtum militärisch angriff.9 Ob der König nur diesen einzigen Einmarsch in Bayern oder zwei Angriffe benötigte, bis Arnulf schließlich Heinrichs Königtum anerkannte, kann aufgrund der unsicheren Quellenlage nicht entschieden werden. So bezeugt zum Beispiel das Fragmentum de Arnulfo duce Bavariae indirekt zwei Angriffe Heinrichs, indem dort von einer Niederlage Heinrichs berichtet wird 10, die dieser erst bei einem zweiten Angriff auf Bayern bereinigen konnte. Andere Quellen lassen jedoch Zweifel aufkommen.11 Als wahrscheinlich muss jedoch angesehen werden, dass der König zu Beginn seiner Herrschaft zweimal mit militärischen Absichten nach Bayern zog, da er das erste Mal eine Niederlage erlitten hatte.12

2.2 Der Regensburger Vertrag

[...]


1 Althoff/Keller, Heinrich, Bd. 122/123, S. 7.

2 Vgl. Schulze, Kaisertum, S. 168-171.

3 In der Forschung haben sich diese Unstimmigkeiten zwischen Heinrich und Arnulf vor allem in der Diskussion um ein Gegenkönigtum manifestiert (Vgl. dazu etwa Mitteis, Krise, S. 264-266; Faussner, Regnum Bavariae, S. 29; Rall, Königsplan, S. 231-245; Reindel, Arnulf, S. 232-234; Holzfurtner, Gloriosus dux; S. 122-124). Diese Differenzen sollen im Rahmen der vorliegenden Arbeit jedoch kein näherer Untersuchungsgegenstand sein.

4 Diwald, Heinrich, S. 124. 5 Keller, Königsherrschaft, S. 65.

6 Vgl. Keller, Königsherrschaft, S. 65.

7 Störmer, Herrschaftsverhältnisse, S. 284.

8 Vgl. Widukindi res gestae Saxonicae I 27, S. 28.

9 Vgl. Liudprandi antapodosis II 21, S. 47: „Rex Heinricus […] pervalido collecto exercitu Bagoariam tendit“.

10 Vgl. Fragmentum de Arnulfo duce Bavariae, S. 570: „et ideo credimus, quod Dei nutu primo ingressu ab incolis unius civitatis est superatus, et de sua parte multis victus abscessit.“

11 Vgl. Reindel, Luipoldinger, S. 130. Für Reindel dienen unter anderem Widukinds und Luidprands Überliefung als Untermauerung dafür, dass Heinrich zweimal nach Bayern zog. Die starken Differenzen in den jeweiligen Darstellungen – Widukind spricht etwa von einer Belagerung Regensburgs (Vgl. Widukindi res gestae Saxonicae I 27, S. 28: „Quo comperto in praesidio urbis quae dicitur Raginesburg, obsedit eum.“), Luitprand hingegen davon, dass Arnulf dem König entgegenzog (Vgl. Liudprandi antapodos is II 21, S. 47: „Quod Arnaldus ut audivit, eius non passus est in Bagoaria praestolari adventum; verum collectis, quibus valuit, copiis huic obviam properat.“)– stützen diese These zwar, doch die Tatsache, dass beide Chronisten von einer anschließenden Versöhnung Herzog Arnulfs und König Heinrichs berichten, setzt die Behauptung, Heinrich habe zwei Angriffe auf Bayern unternommen, wieder außer Kraft, da der Eindruck entsteht, es handle sich hier um den gleichen und damit nur um einen einzigen Einmarsch. Aus diesem Grund dürfen Widukinds und Luidprands Erzählungen nicht als Beweis für die Beantwortung der Frage herangezogen werden, ob Heinrich Bayern einmal oder zweimal angegriffen hat.

12 Vgl. Reindel, Luitpoldinger, S. 130. Vgl. auch Holzfurtner, Gloriosus dux, S. 129. Vgl. dagegen Deutinger, Herzogserhebung, S.65/66.


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