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Hausarbeit, 2002, 18 Seiten
Autor: Diplom Volkswirt; M.A. Jan Henkel
Fach: Politik - Int. Politik - Thema: Europäische Union
Details
Institution/Hochschule: Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg (Institut für Politische Wissenschaft)
Tags: Europäischer, Stabilitäts-, Wachstumspakt, Rolle, Europäischen, Zentralbank, ECOFIN, Euro-11, Rates, Einführung, Wirtschaftspolitik
Jahr: 2002
Seiten: 18
Note: 2,0
Literaturverzeichnis: ~ 14 Einträge
Sprache: Deutsch
ISBN (E-Book): 978-3-638-49870-8
ISBN (Buch): 978-3-638-75198-8
Dateigröße: 165 KB
Diese Grundstudiumshausarbeit setzt sich mit der Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt auseinander. Die dazugehörige Veranstaltung war "Einführung in die Europäische Wirtschaftspolitik".
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Zusammenfassung / Abstract
Die Einführung des EURO zum 1.1.1999 als dritte Stufe der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion bedeutet für die teilnehmenden Staaten nicht nur die Aufgabe der eigenen nationalen Währung zugunsten einer europäischen Einheitswährung, sie steht gleichermaßen für einen grundlegenden wirtschaftspolitischen Wandel: Anstelle der nationalen Zentralbanken wird die Europäische Zentralbank, kurz EZB, für die Geldpolitik in der „Eurozone“ verantwortlich sein.1 Die einzelnen Staaten verlieren somit die Geld- als auch die Wechselkurspolitik als wirtschaftspolitische Instrumente. Die Finanzpolitik bleibt zwar in der Autonomie der Nationalstaaten, dieser werden jedoch supranationale Rahmenbedingungen, in Form von fiskalischen Konvergenzkriterien und den Abschluss des Stabilitäts- und Wachstumspaktes, gesetzt.2 Die Mitgliedstaaten sollen lt. Art. 99 EGV ihre Wirtschaftspolitik als gemeinsame Angelegenheit betrachten und diese, auch im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspaktes, koordinieren. Der Stabilitäts- und Wachstumspakt wurde im Juni 1997 in Amsterdam von den Staats- und Regierungschef der Mitglieder der EU, dem Europäischen Rat, verabschiedet. Er dient der wirtschaftspolitischen Konvergenz zwischen den Mitgliedstaaten und hat primär das Ziel die Haushaltsdisziplin in den Mitgliedstaaten dauerhaft abzusichern, übermäßige Defizite sollen vermieden und mittelfristig mindestens ein ausgeglichener Haushalt erreicht werden. Ziel dieser Hausarbeit ist es, einen groben Überblick über den Aufbau und das Arbeiten des Stabilitäts- und Wachstumspaktes, der EZB, dem ECOFIN- Rat sowie der EURO-11- Gruppe zu geben. Ich werde dabei vor allem auf die vertraglichen Grundlagen eingehen und versuchen die Grundzusammenhänge der Europäischen Wirtschafts- und Währungspolitik, anhand des „Zusammenspiels“ der o. g. Institutionen, zu illustrieren. Diese Arbeit soll also auch grob über die Verflechtungen innerhalb der o. g. Institutionen aufklären und die theoretischen Grundlagen der jeweiligen Institution analysieren , sie stellt somit keine Bewertung dar, vielmehr sollen meine Untersuchungen zum besseren Verständnis der Europäischen Wirtschafts- und Währungspolitik beitragen.
Textauszug (computergeneriert)
Universität Heidelberg, Institut für Politische Wissenschaft
Blockseminar: Einführung in die EU- Wirtschaftspolitik
Wintersemester 2001/2002, 3. Semester
Europäischer Stabilitäts und Wachstumspakt und die
Rolle der Europäischen Zentralbank sowie des ECOFIN
und Euro- 11- Rates
von: Jan Henkel
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung S. 3
II. Hauptteil S. 4-12
II.1. Der Stabilitäts- und Wachstumspakt S. 4-7
II.1.1. Bestandteile des Paktes
II.1.1.1. Entschließung des Europäischen Rates
II.1.1.2. Verordnung über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken
II.1.1.3. Verordnung über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit
II.2. Die Europäische Zentralbank S. 7- 10
II.2.1. Beschlussorgane der EZB
II.2.1.1. Das Direktorium
II.2.1.2. Der EZB- Rat
II.2.1.3. Der Erweiterte Rat
II.2.2. Aufgaben und Ziele der EZB im Kontext der Unabhängigkeit der EZB
II.3. Der ECOFIN- Rat S. 11-12
II.4. Die EURO-11 bzw. die EURO-12-Gruppe S. 12
III. Schluss S. 13
IV. Anmerkungen S. 14-15
V. Literaturverzeichnis S. 16-17
Abbildungsverzeichnis S. 18
I. Einleitung
Die Einführung des EURO zum 1.1.1999 als dritte Stufe der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion bedeutet für die teilnehmenden Staaten nicht nur die Aufgabe der eigenen nationalen Währung zugunsten einer europäischen Einheitswährung, sie steht gleichermaßen für einen grundlegenden wirtschaftspolitischen Wandel: Anstelle der nationalen Zentralbanken wird die Europäische Zentralbank, kurz EZB, für die Geldpolitik in der „Eurozone“ verantwortlich sein.1 Die einzelnen Staaten verlieren somit die Geld- als auch die Wechselkurspolitik als wirtschaftspolitische Instrumente. Die Finanzpolitik bleibt zwar in der Autonomie der Nationalstaaten, dieser werden jedoch supranationale Rahmenbedingungen, in Form von fiskalischen Konvergenzkriterien und den Abschluss des Stabilitäts- und Wachstumspaktes, gesetzt.2 Die Mitgliedstaaten sollen lt. Art. 99 EGV ihre Wirtschaftspolitik als gemeinsame Angelegenheit betrachten und diese, auch im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspaktes, koordinieren. Der Stabilitäts- und Wachstumspakt wurde im Juni 1997 in Amsterdam von den Staats- und Regierungschef der Mitglieder der EU, dem Europäischen Rat, verabschiedet. Er dient der wirtschaftspolitischen Konvergenz zwischen den Mitgliedstaaten und hat primär das Ziel die Haushaltsdisziplin in den Mitgliedstaaten dauerhaft abzusichern, übermäßige Defizite sollen vermieden und mittelfristig mindestens ein ausgeglichener Haushalt erreicht werden.
Ziel dieser Hausarbeit ist es, einen groben Überblick über den Aufbau und das Arbeiten des Stabilitäts- und Wachstumspaktes, der EZB, dem ECOFIN- Rat sowie der EURO-11- Gruppe zu geben. Ich werde dabei vor allem auf die vertraglichen Grundlagen eingehen und versuchen die Grundzusammenhänge der Europäischen Wirtschafts- und Währungspolitik, anhand des „Zusammenspiels“ der o. g. Institutionen, zu illustrieren. Diese Arbeit soll also auch grob über die Verflechtungen innerhalb der o. g. Institutionen aufklären und die theoretischen Grundlagen der jeweiligen Institution analysieren , sie stellt somit keine Bewertung dar, vielmehr sollen meine Untersuchungen zum besseren Verständnis der Europäischen Wirtschafts- und Währungspolitik beitragen.
II. Hauptteil
II.1. Der Stabilitäts- und Wachstumspakt3
Die Idee eines solchen Paktes stammt vom früheren deutschen Finanzminister Theo Waigel, der in seinem „Stabilitätspakt für Europa“ geringe Defizite und Schuldenquoten als Voraussetzung für Wachstum, Beschäftigung und Wohlstand sieht und die offensichtlichen Schwächen bei dem Verfahren eines übermäßigen Defizits beseitigen wollte.4 Finanzpolitischem Fehlverhalten einzelner Staaten sollte vorgebeugt werden. Seine Vorstellungen sind im Stabilitäts- und Wachstumspakt in abgeschwächter Form realisiert worden.5
Wie schon in der Einleitung erwähnt, wurde der Pakt 1997 in Amsterdam vom Europäischen Rat, von allen Mitgliedstaaten der EU, verabschiedet. Er bedeutet in wirtschaftlicher Hinsicht eine verstärkte Konvergenz der Politiken, der mit einer stärkeren multilateralen Überwachung einhergeht, sowie der Verpflichtung der teilnehmenden Staaten des EURO- Währungsgebietes, einen übermäßigen öffentlichen Fehlbetrag zu vermeiden. So soll das Ziel der Preisstabilität sichergestellt werden ,denn dieses setzt nicht nur eine adäquate Geldpolitik, sondern gleichermaßen eine solide Haushaltspolitik voraus.6 Im folgenden möchte ich die verschiedenen vertraglichen Bestandteile des Paktes analysieren.
II.1.1. Bestandteile des Paktes
Der Stabilitäts- und Wachstumspakt (von Amsterdam) besteht aus drei Elementen. Zum einen aus der Entschließung des Europäischen Rates vom 17.6.97 zum Stabilitäts- und Wachstumspakt, zum anderen aus zwei Verordnungen. Die erste Verordnung hat zum Ziel den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken, die zweite verfolgt das Ziel einer Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigem Defizit. Es handelt sich demnach um eine Kombination von Prävention und Abschreckung, da erstens die haushaltspolitische Überwachung verbessert und zweitens das Verfahren bei einer Überschreitung der Nettodefizitgrenze beschleunigt und inhaltlich präzisiert wird.7
II.1.1.1. Entschließung des Europäischen Rates
[...]
1 Eurozone: die Länder die die Gemeinschaftswährung eingeführt haben
2 vgl. hierzu Sutter S.15-20
3 In meinen Ausführungen auch analog als der „Pakt“ bezeichnet
4 vgl. Tilch S.122-123
5 Die ursprüngliche Konzeption Waigels sah z.B. eine mittelfristige Obergrenze des staatlichen Defizits in wirtschaftlichen Normalzeiten von nur 1% vor, des weiteren sollte bei einer Überschreitung der 3%- Marke automatisch Sanktionen ausgelöst werden. Für diese weiterreichenden Forderungen fand sich jedoch keine Mehrheit
6 Anmerkungen: Multilateralen (mehrseitige) Überwachung: damit ist eine Gesamtbewertung der Wirtschaft durch den (ECOFIN-) Rat gemeint Die (nicht-) teilnehmenden Staaten an der 3. Stufe der WWU werde ich im folgenden nur noch „die (nicht-) teilnehmenden Staaten“ nennen. Zur Wiederholung: Folgende Staaten nehmen an der 3.Stufe teil: FRA, POR, ESP, BEL, NED, LUX, GER, FIN, ITA, AUT, GRE, IRL. Es nehmen nicht teil: DEN, SWE, GB Vgl. Tilch S.119
7 vgl. Sutter S.31ff
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