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Integration in der schwedischen Schule

Termpaper, 2005, 27 Pages
Author: Anonym
Subject: Pedagogy - Miscellaneous Topics

Details

Event: Studiengang: Rehabilitation und Pädagogik bei Behinderung Seminar: Internationaler Vergleich:
Institution/College: University of Dortmund (10)
Tags: Integration, Schule, Studiengang, Rehabilitation, Pädagogik, Behinderung, Seminar, Internationaler, Vergleich
Category: Termpaper
Year: 2005
Pages: 27
Grade: 1,3
Bibliography: ~ 27  Entries
Language: German
Archive No.: V56645
ISBN (E-book): 978-3-638-51281-7

File size: 129 KB


Excerpt (computer-generated)

Thema der Hausarbeit:

Integration in der schwedischen Schule

Universität Dortmund

SS 2005

Studiengang: Rehabilitation und Pädagogik bei Behinderung

Seminar: Internationaler Vergleich:

Zwischen Ausgrenzung und Integration –
Umgang mit Behinderung im europäischen Vergleich

 

 

Inhaltsverzeichnis

Integration in der schwedischen Schule 3

1 Einleitung 3

2 Geschichte der schwedischen Schule 3
2.1. Entstehung der schwedischen Volksschule 3
2.2. Entwicklung der Volksschule bis 1936 ... 4
2.3. Schwedische Schulreform von 1946 - 1962 ... 7

3 Geschichte der Integration in Schweden 9
3.1. Entwicklung der Idiotenanstalten bzw. Idiotenschulen in Schweden 9
3.2. Entwicklung der Hilfsklassen in Schweden 9
3.3. Schwedische Schulreform von 1946- 62 12
3.3.1. Hilfsschulentwicklung seit 1946 12
3.3.2. Entwicklung seit 1962 13
3.4. SIA-Gutachten von 1974 14

4 Aufbau und Struktur der Schule in Schweden- Heute 16
4.1. Gesetzliche Grundlage 16
4.2. Organisation und Verwaltung 16
4.3. Obligatorische Grundschule 17
4.4. Schulstruktur 18
4.5. Lehr-, Kurs- und Stundenpläne 19
4.6. Zeugnisse und Noten 20
4.7. Lehrerausbildung 21
4.8. Gymnasialschule 21

5 Integration in der schwedischen Schule- Heute 22
5.1. Fördermaßnahmen im Unterricht 22
5.2. Obligatorische Sonderschule 23
5.2.1. Grundsonderschule 24
5.2.2. Trainingsschule 24
5.2.3. Gymnasiale Sonderschule 24
5.2.4. Zeugnisse und Noten 25
5.3. Spezialschule 25

6 Zusammenfassung/ Schluss 26

7 Literaturverzeichnis 27

 

 

1 Einleitung

Diese Arbeit behandelt die Entwicklung des schwedischen Schulwesens vom 18. bis zum 21. Jahrhundert und geht im Besonderen auf die Entwicklung der zurzeit in Schweden bestehenden schulischen Integration ein. Der Beginn der schwedischen Schule ist jedoch stark mit der schwedischen Geschichte verbunden, so dass diese im Wesentlichen zum Verständnis behandelt werden muss. Zu den Kernpunkten der Schulentwicklung zählen die Einführung der Schulpflicht im Jahr 1840 und das Erscheinen der Normalpläne 1878,1882 und 1901. Das heutige Schulsystem besteht in seiner Form seit 1962 und wurde seitdem durch viele Reformen bis heute erweitert. Der geschichtliche Teil bezüglich der Schulentwicklung basiert dabei größtenteils auf der Literatur von Ingeborg Altstaedt, die sich viel mit der sonderpädagogischen Entwicklung in Schweden beschäftigte. Sowohl der 4. Punkt, der auf die heutige Schule in Schweden eingeht, als auch der 5. Abschnitt, der die schulischen Integrationsformen des schwedischen Schulsystems beschreibt, bezieht sich auf Quellen aus der Literatur von Alfred Hössl (1982) und Ulrich Kasztantowicz (1982), die Quellen, die sich dagegen mit den aktuellen Entwicklungen des schwedischen Schulwesens beschäftigen, stammen aus dem Internet und basieren hauptsächlich auf den Seiten: "www.skolverket.se" und "www.sverige.de".

2 Geschichte der schwedischen Schule

2.1. Entstehung der schwedischen Volksschule

Schweden war um die Jahrhundertwende des 18./19. Jahrhunderts mit 75% eine fast ausschließliche Agrargesellschaft. Bauern hatten damals aufgrund einer massiven Staatsverschuldung die Möglichkeit Landgüter des Adels zu erwerben und erreichten dadurch ein Wachstum ihrer eigenen ökonomischen Macht. Gleichzeitig führte ein Bevölkerungsanstieg der untersten Schicht, z.B. Landarbeiter und Tagelöhner, zu einem Mehrangebot an Arbeitskräften, die wiederum zu einer Senkung der Löhne und vermehrter Armut führten.

Seit 1723 gehörte nach einer Verfügung des schwedischen Königs die Unterrichtspflicht zu den Aufgaben der Eltern, mit der einzigen Kontrollinstanz in Form des zuständigen Gemeindepfarrers. Ende des 18. Jahrhunderts stieg das Interesse an der Erziehung der Landarbeiterkinder und in einigen Städten wurden Armenschulen für arme Kinder ein-gerichtet, deren Eltern der Erziehungs- und Unterrichtspflicht nicht nachkamen.

Mit dem Regierungsumsturz 1809 gewann die Bauernschaft mehr politischen Einfluss und ökonomische Macht, welche das gesellschaftliche Interesse nach einem staatlich organisierten Schulwesen weckten. Denn die Bildung der Bauern war im Vergleich zum Bürgerstand unzureichend, so dass die Forderung nach einer höheren Bildung die Kenntnisse des landwirtschaftlichen Erwerbszweiges erweitern sollte ebenso wie die Wahrnehmung staatsbürgerlicher Rechte und Pflichten.

Aus Angst vor einer finanziellen Belastung durch die Entstehung einer Volksschule wurde der "Wechselunterricht" nach englischem Vorbild eingeführt. Ein Lehrer unterrichtet hierbei 300-400 Schüler in Gruppen, die wiederum durch ältere Schüler beaufsichtigt werden. Erst durch einen bedrohlichen Anstieg des ländlichen Proletariats wurde 1840/41 nach einem Beschluss des Reichstages eine allgemeine Volksschule, im Besonderen für das ländliche Proletariat, errichtet. (vgl. Altstaedt 1977, S. 99- 107)

2.2. Entwicklung der Volksschule bis 1936

Am 18. Juni 1842 wurde für alle Kinder der Besuch der Volkschule mit Beginn der Schulpflicht verbindlich. Die Organisation der Volksschule gestalteten die Kommunen, wodurch qualitative und quantitative Unterschiede entstanden. Dieses Fehlen einer strukturellen Einheit war die Ursache einer Stagnation der Volksschulentwicklung bis 1878. Zu den wesentlichen Problemen der Volksschule gehörte zum einen ein Image, welches die Schule als Ergänzung zur innerfamiliären Bildung begriff, zum anderen gaben Wohlhabende Privatschulen weiterhin den Vorzug. Problematisch erwies sich auch das plötzliche Fehlen der schulpflichtigen Kinder als Arbeitskraft auf dem Land und in der Industrie, trotz einer steigenden Anzahl der Schulverweigerer.

Der Paragraph 48 des Volksschulgesetzes erlaubte für arme und minderbegabtere Kinder weniger Unterricht bei einem kürzeren Schulbesuch. Dieser "Mindestkurs" (Minimikurs) wurde 1881 nach einer gesetzlichen Regelung der Kinderarbeit als Minimum des Schulbesuchs für arbeitende Kinder verbindlich. Viele Ausnahmeregelungen machten das Gesetz jedoch nahezu unwirksam und verdeutlichten neben den geringen finanziellen Mitteln das geringe Interesse des Staates an der Volksschule.

Zwischen 1870 und 1890 erweckte die industrielle Expansion ein staatliches Interesse an der Entwicklung des Volksschulwesens. Die Bewilligung neuer finanzieller Mittel des Staates verbesserte zusammen mit dem Erscheinen des ersten Normalplanes das Volksschulwesen deutlich. (vgl. Altstaedt 1977, S. 108- 114)

[....]


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