Autor: Sabrina Kläs
Fach: Pädagogik - Schulwesen, Bildungs- u. Schulpolitik
Details
Institution/Hochschule: Universität Koblenz-Landau (Institut für Bildung im Kindes- und Jugendalter)
Tags: Ganztagsschulen, Berufsprofil, Grundschullehrer
Jahr: 2005
Seiten: 20
Note: 2,0
Literaturverzeichnis: ~ 9 Einträge
Sprache: Deutsch
Dateigröße: 181 KB
ISBN (E-Book): 978-3-638-53947-0
Zusammenfassung / Abstract
Im März 2003 hat der Schulausschuss der Kultusministerkonferenz (KMK) den Begriff „Ganztagsschule“ definiert: Unter Ganztagsschulen werden Schulen verstanden, bei denen im Primar- oder Sekundarbereich 1 - über den vormittäglichen Unterricht hinaus an mindestens drei Tagen in der Woche ein ganztägiges Angebot für die Schülerinnen und Schüler bereitgestellt wird, das täglich mindestens sieben Zeitstunden umfasst, - an allen Tagen des Ganztagsbetriebs den teilnehmenden Schülerinnen und Schülern ein Mittagessen bereitgestellt wird, - die nachmittäglichen Angebote unter der Aufsicht und Verantwortung der Schulleitung organisiert sowie in enger Kooperation mit der Schulleitung durchgeführt werden und in einem konzeptionellen Zusammenhang mit dem Vormittagsunterricht stehen. Es werden drei Formen der Ganztagsschule unterschieden: - Voll gebundene Form: die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, an mindestens drei Wochentagen für jeweils mindestens sieben Zeitstunden an den ganztägigen Angeboten der Schule teilzunehmen. - Teilweise gebundene Form: Hier verpflichtet sich nur ein Teil der Schülerinnen und Schüler, an mindestens drei Wochentagen für jeweils mindestens sieben Zeitstunden an den ganztägigen Angeboten der Schule teilzunehmen. - Offene Form: Es ist in dieser Form der Ganztagsschule ein Aufenthalt verbunden mit einem Bildungs- und Betreuungsangebot in der Schule an mindestens drei Wochentagen von täglich mindestens sieben Zeitstunden für die Schülerinnen und Schüler möglich. Die Schülerinnen und Schüler oder die Erziehungsberechtigten müssen die Teilnahme an den ganztägigen Angeboten für mindestens ein Schulhalbjahr verbindlich erklären. Diese Definition lässt auf Grund des Einstimmigkeitsprinzips der Kultusministerkonferenz vieles offen und bewegt sich auf niedrigem Kompromissniveau, so dass die Bundesländer ihr eigenes Konzept einer Ganztagsschule entwickeln können. Es ist bedenklich, dass sich die Konzepte der Bundesländer mehr an den leeren Kassen der Länder und Kommunen (als Träger der äußeren Schulverwaltung) als an pädagogischen Standards orientieren könnten.
Textauszug (computergeneriert)
Universität Koblenz-Landau, Campus Landau
Institut für Bildung im Kindes- und Jugendalter
Seminar: Berufsprofil „Grundschullehrer/in“- B: Zur Entwicklung beruflicher Identität
Wintersemester 2004/2005, 2. Fachsemester
Ganztagsschulen
von: Sabrina Kläs
Inhaltsverzeichnis
1 Definition der Ganztagschule nach der Kultusministerkonferenz 1
2 Ganztagsschule in Rheinland-Pfalz 3
2.1 Ganztagsschule in neuer Form 3
2.2 Entwicklung und Zeugnis 4
2.3 Beraternetz an Ganztagsschulen 5
2.4 Finanzeinsatz des Landes und Personal 6
2.5 Kooperations-Rahmenvereinbarungen 6
3 Ganztagsschule im Saarland 7
3.1 Zielsetzung 7
3.2 Konzept 7
3.3 Personal 8
3.4 Landeszuschuss 9
3.5 Übergansregelung, In-Kraft-Treten 9
4 Modelle und Konzepte 10
4.1 Grundschule und Hort 10
4.2 Grundschule und Hort im räumlichen Verbund 11
4.3 Grundschule als „verlässliche“ Halbtagsschule 11
4.4 Grundschule als offene Ganztagsschule 11
4.5 Grundschule als gebundene Ganztagsschule12
4.6 Grundschule als Tagesheimschule 13
5 Ziele und Inhalte der Ganztagsschule 14
6 Nutzung der Ganztagsschulen 16
7 Ganztagschule auf Grund von PISA? 17
8 Literaturverzeichnis 18
1 Definition der Ganztagsschule nach der Kultusministerkonferenz
Folgende Ausführung basiert auf Rother (2003, S. 63ff). Im März 2003 hat der Schulausschuss der Kultusministerkonferenz (KMK) den Begriff „Ganztagsschule“ definiert: Unter Ganztagsschulen werden Schulen verstanden, bei denen im Primar- oder Sekundarbereich
- über den vormittäglichen Unterricht hinaus an mindestens drei Tagen in der Woche ein ganztägiges Angebot für die Schülerinnen und Schüler bereitgestellt wird, das täglich mindestens sieben Zeitstunden umfasst,
- an allen Tagen des Ganztagsbetriebs den teilnehmenden Schülerinnen und Schülern ein Mittagessen bereitgestellt wird,
- die nachmittäglichen Angebote unter der Aufsicht und Verantwortung der Schulleitung organisiert sowie in enger Kooperation mit der Schulleitung durchgeführt werden und in einem konzeptionellen Zusammenhang mit dem Vormittagsunterricht stehen.
Es werden drei Formen der Ganztagsschule unterschieden:
- Voll gebundene Form:
die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, an mindestens drei Wochentagen für jeweils mindestens sieben Zeitstunden an den ganztägigen Angeboten der Schule teilzunehmen.
- Teilweise gebundene Form:
Hier verpflichtet sich nur ein Teil der Schülerinnen und Schüler, an mindestens drei Wochentagen für jeweils mindestens sieben Zeitstunden an den ganztägigen Angeboten der Schule teilzunehmen.
- Offene Form:
Es ist in dieser Form der Ganztagsschule ein Aufenthalt verbunden mit einem Bildungs- und Betreuungsangebot in der Schule an mindestens drei Wochentagen von täglich mindestens sieben Zeitstunden für die Schülerinnen und Schüler möglich. Die Schülerinnen und Schüler oder die Erziehungsberechtigten müssen die Teilnahme an den ganztägigen Angeboten für mindestens ein Schulhalbjahr verbindlich erklären. Diese Definition lässt auf Grund des Einstimmigkeitsprinzips der Kultusministerkonferenz vieles offen und bewegt sich auf niedrigem Kompromissniveau, so dass die Bundesländer ihr eigenes Konzept einer Ganztagsschule entwickeln können. Es ist bedenklich, dass sich die Konzepte der Bundesländer mehr an den leeren Kassen der Länder und Kommunen (als Träger der äußeren Schulverwaltung) als an pädagogischen Standards orientieren könnten.
2 Ganztagsschule in Rheinland-Pfalz
2.1 Ganztagsschule in neuer Form
Die neuen Ganztagsschulen, die seit dem Schuljahr 2002/2003 in Rheinland-Pfalz existieren, gestalten an mindestens vier Wochentagen bis 16.00 Uhr den Schulalltag mit Unterricht, unterrichtsbezogenen Aktivitäten, Projekten und Freizeitangeboten. Dieses freiwillige Angebot ist für angemeldete Schülerinnen und Schüler für ein Schuljahr verpflichtend. Schule und Schulträger organisieren für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer das Mittagessen.
Wie die Ganztagsschule in Rheinland-Pfalz konkret aussieht, entscheidet jede Schule für sich selbst. Die Landesregierung lässt den Schülerinnen und Schülern, den Eltern und den Lehrerinnen und Lehrern viele Freiräume und gibt nur einen Rahmen vor. Das organisatorisch-pädagogische Konzept der einzelnen Schulen muss jedoch vier Gestaltungselemente beinhalten:
- unterrichtsbezogene Ergänzungen:
Hausaufgabenbetreuung, Stützkurse, Fremdsprachen oder Mathematik-Arbeitsgemeinschaften, …
- themenbezogene Vorhaben und Projekte: Spielplatz, Kinder-Zeitung, … (hier sind fast keine Grenzen gesetzt)
- Förderung:
Begabtenförderung, Angebote im künstlerischen, musikalischen und sportlichen Bereich zur Förderung von Talenten, …
- Freizeitgestaltung unter pädagogischer Anleitung:
Theater-, Internet-, Trendsportangebote, … Organisatorisch bieten sich für den Schulalltag zwei Modelle an:
- Additives Modell: Der Unterricht findet in Halbtagsform statt und die Ganztagsangebote beginnen nach der Mittagspause. Dieses Modell ist in der Anfangsphase der Ganztags- schule einfacher zu realisieren.
- Integratives Modell: Der gesamte Schultag wird mit Ganztagsangeboten durch ein organisatorisches Konzept gestaltet. Der Unterricht wird hier auf den gesamten Tag verteilt und von GTS-Angeboten unterbrochen. (http://www.ganztagsschule.rlp.de/templates/print.php?rubid=55&id=14, Zugriff am 17.01.05)
Der typische Tagesablauf einer gebundenen Ganztagsschule beinhaltet einen meist offenen Anfang, Unterricht, Freizeit, Frühstückspause, Unterricht, Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung, unterrichtsergänzende Angebote, Freizeit, Unterricht und ein offenes Ende. Der Unterricht ist über den ganzen Tag verteilt und wird häufig durch entspannende Aktivitäten, Fördermaßnahmen, Arbeitsgemeinschaften, unterrichtsbezogene Ergänzungen, Projekte sowie Neigungskurse unterbrochen. Die Freizeitaktivitäten werden offen im Sinne einer Freizeitpädagogik gestaltet, wobei ein nicht fächerbezogenes Lernen nicht ausgeschlossen wird. Die Kinder sollen sich hier erholen und entspannen und werden zu aktiver, konstruktiver Freizeiterziehung hingeführt. Auch das soziale und kommunikative Lernen unter pädagogischer Anleitung steht im Vordergrund. Die Fördermaßnahmen betreffen sowohl die begabten als auch die schwachen Schülerinnen und Schüler, die von speziellem Fachpersonal unterstützt und gefördert werden. Durch eine flexiblere Zeiteinteilung ergeben sich für die Gestaltung des Unterrichts neue Möglichkeiten, wie beispielsweise das Einbringen von offenem Unterricht (Stationenarbeit, Wochenplanarbeit, Projekte, …), da die Unterrichtseinheit auf z.B. 90 min. erweitert und eine anschließende Freizeitphase ermöglicht werden kann. (Institut für schulische Fortbildung und schulpsychologische Beratung des Landes Rheinland- Pfalz)
2.2 Entwicklung und Zeugnis
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