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Quo vadis, deutscher Sozialstaat? Warum der deutsche Sozialstaat Reformen braucht

Essay, 2006, 8 Pages
Author: Marcus Guhlan
Subject: Politics - Political Systems - Germany

Details

Category: Essay
Year: 2006
Pages: 8
Grade: 2,3
Bibliography: ~ 9  Entries
Language: German
Archive No.: V63011
ISBN (E-book): 978-3-638-56146-4

File size: 143 KB


Excerpt (computer-generated)

Humboldt-Universität zu Berlin, Institut für Sozialwissenschaften
Grundkurs 53 016 - Politik und Regierung in Deutschland im europäischen Kontext
Wintersemester 2005/06, 1. Fachsemester

Quo vadis, deutscher Sozialstaat?
Warum der deutsche Sozialstaat Reformen braucht

von: Marcus Guhlan


 


 

„Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat“. So steht es in Artikel 20 Absatz 1 des Grundgesetzes und ist unwiderruflich1. Doch wieviel Sozialstaat ist angesichts steigender Kosten, bedingt durch eine langanhaltende Wirtschaftsflaute sowie demografischen Wandel, und einer globalen Änderung der Weltwirtschaft heute noch zu tragen?

Der Sozialstaat, wie er heute existiert und die Erwartungen in der Bevölkerung nach sozialer Gerechtigkeit befriedigen muss, ist in den frühen sechziger Jahren manifestiert worden, als Deutschland mit einem Anteil an Sozialausgaben im Gesamthaushalt von fast 56 Prozent weltweit unangefochten an der Spitze lag (Castles 2004: 73). Die wirtschaftliche Lage Deutschlands in diesem Zeitraum lies eine solche Staatsgenerösität auch zu. Eine prosperierende Wirtschaft und eine recht junge Bevölkerung erlaubten den Ausbau eines dichten sozialen Netzes wie wir es heute kennen (Bäcker 2001: 43f). Nun lag die Zahl für Sozialausgaben im Jahr 2005 bei 52 Prozent gemessen am Staatshaushalt des Bundes, also nur unwesentlich unter dem Anteil aus dem Jahr 1960 (siehe www.bda-online.de:). Unstreitbar jedoch haben sich die Vorzeichen, wie oben kurz angedeutet und Castles ausführt, spätestens Mitte der achtziger Jahre nachhaltig geändert (Castles 2004: 7f). Doch blieben die Aufwendungen des Bundes für soziale Sicherung, wie die Zahl aus dem Jahr 2005 verdeutlicht, nahezu konstant. Aus diesem Grund scheint mir oben aufgeworfene Frage dringender denn je und dieser Essay versucht nun anhand einiger Beispiele zu verdeutlichen, dass der Wohlfahrtsstaat Deutschland unter einem gewaltigen Reformdruck steht und das Reformen auch ein höheres Maß an Selbstvorsorge durch den Bürger fordern dürfen, ja müssen, wenn wir den Bestand des Sozialstaates auch für unsere Kinder und Enkelkinder garantieren wollen. Im Verlauf des Essays werden also keine Sanierungstheorien angeboten, die den Anspruch auf eine endgültige Lösung erheben, es soll lediglich die Tatsache bewusst werden, dass das Sozialsystem, wie es heute existiert, auf Dauer nicht mehr finanzierbar ist. Der Sozialstaat wird gemeinhin auf vier Säulen gestützt: „das Normalarbeitsverhältnis, die Ein-Verdiener-Familie, die Lebensstandardsicherung und die Vollbeschäftigung“ (Sesselmeier 2004).

Das Normalarbeitsverhältnis und die Vollbeschäftigung sind dabei die Grundpfeiler der Finanzierung des Sozialstaates. Sie garantieren zum einen die Einnahmen des sozialen Systems in Form von Sozialabgaben, zum anderen stellen sie sicher, dass die sozialen Systeme nicht extensiv belastet werden. Doch die Entwicklung der Normalarbeitsverhältnisse in Deutschland stellt diese Finanzierungsstruktur vor größer werdende Probleme. Waren 1970 noch 84 Prozent aller Erwerbstätigen in einem Normalarbeitsverhältnis, so sank die Zahl bis 1995 auf nur noch 68 Prozent (Bizer 2004: 11). Faktisch bedeutet dies für den Sozialstaat also eine gravierende Verlusteinnahme, die noch konkreter wird, betrachtet man die Korrelation dieser Zahlen mit der Entwicklung der geringfügigen Beschäftigungen. Gingen 1970 etwa 500.000 Personen einer solchen Form der Beschäftigung nach, waren es im Jahresdurchschnitt 2001 etwa vier Millionen Personen (Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung 24.07.2002 www.destatis.de). Dieser Wandel in der Beschäftigungsstruktur würde sich weniger einschneidend auf das Umlageverfahren des Sozialstaates auswirken, würde das Ziel der Vollbeschäftigung erreicht. Das System geht also davon aus, dass immer genügend einzahlende Erwerbstätige vorhanden sind. Nun lässt aber die Entwicklung der kontinuierlich ansteigenden Arbeitslosigkeit diesen Ausgleich nicht zu. Die Arbeitslosenquote stieg seit 1970 – in diesem Jahr betrug die Quote etwa ein Prozent – dramatisch an, lag diese Zahl im Jahr 2001 doch bei nahezu 10 Prozent (Bizer 2004: 13). Und die Rahmenbedingungen für Vollbeschäftigung werden im Zuge der Globalisierung des Handels sicher nicht einfacher, wenn Castles analysiert: „Insofar as the costs of social provision, better wages and conditions, and environmental safeguards fall on buiseness, they lead to high production costs, [...]. Where countries are heavily engaged in international trade and where enterprises cannot be prevented from relocating to countries in which costs are lower, governments are seen as having little option but to accede to the demands of capital for lower taxes, a more flexible labour market, and less ‘red tape` around health, safety, and environmental issues.”(Castles 2004: 21). Ich möchte hier am ganz konkreten Beispiel der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ansetzen. Diese Leistung belastet den Arbeitgeber, ohne das er hierfür eine Gegenleistung in Form von Arbeitskraft erhält. Von den im Jahr 2000 seitens der Arbeitgeber aufgewendeten Leistungen zum Gesundheitssystem in Höhe von 116,8 Milliarden Euro, entfielen 30,6 Milliarden Euro auf die Bezahlung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (www.haeussler-tuberlin. de/e72/e2418/e2423/Zusammenfassung_ger.pdf).

[...]


1 Unwiderruflich insoweit, als Art. 20 GG durch die Ewigkeitsklausel des Art. 79 Abs. 3 GG geschützt wird.


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