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Diploma Thesis, 2006, 88 Pages
Author: Tobias Rebele
Subject: Economics / Business: Accounting and Taxes
Details
Tags: Sind, Solvenztests, Alternative, Kapitalerhaltung
Year: 2006
Pages: 88
Grade: 2,0
Bibliography: ~ 172 Entries
Language: German
ISBN (E-book): 978-3-638-58548-4
File size: 435 KB
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Ludwig-Maximilians-Universität München
Munich School of Management
Department für Betriebswirtschaft
Sind Solvenztests eine Alternative zur bilanziellen Kapitalerhaltung?
Freie wissenschaftliche Arbeit
zur Erlangung des Grades eines Diplom-Kaufmanns
vorgelegt von: Tobias Rebele
vorgelegt am: 20.01.2006
Inhaltsverzeichnis
1. Problemstellung ... 1
2. Gläubigerschutz ... 3
2.1. Institutioneller Gläubigerschutz durch Kapitalerhaltung ... 3
2.2. Gläubigerschutz durch Ausschüttungssperren ... 8
2.2.1. Die Bilanzaufgabe „Ausschüttungssperre“ ... 8
2.2.2. Eigner-Gläubiger-Interessenkonflikt ... 11
2.2.3. Aussagegrenzen von Bilanzen und Finanzplanüberlegenheit ... 14
2.3. Gläubigerschutz durch Information ... 16
2.4. Gläubigerschutz durch Solvenztests ... 18
2.4.1. Der Solvenzbegriff nach US-amerikanischem Recht ... 18
2.4.1.1. Die Aufgabe des Konzeptes vom legal capital im RMBCA ... 18
2.4.1.2. Insolvency test ... 20
2.4.1.2.1. Equity insolvency test ... 20
2.4.1.2.2. Balance sheet test ... 22
2.4.1.3. Der Ausschüttungsbegriff nach dem Cal. Corp. Code ... 24
2.4.2. Der Solvenzbegriff nach europäischem und deutschem Recht ... 25
2.4.2.1. Der Reformprozess des europäischen Gesellschaftsund Kapitalerhaltungsrechts ... 25
2.4.2.2. Die Überprüfung der Solvenz nach dem „Rickford-Bericht“ ... 26
2.4.2.3. Die deutschen Insolvenztatbestände nach der InsO ... 28
2.4.2.3.1. Die Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO) ... 28
2.4.2.3.2. Die Überschuldung (§ 19 InsO) ... 29
2.4.2.3.3. Die drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO) ... 30
3. Erfordernis einer bilanziellen Kapitalerhaltung? ... 31
3.1. Gründe für gesetzliche Kapitalerhaltungsregeln ... 31
3.1.1. Reduzierung der „financial agency“- Kosten ... 31
3.1.2. Verminderung negativer externer Effekte – eine Analyse der Anreizwirkungen der Kapitalerhaltung ... 33
3.2. Problematik stiller Reserven ... 35
3.3. Die Auswirkungen bilanzieller Wahlrechte auf den Gläubigerschutz ... 37
3.4. Funktionsfähigkeit des entziehbaren Gewinns zur Vermeidung von Unternehmensinsolvenzen ... 39
3.5. Fazit ... 42
4. Würdigung von Solvenztests als Alternative zum System der Kapitalerhaltung ... 43
4.1. Kritik an bestehenden US-amerikanischen Solvenztests ... 43
4.1.1. Bedeutung der Rechnungslegung im Rahmen der insolvency tests ... 43
4.1.2. Problem einer justiziablen Definition der equity insolvency ... 46
4.2. Kritik an den europäischen Reformvorschlägen ... 48
4.3. Bestehende Instrumente zur Solvenzeinschätzung in Deutschland ... 50
4.3.1. Nutzung von finanzplanorientierten Zahlungsgrößen – Kernstück der Prüfung eingetretener oder drohender Zahlungsunfähigkeit nach IDW PS 800 ... 50
4.3.2. Statistische Jahresabschlussanalysen zur Früherkennung der Insolvenzgefahr ... 51
4.3.3. Prüfung der going concern-Prämisse ... 53
4.3.4. Bonitätsbeurteilung anhand von Ratings ... 54
4.4. Ausgestaltung eines „Gläubigerschutz-idealen“ Solvenztests ... 55
4.5. Fazit ... 57
5. Thesenförmige Zusammenfassung ... 59
Anhang ... 62
Literaturverzeichnis ... 67
Urteilsverzeichnis ... 81
1. Problemstellung
Die Züge eines Paradigmawechsels in der europäischen Rechnungslegung, der bereits 1999 durch Vorlage des Aktionsplans für Finanzdienstleistungen1 eingesetzt hat und dessen Umsetzung bis Ende 2005 durch die EU-Kommission vorgesehen war,2 nehmen immer konkretere Formen an. So wurde durch die Umsetzung der „IASVerordnung“ 3 durch das Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG)4 „ein Nebeneinander mehrerer Rechnungslegungssysteme“5 geschaffen.
Demnach müssen alle Unternehmen, deren Wertpapiere auf einem geregelten Markt gehandelt werden oder zu einem solchen Markt zugelassen werden sollen (im Folgenden: kapitalmarktorientierte Unternehmen), ihre Konzernabschlüsse nach in der EU anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen (IAS/IFRS) aufstellen.6 Ebenso sind alle kapitalmarktorientierten Mutterunternehmen verpflichtet, neben einem IFRSKonzernabschluss einen HGB-Einzelabschluss für Steuer- und Ausschüttungszwecke zu erstellen,7 sowie bei gleichzeitiger Notierung an der US-amerikanischen Börse eine Überleitungsrechnung des Konzernabschlusses auf die US-GAAP vorzunehmen. 8 Im Gegensatz zu einigen europäischen EU-Mitgliedstaaten9 hat sich Deutschland mangels angemessener Alternativen zur bilanziellen Kapitalerhaltung einer zwingenden Vorschrift der IAS/IFRS für den Jahresabschluss bislang verwahrt.10
Doch nicht nur durch die abnehmende Bedeutung der handelsrechtlichen Grundsätze im Konzern gerät das deutsche Kapitalschutzsystem zunehmend unter Druck, sondern auch und vor allem durch eine Reform des Gesellschaftsrechts, die sich auf europäischer Ebene anbahnt.11 Denn die „Inspire Art“-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs12 sowie die momentan auf großes Interesse treffende englische private limited company13 als Pendant zur deutschen GmbH oder GmbH & Co. KG rütteln an der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Gesellschaftsrechtsformen, da die Kapitalerhaltungsregelungen in den anderen 25 EU-Mitgliedstaaten teilweise wesentlich lockerer ausfallen. Diese aufrüttelnde Wirkung wird aus deutscher Sicht durch die im Vorjahr in Kraft getretene Rechtsreform der französischen Société à résponsabilité limitée verstärkt.14 So wurde für diese Gesellschaftsform die Mindestkapitalerfordernis „abgeschafft“, indem der Gesetzgeber den Weg zur „1-Euro-GmbH“ geebnet hat.15
Die Problematik, ob sich das Nebeneinander von HGB und IAS/IFRS auf Dauer lohnt,16 könnte bald der Vergangenheit angehören, da die von der EU-Kommission eingesetzte High Level Group of Company Law Experts Reformvorschläge eines neuen Kapitalschutzkonzepts für Europa erarbeitet und zur Diskussion gestellt hat.17 Der HGB-Einzelabschluss würde bei Umsetzung dieser Reformüberlegungen – ggf. ab 200918 – hinfällig werden, was für die Unternehmen vor allem aus Kostengründen zu begrüßen ist.19 Die von der High Level Group als auch von der Rickford-Gruppe, die im Jahr 2004 ebenfalls Alternativen zum bestehenden Kapitalregime entwickelte, diskutierten Hauptmerkmale des möglichen Alternativkonzepts richten sich dabei stark an die Ausschüttungsbeschränkungen in den USA.20
Dort spielen schon seit längerem sog. insolvency tests für die Ausschüttungsbemessung eine wichtige Rolle.21 Nachdem diese Art der Ausschüttungsregelung im deutschen Kapitalregime bislang noch kein Thema war, könnten Solvenztests aufgrund des erwähnten Umbruchs im europäischen Gesellschaftsrecht sowie der in den letzten Jahren stark gestiegenen Zahl der Insolvenzen22 möglicherweise bald auch in Deutschland das traditionelle System der Kapitalerhaltung23 zumindest teilweise stürzen. „Damit bestünde das neue Gläubiger schützende Kapitalsystem aus einer ‚doppelten Schwelle’: Neben die bilanzielle Kapitalerhaltung auf der Grundlage eines informationsorientierten IFRS-Abschlusses träte ein zukunfts- und liquiditätsorientierter Solvenztest.“24
Vor dem Hintergrund eines effektiven Gläubigerschutzes stellt die vorliegende Arbeit die Solvenztests den traditionellen Gläubigerschutz-Instrumenten gegenüber. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob das Festhalten des deutschen Gesetzgebers an der bilanziellen Kapitalerhaltung gerechtfertigt ist. Doch bevor man evtl. das Kapitalschutzsystem vorschnell aufgibt, sollen die in den USA bereits etablierten Solvenztests sowie die europäischen Reformvorschläge genauer auf ihre Wirksamkeit hin untersucht werden. Daneben werden die bestehenden Methoden zur Solvenzeinschätzung in Deutschland beleuchtet und gleichzeitig geprüft, ob sie sich als mögliche Grundlage für einen Solvenztest eignen. Die dabei gewonnenen Einsichten sollen die vorstehend gestellte Frage beantworten, welches der widerstreitenden Konzepte des Gläubigerschutzes letztendlich vorzuziehen ist.
2. Gläubigerschutz
2.1. Institutioneller Gläubigerschutz durch Kapitalerhaltung
„Bilanzrecht will die Gläubiger in mehrfacher Weise schützen.“25 Nach deutschem Recht dient der handelsrechtliche Jahresabschluss (Einzelabschluss) vorrangig der Ermittlung des verteilbaren Gewinns.26 Gläubigerschutz und Kapitalerhaltung sind dabei zu berücksichtigen.27
[...]
1 Vgl. EU-Kommission (1999).
2 Ziel der EU-Kommission (2000), S. 4, durch Umsetzung des Aktionsplans ist v.a. eine Verbesserung der Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse von Unternehmen. Vgl. auch Van Hulle (2000), S. 543.
3 Vgl. Europäische Union (2002), S. 1-4. Siehe dazu z.B. Buchheim/Gröner (2003), S. 953.
4 Vgl. BMJ (2004), S. 3166. Näheres zu diesem Gesetz vgl. z.B. Wendtlandt/Knorr (2005), S. 53-57.
5 Pellens/Jödicke/Richard (2005), S. 1393.
6 Vgl. Gesetzesentwurf der Bundesregierung (2004), S. 41. Unter bestimmten Voraussetzungen können europäische Unternehmen über Mitgliedstaatenwahlrechte eine verlängerte Übergangsfrist bis 2007 beanspruchen. Vgl. Kahle (2003), S. 262.
7 Vgl. Gesetzesentwurf der Bundesregierung (2004), S. 46.
8 Vgl. Pellens/Richard/Sellhorn (2005), S. 26.
9 Während eine IFRS-Pflicht für den Einzelabschluss kapitalmarktorientierter Unternehmen z.B. in Dänemark (ab 2009), Griechenland, Italien, Slowenien, und der Tschechischen Republik besteht, ist in vielen Ländern die Anwendung der IFRS sogar auch für nicht-kapitalmarktorientierte Unternehmen erlaubt. Vgl. EU-Kommission (2005).
10 Vgl. Gesetzesentwurf der Bundesregierung (2004), S. 44-47, insbes. 46.
11 Vgl. Rammert (2004), S.579; Kuhner (2005), S. 754 f., m.w.N.
12 Demnach unterliegt ein in einem anderen EU-Staat gegründetes Unternehmen („Scheinauslandsgesellschaft“) mit Sitz im Inland nicht mehr den inländischen Kapitalschutzregeln. Vgl. EuGH-Urteil (2003). Zu einer ausführlichen Kommentierung vgl. u.a. Sandrock (2003), S. 2588 f.; Bayer (2004), S. 4 f.
13 Vgl. Rammert (2004), S. 579. Für die Gründung dieser Gesellschaftsform reicht ein Kapital von einem Pfund aus. Vgl. Wachter (2004), S. 91. Kritisch zur englischen Limited vgl. z.B. Kallmeyer (2004), S. 636-639.
14 Vgl. Mülbert (2004), S. 152 f.
15 Vgl. Wachter (2003), S. 377 f.
16 Vgl. Ballwieser (2001), S. 163 f.; Böcking (2001), S. 1433-1440; Busse von Colbe (2002), S.167 f.
17 Vgl. High Level Group of Company Law Experts (2002), S. 86 f. Im Jahr 2006 wird die EUKommission dann über eine mögliche Abschaffung der Kapitalrichtlinie sowie über die Zukunft der Kapitalerhaltung und des damit verbundenen Gläubigerschutzes entscheiden. Vgl. Noack (2005).
18 Vgl. EU-Kommission (2003), S. 30.
19 Vgl. Pellens/Jödicke/Richard (2005), S. 1393; Pellens/Richard/Sellhorn. (2005), S. 26.
20 Vgl. High Level Group of Company Law Experts (2002), S. 86-89; Rickford (2004), S. 966-996.
21 Vgl. z.B. Pellens/Jödicke/Richard (2005), S. 1395-1397; Wüstemann (1999), S. 55-57; Kahle (2002), S. 154-157.
22 Einen statistischen Überblick liefert Paul (2004), S. 409.
23 Vgl. z.B. Sprissler (2001), S. 86-89; Kübler (1995a), S. 362-367; Mülbert (2004), S. 154-161.
24 Pellens/Richard/Sellhorn (2005), S. 26. Denn die von Marcus Lutter geleitete Arbeitsgruppe „Kapital in Europa“ schlägt aus Vereinfachungsgründen den IFRS-Abschluss als bilanzielle Grundlage für die Kapitalvorschriften vor. Vgl. ebd., S. 26.
25 Friedrich Kübler (1995a), S. 362.
26 Vgl. IDW (1995), S. 12.
27 Vgl. Beisse (1993), S. 77; Strobl (1996), S. 393.
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