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Termpaper, 2004, 16 Pages
Author: Beatrix Deiss
Subject: Communications: Broadcast and entertainment
Details
Institution/College: LMU Munich (Institut für Kommunikationswissenschaft und Medienforschung)
Tags: Programminhalte, Rundfunkanstalten, Medienrecht, Sozialwissenschaftler
Year: 2004
Pages: 16
Grade: 1.0
Bibliography: ~ 5 Entries
Language: German
ISBN (E-book): 978-3-638-60907-4
ISBN (Book): 978-3-638-76835-1
File size: 113 KB
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Abstract
Diese Arbeit gibt einen knappen Überblick darüber, wie der Programminhalt der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im dualen Rundfunksystem der Bundesrepublik Deutschland rechtlich festgelegt ist. Zunächst wird dargestellt, wie die Aufgaben des Rundfunks durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE) aus der Rundfunkfreiheit im Grundgesetz (GG) abgeleitet werden. In Hinsicht auf den Programminhalt ist hier besonders der Grundversorgungsauftrag von Bedeutung. Danach geht die Arbeit kurz auf die besondere Situation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ein, der sich in einem Spannungsverhältnis zwischen im GG zugesicherter Staatsfreiheit und vom BVerfGE geforderter staatlicher Ordnung befindet. Wie der Gesetzgeber diese Ordnung in programmlicher Hinsicht gestaltet hat, erläutert der Abschnitt über den gesetzlichen Programmauftrag. Im letzten Punkt werden schließlich die inhaltlichen Anforderungen des Rundfunkstaatsvertrags zusammengefasst.
Excerpt (computer-generated)
Ludwig-Maximilians-Universität München
Institut für Kommunikationswissenschaft und Medienforschung
Übung: Medienrecht für Sozialwissenschaftler
Sommersemester 2004, 6. Fachsemester
Die Programminhalte der öffentlich- rechtlichen Rundfunkanstalten
von: Beatrix Deiß
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 2
2. Die Interpretation des GG durch das BVerfGE 3
2.1 Die verfassungsrechtliche Grundlage 3
2.2 Das Konzept der Grundversorgung 4
2.3 Die Bestands- und Entwicklungsgarantie 6
3. Zwischen Staatsfreiheit und staatlicher Ordnung 8
4. Der gesetzliche Programmauftrag 9
5. Der Rundfunkstaatsvertrag 11
6. Zusammenfassung und Ausblick 14
Literatur 15
1. Einleitung
Diese Arbeit gibt einen knappen Überblick darüber, wie der Programminhalt der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im dualen Rundfunksystem der Bundesrepublik Deutschland rechtlich festgelegt ist.
Zunächst wird dargestellt, wie die Aufgaben des Rundfunks durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE) aus der Rundfunkfreiheit im Grundgesetz (GG) abgeleitet werden. In Hinsicht auf den Programminhalt ist hier besonders der Grundversorgungsauftrag von Bedeutung. Danach geht die Arbeit kurz auf die besondere Situation des öffentlichrechtlichen Rundfunks ein, der sich in einem Spannungsverhältnis zwischen im GG zugesicherter Staatsfreiheit und vom BVerfGE geforderter staatlicher Ordnung befindet.
Wie der Gesetzgeber diese Ordnung in programmlicher Hinsicht gestaltet hat, erläutert der Abschnitt über den gesetzlichen Programmauftrag. Im letzten Punkt werden schließlich die inhaltlichen Anforderungen des Rundfunkstaatsvertrags zusammengefasst.
2. Die Interpretation des GG durch das BVerfGE
Das deutsche Rundfunkrecht und damit auch die rechtlichen Vorschriften für den Inhalt der Rundfunkprogramme sind mangels einfachgesetzlicher Vorschriften1 sehr stark von der „Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE) und dessen Interpretation der maßgeblichen Artikel des Grundgesetzes“2 (GG) geprägt. In mittlerweile sechs „Rundfunkurteilen“ hat das BVerfGE die duale Rundfunkordnung in Deutschland maßgeblich beeinflusst.3
2.1 Die verfassungsrechtliche Grundlage
Die Grundlage für die Interpretation des BVerfGE ist die Rundfunkfreiheit, wie sie in Artikel 5 Absatz 1 Satz 2, 2. Alt. GG gewährt wird:4 „Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. 5
Das BVerfGE verfolgt den Ansatz, dass die Rundfunkfreiheit der Gewährleistung der „freien, individuellen und öffentlichen Meinungsbildung“ 6 dienen muss. Sie ist also nicht „ein Grundrecht, das seinem Träger zum Zweck der Persönlichkeitsentfaltung oder Interessenverfolgung eingeräumt ist“7, sondern vielmehr eine dienende Freiheit.
[...]
1 vgl. Frank Fechner: Medienrecht. Lehrbuch des gesamten Medienrechts unter besonderer Berücksichtigung von Presse, Rundfunk und Multimedia. Tübingen: J.B.C. Mohr, 3. Auflage 2002, S. 216.
2 Eckhard Bremer; Michael Esser; Martin Hoffmann: Der Rundfunk in der Verfassungs- und Wirtschaftsordnung in Deutschland. Baden-Baden: Nomos 1992, S. 24.
3 vgl. ebd.
4 vgl. Fechner S. 216.
5 Hans D. Jarass; Bodo Pieroth: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Kommentar. München: C.H. Beck, 7. Auflage 2004, S. 185.
6 BVerfGE 74, 297 (323f.); BVerfGE 87, 181 (197).
7 Albrecht Hesse: Rundfunkrecht. Die Organisation des Rundfunks in der Bundesrepublik Deutschland. München: Franz Vahlen, 3. Auflage 2003, S. 216 f.
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