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Juden als Randgruppen im Mittelalter

Hausarbeit, 2007, 23 Seiten
Autoren: David Pollak, Gerold Kalb
Fach: Geschichte - Mittelalter, Frühe Neuzeit

Details

Veranstaltung: Proseminar Mittelalterliche Geschichte - Juden als Randgruppen im Mittelalter
Institution/Hochschule: Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main
Tags: Juden, Randgruppen, Mittelalter, Proseminar, Mittelalterliche, Geschichte, Juden, Randgruppen, Mittelalter
Kategorie: Hausarbeit
Jahr: 2007
Seiten: 23
Note: 2,5
Literaturverzeichnis: ~ 6  Einträge
Sprache: Deutsch
Archivnummer: V68699
ISBN (E-Book): 978-3-638-61130-5

Dateigröße: 160 KB


Textauszug (computergeneriert)

Der Machtkonflikt zwischen Friedrich II. und dem Papst
anhand des Beispiels der Ritualmordbeschuldigung
von Fulda im Jahre 1236 und des Urteils Friedrichs II.

Gerold Kalb, David Pollak

 


Inhaltsverzeichnis

1 EINLEITUNG 3

2 HISTORISCHER KONTEXT DER QUELLE 5

2.1 Quelle  5
2.2 Zusammenfassung der Quelle  6
2.3 Überlieferungschance 6
2.5 Friedrichs Urteil in rechtshistorischer Betrachtung  7

3 JUDEN IM MITTELALTER 11

3.1 Geschichte der Juden im Mittelalter bis 1236 11
3.2 Friedrich II. Verhältnis zu den Juden 12
3.3 Thora und Talmud als Belege für die Unschuld der Juden 13
3.4 Auswirkungen der kaiserlichen Judenprivilegien nach dem Urteil Friedrichs  15

4 DIE POLARITÄT ZWISCHEN KAISER UND KIRCHE  17

4.1 Der Dissens zwischen Kaiser und Papst vor dem Ritualmordprozess 1236 17

5 FRIEDRICH II. : REALPOLITIKER ODER PHILANTROPH?  20

5.1 Der Machtkonflikt zwischen dem Papst und Friedrich II. am Beispiel des Ritualmordprozesses und dessen Auswirkungen  20

6 LITERATURVERZEICHNIS  23




 

1 Einleitung

Wir haben uns für das Thema „Juden-Randgruppen im Mittelalter“ beziehungsweise für die Quelle über das Urteil Friedrich II. zum Ritualmordvorwurf entschieden, weil der Umgang mit Randgruppen in der Geschichte auch heute noch ein wichtiges und viel diskutiertes Thema ist. Weiterhin kannten wir schon die jüdische Geschichte im 20. Jahrhundert und in der Frühen Neuzeit. Deshalb hat uns auch der Umgang mit Randgruppen im Mittelalter stark interessiert. Bei der Analyse der Urkunde war schnell klar, dass die Quelle nicht nur einen interessanten historischen Aspekt zum Umgang mit den Juden im Mittelalter bildet, sondern auch im Rahmen des Machtkonfliktes zwischen Friedrich II. und dem Papst durchaus wissenswerte und wichtige Rückschlüsse auf den Charakter des politischen Handelns Friedrich II. zulässt.

Betrachtet man die Geschichte von gesellschaftlichen Minoritäten und richtet dabei den Fokus auf die Historie der Juden als eine derartige Randgruppe, muss zunächst festgehalten werden, dass sich die Unterdrückung, Ächtung und Verfolgung der Juden in nahezu allen geschichtshistorischen Epochen von den Ausgrenzungen anderer Minderheiten in Handhabung und Legalisierung von Seiten der Aggressoren, vom Umgang mit anderen Randgruppen unterscheidet, denn die Geschichte der Juden besteht zwar in einer Isolierung von der Umwelt, aber auch in einer erheblichen Verflechtung mit derselbigen. Dabei war die Zeit vom 12. bis zum 14. Jahrhundert prägend für die Geschichte des Judentums in Mitteleuropa. Während dieser Zeit bildeten sich entsprechende gesellschaftliche Strukturen heraus, die das Leben der Juden zwischen geistlicher und weltlicher Herrschaft und das Zusammenleben mit Christen auf lange Zeit bestimmten. Erschwert durch eine Stigmatisierung der nichtjüdischen Umwelt und die Diaspora, ist es umso erstaunlicher das die Juden als soziale Gruppe in einer Gesellschaft eine ungewöhnliche Stabilität aufweisen können.1

Auf die Zeit Friedrich II. bezogen erscheint hierbei die kirchliche, beziehungsweise theologische Komponente maßgebend gewesen zu sein, wohingegen in Bezugnahme auf die weltlichen Herrscher dieses Zeitraums, neben finanziellen, insbesondere machtpolitische Faktoren im Vordergrund gestanden zu haben scheinen. Eine der Quellen des Hochmittelalters, die zu einem Diskurs über den Umgang mit den Juden dieser Epoche und die Beweggründe zur Ausgrenzung oder zum Schutz der Juden durch weltliche oder klerikale Instanzen einladen, ist der mittels einer Urkunde aus dem Jahre 1236 überlieferte Schiedsspruch Friedrich II. bezüglich der Ritualmordbeschuldigungen gegen die Fuldaer Juden. Friedrich II. sprach in dieser Urkunde nicht nur die Fuldaer Juden von den Vorwürfen der Blutschande frei, sondern löste im Gegensatz zu seinen Vorgängern seine Schutzmaßnahmen aus den regionalen Begrenzungen und dehnte sein Urteil auf die gesamten Juden seines Reiches aus und unterstellte diese, als seine Kammerknechte dem kaiserlichen Schutz.2 3

Die besagte Ausdehnung des Judenprivilegs auf die Gesamtheit der Juden in Friedrichs Reichs war ein Novum in der Geschichte kaiserlicher Schutzbemühungen und zog sowohl zu Lebzeiten Friedrich II., als auch nach dessen Tod weitreichende Konsequenzen für die jüdische Bevölkerung Europas nach sich. 4 Im Folgendem sollen Friedrich II. Motive für den Erlass der Urkunde unter Berücksichtigung des historischen Kontextes auf persönlicher, politischer und rechtshistorischer Ebene, kritisch untersucht werden und das Hauptaugenmerk auf die Beziehung zwischen Friedrich II. und dem damaligen Papst Gregor IX. gerichtet werden. Abschließend soll die Frage nach dem Leitmotiv für Friedrich II. Urteilsspruchs anhand einer adäquaten Erörterung seiner politischen und ethischen Attitüden beantwortet werden.

2 Historischer Kontext der Quelle

2.1 Quelle

Textstelle aus dem Urteil Friedrichs zur Ritualmordbeschuldigung in Fulda12365
Quorum super hoc assercionibus publicatis, quiacompertum non est in testamento veteri vel in novo, Iudeos avidos esse humani sanguinis hauriendi, immo – quod est predicto prorsus contrarium – quod ab omnis omnino sanguinis fedacione caveant, in biblia que dicitur ebrayce Berechet, preceptis Moysi datis, decretis Iudaicis que dicuntur ebrayce Talmilloht expressius habeamus, presumentes eciam presumpcione non modica, hiis, quibus sanguis prohibitus est et animalium permissorum, sitim non posse humani sanguinis superesse, rei horribilitate, nature prohibicione ac speciei comunitate qua Christianos eciam amplectuntur, et quod, pro eo quod expositum de animalibus de virorum municionibus habere possentpro nichilo, non exponerent periculo substancias et personas --- Iudeos loci predicti ab objecto crimine ac alios Iudeos Alemannie a tam gravi infamia dictante sentencia principum pronunciavimus penitus absolutos.

2.2 Zusammenfassung der Quelle

[...]


1 Vgl. Friedrich Battenberg: Das europäische Zeitalter der Juden, Zur Entwicklung einer Minderheit in der nichtjüdischen Umwelt Europas, Bd. 1 Von den Anfängen bis 1650, Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 1990, S. 97

2 Vgl. Battenberg: Das europäische Zeitalter der Juden, S.107

3 Vgl. Ekkehart Rotter: Friedrich II. von Hohenstaufen, Deutscher Taschenbuch-Verlag, München 2004, S. 118-120

4 Vgl. Battenberg: Das europäische Zeitalter der Juden

5 Vgl. Monumenta Germaniae Historica Constitutiones 2. n.204 Zeilen 27-38


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