Autor: Dipl.-Ing. Stefan Gottfried Scholz
Fach: Bauingenieurwesen
Details
Institution/Hochschule: Technische Universität Darmstadt (Institut für Verkehr)
Jahr: 2005
Seiten: 200
Note: 1,7
Literaturverzeichnis: ~ 22 Einträge
Sprache: Deutsch
Dateigröße: 2373 KB
ISBN (E-Book): 978-3-638-87743-5
ISBN (Buch): 978-3-638-87750-3
Zusammenfassung / Abstract
Ziel der Arbeit ist die Erarbeitung von den rechtlichen Grundlagen für die Umgestaltung von regionalen Bahnhöfen und ihrer Umfelder. Dabei werden die unterschiedlichen Zuständigkeiten von Eisenbahnbundesamt (EBA) und kommunaler Bauleitplanung geklärt. Darüber hinaus sollen für diese Umgestaltungen Finanzierungsmöglichkeiten gefunden werden. Der Schwerpunkt liegt dabei auf kommunalen und alternativen Finanzierungsmöglichkeiten. Anschließend wird beispielhaft am Bahnhof Wertheim aufgezeigt, wie eine solche Umgestaltung unter Berücksichtigung der erarbeiteten Grundlagen aussehen kann. Neben diesem Ergebnis wird auch eine Handlungsempfehlung für alle Beteiligten ausgesprochen. Die Bauleitplanung stellt die unterste Planungsstufe der Gesamtplanung dar. Es ist Aufgabe der Gemeinden, die Bauleitpläne aufzustellen. Über die Zulässigkeit von Bauvorhaben entscheidet i. d. R. die Baugenehmigungsbehörde. Begrenzt wird die Reichweite der Planungshoheit der Gemeinde u. a. durch die privilegierte Fachplanung von Maßnahmen von überörtlicher Bedeutung. Bei der Eisenbahnplanung werden i. A. Maßnahmen von überörtlicher Bedeutung geplant, weshalb die Fachplanung hier Anwendung findet und Vorrang vor der Bauleitplanung hat. Das Fachplanungsrecht bedient sich des Planfeststellungsverfahrens (PFV). Es ist u. a. dann durchzuführen, wenn Betriebsanlagen der Eisenbahn einschließlich der Bahnstromfernleitungen gebaut oder geändert werden sollen. Die zuständige Planfeststellungsbehörde ist i. d. R. das EBA. Das PFV basiert auf dem Anhörungsprozess, dessen Ergebnisse die Grundlage für die Entscheidung der Planfeststellungsbehörde über die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens bilden. Wird das Vorhaben genehmigt, ergeht ein Planfeststellungsbeschluss. Unter bestimmten Voraussetzungen kommen auch das Plangenehmigungsverfahren (PGV) und das Entfallen von PFV und PGV in Frage. Eine Eisenbahnanlage ist durch eine Widmung gekennzeichnet. An diese ist der Vorrang der Fachplanung vor der Bauleitplanung geknüpft. Soll eine Anlage von der Planungshoheit der Fachplanung wieder an die Planungshoheit der Kommune (Bauleitplanung) übergehen, muss die Anlage zuvor entwidmet werden. Sollen Um- oder Neubauten auf Eisenbahnflächen durchgeführt werden, sind drei Fälle zu unterscheiden.
Textauszug (computergeneriert)
Technische Universität Darmstadt, Vertieferarbeit am Institut für Verkehr
Fachgebiet Bahnsysteme & Bahntechnik
Darmstadt, Dez. 2005
Aufwertung des Regionalbahnhofs Wertheim
von
Stefan Scholz
Inhalt
Kurzfassung... 6
1 Einleitung... 10
1.1 Ausgangslage... 10
1.2 Bedeutung der Aufwertung von Bahnhöfen... 11
1.3 Thema der Arbeit... 12
1.4 Aufbau der Arbeit... 13
Teil 1: Rechtliche Grundlagen der Planung, Finanzierung und Stationsgestaltung von Regionalbahnhöfen... 15
2 Planung... 15
2.1 Einleitung... 15
2.2 Grundlagen der Bauleitplanung... 15
2.2.1 Gesamtplanung... 15
2.2.2 Aufgaben und Charakter der Bauleitplanung... 16
2.2.3 Grenzen der Bauleitplanung... 17
2.3 Grundlagen der Fachplanung... 17
2.3.1 Sinn und Zweck der Fachplanung... 18
2.3.2 Geltungsbereich und Instrumentarium der Fachplanung... 18
2.3.3 Planfeststellungsverfahren... 19
2.3.4 Plangenehmigungsverfahren... 23
2.3.5 Entfallen von Planfeststellung und Plangenehmigung... 24
2.4 Grundlagen der Widmung und der Entwidmung... 24
2.4.1 Widmung... 25
2.4.2 Entwidmung... 27
2.5 Umbaumaßnahmen und Neubauten auf Eisenbahnflächen... 29
2.5.1 Entwidmung und Wegfall des Fachplanungsprivilegs... 29
2.5.2 Planfeststellungsbedürftigkeit im Eisenbahnrecht... 31
2.5.3 Fallunterscheidung von Vorhaben im Bereich gewidmeter Bahnanlagen... 37
2.5.4 Bauleitplanung auf Eisenbahnbetriebsanlagen... 40
2.6 Zusammenfassung... 41
3 Finanzierung... 44
3.1 Einleitung... 44
3.2 Rechtliche Grundlagen... 45
3.3 Bundesfinanzierung... 47
3.4 Länderfinanzierung... 49
3.5 Städtebauförderung.... 50
3.5.1 Grundsätzliche Unterteilung... 51
3.5.2 Aktuelle Programmbereiche der Städtebauförderung... 52
3.6 Kommunale Finanzierung... 57
3.7 Private Finanzierung... 58
3.7.1 WEG-Teilung... 58
3.7.2 Vergabe von Nutzungsrechten... 58
3.7.3 Einräumung von Dienstbarkeiten... 58
3.7.4 Public Private Partnership... 58
3.8 Zusammenfassung... 59
4 Rechtliche Rahmenbedingungen für die Gestaltung von Regionalbahnhöfen und deren Umfeld... 61
4.1 Einleitung... 61
4.2 Rechtliche Regelungen und Regelwerke... 62
4.2.1 Gesetze... 62
4.2.2 DIN Normen... 62
4.2.3 DB Regelwerk... 63
4.2.4 VDV-Regelwerk... 64
4.2.5 Veröffentlichungen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen... 64
4.3 Zusammenfassung... 65
Teil 2: Aufwertung des Bahnhofs Wertheim... 66
5 Problemanalyse... 67
5.1 Einleitung... 67
5.2 Bestandsaufnahme und laufende Planungen... 67
5.2.1 Stadt Wertheim... 68
5.2.2 Beschreibung der Örtlichkeit... 74
5.2.3 Zustandsbeschreibung... 80
5.2.4 Fahrgastumfrage und Daten des Reisendenerfassungssystems... 84
5.2.5 Laufende Planungen... 86
5.3 Zieldefinition... 89
5.3.1 Allgemeine Ziele der Stationsgestaltung... 89
5.3.2 Verbindliche Zielvorgaben und Handlungsempfehlungen... 92
5.3.3 Ziele der Aufwertung des Bahnhofes und seines Umfeldes... 94
5.4 Feststellung von Mängeln und Chancen... 99
5.4.1 Mängel... 99
5.4.2 Chancen... 104
5.5 Zusammenfassung... 106
6 Maßnahmenuntersuchung... 108
6.1 Einleitung... 108
6.2 Entwicklung von Handlungskonzepten... 108
6.2.1 Maßnahmenideen... 108
6.2.2 Zusammenfassung zu Umsetzungsmodulen... 116
6.3 Bewertung und Empfehlungen... 119
6.3.1 Erläuterungen... 119
6.3.2 Abschätzung der Auswirkungen & Vergabe von Zielerfüllungsgraden... 120
6.3.3 Nutzwertanalyse... 136
6.3.4 Empfehlungen... 138
6.4 Zusammenfassung... 140
7 Realisierungskonzept am Beispiel Wertheim... 143
7.1 Fragen der Planungshoheit... 143
7.1.1 Betrachtung einzelner Flächen... 143
7.1.2 Betrachtung der empfohlenen Module... 144
7.2 Finanzierung... 148
7.2.1 Geschätzte Kosten... 148
7.2.2 Finanzierung der empfohlenen Module... 149
7.3 Handlungsempfehlung für alle Beteiligten... 153
7.3.1 Verhandlungssachen... 154
7.3.2 Stadt Wertheim... 154
7.3.3 DB AG... 155
7.4 Zusammenfassung... 156
8 Zusammenfassung... 160
Verzeichnisse... 166
Anhang... 180
Kurzfassung
Ziel der Arbeit ist die Erarbeitung von den rechtlichen Grundlagen für die Umgestaltung von regionalen Bahnhöfen und ihrer Umfelder. Dabei werden die unterschiedlichen Zuständigkeiten von Eisenbahnbundesamt (EBA) und kommunaler Bauleitplanung geklärt. Darüber hinaus sollen für diese Umgestaltungen Finanzierungsmöglichkeiten gefunden werden. Der Schwerpunkt liegt dabei auf kommunalen und alternativen Finanzierungsmöglichkeiten. Anschließend wird beispielhaft am Bahnhof Wertheim aufgezeigt, wie eine solche Umgestaltung unter Berücksichtigung der erarbeiteten Grundlagen aussehen kann. Neben diesem Ergebnis wird auch eine Handlungsempfehlung für alle Beteiligten ausgesprochen. Die Bauleitplanung stellt die unterste Planungsstufe der Gesamtplanung dar. Es ist Aufgabe der Gemeinden, die Bauleitpläne aufzustellen. Über die Zulässigkeit von Bauvorhaben entscheidet i. d. R. die Baugenehmigungsbehörde. Begrenzt wird die Reichweite der Planungshoheit der Gemeinde u. a. durch die privilegierte Fachplanung von Maßnahmen von überörtlicher Bedeutung. Bei der Eisenbahnplanung werden i. A. Maßnahmen von überörtlicher Bedeutung geplant, weshalb die Fachplanung hier Anwendung findet und Vorrang vor der Bauleitplanung hat. Das Fachplanungsrecht bedient sich des Planfeststellungsverfahrens (PFV).
Es ist u. a. dann durchzuführen, wenn Betriebsanlagen der Eisenbahn einschließlich der Bahnstromfernleitungen gebaut oder geändert werden sollen. Die zuständige Planfeststellungsbehörde ist i. d. R. das EBA. Das PFV basiert auf dem Anhörungsprozess, dessen Ergebnisse die Grundlage für die Entscheidung der Planfeststellungsbehörde über die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens bilden. Wird das Vorhaben genehmigt, ergeht ein Planfeststellungsbeschluss. Unter bestimmten Vorraussetzungen kommen auch das Plangenehmigungsverfahren (PGV) und das Entfallen von PFV und PGV in Frage.
Eine Eisenbahnanlage ist durch eine Widmung gekennzeichnet. An diese ist der Vorrang der Fachplanung vor der Bauleitplanung geknüpft. Soll eine Anlage von der Planungshoheit der Fachplanung wieder an die Planungshoheit der Kommune (Bauleitplanung) übergehen, muss die Anlage zuvor entwidmet werden. Sollen Um- oder Neubauten auf Eisenbahnflächen durchgeführt werden, sind drei Fälle zu unterscheiden. Fall 1 betrifft Vorhaben der bahnbezogenen Nutzung an Betriebsanlagen der Eisenbahn. Es ist ein PFV bzw. ein PGV durchzuführen. Fall 2 betrifft Vorhaben der bahnfremden Nutzung im Einklang mit der fachplanerischen Zweckbindung. Sie unterliegen dem allgemeinen Bauplanungsrecht. Fall 3 betrifft Vorhaben der bahnfremden Nutzung, die im Widerspruch zur fachplanerischen Zweckbindung liegen. Für sie muss eine förmliche Entwidmung erfolgen, damit die fachplanerische Zweckbindung aufgehoben wird und eine Genehmigung nach dem allgemeinen Baurecht erfolgen kann. Neben dem Grundgesetz sind das Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSchwAG), das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) und das Regionalisierungsgesetz (RegG), ferner das Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) und das Deutsche Bahn Gründungsgesetz (DBGrG) die rechtliche Grundlage für die Finanzierung von Eisenbahninfrastrukturmaßnahmen. Die Bundesfinanzierung ist in Finanzierungsvereinbarungen geregelt (Rahmen-, Global-, Sammel- und Einzelvereinbarungen).
Die Länder beteiligen sich an der Finanzierung vornehmlich mit Finanzmitteln aus dem GVFG und RegG. Teilweise ergänzen sie diese Förderung mit eigenen Mitteln. Weiterhin können Finanzmittel aus der Städtebauförderung auf der Grundlage der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung stammen. Ihr wesentliches Anliegen ist, Städte und Gemeinden als Wirtschafts- und Wohnstandorte zu stärken. Sie unterscheidet folgende Aspekte: Mit städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen soll ein Gebiet zur Behebung städtebaulicher Missstände wesentlich verbessert oder umgestaltet werden. Mit städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen sollen Ortsteile oder andere Teile des Gemeindegebietes entweder zum ersten Mal oder aber neu entwickelt werden. Bei den Fördermitteln kann es sich sowohl um Zuschüsse als auch um Darlehen handeln. Die Fördermittel werden auf aktuelle Programme der Städtebauförderung aufgeteilt. Auch Kommunen können beruhend auf individuellen Vereinbarungen bzw. auf den Programmen der Städtebauförderung mit eigenen Mitteln Maßnahmen teilweise mit finanzieren.
Schließlich sind auch Modelle der privaten Finanzierung möglich. Die EBO, das AEG und das BGG sowie einige DIN-Normen, FGSV-Schriften und DB-Richtlinien bilden den Rahmen, in welchem Eisenbahninfrastrukturunternehmen sich bei der Gestaltung von Bahnanlagen bewegen müssen. Eine Bestandsaufnahme hat ergeben, dass Wertheim eine touristische Kreisstadt ist, deren Bahnhof und Umfeld sich in einem unansehnlichen, wenig zweckmäßigen Zustand befinden. Weite Teile der Gleisanlage werden nicht mehr benötigt, das Empfangsgebäude (EG) steht teilweise leer und die Zugänge zum Bahnhof machen Umwege notwendig. Die Stadt Wertheim plant bislang eine Verbesserung des Tauberparkplatzes und ist im Gespräch mit möglichen Investoren. Die Maximierung der Kundenzufriedenheit und die Minimierung der Kosten werden als allgemeine Ziele definiert. Verbindliche Zielvorgaben entstehen aus der EBO und der DB-Richtlinie 813. Zielvorstellung der Beteiligten sind u. a. ein attraktives und kostengünstiges Verkehrsangebot, eine hochwertige städtebauliche Nutzung des Bahnhofareals sowie einfache und bequeme Zugänge zu den angebotenen Leistungen.
Die Mängel konzentrieren sich in der wenig gefälligen Gestaltung und der in schlechtem Zustand befindlichen Zugänge zum Bahnhof. Die Chancen konzentrieren sich in der Umnutzung bzw. Neunutzung von Flächen und Immobilien und der Attraktivitätssteigerung durch neue Zugänge und einer gefälligen Gestaltung. Die Maßnahmenideen für die Aufwertung des Bahnhofes und seines Umfeldes sind zu acht Modulen zusammengefasst. Aufgrund einer Bewertung der Module mittels einer Nutzwertanalyse können folgende Empfehlungen ausgesprochen werden: „Sofortmaßnahmen“ dringend empfohlen; „Optische Aufwertung & Service“ empfohlen; „Erschließung Tauberparkplatz“ nicht empfohlen; „Reisendenübergang (mit Rampe & Brücke)“ nicht empfohlen; „Bahnübergang (mit Rampe & Brücke)“ dringend empfohlen; „Reisendenübergang (mit Treppe, ohne Brücke)“ alternativ empfohlen; „Bahnübergang (mit Treppe, ohne Brücke)“ nicht empfohlen; „Ansiedlung Investoren“ dringend empfohlen.
Die Untersuchung der planungsrechtlichen Fragen hat ergeben, dass die bereits an die Stadt verkauften Flächen nicht mehr der Fachplanung unterliegen sowie die noch nicht verkauften (entbehrlichen) Flächen noch der Fachplanung unterliegen und entwidmet werden müssen. Weiterhin hat sich gezeigt, dass die restlichen noch zu ändernden Flächen ausnahmslos Betriebsanlagen der Eisenbahn darstellen und daher der Fachplanung unterliegen.
Die Untersuchung der einzelnen Maßnahmen hinsichtlich der planungsrechtlichen Fragen ist in Tabelle 5 übersichtlich zusammengefasst. Die Betrachtung der Finanzierung ist in der Anlage „Übersicht Finanzierung“ übersichtlich zusammengefasst. Daraus ersichtlich sind neben den geschätzten Kosten auch die möglichen Finanzierungsquellen. Es besteht in diversen Punkten Verhandlungsbedarf, wie etwa bei der Teilfinanzierung der Module durch die Stadt und der möglichen Förderung der Maßnahmen mit Mitteln der Städtebauförderung. Die nächsten Schritte der Stadt sind im Wesentlichen die Planung der Maßnahmen und das Erstellen von Bebauungsplänen. Die nächsten Schritte der DB RegioNetz sind im Wesentlichen die Planung der Maßnahmen und das Führen von Gesprächen mit der Stadt, Investoren, Nachbarn und Behörden.
1 Einleitung
1.1 Ausgangslage
Die Eisenbahn gewann nach MASSKS (1999) mit ihrer Einführung Mitte des vorletzten Jahrhunderts in atemberaubender Geschwindigkeit an Bedeutung. Sie revolutionierte das Verkehrswesen der damaligen Zeit, indem sie die Reisegeschwindigkeit dramatisch steigerte und damit das Raum-Zeit-Verhalten grundlegend veränderte. Dies gilt sowohl für den Personen- als auch für den Güterverkehr. „An einem Bahnanschluss teilhaben zu können, kam eine enorme Bedeutung zu. Mit dem wirtschaftlichen Vorteil, der sich daraus ergab, verband sich das Image eines neuen Zeitalters.“ (MASSKS (1999, S. 9). Die neuen Bahnhöfe symbolisierten diesen Wandel. „Die Begeisterung für das neue Verkehrsmittel drückte sich in repräsentativer Architektur und kühnen Konstruktionen der Bahnhofshallen aus. Auch kleine und mittlere Bahnhöfe verfügten über beachtliche städtebauliche Qualitäten.“ (Wagner/Jansen, 1999, S. 4) Die nähere Umgebung der Bahnhöfe gewann gleichfalls an Bedeutung. Schnell entwickelten sich neue lebendige Stadt- und Geschäftsviertel.
Mit der zunehmenden privaten Motorisierung der Bevölkerung zu Beginn und vor allem in der Mitte des 20. Jahrhunderts, einhergehend mit der massiven Zerstörung vieler Eisenbahnanlagen während des zweiten Weltkrieges, verlor nach MASSKS (1999) die Eisenbahn jedoch zunehmend an Bedeutung. Dies betraf nach Wagner/Jansen (1999) gerade die kleinen und mittleren Bahnhöfe. Die Folge war ein erheblicher Verlust an Bedeutung und Image. „Minderwertige Nutzungen, brachliegende Flächen sowie soziale Randgruppen bestimmen vielfach das Erscheinungsbild.“ (MASSKS, 1999) Dieser Bedeutungsverlust erklärt, dass viele Bahnstrecken im ländlichen Raum stillgelegt sowie Bahnhöfe und Haltepunkte zum Teil geschlossen oder verkleinert worden sind. Ein weiterer Grund ist nach Trute (2005) die Umstrukturierung der Bahn mittels der Bahnreform und der Privatisierung des Unternehmens Deutsche Bahn AG. Dies soll dazu beitragen, den veränderten Bedingungen gerecht zu werden, führt aber ebenfalls dazu, dass beispielsweise Personenbahnhöfe, Güterbahnhöfe und Bahnbetriebswerke nicht mehr im bisherigen Umfang bzw. in der bisherigen Art genutzt werden.
1.2 Bedeutung der Aufwertung von Bahnhöfen
„Unübersehbar sind insbesondere in Städten die Eisenbahnbrachen mit oft hervorragender Innenstadtlage.“ (Trute, 2005, S. 46) „In Zeiten knapper Bodenressourcen bietet die Umnutzung nicht mehr genutzter innerstädtischer Bahnflächen große Chancen für die Standortentwicklung von Städten und Gemeinden.“ (MSWKS, 2000) Dies trifft nach MSWKS (2000) auf mehr als 20.000 Hektar Bahnflächen zu, die nicht mehr betriebsnotwendig sind. Ihre innenstadtnahe, häufig zentrale Lage bietet ein erhebliches Entwicklungspotential. „In vielen Städten und Gemeinden kann durch die Aktivierung der brachliegenden oder untergenutzten Flächen eine Arrondierung und Vitalisierung innenstadtnaher Siedlungsbereiche erreicht werden.“ (MASSKS, 2000, S. 11) Ferner stellen Wagner/Jansen (1999) fest, dass der Wert der Bahnhöfe als innerstädtische repräsentative Bauten wieder erkannt wurde und die neu gestalteten Bahnhöfe inzwischen wieder als Leitprojekte der Stadtentwicklung angesehen werden. „…der Wert der Bahnhöfe und des Bahnhofsumfelds für die Stadtentwicklung wird wieder erkannt.“ (Wagner/Jansen, 1999, S. 4)
Aber auch wirtschaftliche Interessen des Bundes spielen eine Rolle. Mit der Eisenbahnimmobilien Management GmbH (EIM) wurde im Zuge der Privatisierung der Bahn 1996 eine Gesellschaft gegründet, der die nicht mehr betriebsnotwendigen Flächen der Bahn übertragen wurden. Sie hat nach MSWKS (2000) den Auftrag, diese Flächen zu betreuen und bestmöglich zu vermarkten, um die Erlöse dem Bundeshaushalt zuzuführen. Damit kommt der Aufwertung von Bahnhöfen eine große Bedeutung zu. Durch neue Nutzungen und durch Modernisierung können Bahnhöfe wieder ein Stück attraktive Stadt werden. Neben großen Bahnhöfen in Städten sind auch die kleineren Regionalbahnhöfe nach Wagner/Jansen (1999) von dieser Entwicklung nicht ausgenommen.1
1.3 Thema der Arbeit
Zwar kommt der Aufwertung von Bahnhöfen eine große Bedeutung zu, der Umsetzung jedoch stehen viele Hindernisse im Weg. Dies ist zum einen die Tatsache, dass bei einem solchen Projekt viele unterschiedliche Akteure beteiligt sind, wie z.B. die Tochtergesellschaften der Bahn, Investoren, die Öffentlichkeit, Verkehrsunternehmen usw.. Damit sind auch viele unterschiedliche Interessen und Ziele vorhanden. Dies kann nach MASSKS (1999) zu erheblichen Differenzen und Konflikten führen. Weiterhin führt die komplexe eigentumsrechtliche und planungsrechtliche Situation zu Schwierigkeiten. Die Folgen sind nach MASSKS (1999) oft Verzögerungen oder Gefährdungen der laufenden Planungen, weil die Zuständigkeiten unklar und Verfahrensabläufe undurchsichtig sind.
Neben den bisher genannten Schwierigkeiten stellt auch die unklare Finanzierung der Projekte in Zeiten leerer öffentlicher Kassen ein großes Hindernis dar. Um diesen Schwierigkeiten begegnen zu können, sollen in dieser Arbeit schwerpunktmäßig die rechtlichen Grundlagen für die Aufwertung von Regionalbahnhöfen erarbeitet werden. Dabei ist insbesondere die Planungshoheit von Bedeutung, also die Frage, welche Behörde für die Planung und Genehmigung der einzelnen Teile eines Aufwertungsprojektes zuständig ist. Weiterhin soll in dieser Arbeit aufgezeigt werden, welche Finanzierungsmöglichkeiten es für die Aufwertung von Bahnhöfen gibt, wobei insbesondere kommunale und alternative Finanzierungsmöglichkeiten beleuchtet werden sollen. Um die gewonnen theoretischen Erkenntnisse umzusetzen, soll an einem praktischen Beispiel, dem Regionalbahnhof Wertheim, die Aufwertung eines Bahnhofes durchdacht und dokumentiert werden.
1.4 Aufbau der Arbeit
[...]
1 Regionalbahnhöfe können nach Becker (2005) von größeren Bahnhöfen folgendermaßen abgegrenzt werden: Regionalbahnhöfe sind Haltepunkte im ländlichen Raum, Haltepunkte am Rand von Ballungsräumen oder in Kleinstädten am Schnittpunkt mehrerer Bahnstrecken gelegen. Sie haben keinen Anschluss an den Fernverkehr.
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