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"Just Birth - Wrongful Decision"

Untertitel: Von Gesetzen, Urteilen und deren Auswirkungen

Seminararbeit, 2007, 18 Seiten
Autor: Priska Wikus
Fach: Pädagogik - Heil- und Sonderpädagogik

Details

Institution/Hochschule: Universität Wien
Tags: Just, Birth, Wrongful, Decision
Kategorie: Seminararbeit
Jahr: 2007
Seiten: 18
Note: 2
Literaturverzeichnis: ~ 11  Einträge
Sprache: Deutsch
Archivnummer: V83023
ISBN (E-Book): 978-3-638-89026-7

Dateigröße: 191 KB

Zusammenfassung / Abstract

Diese Seminararbeit mit dem Titel „Just Birth – Wrongful Decision. Von Gesetzen, Urteilen und deren Auswirkungen“ beschäftigt sich mit der in Österreich geltenden Gesetzeslage zu Schwangerschaftsabbrüchen. Sie geht im Speziellen der Frage nach, welche gesetzlichen Grundlagen Schwangerschaftsabbrüche in Österreich ermöglichen und wie aktuelle Gerichtsurteile, die auf diesen Gesetzen basieren, das Handeln der Ärzte und Schwangeren beeinflussen können. So erscheinen besonders die erst kürzlich in den Medien präsenten Entscheidungen des obersten Gerichtshofes interessant, da ihre Auswirkungen auf unsere Gesellschaft hinsichtlich der Einstellung gegenüber Menschen mit Behinderung schwerwiegende Folgen haben. Mittels ausführlicher Literaturrecherche – vorwiegend in juridischen Fachbüchern und im Internet – soll diese Arbeit sowohl einen Einblick in Österreichs Gesetze geben, als auch das Verständnis dieser bessern, um so die Entscheidungen des Höchstgerichtes fachlich verstehen und kritisch hinterfragen zu können. Zu Beginn dieser Seminararbeit werden die verschiedenen Typisierungen des Schwangerschaftsabbruches erläutert. Dabei wird noch kein Bezug auf die spezielle Situation in Österreich genommen, sondern ein allgemeiner, international gültiger Einblick gegeben. Aufbauend darauf wird die aktuelle Gesetzeslage in Österreich dargestellt, da sie die Hauptgrundlage für die weitere Argumentation bildet. Ein kritischer Blick auf diese Gesetze und ihre historische Entwicklung sollen ihre Schwachpunkte zeigen. Darauf folgend werden zwei aktuelle Fälle der österreichischen Rechtssprechung vorgestellt und in Bezug zur Situation von Menschen mit Behinderung gesetzt. In der abschließenden Conclusio sollen die Ergebnisse dieser Seminararbeit zusammengefasst werden und einige finale Überlegungen zum Nachdenken anregen.


Textauszug (computergeneriert)

"Just Birth - Wrongful Decision"
Von Gesetzen, Urteilen und deren Auswirkungen

von

SoSe 2007

Priska Wikus

 


Inhaltsverzeichnis

Einleitung... 3

1. Typisierungen des Schwangerschaftsabbruches... 4

1.1 Fristenmodell... 4
1.2 Indikationsmodelle... 4

1.2.1 Eugenische Indikation... 4
1.2.2 Medizinische Indikation... 5
1.2.3 Medizinisch-soziale Indikation... 5

1.3 Kombinationsmodelle... 5

2. Die Gesetzeslage in Österreich... 6

2.1. Das Strafgesetzbuch... 6
2.2 Kritische Diskussion dieser Gesetze... 8

2.2.1 Die historische Entwicklung der Gesetzbücher... 8
2.2.2 Die verpflichtende Beratung... 8
2.2.3 Bestimmung des „Tatobjektes Mensch“... 9
2.2.4 Werthaltung des Gesetzgebers... 10

3. Aktuelle Rechtssprechung... 11

3.1 Begriffsklärung... 11

3.1.1 Wrongful Birth... 11
3.1.2 Wrongful Life... 11

3.2 Aktuelle Urteile des OGH... 12

3.2.1 OGH-Urteil vom 25.5.1999... 12
3.2.2 OGH-Urteil vom 7.3.2006... 13

3.3 Diskussion dieser Urteile... 13
3.4 Auswirkungen auf Ärzte und Schwangere... 14
3.5 Auswirkungen auf Menschen mit Behinderung... 15

4. Conclusio... 16

Literaturverzeichnis... 17


 

Einleitung

Diese Seminararbeit mit dem Titel „Just Birth – Wrongful Decision. Von Gesetzen, Urteilen und deren Auswirkungen“ beschäftigt sich mit der in Österreich geltenden Gesetzeslage zu Schwangerschaftsabbrüchen. Sie geht im Speziellen der Frage nach, welche gesetzlichen Grundlagen Schwangerschaftsabbrüche in Österreich ermöglichen und wie aktuelle Gerichtsurteile, die auf diesen Gesetzen basieren, das Handeln der Ärzte und Schwangeren beeinflussen können. So erscheinen besonders die erst kürzlich in den Medien präsenten Entscheidungen des obersten Gerichtshofes interessant, da ihre Auswirkungen auf unsere Gesellschaft hinsichtlich der Einstellung gegenüber Menschen mit Behinderung schwerwiegende Folgen haben.
Mittels ausführlicher Literaturrecherche – vorwiegend in juridischen Fachbüchern und im Internet – soll diese Arbeit sowohl einen Einblick in Österreichs Gesetze geben, als auch das Verständnis dieser bessern, um so die Entscheidungen des Höchstgerichtes fachlich verstehen und kritisch hinterfragen zu können. Zu Beginn dieser Seminararbeit werden die verschiedenen Typisierungen des Schwangerschaftsabbruches erläutert. Dabei wird noch kein Bezug auf die spezielle Situation in Österreich genommen, sondern ein allgemeiner, international gültiger Einblick gegeben.
Aufbauend darauf wird die aktuelle Gesetzeslage in Österreich dargestellt, da sie die Hauptgrundlage für die weitere Argumentation bildet. Ein kritischer Blick auf diese Gesetze und ihre historische Entwicklung sollen ihre Schwachpunkte zeigen. Darauf folgend werden zwei aktuelle Fälle der österreichischen Rechtssprechung vorgestellt und in Bezug zur Situation von Menschen mit Behinderung gesetzt. In der abschließenden Conclusio sollen die Ergebnisse dieser Seminararbeit zusammengefasst werden und einige finale Überlegungen zum Nachdenken anregen.

1. Typisierungen des Schwangerschaftsabbruches

Zu Beginn dieser Seminararbeit stehen die verschiedenen Typisierungen des Schwangerschaftsabbruches. Neben Fristen-, Indikations- und Kombinationsmodellen besteht auch das Verbotsmodell, bei dem der Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich nicht erlaubt ist und strafrechtlich verfolgt wird. Da dieses Modell in unserem Kulturkreis aus Angst vor „Kurpfuscherei“ und dadurch bedingten Todesfällen von Schwangeren nicht mehr zum Tragen kommt, bezieht sich folgendes Kapitel auf oben genannte Alternativmodelle (Eser, Koch 2003, 60).

1.1 Fristenmodell

Beim Fristenmodell ist der Schwangerschaftsabbruch innerhalb einer bestimmten Frist ohne Abhängigkeit von einem argumentationsbedürftigen Grund straffrei. Entscheidend hierbei ist allerdings, dass auf diese Frist keine indikationsbedürftige Phase folgt, wie es bei den unten beschriebenen Kombinationsmodellen üblich ist (a.a.O., 63f).

1.2 Indikationsmodelle

Bei Indikationsmodellen ist der Schwangerschaftsabbruch allgemein und grundsätzlich unter Strafe gestellt, als Ausnahme existieren allerdings so genannte Indikationen, unter denen ein Abbruch straffrei – nicht jedoch rechtlich erlaubt – ist. Ein indikationsfreier Abbruch, auch innerhalb einer bestimmten Frist, ist dabei nicht gestattet (a.a.O., 60f). Im Folgenden sollen drei Indikationsmodelle genauer erläutert werden:

1.2.1 Eugenische Indikation

In der Literatur findet man oft auch embryopathische oder genetische Indikation, international scheint sich allerdings der Begriff „eugenisch“ durchzusetzen (a.a.O., 91). Hier darf der Schwangerschaftsabbruch dann vorgenommen werden, wenn die Gefahr besteht, dass das ungeborene Kind geistig oder körperlich geschädigt zur Welt kommen wird (Bernat 2006, 3). In einigen Ländern ist auch hier eine zeitliche Grenze gegeben, man spricht dann von einem gestuften Indikationsmodell. Im Gegensatz dazu ist beim ungestuften Modell ein Schwangerschaftsabbruch bis zum Zeitpunkt der Geburt möglich (Eser, Koch 2003, 61f).

1.2.2 Medizinische Indikation

[...]


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