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Subtitle: Neubestimmung der Rolle von WEU und NATO
Scholary Paper (Seminar), 1995, 21 Pages
Author: Evi Goldbrunner
Subject: Politics - International Politics - General
Details
Tags: Europäische, Sicherheit, Ende, Ost-West-Konfliktes
Year: 1995
Pages: 21
Grade: 2,0
Bibliography: ~ 10 Entries
Language: German
ISBN (E-book): 978-3-638-02644-4
ISBN (Book): 978-3-638-92559-4
File size: 112 KB
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Abstract
Am 1. April 1991 kam es zur endgültigen Auflösung des Warschauer-Pakt-Systems - jener Militärorganisation, die seit dem Zweiten Weltkrieg das Gegenstück zur NATO bzw. zur WEU, selbst nichts anderes als der europäische Pfeiler der NATO1, bildete. Noch im selben Jahr zeigte der Bruch des Warschauer Vertrages die beinahe folgerichtige Wirkung: Das sowjetische Imperium zerfiel. Fragen, die sich vor diesem Hintergrund aufdrängen, betreffen die Sinnhaftigkeit von europäischen Sicherheits- und Verteidigungsbündnissen wie die Nordatlantische Allianz oder die Westeuropäische Union nach dem Ende des Ost-West-Konfliktes. Eine Neubestimmung der Rolle von NATO und WEU - verbunden mit einer Neudefinition des politischen Europa - scheint unumgänglich, doch herrschen (vor allem nationalstaatliche) Differenzen darüber, wie diese aussehen kann, soll oder muß. Ausgehend von der Beschreibung neuer Gefahrenpotentiale für die europäische Sicherheit sollen im Rahmen dieser Seminararbeit zunächst grundlegende Aufgabenfelder, Bestimmungen und Beschlüsse der NATO und der WEU dargelegt sowie mögliche Reformansätze diskutiert werden. Welche Anforderungen demzufolge heute, nach dem Ende des Ost-West-Konfliktes, an ein europäisches Sicherheits- und Verteidigungsbündnis zu stellen sind, welche Perspektiven es also für ein künftiges Weiterbestehen von NATO und WEU gibt, soll im abschließenden Punkt behandelt werden.
Excerpt (computer-generated)
LMU
MÜNCHEN
Sommersemester
1995
GESCHWISTER-SCHOLL-INSTITUT
H a u s a r b e i t
Europäische Sicherheit nach dem Ende
des Ost-Westkonfliktes:
Neubestimmung der Rolle von
WEU und NATO
Verfasser:
Evelyn
Goldbrunner
Grundkurs:
Internationale
Politik
Inhaltsverzeichnis:
I. NEUE GEFAHRENPOTENTIALE FÜR DIE EUROPÄISCHE SICHERHEIT
2
II. NATO UND WEU ALS SICH STRATEGISCH PARALLEL ENTWICKELNDE
EUROPÄISCHE SICHERHEITS- BZW. VERTEIDIGUNGSBÜNDNISSE
4
A. DIE NORDATLANTISCHE ALLIANZ (NATO):
5
REFORMANSÄTZE
6
ARGUMENTE GEGEN EINE KÜNFTIGE RELEVANZ DER NATO
9
B. DIE WESTEUROPÄISCHE UNION (WEU) 11
REFORMANSÄTZE
11
III. ANFORDERUNGEN AN EIN WESTEUROPÄISCHES SICHERHEITS- UND
VERTEIDIGUNGSBÜNDNIS NACH DEM ENDE DES OST-WESTKONFLIKTES 12
ANMERKUNGEN
14
LITERATURVERZEICHNIS: 18
1
Am 1. April 1991 kam es zur endgültigen Auflösung des Warschauer-Pakt-Systems -
jener Militärorganisation, die seit dem Zweiten Weltkrieg
das
Gegenstück zur NATO
bzw. zur WEU, selbst nichts anderes als der europäische Pfeiler der NATO1, bildete.
Noch im selben Jahr zeigte der Bruch des Warschauer Vertrages die beinahe
folgerichtige Wirkung: Das sowjetische Imperium zerfiel2.
Fragen, die sich vor diesem Hintergrund aufdrängen, betreffen die Sinnhaftigkeit von
europäischen Sicherheits- und Verteidigungsbündnissen wie die Nordatlantische Allianz
oder die Westeuropäische Union nach dem Ende des Ost-West-Konfliktes. Eine
Neubestimmung der Rolle von NATO und WEU - verbunden mit einer Neudefinition des
politischen Europa - scheint unumgänglich, doch herrschen (vor allem
nationalstaatliche) Differenzen darüber, wie diese aussehen kann, soll oder muß.
Ausgehend von der Beschreibung neuer Gefahrenpotentiale für die europäische
Sicherheit sollen im Rahmen dieser Seminararbeit nun zunächst grundlegende
Aufgabenfelder, Bestimmungen und Beschlüsse der NATO und der WEU dargelegt
sowie mögliche Reformansätze diskutiert werden. Welche Anforderungen demzufolge
heute, nach dem Ende des Ost-West-Konfliktes, an ein europäisches Sicherheits- und
Verteidigungsbündnis zu stellen sind, welche Perspektiven es also für ein künftiges
Weiterbestehen von NATO und WEU gibt, soll im abschließenden Punkt behandelt
werden.
I. Neue Gefahrenpotentiale für die europäische Sicherheit
Jene bipolar-integrative Bündnisstruktur, auf die beiden übermächtigen
Militärorganisationen NATO und Warschauer Pakt basierend und repräsentiert durch die
beiden Supermächte, die USA und die UdSSR, konnte sich auf ein klar definiertes
Feindbild sowie völlig konträre Ideale bzw. Ideologien und Zielvorstellungen stützen. Mit
dem Warschauer Pakt bzw. der UdSSR verschwanden jedoch nicht nur Gegensätze,
sondern auch Gemeinschaftsgefühle sowie Abhängigkeitsverhältisse;
das
Druckmittel,
2
mit dem sich Mitgliedsstaaten jahrzehntelang disziplinieren ließen, war plötzlich
wirkungslos.
Im Osten manifestiert sich dieses Machtvakuum im neu entflammenden nationalen
Selbstwertgefühl der einzelnen Völker, verwirklicht in Religion, Sprache und Tradition.
Souveränitätsbestrebungen - in Rußland vor allem seit dem Moskauer Putschversuch im
Oktober 1993 - waren und sind die logische Konsequenz.3
Vor allem aber präsentiert sich Rußland, das als legitimisierter Nachfolger der UdSSR
sicherlich auch künftig nicht zu übergehen sein wird, zunehmend als zentraler
Unsicherheitsfaktor:
Neben der innenpolitischen, ökonomischen und sozialen Krise Rußlands4 werden neue
Hegemoniebestrebungen des Staates offenkundig: Erste Anzeichen dafür gab es, als
Rußland mit der Unterscheidung in "nahes" und "fernes" Ausland irritierte und damit
angestrebte Grenzkorrekturen in Richtung alte Grenzen der Sowjetunion bereits
andeutete - nicht zuletzt, um mit der Stabilisierung des "nahen" Auslandes auch die
innenpolitische Lage zu verbessern. Mit der Verkündigung der neuen "Militärdoktrin",
bzw. neuen Erklärungen eine neue "panslawische Achse" Moskaus nach Osteuropa
betreffend, brachte Rußland dann sein geopolitisches und -strategisches Interesse im
ehemaligen Paktsystem aber ganz unverblümt zum Ausdruck. Noch bedrohlichere Züge
könnte der "Russische Neoimperialismus" annehmen, kommt es zum
Regierungswechsel nach den Wahlen 1996 - mit dem Kommunisten Zbigniew
Brzezinski, der bereits wieder vom "imperialen Drang" Rußlands spricht.5
Das Ende des Warschauer Paktes bedeutete aber auch für andere Oststaaten die
Initialzündung für eine Reihe ethnischer, nationaler und zwischenstaatlicher Konflikte.
Bosnien-Herzegowina bzw. Kroatien, der Kaukasus oder Tschetschenien sind die wohl
am stärksten betroffenen Gebiete. Und weitere Konfrontationen können bei der derzeit
instabilen Lage nicht ausgeschlossen werden.3
Auch im Westen birgt der Zerfall der Sowjetunion bzw. des Warschauer Paktes
Konflikte: Statt europäischer Solidarität entwickeln sich nationale Rückzugstendenzen in
eigene Einflußsphären6 und ökonomische wie militärische Interessendivergenzen
zwischen westeuropäischen Industriestaaten und der Führungsmacht USA, aber auch
zwischen einzelnen Staaten Westeuropas7. So sorgen sich beispielsweise
Großbritannien und Frankreich mehr über die bedeutender werdende (vor allem
3
wirtschaftliche) Rolle Deutschlands als darüber, wie europäischer Frieden gestaltet
werden kann, während Griechenland mit der Stärkung Belgrads und der Blockade
Mazedoniens die Konflikte im eigenen Land zusätzlich verschärfte. Besonders die
Sicherheitspolitik wird nach wie vor als mehr nationale Aufgabe denn die der NATO
verstanden, und damit potentielle Konfliktherde außerhalb der eigenen Grenzen
verharmlost; vor allem, wenn Westeuropa nicht direkt betroffen ist und somit kein
unmittelbarer Handlungsbedarf bzw. kein gemeinsamer Handlungswille besteht.8
Westeuropa droht sich durch seine nationalstaatliche Uneinigkeit selbst zu paralysieren,
denn weder einzelne europäische Länder bilden (politische oder militärische)
Machtfaktoren, noch stellt die EU selbst einen wirklichen Machtfaktor in Europa dar.
Destabilisierend wirken nicht zuletzt Massenarbeitslosigkeit oder massenhafte
Migrationsbewegungen aus dem Osten und Süden, die - bedingt durch das
zunehmende West-Ost-Wohlstandsgefälle -, Sozialkrisen und Kulturkämpfe verursachen
können.9
II. NATO und WEU als sich strategisch parallel entwickelnde
europäische Sicherheits- bzw. Verteidigungsbündnisse
Laut Artikel 5 der für die WEU bzw. NATO maßgeblichen Brüsseler bzw. Washingtoner
Verträge vom 17. März 1948 bzw. 4. April 1949 liegt die zentrale Aufgabe beider
Organisationen in der gemeinsamen Verteidigung gegen bewaffnete Angriffe auf das
Vertragsgebiet (Beistandspakt). Dabei gilt der Auslegungsgrundsatz der "implied
powers", der alle für die Erfüllung dieser Aufgabe angemessenen (appropriate)
Befugnisse für zulässig erklärt, so daß bewaffnete gegnerische Angriffe z.B. nicht nur
tatsächlich abgewehrt, sondern auch die hierfür erforderlichen Vorbereitungen, wie
Rüstungen, Übungen oder Aufklärungskampagnen, getroffen werden dürften.10
4
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