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Termpaper, 2007, 18 Pages
Author: Josephin Reichert
Subject: Communications: Movies and Television
Details
Institution/College: University of Leipzig (Kommunikations- und Medienwissenschaft)
Tags: Freiwillige, Selbstkontrolle, Fernsehen, Medienethik
Year: 2007
Pages: 18
Grade: 2,7
Bibliography: ~ 5 Entries
Language: German
ISBN (E-book): 978-3-638-06804-8
File size: 97 KB
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Abstract
Der ab 1984 zugelassene private Rundfunk unterliegt ebenfalls strengen Auflagen. Er benötigt eine Zulassung durch die jeweilige Landesmedienanstalt und muss ebenso wie der öffentlich- rechtliche Rundfunk die Meinungsvielfalt gewährleisten. Es ist nicht zulässig, dass ein Sender nur die Meinung einer bestimmten gesellschaftlichen Gruppe widerspiegelt. Denn als Mittler stellt der Rundfunk politische, gesellschaftliche du soziale Vorgänge ins Licht der Öffentlichkeit und ist somit wichtiges Mittel für den Erhalt und die Bildung von Demokratie. Dabei stehen nicht nur Regierung und Parteien im Blickpunkt. Vielmehr erstreckt sich die Bewertung auf alle Personen und Institutionen des täglichen Lebens Durch die Autonomie des Rundfunks sollte der Instrumentalisierung entgegnet, Meinungsvielfalt und Meinungsfreiheit geschützt werden. Politisch und gesellschaftlich unabhängig soll der Rundfunk zur freien Meinungsbildung der Bürger dienen. Mit der Einführung des dualen Rundfunkssystems änderte sich die Position des Rundfunks vom Angebots- zum Nachfragemedium. Nun geht es tendenziell weniger um den Bürger, der politisch aktuell informiert sein soll, sondern eher um den Kunden, der sich auf schnelle und einfache Weise unterhalten lassen möchte. Im Zuge dieser Umstellung geraten auch medienethische Prinzipien immer mehr ins Hintertreffen. Gerade im privaten Rundfunk dreht sich alles um Einschaltquoten. Um dennoch auf die Einhaltung der Jugendschutzrichtlinien vor der Ausstrahlung des Programms zu achten, hat sich ein gemeinnütziger Verein aus verschiedenen privaten Fernsehanbietern gegründet, die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen.
Excerpt (computer-generated)
Universität Leipzig
Institut für Kommunikations- und Medienwissenschaft
Proseminar: Grundlagen der Kommunikations- und Medienethik
Hausarbeit:
Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen
Vorgelegt von: Josephin Reichert
Studiengang: Kommunikations- und Medienwissenschaft, Amerikanistik
Fachsemester: 3
Inhaltsverzeichnis
1
Allgemeine Überlegungen zum Rundfunk
3
2
Entstehung der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen
4
3
Aufbau der FSF
1
3.1
Der Vorstand
1
3.2
Das Kuratorium
1
3.3
Die Geschäftsstelle
1
3.4
Die Prüferinnen und Prüfer
2
4
Die Programmprüfung
4
4.1
Prüfung von wiederkehrenden Formaten
5
4.2
Der Berufungsausschuss
6
4.3
Programmprüfung nach der Ausstrahlung
7
4.4
Unzulässige Sendungen
7
5
Fazit
10
6
Literaturverzeichnis
11
2
1 Allgemeine Überlegungen zum Rundfunk
Rundfunk ist im Sinne des Grundgesetzes definiert als ,,jede Übermittlung von
Gedankeninhalten in Form physikalischer, insbesondere elektromagnetischer Wellen
an die Öffentlichkeit, d.h. an einen unbestimmten Empfängerkreis"1. Dabei hat der
Rundfunk die gleichen Freiheiten, die auch der Presse zuteil werden. Sie reichen
,,von der Beschaffung der Information bis zur Verbreitung des Programms"2.
Festgehalten sind diese in den Rundfunkgesetzen der Länder. Diese
Landesrundfunkgesetze sind so gestaltet, dass der Rundfunk eine
binnenpluralistische Vielfalt bietet, d.h., dass die Sendungen des öffentlich-
rechtlichen Rundfunks von den Rundfunkräten, die aus Vertretern aller
gesellschaftlichen und politischen Gruppen bestehen, abgesegnet werden müssen,
so dass alle Meinungen und Ansichten, auch die von Minderheiten, im Programm
ihren Platz haben.
Diesem gebührenfinanzierten Rundfunk obliegt die ,,Grundversorgung der
Bevölkerung mit Hörfunk- und Fernsehprogrammen."3
Der ab 1984 zugelassene private Rundfunk unterliegt ebenfalls strengen Auflagen.
Er benötigt eine Zulassung durch die jeweilige Landesmedienanstalt und muss
ebenso wie der öffentlich- rechtliche Rundfunk die Meinungsvielfalt gewährleisten. Es
ist nicht zulässig, dass ein Sender nur die Meinung einer bestimmten
gesellschaftlichen Gruppe widerspiegelt.
Denn als Mittler stellt der Rundfunk politische, gesellschaftliche du soziale Vorgänge
ins Licht der Öffentlichkeit und ist somit wichtiges Mittel für den Erhalt und die
Bildung von Demokratie.
Dabei stehen nicht nur Regierung und Parteien im Blickpunkt. Vielmehr erstreckt sich
die Bewertung auf alle Personen und Institutionen des täglichen Lebens
Durch die Autonomie des Rundfunks sollte der Instrumentalisierung entgegnet,
Meinungsvielfalt und Meinungsfreiheit geschützt werden.
Politisch und gesellschaftlich unabhängig soll der Rundfunk zur freien
Meinungsbildung der Bürger dienen.
1 Herzog a.a..O., Rdz. 195 zu Art 5 GG
2 Branahl, ,,Medienrecht", S.24
3 Brahnal, ,,Medienrecht", S.24
3
Mit der Einführung des dualen Rundfunkssystems änderte sich die Position
des Rundfunks vom Angebots- zum Nachfragemedium. Nun geht es tendenziell
weniger um den Bürger, der politisch aktuell informiert sein soll, sondern eher um
den Kunden, der sich auf schnelle und einfache Weise unterhalten lassen möchte.
Im Zuge dieser Umstellung geraten auch medienethische Prinzipien immer mehr ins
Hintertreffen.
Gerade im privaten Rundfunk dreht sich alles um Einschaltquoten.
Um dennoch auf die Einhaltung der Jugendschutzrichtlinien vor der Ausstrahlung des
Programms zu achten, hat sich ein gemeinnütziger Verein aus verschiedenen
privaten Fernsehanbietern gegründet, die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen.
2 Entstehung der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen
Mit der Zulassung des privaten Rundfunks und dem Wandel zum Nachfragemedium,
nahm die Öffentlichkeit verstärkt Gewalt und sexuelle Darstellungen vor allem im
privaten Fernsehen wahr. Da aber laut Grundgesetz eine Vorzensur nicht erlaubt ist,
konnten die für die Lizenzvergabe zuständigen Landesmedienanstalten immer erst
nach der Ausstrahlung tätig werden.
Deshalb schlug 1993 der Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden bei der
Freiwilligen Selbstkontrolle Kino(FSK), Joachim von Gottberg vor, dass System der
FSK auch auf das Fernsehen zu übertragen.
An dieser neuen Selbstkontrolleinrichtung sollten sich alle Sender beteiligen, um die
Jugendschutzbestimmungen gemeinsam durchzusetzen und die Kommunikation mit
der FSK und der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPjS) zu
organisieren.
Die Einhaltung des Jugendschutzes sollte durch ein Einreichen des Programms vom
jeweiligen Sender vor der Ausstrahlung gewährleistet werden. Zur Programmprüfung
sollten unabhängige Prüferinnen und Prüfer zuständig sein. Die Prüfungsrichtlinien
und Berufung der Prüfer und Prüferinnen sollte von einem unabhängigen Kuratorium
durchgeführt werden. Auch die Landesmedienanstalten sollten durch unabhängige
Sachverständige in Kuratorium und Prüfungsausschuss repräsentiert werden und im
Gegenzug sollte auf eine eigene Prüfung verzichten.
Politik und Sender erklärten sich grundsächlich einverstanden mit dieser Idee, auch
die Landesmedienanstalten begrüßten die Einrichtung einer Selbstkontrolle, doch
4
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