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Die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen - ein kurzer Überblick

Termpaper, 2007, 18 Pages
Author: Josephin Reichert
Subject: Communications: Movies and Television

Details

Category: Termpaper
Year: 2007
Pages: 18
Grade: 2,7
Bibliography: ~ 5  Entries
Language: German
Archive No.: V93333
ISBN (E-book): 978-3-638-06804-8

File size: 97 KB

Abstract

Der ab 1984 zugelassene private Rundfunk unterliegt ebenfalls strengen Auflagen. Er benötigt eine Zulassung durch die jeweilige Landesmedienanstalt und muss ebenso wie der öffentlich- rechtliche Rundfunk die Meinungsvielfalt gewährleisten. Es ist nicht zulässig, dass ein Sender nur die Meinung einer bestimmten gesellschaftlichen Gruppe widerspiegelt. Denn als Mittler stellt der Rundfunk politische, gesellschaftliche du soziale Vorgänge ins Licht der Öffentlichkeit und ist somit wichtiges Mittel für den Erhalt und die Bildung von Demokratie. Dabei stehen nicht nur Regierung und Parteien im Blickpunkt. Vielmehr erstreckt sich die Bewertung auf alle Personen und Institutionen des täglichen Lebens Durch die Autonomie des Rundfunks sollte der Instrumentalisierung entgegnet, Meinungsvielfalt und Meinungsfreiheit geschützt werden. Politisch und gesellschaftlich unabhängig soll der Rundfunk zur freien Meinungsbildung der Bürger dienen. Mit der Einführung des dualen Rundfunkssystems änderte sich die Position des Rundfunks vom Angebots- zum Nachfragemedium. Nun geht es tendenziell weniger um den Bürger, der politisch aktuell informiert sein soll, sondern eher um den Kunden, der sich auf schnelle und einfache Weise unterhalten lassen möchte. Im Zuge dieser Umstellung geraten auch medienethische Prinzipien immer mehr ins Hintertreffen. Gerade im privaten Rundfunk dreht sich alles um Einschaltquoten. Um dennoch auf die Einhaltung der Jugendschutzrichtlinien vor der Ausstrahlung des Programms zu achten, hat sich ein gemeinnütziger Verein aus verschiedenen privaten Fernsehanbietern gegründet, die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen.


Excerpt (computer-generated)

Universität Leipzig

Institut für Kommunikations- und Medienwissenschaft

Proseminar: Grundlagen der Kommunikations- und Medienethik

Hausarbeit:

Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen

Vorgelegt von: Josephin Reichert

Studiengang: Kommunikations- und Medienwissenschaft, Amerikanistik

Fachsemester: 3


Inhaltsverzeichnis

1

Allgemeine Überlegungen zum Rundfunk

3

2

Entstehung der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen

4

3

Aufbau der FSF

1

3.1

Der Vorstand

1

3.2

Das Kuratorium

1

3.3

Die Geschäftsstelle

1

3.4

Die Prüferinnen und Prüfer

2

4

Die Programmprüfung

4

4.1

Prüfung von wiederkehrenden Formaten

5

4.2

Der Berufungsausschuss

6

4.3

Programmprüfung nach der Ausstrahlung

7

4.4

Unzulässige Sendungen

7

5

Fazit

10

6

Literaturverzeichnis

11

2


1 Allgemeine Überlegungen zum Rundfunk

Rundfunk ist im Sinne des Grundgesetzes definiert als ,,jede Übermittlung von

Gedankeninhalten in Form physikalischer, insbesondere elektromagnetischer Wellen

an die Öffentlichkeit, d.h. an einen unbestimmten Empfängerkreis"1. Dabei hat der

Rundfunk die gleichen Freiheiten, die auch der Presse zuteil werden. Sie reichen

,,von der Beschaffung der Information bis zur Verbreitung des Programms"2.

Festgehalten sind diese in den Rundfunkgesetzen der Länder. Diese

Landesrundfunkgesetze sind so gestaltet, dass der Rundfunk eine

binnenpluralistische Vielfalt bietet, d.h., dass die Sendungen des öffentlich-

rechtlichen Rundfunks von den Rundfunkräten, die aus Vertretern aller

gesellschaftlichen und politischen Gruppen bestehen, abgesegnet werden müssen,

so dass alle Meinungen und Ansichten, auch die von Minderheiten, im Programm

ihren Platz haben.

Diesem gebührenfinanzierten Rundfunk obliegt die ,,Grundversorgung der

Bevölkerung mit Hörfunk- und Fernsehprogrammen."3

Der ab 1984 zugelassene private Rundfunk unterliegt ebenfalls strengen Auflagen.

Er benötigt eine Zulassung durch die jeweilige Landesmedienanstalt und muss

ebenso wie der öffentlich- rechtliche Rundfunk die Meinungsvielfalt gewährleisten. Es

ist nicht zulässig, dass ein Sender nur die Meinung einer bestimmten

gesellschaftlichen Gruppe widerspiegelt.

Denn als Mittler stellt der Rundfunk politische, gesellschaftliche du soziale Vorgänge

ins Licht der Öffentlichkeit und ist somit wichtiges Mittel für den Erhalt und die

Bildung von Demokratie.

Dabei stehen nicht nur Regierung und Parteien im Blickpunkt. Vielmehr erstreckt sich

die Bewertung auf alle Personen und Institutionen des täglichen Lebens

Durch die Autonomie des Rundfunks sollte der Instrumentalisierung entgegnet,

Meinungsvielfalt und Meinungsfreiheit geschützt werden.

Politisch und gesellschaftlich unabhängig soll der Rundfunk zur freien

Meinungsbildung der Bürger dienen.

1 Herzog a.a..O., Rdz. 195 zu Art 5 GG

2 Branahl, ,,Medienrecht", S.24

3 Brahnal, ,,Medienrecht", S.24

3


Mit der Einführung des dualen Rundfunkssystems änderte sich die Position

des Rundfunks vom Angebots- zum Nachfragemedium. Nun geht es tendenziell

weniger um den Bürger, der politisch aktuell informiert sein soll, sondern eher um

den Kunden, der sich auf schnelle und einfache Weise unterhalten lassen möchte.

Im Zuge dieser Umstellung geraten auch medienethische Prinzipien immer mehr ins

Hintertreffen.

Gerade im privaten Rundfunk dreht sich alles um Einschaltquoten.

Um dennoch auf die Einhaltung der Jugendschutzrichtlinien vor der Ausstrahlung des

Programms zu achten, hat sich ein gemeinnütziger Verein aus verschiedenen

privaten Fernsehanbietern gegründet, die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen.

2 Entstehung der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen

Mit der Zulassung des privaten Rundfunks und dem Wandel zum Nachfragemedium,

nahm die Öffentlichkeit verstärkt Gewalt und sexuelle Darstellungen vor allem im

privaten Fernsehen wahr. Da aber laut Grundgesetz eine Vorzensur nicht erlaubt ist,

konnten die für die Lizenzvergabe zuständigen Landesmedienanstalten immer erst

nach der Ausstrahlung tätig werden.

Deshalb schlug 1993 der Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden bei der

Freiwilligen Selbstkontrolle Kino(FSK), Joachim von Gottberg vor, dass System der

FSK auch auf das Fernsehen zu übertragen.

An dieser neuen Selbstkontrolleinrichtung sollten sich alle Sender beteiligen, um die

Jugendschutzbestimmungen gemeinsam durchzusetzen und die Kommunikation mit

der FSK und der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPjS) zu

organisieren.

Die Einhaltung des Jugendschutzes sollte durch ein Einreichen des Programms vom

jeweiligen Sender vor der Ausstrahlung gewährleistet werden. Zur Programmprüfung

sollten unabhängige Prüferinnen und Prüfer zuständig sein. Die Prüfungsrichtlinien

und Berufung der Prüfer und Prüferinnen sollte von einem unabhängigen Kuratorium

durchgeführt werden. Auch die Landesmedienanstalten sollten durch unabhängige

Sachverständige in Kuratorium und Prüfungsausschuss repräsentiert werden und im

Gegenzug sollte auf eine eigene Prüfung verzichten.

Politik und Sender erklärten sich grundsächlich einverstanden mit dieser Idee, auch

die Landesmedienanstalten begrüßten die Einrichtung einer Selbstkontrolle, doch

4



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