Presentation (Pre-University), 1996, 13 Pages
Author: Christian Teichmann
Subject: Social Studies/ Civics
Details
Tags: Bundeswehr, Klasse
Year: 1996
Pages: 13
Grade: 15 Punkte
Language: German
ISBN (E-book): 978-3-638-07407-0
File size: 64 KB
überarbeitet 1999
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Christian Teichmann
Die Bundeswehr
1
Inhaltsverzeichnis
DIE BUNDESWEHR
1. Die Entwicklung vom Zweiten Weltkrieg bis zur Gegenwart
3
2. Die Traditionsfrage
5
3. Die Bundeswehr der Gegenwart
6
3. 1. Die Aufgaben der Bundeswehr
7
3. 2. Integration in die NATO
7
3. 3. Die WEU
7
3. 3. Die Vereinten Nationen (UN)
7
3. 4. Die Struktur der Bundeswehr
8
3. 4. 1. Die Personalstruktur
8
3. 4. 2. Die Führungsstruktur
8
3. 5. Die Ausschüsse des Bundestags
8
3. 5. Die Wehrpflicht
9
4. Beurteilung der gegewärtigen Situation
9
Quellenregister
11
2
Die Bundeswehr
1. Die Entwicklung vom Zweiten Weltkrieg bis zur Gegenwart
Mit der Bedingungslosen Kapitulation der deutschen Reichsregierung am 8. Mai 1945, hat das Deut-
sche Reich aufgehört zu existieren. Deutschland wurde in vier Besatzungszonen aufgeteilt, welche
innerhalb des Reichsgebietes vom 31. Dezember 1937 lagen. Die drei Westalliierten (USA, Großbri-
tannien und Frankreich) sowie die Sowjetunion kontrollierten jeweils eine der Besatzungszonen. Alle
Entscheidungen, die das gesamte Deutschland betrafen, wurden vom Alliierten Kontrollrat gefällt.
Auf der Konferenz von Jalta (4. Bis 11. Februar 1945) beschlossen die Alliierten die Deutschen zu
entnazifizieren und zu entmilitarisieren, was bedeutete, die Wehrmacht, und alle anderen nationalso-
zialistischen Einrichtungen aufzulösen, bzw. militärischen Einrichtungen zu zerstören. Als inoffizieller
Ausspruch war bekannt: ,, Nie wieder deutsche Soldaten." Den in Jalta getroffenen Entscheidungen
stimmte auch ein Großteil der deutschen Bevölkerung zu, da sie in den Kriegsjahren enorme Verluste
und Entbehrungen hinzunehmen hatte, von denen sie zu diesem Zeitpunkt noch stark gezeichnet war.
Der sogenannte ,, Kalte Krieg" , die politische Auseinandersetzung zwischen den Westmächten auf der
einen, und der Sowjetunion auf der anderen Seite, brachte jedoch eine Modifizierung der getroffenen
Vereinbarungen mit sich.
Den Ausgangspunkt des Kalten Krieges bildeten die unterschiedlichen Gesellschaftssysteme in den
östlichen und den westlichen Staaten. Die beiden einzigen nach dem zweiten Weltkrieg verbliebenen
Weltmächte die USA und die UdSSR benutzten die instabile Lage, die in Europa zu diesem Zeitpunkt
vorherrschte, um die politische Entwicklung in ihren jeweiligen Einflußsphären nachhaltig zu bestim-
men. Es kristallisierte sich schon bald ein Spannungsverhältnis zwischen den westlichen Staaten mit
einer kapitalistischen Ordnung und den östlichen Staaten mit einer sozialistischen Ordnung heraus,
wobei diese beiden Gesellschaftsysteme an der innerdeutschen Grenze direkt aufeinander trafen.
Für die Sowjetunion waren mit dem Gewinn des Zweiten Weltkrieges auch enorme Gebietsgewinne
verbunden und zudem gelang es ihr diverse Staaten (Polen, die CSSR u. a.) in ihren Einflußbereich
zu ziehen. 1948 zog sich die UdSSR von einer Mitarbeit im Alliierten Kontrollrat zurück und bestätigte
damit die bereits bestehenden Differenzen zwischen den Westmächten und den Oststaaten.
Aber auch in den USA war eine Ablehnung der anderen Seite gegenüber erkennbar, welche sich in
der Anti-Kommunismus Politik von Präsident Henry Truman (Containment-Doktrin) und in dem Mar-
shall-Plan (benannt nach dem amerikanischen Außenminister Marshall) äußerte.
Die Westmächte blieben ihren, während des Krieges gegebenen, Versprechen treu und begannen mit
der Reduzierung ihrer Streitkräfte. Ende 1945 standen den 4,5 Millionen sowjetischen Soldaten 5 Mil-
lionen Westallierte gegenüber. Diese fünf Millionen wurden bis 1949 auf 880.000 reduziert, wohinge-
gen die Sowjetunion ihre Truppen weiterhin auf Kriegsstärke hielt.
Der Konflikt zwischen den Parteien zeichnete sich immer deutlicher ab und wurde durch die Bildung
von Wirtschaftsbündnissen auf beiden Seiten noch verstärkt (Westen: OEEC, Osten: COMECON). Da
man im Westen nun die Entstehung eines neuen Krieges befürchtete, schloß man sich zu einem Ver-
teidigungsbündnis, niedergeschrieben im Brüsseler Vertrag, zusammen, in dem sich Luxemburg, Bel-
3
gien, die Niederlande, Großbritannien und Frankreich gegenseitig Hilfe im Kriegsfall zusagten. Eine
Währungsunion in den drei Westzonen belastete das Verhältnis zusätzlich und führte schließlich zu
einer Blockade Westberlins durch die Sowjetunion. Dies wiederum provozierte nahezu eine kriegeri-
sche Auseinandersetzung zwischen den vormals Alliierten.
Eine wichtige Folge dieser zunehmenden Spannungen war die Bildung eines Militärbündnisses zwi-
schen den USA, Kanada und zehn westeuropäischen Staaten im April 1949. Dieses Bündnis, die
NATO (North Atlantic Treaty Organization), fand 1955 ihr Gegenstück im Osten, den Warschauer
Pakt.
Bereits vor dem Zusammenschluß des Ostblocks, sah man die Oststaaten unter der Führung der So-
wjetunion als potentiellen Feind an und bereitete sich auf eine Verteidigung an der Grenze zwischen
der deutschen Ostzone und den drei Westzonen (Demarkationslinie) vor. In diese Verteidigung sollten
auch westdeutsche Soldaten einbezogen werden.
Der Ausbruch des Korea Krieges (Juni 1950) beschleunigte die Planung für eine europäische Vertei-
digung. Das Resultat war der Pleven-Plan vom 12. Oktober 1950 (Pleven: Französischer Ministerprä-
sident) welcher vorsah, eine europäische Armee unter einem gemeinsamen europäischen Verteidi-
gungsminister zu formieren. Dieser Plan entstand aus den französischen Befürchtungen vor einer
neuen deutschen Armee. Trotz der Umgehung dieser deutschen Armee, scheiterte der Plan in der
französischen Nationalversammlung (30. August 1954), weshalb eine gemeinsame europäische Ver-
teidigung zu diesem Zeitpunkt nicht zustande kam.
Auch innerhalb der 1949 gegründeten Bundesrepublik Deutschland waren die Meinungen über den
Wiederaufbau einer deutschen Armee und deren Beteiligung an der Verteidigung Europas gespalten.
Schon 1950 hatten die Regierungsparteien unter Kanzler Konrad Adenauer (CDU) einem deutschen
Beitritt in eine Europaarmee (Pleven- Plan) zugestimmt. Allerdings traf diese Reintegrationspolitik
nicht nur auf fruchtbaren Boden, was durch den daraus resultierenden Rücktritt des Bundes-
innenministers Gustav Heinemann (CDU) verdeutlicht wird. Der damalige Gegenspieler des Bundes-
kanzlers Adenauer, der Oppositionsführer Kurt Schuhmacher (SPD), war, obwohl selbst ein Befür-
worter der Westintegration der Bundesrepublik, ein entschiedener Gegner eines Beitrags Deutsch-
lands innerhalb des geplanten Verteidigungsbündnisses. Dies empfand er als eine Unterwerfung ge-
genüber den Alliierten und zudem verstand es als eine Ausnutzung Deutschlands, da es nach seiner
Auffassung nur als Pufferzone gegenüber dem Osten mißbraucht werden sollte.
Nach dem Scheitern des Pleven-Plans schlug Großbritannien vor, den Brüsseler Vertrag durch die
Aufnahme Italiens und der Bundesrepublik in die Westeuropäische Union zu erweitern. Dies geschah
darauf durch die Pariser Verträge vom Oktober 1954. Man fand in diesen einen annehmbaren Kom-
promiß zwischen den Vertretern der divergierenden Interessen in Deutschland, indem die Verträge die
Fragen der Größe der Streitkräfte (500.000 Mann aus Deutschland), des Besatzungsstatuts sowie die
Stationierung ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik regelten. Wichtiger war jedoch der, in
den Verträgen verankerte, Beitritt Deutschlands in die NATO. Am 5. Mai 1955 traten die Pariser Ver-
träge in Kraft.
Mit der Wehrhoheit hatte die Bundesrepublik einen wichtigen Teilaspekt der staatlichen Souveränität
wiedererlangt, obwohl diese der Einschränkung unterlag, daß die Bundeswehr dem Oberkommando
der NATO unterstellt werden sollte.
4
Im Oktober 1955 wurden die ersten freiwilligen Soldaten vereidigt. Am 27. Juli 1956 beschloß der
Bundestag das ,,Gesetz über die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht in der Bundesrepublik" .
Die zunächst der Entwicklung noch kritisch gegenüberstehende Bevölkerung verlieh ihrem Stim-
mungswandel 1957 Ausdruck, indem sie die CDU, welche die vorausgegangenen Entscheidungen
ausschlaggebend forcierte, mit einer absoluten Mehrheit bei den Bundestagswahlen als regierende
Partei bestätigte. Dies konnte bisher keine Partei bei den nachfolgenden Wahlen wiederholen.
Dieser Meinungsumschwung basierte auf den entkräfteten Befürchtungen der deutschen Bevölke-
rung, welche sich in den negativen Erfahrungen mit Reichswehr und Wehrmacht begründeten. Es
wurde erkannt, daß sich die Bundeswehr durch ihre neuen Aufgaben, ihre Struktur und ihre Integrati-
on in die NATO deutlich von ihren ,, Vorgängerorganisationen" unterschied.
Die Hauptaufgabe der Bundeswehr zu Zeitpunkt ihrer Gründung lag darin, im Rahmen der NATO ei-
nen möglichen Angriff auf die Bundesrepublik abzuwehren. Ihr Auftrag war und ist rein defensiv, was
durch die Art der Ausrüstung, Organisation und Ausbildung unterstrichen wird. Die deutsche Armee
verfügt weder über atomare, biologische und noch über chemische Kampfstoffe. Im Verteidigungsfall
wird die Bundeswehr mit Ausnahme der Territorialverbände vom NATO Kommando eingesetzt und
geführt. Die Bundesrepublik verzichtet auch auf die Herstellung von strategischen Offensivwaffen.
Dem widerspricht auch nicht die Tatsache, daß die Luftwaffe Flugzeuge und Flugkörper unterhält, die
im Kriegsfall als nukleare Trägermittel verwendet werden können, da die Rüstung der Bundeswehr der
internationalen Kontrolle der WEU unterliegt.
Die Grundlagen, Motivationen und Aufgaben der Bundeswehr sind heute fast vollständig durch neue
Aufgaben ersetzt worden. Auch wenn es weiterhin gilt die Bundesrepublik und ihre Verbündeten zu
verteidigen, so ist die Bundeswehr, im Zuge der vollständigen Wiedererlangung der deutschen Souve-
ränität nach der Wiedervereinigung, was ihren Handlungsrahmen betrifft freier geworden. Die Proble-
me in der Welt sind nach dem Wegfall eines klaren Feindbildes im Osten noch vielfältiger geworden
und die Bundeswehr muß sich auf neue Aufgaben in einem erweiterten Einsatzbereich einstellen, in
dem sie heute schon, wie die Beispiele der Einsätze in Somalia und Bosnien zeigen, erfolgreich und
international akzeptiert arbeiten kann.
2. Die Traditionsfrage
Die Bundeswehr sollte sich nach ihrer Gründung 1955 wesentlich vom preußisch-deutschen Militaris-
mus unterscheiden, was sich in der Integration der Streitkräfte in der Gesellschaft widerspiegeln sollte.
Man legte Wert darauf, den Soldaten als ,, Staatsbürger in Uniform" anzusehen und durch zeitgemäße
Menschenführung das Image des Militärs aufzuwerten.
Durch die dunkle Vergangenheit der deutschen Streitkräfte. Wurde die Frage der Tradition innerhalb
der Armee zum wesentlichen Streitpunkt bei ihrem Neuaufbau. Es stellte sich die Frage, welche sol-
datischen Leistungen der Vergangenheit sich am besten auf das veränderte Denken und die verän-
derten Aufgaben der Bundeswehr übertragen lassen.
1
Aus dem Traditionserlaß der Bundeswehr :
1 Aus dem Erlaß des Bundesministers K. U. von Hassel vom 1. Juli 1965
5
Tradition ist Überlieferung des gültigen Erbes der Vergangenheit. Traditionspflege ist Teil der soldati-
schen Erziehung. Sie erschließt den Zugang zu geschichtlichen Vorbildern, Erfahrungen und Symbo-
len, sie soll den Soldaten befähigen, den ihm in Gegenwart und Zukunft gestellten Auftrag besser zu
verstehen und zu erfüllen.
Die Bundeswehr ist die erste Wehrpflichtstreitmacht in einem demokratischen deutschen Staat. Es ist
der Auftrag der Soldaten der Bundeswehr, ,, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und Recht
und Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen" . Dieser Auftrag ist der Maßstab für die gülti-
ge Tradition der Bundeswehr.
In der Tradition der deutschen Bundeswehr gehören neben soldatischen auch alle anderen Überliefe-
rungen der Geschichte, die von der Bereitschaft berichten, für Freiheit und Recht Opfer zu bringen.
Sie bestätigen die Grundhaltung auf die es ankommt: Wahrhaftigkeit und Gerechtigkeit, Achtung vor
der Würde des Menschen, Großherzigkeit und Ritterlichkeit, Kameradschaft und Fürsorge, Mut zum
Eintreten für das Rechte, Tapferkeit und Hingabe, Gelassenheit und Würde in Unglück und Erfolg,
Zurückhaltung in Auftreten und Lebensstil, Zucht des Geistes, der Sprache und des Leibes, Toleranz,
Gewissenstreue und Gottesfurcht.
Die Verbundenheit mit der Geschichte findet ihren sichtbaren Ausdruck in Symbolen, die für den deut-
schen Soldaten besondere Bedeutung haben. Dies sind:
· Die schwarz-rot-goldene Fahne als Sinnbild staatsbürgerlicher Verantwortung und des Strebens
nach Einigkeit und Recht und Freiheit, wie es im Lied der Deutschen Ausdruck fand.
· Der Adler des deutschen Bundeswappens als ältestes deutsches Sinnbild der Souveränität und
des Rechtsgedankens.
· Das eiserne Kreuz als Sinnbild sittlich gebundener soldatischer Tapferkeit.
3. Die Bundeswehr der Gegenwart
Trotz veränderter politischer Strukturen in Europa und auf der ganzen Welt, ist es auch heute noch die
Aufgabe der Bundeswehr, einen potentiellen Angriff auf Deutschland und seine Verbündeten abzu-
wehren.
Die Bundeswehr bleibt weiterhin Instrument der Außen- und Sicherheitspolitik, als Bündnisarmee,
deren Aufgaben auf dem Prinzip der Kooperation mit anderen Bündnisarmeen beruhen.
Diese aufgaben werden durch folgende Organisationen und Vereinbarungen kontrolliert und beein-
flußt:
· NATO - North Atlantic Treaty Organization
· UN - United Nations
· OSZE - Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa
· WEU - Westeuropäische Union-
· EU - Europäische Union
6
3. 1. Die Aufgaben der Bundeswehr
Die Bundeswehr
· schützt Deutschland und seine Staatsbürger gegen politische Erpressung und äußere Gefahr.
· fördert die militärische Stabilität und die Integration Europas.
· Verteidigt Deutschland und seine Verbündeten.
· dient dem Weltfrieden und der internationalen Sicherheit im Einklang mit der UN-Charta.
· hilft bei Katastrophen, rettet aus Notlagen und unterstützt humanitäre Aktionen.
3. 2. Integration in die NATO
Die Streitkräfte- und Kommandostruktur der NATO sind in Reaktionskräfte, Hauptverteidigungskräfte
und Verstärkungskräfte unterteilt.
Die Reaktionskräfte sind ständig einsatzbereite multinational eingebundene Truppen. Sie setzen sich
aus mobilen Teilen der Land- Luft- und Seestreitkräfte der NATO Partner zusammen, die in kurzer
Zeit in jede Region des Bündnisgebietes verlegt werden können.
Die Bundeswehr beteiligt sich mit Verbänden aus allen drei Teilstreitkräften an den Reaktionskräften
des Bündnisses. Etwa 25% der Kampftruppen des Heeres sowie die anteiligen Korps- und Division-
struppen sind hierfür vorgesehen. Die Luftwaffe stellt fast ein Drittel ihrer Aufklärungs-, Luftverteidi-
gungs- und Gegenangriffsverbände zur Verfügung. Die Marine leistet einen Beitrag wechselnder Stär-
ke. Sie hält bis zu 40% ihrer schwimmenden und fliegenden Einheiten für die Reaktionstruppen der
NATO bereit.
3. 3. Die WEU
Die Westeuropäische Union befindet sich momentan im Umbruch und soll zur Vertei-
digungskomponente der EU ausgebaut werden.
Als Teil der ,,Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)" der EU entwickelt sie hierzu eine
Verteidigungspolitik, die zu gegebener Zeit zu einer gemeinsamen Verteidigung führen soll.
Militärische Einheiten können dazu unter WEU-Befehlsgewalt neben ihren NATO Aufgaben für fol-
gende Zwecke eingesetzt werden:
· Humanitäre Einsätze und Rettungsdienste.
· Friedenserhaltende Maßnahmen.
· Kampfeinsätze bei der internationalen Krisenbewältigung.
Für diese Aufgaben unterhält die WEU keine eigenen Truppen, weshalb reguläre Einheiten der Mit-
gliedsstaaten angefordert werden müssen.
3. 3. Die Vereinten Nationen (UN)
7
In Europa sind die NATO und die WEU Partner der UN und der OSZE, welche friedenserhaltende
Maßnahmen in ihren Gremien eigenständig beschließen können. Die Entscheidung militärische
Zwangsmaßnahmen zur Friedensschaffung einzuleiten, liegt dagegen ausschließlich bei der UN.
Die Verfassungsmäßigkeit des Einsatzes der Bundeswehr bei UN-Missionen wurde am 12. Juli 1994
vom Bundesverfassungsgericht festgestellt, diese Einsätze müssen jedoch vom Bundestag auf politi-
sche Zielsetzung, Risiken, historische Faktoren und mögliche Folgen überprüft werden, bevor sie zur
Abstimmung kommen.
3. 4. Die Struktur der Bundeswehr
3. 4. 1. Die Personalstruktur
Mit den Veränderungen innerhalb Europas wird auch eine Umstrukturierung innerhalb der Bundes-
wehr unumgänglich, da die deutschen Truppen auf eine Zusammenarbeit mit anderen Bündnisarmeen
angewiesen sind.
Man unterscheidet innerhalb der Bundeswehr drei Kategorien von Streitkräften:
· Präsente Krisenreaktionskräfte, die personell und materiell jederzeit vollständig zur Verfügung
stehen.
· Abgestuft präsente Hauptverteidigungskräfte, die das Fundament der Landesverteidigung dar-
stellen. Ihre volle Stärke erreichen sie erst nach der Mobilmachung.
· Verteidigungsstreitkräfte bestehend aus Reservisten, die je nach Bedarf nach mobilisierbar sind.
Für die Streitkräfte der Bundeswehr ist eine Obergrenze von 370.000 aktiven Soldaten durch interna-
tionale Verträge festgelegt. Ihre tatsächliche Größe beträgt jedoch nur 340.000.
Im Bedarfsfall ist durch die Einberufung von Reservisten allerdings eine Aufstockung auf 650.000 bis
700.000 Soldaten möglich.
3. 4. 2. Die Führungsstruktur
In Friedenszeiten hat der Bundesverteidigungsminister die Befehls- und Kommandogewalt über die
Streitkräfte, im Verteitigungsfall wechselt diese aber auf den Bundeskanzler.
Als militärischer Berater der Bundesregierung fungiert der Generalinspekteur der Bundeswehr.
An der Spitze jeder Teilstreitkraft steht ein Inspekteur mit einem Führungsstab im Bundesministerium
der Verteidigung. Hinzu kommt der Inspekteur des Sanitätsdienstes.
3. 5. Die Ausschüsse des Bundestags
Die Bundeswehr unterliegt einer politischen Führung und einer parlamentarischen Kontrolle, die es
nicht zuläßt, daß ein aktiver Soldat zum Verteidigungsminister ernannt werden kann, um so seine
Unabhängigkeit zu gewährleisten. Als oberstes Kontrollorgan fungiert der Deutsche Bundestag. Im
Grundgesetz (Artikel 45a) wird zwingend vorgeschrieben, daß von diesem ein Verteidigungsausschuß
gebildet wird, welcher alle wichtigen Fragen betreffs der Streitkräfte, der Bundeswehrverwaltung und
8
der Rüstung prüft und Entscheidungen des Parlaments vorbereitet. Er hat alle Rechte eines Untersu-
chungsausschusses und die Exekutive ist ihm gegenüber auskunftspflichtig.
3. 5. Die Wehrpflicht
Der Grundwehrdienst in Deutschland beinhaltet 10 Monate aktiven Dienst (inklusive 22 Tage Urlaub).
Es schließt sich darauf eine maximal zweimonatige Verfügungsbereitschaft an, in der Soldaten bei
Bedarf zusätzlich zum Dienst herangezogen werden können.
Da es jedoch in den letzten Jahren wiederholt, durch eine Zunahme der Kriegsdienstverweigerer, zu
Personalengpässen kam, werden seit dem 1. Juli 1995 auch Wehrpflichtige einberufen, die bis dahin
aus gesundheitlichen Gründen ausgemustert wurden (Tauglichkeitsstufe 7). Diese Wehrpflichtigen
sind von der Grundausbildung freigestellt.
4. Beurteilung der gegenwärtigen Situation
Die Bundeswehr befindet sich gegenwärtig in einer Umbruchphase, die mit dem Zusammenschluß der
beiden deutschen Armeen begann und die aufgrund der, seit dem Zusammenbruch des Ostblocks,
veränderten europäischen Sicherheitslage noch nicht abgeschlossen ist.
In der Bundesrepublik existieren über alle Parteiengrenzen hinweg viele divergierende Meinungen
darüber, wie sich die Bundeswehr den veränderten politischen Bedingungen anzupassen hätte. Es
geht sogar soweit, daß man von Vertretern des politisch Linken Spektrums den Ruf nach einer gänzli-
chen Abschaffung der Bundeswehr vernimmt. Diese Meinung begründet sich auf der Annahme, daß
die deutsche Armee nur gebildet wurde um Deutschland vor einem Angriffskrieg der sozialistischen
Staatengemeinschaft zu verteidigen und somit mit deren Zusammenbruch ihre Daseinsberechtigung
verloren hat. Doch selbst bei den Grünen, die vor der Bundestagswahl 1998 noch für dieses Ziel ein-
traten und auch einen deutschen Ausstieg aus der NATO befürworteten sind seit ihrer Regierungsbe-
teiligung moderatere Töne zu vernehmen. Besonders ihr Außenminister Joschka Fischer hat sich
sogar zu einem Befürworter von Auslandseinsätzen gewandelt.
Vor seiner Ernennung zum Verteidigungsminister forderte auch Rudolf Scharping (SPD) noch eine
Reduzierung der Truppenstärke auf 300.000 Mann und eine Verkürzung des Grundwehrdienstes auf
sechs Monate, doch seitdem ist dieser Vorschlag keines Wortes mehr bedacht worden. Nach meiner
Auffassung ist das auch richtig so, denn eine Verringerung der ohnehin schon kurzen Ausbildungszeit
hätte vermutlich einen erheblichen Qualitätsverlust bei Erfahrungsbildung der jungen Soldaten zur
Folge. Desweiteren müßte parallel dazu auch die Zivildienstzeit verkürzt werden, was die ange-
spannte Lage in vielen Bereichen der sozialen Dienstleistungen weiter verschärfen würde und deshalb
nicht wünschenswert wäre. Am sinnvollsten erscheint es da die Bundeswehr mittelfristig in eine Be-
rufsarmee umzuwandeln, da dies ein Höchstmaß an Motivation bei den Soldaten gewährleisten würde
und auch eine effektivere Ausbildung zur Folge hätte, da viele Wehrdienstpflichtige ihren Dienst nur
als lästige Pflichtübung betrachten und ihn dementsprechend unmotiviert versehen. Nach der Schaf-
fung einer Berufsarmee sollte dann auch eine Verringerung der Truppenstärke in Betracht gezogen
9
werden, da dies erstens ein Gebot der allgemeinen Einsparungsbemühungen seien sollte und da
zweitens keine erkennbare Gefahr besteht, daß die Bundesrepublik in einen Verteidigungskrieg auf
eigenem Territorium verwickelt wird. Dies wäre der einzig akzeptable Grund für Deutschland eine
kostspielige personalstarke Armee zu unterhalten. Dies führt auch direkt zu der Abschaffung der
Wehrpflicht zurück, da eben dieser Grund auch ein starkes Reservistenheer überflüssig erscheinen
läßt.
Die Abschaffung der Wehrpflicht sollte aber auf gar keinen Fall mit einer Abschaffung der Dienstpflicht
allgemein gleichgesetzt werden, statt dessen wäre eine Erweiterung der Zivildienstpflicht denkbar. Ein
Fehlen von Zivildienstleistenden hätte vermutlich zur Folge, daß viele soziale Dienstleistungen nicht
mehr durchführbar wären oder die Kosten für das Gesundheitssystem unüberschaubar steigen wür-
den, vorausgesetzt alle Zivildienststellen werden durch Vollzeitstellen ersetzt. Vielmehr sollte dieser
Dienst weiterhin für 13 Monate verpflichtend fortbestehen, wobei ein freiwilliger Wehrdienst als Alter-
native angeboten werden sollte. In diesem Zusammenhang erscheint es auch überlegenswert, ob die
Zivildienstpflicht nicht auch auf Frauen, möglicherweise verkürzt auf 10 Monate, ausgedehnt werden
sollte. Dies entspräche dem Gedanken der Gleichberechtigung der Geschlechter, die auch als Gleich-
verpflichtung verstanden werden kann und würde die Arbeit der sozialen Dienstleister ungemein stär-
ken.
Infolge der sich in den letzten Jahren ständig verändernden politischen Lage, haben sich auch die
Aufgaben der Bundeswehr erheblich gewandelt. Es fanden die ersten Auslandseinsätze ihrer Ge-
schichte z. B. in Somalia und in Bosnien statt, welche nach ersten warnenden Aussagen aus dem In-
und Ausland doch eine Steigerung des internationalen Ansehens Deutschlands zur Folge hatten. In-
nenpolitisch hat sich quer durch alle Fraktionen über die vergangenen Jahre eine Zustimmung für die
Auslandseinsätze eingestellt, welche zunächst nur, unter teils harscher Kritik der anderen Parteien,
von der früheren christlich-liberalen Koalition gefordert wurden.
Ich vetrete die Meinung, daß die bisherigen Auslandseinsätze der Bundeswehr auf jeden Fall eine
volle Unterstützung durch das deutsche Volk verdienen, da sich ein geeintes Deutschland nicht seiner
internationalen Verantwortung entziehen darf und somit jederzeit für humanitäre und friedenssichern-
de Einsätze zur Verfügung stehen sollte. Es sollten allerdings noch einige Jahre vergehen, bis sich
Deutsche Soldaten auch an friedensschaffenden Maßnahmen beteiligen, da sich die Vertrauens-
würdigkeit der deutschen Politik nach der Wiedervereinigung noch zu bewähren hat. Die Möglichkeit
solcher Kampfeinsätze sollte auch als Grund für die Bildung einer Berufsarmee angesehen werden,
da sie ein Höchstmaß an Effizienz bei solchen Aufgaben gewährleisten könnte.
Abschließend bleibt festzuhalten, daß eine deutsche Beteiligung an Friedenseinsätzen das interna-
tionale Vertrauen stärkt und somit auch der Untermauerung auf einen Anspruch auf einen Sitz im UN-
Sicherheitsrat dienlich wäre.
10
Quellenregister
· Harenberg - Lexikon der Gegenwart 1996; Hrsg.: Bodo Harenberg, Dortmund
1995
· Verteidigung und Sicherheit; Michael Seidel, Frankfurt 1980
· Die Bundeswehr - Aufbau, Auftrag, Aufgaben; Falko Ritter/ Herbert Ploetz, Hei-
delberg 1988
11
© 1997/1999 by Christian Teichmann, Göttingen
Daten:
Referat im Fach Gemeinschaftskunde
Thema:
Die Bundeswehr
Von:
Christian Teichmann
Edward-Schröder-Bogen 1
37077 Göttingen
cteichmann@gmx.de
Bei:
Herr Gläsner
Tutor:
Frau Schaefer
Schuljahr:
1996/97
Jahrgang:
13.1
Ergebnis:
15 Punkte (17. 1. 1997)
Überarbeitet:
21. 2. 1999
12
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