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Die Bundeswehr

Presentation (Pre-University), 1996, 13 Pages
Author: Christian Teichmann
Subject: Social Studies/ Civics

Details

Event: Klasse 13
Tags: Bundeswehr, Klasse
Category: Presentation (Pre-University)
Year: 1996
Pages: 13
Grade: 15 Punkte
Language: German
Archive No.: V94727
ISBN (E-book): 978-3-638-07407-0

File size: 64 KB
Notes :
überarbeitet 1999



Fulltext (computer-generated)

Christian Teichmann

Die Bundeswehr

1


Inhaltsverzeichnis

DIE BUNDESWEHR

1. Die Entwicklung vom Zweiten Weltkrieg bis zur Gegenwart

3

2. Die Traditionsfrage

5

3. Die Bundeswehr der Gegenwart

6

3. 1. Die Aufgaben der Bundeswehr

7

3. 2. Integration in die NATO

7

3. 3. Die WEU

7

3. 3. Die Vereinten Nationen (UN)

7

3. 4. Die Struktur der Bundeswehr

8

3. 4. 1. Die Personalstruktur

8

3. 4. 2. Die Führungsstruktur

8

3. 5. Die Ausschüsse des Bundestags

8

3. 5. Die Wehrpflicht

9

4. Beurteilung der gegewärtigen Situation

9

Quellenregister

11

2


Die Bundeswehr

1. Die Entwicklung vom Zweiten Weltkrieg bis zur Gegenwart

Mit der Bedingungslosen Kapitulation der deutschen Reichsregierung am 8. Mai 1945, hat das Deut-

sche Reich aufgehört zu existieren. Deutschland wurde in vier Besatzungszonen aufgeteilt, welche

innerhalb des Reichsgebietes vom 31. Dezember 1937 lagen. Die drei Westalliierten (USA, Großbri-

tannien und Frankreich) sowie die Sowjetunion kontrollierten jeweils eine der Besatzungszonen. Alle

Entscheidungen, die das gesamte Deutschland betrafen, wurden vom Alliierten Kontrollrat gefällt.

Auf der Konferenz von Jalta (4. Bis 11. Februar 1945) beschlossen die Alliierten die Deutschen zu

entnazifizieren und zu entmilitarisieren, was bedeutete, die Wehrmacht, und alle anderen nationalso-

zialistischen Einrichtungen aufzulösen, bzw. militärischen Einrichtungen zu zerstören. Als inoffizieller

Ausspruch war bekannt: ,, Nie wieder deutsche Soldaten." Den in Jalta getroffenen Entscheidungen

stimmte auch ein Großteil der deutschen Bevölkerung zu, da sie in den Kriegsjahren enorme Verluste

und Entbehrungen hinzunehmen hatte, von denen sie zu diesem Zeitpunkt noch stark gezeichnet war.

Der sogenannte ,, Kalte Krieg" , die politische Auseinandersetzung zwischen den Westmächten auf der

einen, und der Sowjetunion auf der anderen Seite, brachte jedoch eine Modifizierung der getroffenen

Vereinbarungen mit sich.

Den Ausgangspunkt des Kalten Krieges bildeten die unterschiedlichen Gesellschaftssysteme in den

östlichen und den westlichen Staaten. Die beiden einzigen nach dem zweiten Weltkrieg verbliebenen

Weltmächte die USA und die UdSSR benutzten die instabile Lage, die in Europa zu diesem Zeitpunkt

vorherrschte, um die politische Entwicklung in ihren jeweiligen Einflußsphären nachhaltig zu bestim-

men. Es kristallisierte sich schon bald ein Spannungsverhältnis zwischen den westlichen Staaten mit

einer kapitalistischen Ordnung und den östlichen Staaten mit einer sozialistischen Ordnung heraus,

wobei diese beiden Gesellschaftsysteme an der innerdeutschen Grenze direkt aufeinander trafen.

Für die Sowjetunion waren mit dem Gewinn des Zweiten Weltkrieges auch enorme Gebietsgewinne

verbunden und zudem gelang es ihr diverse Staaten (Polen, die CSSR u. a.) in ihren Einflußbereich

zu ziehen. 1948 zog sich die UdSSR von einer Mitarbeit im Alliierten Kontrollrat zurück und bestätigte

damit die bereits bestehenden Differenzen zwischen den Westmächten und den Oststaaten.

Aber auch in den USA war eine Ablehnung der anderen Seite gegenüber erkennbar, welche sich in

der Anti-Kommunismus Politik von Präsident Henry Truman (Containment-Doktrin) und in dem Mar-

shall-Plan (benannt nach dem amerikanischen Außenminister Marshall) äußerte.

Die Westmächte blieben ihren, während des Krieges gegebenen, Versprechen treu und begannen mit

der Reduzierung ihrer Streitkräfte. Ende 1945 standen den 4,5 Millionen sowjetischen Soldaten 5 Mil-

lionen Westallierte gegenüber. Diese fünf Millionen wurden bis 1949 auf 880.000 reduziert, wohinge-

gen die Sowjetunion ihre Truppen weiterhin auf Kriegsstärke hielt.

Der Konflikt zwischen den Parteien zeichnete sich immer deutlicher ab und wurde durch die Bildung

von Wirtschaftsbündnissen auf beiden Seiten noch verstärkt (Westen: OEEC, Osten: COMECON). Da

man im Westen nun die Entstehung eines neuen Krieges befürchtete, schloß man sich zu einem Ver-

teidigungsbündnis, niedergeschrieben im Brüsseler Vertrag, zusammen, in dem sich Luxemburg, Bel-

3


gien, die Niederlande, Großbritannien und Frankreich gegenseitig Hilfe im Kriegsfall zusagten. Eine

Währungsunion in den drei Westzonen belastete das Verhältnis zusätzlich und führte schließlich zu

einer Blockade Westberlins durch die Sowjetunion. Dies wiederum provozierte nahezu eine kriegeri-

sche Auseinandersetzung zwischen den vormals Alliierten.

Eine wichtige Folge dieser zunehmenden Spannungen war die Bildung eines Militärbündnisses zwi-

schen den USA, Kanada und zehn westeuropäischen Staaten im April 1949. Dieses Bündnis, die

NATO (North Atlantic Treaty Organization), fand 1955 ihr Gegenstück im Osten, den Warschauer

Pakt.

Bereits vor dem Zusammenschluß des Ostblocks, sah man die Oststaaten unter der Führung der So-

wjetunion als potentiellen Feind an und bereitete sich auf eine Verteidigung an der Grenze zwischen

der deutschen Ostzone und den drei Westzonen (Demarkationslinie) vor. In diese Verteidigung sollten

auch westdeutsche Soldaten einbezogen werden.

Der Ausbruch des Korea Krieges (Juni 1950) beschleunigte die Planung für eine europäische Vertei-

digung. Das Resultat war der Pleven-Plan vom 12. Oktober 1950 (Pleven: Französischer Ministerprä-

sident) welcher vorsah, eine europäische Armee unter einem gemeinsamen europäischen Verteidi-

gungsminister zu formieren. Dieser Plan entstand aus den französischen Befürchtungen vor einer

neuen deutschen Armee. Trotz der Umgehung dieser deutschen Armee, scheiterte der Plan in der

französischen Nationalversammlung (30. August 1954), weshalb eine gemeinsame europäische Ver-

teidigung zu diesem Zeitpunkt nicht zustande kam.

Auch innerhalb der 1949 gegründeten Bundesrepublik Deutschland waren die Meinungen über den

Wiederaufbau einer deutschen Armee und deren Beteiligung an der Verteidigung Europas gespalten.

Schon 1950 hatten die Regierungsparteien unter Kanzler Konrad Adenauer (CDU) einem deutschen

Beitritt in eine Europaarmee (Pleven- Plan) zugestimmt. Allerdings traf diese Reintegrationspolitik

nicht nur auf fruchtbaren Boden, was durch den daraus resultierenden Rücktritt des Bundes-

innenministers Gustav Heinemann (CDU) verdeutlicht wird. Der damalige Gegenspieler des Bundes-

kanzlers Adenauer, der Oppositionsführer Kurt Schuhmacher (SPD), war, obwohl selbst ein Befür-

worter der Westintegration der Bundesrepublik, ein entschiedener Gegner eines Beitrags Deutsch-

lands innerhalb des geplanten Verteidigungsbündnisses. Dies empfand er als eine Unterwerfung ge-

genüber den Alliierten und zudem verstand es als eine Ausnutzung Deutschlands, da es nach seiner

Auffassung nur als Pufferzone gegenüber dem Osten mißbraucht werden sollte.

Nach dem Scheitern des Pleven-Plans schlug Großbritannien vor, den Brüsseler Vertrag durch die

Aufnahme Italiens und der Bundesrepublik in die Westeuropäische Union zu erweitern. Dies geschah

darauf durch die Pariser Verträge vom Oktober 1954. Man fand in diesen einen annehmbaren Kom-

promiß zwischen den Vertretern der divergierenden Interessen in Deutschland, indem die Verträge die

Fragen der Größe der Streitkräfte (500.000 Mann aus Deutschland), des Besatzungsstatuts sowie die

Stationierung ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik regelten. Wichtiger war jedoch der, in

den Verträgen verankerte, Beitritt Deutschlands in die NATO. Am 5. Mai 1955 traten die Pariser Ver-

träge in Kraft.

Mit der Wehrhoheit hatte die Bundesrepublik einen wichtigen Teilaspekt der staatlichen Souveränität

wiedererlangt, obwohl diese der Einschränkung unterlag, daß die Bundeswehr dem Oberkommando

der NATO unterstellt werden sollte.

4


Im Oktober 1955 wurden die ersten freiwilligen Soldaten vereidigt. Am 27. Juli 1956 beschloß der

Bundestag das ,,Gesetz über die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht in der Bundesrepublik" .

Die zunächst der Entwicklung noch kritisch gegenüberstehende Bevölkerung verlieh ihrem Stim-

mungswandel 1957 Ausdruck, indem sie die CDU, welche die vorausgegangenen Entscheidungen

ausschlaggebend forcierte, mit einer absoluten Mehrheit bei den Bundestagswahlen als regierende

Partei bestätigte. Dies konnte bisher keine Partei bei den nachfolgenden Wahlen wiederholen.

Dieser Meinungsumschwung basierte auf den entkräfteten Befürchtungen der deutschen Bevölke-

rung, welche sich in den negativen Erfahrungen mit Reichswehr und Wehrmacht begründeten. Es

wurde erkannt, daß sich die Bundeswehr durch ihre neuen Aufgaben, ihre Struktur und ihre Integrati-

on in die NATO deutlich von ihren ,, Vorgängerorganisationen" unterschied.

Die Hauptaufgabe der Bundeswehr zu Zeitpunkt ihrer Gründung lag darin, im Rahmen der NATO ei-

nen möglichen Angriff auf die Bundesrepublik abzuwehren. Ihr Auftrag war und ist rein defensiv, was

durch die Art der Ausrüstung, Organisation und Ausbildung unterstrichen wird. Die deutsche Armee

verfügt weder über atomare, biologische und noch über chemische Kampfstoffe. Im Verteidigungsfall

wird die Bundeswehr mit Ausnahme der Territorialverbände vom NATO Kommando eingesetzt und

geführt. Die Bundesrepublik verzichtet auch auf die Herstellung von strategischen Offensivwaffen.

Dem widerspricht auch nicht die Tatsache, daß die Luftwaffe Flugzeuge und Flugkörper unterhält, die

im Kriegsfall als nukleare Trägermittel verwendet werden können, da die Rüstung der Bundeswehr der

internationalen Kontrolle der WEU unterliegt.

Die Grundlagen, Motivationen und Aufgaben der Bundeswehr sind heute fast vollständig durch neue

Aufgaben ersetzt worden. Auch wenn es weiterhin gilt die Bundesrepublik und ihre Verbündeten zu

verteidigen, so ist die Bundeswehr, im Zuge der vollständigen Wiedererlangung der deutschen Souve-

ränität nach der Wiedervereinigung, was ihren Handlungsrahmen betrifft freier geworden. Die Proble-

me in der Welt sind nach dem Wegfall eines klaren Feindbildes im Osten noch vielfältiger geworden

und die Bundeswehr muß sich auf neue Aufgaben in einem erweiterten Einsatzbereich einstellen, in

dem sie heute schon, wie die Beispiele der Einsätze in Somalia und Bosnien zeigen, erfolgreich und

international akzeptiert arbeiten kann.

2. Die Traditionsfrage

Die Bundeswehr sollte sich nach ihrer Gründung 1955 wesentlich vom preußisch-deutschen Militaris-

mus unterscheiden, was sich in der Integration der Streitkräfte in der Gesellschaft widerspiegeln sollte.

Man legte Wert darauf, den Soldaten als ,, Staatsbürger in Uniform" anzusehen und durch zeitgemäße

Menschenführung das Image des Militärs aufzuwerten.

Durch die dunkle Vergangenheit der deutschen Streitkräfte. Wurde die Frage der Tradition innerhalb

der Armee zum wesentlichen Streitpunkt bei ihrem Neuaufbau. Es stellte sich die Frage, welche sol-

datischen Leistungen der Vergangenheit sich am besten auf das veränderte Denken und die verän-

derten Aufgaben der Bundeswehr übertragen lassen.

1

Aus dem Traditionserlaß der Bundeswehr :

1 Aus dem Erlaß des Bundesministers K. U. von Hassel vom 1. Juli 1965

5


Tradition ist Überlieferung des gültigen Erbes der Vergangenheit. Traditionspflege ist Teil der soldati-

schen Erziehung. Sie erschließt den Zugang zu geschichtlichen Vorbildern, Erfahrungen und Symbo-

len, sie soll den Soldaten befähigen, den ihm in Gegenwart und Zukunft gestellten Auftrag besser zu

verstehen und zu erfüllen.

Die Bundeswehr ist die erste Wehrpflichtstreitmacht in einem demokratischen deutschen Staat. Es ist

der Auftrag der Soldaten der Bundeswehr, ,, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und Recht

und Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen" . Dieser Auftrag ist der Maßstab für die gülti-

ge Tradition der Bundeswehr.

In der Tradition der deutschen Bundeswehr gehören neben soldatischen auch alle anderen Überliefe-

rungen der Geschichte, die von der Bereitschaft berichten, für Freiheit und Recht Opfer zu bringen.

Sie bestätigen die Grundhaltung auf die es ankommt: Wahrhaftigkeit und Gerechtigkeit, Achtung vor

der Würde des Menschen, Großherzigkeit und Ritterlichkeit, Kameradschaft und Fürsorge, Mut zum

Eintreten für das Rechte, Tapferkeit und Hingabe, Gelassenheit und Würde in Unglück und Erfolg,

Zurückhaltung in Auftreten und Lebensstil, Zucht des Geistes, der Sprache und des Leibes, Toleranz,

Gewissenstreue und Gottesfurcht.

Die Verbundenheit mit der Geschichte findet ihren sichtbaren Ausdruck in Symbolen, die für den deut-

schen Soldaten besondere Bedeutung haben. Dies sind:

· Die schwarz-rot-goldene Fahne als Sinnbild staatsbürgerlicher Verantwortung und des Strebens

nach Einigkeit und Recht und Freiheit, wie es im Lied der Deutschen Ausdruck fand.

· Der Adler des deutschen Bundeswappens als ältestes deutsches Sinnbild der Souveränität und

des Rechtsgedankens.

· Das eiserne Kreuz als Sinnbild sittlich gebundener soldatischer Tapferkeit.

3. Die Bundeswehr der Gegenwart

Trotz veränderter politischer Strukturen in Europa und auf der ganzen Welt, ist es auch heute noch die

Aufgabe der Bundeswehr, einen potentiellen Angriff auf Deutschland und seine Verbündeten abzu-

wehren.

Die Bundeswehr bleibt weiterhin Instrument der Außen- und Sicherheitspolitik, als Bündnisarmee,

deren Aufgaben auf dem Prinzip der Kooperation mit anderen Bündnisarmeen beruhen.

Diese aufgaben werden durch folgende Organisationen und Vereinbarungen kontrolliert und beein-

flußt:

· NATO - North Atlantic Treaty Organization

· UN - United Nations

· OSZE - Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa

· WEU - Westeuropäische Union-

· EU - Europäische Union

6


3. 1. Die Aufgaben der Bundeswehr

Die Bundeswehr

· schützt Deutschland und seine Staatsbürger gegen politische Erpressung und äußere Gefahr.

· fördert die militärische Stabilität und die Integration Europas.

· Verteidigt Deutschland und seine Verbündeten.

· dient dem Weltfrieden und der internationalen Sicherheit im Einklang mit der UN-Charta.

· hilft bei Katastrophen, rettet aus Notlagen und unterstützt humanitäre Aktionen.

3. 2. Integration in die NATO

Die Streitkräfte- und Kommandostruktur der NATO sind in Reaktionskräfte, Hauptverteidigungskräfte

und Verstärkungskräfte unterteilt.

Die Reaktionskräfte sind ständig einsatzbereite multinational eingebundene Truppen. Sie setzen sich

aus mobilen Teilen der Land- Luft- und Seestreitkräfte der NATO Partner zusammen, die in kurzer

Zeit in jede Region des Bündnisgebietes verlegt werden können.

Die Bundeswehr beteiligt sich mit Verbänden aus allen drei Teilstreitkräften an den Reaktionskräften

des Bündnisses. Etwa 25% der Kampftruppen des Heeres sowie die anteiligen Korps- und Division-

struppen sind hierfür vorgesehen. Die Luftwaffe stellt fast ein Drittel ihrer Aufklärungs-, Luftverteidi-

gungs- und Gegenangriffsverbände zur Verfügung. Die Marine leistet einen Beitrag wechselnder Stär-

ke. Sie hält bis zu 40% ihrer schwimmenden und fliegenden Einheiten für die Reaktionstruppen der

NATO bereit.

3. 3. Die WEU

Die Westeuropäische Union befindet sich momentan im Umbruch und soll zur Vertei-

digungskomponente der EU ausgebaut werden.

Als Teil der ,,Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)" der EU entwickelt sie hierzu eine

Verteidigungspolitik, die zu gegebener Zeit zu einer gemeinsamen Verteidigung führen soll.

Militärische Einheiten können dazu unter WEU-Befehlsgewalt neben ihren NATO Aufgaben für fol-

gende Zwecke eingesetzt werden:

· Humanitäre Einsätze und Rettungsdienste.

· Friedenserhaltende Maßnahmen.

· Kampfeinsätze bei der internationalen Krisenbewältigung.

Für diese Aufgaben unterhält die WEU keine eigenen Truppen, weshalb reguläre Einheiten der Mit-

gliedsstaaten angefordert werden müssen.

3. 3. Die Vereinten Nationen (UN)

7


In Europa sind die NATO und die WEU Partner der UN und der OSZE, welche friedenserhaltende

Maßnahmen in ihren Gremien eigenständig beschließen können. Die Entscheidung militärische

Zwangsmaßnahmen zur Friedensschaffung einzuleiten, liegt dagegen ausschließlich bei der UN.

Die Verfassungsmäßigkeit des Einsatzes der Bundeswehr bei UN-Missionen wurde am 12. Juli 1994

vom Bundesverfassungsgericht festgestellt, diese Einsätze müssen jedoch vom Bundestag auf politi-

sche Zielsetzung, Risiken, historische Faktoren und mögliche Folgen überprüft werden, bevor sie zur

Abstimmung kommen.

3. 4. Die Struktur der Bundeswehr

3. 4. 1. Die Personalstruktur

Mit den Veränderungen innerhalb Europas wird auch eine Umstrukturierung innerhalb der Bundes-

wehr unumgänglich, da die deutschen Truppen auf eine Zusammenarbeit mit anderen Bündnisarmeen

angewiesen sind.

Man unterscheidet innerhalb der Bundeswehr drei Kategorien von Streitkräften:

· Präsente Krisenreaktionskräfte, die personell und materiell jederzeit vollständig zur Verfügung

stehen.

· Abgestuft präsente Hauptverteidigungskräfte, die das Fundament der Landesverteidigung dar-

stellen. Ihre volle Stärke erreichen sie erst nach der Mobilmachung.

· Verteidigungsstreitkräfte bestehend aus Reservisten, die je nach Bedarf nach mobilisierbar sind.

Für die Streitkräfte der Bundeswehr ist eine Obergrenze von 370.000 aktiven Soldaten durch interna-

tionale Verträge festgelegt. Ihre tatsächliche Größe beträgt jedoch nur 340.000.

Im Bedarfsfall ist durch die Einberufung von Reservisten allerdings eine Aufstockung auf 650.000 bis

700.000 Soldaten möglich.

3. 4. 2. Die Führungsstruktur

In Friedenszeiten hat der Bundesverteidigungsminister die Befehls- und Kommandogewalt über die

Streitkräfte, im Verteitigungsfall wechselt diese aber auf den Bundeskanzler.

Als militärischer Berater der Bundesregierung fungiert der Generalinspekteur der Bundeswehr.

An der Spitze jeder Teilstreitkraft steht ein Inspekteur mit einem Führungsstab im Bundesministerium

der Verteidigung. Hinzu kommt der Inspekteur des Sanitätsdienstes.

3. 5. Die Ausschüsse des Bundestags

Die Bundeswehr unterliegt einer politischen Führung und einer parlamentarischen Kontrolle, die es

nicht zuläßt, daß ein aktiver Soldat zum Verteidigungsminister ernannt werden kann, um so seine

Unabhängigkeit zu gewährleisten. Als oberstes Kontrollorgan fungiert der Deutsche Bundestag. Im

Grundgesetz (Artikel 45a) wird zwingend vorgeschrieben, daß von diesem ein Verteidigungsausschuß

gebildet wird, welcher alle wichtigen Fragen betreffs der Streitkräfte, der Bundeswehrverwaltung und

8


der Rüstung prüft und Entscheidungen des Parlaments vorbereitet. Er hat alle Rechte eines Untersu-

chungsausschusses und die Exekutive ist ihm gegenüber auskunftspflichtig.

3. 5. Die Wehrpflicht

Der Grundwehrdienst in Deutschland beinhaltet 10 Monate aktiven Dienst (inklusive 22 Tage Urlaub).

Es schließt sich darauf eine maximal zweimonatige Verfügungsbereitschaft an, in der Soldaten bei

Bedarf zusätzlich zum Dienst herangezogen werden können.

Da es jedoch in den letzten Jahren wiederholt, durch eine Zunahme der Kriegsdienstverweigerer, zu

Personalengpässen kam, werden seit dem 1. Juli 1995 auch Wehrpflichtige einberufen, die bis dahin

aus gesundheitlichen Gründen ausgemustert wurden (Tauglichkeitsstufe 7). Diese Wehrpflichtigen

sind von der Grundausbildung freigestellt.

4. Beurteilung der gegenwärtigen Situation

Die Bundeswehr befindet sich gegenwärtig in einer Umbruchphase, die mit dem Zusammenschluß der

beiden deutschen Armeen begann und die aufgrund der, seit dem Zusammenbruch des Ostblocks,

veränderten europäischen Sicherheitslage noch nicht abgeschlossen ist.

In der Bundesrepublik existieren über alle Parteiengrenzen hinweg viele divergierende Meinungen

darüber, wie sich die Bundeswehr den veränderten politischen Bedingungen anzupassen hätte. Es

geht sogar soweit, daß man von Vertretern des politisch Linken Spektrums den Ruf nach einer gänzli-

chen Abschaffung der Bundeswehr vernimmt. Diese Meinung begründet sich auf der Annahme, daß

die deutsche Armee nur gebildet wurde um Deutschland vor einem Angriffskrieg der sozialistischen

Staatengemeinschaft zu verteidigen und somit mit deren Zusammenbruch ihre Daseinsberechtigung

verloren hat. Doch selbst bei den Grünen, die vor der Bundestagswahl 1998 noch für dieses Ziel ein-

traten und auch einen deutschen Ausstieg aus der NATO befürworteten sind seit ihrer Regierungsbe-

teiligung moderatere Töne zu vernehmen. Besonders ihr Außenminister Joschka Fischer hat sich

sogar zu einem Befürworter von Auslandseinsätzen gewandelt.

Vor seiner Ernennung zum Verteidigungsminister forderte auch Rudolf Scharping (SPD) noch eine

Reduzierung der Truppenstärke auf 300.000 Mann und eine Verkürzung des Grundwehrdienstes auf

sechs Monate, doch seitdem ist dieser Vorschlag keines Wortes mehr bedacht worden. Nach meiner

Auffassung ist das auch richtig so, denn eine Verringerung der ohnehin schon kurzen Ausbildungszeit

hätte vermutlich einen erheblichen Qualitätsverlust bei Erfahrungsbildung der jungen Soldaten zur

Folge. Desweiteren müßte parallel dazu auch die Zivildienstzeit verkürzt werden, was die ange-

spannte Lage in vielen Bereichen der sozialen Dienstleistungen weiter verschärfen würde und deshalb

nicht wünschenswert wäre. Am sinnvollsten erscheint es da die Bundeswehr mittelfristig in eine Be-

rufsarmee umzuwandeln, da dies ein Höchstmaß an Motivation bei den Soldaten gewährleisten würde

und auch eine effektivere Ausbildung zur Folge hätte, da viele Wehrdienstpflichtige ihren Dienst nur

als lästige Pflichtübung betrachten und ihn dementsprechend unmotiviert versehen. Nach der Schaf-

fung einer Berufsarmee sollte dann auch eine Verringerung der Truppenstärke in Betracht gezogen

9


werden, da dies erstens ein Gebot der allgemeinen Einsparungsbemühungen seien sollte und da

zweitens keine erkennbare Gefahr besteht, daß die Bundesrepublik in einen Verteidigungskrieg auf

eigenem Territorium verwickelt wird. Dies wäre der einzig akzeptable Grund für Deutschland eine

kostspielige personalstarke Armee zu unterhalten. Dies führt auch direkt zu der Abschaffung der

Wehrpflicht zurück, da eben dieser Grund auch ein starkes Reservistenheer überflüssig erscheinen

läßt.

Die Abschaffung der Wehrpflicht sollte aber auf gar keinen Fall mit einer Abschaffung der Dienstpflicht

allgemein gleichgesetzt werden, statt dessen wäre eine Erweiterung der Zivildienstpflicht denkbar. Ein

Fehlen von Zivildienstleistenden hätte vermutlich zur Folge, daß viele soziale Dienstleistungen nicht

mehr durchführbar wären oder die Kosten für das Gesundheitssystem unüberschaubar steigen wür-

den, vorausgesetzt alle Zivildienststellen werden durch Vollzeitstellen ersetzt. Vielmehr sollte dieser

Dienst weiterhin für 13 Monate verpflichtend fortbestehen, wobei ein freiwilliger Wehrdienst als Alter-

native angeboten werden sollte. In diesem Zusammenhang erscheint es auch überlegenswert, ob die

Zivildienstpflicht nicht auch auf Frauen, möglicherweise verkürzt auf 10 Monate, ausgedehnt werden

sollte. Dies entspräche dem Gedanken der Gleichberechtigung der Geschlechter, die auch als Gleich-

verpflichtung verstanden werden kann und würde die Arbeit der sozialen Dienstleister ungemein stär-

ken.

Infolge der sich in den letzten Jahren ständig verändernden politischen Lage, haben sich auch die

Aufgaben der Bundeswehr erheblich gewandelt. Es fanden die ersten Auslandseinsätze ihrer Ge-

schichte z. B. in Somalia und in Bosnien statt, welche nach ersten warnenden Aussagen aus dem In-

und Ausland doch eine Steigerung des internationalen Ansehens Deutschlands zur Folge hatten. In-

nenpolitisch hat sich quer durch alle Fraktionen über die vergangenen Jahre eine Zustimmung für die

Auslandseinsätze eingestellt, welche zunächst nur, unter teils harscher Kritik der anderen Parteien,

von der früheren christlich-liberalen Koalition gefordert wurden.

Ich vetrete die Meinung, daß die bisherigen Auslandseinsätze der Bundeswehr auf jeden Fall eine

volle Unterstützung durch das deutsche Volk verdienen, da sich ein geeintes Deutschland nicht seiner

internationalen Verantwortung entziehen darf und somit jederzeit für humanitäre und friedenssichern-

de Einsätze zur Verfügung stehen sollte. Es sollten allerdings noch einige Jahre vergehen, bis sich

Deutsche Soldaten auch an friedensschaffenden Maßnahmen beteiligen, da sich die Vertrauens-

würdigkeit der deutschen Politik nach der Wiedervereinigung noch zu bewähren hat. Die Möglichkeit

solcher Kampfeinsätze sollte auch als Grund für die Bildung einer Berufsarmee angesehen werden,

da sie ein Höchstmaß an Effizienz bei solchen Aufgaben gewährleisten könnte.

Abschließend bleibt festzuhalten, daß eine deutsche Beteiligung an Friedenseinsätzen das interna-

tionale Vertrauen stärkt und somit auch der Untermauerung auf einen Anspruch auf einen Sitz im UN-

Sicherheitsrat dienlich wäre.

10


Quellenregister

· Harenberg - Lexikon der Gegenwart 1996; Hrsg.: Bodo Harenberg, Dortmund

1995

· Verteidigung und Sicherheit; Michael Seidel, Frankfurt 1980

· Die Bundeswehr - Aufbau, Auftrag, Aufgaben; Falko Ritter/ Herbert Ploetz, Hei-

delberg 1988

11


© 1997/1999 by Christian Teichmann, Göttingen

Daten:

Referat im Fach Gemeinschaftskunde

Thema:

Die Bundeswehr

Von:

Christian Teichmann

Edward-Schröder-Bogen 1

37077 Göttingen

cteichmann@gmx.de

Bei:

Herr Gläsner

Tutor:

Frau Schaefer

Schuljahr:

1996/97

Jahrgang:

13.1

Ergebnis:

15 Punkte (17. 1. 1997)

Überarbeitet:

21. 2. 1999

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