Das in dieser Seminararbeit zu behandelnde Thema Aufwands- und Ertragskonsolidierung in der Konzern-GuV hat seine rechtliche Grundlage in § 297 Abs. 3 Satz 1 HGB, der auch als Einheitsfiktion bezeichnet. Darin wird gefordert, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der einbezogenen Unternehmen so darzustellen, als ob diese insgesamt rechtlich ein einziges Unternehmen wären. Die Norm begründet somit die Pflicht, dass überhaupt eine Konsolidierung vorgenommen werden muss. Bezüglich der Konzern-GuV ergibt sich damit die Notwendigkeit, die Konsolidierungsvorgänge näher zu beschreiben. Dies geschieht im Wesentlichen durch die Spezialvorschriften der §§ 304 und 305 HGB, wobei § 304 HGB die hier nicht näher zu behandelnde Zwischenergebniseliminierung und § 305 HGB die Aufwands- und Ertragskonsolidierung regelt.
§ 305 HGB ist die Umsetzung von Art. 26 Abs. 1 Buchstabe B) der 7. EG-Richtlinie in deutsches Recht und besteht aus zwei Absätzen. Absatz 1 gliedert sich wiederum in eine Nr.1, die besagt, dass die Umsatzerlöse aus Innenumsätzen, d.h. aus Lieferungs- und Leistungsgeschäften zwischen Konzernunternehmen, mit den entsprechenden Aufwendungen zu verrechnen bzw. in andere aktivierte Eigenleistungen oder Bestandserhöhungen umzugliedern sind. § 305 Abs. 1 Nr. 2 HGB regelt die Konsolidierung durch Verrechnung oder Umgliederung für andere Er¬träge. Andere Erträge sind hierbei alle nicht explizit in § 305 Abs. 1 Nr. 1 HGB genannten Erträge, wie bspw. Erträge aus dem Abgang von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, Beteiligungserträge oder Zinserträge. Aus § 305 Abs. 1 HGB i.V.m. § 297 Abs. 3 Satz 1 HGB geht weiterhin hervor, dass nur Aufwendungen und Erträge konsolidiert werden müssen, die aus Geschäften zwischen voll- oder teilkonsolidierten Tochter- oder Gemeinschaftsunternehmen untereinander oder mit dem Mutterunter-nehmen stammen, jedoch nicht solche, die aus Geschäften mit einem nach der Equity-Methode bewerteten Unternehmen stammen. Auf § 305 Abs. 2 HGB wird in Kapitel 3 näher eingegangen.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Grundlegung der Aufwands- und Ertragskonsolidierung
- 1.1 Rechtliche Grundlagen und Aufgaben der Aufwands- und Ertragskonsolidierung
- 1.2 Verhältnis der Aufwands- und Ertragskonsolidierung zur Zwischenergebniseliminierung und Schuldenkonsolidierung
- 2. Konsolidierungstechnik für Aufwendungen und Erträge
- 2.1 Die Vielfalt der möglichen Konsolidierungsvorgänge in der Konzern-GuV
- 2.2 Konsolidierung der Innenumsatzerlöse
- 2.2.1 Innenumsätze aus Lieferungen
- 2.2.1.1 Lieferung von selbsterstellten Gegenständen
- 2.2.1.2 Lieferung von bezogenen Gegenständen
- 2.2.2 Innenumsätze aus Leistungen
- 2.2.1 Innenumsätze aus Lieferungen
- 2.3 Konsolidierung anderer Erträge
- 3. Befreiung von der Aufwands- und Ertragskonsolidierung
- 4. Schlussbemerkungen
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Seminararbeit befasst sich mit der Aufwands- und Ertragskonsolidierung in der Konzern-GuV gemäß § 305 HGB. Sie analysiert die rechtlichen Grundlagen und die Aufgabe der Konsolidierung, beleuchtet das Verhältnis zur Zwischenergebniseliminierung und Schuldenkonsolidierung und erörtert verschiedene Konsolidierungstechniken für Aufwendungen und Erträge.
- Rechtliche Grundlagen und Aufgaben der Aufwands- und Ertragskonsolidierung
- Verhältnis zur Zwischenergebniseliminierung und Schuldenkonsolidierung
- Konsolidierungstechniken für Aufwendungen und Erträge
- Befreiung von der Aufwands- und Ertragskonsolidierung
- Realisierungsprinzip und Vermeidung von Mehrfacherfassungen in der Konzern-GuV
Zusammenfassung der Kapitel
1. Grundlegung der Aufwands- und Ertragskonsolidierung
Dieses Kapitel befasst sich mit den rechtlichen Grundlagen der Aufwands- und Ertragskonsolidierung in der Konzern-GuV, insbesondere mit § 297 Abs. 3 Satz 1 HGB und den Spezialvorschriften der §§ 304 und 305 HGB. Es erläutert die Pflicht zur Konsolidierung und die Notwendigkeit, die Konsolidierungsvorgänge im Detail zu beschreiben. Des Weiteren wird der Zusammenhang mit dem Realisationsprinzip aus § 252 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. § 298 Abs. 1 HGB hergestellt und die Bedeutung der Vermeidung von Mehrfacherfassungen in der Konzern-GuV verdeutlicht.
1.2 Verhältnis der Aufwands- und Ertragskonsolidierung zur Zwischenergebniseliminierung und Schuldenkonsolidierung
Dieses Kapitel beleuchtet die Unterschiede zwischen der Aufwands- und Ertragskonsolidierung, der Zwischenergebniskonsolidierung und der Schuldenkonsolidierung anhand eines Beispiels. Es zeigt, wie konzerninterne Geschäfte in der Konzern-GuV abgebildet werden und wie die Konsolidierung zur Vermeidung von Mehrfacherfassungen und zur korrekten Darstellung der Konzernergebnisse beiträgt.
Schlüsselwörter
Die zentralen Schlüsselwörter dieser Seminararbeit sind Aufwands- und Ertragskonsolidierung, Konzern-GuV, § 305 HGB, Zwischenergebniseliminierung, Schuldenkonsolidierung, Realisationsprinzip, Mehrfacherfassungen, Innenumsätze und Konzernunternehmen.
- Arbeit zitieren
- Martin Rieg (Autor:in), 2002, Aufwands- und Ertragskonsolidierung in der Konzern-GuV (§305 HGB), München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/10014