Die jüdische Emigration nach Palästina 1933 - 1945


Seminararbeit, 1994

18 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Gliederung

1. Einleitung
2. Die Vorgeschichte Palästinas
2.1. Der Zionismus
2.2. Von der Balfour-Deklaration zum Völkerbundsmandat

3. Die 5. Alija (1932-1945)
3.1. Organisation und Struktur der Emigration in Palästina und Deutschland
3.2. Der Arabische Aufstand (1936-1939)
3.3. Die britische Weißbuchpolitik
3.4. Verlauf der Emigration nach dem 01.September 1939

4. Fazit

5. Literatur

1. Einleitung

Das Thema meiner Hausarbeit ist die Gesamtdarstellung der jüdischen Emigration aus dem nationalsozialistischem Deutschland nach Palästina. Auffällig bei der Strukturierung dieser Arbeit ist sicher das große Gewicht welches auf die Vorgeschichte des Landes und die zionistische Bewegung gelegt wird. Ich habe mich für diese Beschreibung im zeitgeschichtlichen Kontext entschieden, da er meiner Meinung nach wichtig ist, um die Bedeutung dieser Emigration zu verstehen. Im Gegensatz zu den anderen Zielländern jener Zeit, wie z.B. Frankreich, Australien oder den USA kann man im Zusammenhang mit Palästina Begriffe wie „Exil“ oder „Asyl“ nur schwerlich verwenden. Sicherlich gab es Rückwanderungen aus Palästina, doch die große Mehrheit der immigrierten Juden betrachteten den Weg nach Palästina nicht als einen Abschied von der Heimat sondern vielmehr als Heimkehr zu ihr nach knapp 2000 Jahren. Auch die Tatsache, daß die Mitgliedszahlen der zionistischen Vereinigungen in Deutschland erst nach 1933 erheblich gestiegen sind, tut hier meiner Meinung nach keinen Abbruch, da zu jener Zeit auch andere Auswanderungsländer mehr oder weniger „zur Auswahl“ standen, die den mitteleuropäischen Auswanderern erheblich weniger an Umstellung und Anpassungsvermögen abverlangt hätten als das orientalisch geprägte Palästina.

Die politischen und historischen Umstände, die die deutsch-jüdische Palästinaauswanderung prägten und begleiteten, sollen im Rahmen dieser Hausarbeit aufgezeigt werden.

Im Fazit werde ich noch abschließend die Auswanderungspolitik im historischen Kontext bewerten.

2. Die Vorgeschichte Palästinas

2.1 Der Zionismus

Die Wurzeln des Zionismus1 reichen zurück bis in das 12. Jahrhundert, als von gläubigen Juden Pilgerreisen zu den Heiligtümern des untergegangenen Königreiches Israel unternommen wurden.Die Anfänge des politischen Zionismus sind auf die zweite Hälfte des 19.Jahrhunderts zu datieren. Zu jener Zeit erfolgten die ersten größeren jüdischen Einwanderungen (mehrheitlich aus dem zaristischem Rußland) nach Palästina.

Hervorgebracht wurden diese Migrationsbewegungen hauptsächlich durch die für die jüdische Bevölkerung Rußlands (und zweifelsohne auch die der anderen osteuropäischen Staaten) meist katastrophalen Lebensbedingungen. Der Großteil der russischen (bzw. osteuropäischen) Juden lebte in ländlichen Gebieten, wo jahrhundertealte Ressentiments sehr viel präsenter waren als beispielsweise in den Städten, wo die Mehrheit der westeuropäischen Juden mittlerweile verwurzelt war.

Ihre Höhepunkte fand die antijüdische Stimmung in Pogromen, welche auch im „Westjudentum” immer stärker zur Kenntnis genommen wurden. Nachdem 1882 mit dem Erscheinen der Schrift „Autoemanzipation“ des aus Odessa stammenden Arztes Leo Pinsker und der Gründung der „Vereine der Zionsliebenden”(„Chowewe Zion”) erste ernsthaftere Schritte bezüglich einer jüdischen Kolonisierung Palästinas getan waren, begann man auch in Westeuropa zur Konstituierung des Zionismus beizutragen. 1894 nahm in Frankreich die „Dreyfus-Affäre“ ihren Anfang, in deren Verlauf der jüdische Offizier Alfred Dreyfus wegen angeblicher Spionage angeklagt wurde. Die offensichtliche Unwahrheit der Anschuldigungen fand in der jüdischen Öffentlichkeit große Aufmerksamkeit und beinflußte unter anderem Theodor Herzl bei der Konzeption seiner Schrift „Der Judenstaat“(1896). Blieb das Werk Pinskers weitestgehend unbekannt, so forcierte Herzls Schrift doch insoweit die damaligen Diskussionen, als daß bereits ein Jahr später, unter dem Vorsitz Herzls, der Erste Zionistenkongreß in Basel einberufen wurde. Die verschiedenen zionistischen Richtungen einigten sich im Verlauf des Kongresses auf eine gemeinsame Zielsetzung, welche sich im „Basler Programm“(1897) widerspiegelte. Die während des Kongresses geschaffene Zionistische Weltorganisation propagierte in diesem Grundsatzprogramm die Errichtung einer „öffentlich-rechtlich gesicherten Heimstätte“2 in Palästina.

Zum damaligen Zeitpunkt konnte der Zionismus zwar auf das Wohlwollen einiger europäischer Großmächte bauen, nicht jedoch auf ihre rückhaltlose diplomatische und politische Unterstützung, welche ihm erst zwanzig Jahre später durch Großbritannien zuteil wurde.

Nach seiner Konstituierung 1897, festigte sich der Zionismus als politische Kraft durch jährliche Kongresse, die Schaffung von Palästina-Ämtern (welche die Ausreisewilligen betreuten), die Errichtung des Jüdischen Nationalfonds, sowie der Jüdischen Kolonialbank. Die Finanzierung der Emigration nach Palästina wurde von Spenden gewährleistet, die hauptsächlich aus westlichen jüdischen Quellen stammten. Zu einem der größten Förderer avancierte die Familie Rothschild, welche unter anderem Bankhäuser in Paris und London besaß.

Wurde die Finanzierung vom Westen getragen, so rekrutierte sich der Großteil der auswanderungswilligen Juden aus dem osteuropäischen Raum. Vor Beginn der 1.Alija3 (1882-1903) lebten ca. 24.000 Juden in Palästina, bis zum Vorabend des Ersten Weltkrieges stieg die Zahl auf 85.000 an. Damit war bereits ein Bevölkerungsanteil von 12,3% erreicht. Die Zahl hätte leicht um ein Vielfaches höher ausfallen können, bedenkt man, daß lediglich 2% der aus Osteuropa emigrierten Juden den Weg nach Palästina fanden (96% gingen in die Vereinigten Staaten, bzw. Westeuropa)4. Die Ursachen für den relativ geringen Anteil lagen zum einen an den (im Vergleich zu Europa oder den USA) widrigen Lebensumständen in Palästina, zum anderen aber auch am konkreten Widerstand der osmanischen Regierung, welche befürchtete sich mit einer großen jüdischen Siedlergemeinde zusätzliche Probleme in ihr Land zu holen. Beispielsweise befürchtete man, sich neben den bereits bestehenden Unabhängigkeitsbestrebungen arabischerseits, plötzlich einem jüdischem Staat im Staate gegenüber zu sehen, dessen Konfliktpotential eine ausländische Einmischung nach sich ziehen könnte.

Die jüdische Kolonisation Palästinas wurde in dieser Phase hauptsächlich über den Ankauf von Land vorangetrieben, welcher durch die eigens zu diesem Zweck 1908 gegründete „Palestine Land Development Company“ getätigt wurde. Die Hauptquelle für das zu erwerbende Land stellten arabische Großgrundbesitzer dar, welche sich in Europa niedergelassen hatten.

Mit Beginn des Ersten Weltkrieges konzentrierten sich die politischen Bemühungen des Zionismus vollständig auf Großbritannien, da das Deutsche Reich den Wert seines Bündnisses mit dem Osmanischem Reich höher einschätzte, als die etwaigen Vorteile welche ihm aus einer engen Zusammenarbeit mit dem Zionistischem Weltkongreß hätten entstehen können. Großbritannien hingegen kam die Zuwendung der zionistischen Seite sehr gelegen, da man hoffte durch die enge Bindung zum Zionismus unter anderem das amerikanische Judentum (als einen Teil der US-amerikanischen Öffentlichkeit) für die Sache der europäischen Alliierten zu gewinnen.

2.2 Von der Balfour-Deklaration zum Völkerbundsmandat

Großbritannien sah sich während des Krieges dem Osmanischen Reich als Verbündeten Deutschlands gegenüber und suchte unter den arabischen Völkern, welche unter türkischer Oberherrschaft standen, Verbündete. Ein Ansprechpartner wurde schließlich in dem Scharifen Hussain von Mekka gefunden der, so glaubte man, am ehesten die islamisch-arabische Welt zu einem militärischen Aufstand gegen ihre weltlichen und religiösen Oberhäupter gewinnen konnte. Die Verhandlungen zwischen Großbritannien und den Arabern manifestierten sich in der „McMahon-Hussain Korrespondenz“. In diesem Briefwechsel zwischen Hussain und dem britischem Hochkommissar in Ägypten, McMahon, wurde zwar von britischer Seite Anerkennung und Unterstützung gegenüber den arabischen Unabhängigkeitsbestrebungen zugesagt, nicht jedoch in „Teilen Syriens westlich der Distrikte von Damaskus, Homs, Hama und Aleppo”, sowie in Gebieten „in denen Großbritannien frei ist, ohne Beeinträchtigung der Interessen seines Verbündeten Frankreich zu handeln”5.

Ließ man seine arabischen Verbündeten über die Zukunft Palästinas mit dieser Übereinkunft vom Oktober 1915 noch mehr oder weniger im Unklaren, so wurde kurze Zeit später, im Frühjahr 1916, mit den französischen Verbündeten bereits eine konkrete Aufteilung des Nachkriegspalästina in Interessenzonen vereinbart. Die erzielte Übereinkunft („Sykes-Picot-Abkommen“) wurde später durch russische und italienische Ansprüche komplettiert. Der Teilungsplan sah vor, den Nordosten Palästinas unter französische Kontrolle zu stellen (mit Ausnahme einer britischen Enklave um die Hafenstadt Haifa), der Südwesten sollte Großbritannien zufallen. Für Zentralpalästina (inklusive Jerusalem) war eine internationale Kontrollzone vorgesehen6.

Die geplante Internationalisierung war einer der Gründe, die zur Veröffentlichung der „Balfour-Deklaration“ Anfang November 1917 führten. Großbritanniens kriegspolitisches Hauptinteresse im mediteranen Raum stellte zum damaligen Zeitpunkt die Landverbindung seiner ägyptischen Kolonie mit dem zukünftig britischen Mesopotamien dar. Die Präsenz einer weiteren europäischen Großmacht in Gestalt Frankreichs, konnte aus der Sicht Londons der britischen Kontrolle des süd-östlichen Mittelmeerraumes nur hinderlich sein.

Dieser Beweggrund war eher langfristiger Natur, da er auf einem für Großbritannien positiven Kriegsausgang basierte. Kurzfristiger dagegen war die Hoffnung, mit der Balfour-Deklaration die jüdische Öffentlichkeit zum Einen im feindlichen Deutschem Reich, zum Anderen in den Ländern der restlichen Welt, insbesondere der USA, für die Sache der Alliierten zu gewinnen.

Da man sich aber auch der arabischen Seite, nicht zuletzt durch die McMahon-Hussain-Verhandlungen, verpflichtet fühlte (die Araber erfüllten die Abmachung durch ihren militärischen Beistand), beinhaltete die am 02.November 1917 veröffentlichte Deklaration Versprechungen an die jüdische wie die arabische Interessengruppe. Proklamiert wurde die Unterstützung der „Errichtung einer nationalen Heimstätte des jüdischen Volkes in Palästina”7. Einschränkend wurde allerdings auch gesagt, daß nichts geschehen würde, „was die bürgerlichen und religiösen Rechte der dort bestehenden nicht-jüdischen Gemeinschaften verletzen kann”8.

Da diese „Gemeinschaften“ am Ende des Ersten Weltkrieges ca. 90% betrugen, waren Konflikte welche die Schaffung der „Heimstatt“ (einschließlich die damit verbundene jüdische Masseneinwanderung)

begleiteten bereits hier vorprogrammiert. Direkt nach dem Krieg folgte eine kurze Phase der Harmonie zwischen arabischen und jüdischen Vertretern. Im Januar 1919 unterzeichneten Emir Feisal (König von Syrien, 1918-1920) und Chaim Weizmann, ein führender Kopf der zionistischen Bewegung, ein Abkommen in dem die Balfour-Deklaration anerkannt und die jüdische Einwanderung von arabischer Seite unterstützt wurde. In einem Brief an ein Mitglied der zionistischen Delegation, die an den Friedensverhandlungen in Paris teilnahm, sprach Feisal gar von einer „tiefen Sympathie”9, welche die Araber, speziell die Gebildeten unter ihnen, für die zionistische Bewegung hegen würden. Kurze Zeit später aber kam es zu ersten kleineren, jedoch blutigen, arabisch-jüdischen Zusammenstößen, wie zum Beispiel im April 1920 in Jerusalem.

Nach dem Krieg wurde Palästina als Treuhandgebiet an Großbritannien übertragen und im Juli 1922 wurden vom Völkerbund die Bedingungen die an das erteilte Mandat geknüpft waren in einem Dokument veröffentlicht.

In der Präambel wird noch einmal explizit auf die Balfour-Deklaration und den historischen Anspruch des jüdischen Volkes auf Palästina hingewiesen.

Die nachfolgenden 28 Artikel beschäftigen sich auch zum Großteil mit der Frage, wie eine „nationale Heimstatt“ für das jüdische Volk zu schaffen sei. Auch in diesem Dokument erscheint wieder die Forderung nach Gleichbehandlung der nicht-jüdischen Bevölkerung Palästinas („... should not be done which might prejudice the civil and religious rights of existing non-jewish communities in Palestine,...”). Großbritannien wird die Legislative sowie die Verwaltung als Mandatsmacht zuerkannt („ legislation and administration”; Art.1). Weiterhin obliegt der britischen Regierung die Bürger Palästinas (sofern sie sich im Ausland aufhalten) diplomatisch zu vertreten („ diplomatic and consular protection”; Art.12) und aus der palästinensischen Bevölkerung Truppen auszuheben, sollte dies zur Erhaltung der öffentlichen Ordnung notwendig sein („.. .may organize on a voluntary basis the forces necessary for the preservation of peace and order,...”; Art.17). Hebräisch wurde neben Englisch und Arabisch zur dritten Amtssprache erhoben (Art.22). Bezüglich des konkreten Aufbaus einer nationalen jüdischen Heimat wurde die Schaffung einer Jewish Agency aus der Struktur des Zionistischen Weltkongreßes nahegelegt, welche als offizielle Vertretung der jüdischen Interessen in Palästina anzusehen war („... shall be recognized as a public body...”; Art.4). Diese Jewish Agency sollte Verhandlungspartner der Briten etwa in Fragen der Einwanderung von Juden sein („... It [Jewish Agency] shall take steps in consulting with His Britannic Majesty ’ s Government to secure the co-operation of all jews who are willing to assist in the establishment of the Jewish national home.” Art.4). Andere Eckpunkte sind die Unterstützung von geschlossen jüdischen Siedlungen („ close settlements”; Art.6), lokaler Autonomie („ local autonomy”; Art.3) und der Aufbau jüdischer Selbstverwaltung („ self- governing institutions”; Art.2)10.

3. Die 5.Alija (1932-1945)

3.1 Organisation und Struktur der Einwanderung in Deutschland und Palästina

Mit der Gründung des Zionistischen Weltkongreßes 1897 begann man auch in Deutschland zionistische Institutionen aufzubauen. Es wurde die „Zionistische Vereinigung für Deutschland“ gegründet welche die deutsch-jüdische Emigration nach Palästina organisierte (ab 1933 war die ZVfD Teil der „Reichsvertretung der Juden in Deutschland“). In der Nachkriegszeit von 1919 bis 1923 entschloßen sich aber lediglich 469 Menschen zur Auswanderung. Selbst als im Zuge der Mandatserteilung für Großbritannien der angestrebte jüdische Staat in scheinbar greifbare Nähe gerückt war und die Aus- bzw. Einwanderung durch neugeschaffene Organisationen erleichtert wurde, stieg die Zahl zwar leicht (1924-1932: 1350 Einwanderer)11, blieb aber denoch weit hinter den Erwartungen der internationalen zionistischen Öffentlichkeit zurück. Anlaufpunkt der Ausreisewilligen war das „Palästina-Amt“ in Berlin. Das Palästina-Amt war unter anderem für die Vergabe von Einreisezertifikaten zuständig, welche zur Immigration in Palästina notwendig waren. Wie im Mandatsvertrag geregelt, verhandelten die Jewish Agency und die Mandatsregierung über die Formalitäten der jüdischen Einreise. Zweimal jährlich wurden nach den wirtschaftlichen und sozialen Bedürfnissen Palästinas ausgerichtete Quoten bekanntgegeben an die die Palästina-Ämter der Ausreiseländer gebunden waren. Hinsichtlich der 5.Alija galten folgende Zertifikatsbestimmungen:

Kategorie A: Bewerber mit eigenem Vermögen

A1: Kapitalisten; dieses Zertifikat blieb als Einziges unquotiert; der Inhaber bzw. Bewerber mußte lediglich nachweisen, ein Handgeld von 1.000 Palästina-Pfund (£P)12 mit ins Land zu bringen.

A2: Freiberufler; hierfür war ein Handgeld von 500 £P nötig

A3: Handwerker; auf das Handgeld von 250 £P ließen sich zum Teil Werkzeuge und Maschinen anrechnen

A4: Rentenempfänger; Nachweis einer monatlichen Mindestrente von 4 £P

A5: Seltene Berufsgruppen; unter diese Klassifikation fielen Berufe, die in Palästina zum Zeitpunkt der jeweiligen Quotenfestlegung nur schwach vertreten waren (Handgeld: 500 £P).

Kategorie B: Personen mit gesichertem Lebensunterhalt

B1: Waisen unter 16 Jahren; der Lebensunterhalt mußte durch öffentliche Institutionen gesichert sein

B2: Religiöse Berufe

B3: Studenten/Schüler; Unterhalt mußte bis zum Ende der Ausbildung gesichert sein

Kategorie C: Arbeiterzertifikate

Die Bewerber mußten zwischen 18 und 35 Jahren (in Ausnahmefällen: bis zu 45 Jahre) alt sein.

Kategorie D: Personen die aus Palästina angefordert wurden

D1: Angehörige; Angehörigen wurde die Einreise gestattet, sofern sie nachweislich versorgt waren.

D2: Spezialarbeiter; Unternehmer konnten in Ausnahmefällen Spezialarbeiter anfordern

Für beide Gruppen mußten die Anträge in Palästina gestellt werden.

Kategorie Jugendalija

Für Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren stand eine Zahl von Sonderzertifikaten zur Verfügung, die direkt von der Jewish Agency vergeben wurden.13

Die Ausreisewilligen mußten ihren Antrag im Palästina-Amt stellen, wo ihr Antrag mit einer Registrienummer versehen wurde. Nach einer ärztlichen Untersuchung und einer ersten Prüfung des Antrages von einer VorprüfungsKommission, wurde die endgültige Vergabe des entsprechenden Zertifikats von der „Kleinen Palästina-Amts Kommission“ vollzogen. Das erteilte Zertifikat mußte noch dem britischen Konsulat vorgelegt werden, welches das Einreisevisum ausstellte.

Wie bereits erwähnt, war die Emigration von Deutschland nach Palästina vor dem 30.Januar 1933 kein Problem, zumindest hinsichtlich der Erlangung eines Zertifikates. Dieses änderte sich mit der Machtübernahme Hitlers, spätestens aber mit dem Boykott-Tag vom 01.April 1933 grundlegend. Das Palästina-Amt in Berlin sah sich über Nacht einer nie gekannten Nachfrage gegenüber. Im Gegensatz zu den Zwanziger und den frühen Dreißiger Jahren kamen nun nicht mehr nur überzeugte Zionisten zu den Beratungen, sondern die Nachfrage nach Informationen über die Möglichkeiten und Bedingungen einer Auswanderung nach Palästina zog sich quer durch alle jüdischen Bevölkerungsgruppen. Als Reaktion auf die veränderte Lage gründete man innerhalb des Jahres 22 Zweigstellen, so daß in jedem Land und jeder preußischen Provinz eine Anlaufstelle vorhanden war.

Die Palästina-Ämter gliederten sich in verschiedene Abteilungen. Die wichtigsten waren sicherlich die (bereits in Ihrer Funktion beschriebene) Zertifkatsabteilung, die Passage-Abteilung, die juristische Abteilung und die allgemeinen Beratungsstellen. Die Passage-Abteilung organisierte ermäßigte Reisekarten, Gruppenfahrten und Reisezuschüsse. Die juristische Abteilung beschäftigte sich mit Devisen-, Transfer- und Steuerfragen. Die größte Last der enorm gestiegenen Nachfrage trugen die Beratungsstellen, da nun viele Menschen eine Auswanderung in Betracht zogen, die sich vor 1933 kaum oder nur mäßig mit dem Aufbau des jüdischen Palästinas befaßt hatten (zum damaligen Zeitpunkt gehörten weniger als 5% der deutschen Juden der zionistischen Bewegung an14 ). Zusätzlich zu den Zweigstellen unterhielt man an 350 Orten Deutschlands sogenannte „Vertrauensstellen“, die in enger Verbindung mit den Palästina-Ämtern standen.

Die Betreuung der deutschsprachigen Emigranten lag in den Händen einer Vielzahl von Organisationen. Eine der wichtigsten war die Vereinigung der Einwanderer aus Deutschland („Hitachduth Olej Germania“). Bereits vor 1933 gegründet, baute die Organisation ihre Strukturen nach der Machtübernahme weiter aus. Ihre Hauptaufgaben lagen im kulturellen und sozialem Bereich. Neben konkreter existentieller Hilfe (Wohnung, Arbeit, Ansiedlung, Ausbildung, Kredite), gab es auch Anstrengungen den Neuankömmlingen aus Mitteleuropa erste kulturelle Grundlagen, wie zum Beispiel das Erlernen des Hebräischen, zu vermitteln.

Die organisierte Vorbereitung mitteleuropäischer Emigranten auf das ungewohnte neue Leben im orientalischen Palästina begann in Deutschland bereits 1922 mit der Gründung des deutschen Landesverbandes, des „Hechaluz“. Der Hechaluz betrieb in Deutschland, sowie in fast allen Staaten mit jüdischen Bevölkerungsanteilen, eine Reihe von Landgütern auf denen die zukünftigen Siedler die Grundlagen der Landwirtschaft erlernen konnten. Weiterhin wurde im Hechaluz noch auf den Gebieten des Handwerks und der Hauswirtschaft ausgebildet, man legte Wert auf die Vermittlung ideologisch-historischer Grundlagen des Zionismus und betrieb (ähnlich dem ZVfD)Sprachschulung in Form von Abendkursen. In den dreißiger Jahren hatte die aufzubauende jüdische Infrastruktur schon einige Fortschritte in Palästina gemacht. Neben den eben erwähnten Organisationen, gab es in Palästina noch eine Reihe anderer Einrichtungen die sich zwar nicht ausschließlich mit der Migrationsfrage beschäftigten, obwohl diese damals natürlich allgegenwärtig war, die jedoch für die Einwanderer von nicht weniger großer Bedeutung waren.

Mit der „Histadrut“ existierte bereits eine Gewerkschaft, die Sozialfürsorge stand in der Verantwortung des „Wa´ad Leumi“ und mit der „Hagannah“ besaß man so etwas wie eine halboffizielle Armee.

Ein Aspekt der während der 5.Alija, sowohl für die Migranten als auch für den Aufbau des späteren Israels, sehr bedeutend war, betraf die Transferierung von Finanz- und Sachwerten. Die Regelung die diesbezüglich getroffen wurde sorgte für langanhaltende Kontroversen in der zionistischen Bewegung.

Bereits 1933 kam es zu einem Abkommen zwischen der Jewish Agency und dem Reichswirtschaftsministerium in dem ein Waren- und Devisentransfer zwischen Deutschland und Palästina beschloßen wurde, der sogenannte „Haavara-Transfer“.Die Lösung der „Judenfrage“ bestand für die nationalsozialistische Regierung Deutschlands zum damaligen Zeitpunkt noch in der massenhaften Auswanderung der jüdischen Bevölkerungsteile.

Bei der Auswanderung in andere Länder als Palästina wurden, neben den festgesetzten Höchstquoten, von den Immigranten finanzielle Sicherheiten (ähnlich dem für Palästina geltenden „Handgeld“) verlangt, die die, ohnehin schmale,deutsche Devisenkasse belasteten. Der Haavara-Transfer bot der deutschen Seite nun die Möglichkeit die finanziellen Werte der Auswanderer in nicht unerheblichem Maße in Sachwerten zu transferieren. Zu diesem Zweck wurden Ende 1933 in Deutschland und Palästina Treuhandgesellschaften gegründet, welche die Transaktionen in Übereinstimmung miteinander tätigten15. In Deutschland war die „Palästina- Treuhandstelle zur Beratung deutscher Juden G.m.b.H“ (Paltreu), in Tel-Aviv das „Trust and Transfer Office Haavara Ltd“ für den Transfer zuständig. Die Praxis war, daß ausreisewillige deutsche Juden ihre Geldbeträge in Reichsmark in den deutschen Treuhandfonds einzahlten, welcher damit deutsche Waren kaufte und nach Palästina exportierte.

Diese Waren wurden dann von der palästinensischen Treuhandstelle an bereits ansäßige jüdische Unternehmer (zumeist handelte es sich um Produktionsgüter) verkauft. Der Erlöß in Palästina-Pfund diente schließlich dazu, den neuen Einwanderern den Gegenwert ihrer in Deutschland eingezahlten Reichsmarkbeträge zu erstatten. Die Differenzen, die nicht durch den Warenhandel beglichen waren, wurden weiterhin von der deutschen Devisenkasse bestritten. Ein weiterer Vorteil für Deutschland lag in der erhöhten Ausfuhr deutscher Waren nach Palästina. Diese der deutschen Wirtschaft förderliche Tatsache war auch Hauptkritikpunkt für die Gegner des Abkommens, die eine solche Unterstützung des antisemitischen deutschen Regimes als völlig indiskutabel betrachteten. Die Befürworter sahen den Nutzen zum Einen in dem materiellen Beitrag den der Transfer zum Aufbau der nationalen jüdischen Heimat darstellte, zum Anderen bot das Abkommen auch die Möglichkeit die seit 1934 in verschärftem Maße geltende „Reichsfluchtsteuer“ zu umgehen, welche dem einzelnen Emigranten im schlechtesten Falle bis zu 90% seines Vermögens gekostet hat. Vergleicht man die Zahlen der zwischen 1933 und 1942 mit dem „Kapitalistenzertifikat“aus Deutschland eingereisten Menschen mit der der allgemeinen „Kapitalisteneinwanderung“ nach Palästina, so fällt auf, daß der deutsche Anteil (36,% aller aus Deutschland Eingewanderten) den Allgemeinen (19,9%) bei weitem übertrifft16. Der Haavara-Transfer hielt den Anfeindungen beider Seiten (in Deutschland verbreitete sich nach kurzer Zeit die Befürchtung einem zukünftig starken jüdischem Staat dienlich zu sein) bis zum Kriegsausbruch 1939 stand. Es wurde eine Gesamtsumme von 139,57 Millionen Reichsmark transferiert17, die erheblich zu den geschätzten 20 Millionen Palästina-Pfund beitrugen, welche die mitteleuropäischen Einwanderer in den Jahren 1933-1941 mit ins Land brachten18.

3.2. Der Arabische Aufstand (1936-1939)

Mit zunehmender jüdischer Einwanderung verschärfte sich der Konflikt zwischen Arabern und Juden in Palästina. Im Jahre 1936 betrug der arabische Bevölkerungsanteil nur noch 70% (1922: 90%)19. Waren die vereinzelten gewalttätigen Ausbrüche von Agressionen vor 1936 noch eher emotionaler und spontaner Natur, so nahm im April des Jahres eine Welle von geplanter antijüdischer Gewalt ihren Anfang. Der Aufbau der nationalen jüdischen Heimat war in den Dreißiger Jahren, insbesondere in der landwirtschaftlichen Ansiedlung, schon weit fortgeschritten. Dieses ging in erster Linie auf Kosten der arabischen Landbevölkerung. Die Gebiete, welche von den zionistischen Vereinen aufgekauft wurden, stammten zum Großteil von in Europa ansässigen arabischen Großgrundbesitzern, denen hauptsächlich an dem zu erzielenden Gewinn gelegen war. Die vormals auf den Besitzungen tätigen arabischen Landarbeiter wurden von den neuen jüdischen Besitzern im Zuge ihrer Politik der geschloßenen jüdischen Siedlungen entlassen. Auch im Aufbau des industriellen Palästina griffen die jüdischen Investoren vorzugsweise auf jüdische Angestellte und Arbeiter zurück. Dieses hatte unter anderem zur Folge, daß der arabische Anteil an der Gesamtkaufkraft des Landes (1936: 25%)20 noch rapider sank als der Bevölkerungsanteil. War man auf arabischer Seite ohnehin schon darüber enttäuscht, daß der Unabhängigkeitsprozeß in Palästina weitaus langsamer verlief als in anderen arabischen Staaten, so befürchtete man, daß ein zukünftig selbstständiges Palästina aus einem ausschließlich von Juden gestaltetem Staat bestehen würde. Diese Ängste führten im April 1936 zum Ausbruch des Arabischen Aufstandes.

Kurz nach Ausbruch der Gewalttätigkeiten, Ende April, erklärten die arabischen Führer, unter ihnen der Großmufti von Jerusalem, einen Generalstreik. Am 25. April wurde dann ein „Arab Higher Committee“ unter dem Vorsitz des Mufti gegründet, welches sich gegenüber dem britischen Hohekommissar für Palästina weigerte an der Beendigung der Unruhen teilzunehmen. Am 08. Mai des Jahres wurde schließlich vom Kommitee beschlossen, die arabischen Steuerzahlungen einzustellen solange die Forderungen nach arabischer Unabhängigkeit in Palästina nicht erfüllt seien. Der Aufstand dauerte zunächst bis zum Herbst 1936 und wurde vorübergehend von einer Phase der gespannten Ruhe abgelöst, in der die im Mai in Großbritannien gegründete Königliche Kommission für Palästina das Land bereiste. Bis zum Juli des folgenden Jahres beriet man unter Anhörung jüdischer sowie arabischer Interessenvertretungen. Forderten die arabischen Vertreter eine sofortige nationale Unabhängigkeit Palästinas, so pochte die jüdische Seite auf Erfüllung des Mandatsauftrages und mahnte die Einhaltung des Artikels 6 an (Einwanderung bis zur vollen Ausnutzung der Aufnahmefähigkeit des Landes).

Am 07. Juli 1937 erschien der vorläufige Abschlußbericht der „Peel- Kommission“ (benannt nach dem Vorsitzenden der Königlichen Kommission, Lord Peel). Man sah einen Teilungsplan für Palästina vor, der zwei räumlich abgegrenzte souveräne Staaten (jüdisch und arabisch), sowie einige britische Enklaven beinhaltete. Der Teilungsplan wurde von beiden Konfliktparteien abgelehnt und der Arabische Aufstand ging kurze Zeit später in seine zweite, blutigere Phase die bis zum Sommer 1939 andauern sollte.

3.3. Die britische Weißbuchpolitik

Im Frühjahr 1939 mehrten sich in Großbritannien die Befürchtungen, daß ein Krieg mit dem Deutschen Reich unabwendbar sei. Da die arabischen Führer bereits 1937 Kontakt zur deutschen Seite aufgenommen hatten, war man nun bemüht die arabische Welt nicht durch einen allzu prozionistischen Kurs für die britische Seite zu verlieren. Die Peel-Kommission veröffentlichte daher 1939 das „Weißbuch für Palästina“ in dem die weitere Entwicklung des Landes hinsichtlich staatlicher Unabhängigkeit und jüdischer Immigration festgelegt wurde. Bezüglich der Einwanderung bis 1944 wurde eine absolute Zahl von 75.000 festgelegt, 25.000 Plätze waren hierbei für Emigranten aus dem nationalsozialistischen Machtbereich vorgesehen. Des weiteren wurde ein arabisches Vetorecht festgeschrieben, welches eine weitere jüdische Einwanderung nach 1944 unterbinden konnte. Die staatliche Souveränität wurde für das Jahr 1949 festgesetzt, allerdings unter der Voraussetzung, daß jüdische sowie arabische Vertreter über ein zukünftiges Gemeinwesen übereinkämen. Mit diesem doppelten (jüdisch und arabischem) Vetorecht wollte man die Zusammenarbeit zwischen Juden und Arabern fördern, da keine Seite ihre Interessen (jüdische Einwanderung; arabische Unabhängigkeit) ohne die Zustimmung der anderen erringen konnte. Im zionistischen Lager traf die Regelung auf pures Unverständnis, da man zum Einen Mandatsbestimmungen und Balfour-Deklaration als mißachtet ansah und zum Anderen einen enormen Flüchtlingsstrom aus dem sich immer agressiver gebährdenden Nazi-Deutschland erwartete.

Sämtliche nachfolgenden Apelle der Jewish Agency an London führten jedoch zu keinem Ergebnis, so daß Großbritannien seine Weißbuchpolitik auch nach dem 01. September 1939 fortführte.

3.4. Verlauf der Emigration nach dem 01. September 1939

Schon bald nach Kriegsausbruch erwiesen sich die von der britischen Regierung zugebilligten Einwanderungsquoten als, erwartetermaßen, zu niedrig. Bereits im November 1940 hatte man eine Zahl von 35.000 legalen Einwanderern erreicht, hinzu kam eine geschätzte Zahl von 13.000 illegalen Zuwanderungen21. Die britische Regierung hielt jedoch weiterhin an ihrem Kurs fest, der Unterstützung in der Annahme fand, das feindliche Deutsche Reich könnte die Flüchtlingsproblematik als Waffe benutzen und steuernd auf die Flüchtlingsströme einwirken. Daß diese Befürchtung nicht unbegründet war, beweisen unter anderem Zeitungsanzeigen die, von deutschen Stellen aufgegeben, für die Emigration nach Palästina werben. Auch verlangte z.B. die Berliner Gestapo von der jüdischen Gemeinde täglich eine Liste von 70 auswanderungswilligen Juden und die Finanzierung der illegalen Emigration auf Schiffswegen über die Donau lief zum Teil über Gestapo-Konten22.

Die Einreise auf Schiffen machte nach 1939 den Hauptteil der illegalen Immigration nach Palästina aus. Ob der geringen finanziellen Mittel und Auswahlmöglichkeiten wurden die Fahrten meist auf kaum seetüchtigen Schiffen angetreten. Diejenigen Schiffe die nicht in Seenot gerieten oder unbemerkt die palästinensische Küste erreichen konnten, wurden zumeist von der britischen Marine aufgebracht und ihre Passagiere kurzzeitig interniert. Für die Folgezeit plante man sie auf überseeische britische Kolonien wie zum Beispiel Mauritius zu bringen um sie dann nach Kriegsende in ihre ursprünglichen Heimatländer zurückzubringen.

Selbst große Schiffsunglücke wie das der rumänischen „Struma“, welche von den türkischen Behörden trotz augenscheinlicher Seeuntüchtigkeit zurück in das Schwarze Meer geschickt wurde und kenterte, konnten Großbritannien zu keiner Änderung seiner Palästina-Politik bewegen.

Am 23. Oktober 1941 wurde in Deutschland ein Emigrationsverbot verhängt.

4. Fazit

Das Dillemma in dem alle Beteiligten der Palästina-Frage der Jahre 1933 bis 1945 steckten hat seinen unverkennbaren Ursprung in der britischen Nahost-Politik des Ersten Weltkrieges. Die Versprechungen die jüdischer und arabischer Seite in Form von Balfour-Deklaration und McMahon- Hussain Korrespondenz gemacht wurden bildeten die Basis für alle nachfolgenden Irritationen bis hin zum blutigen Arabischen Aufstand. Die Ereignisse der Dreißiger Jahre, als der Konflikt zwischen Juden und Arabern zum ersten Mal eskalierte, bildeten den Anfang einer Kette von Feindseligkeiten die ein halbes Jahrhundert lang nicht abriß und auch die momentanen jüdisch-arabischen Beziehungen immer wieder überschattet. Betrachtet man die quotierten Einwanderungsmöglichkeiten, so mögen sie zwar im Widerspruch zum Artikel 6 des Mandatsvertrages von 1922 stehen, waren für diese Zeit aber etwas außerordentlich Übliches.

Die Kritik, die man an der britischen Einwanderungspolitik meiner Meinung nach üben kann, muß sich demnach auf die veränderten Bedingungen von nach 1939 richten. Die Zugeständnisse die man der arabischen Seite entgegenbrachte, wurden sicherlich im nicht unerheblichen Maße von der Überzeugung beflügelt, daß die arabischen Nationen potentielle Bundesgenoßen Hitlers waren. Der jüdischen Welt aber blieb, anders als noch im Ersten Weltkrieg, keine andere Möglichkeit, als die Sache der Alliierten zu unterstützen. Obwohl man von der Lage der Juden in Deutschland wußte und der bürokratisierte staatliche Antisemitismus in keiner Relation zu den Pogromen im Rußland des 19. Jahrhunderts stand, sah Großbritannien keine Notwendigkeit zu einer Politik im Geiste der Balfour-Deklaration.

5. Literatur

-Benz, Wolfgang (Hrsg.), Das Exil der kleinenLeute. Alltagserfahrungen deutscher Juden in der Emigration, München, 1991
-Benz, Wolfgang (Hrsg.), Legenden, Lügen, Vorurteile. Ein Wörterbuch zur Zeitgeschichte, 5.Auflage, München, 1994
-Bethell, Nicholas, Das Palästina-Dreieck. Juden und Araber im Kampf um das britische Mandat 1935-1948, Frankfurt am Main, Berlin, Wien, 1979
-Erel, Shlomo, Neue Wurzeln. 50 Jahre Immigration deutschsprachiger Juden in Israel, Gerlingen, 1983
-Exil in der Tschoslowakei, in Großbritannien, Skandinavien und Palästina. (Kunst und Literatur im antifaschistischen Exil, Band 5), Frankfurt am Main, 1981
-Feilchenfeld, Werner, Michaelis, Dolf, Pinner, Ludwig, HaavaraTransfer nach Palästina und Einwanderung deutscher Juden 1933- 1939, Tübingen, 1972
-Mejcher, Helmut (Hrsg.), Die Palästina-Frage 1917-1948. Historische Ursprünge und internationale Dimensionen eines Nationenkonflikts, Paderborn, München, Wien, Zürich, 1993
-Pflug, Günther (Hrsg.), Die jüdische Emigration aus Deutschland 1933-1941. Die Geschichte einer Austreibung, Frankfurt am Main, 1985
-Weizmann, Chaim, Memoiren. Das Werden des Staates Israel, Hamburg, 1951

[...]


1 Zion: historischer Tempelberg in Jerusalem

2 Mejcher, Helmut (Hrsg.), Die Palästina-Frage 1917-1948. Historische Ursprünge und internationale Dimensionen eines Nationenkonflikts. 2.Auflage, Paderborn,München,Wien,Zürich, 1993, S.41

3 „Alija” (hebräisch: Aufstieg) bezeichnet die Einwanderungsperioden

4 vgl.: Mejcher, Helmut, S. 39 f

5 Mejcher, Helmut,S. 43

6 vgl.: Mejcher, Helmut,S.44

7 Bethell,Nicholas, Das Palästina-Dreieck. Juden und Araber im Kampf um das britische Mandat, Frankfurt am Main,Berlin,Wien, 1979, S.13

8 Ebenda

9 Weizmann,Chaim, Memoire. Das Werden des Staates Israel, Hamburg, 1951, S.363

10 Mejcher,Helmut, S.245ff

11 vgl.: Erel, Shlomo, Neue Wurzeln. 50 Jahre Immigration deutschsprachiger Juden in Israel, Gerlingen, 1983, S.52

12 1 £P ª 20 RM

13 vgl.: Pflug,Günther, (Hrsg.), Die jüdische Emigration aus Deutschland 1933-1941. Die Geschichte einer Austreibung, Frankfurt am Main, 1985, S.143

14 vgl.: Feilchenfeld,Werner, Michaelis,Dolf, Pinner,Ludwig, Haavara-Transfer nach Palästina und Einwanderung deutscher Juden 1933-1939, Tübingen, 1972, S.109

15 vgl.: Feilchenfeld,Werner, Michaelis,Dolf, Pinner,Ludwig, S.28

16 vgl.: Ebenda, S.77

17 vgl.: Pflug,Günther, S.165

18 vgl.: Erel,Shlomo, S.15f

19 vgl.: Bethell,Nicholas, S.24

20 vgl.: Ebenda, S.24

21 vgl.: Bethell,Nicholas, S.97

22 vgl.: Pflug,Günther, S.287

Ende der Leseprobe aus 18 Seiten

Details

Titel
Die jüdische Emigration nach Palästina 1933 - 1945
Hochschule
Technische Universität Carolo-Wilhelmina zu Braunschweig
Veranstaltung
Die Emigration aus dem nationalsozialistischen Deutschland
Note
2,0
Autor
Jahr
1994
Seiten
18
Katalognummer
V100221
ISBN (eBook)
9783638986502
Dateigröße
371 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Proseminar
Schlagworte
Emigration, Palästina, Emigration, Deutschland
Arbeit zitieren
Maik Güneri (Autor:in), 1994, Die jüdische Emigration nach Palästina 1933 - 1945, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/100221

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