Der Betriebsrat. Aufgaben, Rechte und Zusammensetzung


Referat / Aufsatz (Schule), 2001

4 Seiten


Leseprobe


Gliederung

1.Warum gibt es einen Betriebsrat?

2.Was sind die Aufgaen eines Betriebsrates?

3.Wie kann ein Betriebsrat mitwirken?

4.Welches sind die Rechte eines Betriebsrates? (->BetrVG)

5.Wie setzt sich der Betriebsrat zusammen?

1.Warum gibt es einen Betriebsrat

Es gibt immer wieder unterschiedliche Auffassungen zwischen der Firma und der Belegschaft z.B. um den Lohn oder die Arbeitszeiten.

Bei den vielen unterschiedlichen Interessen zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten können sich einzelne Personen nur schwer alleine durchsetzen. Deshalb gibt es in vielen Betrieben einen Betriebsrat. Dieser vertritt allein die Interessen der Arbeitnehmer im Betrieb.

Er ist zur Stelle, wenn Beschäftigte sich benachteiligt oder ungleich behandelt fühlen.

Eine wichtige Grundlage für die Arbeit des Betriebsrates ist der Einblick in die wirtschaftlichen Angelegenheiten des Unternehmens, der gesetzlich vorgesehen ist.

Betriebsräte haben Kündigungsschutz und können deshalb frei mit dem Arbeitgeber verhandeln. Betriebsräte sind an das Betriebsverfassungsgesetz gebunden.

2.Die Aufgaben des Betriebsrates

Der Betriebsrat hat die Aufgabe, die Beschäftigten bei Einstellungen in Lohn, bei Kündigungen und Gehaltsfragen vor der Willkür des Arbeitgebers zu schützen. Arbeitsbedingungen müssen mit dem Betriebsrat so gestaltet sein, dass sie die Bedingungen aus Recht und Gesetz sowie nach den Tarifverträgen erfüllen. Der Betriebsrat soll hauptsächlich darauf achten, dass die geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften und die abgeschlossenen Tarifverträge eingehalten werden.

(§ 80 Abs. 1 Nr. 1 Betriebsverfassungsgesetz).

Auch vor jeder Kündigung muss der Arbeitgeber den Betriebsrat anhören, ansonsten ist die Kündigung unwirksam.

Die Aufgabe des Betriebsrates ist es außerdem, nicht nur auf die Entscheidungen des Betriebes zu reagieren, sondern selber zu agieren und versuchen die Forderungen und Wünsche der Arbeitnehmer durchzusetzen.

Alle im Betrieb tätigen Menschen müssen nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandelt werden. Darüber haben Arbeitgeber und Betriebsrat zu wachen.

Sie müssen vor allem darauf achten, dass niemand im Betrieb wegen seiner Abstammung, Religion, Nationalität, Herkunft, seines Geschlechts oder seiner politischen Einstellung anders behandelt wird als seine Kollegen. Außerdem darf kein Arbeitnehmer benachteiligt werden, weil er bestimmte Altersstufen überschritten hat. Arbeitgeber und Betriebsrat müssen die freie Entfaltung der Persönlichkeit der Arbeitnehmer schützen.

Durch das am 1. 9. 1994 in Kraft getretene zweite Gleichberechtigungsgesetz ist dem Betriebsrat ausdrücklich die Aufgabe zugewiesen worden, die Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, insbesondere bei der Einstellung, Beschäftigung, Aus-, Fort- und Weiterbildung und dem beruflichen Aufstieg zu fördern.

(§ 80 Abs. 1 Nr. 2a Betriebsverfassungsgesetz).

3.So kann ein Betriebsrat mitwirken

Der Betriebsrat kann und muss die Verschlechterungen der Situation der Beschäftigten abwehren. Der Betriebsrat kann bei Versetzung, Abmahnung, Kündigung usw. etwas für die Belegschaft tun. Der Betriebsrat kann Maßnahmen, die der Belegschaft dienen, beim Arbeitgeber beantragen. Er hat auch die Aufgabe, die Belange besonders schutzbedürftigen Personen (z.B. Schwerbehinderte), der Jugendlichen, der älteren Arbeitnehmer und der ausländischen Arbeitnehmer beim Arbeitgeber zu Vertreten.

Gestalten und mitbestimmen können Betriebsräte auch dann, wenn es um bessere Arbeitsbedingungen und mehr Chancengleichheit im Betrieb geht. Das betrifft beispielsweise:

- Arbeitszeiten
- Lohngestaltung, Leistungszulagen
- betriebliche Weiterbildung = personelle+soziale Angelegenh.
- Einführung und Anwendung neuer Technologien
- Urlaubsplanung
- Gestaltung betrieblicher Sozialeinrichtungen

4.Rechte des Betriebsrates

1. BetrVG

a.Geschichte

Arbeiterausschüsse waren Vorläufer der "Räte für den Betrieb" und wurden erstmals 1860 benannt.

1916 wurden diese Räte schliesslich zur festen Einrichtung.

Zur Jahreswende 1919/1920 kam es zu heftigen Auseinandersetzungen über die Rechte der Arbeiter in ihren Betriebe.

Resultat war das Betriebsrätegesetz von 1920, das am Anfang der Entwicklung gesetzlicher

Regelungen über Mitbestimmung und Betriebsrätewesen in Deutschland stand.

Dieses Gesetz wurde nach blutigen Auseinandersetzungen zwischen Reichswehr und Demonstranten verabschiedet.

1934 (Hitler) kam das Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit und dei Bertiebsräte wurden abgeschafft.

1951 wurde ein Gesetz über Montanmitbestimmung vom Bundestag verabschiedet, dem 1952 das Betriebsverfassungsgesetz folgte.

Änderung -1972 wurden den Gewerkschaften mehr Rechte zugebilligt.

1989 wurde der Begriff des leitenden Angestellten genauer definiert und ein Minderheitenschutz für kleinere Gewerkschaften und Gruppierungen bei der Wahl und im Betriebsrat eingeführt.

b. Rechte des Betriebsrates (->festgelegt durch das BetrVG)

- Das Gesetz verpflichtet den Arbeitgeber den Betriebsrat über alle Angelegenheiten (Ereignisse,Planungen,Vorhaben), die die Interesen der Arbeitnehmer in irgendeiner Weise positiv oder negativ berühren rechtzeitig und umfassend informieren.

- Dem Betriebsrat werden in bestimmten Fällen Mitwirkungs - und Mitbestimmungsrechte eingeräumt

- Der Betriebsrat kann auch "Rechtswege" beschreiten, wenn es zwischen ihm und dem Arbeitgeber zu keiner Einigung kommt, oder der Arbeitgeber die Beteiligungsrechte des Betriebsrats missachtet oder verletzt, es kann zu sogenannten Einigungsstellenverfahren, Arbeitsgerichtverfahren o.ä. kommen

c. Forderungen nach Veränderung z.B.

- Stärkung der Mitbestimmung in Form von Initiativ- und Mitbestimmungsrechten in wirtschaftlichen Angelegenheiten.

- Arbeitnehmer fordern eine Verbesserung der Anhörungs-, Vorschlags- und

Beschwerderechte, das Recht auf freie Meinungsäusserung im Betrieb und auf Leistungsverweigerung bei Gefahr für Leben und Gesundheit muss gesichert werden.

- Eine entsprechende Anteilnahme der Frauen müssen im Betriebsrat vertreten sein

5.Zusammensetzung des Betriebsrates

Jeder Betrieb kann einen Betriebsrat wählen, vorausgesetzt der Betrieb hat mindestens fünf Beschäftigte (einschliesslich Azubis+Aushilfen).

Davon müssen mindestens 3 länger als 6 Monate bei dem Betrieb tätig sein.

Die Betriebsratswahl darf vom Arbeitgeber nicht verboten werden.

Wie groß der Betriebsrat ist und wie er sich zusammensetzt, richtet sich nach der Anzahl der Beschäftigten in dem Betrieb:

Betriebe mit 5 bis 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern wählen eine Person in den Betriebsrat

Betriebe mit 21 bis 50 Wahlberechtigten wählen drei Personen in den Betriebsrat

Betriebe mit 51 bis 150 Wahlberechtigten wählen fünf Personen in den Betriebsrat Betriebsräte werden auf die Dauer von vier Jahren gewählt.

Zusammenfassend: Die Ziele, die ein Betriebsrat durchzusetzen versucht sind soziale Sicherheit, gesichertes

Einkommen, gute Arbeitsbedingungen und

sichere Arbeitsplätze für die Arbeitnehmner!

Ende der Leseprobe aus 4 Seiten

Details

Titel
Der Betriebsrat. Aufgaben, Rechte und Zusammensetzung
Autor
Jahr
2001
Seiten
4
Katalognummer
V101233
ISBN (eBook)
9783638996525
Dateigröße
336 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Zu dem Referat gehören noch Zeitungsartikel... Aktualität durch das neue Betriebsverfassungsgesetz!
Schlagworte
Betriebsrat
Arbeit zitieren
Viktoria Brüller (Autor:in), 2001, Der Betriebsrat. Aufgaben, Rechte und Zusammensetzung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/101233

Kommentare

  • Gast am 11.11.2008

    Präsentation Betriebsrat: Mitbestimmungsrecht.

    Respekt: für deinen Referat, ich muss sagen es ist sehr ausführlich gemacht worden! Ich hoffe das dein/mann siehts das dein arbeit geschätzt worden ist.

    MfG Peacer

  • Gast am 13.9.2004

    Gute Arbeit!!.

    Ich muss am 20.09. vor meinen zwei Ausbildern (die echt voll streng sind) eine Präsentation über den Betriebsrat halten, und ich kann dir asagen, dass ich voll schiss hab, aber durch dein Referat hast du mir echt weitergeholfen!!! Dankeschön!!! Ich werd bescheid sagen, wie es lief!!

  • Gast am 5.3.2003

    Re: Danke!!.

    |
    |Nefise schrieb:
    ||Danke, danke, danke schöööön!!!!!!!
    |Du rettest mir meine 2 in VBL!!!!!
    |Find ich echt klasse!!!!!!

  • Gast am 5.3.2003

    Re: Beriebsrat.

    Hi Samira ich möchte dir danken! Danke das dir meine Arbeit geholfen hat, ich habe daran lange gesessen und mir viel ühe gegeben. !

    Vielen Dank noch mal!!!

  • Gast am 4.3.2003

    Beriebsrat.

    hi du hast mir glaube ich sehr damit geholfen da ich auch ein referat darüber halten muss!!!!
    MfG Samira

  • Gast am 8.7.2002

    Danke!!.

    Danke, danke, danke schöööön!!!!!!!
    Du rettest mir meine 2 in VBL!!!!!
    Find ich echt klasse!!!!!!

  • Gast am 13.2.2002

    jut jut.

    ihr habt meine note in politik jerettet !!!!! danke

Blick ins Buch
Titel: Der Betriebsrat. Aufgaben, Rechte und Zusammensetzung



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden