Gliederung
1. Wichtige Merkmale
1.1. Kreditvertrag
1.2. Vertragsabschluss
1.3. Rechte und Pflichten der Beteiligten
1.4. Beendigung
1.5. Mängel des Kreditvertrages
1.6. Verbraucherkreditgesetz
2. Inhalte
2.1. Kreditart, -höhe, -laufzeit
2.2. Zinsbindung
2.3. Verwendungszweck
2.4. Auszahlungstermin
2.5. Rückzahlung
2.6. Normalzins/Effektivzins
2.7. Kreditkosten
2.8 Kreditsicherung
2.9. AGB
2.10.Kündigungsrecht
3. Datenschutz
4 .Vergleich von Finanzierungsangeboten
Rechtsfolgen sittenwidriger (wucherischer oder wucherähnlicher) Kreditverträge
Es gibt folgende Leits ä tze:
- Der Kreditgeber hat einen Anspruch auf Rückzahlung des Kapitals, des Nettokredits, im Rahmen des vereinbarten Abwicklungsplans. Er muss also dem Kreditnehmer das Kapital bis zu den vertraglich vereinbarten Fälligkeitszeiten belassen. § 817 Satz 2 BGB schließt allein den Anspruch auf vorzeitige Rückzahlung des Kapitals aus
- Der Kreditnehmer braucht keinerlei Zinsen für die Nutzung des ihm zur Verfügung gestellten Kapitals zu entrichten. Auch marktübliche Zinsen werden nicht nach § 818 Abs. 1 und Abs. 2 BGB geschuldet.
- Gezahlte Zinsen kann der Kreditnehmer zurückfordern. Allerdings unterliegt der Rückforderungsanspruch bei regelmäßig gezahlten Raten einer vierjährigen Verjährung nach § 197 BGB.
- Der Rückforderungsanspruch erfasst bei Ratenkrediten den in der jeweiligen Rate enthaltenen Zinsanteil. Der Zinsanteil berechnet sich nach einer gleichbleibenden Quote aus dem Verhältnis des Nettokreditbertages zu den Gesamtkreditkosten.
Kreditinhalte
Die vom Kreditnehmer zu unterzeichnende Erkl ä rung muss angeben:
1. Den Nettokreditbetrag, gegebenenfalls die Höchstgrenze des Kredits
2. Den Gesamtbetrag aller zur Tilgung des Kredites sowie zur Zahlung der Zinsen und sonstigen Kosten zu entrichtenden Teilzahlungen, wenn der Gesamtbetrag bei Abschluss des Kreditvertrages für die gesamte Laufzeit der Höhe nach feststeht.
Ferner ist bei Krediten mit veränderlichen Bedingungen, die in Teilzahlungen getilgt werden, ein Gesamtbetrag auf der Grundlage der bei Abschluss des Vertrags maßgeblichen Kreditbedingungen anzugeben. Kein Gesamtbetrag ist anzugeben bei Krediten, bei denen die Inanspruchnahme bis zur Höchstgrenze freigestellt ist.
3. Die Art und Weise der Rückzahlung des Kredits oder, wenn eine Vereinbarung hierüber nicht vorgesehen ist, die Regelung der Vertragsbeendigung.
4. Den Zinssatz und alle sonstigen Kosten des Kredits, die, soweit ihre Höhe bekannt ist, im einzelnen zu bezeichnen, im übrigen dem Grunde nach anzugeben sind einschließlich etwaiger Vermittlungskosten.
5. Den effektiven Jahreszins oder bei veränderlichen Bedingungen den anfänglichen effektiven Jahreszins.
6. Die Kosten einer Restschuld- oder sonstigen Versicherung, die im Zusammenhang mit dem Kreditvertrag abgeschlossen wird
7. Zu bestellende Sicherheiten
Kreditvertrag
Wichtige Merkmale
Begriff
-Vertrag, durch den sich ein Kreditinstitut gegenüber einer anderen Person zur Gewährung eines Kredits zu den zwischen beiden Partnern vereinbarten Konditionen verpflichtet
Abschluss
-bereits Aufnahme von Verhandlungen begründen ein Vertragsähnliches Verhältnis(§ 242 BGB, Treu und Glaube)
-durch Antrag und Annahme kommt der Kreditvertag zustande (§ 145 ff BGB)
-der Abschluss eines Kreditvertrages erfordert eine Einigung über alle Regelungen einer Kündigung, die Kreditkosten, die Besicherung, den Gerichtsstand und die Einbeziehung der AGB
-Vertrag bedarf einer schriftlichen Form(falls nicht, dann Vertrag nichtig) bei Änderungen muss ein neuer Kreditvertrag oder ein Nachtrag erstellt werden
-Kreditvertrag ist formularmäßig standartisiert
-Kreditnehmer erhält eine Ausfertigung des Vertrages mit Orginalunterschrift der Bevollmächtigten des Kreditgebers
-Abschluss des Kreditvertrages wird erst nach 2-wöchiger Widerrufsfrist rechtswirksam
Rechte und Pflichten
-der Kreditgeber ist verpflichtet, dem Kreditnehmer den Kredit vereinbarungsgemäß für die festgelegte Laufzeit zu überlassen
-heute wird den Banken eine weitgehende Beratungspflicht auferlegt
-wesentliche Pflichten des Kreditnehmers sind die Zahlung der Kreditzinsen und die Rückführung des Kredits
-dem Kreditnehmer obliegen bestimmte Nebenleistungen: Privatkundengeschäft -SCHUFA-Klausel Firmenkundengeschäft-Negativklausel
-eine Sümnis des Kreditnehmers bei der Zahlung von Zinsen oder Annuitäten löst nur dann die sofortige Fälligkeit ausstehender Beträge aus wenn der Vertrag dies vorsieht(z.B. verfallklausel,Schuldnerverzug)
Beendigung
-ein Kreditvertrag mit fester Laufzeit endet grundsätzlich durch Zeitablauf, ansonsten ist eine Kündigung erforderlich § 609 BGB
M ä ngel des Kreditvertrages
-können bestehen aus
-fehlender oder beschränkter Geschäftsfähigkeit
-fehlern im Hinblick auf die Stellung oder eine behördlichen Genehmigung
-wirksame Anfechtung des Vertrages
-ein Verstoß gegen das Wucherverbot führt nach §138 II BGB zur Nichtigkeit
-alle Kreditarten aus des Kontokorrentkredits unterliegem dem Verbot des Zinseszinses
Verbraucherkreditgesetz
-dem Anwendungsbereich des VerbrKrG unterfällt nur ein Kreditvertrag, durch den ein in Ausübung seiner gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit handelnder Kreditgeber einer natürlichen Person für einen privaten Zweck in Form
-eines Darlehen
-eines Zahlungsaufschubs von mehr als drei Monaten
-einer sonstigen Finanzierungshilfe
-Bedingung Nettokreditbetrag oder Barzahlungspreis übersteigt 400 DM
-zusätzlich werden Existenzgründerkredite bis zu 100.000, Dm einbezogen
Inhalte:
1.Name und Anschrift des Kreditnehmers
2.Art, Höhe und Laufzeit des Kredits
Art:
Kreditvertrag (z.B. Auto)
Kreditlinien (Unternehmen)
Geschäftskredite
Existenzgründerkredite
Höhe:
Nettokreditbetrag (Auszahlungsbetrag)
Gesamtbetrag einschließlich Zins- und Tilgungsleistungen sowie sonstiger Kosten
Laufzeit:
kurzfristiger K: Laufzeit unter 1 Jahr
mittelfristig: Laufzeit von 1-4 Jahre
langfristig: Laufzeit von mindestens 4 Jahren
Tipp: Im Kreditvertrag steht der Betrag in Zahlen und in Buchstaben(Bei Abweichung beider Beträge besitzt der Buchstabenbetrag Gültigkeit)
Zinsbindung
-ist der Zins festgeschrieben so bleibt die monatliche Rate aus Zins und Tilgung unverändert
-der langfristige Durchschnittseffektivzinssatz pendelt um 8,2% je nach dem der derzeitige über oder unter diesem liegen solltedie Zinsbindung gewählt werden (Tipp: bei mehr als 0,4% unter Durchschnittszins sollte man eine langfristige Zinsbindung eingegangen werden)
-das Kreditinstitut wird ca. einen Monat vor Ablauf der Zinbindung den Kreditnehmer anschreiben und einen neuen Zinssatz anbieten
Verwendungszweck
Betriebsmittelkredit:dienen der Finanzierung der laufenden Geschäftstätigkeit/es werden Außenstände finanziertz.B. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Saisonkredit: dien zur Abdeckung eines Zusätzlichen Bedarfs an Betriebsmitteln während der Saison
Vor und Zwischenfinanzierung: vor allem langfristige Finanzierungen für Privatpersonen , aber auch Firmen
Investitionskredite: werden in der Regel mittel- oder langfristig eingeräumt und diene der Firma zur Finanzierung des Anlagevermögens
Tipp: So breit wie möglich wählen z.B. Betriebsmittelkredit anstatt Drehmaschine damit die geliehenen Mittel für andere Güter verwendet werden können - ansonsten Vertragsbruch
Auszahlungstermin:
Fester Termin oder Teilauszahlungen(Baufinanzierung)
Rückzahlung
-kann monatlich oder quartalsweise erfolgen
-quartalsweise nur bei Firmen
-Monatsraten sind gleichbleibend, da ein Festzins vereibart wurde
-Tilgungspläne können aufgestellt werden
-3 Arten von Tilgungen
-Annuitätentilgung
-Zinstilgung
-Abzahlungshypothek
Normalzins
-ist der Zinssatz, mit dem der vereinbarte Kreditbetrag laut Vertrag bzw. später das noch nicht zurückgezahlte Kapital verzinst wird
-nach Ende einer Zinsbindungsfrist erfolgt die Vereinbarung eines neuen Normalzinssatzes, angepasst an die Marktlage
Effektiver Jahreszins
-Effektivzins ist eine Zahl, die den tatsächlichen Preis des Kredits wiedergeben soll
-dient dem Vergleich verschiedener Kreditangebote unter Berücksichtigung aller Kreditkosten z.B.:Kreditzinsen, Disagio, Gebühren, Provisionen und sonstige Kosten
-leider auch nur Anhaltspunkt, weil die Kosten für eine eventuell erforderlich werdende Restschuldversicherung sowie die Aufwendungen, die für die Stellung von Kreditsicherheiten erforderlich werden nicht in den Effektivzins einfließen
-er ist anzugeben, falls für die gesamte Laufzeit ein Festzins vereinbart worden ist
-ein anfänglicher effektiver Zins ist anzugeben, falls ein variabler Zins vereinbart ist und nach der ersten Zinsbindungsdauer noch eine Restschuld besteht
-im Sinne des Unternehmen sollte der effektive Zinssatz angegeben werden(muss aber nicht)
Kosten des Kredits
-sollten genau angegeben werden
-Bearbeitungsgebühr: meist 0,5 - 1% der Kreditsumme
-Disagio
-Bereitstellungsprovision: das Kreditinstitut rechnet Zinsen auf den noch nicht ausgezahlten Kreditbetrag sie Betragen ca. 3% im Jahr(0,25 pro Monat) sind nicht Bestandteil des effektiven Jahreszins
-Schätzkosten: üblich sind 0,2-0,5% der Darlehenssumme
-Teilauszahlungszuschlag: Bei Auszahlung von Darlehen in Teilbeträgen können Zuschläge zum Nominalzinssatz erhoben werden. Der Zuschlag beträgt meist 1% und muss bis zur vollständigen Auszahlung des Darlehens entrichtet werden
-Bürgschaftsgebühren
-Notargebühren: für die Bereitstellung grundbuchlicher Sicherheiten Bereitstellungsprovision: wenn Kapital nicht sofort gebraucht wird, sondern erst nach 2 Wochen
Kreditsicherung
-für den fall das Kreditnehmer seine Zahlungsverpflichtungen nicht wahrnehmen kann
-die zu bestellenden Sicherheiten sind im Vertrag vereinbart
-bei Unternehmen: Bürgschaft des Gesellschafters, Sicherungsübereignung
-bei Ratenkrediten: üblicherweise Abtretung der Lohn- Gehaltsansprüche
-bei Kreditvertrag (z.B.Autokauf-Sicherungsabtretung des Fahrzeugbriefes)
-für einzelne Sicherheiten werden Sicherungsverträge geschlossen
-Sicherungsverträge sind nichtig, wenn sie den Sicherungsgeber unangemessen benachteiligen oder eine Übersicherung vorliegt
-übersicherung :wenn bewertete Sicherheit 115-120% der Forderung ausmachen
AGB
-Individualabrede (durch Kreditvertrag) vor Formularabrede und diese vor den AGB’s
-Formulare zu Krediten nach dem VerbrKrG beziehen auch AGB und Sonderbedingungen mit ein
-die AGB’s müssen als äußerlicher Bestandteil des Kreditvertrages erkennbar sein
Zu erwähnen sind
§17 AGB
-Kreditinstitut kann die Geschäftsbeziehung aufheben, wenn der Kunde unrichtige Angaben über seine Vermögenslage gemacht hat
-wenn eine wesentliche Verschlechterung seines Vermögens oder erhebliche Vermögensgefährdung eintritt
-wenn der Kunde seine Pflicht zur Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten nach Aufforderung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nachkommt
§19 AGB
-Kreditinstitut hat gegenüber dem Kunden jederzeit einen Anspruch auf Bestellung oder Verstärkung bankmäßiger Sicherheiten für alle Verbindlichkeiten
§20 AGB
-Bank hat ein Pfandrecht auf Girokonten, Aktien, Depots usw. die bei ihr geführt werden d.h. bei Blankokrediten besteht doch eine Besicherung
-Bank kann diese Konten sperren und daraus die fälligen Zahlungen entnehmen (Tipp: Diese AGB kann durch individuellen Ausschluss des Pfandrechts außer kraft gesetzt werden VERHANDLUNGSSACHE)
Kündigungsrecht
-nach § 609 a BGB hat Kreditnehmer gesetzliches Kündigungsrecht
-es kann nicht von dem Kreditinstitut vertraglich ausgeschlossen werden
-Kredit kann mit variablen Zinssatz jederzeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 3 Monaten gekündigt werden
-bei festem Zinssatz, besteht für die Dauer der Zinsbindung (Höchstens 10 Jahre) kein Kündigungsrecht
-nach Ablauf von 10 Jahren 6Monate kündigungsfrist
-Außnahme:
-bei einem grundpfandrechtlich gesicherten Darlehen mit Zinsfestschreibung, falls der Kreditnehmer das belastete Grundstück verkaufen möchte. Aus welchen Gründen ist unerheblich!
-ebenfalls einen Rückzahlungsanspruch hat der Kreditnehmer, wenn er das beliehene Objekt zur Absicherung eines umfangreicheren Darlehens bei einem anderen Kreditinstitut benötigt das die eigene Hausbank nicht zur Verfügung stellt
-BGH Az:XI ZR 197/96, 267/96
-auf Grund der AGB, kann sie jedoch von ihren außerordentlichen Kündigungsrecht gebrauch machen
Datenschutz
Widerspruchsrecht § 28 DSG 2000
(1) Sofern die Verwendung von Daten nicht gesetzlich vorgesehen ist, hat jeder Betroffene das Recht, gegen die Verwendung seiner Daten wegen Verletzung überwiegender schutzwürdiger Geheimhaltungsinteressen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben, beim Auftraggeber der Datenanwendung Widerspruch zu erheben. Der Auftraggeber hat bei Vorliegen dieser Voraussetzungen die Daten des Betroffenen binnen acht Wochen aus seiner Datenanwendung zu löschen und allfällige Übermittlungen zu
Folgende Angaben benötigen Sie zum Vergleich von Finanzierungsangeboten :
1.Nominalzins
2.Auszahlungsbetrag des Kredites (ohne Disagio)
3.Höhe des effektiven Jahreszinses
4.Bearbeitungsgebühren; wenn ja: wie hoch?
5.Schätzgebühren; wenn ja: wie hoch?
6.Bereitstellungszinsen; wenn ja: wie hoch und ab wann zu zahlen?
7.Fallen bei Darlehensauszahlungen in Raten Zusatzkosten an (Teilauszahlungszuschläge)?
8.Sind Sondertilgungen möglich, ohne dass zusätzliche Gebühren anfallen? Falls Kosten anfallen, welche und wie hoch?
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