Der Dawes-Plan: Entstehung und Auswirkungen auf die Innenpolitik des Deutschen Reiches


Hausarbeit, 2001

13 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Vorbereitungen für den Dawes-Plan

3. Das Dawes-Gutachten

4. Zustandekommen des Dawes-Plans
4.1 Wahlergebnisse 1924 in Deutschland und Frankreich - und ihre Konsequenzen
4.2 Die Londoner Konferenz
4.3 Auswirkungen des Dawes-Plans auf die Innenpolitik Deutschlands

5. Substitution des Dawes-Gutachtens durch den Young-Plan

6.Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Die Regelung der Reparationszahlungen nahm nach dem Ersten Weltkrieg eine zentrale Stellung in der deutschen Außenpolitik ein. Der Begriff der „Reparationen“ bezeichnet die finanzielle Wiedergutmachung an die Alliierten, die Deutschland zu leisten hat, um für die angerichteten Schäden in Belgien und Frankreich aufzukommen. Im Versailler Vertrag war keine Summe über die Zahlungen festgesetzt. Es wurde lediglich bestimmt, dass Deutschland bis zum Mai 1921 einen Teilbetrag von 20 Milliarden Goldmark in bar und in Sachleistungen an die Westmächte zu entrichten habe. (vgl. Bracher 1987, S.328)

Im Januar 1921 legten die Alliierten zum ersten Mal eine Endsumme von 226 Milliarden Goldmark fest, die Deutschland in 42 Annuitäten, beginnend mit 2 Milliarden und steigend auf 6 Milliarden Goldmark, zu zahlen hatte. Diese immens hohe Summe löste in Deutschland Entrüstung aus, da sich die deutsche Wirtschaft außerstande sah, diesen Betrag aufzubringen.

Am 27.04.1921 stellte die Reparationskommission, deren Aufgabe es war über eine potentielle Höhe der Zahlungen zu entscheiden, einen neuen Betrag von 132 Milliarden Goldmark auf. (vgl. Bracher 1987, S.332f)

Im folgenden Londoner Ultimatum, welches der damaligen Reichsregierung unter Reichskanzler Wirth am 05.05.1921 unterbreitet wurde, musste Deutschland die geforderte Reparationsschuld innerhalb von 6 Tagen anerkennen, da ihnen ansonsten bei Nichterfüllung die militärische Besetzung des Ruhrgebietes drohte. Infolgedessen nahm die Reichsregierung das Ultimatum an.

Doch bereits im Februar 1923 sah sich Deutschland nicht mehr in der Lage die nächsten Raten zu zahlen, zudem der Kurs der Mark immer schneller verfiel. Die daraus resultierenden Folgen bestanden in der Ruhrgebietsbesetzung durch die Franzosen und Belgier, dem dadurch hervorgerufenen „Passiven Widerstand“ von Deutschland und einem weiteren Verfall der deutschen Wirtschaft.

Eine zunächst endgültige Regelung der Reparationszahlungen wurde erst durch den Dawes-Plan erreicht, der in dieser Arbeit thematisiert werden soll.

Zu Beginn der Ausführungen sollen die Vorbereitungen und die damit verbundene Einberufung der Sachverständigenausschüsse erläutert werden. Im weiteren Verlauf der Arbeit wird das Dawes-Gutachten dargestellt und somit aufgezeigt wie sich die Mitglieder des Dawes-Komitees eine neue Regelung der Reparationszahlungen vorgestellt haben. Im Abschluss soll aufgezeigt werden wie der Dawes-Plan zustande kam und wie er sich auf die Innenpolitik des Deutschen Reiches auswirkte.

2. Vorbereitungen für den Dawes-Plan

Den entscheidenden Anstoß zu einer endgültigen Regelung der Reparationszahlungen schuf der amerikanische Staatssekretär Charles Hughes in seiner berühmt gewordenen Rede, die er im Dezember 1922 in New Haven hielt. Hier unterbreitete er den Vorschlag, dass erfahrene und ehrenwerte Männer sich mit der Reparationsfrage auseinandersetzen sollten, um dann die denkbare Höhe der Reparationssummen zu ermitteln. Auf dieser Basis sollte dann ein Finanzplan aufgestellt werden, der aufzeigt, mit welchen Mitteln die Zahlungen aufgetrieben werden können. (vgl. Dawes 1926, S.9ff)

Aufgrund dieser Anregungen kam die Reparationskommission schließlich zu dem Entschluss, dass zwei Ausschüsse von Sachverständigen geschaffen werden mussten, die sich aus Angehörigen der alliierten und der assoziierten Mächte zusammensetzen sollten.

Der erste Ausschuss beschäftigte sich dabei mit der Aufgabe „... die Mittel zur Abgleichung des Budgets und die zur Stabilisierung der Währung erforderlichen Maßnahmen zu prüfen.“ (zit.n. Dawes 1926, S.9f)

Konkret hieß dies, welche Beträge kann Deutschland aufgrund seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch Steuerzahlungen und Überschüsse aus den reichseigenen Betrieben aufbringen?

Der andere Ausschuss hingegen sollte beurteilen, was Deutschland von diesen aufgebrachten Beträgen an seine Gläubiger überweisen kann unter der Prämisse, den Wechselkurs und die Währung nicht erneut zu erschüttern. (vgl. Dawes 1926, S.10)

Die Regierungen, die den Versailler Vertrag unterzeichnet hatten, gaben kurze Zeit später die Namen der Sachverständigen, die in die Ausschüsse eintraten, bekannt:

In England waren dies Sir Robert Kindersley und Sir Josiah Stamp, in Frankreich Hr. Parmentier und Hr.Ullix, in Belgien Baron Houtart und Hr. Emile Franqui und aus Italien traten Dr. Alberto Pirelli und Prof. Frederico Flora in die Ausschüsse ein. Die meisten von ihnen waren Bank-und Geschäftsleute bzw. Publizisten und volkswirtschaftliche Lehrer. Die Vereinigten Staaten haben den Bankier Charles G. Dawes und den Rechtsanwalt Owen D. Young für den ersten Ausschuss vorgeschlagen. Dawes wurde daraufhin von der Reparationskommission zum ersten Vorsitzenden dieses Ausschusses berufen. (vgl. Dawes 1926, S.10f)

Für die erste Sitzung der neuen Reparationskommission wurde ein sehr früher Termin festgesetzt, sodass wenig Zeit für Vorbereitungen blieb. Das erste Treffen fand am 27.Dezember 1923 in Washington statt, wo die Sachverständigen eine Unterredung mit Staatssekretär Hughes hatten, der noch einmal hervorhob, dass „die Wiederherstellung der deutschen Wirtschaft eine Notwendigkeit für die ganze Welt“ sei. (zit.n. Dawes 1926, S.12)

Ihr Ergebnis bei den Untersuchungen bezüglich der Ermittlung der deutschen Leistungsfähigkeit stellte heraus, dass Deutschland in einem normalen Jahr 2,5 Milliarden Goldmark aufbringen konnte. Jedoch war der Zustand im Jahre 1923 nicht als „normal“ anzusehen und deshalb einigten sich die Mitglieder darauf, dass die volle Annuität erst nach Ablauf von vier Jahren erreicht sein werde. In der Zwischenzeit wurden geringere Leistungen vorgeschlagen, die mit 1 Milliarde Goldmark beginnen sollten. Außerdem wurde vereinbart, die Gläubiger bei einem etwaigen Aufschwung der deutschen Wirtschaft zu beteiligen. (vgl. Bracher 1987, S. 337)

Die Gläubigerländer vermieden es, den Deutschen die Gesamtsumme der zu zahlenden Reparationsleistung zu nennen, um einen erneuten Konflikt zu verhindern. Sie verhängten daher als oberstes Ziel, dass die steuerliche und die wirtschaftliche Einheit des Reiches wiederhergestellt werden sollte.

[...]

Ende der Leseprobe aus 13 Seiten

Details

Titel
Der Dawes-Plan: Entstehung und Auswirkungen auf die Innenpolitik des Deutschen Reiches
Hochschule
Universität zu Köln  (Erziehungswissenschaftliche Fakultät)
Veranstaltung
Die Aussenpolitik der Weimarer Republik
Note
1,3
Autor
Jahr
2001
Seiten
13
Katalognummer
V10255
ISBN (eBook)
9783638167383
ISBN (Buch)
9783638777391
Dateigröße
440 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Dawes-Plan, Entstehung, Auswirkungen, Innenpolitik, Deutschen, Reiches, Aussenpolitik, Weimarer, Republik
Arbeit zitieren
Henning Gädeken (Autor:in), 2001, Der Dawes-Plan: Entstehung und Auswirkungen auf die Innenpolitik des Deutschen Reiches, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/10255

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