Anfänge der Sozialpolitik im Deutschen Kaiserreich


Referat / Aufsatz (Schule), 2000

4 Seiten


Leseprobe


Anfänge der Sozialpolitik im Deutschen Kaiserreich

In Deutschland existierten schon vor der Entstehung einer staatlichen Sozialpolitik diverse Sozialfürsorge und Versicherungseinrichtungen auf genossenschaftlicher, kommunaler und betrieblicher Ebene. Diese älteren Systeme baten jedoch einen nur wenig ausreichenden Schutz, erfassten nur Teile der Hilfsbedürftigen und nur die ärgste Not wurde in der Regel durch diese gelindert. Da soziale Hilfeleistungen zu meist an Konditionen gebunden waren, konnten diese somit zu jeder Zeit widerrufen werden.

Ein Anstoß zur Schaffung einer staatlichen Sozialpolitik war die Industrialisierung und ihre Folgen.

Die sich schnell entwickelnde Industrialisierung brachte einen Bruch mit alten sozialen Sicherungsnetzen auf familiärer, lokaler, zünftiger und genossenschaftlicher Ebene mit sich, da diese überlastet waren. Ein lohnabhängiges Proletariat in breiter Masse, das zu meist in erbärmlichen Umständen lebte war die Folge der Industrialisierung. In vielen Betrieben wurden Arbeitskräfte durch lange Arbeitszeiten, geringe Löhne und schlechte Lebensbedingungen überbelastet und somit frühzeitig in die Arbeitsunfähigkeit gedrängt.

Aufgrund einer Veränderung der wirtschaftlichen Umstände und einem dadurch zwar langsam aber stetig wachsendem Proletariat, wurde immer häufiger um die Sicherheit der Monarchie gefürchtet.

„ Die Fabriken bereichern den einzelnen, erziehen uns aber eine Masse von Proletariern, von schlecht genährten, durch die Unsicherheit ihrer Existenz dem Staate gefährlichen Arbeitern.” ( Otto von Bismarck 1849, zitiert nach Tennstedt )

Die Vorhandene Angst vor einem sich mobilisierenden Proletariat kann als übertrieben charakterisiert werden, da Gewerkschaften und die Sozialdemokratie während den 70er Jahren des 19. Jahrhunderts nur geringen Zulauf fanden und dadurch nur schwache gesellschaftliche Kräfte waren. - ca. 1% aller Arbeiter war in Gewerkschaften organisiert und die Sozialdemokratie erzielte nie mehr als 10% während Reichstagswahlen zwischen 1870 und 1880.

Begründet war die Angst vor dem Proletariat in den politischen Veränderungen, die die Industrialisierung mit sich brachte und in der Interpretation dieser Problematik durch die herrschende Schicht. Auch waren sozialdemokratische Parteien im Reichstag vertreten, die die vorhandenen Ängste zusätzlich durch radikale Verbalisierung stärkten.

Aus politischem Kalkül stieg der Staat in die Sozialpolitik ein. Das „ Sozialistengsetz wurde erlassen, durch welches die aufsteigende Arbeiterbewegung zerschlagen werden sollte. Als Ausgleich ergriff der Staat sozialpolitische Maßnahmen.

Neben dem Aspekt der Machterhaltung, der vorerst durch das Sozialistengesetz und durch den Schutz der am Existenzminimum lebenden Gesellschaft vor der Armut gewährleistet war, traten auch andere Beweggründe in den Vordergrund:

Schon althergebrachte Prinzipien politischer Führung verlangten es, dass der Staat dem gemeinen Manne als wohltätige Institution erscheinen lasse. Stützend für dieses Prinzip war die protestantische Weltansicht, die den Gedanken eines Wohlfahrtsstaates als Bürgerpflicht mit sich brachte.

Aus diesen Gründen wurde in Deutschland die ersten Sozialversicherungssysteme eingeleitet. Auch sollte erwähnt werde, dass Deutschland das erste westliche Land war, das die ersten großen staatlichen Sozialversicherungen einführte.

Die vom Staat intendierten Effekte bezüglich der politischen Lähmung der Arbeiterschaft durch das Sozialistengesetz und dem „Ausgleich” Sozialpolitik kamen einem Negativeffekt gleich. Hilfskassen, die allein von ihren Versicherten selbst verwaltet wurden und durch das Sozialversicherungsgesetz legitim waren, boten den Arbeitern Chancen eines legalen Einflusses und dienten häufig als Ersatz für die Verbotene Parteiorganisation.

Trotz vergleichsweise niedrigem wirtschaftlichen Entwicklungsniveau wurde 1883 die Krankenversicherung, 1884 die Unfall Versicherung und 1889 die Alters - und Invalidenver- sicherung eingeführt.

Alle Arbeitnehmer der gewerblichen Wirtschaft sollten durch die Krankenversicherung zwangsversichert werden. Auch die Unfallversicherung funktionierte nach diesem Prinzip, sollte aber durch Unternehmerbeiträge finanziert werden.

Die 1889 folgende Alters-und Invalidenversicherung wurde für alle Arbeitnehmer eingeführt, die älter als 16 Jahren waren und deren jährliche Einkommen unter der Grenze von 2000 Mark blieb.

Zunächst richtete sich die Sozialpolitik durch o.g. Einschränkungen an eine politisch strategische Zielgruppe, nämlich in erster Linie die industrielle Arbeiterschaft. Hierbei handelte es sich also um eine „ selektive Arbeitnehmer- Versicherung” , deren Hauptziel es war, die politisch gefährlichen und konfliktbereiten Industriearbeiter durch staatliche Zuschüsse zu beschwichtigen.

Bald kamen jedoch auch weniger „bedrohliche” Arbeitnehmergruppen in den Einzugsbereich der Sozialpolitik hinzu.

In den ersten Jahren der Sozialreform war der Kreis der erfassten Personen noch sehr klein und das Niveau der Versicherungsleistungen noch sehr gering. Kranken-und Sozialversicherung erfassten nur ein Fünftel aller Erwerbstätigen und weniger als ein Zehntel der gesamten Bevölkerung. Hinzu kam, dass die Höhe der Sozialleistungen der Sozialen Sicherungssysteme so berechnet waren, dass eine Person davon allein nicht leben konnte. In der Regel machten die Altersrenten ein Sechstel bis ein Fünftel des durchschnittlichen Jahresgehaltes eines Arbeiters aus Industrie, Handel und Verkehr aus. Die Altersrente reichte damals nicht zur Existenzsicherung und kann als ein Nebenverdienst zu anderen Einkommensquellen und zur Versicherung gegen Invalidität gesehen werden. Zwei Drittel aller Erwerbsfähigen worden vor dem Eintritt der Altersrente (70 Jahre) arbeitsunfähig. Nach 1890 wurde der Versicherungsschutz schnell auf weitere Arbeitnehmergruppen ausgedehnt (land- und forstwirtschaftliche Arbeiter, Seeleute, Handelsgehilfen und Lehrlinge sowie Landarbeiter), um den „ selektiven Beigeschmack „ der Arbeitnehmerversicherung zu mildern.

Um die Jahrhundertwende erfassten die gesetzlichen Krankenkassen knapp 40 Prozent, die Unfallversicherung über 70 Prozent und die Rentenversicherung über 50 Prozent aller Erwerbstätigen. Diese Zahlen mögen zwar nach heutigen Standards als gering angesehen werden, sind aber im damaligen internationalen Vergleich als äußerst hoch anzusiedeln. Auch wurden die Sozialleisten erhöht und in zeitlicher Hinsicht ausgebaut. So wurde beispielsweise der Versicherungsschutz im Krankheitsfall von 13 auf 26 Wochen verlängert und die Hinterbliebenenversicherung als Ergänzung zur Alters- und Invalidenrente eingeführt.

Erneut sind die Gründe für den Ausbau der Sozialversicherung in der rasanten wirtschaftlichen Entwicklung zu suchen. Durch den Anstieg der lohn- und gehaltsabhängigen Arbeitnehmern, bewegte sich das Kaiserreich rasch auf eine Arbeitnehmergesellschaft zu. Durch diesen Trend stiegen zusätzlich die Einnahmen der Sozialpolitik, die wiederum den Ausbau des sozialen Sicherungsnetz begünstigten.

Besser verdienende und höher qualifizierte Angestellte, die zahlenmäßig rasch zunahmen, blieben vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Resultierend in Protesten von Seiten der Angestellten, verabschiedete der Reichstag 1911 ein Versicherungsgesetz für Angestellte. Hierdurch wurde eine Sonderstellung für Angestellte ins Leben gerufen. Zwar basierte die Rentenversicherung der Angestellten einerseits auf erheblich höheren Beiträgen als bei der der Arbeiter- Rentenversicherung, gewährleistete aber auch andererseits höhere Leistungen.

So lag die Altersgrenze für das Rentneralter mit 65 Jahren, fünf Jahre unter dem der Arbeiter- Rentenversicherung. Zusätzlich konnten auch höhere Renten als bei der Altersversicherung für Angestellte erzielt werden. Hauptgrund war, dass durch eine Begünstigung von Angestellten gegenüber Arbeitern diese aus der breiten Arbeitnehmerschaft herausgehoben werden sollten um sie somit stärker an bürgerliche Gruppen zu binden. Auch Versicherungsschutz der Hinterbliebenenrenten und ihre Bedingungen in der Rentenversicherung für Angestellte und in der Rentenversicherung für Arbeitnehmer unterschieden sich der drastisch. Während Arbeiter-Witwen , die alleinerziehend und noch nie berufstätig waren in der Regel eine Erwerbstätigkeit zugemutet wurde, wurde Angestellten- Witwen unter gleichen Konditionen lebend eine Hinterbliebenenrente zugesprochen. Rechtfertigung hier für war die höher angesehene gesellschaftliche Position der Angestellten und der damit verknüpften gesellschaftlich „höherwertigen” Verantwortung der Angestellten-Witwen.

Von 1911 bis 1914 geriet die Sozialpolitik aufgrund von finanziellen sowie politischen Barrieren zum Stillstand. Erst ab 1914, während dem ersten Weltkrieg, wurden erneute sozialpolitische Maßnahmen getroffen. Zum ersten Mal übernahm das Reich Mitverantwortung für die Beseitigung der Arbeitslosigkeit, in dem den Gemeinden durch einen Nachtrag zum Reichshauhaltsgesetz erstmalig 200 Millionen Mark für die Unterstützung der Erwerbslosen zur Verfügung gestellt wurde.

Auch die Altersgrenze in der Rentenversicherung für Arbeiter wurde 1916 von 70 Jahre auf 65 herabgesetzt. Damit wurde diese auf ein Niveau gedrückt, was dem der Angestellten zumindest formal gleichkam.

Viele Prinzipien der „ kaiserlichen Sozialpolitik” prägten nachhaltig die sozialpolitische Praxis des 20. Jahrhunderts:

- Erstens das Prinzip der öffentlich - rechtlichen Zwangsversicherung gegen Krankheits-, Alters-, Unfall-, und Invaliditätsrisiken, die aus Beiträgen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanziert wird. Weder der Staat noch eine privat rechtliche Versicherung erfüllen demnach die Aufgaben sozialer Sicherung, sondern eine eigene Versicherungsinstitutionen unter mittelbarer Staatsverwaltung.
- Zweitens besteht in der Sozialpolitik des Kaiserreiches der Grundsatz, dass Sozialleistungen nach rechtlichen Anspruchsursachen bemessen werden und nicht willkürlich vergeben werden. Somit besteht ein Rechtsanspruch auf Sozialleistungen
- Drittens besteht das Prinzip der Beitragsfinanzierung, d.h. die Sozialversicherung wird nicht aus Steuern, sondern aus Beiträgen der versicherten Arbeitnehmer und Unternehmer finanziert (die Unternehmer zahlen ein Drittel der Krankenversicherungsbeiträge, die Hälfte der Altersund Invalidenversicherungsbeiträge und 100 Prozent der Unfallversicherungsbeiträge).
- Viertens das Prinzip der Selbstverwaltung der Versicherten jeweils durch Vertretung beitragszahlender Arbeitgeber bzw. beitragspflichtige Arbeitnehmer.
- Fünftens gilt die Kombination aus staatlich auferlegter Pflichtversicherung und der Vielfalt des Marktes. Die Gesetzgebung zur Krankenversicherung sah Zwangsversicherungen für Arbeitnehmer vor, jedoch blieb die Konkurrenz zu bereits betstehenden oder neuen Krankenkassen gewährleistet.

Zweifelsohne kann die Kaiserliche Sozialpolitik nicht mit heutigen Maßstäben mithalten. Vor dem zeitlichen Hintergrund betrachtet findet ihre Tragweite jedoch hohe Anerkennung, da es der Reichsregierung in einem Verhältnismäßig kurzem Zeitraum gelang ein beständiges Sozialnetz zu etablieren.

Im Vergleich zu anderen europäischen Staaten war Deutschland Vorreiter in Sachen Sozialpolitik. 1915 waren 57 Prozent der Erwerbstätigen Mitglieder der Alters-und Invalidenversicherung, 43 Prozent der Erwerbstätigen durch die Krankenversicherung erfasst und 71% Prozent Inhaber einer Unfallversicherung. Mit diesen Daten befand sich Deutschland an der Spitzenposition der europäischen Staaten.

Ein großes Manquo des Sozialnetzes besteht im Bereich der Arbeitslosenpolitik, da keine Arbeitslosenversicherung existierte. Als positiv in der Bewertung der „kaiserlichen Sozialpolitik” ist der Fakt mit ein zu beziehen, das soziale Vergütungen als erstes den Einkommensschwachen zu Gute kamen und schließlich auf einkommensstärkere Klassen ausgeweitet wurde Dadurch wurde der Abstand der Arbeiterschaft aufgrund der Sicherung ihrer materiellen Existenz zur Bestehenden Staatsform verkleinert. Dennoch findet diese Politik einen negativen Beigeschmack, da auch hier eine Diskriminierungen der Arbeiterschaft stattfand (Beispiel: Hinterbliebenenrente ).

Dennoch wurde zweifelsohne eine Grundlage erstellt, die bis in heutige Zeiten Bestand hat (z.B. Versicherungen, Bekämpfung der Armut durch ein soziales Auffangnetz und die ersten, wenn auch symbolischen, Schritten zu Arbeitslosenbekämpfung ) Somit wurde durch diese Anfänge die Basis für den modernen Sozialstaat geschaffen.

„ Das Deutschland des 19. Jahrhunderts hat einen bedeutsamen und bleibenden Beitrag zur Entwicklung des Staates - und Gesellschaftstypus beigesteuert, den man als ,westliche Demokratie’ zu bezeichnen pflegt: den Gedanken der sozialen Geborgenheit.” (Ernst Fraenkel, 1979)

Quellen

- Internet
- Geschichte der Sozialpolitk in Deutschland (Albin Gladen)
- Sozial Sicherung ( Zöllner)

Ende der Leseprobe aus 4 Seiten

Details

Titel
Anfänge der Sozialpolitik im Deutschen Kaiserreich
Autor
Jahr
2000
Seiten
4
Katalognummer
V102558
ISBN (eBook)
9783640009398
Dateigröße
333 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Anfänge, Sozialpolitik, Deutschen, Kaiserreich
Arbeit zitieren
Jan Pohl (Autor:in), 2000, Anfänge der Sozialpolitik im Deutschen Kaiserreich, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/102558

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