Diese Arbeit prüft die Kritikpunkte an ADAMS und am gesamten Doping-Kontrollsystem (DKS) der NADA auf Aktualität, indem sie einen Vergleich der DS-GVO-Bestimmungen mit dem NADA-Datenschutz-Standard sowie deren Kontrollpraxis (im Kern ADAMS) leistet. Doch bevor dieser zentrale Forschungsteil angestellt werden kann, scheint es unabdingbar, zunächst weitere Informationen bezüglich der Anti-Doping-Arbeit weltweit, aber vor allem auch im nationalen Kontext Deutschlands, zu präsentieren.
Wie ist Anti-Doping international aufgestellt, wie sieht es national aus und welche Aufgaben und Ziele hat die Arbeit gegen Doping? Hierfür wird Kapitel 2.1 einleitend eine kleine Skizze zeichnen, um dem Leser eine adäquate Basis zum Verständnis folgender Ausführungen zu gewähren. Darauf folgen wird ein Kapitel zum Datenschutz der NADA selbst: Zunächst wird auf deren Papier zum „Datenschutz-Standard“ einzugehen sein (2.2.1), bevor dann unter 2.2.2 die Praxis des DKS und speziell ADAMS en détail zu betrachten sein wird. Kapitel 2.3 widmet sich dann den Inhalten der DS-GVO (2018). Dieses Kapitel scheint ebenso zentral wie Kapitel 2.2, um dann in Kapitel 2.4 die zentrale Analyse - den Vergleich der Kontrollpraxis sowie des Datenschutz-Standards der NADA mit den Datenschutz-Bestimmungen der DS-GVO (2018) - anstellen zu können. Ein kurzes Fazit (Kap. 3) wird die Arbeit letztlich abrunden.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung: Datenschützer warnen vor ADAMS
2. Anti-Doping-Standards vs. Datenschutz
2.1.WADA und NADA: eine Skizze
2.2.Der Datenschutz der NADA
2.2.1. Der Datenschutz-Standard (2018)
2.2.2. ADAMS: Praxis der Datenerhebung
2.3. Die DS-GVO 2018 und die Verarbeitung personenbezogener Daten
2.4.Vergleich: DS-GVO (2018) vs. Datenschutz der NADA
3. Fazit: Problematik von Standards im internationalen Regieren und Zukunftsaussicht
Zielsetzung & Themen der Arbeit
Die vorliegende Arbeit untersucht die Aktualität und Rechtmäßigkeit des Doping-Kontrollsystems (DKS) der Nationalen Anti-Doping Agentur Deutschland (NADA) unter Berücksichtigung der seit Mai 2018 geltenden europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Ziel ist es, die Kritikpunkte von Athleten und Datenschützern gegenüber dem Datenbanksystem ADAMS kritisch zu evaluieren und einen Abgleich mit den aktuellen gesetzlichen Datenschutzanforderungen vorzunehmen.
- Analyse des NADA-Datenschutz-Standards im Kontext der DS-GVO.
- Untersuchung der Datenerhebungspraxis im Datenbanksystem ADAMS.
- Bewertung von Speicherfristen und Informationspflichten für Athleten.
- Kritische Auseinandersetzung mit der internationalen Harmonisierung von Anti-Doping-Standards.
- Erörterung der Vereinbarkeit von Anti-Doping-Kontrollen mit europäischen Grundrechten.
Auszug aus dem Buch
2.2.2. ADAMS: Praxis der Datenerhebung und -verarbeitung
Nachdem nun das zentrale Datenschutz-Dokument der NADA inhaltlich präsentiert worden ist, wird es nun um das eingangs erwähnte und von Journalisten, Datenschützern und Athleten kritisierte Datenbanksystem ADAMS gehen: Welche Daten müssen welche Athleten für welche Zeiträume angeben? Wie ist das System gesichert, etwa vor dem Zugang von Fremden? Unter anderem diesen Fragen werden wir nun nachgehen, um so dann die gesetzlichen Datenschutz-Bestimmungen zusammenzuführen (Kap. 2.3), bevor der hier zentral zu erachtende Vergleich (Kap. 2.4) zwischen Datenschutz-Standard der NADA (2018) sowie ADAMS und der europäischen und damit auch in Deutschland geltenden DS-GVO (2018) angestellt werden kann.
Wie bereits am Ende von Kapitel 2.1 erwähnt, werden die auf Doping zu kontrollierenden Athleten (im Kern Leistungssportler) in verschiedene Testpools eingeordnet (vgl. auch NADA 2019e). Diese Einordnung basiert einerseits auf der Sportart und ihrer Einstufung in drei Risikogruppen und andererseits auf dem Leistungsniveau eines jeden Athleten. So existieren insgesamt also vier verschiedene Testpools: RTP, NTP, Allgemeiner Testpool (ATP) sowie der Team-Testpool (TTP; vgl. hier: 5). Von diesen scheinen nur die beiden ersten für uns relevant, da lediglich diese Athleten ihre Aufenthaltsdaten in das Datenbanksystem ADAMS einpflegen müssen (ebd.; vgl. auch NADA 2019f). Doch welche Daten müssen die Athleten dort konkret angeben? Neben dem vollständigen Namen, dem Geburtsdatum, dem Geschlecht, verschiedenen Kontaktangaben (E-Mail, Handy, Festnetz etc.) müssen sie zum Beispiel auch ihren Wohnort, Verein, Spitzenverband, Trainingsstätte, Berufsstatus und ihren Bundestrainer angeben (NADA 2017: 7f.). Weiterhin müssen RTP-Athleten täglich ein Zeitfenster (inklusive Ortsangabe) von 60 Minuten angeben, in dem sie für eine Dopingkontrolle anzutreffen sind (NADA 2017: 8). So weit geht es bei Athleten des NTP nicht ganz: zwar müssen diese auch weitreichende Angaben zu Aufenthaltsort und Erreichbarkeit übermitteln, die Einrichtung und Meldung eines täglichen Zeitfensters von 60 Minuten jedoch müssen sie nicht gewähren (ebd.: 11f.). Allerdings müssen sie ebenso wie RTP-Athleten quartalsweise die Namen bzw. Bezeichnungen und Adressen jedes Ortes angeben, „an dem der Athlet einer regelmäßigen Tätigkeit nachgehen wird (beispielsweise Training, Arbeit, Schule […]) sowie die üblichen Zeiten für diese regelmäßigen Tätigkeiten“ (ebd.: 12).
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Datenschützer warnen vor ADAMS: Diese Einleitung führt in die Problematik des Anti-Doping-Datenbanksystems ADAMS ein und definiert die Forschungsfrage bezüglich der DS-GVO-Konformität.
2. Anti-Doping-Standards vs. Datenschutz: Dieses Kapitel liefert die theoretische Basis durch die Skizzierung der NADA-Struktur und eine detaillierte Analyse der Datenschutz-Standards sowie der DS-GVO-Bestimmungen.
2.1.WADA und NADA: eine Skizze: Das Kapitel erläutert die internationale Rolle der WADA sowie die nationale Organisation und Arbeitsweise der NADA im Kontext von Leistungssportkontrollen.
2.2.Der Datenschutz der NADA: Hier werden die internen Datenschutz-Vorgaben der NADA beleuchtet und der Grundstein für den späteren Vergleich mit der DS-GVO gelegt.
2.2.1. Der Datenschutz-Standard (2018): Dieser Abschnitt analysiert die schriftlichen Datenschutz-Regelungen der NADA und deren expliziten Bezug zur europäischen Datenschutz-Grundverordnung.
2.2.2. ADAMS: Praxis der Datenerhebung: Der Fokus liegt hier auf der tatsächlichen Anwendung des Datenbanksystems ADAMS, den Meldepflichten der Athleten und Sicherheitsaspekten des Systems.
2.3. Die DS-GVO 2018 und die Verarbeitung personenbezogener Daten: Dieses Kapitel stellt die rechtlichen Anforderungen der DSGVO dar, die für den anschließenden Vergleich mit der NADA-Praxis essenziell sind.
2.4.Vergleich: DS-GVO (2018) vs. Datenschutz der NADA: Das Kapitel führt eine kritische Analyse durch und bewertet, inwieweit das System der NADA den Anforderungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung in Theorie und Praxis entspricht.
3. Fazit: Problematik von Standards im internationalen Regieren und Zukunftsaussicht: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen, relativiert die geäußerte Kritik an ADAMS und zeigt potenziellen weiteren Forschungsbedarf auf.
Schlüsselwörter
NADA, ADAMS, DS-GVO, Datenschutz, Anti-Doping, Leistungssport, personenbezogene Daten, Meldepflichten, Datensicherheit, Recht auf informationelle Selbstbestimmung, Testpools, WADA, Compliance, Verhältnismäßigkeit, Auskunftsrecht.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es grundsätzlich in dieser Arbeit?
Die Arbeit untersucht, ob das von der NADA genutzte Kontrollsystem, insbesondere die Datenbank ADAMS, mit den strengen Vorgaben der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) vereinbar ist.
Welches sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themenfelder umfassen den Datenschutz in internationalen Anti-Doping-Organisationen, die Rechtmäßigkeit der Datenerhebung im Profisport sowie die praktische Umsetzung von Datenschutzrechten durch Athleten.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das primäre Ziel ist die Aktualisierung und kritische Überprüfung der Kritikpunkte von Athleten an ADAMS vor dem Hintergrund des Inkrafttretens der DS-GVO im Mai 2018.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer deskriptiven Analyse von Primärquellen (NADA-Dokumente) und einem normativen Vergleich dieser internen Standards mit den gesetzlichen Vorgaben der DS-GVO.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Vorstellung der NADA-Strukturen, eine detaillierte Ausarbeitung der NADA-Datenschutzrichtlinien, die Analyse der DS-GVO und einen systematischen Vergleich dieser Punkte.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind NADA, ADAMS, DS-GVO, Datenschutz, Datensicherheit, Meldepflichten und Leistungssport.
Welche Rolle spielt das „need-to-know-Prinzip“ bei der NADA?
Das „need-to-know-Prinzip“ ist Teil des NADA-Datenschutz-Standards und besagt, dass nur befugte Personen Zugriff auf personenbezogene Daten erhalten sollten, sofern dies für die Erledigung der Aufgaben der NADA zwingend erforderlich ist.
Warum wird die Speicherung der Daten in Kanada als problematisch angesehen?
Da ADAMS eine internetbasierte Datenbank ist und die Server in Kanada stehen, stellt sich aus deutscher Sicht die Frage der Datensicherheit, wobei die EU-Kommission das Datenschutzniveau Kanadas jedoch als adäquat eingestuft hat.
Wie bewertet der Autor die Kritik an ADAMS im Fazit?
Der Autor kommt zu dem Schluss, dass die Reichweite der Kritik überschätzt wurde, da nur eine kleine Gruppe von Leistungssportlern (RTP- und NTP-Pool) zur Dateneingabe verpflichtet ist und die NADA die DS-GVO größtenteils implementiert hat.
- Quote paper
- Andreas Will (Author), 2019, Anti-Doping-Standards vs. Datenschutz. Erfüllt das Kontrollsystem der NADA die Datenschutz-Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (2018)?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1035093