Liberalisierung des Strommarktes


Facharbeit (Schule), 2001

28 Seiten


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Strom - was ist das?

2. Das Konzept der Stromversorgung
2.1. Die Entstehung der Stromversorgung
2.2. Gesetzliche und rechtliche Normen
2.3. Das Gefüge der Stromversorgung

3. Der Strommarkt vor der Liberalisierung
3.1. Volkswirtschaftliche Betrachtung
3.1.1. Produktions- und Standortfaktor
3.1.2. Investition und Arbeitsplätze
3.1.3. Die Sicherheit der Anlagen und deren Umweltschutz
3.1.4. Beteiligung von Bund, Ländern und Gemeinden
3.2. Betriebswirtschaftliche Betrachtung
3.2.1. Angebot / Nachfrage
3.2.2. Wettbewerb
3.2.3. Marketing
3.2.4. Umsatz / Gewinn
3.2.5. Betriebsführung

4. Phasen der Liberalisierung
4.1. Vorgeschichte und Planung
4.2. Vorgaben der Europäischen Union (EU)
4.3. Ergänzungen zum Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
4.3.1. Aufhebung festzugeteilter Betriebe
4.3.2. Durchleitungsverpflichtung
4.3.3. Umweltschutzbestimmungen
4.3.4. Versorgungspflicht
4.3.5. Unbundling
4.4. Die Verbändevereinbarung
4.4.1. Von der Durchleitung zur Netznutzung
4.4.2. Die Verbändevereinbarung I
4.4.3. Die Verbändevereinbarung II

5. Der Strommarkt nach der Liberalisierung
5.1. Betriebswirtschaftliche Betrachtung
5.1.1. Angebot / Nachfrage
5.1.2. Wettbewerb
5.1.3. Marketing
5.1.4. Werbung um gewerbliche oder private Kunden
5.1.5. Umsatz / Gewinn
5.1.6. Betriebsführung
5.2. Volkswirtschaftliche Betrachtung
5.2.1. Produktions- und Standortfaktor
5.2.2. Investition und Arbeitsplätze
5.2.3. Die Sicherheit der Anlagen und deren Umweltschutz

6. Aussichten für die Zukunft
6.1. Netznutzungsgebühren
6.2. Den neuen Anbietern geht die Luft aus
6.3. Das große Kraftwerksterben
6.4. Konzentration der Strombetriebe

7. Angst vor Energiemangel

8. Literaturverzeichnis

9. Versicherung

1. Strom - was ist das?

In jedem Haushalt oder Betrieb treffen wir die Elektrizität an, die als elektrischer Strom Licht und Wärme ins Haus führt oder die Energie für den Antrieb von Maschinen liefert. Da die Elektrizität sich in andere Energiearten umwandeln lässt, z.B. Wärme bei den elektrischen Heizgeräten, in Licht bei den Glühlampen oder in mechanische Arbeit bei den Motoren, stellt sie eine ganz besondere Energieart dar. Auf Grund all dieser Eigenschaften, ist der Strom aus unserem heutigen Alltag nicht mehr wegzudenken. Ohne ihn könnte nicht mehr gearbeitet werden, denn wer kann z.B. schon heutzutage einen Brief ohne den Computer schreiben?

Ein elektrisches Gerät lässt sich dadurch in Betrieb nehmen, das man es z.B. an das

Netz anschließt und es dadurch mit dem Elektrizitätswerk in Verbindung bringt.

Um diese Stromversorgung zu gewährleisten, müssen alle Verbraucher mit elektrischer Energie (=Strom) aus den verschiedensten Quellen, z.B. Wasser- oder Wärmekraftwerke, beliefert werden. Der Weg des elektrischen Stroms zum Verbraucher erfolgt seit April 1998 von einem freiwählbaren Stromerzeugungsunternehmen aus. Dies war aber nicht immer der Fall, denn vorher existierte eine Monopolstellung der Stromanbieter in ihrem fest zugeteiltem Territorium. Den Weg dieser Liberalisierung des Strommarkts möchte ich ihnen in einer genaueren Ausführung darlegen. (vgl. Literaturverzeichnis: Microsoft Encarta 99)

2. Das Konzept der Stromversorgung

2.1. Die Entstehung der Stromversorgung

Im Jahre 1866 entdeckte Werner Siemens das Prinzip des Dynamo, mit dem sich zum ersten Mal in großem Umfang elektrische Energie erzeugen ließ. Die Nutzung dieser Erfindung blieb aber vorerst nur privater Initiative überlassen, d.h. wer Strom haben wollte, musste ihn selbst erzeugen. Erst ab 1884 entstanden allmählich die ersten städtischen Elektrizitätswerke zur Versorgung von Haushalten und Gewerbe. Ihre inselförmigen Versorgungsnetze wurden meistens mit Gleichstrom betrieben, und waren deshalb auf einen sehr kleinen Umkreis um das Elektrizitätswerk beschränkt. Die Stromerzeugung war damals noch sehr kostspielig und der erzeugte Strom diente fast ausschließlich der Beleuchtung. Die ältesten Stromversorger sind daher immer Stadtwerke, oder aus solchen hervorgegangen. Die prominentesten Beispiele solcher Unternehmen sind die Bewag in Berlin (1884), die HEW in Hamburg (1894) und die RWE in Essen (1898). Um auch ländliche Gebiete und kleinere Gemeinden mit Strom zu versorgen, entstanden etwas später die sogenannten Überlandzentralen, die mit Wechselstrom eine flächendeckendere Versorgung ermöglichten. Diese Überlandwerke stellten aber auch eine Konkurrenz zu den Stadtwerken dar, und manche Gemeinde gab Anfang des 20. Jahrhunderts die eigene Stromerzeugung völlig auf, um sich vom nächsten Überlandwerk beliefern zu lassen. Städtische Netze verflochteten sich bald mit denen von Überlandversorgern. Eine zweite Ebene der Stromversorgung entstand so über den Stadtwerken, aus der die heutigen Regionalversorger hervorgingen. Nach dem ersten Weltkrieg zeichnete sich eine dritte Ebene der Stromversorgung ab, die auch die Netze der Regionalversorger landes- und reichsweit verknüpfte. So gründeten zunächst Bayern und Baden 1921 eigene Gesellschaften für die landesweite Stromversorgung („Bayernwerk“, „Badenwerk“). Es folgten die „Vereinigten Elektrizitätswerke Westfalen“ (VEW) 1925 und die „Preußische Elektrizitäts AG“ 1927, in der der preußische Staat seine Strominteressen bündelte. Mitte der 20er Jahre begann RWE mit dem Bau von „Verbundleitungen“. Am Ende entstand eine, das ganze Reich durchziehende Sammelschiene, die die Leitungen der Landesversorgungen miteinander verknüpfte und zum heutigen Verbundsystem wurde. Und so wie früher die Überlandwerke die Eigenstromerzeugung der Stadtwerke zurückgedrängt hatten, so drängten nunmehr die Verbundunternehmen mit ihren leistungsfähigeren Großkraftwerken die Eigenstromerzeugung der Regionalversorger zurück. (vgl. Literaturverzeichnis: Geschichte des Stroms)

2.2. Gesetzliche und rechtliche Normen

Fast seit den Anfängen der Stromwirtschaft gab es immer wieder Bestrebungen, ihr einen rechtlichen Sonderstatus einzuräumen. Diese Versuche blieben jedoch aus verschiedenen Gründen zunächst erfolglos. Die auftauchenden Rechtsprobleme wurden auf privatrechtlicher Basis gelöst, trotz des dominierenden Einflusses der öffentlichen Hand. Die wichtigste Rolle spielten dabei die sogenannten Konzessionsverträge, mit denen die Städte privaten Betreibern von Elektrizitätswerken das ausschließliche Recht für die Nutzung von öffentlichen Straßen, Wegen und sonstigen Grundstücken zum Verlegen ihrer Leitungen gewährten. Damit entstand zugleich ein Versorgungsmonopol im konzessionierten Bereich. Die Stromversorger mussten sich allerdings zu einer Reihe von Gegenleistungen verpflichten: So hatten sie, unabhängig von der Ertragslage, den Betrieb des Netzes aufrechtzuerhalten. Bei Bedarf mussten sie das Leistungsnetz erweitern und die Kraftwerkskapazitäten vergrößern. Auf Wunsch hatten sie jedermann mit Strom zu versorgen, der die allgemeinen Versorgungsbedingungen erfüllte. Ein Mitspracherecht bei den Preisen sowie die Übernahme des Netzes nach Ende der Konzessions- vertragsdauer waren außerdem obligatorisch. Auf diese Weise war die Stromversorgung von Anfang an mit der Entstehung geschlossener Versorgungsgebiete verbunden, in denen jeweils nur einem Unternehmen die Erzeugung und Verteilung elektrischer Energie oblag. Die Unternehmen unter sich schlossen sogenannte Demarkationsverträge ab, in denen sie darauf verzichteten, im Gebiet des jeweiligen Partners tätig zu werden. Erst das 1935 erlassene Energiewirtschaftsgesetz hat die inzwischen entstandenen faktischen Gebietsmonopole durch eine spezielle rechtliche Regelung abgesichert. Es enthielt keine grundsätzlich neuen Instrumente, sondern „kodifizierte, vereinheitlichte und steigerte jene staatlichen Aufsichtsmittel“(vgl. Literaturverzeichnis: EnWG), die bisher über das Wegerecht oder Staatsverträge eingeführt worden waren. Im wesentlichen diente das Energiewirtschaftsgesetz aber dem technokratischen Ziel, „die Energieversorgung so sicher und billig wie möglich zu machen“(vgl. Literaturverzeichnis: EnWG), und blieb trotz einiger Änderungen bis 1998 im wesentlichen unverändert gültig. Das 1957 erlassene Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen respektierte die besondere Situation der Stromwirtschaft, indem es die Gebietsschutzverträge der Stromversorger ausdrücklich vom Kartellrecht freistellte. Ersatzweise unterlagen die Stromversorger dafür einer besonderen Missbrauchsaufsicht durch die Kartellbehörden.

2.3. Das Gefüge der Stromversorgung

Vor der Liberalisierung herrschte in Deutschland auf den regionalen Strommärkten ein Gebietsmonopol auf der Anbieterseite. Es existierten rund 1000 Unternehmen der öffentlichen Stromversorgung, die jeweils genau abgegrenzte Versorgungsgebiete hatten. Je nach dem Schwerpunkt ihrer Tätigkeit unterschied man zwischen acht Verbundunternehmen, (Bayernwerk, BEWAG, ENBW, HEW, Preussen-Elektra, RWE Energie, VEAG und VEW Energie), ca. 80 Regionalversorgern (z.B. OBAG) und insgesamt über 900 Stadtwerken.

Die acht Verbundunternehmen waren die Vorlieferanten von Regionalversorgern und Stadtwerken und erzeugten mit ihren Großkraftwerken mehr als 80 Prozent des gesamten Stroms in der öffentlichen Elektrizitätswirtschaft. Sie betrieben zugleich das 380/220 KV Höchstspannungsnetz für den überregionalen Stromtransport und sorgten für den Austausch von Strom mit ausländischen Partnern des westeuropäischen Verbundsystems. Viele Verbundunternehmen betätigten sich darüber hinaus auch in der Stromverteilung bis zum privaten Verbraucher. Die ca. 80 regionalen Energieversorgungsunternehmen waren überwiegend in der Stromverteilung tätig. Sie betrieben eigene Netze für Hoch-, Mittel- und Niederspannung. Auch sie verfügten in gewissem Umfang über eigene Kraftwerkskapazitäten, deckten aber den größten Teil ihrer Stromabgabe durch Bezüge von den Verbundunternehmen. Die ca. 900 Stadtwerke betrieben in geringem Erzeugungsanlagen, kauften aber über 90 Prozent des von ihnen über ihre Niederspannungsnetze gelieferten Stroms bei den regionalen oder den Verbundunternehmen ein. (vgl. Literaturverzeichnis: Grundlegendes über Strom)

3. Der Strommarkt vor der Liberalisierung

3.1. Volkswirtschaftliche Betrachtung

3.1.1. Produktions- und Standortfaktor

Die Stromversorgung ist im Laufe der Zeit zu einem wichtigen Standortfaktor für das produzierende Gewerbe geworden. Durch die monopol- und produktionsbedingt hohen Strompreise war die Wettbewerbsfähigkeit der BRD im Hinblick auf die Ansiedlung energieintensiver Produktionsbetriebe stark eingeschränkt. Andererseits konnten sich die Abnehmer auf eine sichere und ausbaufähige Stromversorgung verlassen. Ein Standortvorteil für Unternehmen, bei denen Stromkosten eine untergeordnete Rolle in den Fixkosten darstellten, da in Deutschland der Anteil der Strombezugskosten am Bruttoproduktionswert im Durchschnitt nur etwa 1,3% (vgl. Literaturverzeichnis: Netznutzungsgebühren) beträgt.

3.1.2. Investitionen und Arbeitsplätze

Die Stromwirtschaft hatte dank der gleichbleibend guten Ertragslage stets genug Kapital für Investitionen in ihren Unternehmen bereit. Modernisierungen, Ausweitung von Kapazitäten und Netzen sowie der Umweltschutz konnten in der Regel auf bestmögliche Art und Weise vollzogen werden. Dabei waren die Stromunternehmen einer weitgehenden behördlichen Aufsicht unterstellt, die die Investitionen kontrollierte und genehmigte. Im Lauf der Zeit schuf die Stromindustrie damit viele sichere, gut bezahlte und heimatnahe Arbeitsplätze.

3.1.3. Die Sicherheit der Anlagen und deren Umweltschutz

Dieses qualifizierte Personal, ständige Nachrüstungen und Verbesserungen garantierten ein hohes Maß an Sicherheit bei allen Kraftwerken und technischen Anlagen. Als der Umweltschutz allmählich ein Thema in der Öffentlichkeit wurde, nahmen die EVUs dies auch in ihren Prioritäten auf. Die hohen deutschen Umweltauflagen wurden erfüllt und man berücksichtigte ökologische Aspekte bei der Planung neuer Anlagen. Für die Entwicklung und Nutzung neuer regenerativer Energiequellen bestand allerdings geringes Interesse bei den Stromversorgern, da sie die Erzeugung nur verteuert und den Gewinn geschmälert hätte.

3.1.4. Beteiligungen von Bund, Länder und Gemeinden

In der Vergangenheit befanden sich annähernd zwei Drittel der Unternehmen der öffentlichen Stromversorgung im Besitz der öffentlichen Hand, d.h. dass Gemeinden, Länder oder Bund einen Kapitalanteil von 95% und mehr besaßen. Durch ihre gewinnbringenden Beteiligungen an Stadtwerken konnten Städte und Gemeinden Verluste defizitärer Bereiche, wie z.B. der Verkehrsbetriebe, ausgleichen. Es bestand also die Möglichkeit der Quersubvention. Die Länder waren häufig mit mehreren Prozent an den wirtschaftlich bedeutenderen Regionalversorgern beteiligt und konnten mit ihren Gewinnbeteiligungen ebenfalls andere Teile ihres Haushalts subventionieren.

Mit den Beteiligungen an den Stromversorgern war auch Einfluss in die Firmenpolitik möglich, um sie im Sinn des öffentlichen Interesses mitzugestalten.

3.2. Betriebswirtschaftliche Betrachtung

3.2.1. Angebot / Nachfrage

Jahrzehntelang hatte der Strommarkt eine Sonderstellung in der deutschen Wirtschaft.

Bedingt durch ihre Monopolstellung mussten die Anbieter den Strom nicht im eigentlichen Sinne verkaufen, er wurde vielmehr zugeteilt. Die Abnehmer auf der anderen Seite waren gezwungen, bei dem jeweils für ihren Standort zuständigen Monopolisten zu kaufen. Bei ungünstigen Preisen oder Vertragskonditionen hatten sie nicht die Möglichkeit, einen anderen Anbieter zu wählen. Infolge der Abhängigkeit von einem Anbieter war der sich den Nachfragern bietende Verhandlungsspielraum entsprechend gering. Lediglich industriellen Großabnehmern wurden Sonderkonditionen zugestanden, während Haushalte und Kleingewerbe den festgesetzten und behördlich genehmigten Tarif bezahlen mussten.

3.2.2. Wettbewerb

Ein Wettbewerb unter den Stromanbietern, im eigentlichen Sinn, fand nicht statt, da sie den Markt für die Stromversorgung unter sich aufgeteilt hatten und es vertraglich und gesetzlich vereinbart war, dass kein Energieversorgungsunternehmen (EVU) außerhalb seines Gebietsmonopols Strom anbot. Lediglich in Konkurrenz zu anderen Energieformen entstand ein Wettbewerb für die Stromanbieter. Dies war vor allem im Bereich der Wärmeerzeugung der Fall, wo es den Nachfragern möglich war, Strom durch andere Energieträger zu ersetzten. Eine direkte Art von Konkurrenz stellte außerdem die Eigenerzeugung von Strom durch die Nachfrager dar. Diese Alternative zum Einkauf beim Monopolisten nutzten in erster Linie Industrieunternehmen, die eigene Kraftwerke betrieben und so einen Großteil des Energiebedarfs ihrer Produktionsbetriebe decken konnten.

3.2.3. Marketing

Wegen der Struktur der Stromwirtschaft mussten die Anbieter ihr Produkt Strom nicht im eigentlichen Sinn vermarkten oder verkaufen, sondern lediglich ihren Kunden zuteilen. Marketingmaßnahmen waren somit nur in sehr geringem Umfang nötig, da der Kundenstamm und die Abnahmemenge durch die Gebietsmonopole weitgehend gesichert waren. Die Produktpolitik beschränkte sich darauf, ein Sortiment, bestehend aus Nacht- und Tagstrom anzubieten.. Im Bereich Distributionspolitik wurden im Laufe der Jahre die Netze immer weiter ausgebaut, die Verkaufsorgane und Absatzwege blieben identisch. Die Preispolitik bestand hauptsächlich darin, spezielle Schwachlast-, Leistungs- und Großabnehmertarife einzurichten. Die Zahlungsbedingungen waren für alle Abnehmer identisch. Kommunikationspolitische Maßnahmen waren größten Teils auf die Bereiche Öffentlichkeitsarbeit und Imagewerbung beschränkt. Es wurden z.B. Informationszentren und Museen eingerichtet, Vereine und Hochschulen gesponsert, sowie in geringem Umfang Plakat- und Printmedienwerbung betrieben. Verkaufsförderung fand so gut wie nicht statt.

3.2.4. Umsatz / Gewinn

Allen Stromversorgern gemein, war die sehr gute Ertragslage in ihrem Hauptgeschäftsfeld, dem Verkauf von Strom. Die beständige Nachfrage bei festen Preisen bescherte den konkurrenzlosen Anbietern hohe Umsätze und Gewinne, da sie die Produktion einer Kilowattstunde (kWh) nur ca. 5 Pfennig kostete, die kWh- Verkaufspreise hingegen im Schnitt 31 Pfennig betrugen. Allerdings hatten die Stromversorger nicht die Möglichkeit, in ihrem Kerngeschäft zu expandieren. Umsätze und Gewinne stagnierten auf einem konstanten Niveau, bei dem ihr festgelegtes Versorgungsgebiet gesättigt war, der Strommarkt war annähernd statisch. Aber die mit dem Verkauf von Strom erwirtschafteten Gewinne waren so hoch, dass sie in diesem Sektor nicht mehr sinnvoll reinvestiert werden hätten können, und somit den Unternehmen die Möglichkeit boten, in andere Geschäftsfelder zu expandieren. Ein belegendes Beispiel vor der Liberalisierung waren RWE, VEBA und VIAG, die Muttergesellschaften von RWE Energie, Preussen-Elektra und Bayernwerk. Vor ca. 100 Jahren als reine Energiedienstleister gegründet, wurden diese drei Firmen im Lauf der Zeit zu Mischkonzernen.

3.2.5. Betriebsführung

Aufgrund der oben geschilderten guten Ertragslage wurden über Jahrzehnte kaum harte Rationalisierungs- oder Einsparungsmaßnahmen getroffen. Dies führte zu öffentlich rechtlichen Strukturen, d.h. es wurde mehr Personal beschäftigt als nötig und nicht mit maximaler Kosteneffizienz produziert. Die Verwaltungs- und sonstigen Kosten lagen ebenfalls unnötig hoch, da die Anbieter häufig nicht sehr sparsam wirtschafteten, sondern z.B. repräsentative, große Verwaltungsgebäude in Innenstadtlagen (RWE) bauten und unproduktive Kraftwerke nicht vom Netz nahmen. Durch diesen geringen Kostendruck konnten die Stromversorger andererseits qualifiziertes Personal bei guter Bezahlung beschäftigen, einen ortsnahen technischen Service, sowie hohe Versorgungssicherheit und Stromqualität sicher stellen. Es bestand keine Veranlassung, die gewachsenen und bewährten Strukturen zu ändern. Deshalb existierten viele kleine eigenständige Energieversorgungsunternehmen oder Tochterunternehmen, oftmals mit Beteiligungen von Ländern und Gemeinden. Erzeugung, Stromnetze und Verteilung waren zumeist in einem Betrieb zusammengefasst. (vgl. Literaturverzeichnis: die jeweiligen Betriebe)

4. Phasen der Liberalisierung

4.1.Vorgeschichte und Planung

Anfang der neunziger Jahre liberalisierten Großbritannien und die skandinavischen Länder ihre Strommärkte. Die Märkte für Produktion und Endverteilung wurden für konkurrierende private Anbieter geöffnet, während man die Höchstspannungsnetze in einer staatlichen Gesellschaft zusammenfasste. Hier zeigte sich, dass die Preise für Industriestrom im Wettbewerb tatsächlich deutlich zurückgingen und der Preiswettbewerb zu einem schnellen Strukturwandel in der Stromwirtschaft führte. Auch in Deutschland wurde die Vorstellung vom natürlichen Monopol der Stromversorger zunehmend in Frage gestellt. In einer öffentlichen Diskussion kritisierten vor allem Vertreter der Industrie die vergleichsweise hohen Strompreise als Wettbewerbsnachteil und forderten eine Änderung der bestehenden Ordnung. Ein vom Wirtschaftsministerium 1994 erstellter Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Energiewirtschaftsgesetzes wurde zurückgestellt, da parallel zur deutschen Diskussion auf europäischer Ebene eine Vereinheitlichung des Energierechts angepackt worden war mit dem Ziel, einen Binnenmarkt für Strom und Gas zu schaffen.

4.2.Vorgaben der Europäischen Union (EU)

Nach schwierigen politischen Verhandlungen einigten sich die Wirtschafts- und Energieminister der Europäischen Union im Juni 1996 auf eine Richtlinie zur Liberalisierung des Strommarktes. Die Regelung 96/92/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 1996 trat Anfang 1997 in Kraft (vgl. Literaturverzeichnis: Richtlinie 96/92/EG ) und sollte von den beteiligten Ländern innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden. Vorgesehen war eine schrittweise Öffnung der nationalen Strommärkte, und zwar bis 1999 um mindestens 23%, bis zum Jahr 2000 um ca. 27% und bis 2003 um ca. 33%. Mit der Stromrichtlinie werden „gemeinsame Vorschriften für die Elektrizitätserzeugung, -übertragung und - verteilung erlassen. Sie regelt ferner die Organisation und Funktionsweise des Elektrizitätssektors, den Marktzugang, die Kriterien und Verfahren für die Ausschreibungen und die Vergabe von Genehmigungen, sowie den Betrieb von Netzen“ (Artikel 1 dieser oben genannten Richtlinie). Die EU wollte durch mehr Wettbewerb ein Sinken der Energiepreise erreichen, um die europäische Wirtschaft insgesamt konkurrenzfähiger zu machen.

4.3.Ergänzungen zum Energiewirtschaftsgesetz(EnWG)

Die deutsche Neuregelung ging indessen über die Vorgaben aus Brüssel hinaus. Sie begnügte sich nicht mit einer abgestuften, zunächst auf Großverbraucher beschränkten Öffnung des Marktes, sondern entließ die Stromwirtschaft von einem Tag auf den anderen in den vollen Wettbewerb durch das „Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrecht“, das am 29. April 1998 in Kraft trat. Durch die Änderung des EnWG hat sich ein Großteil der rechtlichen Grundlagen für den Handel sowie für den Transport und die Erzeugung von Strom geändert, was im folgenden durch einen kurzen Vergleich des alten und neuen Rechts dargestellt werden soll.

4.3.1. Aufhebung festzugeteilter Gebiete

In der Vergangenheit galt für die deutsche Stromversorgung das Prinzip der geschlossenen Versorgungsgebiete. Abgesichert waren diese Gebiete durch Konzessions- und Demarkationsverträge (vgl. Literaturverzeichnis: Konzessions- und Demarkationsverträge), die vom Kartellverbot freigestellt waren. Diese Freistellung wird durch das Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts aufgehoben. Dadurch wird der Bau zusätzlicher und paralleler Versorgungsleitungen ermöglicht. Die Netzbetreiber sind zudem verpflichtet, fremden Stromerzeugern die Nutzung des Netzes per Durchleitung zu gestatten.

4.3.2. Durchleitungsverpflichtung

Nach altem Recht war ein Durchleitungsbegehren nur im Rahmen der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht durchsetzbar. Der Kunde bzw. Konkurrent musste nachweisen, dass die Durchleitung beim Gebietsversorger möglich und diesem zumutbar war. Nach neuem Recht ist die Durchleitung der Regelfall, die Beweislast wurde umgekehrt: Ist die Netznutzung durch einen weiteren Stromlieferanten nicht möglich, oder nicht zumutbar, so muss der Netzbetreiber dies beweisen und schriftlich begründen (vgl. Literaturverzeichnis: Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts vom 24. April 1998). In ersten Urteilen nach neuem Recht wurden bereits empfindliche Geldstrafen gegen Netzbetreiber verhängt, die Drittanbietern den Zugang zu ihren Netzen verwehrten.

4.3.3. Umweltschutzbestimmungen

Das Stromeinspeisungsgesetz, ein Nebengesetz des EnWG, verpflichtete die Versorger in der Vergangenheit, Strom aus erneuerbaren Energiequellen abzunehmen und hierfür verhältnismäßig hohe gesetzlich festgelegte Vergütungssätze zu bezahlen. Durch das Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts wurden die Zielbestimmungen des EnWG um den Schutz der Umwelt erweitert. Der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme- Kopplungsanlagen und Biomasse wird besondere Bedeutung beigemessen, und die subventionierende Vergütung für die Einspeisung von Strom aus regenerativen Energien bleibt erhalten. Konkret geschieht dies mittels drei verschiedenen Stellhebeln.

Zum einen die Ökosteuer (hier: Stromsteuer; vgl. Literaturverzeichnis: Stromsteuer), die seit 1.1.2001 mit 3,0 Pfennig pro KWh aufgeschlagen wird und jährlich um 0,5 Pfennig zunimmt. Das Gesetz zur Förderung erneuerbarer Energien (vgl. Literaturverzeichnis: EEG) sieht Mindestpreise für die Einspeisung von Strom aus regenerativen Quellen vor. So müssen die Versorgungsunternehmen zum Beispiel Fotovoltaik-Strom mit 99 Pfennig pro KWh vergüten, bei Windkraft-Strom sind es 17,6 Pfennig. Schließlich noch das Gesetz zur Förderung von Kraft-Wärme-Kopplung (vgl. Literaturverzeichnis: KWK), in denen zusätzlich zur Stromerzeugung anfallende Wärme zu Heizzwecken genutzt wird. Der vorgeschriebene Abnahmepreis liegt hier bei 9 Pfennig je kWh.

4.3.4. Versorgungspflicht

Die allgemeine Anschluss- und Versorgungspflicht sowie die Preisaufsicht für die allgemeinen Tarife bleiben in vollem Umfang erhalten. Die Gebietsstromversorger sind also nach wie vor verpflichtet, jeden, der seinen Standort in ihrem (ehemaligen) Versorgungsgebiet hat und dies wünscht, mit Strom zu beliefern.

4.3.5. Unbundling

Während in der Vergangenheit oft ein Stromversorger vom Kraftwerk bis zur Steckdose zuständig war, müssen nun nach neuem Recht getrennte Konto- und Bilanzführungen für die Bereiche Stromerzeugung, Netz und Vertrieb erstellt werden. So können die tatsächlichen Kosten des Netzbetriebs ausgewiesen werden, um das angemessene Entgelt für die Durchleitung ermitteln zu können.

4.4.Die Verbändevereinbarung

4.4.1. Von der Durchleitung zur Netznutzung

Der Begriff Durchleitung bringt zum Ausdruck, dass eine bestimmte Menge Strom vom Anbieter zum Abnehmer fließen würde. Technisch-physikalisch ist Strom aber nicht von stofflicher Beschaffenheit. Die freien Elektronen stoßen sich innerhalb des Stromleiters gewissermaßen an und sorgen so mit annähernd Lichtgeschwindigkeit für die Fortpflanzung der Spannung. Aufgabe des Netzbetreibers ist es, den Ausgleich zwischen Einspeisung und Abnahme zu regeln. Für diese Systemdienstleistung, für Bereitstellung und Nutzung der Netzinfrastruktur ist vom Stromhändler ein Netznutzungsentgelt zu entrichten.

4.4.2. Die Verbändevereinbarung I

Im Unterschied zu anderen europäischen Ländern wurden die Einzelheiten der Netznutzung und des Entgelts nicht von einer Bundesbehörde festgelegt. Nach dem Grundprinzip der freien Marktwirtschaft wurde es den Partnern am Strommarkt überlassen, geeignete und sachgerechte Lösungen zu schaffen. Am 2. April 1998 unterzeichnete die Vereinigung Deutscher Elektrizitätswerke (VDEW), der Bundesverband der Industrie (BDI) und der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK) die sog. „Verbändevereinbarung I zur Bestimmung von Durchleitungsentgelten“ (vgl. Literaturverzeichnis: Verbändevereinbarungen). Die festgelegten Bedingungen erlaubten jedoch in der Praxis nur den Lieferantenwechsel von Großkunden, da erst noch aufwendige Messeinrichtungen beim Endverbraucher nötig waren.

4.4.3. Die Verbändevereinbarung II

Nachdem im Sommer 1999 auch Kleingewerbe und Haushalte von Billig- Stromanbietern umworben wurden, musste eine praktikable Lösung für das Massengeschäft gefunden werden. Mit der Verbändevereinbarung II, an der diesmal auch der Verband der Regionalversorger und Stadtwerke beteiligt waren, wurden ab Januar 2000 wesentliche Vereinfachungen eingeführt. Mit der Verwendung repräsentativer Lastkurven wurde eine praktikable Lösung für das Massengeschäft mit Haushalten und sonstigen Kleinkunden gefunden, die aufwendige Messeinrichtung beim Endverbraucher entbehrlich macht. Zudem wurde festgelegt, dass der Nutzer einen Punkttarif bezahlt, der unabhängig von der Entfernung ist. Die Netznutzungskosten werden von jeder Spannungsebene auf die nächste weitergewälzt, so dass das Entgelt für den Endverbraucher die Nutzung sämtlicher beim Transport in Anspruch genommener Spannungsebenen abdeckt (max. 7, von 380KV - 0,4KV). Die Ermittlung des Netznutzungsentgeltes erfolgt nach Vorgaben von jedem Netzbetreiber auf Basis seiner Kosten für Anschaffung und Betrieb des Netzes. Die Berechnung des Netznutzungsentgeltes muss nachprüfbar und der Preis für alle Netznutzer gleich sein. (vgl. Literaturverzeichnis: Verbändevereinbarungen)

5. Der Strommarkt nach der Liberalisierung

5.1.Betriebswirtschaftliche Betrachtung

5.1.1. Angebot / Nachfrage

Es wäre vermessen zu behaupten, man könne heute schon mit Gewissheit voraussagen, wie sich die Liberalisierung des Strommarktes zukünftig noch auswirken und die deutsche Stromwirtschaft in zehn Jahren aussehen wird. Bisher ist jedoch festzustellen, dass sich die Situation auf dem Strommarkt zu Gunsten der Verbraucher geändert hat. Einer stagnierenden Nachfrage steht ein Überangebot an Strom gegenüber. Ein Missverhältnis, das sich für die Stromkunden günstig einpendeln wird, bis sich Angebot und Nachfrage wieder einigermaßen angleichen. Denn die hohen, früher gesetzlich vorgeschriebenen Überkapazitäten an Strom drücken jetzt durch die neue marktwirtschaftliche Ordnung den Preis nach unten. Daneben sind auch noch eine Vielzahl neuer Stromanbieter entstanden, also zusätzliche Konkurrenten auf dem Strommarkt. Durch diesen Angebotspluralismus kann jeder Nachfrager nun mehr frei entscheiden, welchen Anbieter er wählen will. Aber nicht nur das Verhältnis Anbieter- Nachfrager hat sich geändert, sondern auch die geschäftlichen Beziehungen unter den Stromversorgern. Ein neues und wichtiges Geschäftsfeld, der Stromhandel, entstand mit der Liberalisierung. Alle größeren Unternehmen der Branche legten sich eigene Stromhandelsabteilungen zu oder gründeten Stromhandelsgesellschaften. Daneben betätigen sich unabhängige Stromhändler, die weder über Kraftwerke noch über eigene Leitungen noch über eigenen Bedarf verfügen. Im Zuge der weiteren Entwicklung wurden Pläne für die Errichtung einer oder mehrerer europäischer Strombörsen geschmiedet. Nach anfänglichen Kontroversen über Sinn und Notwendigkeit einer solchen Einrichtung für den Stromhandel, startete bereits im Juni 1999 die „APX - Amsterdam Power Exchange“ (vgl. Literaturverzeichnis: APX) als Handelsplatz für kurzfristige Stromlieferungen. Alsbald folgten weitere Börsen in Frankfurt am Main und Leipzig, die jetzt den optimalen Treffpunkt für Stromangebot und Nachfrage der Energieversorger darstellen. (vgl. Literaturverzeichnis: Stromdaten; Grundlegendes über Strom)

5.1.2. Wettbewerb

Nach Inkrafttreten des neuen Energierechts kam der Wettbewerb wesentlich schneller in Fahrt, als zunächst erwartet worden war. Schon bald bröckelte es überall im überkommenen Gefüge der deutschen Stromwirtschaft. Die Strompreise sanken nicht nur für Industriekunden erheblich, sondern bald auch für gewerbliche Kunden. So haben die Strompreise für Industriekunden seit 1998 um durchschnittlich 30% nachgegeben. Auch den Haushalten, die der Wettbewerb schließlich im Sommer 1999 erreichte, wurden Preisabschläge von 10% beschert. Doch nicht allein über den Preis, der natürlich in erster Linie ausschlaggebend ist, versuchen die Stromversorger Kunden zu gewinnen. Differenzierte Tarifsysteme, die eine viel individuellere Auswahl ermöglichen, längere Zahlungsfristen für die Stromrechnungen und Rabattsysteme kamen alsbald als Wettbewerbsmittel hinzu. Unter dem Druck des Wettbewerbs wird deshalb auf allen Ebenen reorganisiert, rationalisiert, kooperiert und fusioniert. Schon sind etliche traditionsreiche Namen verschwunden, die bis zu einem Jahrhundert lang ihren festen Platz auf der Karte der deutschen Stromversorgung hatten. Das ehemals gemütliche Nebeneinander der Stromversorger wich scharfer Konkurrenz, im plötzlich entstandenen Kampf um Marktanteile und Kunden. (vgl. Literaturverzeichnis: Stromdaten; Grundlegendes über Strom)

5.1.3. Marketing

Durch die Einführung des Wettbewerbs standen die Stromanbieter jeweils nach endgültiger Klärung der Durchleitungsfrage in Konkurrenz zu ihren ca. 1000 Mitbewerbern. Im Kampf um Kunden und die Erhöhung der Absatzmengen spielten die Einführung bzw. der Ausbau einer Marketingstrategie die wichtigste Rolle. Da Strom ein homogenes, zeitlich nicht gebundenes und nicht lagerbares Gut ist, ist die Gefahr der Bildung eines vollkommenen Marktes groß, was den Preis zum alleinigen Entscheidungskriterium werden ließe. Durch gezielte Marktbearbeitung müssen die Anbieter versuchen, dieser Entwicklung entgegenzuwirken und den Markt durch die Schaffung von Präferenzen unvollkommen zu gestalten. So entbrannte mit großem Aufwand eine Werbeschlacht, die ohne Beispiel war in der Geschichte der Stromwirtschaft. Schon im ersten Halbjahr 1999 erhöhten die Energieversorger ihre Werbeausgaben um rund 81% und waren erstmals unter den werbeaktivsten Branchen vertreten. Den meisten Verbrauchern ist die Liberalisierung des Strommarktes wohl durch die Werbekampagnen zahlreicher Anbieter und deren Vertriebspartner aufgefallen. Den höchsten Auffälligkeitswert erzielte hierbei die Yello Strom GmbH mit ihrer Kampagne „Strom ist gelb“, und Prominenten Werbeträgern, wie z.B. Franz Beckenbauer. Aber nicht nur die Yello Strom GmbH, sondern auch E.ON griff tief in die Werbetrommel. Vor allem mit ihrem neuartigem Konzept E.ON MixPower sind sie momentan in den Medien stark vertreten (Veronica Ferres oder Arnold Schwarzenegger). Je nach Zielgruppe benutzen die Anbieter unterschiedliche Konzeptionen und Vertriebsstrukturen. (vgl. Medien & Literaturverzeichnis: die jeweiligen Betriebe)

5.1.4. Werbung um gewerbliche oder private Kunden

Die gewerblichen Abnehmer richten sich bei der Wahl ihres Stromanbieters nach rationalen Kriterien mit einer beschränkten Gruppe von Entscheidungsträgern. Die auf diese Abnehmergruppe ausgerichtete Werbekonzeption besteht daher hauptsächlich in gezielten Mailings. Hierdurch werden Streuverluste und der Unmut der privaten Kleinabnehmer vermieden. Die Werbung um die gewerblichen Abnehmer hat als Hauptargumente den Preis und die Liefersicherheit.

Wesentlich aufwendiger und vielseitiger sind die auf private Endverbraucher ausgerichteten Werbekonzepte. Hier hat sich eine Flut gegeneinander ausgerichteter Werbekampagnen herausgebildet, die in ihrer Aggressivität mit den Kampagnen der Automobilvermieter und Telekommunikationsanbieter vergleichbar sind. Die Hauptwerbeträger sind hier Printmedien, Rundfunk, Fernsehen, Internet und Plakate. Da die Endverbraucher in der Regel nicht nach rein rationalen Kriterien entscheiden, werden in den Kampagnen nicht nur der Preis, sondern auch emotionale Kriterien verwendet, wie z.B. angebliche Farben- oder Qualitätsunterschiede beim Strom. Ziel dieser Art der Werbung ist die Etablierung von Strom als unverwechselbares Markenprodukt. Ein Beispiel für eine sehr gelungene Kampagne dieser Art ist die der Yello Strom GmbH, und Umfragen zufolge glauben mittlerweile tatsächlich 28% aller Deutschen, dass Strom gelb ist. Wochenlang sah man in allen Medien Anzeigen mit der Botschaft „Strom ist gelb“. In der nächsten Stufe wurde bekannt gegeben, dass es sich hierbei um „Markenstrom“ der ENBW handelte, weitere vier Wochen später wurde das erste Mal mit dem „19/19“-Tarif geworben (19,- DM Grundgebühr pro Monat, 19 Pf pro kWh). Später folgte dann auch noch eine weitere Preiskampagne: Wenn man sich bis zum 31.12.2001 angemeldet hat, bekam man den günstigen Strom noch für das komplette Jahr 2002, ansonsten muss man schon den teureren Preis bezahlen. (vgl. Medien & Literaturverzeichnis: die jeweiligen Betriebe)

5.1.5. Umsatz / Gewinn

Im rasanten Wettbewerb schmolzen die Gewinnmargen der Energieversorger durch stetig sinkende Einnahmen und erhöhte Ausgaben dahin. Der Preisverfall auf dem Strommarkt, dagegen zusätzliche Kosten wie Marketing und Unternehmensrestrukturierungen bescherten den Stromversorgern schmerzliche Einbußen. Die jahrelang gesicherten Umsätze und Gewinne erfuhren nun zum ersten Mal die Dynamik eines offenen Marktes mit Wettbewerb. Dementsprechend sank bei weitgehend gleichem Absatz an Kilowattstunden 1999 der Umsatz der deutschen Elektrizitätswirtschaft gegenüber dem Vorjahr um fast ein Fünftel von 80 Mrd. DM auf rund 65 Mrd. DM. So fielen in der ersten Zeit nach der Liberalisierung beständig die Aktienkurse von Unternehmen, deren Hauptgeschäftsfeld Strom ist. (vgl. Literaturverzeichnis: Stromdaten)

5.1.6. Betriebsführung

Wegen dieser dramatischen Entwicklung war die Stromwirtschaft gezwungen, alle Mittel zur Kostensenkung und Gewinnmaximierung auszuschöpfen. Auf breiter Front wurde nun rationalisiert, fusioniert und kooperiert um moderne marktwirtschaftliche Strukturen zu bilden. Strengere Maßstäbe für den Aufwand an Technik und Personal mussten angelegt werden. So verringerten die deutschen Stromversorger schon 1997 die Zahl der Beschäftigten um rund 7000 auf 171.000 (vgl. Literaturverzeichnis: Grundlegendes über Strom).

Während die Liberalisierung die kleinen Anbieter zu Übernahmekandidaten werden lässt bzw. zu Fusionen zwingt, gibt sie den größeren Anbietern erst die Möglichkeit zur Expansion. Mit 132 Milliarden kWh verkauften Strom pro Jahr war die RWE Energie AG 1998 mit Abstand Deutschlands größter Stromanbieter. Eine Fusion mit einem anderen Anbieter wäre bisher von der deutschen Kartellbehörde verboten worden, da jetzt aber das europäische Kartellamt zuständig ist, wurde die Fusion von RWE und VEW, genauso wie die von VIAG und VEBA zur E.ON AG möglich. In der Umsetzung der neuen Liberalisierungsvorschriften zur getrennten Rechnungslegung für die Bereiche Stromerzeugung, Netze und Vertrieb gingen viele Unternehmen gleich einen Schritt weiter. Die einzelnen Geschäftsfelder wurden in rechtlich selbständige Unternehmen aufgeteilt und miteinander verknüpft, die für die strategische Führung des Gesamtkonzerns zuständig ist (RWE, E.ON). Diese rechtliche und wirtschaftliche Verselbstständigung der einzelnen Geschäftsbereiche ermöglicht wiederum deren Zusammenschluss mit gleichgearteten Geschäftsbereichen anderer Konzerne, wodurch bei der Stromerzeugung oder beim Netzbetrieb völlig neue Konfigurationen entstehen können. (vgl. Literaturverzeichnis: Stromdaten; die jeweiligen Betriebe)

5.2.Volkswirtschaftliche Betrachtung

5.2.1. Produktions- und Standortfaktor

Neben den gewichtigen betriebswirtschaftlichen Folgen der Liberalisierung ergeben sich dazu analog auch volkswirtschaftliche Auswirkungen durch die Änderung der Kapitalströme. So müssen Haushalte und Unternehmen nun weniger Kapital für den Bezug von Strom aufwenden. Durch die resultierende Erhöhung der Kaufkraft und des verfügbaren Einkommens könnten Erhöhungen der Investitionsgüter-, Konsumgüter-, Staats- und Auslandsnachfrage entstehen, die vervielfacht durch den Multiplikatoreffekt der ganzen Wirtschaft zugute kämen. Strom als die Schlüsselenergie für die Dienstleistungs- und Wissensgesellschaft des 21. Jahrhunderts wird in Zukunft in seiner Bedeutung als Infrastrukturfaktor stark zunehmen. Deshalb begünstigen die gefallenen Stromkosten die gesamte Wirtschaft, insbesondere natürlich die energieintensiven Industriezweige. Die Produktion wird günstiger, somit können die Produkte billiger und wettbewerbsfähiger produziert und verkauft werden. Die deutsche Wirtschaft wird dadurch EU weit und international wettbewerbsfähiger gemacht. Auf der anderen Seite haben die Stromanbieter, um Kosten zu senken, den vormals ausgezeichneten technischen Service und die hohen Reservekapazitäten reduziert. Die Auswirkungen dieser Maßnahmen werden jedoch erst mit zeitlicher Verzögerung einsetzen.

5.2.2. Investitionen und Arbeitsplätze

Die Kehrseite dieser schönen, neuen Stromwelt sind Entlassungen, Standortschließungen und verringerte Sozialstandards. Denn eines haben Personalabbau und Unternehmensumstrukturierungen, Kraftwerkstillegungen, Fusionen und Beteiligungen gemeinsam: Jobs gehen verloren, Sozialstandards werden heruntergefahren. So senkten die Stromversorger bereits im Hinblick auf die Liberalisierung die Zahl ihrer Beschäftigen von 217.590 (1992) auf 164.000 (1998), was einen Abbau von ca. 25% der Stellen bedeutet (vgl. Literaturverzeichnis: Grundlegendes über Strom). Neben der erhöhten Arbeitslosenzahl, die den Staatshaushalt belastet, schwächen auch die verminderten Investitionen der Stromunternehmen die Wirtschaft. 1998 lagen die Investitionen der Elektrizitätswirtschaft mit etwa 10,3 Mrd. DM um 11% niedriger als im Vorjahr. Der Schwerpunkt der Investitionstätigkeit lag hierbei auf den Übertragungs- und Verteilungsnetzen. Die Investitionen betrugen hier 5,3 Mrd. DM, dies entspricht einem Rückgang um 10,7%. Für Bau, Erneuerung und Nachrüstung der Kraftwerke wurden rund 3,2 Mrd. DM ausgegeben, damit gingen die Investitionen im Erzeugungsbereich im Vergleich zum Vorjahr um rund 9% zurück. Investiert wird nun lieber in die Akquisition von Konkurrenten, aber auch von Gas- und Wasserversorgern (vgl. Literaturverzeichnis: Grundlegendes über Strom).

5.2.3. Die Sicherheit der Anlagen und deren Umweltschutz

Die verminderten Investitionen in die Strominfrastruktur haben eine sinkende Anlagensicherheit und Qualitätsreduzierung zur Folge. Sicherheit ist teuer, und auf einem Markt, der hauptsächlich über den Preis konkurriert, ist finanzieller Aufwand für Sicherheit ein übermäßiger Luxus, auf den man so weit es geht zu verzichten sucht, um die Kosten niedrig zu halten und wettbewerbsfähig zu bleiben. Technische Wartungen und Systempflege sowie das dafür erforderliche Servicepersonal müssen auf einem möglichst kostengünstigen, also niedrigen Niveau gehalten werden. Auch der Umweltschutz wird, weil teuer, auf der Prioritätenliste nach unten rutschen. Außer es handelt sich um den seit der Liberalisierung neu entstandenen kleinen, aber feinen Markt für Ökostrom. Dabei handelt es sich um Angebote für umweltbewusste Kunden, die sich die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien (Wasser, Wind, Sonne, Biomasse) oder aus Kraft-Wärme-Kopplung einen Aufpreis auf die Kilowattstunde kosten lassen. Bestes Beispiel hierfür stellt die E.ON AG mit ihrer Kampagne „E.ON. Mix Power“ dar, bei der sich der Kunde selbst entscheiden kann, aus welchen Energiequellen und zu welchem Preis er seinen Strom beziehen will. Inzwischen bieten alle Anbieter unter anderem Ökostrom an, er ist wenig (24,99 Pf/KWh, Ares Sunflower) bis erheblich (99,00 Pf/KWh, Solar World AG) teurer als der nicht produktionsbezogene Strom. Bisher ist der Marktanteil des Ökostrom noch sehr gering. Die Zukunft wird zeigen, ob die Verbraucher bereit sind, für den schonenden Umgang mit der Umwelt höhere Preise zu bezahlen (vgl. Literaturverzeichnis: Ares Sunflower; Solar World AG; E.ON).

6. Aussichten für die Zukunft

6.1.Netznutzungsgebühren

Der strittigste Punkt unter den Stromversorgern sind nach wie vor die Netznutzungsgebühren. Die in der Verbändevereinbarung II von den Anbietern vereinbarten einheitlichen Sätze sind bei weitem noch nicht praktisch umgesetzt worden (siehe 4.3.3.). Wie der VDEW ermittelte, differieren die Entgelte für die Übertragung um bis zu 1100%, von 1,31 Pfennig bis zu 14,58 Pfennig pro kWh (vgl. Literaturverzeichnis: Netznutzungsgebühren), teilweise haben Netzinhaber auch noch gar keine Tarife für eine Durchleitung bekannt gegeben. Auch der VIK, Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft, befindet die derzeit geltenden Preise für die Stromdurchleitung als zu hoch und fordert eine generelle Senkung um 20%. Dessen Angaben zufolge liegen allein zwei Drittel der Angebote über den Richtwerten der allgemein gültigen Verbändevereinbarung II, die auch nach Auffassung der Kartellbehörden die Preisobergrenze definiert. Da die Netze noch die wirklich letzten Monopole der jeweiligen EVUs darstellen, benutzen viele Altmonopolisten den teilweise beträchtlichen Ertrag aus dem Durchleitungsgeschäft um so das tatsächliche Kerngeschäft, den Verkauf von Strom quer zu subventionieren. Somit gelingt es ihnen, viel günstigere und gewinnträchtigere Angebote zu erstellen auf Kosten des Wettbewerbs. Das Ziel muss sein, hier in Zukunft eine transparente, diskriminierungsfreie und einheitliche Lösung zu finden, ein ausgewogener Kompromiss, mit dem alle beteiligten Parteien leben können.

6.2.Den neuen Anbietern geht die Luft aus

Die nach der Liberalisierung neu entstandenen unabhängigen Stromanbieter haben es auf Grund der oben genannten Probleme sehr schwer, sich im hart umkämpften Strommarkt zu behaupten. Neben dem Problem des Stromerwerbs und der Durchleitung macht den neuen Versorgern vor allem die geringe Wechselbereitschaft der Kunden Kopfzerbrechen. Auch großangelegte Werbekampagnen und Kampfpreise seitens der neuen Anbieter haben an der Statik des Strommarktes wenig geändert. Schuld daran sind in den Augen der Newcomer wie Yello, Riva, Best Energy, Ares und Lichtblick vor allem die alten Konzerne, die nach ihrer Aussage eine knallharte Blockadepolitik betreiben. So müssen Neukunden häufig monatelang darauf warten, bis der preisgünstigere Strom endlich zur eigenen Steckdose fließen kann. Dafür müssen die neuen Anbieter dann meistens selbst noch tief in die Tasche greifen, da es ihnen derzeit unmöglich gemacht wird, einen konkurrenzfähigen Strompreis anzubieten ohne dabei selbst erhebliche Verluste in Kauf zu nehmen.

Einige der neuen Stromfirmen haben nach anfänglichen hochtrabenden Prognosen nun längst aufgegeben und mussten Konkurs anmelden, so wie die Europower Energy, Vossnet und Zeus Strom. Bis zu einer endgültigen Lösung dieser Probleme, falls es denn eine geben wird, werden sicher noch so manche Neulinge in der Strombranche wieder von der Bildfläche verschwinden. (vgl. Literaturverzeichnis: die jeweiligen Betriebe; Frankfurter Allgemeine Zeitung)

6.3.Das große Kraftwerksterben

Doch auch an den Großen der Branche geht der Wettbewerb nicht unbeschadet vorbei. Nach den drastischen Preisstürzen auf dem Strommarkt, die mit schmerzhaften Gewinneinbußen verbunden waren, haben die beiden größten deutschen Stromerzeuger, die RWE Energie AG und die E.ON Energie AG, eine massive Verringerung ihrer Kapazitäten angekündigt. Auf Druck der Finanzmärkte und schockiert durch das Ausmaß der vorangegangenen Preissenkungen sollen bis zum Jahr 2004 fünfzehn unrentable Kraftwerke mit einer Stromerzeugungskapazität von insgesamt knapp 10.000 MW stillgelegt werden. Denn Hauptgrund für die schlechte Ertragslage ist das derzeitig herrschende Überangebot an Strom, das europaweit auf mindestens 40.000 MW geschätzt wird. Von den Maßnahmen betroffen sind Braunkohlekraftwerke in Bayern ebenso wie Steinkohlemeiler im Ruhrgebiet sowie Öl- und Gaskraftwerke in Norddeutschland. Vorzugsweise wurden hier ältere Kraftwerke mit ungünstiger Kostenstruktur ausgesucht, die zu teuer, zu alt und nicht mehr wettbewerbsfähig sind. Mit diesen Stillegungen fallen zugleich in beiden Konzernen rund 2000 Arbeitsplätze weg, für die Unternehmen ein weiterer Synergieeffekt, für die Volkswirtschaft eine zusätzliche Belastung. Die Trendwende haben die beiden Konzerne, sowie Deutschlands Nummer drei, die EnBW, schon mit Ankündigungen für generelle Strompreiserhöhung zum 1.1.2001 gesetzt. Das Gros der Stromanbieter folgt dieser neuen Entwicklung, überall wird nun bald wieder an der Preisschraube gedreht. Auch Yello Strom kündigt ja bereits in Werbekampagnen in Funk und Fernsehen an, das ab November 2001 der Preis steigen wird, und man sich jetzt noch anmelden solle, damit man den Strom noch für ein Jahr zu dem günstigerem Preis bekommt. Begründet werden diese Erhöhungen seitens der Stromversorger größtenteils mit den finanziellen Mehrbelastungen durch die Ökosteuer, sowie die Gesetze zur Förderung der Kraft- Wärme-Kopplung und der regenerativen Energien. Auf der anderen Seite bieten sie den Stromversorgern natürlich die Möglichkeit, ihre Gewinnmargen wieder zu erhöhen und das Betriebsergebnis zu verbessern. (vgl. Literaturverzeichnis: die jeweiligen Betriebe; Stromdaten; Frankfurter Allgemeine Zeitung)

6.4.Konzentration der Strombetriebe

Mit der neuen Größe des Marktes wuchsen die Anforderungen an die Unternehmen, die sich in diesem Markt behaupten oder gar eine führende Rolle spielen wollen. Im Gefolge der Liberalisierung kam es deshalb zu Fusionen, die früher undenkbar gewesen wären, und zwar schon deshalb, weil sie das Bundeskartellamt mit Sicherheit untersagt hätte. Doch seit der Liberalisierung des deutschen Strommarktes haben sich die Konzernstrukturen in der Stromwirtschaft deutlich gewandelt, insbesondere an der Spitze der Strombranche. Aus den einstmals acht selbständigen deutschen Verbundunternehmen sind vier Blöcke geworden. RWE und VEW schlossen sich zu Europas Nummer 3, Preussen Elektra und Bayernwerk unter dem Namen E.ON Energie zu Europas Nummer 4 in Sachen Strom zusammen. Beim drittgrößten deutschen Stromer, der EnBW Energie Baden-Württemberg, könnte in diesem Jahr die Electricitè de France (EDF) kräftig mitmischen. Die vierte Kraft im Stromland Deutschland stammt aus Schweden, heißt Vattenfall und ist Mehrheitsaktionär des Hamburger Energieversorgers HEW, zudem auch das größte ostdeutsche Energieunternehmen Veag gehört. Diese Zusammenschlüsse und Fusionen sind die Reaktion auf die veränderten Rahmenbedingungen durch die Liberalisierung und die Suche nach der optimalen Betriebsgröße. Damit ist zwangsläufig eine Konzentration bzw. Reoligopolisierung verbunden, die allerdings wettbewerbsrechtlich nur bedenklich ist, wenn sie zur Entstehung oder Verstärkung marktbeherrschender Stellungen führt, eine Situation, die momentan nicht gegeben ist.

Diesem wirtschaftlichem Atavismus ist ein Preiskrieg unter den EVUs vorangegangen. Die für die Unternehmen verlustreichen Dumpingangebote hatten das Ziel, Konkurrenten vom Markt zu verdrängen. Am Ende stünden nach erfolgreicher Verdrängung bzw. Akquisition der Konkurrenz wenige Oligopole, die dann die Preise diktieren und wieder in die Höhe treiben könnten. Vielleicht haben sich ja die Verbraucher zu früh gefreut und müssen in fünf Jahren mehr bezahlen als heute? (vgl. Literaturverzeichnis: die jeweiligen Betriebe: Frankfurter Allgemeine Zeitung)

7. Angst vor Energiemangel

Heutzutage kann man noch nicht so genau sagen, wie sich der Strommarkt in Deutschland entwickeln wird. Vorerst profitieren die Verbraucher von den momentan noch günstigen Angeboten der vielen Stromanbieter. Ob dies aber auch in Zukunft so bleiben wird, dahinter steht ein großes Fragezeichen, denn wir wissen nicht, wie sich der Markt im Laufe der Zeit entwickeln wird. Wie schon erwähnt, geht den meisten neuen Anbietern allmählich die Luft aus (vgl. 6.2.). Danach kann es gut möglich sein, das die wenigen Anbieter, die sich durchsetzen werden ihre Preise auch wieder dementsprechend anheben. Doch darüber kann im Moment nur spekuliert werden. Auf jeden Fall lässt sich momentan soviel sagen, das Deutschland im internationalen Vergleich, dank der günstigeren Strompreise konkurrenzfähiger geworden ist. Aber nicht nur die Wirtschaft hat bis jetzt von der Liberalisierung profitiert, sondern auch die Haushalte.

Wir können nur hoffen, dass es so weiter geht, und wir nicht in die gleiche Situation kommen, wie die Vereinigten Staaten. Dort herrscht seit der Liberalisierung 1996 ein erheblicher Mangel an Energiekapazitäten. Es musste schon mehrmals der Strom abgestellt werden. Bezeichnend hierfür ist die Situation in Kalifornien. Dort ist die Lage so prekär, dass der kalifornische Gouverneur schon den Notstand ausrufen musste. Die USA haben es einfach versäumt, weitere Energiekraftwerke zu bauen, und fallen nun dem immer höher werdendem Stromverbrauch, der immer größer werdenden Bevölkerung und High-Tech Industrie zum Opfer.

Im Moment ist ein solches Szenario in Deutschland undenkbar, denn hier wurde der Strommarkt durch die Liberalisierung stark angekurbelt, und es existiert eine Überkapazität an Strom von ca. 10-15% - sogar in den Spitzenzeiten. Sollte dies dennoch mal nicht ausreichen, gibt es immer noch die Reservekraftwerke, welche sich im Stand-by-Betrieb befinden. Wie man sieht, braucht man sich in Deutschland also nicht fürchten. Jedoch befindet Deutschland sich im Umbruch, denn bis 2020 werden alle Atomkraftwerke (momentan ca. 1/3 der gesamten Stromerzeugung) abgeschaltet und bis dahin müssen genügend Kraftwerke entstehen, die den sogenannten Öko-Strom herstellen. Also man sollte nicht zu lange warten und schnell handeln, dann wird sich in Deutschland alles in geregelten Bahnen abspielen. (vgl. Literaturverzeichnis: Ohne Strom - Drohen uns amerikanische Verhältnisse, 19.01.2001)

8. Literaturverzeichnis

- Microsoft Encarta 99

- Frankfurter Allgemeine Zeitung: http://www.faz.de

- Stromdaten: http://www.strom.de

- E.ON Energie: http://www.e-on.de

- Yello Strom AG: http://www.yellostrom.de

- Geschichte des Stroms: http://www.steweag.at/steweag/gesch.htm

- Richtlinie 96/92/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember

1996 betreffend gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt (http://europa.eu.int/eur-lex/de/lif/dat/1996/de_396L0092.html)

- Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts vom 24. April 1998

(http://strom-tabelle.de/gesetze/gesetz3.htm)

- Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung vom 29. April 1998

(http://strom-tabelle.de/gesetze/gesetz4.htm)

- Gesetz über die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien in das öffentliche

Netz vom 7. Dezember 1990 zuletzt geändert durch Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts vom 24. April 1998

(http://strom-tabelle.de/gesetze/gesetz3.htm)

- ÖTV, Das Erneuerbare-Energien-Gesetz & Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz

(http://www.iwr.de/re/eu/recht/eeg.html)

- Verbändevereinbarung II, Kriterien zur Bestimmung von Netznutzungsentgelten für

elektrische Energie, 13.12.1999 (http://strom-tabelle.de/archiv/energie382.html)

- http://www.oedp-bayern.de

- Grundlegendes über Strom: http://www.gstbrp.de/energie/allgemeines.html

http://www.energie-aktuell.de

- Verbundleitungen: http://www.umweltservice.de/information/artikel/2000/energ-

stud.html

- VWE: http://www.wirtschaftsfoerderung-online.de

- Preußische Elektrizitäts AG: http://energiewelt.bei.t-online.de/SB133-03.htm

- RWE: http://www.rwe.com

- HEW: http://www.hew.de

- Bewag: http://www.bewag.de

- Konzessionsverträge:

http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/klimaschutz/daten_fakten_hintergrue

nde/de/energierecht/download/F01058.pdf

- Demarkationsverträge: http://energiewelt.bei.t-online.de/SB103-01.htm

- EnWG: http://www.tu-dresden.de/jfzivil8/new/enwg.htm

http://www.enwg.de

- Stromsteuer: http://www.stromsteuer.de/

- EEG: http://www.solarserver.de/solarmagazin/eeg.html

- KWK: http://www.iwr.de/

- Unbundling: http://www.eev.uni-

wuppertal.de/VEROEFFENTLICHUNGEN/DO/AUFSATZ_ET99.PDF

- VDEW: http://www.vdew.de

- Verbändevereinbarungen:

http://www.stromunion.de/Gesetze/Vvereinbar.htm

http://www.rp-online.de/news/wirtschaft/2001-1119/stromdurchleitung.html

- Amsterdam-Power-Exchange (APX): http://www.apx.nl

- Solar World AG: http://www.solarworld.de

- Netznutzungsgebühren:

http://www.greenpeace.de/GP_DOK_3P/HINTERGR/C04HI51.HTM

- Ohne Strom - Drohen uns amerikanische Verhältnisse, 19.01.2001:

http://www.3sat.de/nano/astuecke/14752

ANMERKUNG: Alle Internetseiten wurden zuletzt am 22.01.02 auf ihre Richtigkeit überprüft!!!

9. Versicherung

Ich erkläre hiermit, dass ich die Facharbeit ohne fremde Hilfe angefertigt und nur die im

Literaturverzeichnis angeführten Quellen und Hilfsmittel benützt habe.

, den

Ort Datum Unterschrift des Schülers

Ende der Leseprobe aus 28 Seiten

Details

Titel
Liberalisierung des Strommarktes
Autor
Jahr
2001
Seiten
28
Katalognummer
V105844
ISBN (eBook)
9783640041251
Dateigröße
449 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Liberalisierung, Strommarktes
Arbeit zitieren
Christian Bahl (Autor:in), 2001, Liberalisierung des Strommarktes, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/105844

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