Demokratieförderung in Tunesien. Die Förderung der tunesischen Zivilgesellschaft im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik


Hausarbeit, 2017

18 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe

Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Demokratieförderung in der ENP
2.1. Definition und Mittel
2.2. Kritik an der Umsetzung

3. Demokratieförderung in Tunesien bis zum ‚Arabischen Frühling‘
3.1. Verlauf der Förderung der tunesischen Zivilgesellschaft
3.2. Die tunesische Zivilgesellschaft unter der Präsidentschaft Ben Alis

4. Die tunesische Zivilgesellschaft seit dem ‚Arabischen Frühling‘
4.1. Entwicklungen
4.2. Förderungsmaßnahmen

5. Fazit

Abkürzungsverzeichnis

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Mit der 2004 in Kraft getretenen und sich an Staaten ohne Beitrittsperspektive richtenden ENP nahm die Europäische Union (EU) es sich zum Ziel, einen „ring of friends“ (EU-Kommission 2003: 4) zu schaffen und in den an sie grenzenden Staaten zur Konfliktprävention und Krisenbewältigung beizutragen, gemeinsame Sicherheitsbedrohungen zu bekämpfen, gute Regierungs-führung (‚good governance‘) zu fördern, ihre Werte zu exportieren und zu Wohlstand und Stabilität beizutragen. Einer ihrer Partnerstaaten ist Tunesien, mit dem sich die vorliegende Arbeit auseinandersetzt. Dieses Land ist von Interesse, weil es als Musterbeispiel für wirtschaftliche und soziale Entwicklung in Nordafrika gilt. Innerhalb von 25 Jahren gelang ihm die Transformation von einem Entwicklungs- zu einem Schwellenland und nun befindet es sich im Prozess, ein Industrieland zu werden (vgl. Voss 2012: 5). Auch ist es interessant, weil die Proteste des ‚Arabischen Frühlings‘ dort ihren Anfang nahmen und damit eine demokratische Transition einsetzte.

Eine Komponente des gesellschaftlichen Lebens, die die EU zu fördern beansprucht, ist die Zivilgesellschaft, zu der etwa Nichtregierungsorganisationen (NGOs), Verbände und Gewerkschaften gehören. Die EU zählt Konzepte wie Demokratie, Zivilgesellschaft und eine auf Rechten basierende politische Kultur zu ihrer Essenz (vgl. Youngs 2004: 416), daher schreibt sie der Zivilgesellschaft eine entscheidende Rolle zu, etwa bei der Gewährleistung von Meinungs- und Versammlungsfreiheit (vgl. EU-Kommission 2003: 12).

Die Demokratieförderung der EU ist in der Wissenschaft durchaus ein Gegenstand von Interesse. Im englischsprachigen Raum können hier Youngs‘ Publikationen als Standardtexte gezählt werden (2004, 2009) sowie die von Bicchi (2006, 2010), die sich explizit mit der Demokratieförderung im mediterranen Raum auseinandersetzt. Auch Del Sartos und Schumachers (2011) Interesse gilt vordergründig dieser Region. Im deutschsprachigen Raum kann Bendieks (2008) Analyse zur Effektivität der ENP in 16 Ländern als Standardwerk gewertet werden. Eine ausführliche Analyse zur Effektivität der ENP in Tunesien liefert außerdem Voss (2012).

Die Fragestellung, der in der vorliegenden Arbeit nachgegangen wird, lautet: Wie erfolgreich verläuft die Förderung der tunesischen Zivilgesellschaft im Rahmen der ENP, gemessen an den Ansprüchen der EU und der tatsächlichen Fortschritte? Dabei sollen zwei Hypothesen verifiziert beziehungsweise falsifiziert werden. Die erste lautet: Die Förderung der tunesischen Zivilgesellschaft verläuft nicht so, wie die EU es beansprucht. Hauptsächlich liegt dies am mangelnden Willen der tunesischen Autoritäten während der autokratisch geprägten Präsidentschaft Zine el-Abidine Ben Alis, mit der EU bei der Demokratieförderung zu kooperieren. Die zweite Hypothese lautet: Der Schwerpunkt der ENP liegt auf der Wirtschaftsförderung (von 2011 bis 2016 hat die EU die Förderung des Wirtschaftswachstums in Tunesien mit rund zehnmal so vielen Mitteln unterstützt wie die Zivilgesellschaft (vgl. Delegation der EU in Tunesien 2017: 24)). Dadurch entsteht der Eindruck, dass sie der Zivilgesellschaft im Kontrast zur Wirtschaftsförderung keine große Priorität einräumt.

Zuerst wird definiert, was mit Demokratieförderung, in dessen Rahmen die Zivilgesellschaft gefördert wird, gemeint ist und welche Mittel der EU dafür zur Verfügung stehen. Daran schließt eine Kritik an der Demokratieförderung der EU an, da zum Teil starke Disparitäten zwischen ihrem Anspruch und der Umsetzung gesehen werden. Es folgt eine Analyse, wie die Förderung der tunesischen Zivilgesellschaft bis zum Ausbruch des ‚Arabischen Frühlings‘ verlaufen ist, wobei auch auf die Charakteristika des Ben Ali-Regimes und auf den Stellenwert, der der Zivilgesellschaft in dieser Zeit eingeräumt wurde, eingegangen wird und um eine Grundlage für die Förderungsmaßnahmen seit dem ‚Arabischen Frühling‘ zu liefern. Wie die EU die tunesische Zivilgesellschaft seit diesem Umbruch fördert, wird darauffolgend dargestellt. Im abschließenden Fazit wird geklärt, ob die Hypothesen verifiziert oder falsifiziert werden können.

2. Demokratieförderung in der ENP

2.1. Definition und Mittel

Bevor der Begriff der Demokratieförderung definiert wird, soll zuerst erklärt werden, was eine liberale Demokratie im Allgemeinen auszeichnet. Del Sarto und Schumacher beschreiben sie als ein politisches System, das durch breite Partizipation und Wettbewerb durch offene und gerechte Wahlen charakterisiert ist. Wettbewerb um exekutive Funktionen, Rechenschaftspflicht der Regierung, institutionelle Kontrolle über Macht und die Achtung fundamentaler Menschenrechte zeichnen sie ebenfalls aus (vgl. Del Sarto, Schumacher 2011: 937).

In der ENP möchte die EU als normative Macht, als die sie Manners bezeichnet, universelle Normen und Prinzipien in ihrer Nachbarschaft fördern (vgl. Manners 2002: 241), wozu auch Konzepte wie Demokratie, Zivilgesellschaft und eine auf Rechten basierende politische Kultur gehören (vgl. Youngs 2004: 416). 2016 betonte die Delegation der EU in Tunesien abermals, dass die Zivilgesellschaft ein wichtiger Akteur zur Förderung von Frieden und zur Lösung von Konflikten sei (vgl. Delegation der EU in Tunesien 2016: 112). Im Allgemeinen ist nach Youngs Demokratieförderung nützlich, um die Wurzeln internationaler Instabilität zu bekämpfen, Migrationsströme einzudämmen und regionale Fragmentierung zu reduzieren (vgl. Youngs 2004: 421). Auch er schreibt der EU eine normative Rolle zu. Sie besitze wenig konkrete Mittel der Einflussnahme, dafür aber eine starke ‚soft power‘, womit Normen und Werte gemeint sind (vgl. Youngs 2004: 416). Drei Finanzierungsinstrumente zur Demokratieförderung stehen ihr zur Verfügung: MEDA (mesures d’accompagnement) und ENPI (European Neighbourhood and Partnership Instrument) dienen zur Finanzierung von großangelegten Projekten, während EIDHR (European Instrument for Democracy and Human Rights) zur direkten Unterstützung von zivilgesellschaftlichen Organisationen dient (vgl. van Hüllen 2012: 119).

Mit ihren Partnerstaaten verhandelt die EU Aktionspläne, die Maßstäbe für Reformen setzen und die Agenda für die bilaterale Kooperation sowie die Unterstützung durch die EU spezifizieren. In jährlichen Fortschrittsberichten wird ihre Umsetzung reflektiert (vgl. Börzel, van Hüllen 2014: 1036). Dabei ist die ENP von positiver Konditionalität bestimmt, was bedeutet, dass bei mangelhafter Umsetzung der Aktionspläne die Nachbarländer nicht sanktioniert werden, sondern die EU stattdessen weitere Anreize zur Kooperation setzt (vgl. Del Sarto, Schumacher 2011: 934).

2.2. Kritik an der Umsetzung

In der Forschungsliteratur herrscht Einigkeit darüber, dass Demokratisierung nur dann erfolgreich sein kann, wenn die Partnerstaaten auch dazu bereit sind, wie Bendiek (2008: 6) und van Hüllen (2012: 125) herausstellen. Van Hüllen spezifiziert, dass entscheidende Faktoren für eine erfolgreiche Kooperation die politische Liberalisierung des Partnerstaates und der Wille seiner Regierung seien, sich auf Demokratieförderung einzulassen (vgl. van Hüllen 2012: 125). Zudem formuliert die EU-Kommission, dass für den Erfolg der demokratischen Transition eines Landes die Kooperation von Regierung, Zivilgesellschaft und ökonomischen Akteuren notwendig seien (vgl. EU-Kommission 2015a: 3).

Aber auch an der Effektivität der Liberalisierungsstrategie der EU selbst gibt es Zweifel. Youngs ist der Ansicht, dass sie eher dazu beiträgt, autoritäre Regierungen zu stabilisieren (vgl. Youngs 2009: 911). Schon Bicchi zweifelte die Aufrichtigkeit der EU an, wenn es um die De-mokratieförderung geht. Ihr zufolge ist sie unfähig, Bürger in ihrer mediterranen Nachbarschaft zu stärken und sich mit der dortigen Zivilgesellschaft auseinanderzusetzen (vgl. Bicchi 2006: 294). Diese Kritik erscheint gewagt, schreibt die EU der Zivilgesellschaft doch eine bedeutende Rolle in der demokratischen Transition zu und möchte sie deshalb fördern. Allgemein kennzeichne Demokratieförderung jedoch eine große Ambiguität und viel Konflikt, somit kann der Autorin zugestimmt werden. Die EU versucht, Demokratie in der Nachbarschaft zu fördern, während gleichzeitig Sicherheit und Stabilität eine wichtige Rolle einnehmen (vgl. Bicchi 2010: 980). Der EU fehle es an Klarheit und Entschlossenheit, um die formulierte Demokratieförderung erfolgreich anzugehen (vgl. Del Sarto, Schumacher 2011: 932). Börzel und van Hüllen sowie Schimmelfennig (2015: 19) sprechen gar von einem Versagen der ENP, demokratische Veränderungen in ihrer Nachbarschaft herbeizuführen. Einen Grund dafür sehen sie in der fehlenden Beitrittsperspektive, wodurch die Partnerstaaten keinen starken Anreiz haben, Reformen durchzuführen. Den Autorinnen nach lieferte eine weitergehende ökonomische und regionale Integration in die EU größere Anreize (vgl. Börzel, van Hüllen 2014: 1034). Dem kann entgegnet werden, dass dadurch nach wie vor keine Beitrittsperspektive eröffnet wird, im Falle Tunesiens aufgrund der geografischen Gegebenheiten auch nicht möglich ist, und es daher fraglich ist, ob dies tatsächlich einen größeren Anreiz für demokratische Reformen darstellt, weil dadurch einzig die ökonomische Kooperation enger würde.

3. Demokratieförderung in Tunesien bis zum ‚Arabischen Frühling‘

Zum Verständnis der Förderungsmaßnahmen für die Zivilgesellschaft seit dem ‚Arabischen Frühling‘ ist es wichtig zu wissen, wie die Förderung bis zu diesem Zeitpunkt verlaufen ist und wie die Situation der Zivilgesellschaft unter dem Präsidenten Ben Ali war. Dies soll im Folgenden dargestellt werden.

3.1. Verlauf der Förderung der tunesischen Zivilgesellschaft

Eine vertraglich festgehaltene Partnerschaft zwischen der EU und Tunesien besteht seit der 1995 beschlossenen Barcelona-Erklärung, mit der die Euro-mediterrane Partnerschaft (EMP) gegründet und die durch Assoziierungsabkommen (Euro-Mediterranean Association Agree-ments (EMAA)) umgesetzt wurde (vgl. EU-Kommission 2003: 6). Das EMAA zwischen der EU und Tunesien trat 1998 in Kraft (vgl. van Hüllen 2012: 123). Schon 2003 formuliert die EU-Kommission, dass die ENP keine „one-size-fits-all“-Politik sein kann, weil die Nachbar-staaten sich in der Reformwilligkeit und der ökonomischen Entwicklung zum Teil stark voneinander unterscheiden (vgl. EU-Kommission 2003: 6). 2005 trat der Aktionsplan für Tunesien in Kraft, der sich der Förderung sowohl der demokratischen als auch der effektiven Regierungsführung verschrieben hatte (vgl. Börzel, van Hüllen 2014: 1036). Die EU startete mit einem ambitionierten Plan für den nordafrikanischen Staat, kam aber nur zu kleinen Ergebnissen (vgl. Bicchi 2010: 977). Del Sarto und Schumacher kritisieren, dass die EU in ihren Aktionsplänen keine genauen Definitionen für ‚democracy‘, ‚rule of law‘ und ‚good governance‘ liefere, wodurch sie oberflächlich wirkten. Dies lasse bezweifeln, dass die EU es mit der Demokratieförderung ernst meint (vgl. Del Sarto, Schumacher 2011: 935). Die Kritik an den fehlenden Definitionen der genannten Begriffe mag berechtigt sein. Jedoch muss bedacht werden, dass es der EU in Tunesien unter der Präsidentschaft Ben Alis nicht einfach gemacht wurde. In dieser Zeit begegneten die tunesischen Autoritäten ihr eher mit Desinteresse, von 2002 bis 2007 fragte die tunesische Regierung keine EIDHR-finanzierten Projekte an (vgl. Bicchi 2010: 985). Allgemein war diese Kooperation durch Konflikte gekennzeichnet. 2005 kritisierte die EU die tunesische Regierung, weil sie erfuhr, dass in dem Land NGOs bedroht und die Meinungsfreiheit unterdrückt wurden (vgl. van Hüllen 2012: 123). Zudem hatte die Regierung drei Projekte zum Ausbau der Tunesischen Liga für Menschenrechte blockiert (vgl. van Hüllen 2012: 124). Außerdem wurden zwei MEDA-finanzierte Projekte, eines für die Zivilgesellschaft und eines für die Medien, abgebrochen beziehungsweise verzögert umgesetzt (vgl. van Hüllen 2012: 123 f.), was einen Beleg für den mangelnden Kooperationswillen der tunesischen Regierung darstellt. All dies führte zur politischen Krise von 2005 bis 2007. In dieser Zeit wurde die Demokratieförderung auf Eis gelegt und es fanden keine Treffen des Assoziierungsrates statt (vgl. van Hüllen 2012: 123).

Insgesamt ist festzustellen, dass die Kooperation der EU mit Tunesien vorwiegend auf ökonomischer Ebene ablief. 2008 wurde eine Freihandelszone für industrielle Produkte mit der EU geschaffen. Die EU hat die Rolle Tunesiens als Pionier in den euro-mediterranen Beziehungen stets hervorgehoben. Bei der Demokratieförderung erreichten die Beziehungen allerdings nie das Maß, das sie auf ökonomischer Ebene hatten (vgl. van Hüllen 2012: 130). Bendiek vertritt die Meinung, dass die EU auf die mangelnden Reformanstrengungen im Bereich der Demokratie hätte reagieren müssen und sie nicht noch mit einem verbesserten Zugang zum Markt der EU hätte belohnen dürfen, um ihre Glaubwürdigkeit als außenpolitischer Akteur zu behalten (vgl. Bendiek 2008: 6), was als berechtigte Kritik in Anbetracht des Umgangs, die die Zivilgesellschaft unter Ben Ali erfuhr, gelten kann.

3.2. Die tunesische Zivilgesellschaft unter der Präsidentschaft Ben Alis

So wie bei Börzel und van Hüllen ist bereits bei Youngs zu lesen, dass die innerstaatlichen Strukturen eines Staates ausschlaggebend dafür sind, ob externer Einfluss politische Änderungen bewirken kann (vgl. Youngs 2009: 896). In Bezug auf die tunesische Zivilgesellschaft unter Ben Ali ist zunächst von Bedeutung, dass sich die Begrifflichkeiten der Zivilgesellschaft in der EU und in Tunesien voneinander unterscheiden. In dem nordafrikanischen Staat befand sie sich unter weitgehend staatlicher Kontrolle (vgl. Voss 2012: 146). Wettig konstatiert allgemein eine mangelhafte Ausprägung der Zivilgesellschaft in den arabischen Partnerstaaten der EU (vgl. Wettig 2012: 35), ebenso Voss (2012: 137). Wettig charakterisiert die Zivilgesellschaften der Staaten, in denen Umwälzungen im Zuge des ‚Arabischen Frühlings‘ stattfanden, als vorwiegend virtuell organisiert, gewirkt wurde und wird hauptsächlich über soziale Netzwerke und Blogs (vgl. Wettig 2012: 38). In Tunesien wurde die Handlungsfähigkeit der Zivilgesellschaft durch ein dichtes Netz administrativer Regeln stark eingeschränkt. Für deren Durchsetzung sorgte ein in der arabischen Welt einmaliges System polizeilicher Überwachung. Zudem schuf die Regierung zahlreiche NGOs, mit denen die EU kooperierte oder es zumindest versuchte, wobei die genuinen NGOs deutlich mehr an einer Zusammenarbeit mit der EU interessiert waren, da sie in ihr eine Garantin dafür sahen, wenigstens minimal tätig sein zu können (vgl. Voss 2012: 147). Auch wiesen sie die EU wiederholt auf Einschüchterungen von Menschenrechtsaktivisten hin (vgl. Bendiek 2008: 23). Im Rahmen der ENP hat die EU während der Präsidentschaft Ben Alis zwar die wirtschaftliche Entwicklung des Staates positiv beeinflusst, jedoch kaum die Liberalisierung des politischen Systems. Durch die Besetzung sämtlicher gesellschaftlicher Themenfelder durch die Regierung und regierungsnahe Organisationen gelang es Ben Ali, gesellschaftliche Bedürfnisse und Probleme zu kanalisieren (vgl. Voss 2012: 259). Die Regierung schuf den Schein einer genuinen Zivilgesellschaft, um nach außen demokratische Strukturen zu propagieren (vgl. Voss 2012: 149). Umso mehr sah ein großer Teil der tunesischen Bevölkerung die EU als Garantin für ein Minimum an Grundrechten (vgl. Voss 2012: 148). Doch gleichzeitig waren Oppositionelle der Regierung der Ansicht, dass die Verwirklichung politischer Freiheitsrechte im Aktionsplan zu unpräzise und nicht nachdrücklich genug formuliert war (vgl. Bendiek 2008: 23). Auch wurden zivilgesellschaftliche Organisationen aus den Verhandlungen über den Aktionsplan ausgeschlossen (vgl. Del Sarto, Schumacher 2011: 946), was als Missachtung der Rolle der Zivilgesellschaft interpretiert werden kann, die die EU ihr in ihren Papieren zur ENP zuschreibt.

[...]

Ende der Leseprobe aus 18 Seiten

Details

Titel
Demokratieförderung in Tunesien. Die Förderung der tunesischen Zivilgesellschaft im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik
Hochschule
Georg-August-Universität Göttingen  (Institut für Politikwissenschaft)
Veranstaltung
Die EU in der internationalen Politik
Note
1,3
Autor
Jahr
2017
Seiten
18
Katalognummer
V1061070
ISBN (eBook)
9783346476722
ISBN (Buch)
9783346476739
Sprache
Deutsch
Schlagworte
europäische union, eu, europäische nachbarschaftspolitik, enp, internationale beziehungen, internationale politik, tunesien, nordafrika, maghreb, zivilgesellschaft, demokratieförderung
Arbeit zitieren
Viktoria Woronin (Autor:in), 2017, Demokratieförderung in Tunesien. Die Förderung der tunesischen Zivilgesellschaft im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1061070

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