Wasser als Machtinstrument in den besetzten Gebieten Strukturen israelischer Wasserpolitik


Seminararbeit, 2001

21 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Hydrologische Situation

3. Die Relevanz von Wasser in der Geschichte Israels
3.1 Die Bedeutung von Wasserressourcen für die zionistische Bewegung
3.2 Der Sechs-Tage-Krieg- Wasser als Kriegsziel?

4. Die israelische Wassergesetzgebung in den besetzten Gebieten nach

5. Auswirkungen der Militärverordnungen auf das Leben in der West Bank und im Gaza-Streifen
5.1 Restriktionen bei der Wassergewinnung und deren Effekt auf die für die Palästinenser nutzbare Wassermenge
5.2 Die Kontrolle der Trinkwasserversorgung und die Folgen für den Wasserverbrauch

6. Verstöße israelischer Wasserpolitik gegen das Völkerrecht, UN-Resolutionen und die eigene Gesetzgebung
6.1 Das Hager Abkommen von 1907
6.2 Die Vierte Genfer Konvention
6.3 Resolutionen der UN- Generalversammlung
6.4 Eigene Gesetzgebung

7. Die Wasserfrage im palästinensisch-israelischen Friedensprozeß

8. Zusammenfassung

9. Literaturverzeichnis

1.Einleitung

„Both before and after 1967, all the residents of these areas have used the water sources jointly...[and] Israel has not altered the relative balance between the amount of water used by both parties before 1967...

Over the years, many accusations have been made according Israel´s use of the water ressources in the territories- accusations that are often anchored in misunderstanding or political exploitation and disinformation...Israel has not reduced the quantity of the aquifer water (as it is often falsely claimed), nor has it affected or damaged it´s quality.“

(Außenministerium des Staates Israel 1991)[1]

Wasser stellte und stellt im Nahen Osten immer wieder eine Quelle von Konflikten dar. Zurückzuführen ist dies zum einen auf die relative Knappheit der Ressource und zum anderen auf die hohe Bedeutung, welche ihr in den vornehmlich auf Landbau angewiesenen Volkswirtschaften der Region zukommt.

Diese Arbeit betrachtet im speziellen den Wasserkonflikt zwischen Israel und den Bewohnern des Gaza-Streifens und der West Bank. Dabei liegt das Hauptaugenmerk auf den etablierten Machtstrukturen, ihren Auswirkungen und deren rechtlicher Legitimation.

Das die Datenlage bei der Betrachtung dieses Themas äußerst streitbar ist, liegt in der Natur dieses Konfliktes. Beide Parteien versuchen zu polemisieren und benutzen Daten, die oft schwer nachzuvollziehen und leicht manipulierbar sind. Erschwerend kommt die von vielen Autoren bemängelte absolute Geheimhaltung von wasserrelevanten Zahlen durch die israelischen Behörden hinzu. Trotzdem wurde beim Verfassen dieser Arbeit versucht, soweit wie möglich offizielle und andere verläßliche Quellen heranzuziehen und zu hinterfragen.

2. Hydrologische Situation

Die Wasservorkommen in Israel und den besetzten Gebieten muß man grob in zwei Teile untergliedern, Oberflächenwasser und Grundwasser. Das Einzugsgebiet des Jordan mit seinen wichtigsten Quellflüssen Hisbani, Dan, Yarmuk und Banias stellen dabei das bedeutendste Oberflächenwasserreservoir dar. Dem vom Jordan gespeisten See Genezereth kommt hierbei die Rolle des wichtigsten Wasserspeichers der Region zu. Der Unterlauf des Jordan mündet in das Tote Meer, in dem das Jordantal durch Verdunstung des Restwassers endet.[2] Die gesamt Durchflußmenge dieses Gebietes beträgt dabei je nach Wettersituation ca. 1600-1800 Mill. m3/Jahr.[3]

Grundwasser kann man hauptsächlich in den zwei größten Aquiferen, d.h. wasserführenden Erdschichten, des Gebiets finden. Zum einen ist das der Berg-Aquifer, der hauptsächlich im Gebirge des Westjordanlandes durch Regenfälle gespeist wird und sowohl in das Jordanbecken als auch in das israelische Kernland abfließt. Zum anderen ist dies der entlang der Küste des Mittelmeers gelegene Küstenaquifer, der sich unter dem gesamten Gaza-Streifen und einem Teil der israelische Mittelmeerküste befindet. Er wird ebenso wie der Berg-Aquifer hauptsächlich von Regenfällen dieser Region aufgefüllt. Die grundwasserführenden Schichten sind der wichtigste Trinkwasserlieferant sowohl der Israelis als auch der Palästinenser.[4]

Eine weitere wichtige Wasserquelle ist der fossile, d.h. nicht erneuerbare Aquifer unter der Negev-Wüste. Seine Vorkommen werden auf ca.70 Milliarden m3 Brackwasser geschätzt, welches für die Bewässerung genutzt werden könnte. Diese Reserve wurde von israelischer Seite jedoch noch nicht angezapft.[5]

3. Die Relevanz von Wasser in der Geschichte Israels

3.1 Die Bedeutung von Wasserressourcen für die zionistische Bewegung

Obwohl von israelischer Seite immer wieder bestritten wurde, daß es einen „hydrologischen Imperativ“, d.h. eine Ausrichtung der Politik auf die Schaffung und Sicherung von Wasservorräten, gibt, kann man schon in der Zeit vor der Gründung des Staates Israel ein großes Interesse an einem jüdischen Zugang zu den wichtigsten Quellen dieses Rohstoffs erkennen. So wurde zum Beispiel schon während der britischen Mandatszeit darauf geachtet, die Siedlungsprojekte in wasserreichen Gebieten durchzuführen und zu forcieren. Dies schuf auf der einen Seite unumstößliche Tatsachen bezüglich der Verteilung der Gebiete und stellte auf der anderen Seite einen immensen Konkurrenzvorteil gegenüber der wasserarmen arabischen Landwirtschaft dar.

Außerdem wurden noch während der Verhandlungen zur Schaffung eines jüdischen Staats in den 30er und 40er Jahren große Anstrengungen unternommen, die Grundwasservorkommen Palästinas zu lokalisieren. Diese Fundstellen nahm man dann anschließend in die Liste der wasserreichen Gebiete auf, bezeichnete sie als unentbehrlich für die Trinkwasserversorgung, Landwirtschaft und die Elektrizitätsgewinnung. Dieser Katalog bildet auch die Grundlage des sogenannten Hays-Proposal, dem Vorschlag der jüdischen Siedler in den letzten Verhandlungsrunden zur Teilung Palästinas. Danach sollten die Flüsse Jordan, Yarmuk und Litani sowie verschiedene unterirdische Wasserreservoirs dem Staat Israel zugeschlagen werden. Der Plan wurde allerdings in dieser Form von der Teilungskommission abgelehnt, da er den Bedarf der palästinensischen und jordanischen Bevölkerung nicht beachtete.

Obwohl der Teilungsplan den gegenwärtigen und zukünftigen Bedarf Israels beachtete, forderte Ben Gurion, der erste Ministerpräsident des Landes während des Kriegs 1948 von der UNO die Ausweitung des Staatsgebiets um die ursprünglich geforderten Region von Lod und Ramle. Gleichzeitig ließ er israelische Truppen dieses hydrologisch und strategisch wichtige Gebiet besetzen und ordnete die Vertreibung der arabischen Einwohner an.[6]

3.2 Der Sechs-Tage-Krieg- Wasser als Kriegsziel?

Wasser war auch ein Grund für den Ausbruch des Sechs-Tage-Kriegs am 05.06.1967. Genau drei Jahre zuvor hatte Israel den „National Water Carrier“ in Betrieb genommen, ein gigantisches Leitungssystem, welches das Wasser des Sees Genezereth in die südlichen Teile des Landes transportierte. Syrien, der zweite Anrainer des Sees, forderte daraufhin von der Arabischen Liga einen Krieg gegen Israel, da es sich seiner Wasserrechte betrogen fühlte. Auf einer Gipfelkonferenz der Liga am 13.01.1964 in Kairo beschloß man jedoch, von einer militärischen Intervention Abstand zu nehmen und entschied statt dessen, die Zuflüsse des Jordanflusses und damit des See Genezereth, Hasbani und Banias umzuleiten. Dieses Projekt stellte wiederum eine ernste Bedrohung für Israel dar, weil Syrien dadurch in der Lage gewesen wäre, eine der wichtigsten Wasserressourcen des Nachbarstaats zu kontrollieren. Diese vermeintliche Bedrohung Israels führte zu der Ansicht bei den Regierenden, daß dieses Projekt auf jeden Fall verhindert werden müsse. Nach israelischen Provokationen gab Syrien die ersten Schüsse ab und schuf damit ein Angriffsszenario, welches von Israel genutzt werden konnte, sein Ziel, die Zerstörung des arabischen Wasserprojekts, zu realisieren.[7]

Gleichzeitig begannen die Angriffe auf Ägypten und Jordanien, die eine militärische Allianz mit Syrien eingegangen waren und von denen sich Israel bedroht fühlte. Dabei wurde die Sinai-Halbinsel, der Gaza-Streifen und das Westjordanland eingenommen. Damit besaß Israel nun die volle Kontrolle über die Jordanzuflüsse, die Wasserreserven der Golanhöhen und die reichen Grundwasservorkommen des Westjordanlandes.[8]

Die gesamten Gründe für diesen Angriff auf diese drei Nachbarländer sind noch heute umstritten, sodaß auf eine detaillierte Darstellung in dieser Arbeit verzichtet werden muß. In wieweit Israel die Eroberung von Wasserressourcen zum Kriegsziel hatte kann hier auch nicht schlüssig geklärt werden. Auf jeden Fall wird an den angeführten Beispielen der immense Wert klar, den das Land diesem Rohstoff schon von Anfang an beigemessen hat.

4. Die israelische Wassergesetzgebung in den besetzten Gebieten nach 1967

Kurz nach nach der Besetzung überzog Israel die okkupierten Gebiete mit einer komplexen Verwaltungsstruktur und einem Rechtssystem, welches oberflächlich betrachtet, den Anschein einer legalen Ordnung gab. Jedoch stellt sich bei genauerer Betrachtung heraus, daß viele dieser Verordnungen und Gesetze einzig der Unterdrückung der Palästinenser dienen und zudem noch dem allgemeinen Völkerrecht widersprechen. Israel wendet in den besetzten Gebieten selektiv Teile alter britischer Notstandsverordnungen, Teile des jordanischen Rechts und Militärerlasse an. Die Siedler in den Gebieten sind diesen Regelungen nicht unterworfen, für sie gilt israelisches Recht.[9]

Bezüglich der Wasserrechte erließ die Armee ab 1967 diverse Militärverordnungen, die faktisch die gesamte Macht bezüglich dieses Guts in die Hände israelischer Behörden übertrug. So wurde schon am 15.08. des Jahres die Military Order 92 erlassen. Sie besagt unter anderem, daß sämtliche Rechte, die bezüglich Wasser in jordanischen Gesetzen festgeschrieben waren, an einen israelischen Offizier übergehen, der vom örtlichen Kommando eingesetzt wird. Ihm wurden alle Befugnisse hinsichtlich der Produktion, der Verteilung, des Verbrauchs, des Verkaufs sowie der Lizensierung, Messung und Preisgebung übertragen. Für den Fall, daß ein Aspekt der Kontrolle aller wasserrelevanten Angelegenheiten vergessen wurde, ergänzte man noch eine Klausel, die ihm auch die noch nicht aufgeführten Befugnisse erteilte.[10]

Military Order 158 beinhaltet, daß es keiner Person ohne offizielle Erlaubnis gestattet ist, eine Wasseranlage zu besitzen oder zu betreiben, d.h. eine Konstruktion die benutzt wird, um sowohl Oberflächen- als auch Grundwasser zu entnehmen, bzw. zu verarbeiten. Die Erlaubnis kann ohne Erklärung verwehrt, entzogen oder verändert werden.[11]

Military Order 1015 vom 27.08.1982 verbietet das Pflanzen von Obstbäumen ohne vorherige Genehmigung[12] und wird durch Nummer 1039 vom 05.01.1983 hinsichtlich verschiedener Gemüsesorten, wie zum Beispiel Tomaten und Auberginen ergänzt.[13]

Auf Basis dieser und weiterer, hier nicht erwähnter, Erlasse, wurde Israel in die Lage versetzt, gezielt den Verbrauch und die Verteilung dieses knappen Gutes zu kontrollieren und einzuschränken.

5. Auswirkungen der Militärverordnungen auf das Leben in der West Bank und im Gaza-Streifen

5.1 Restriktionen bei der Wassergewinnung und deren Effekt auf die für die Palästinenser nutzbare Wassermenge

Wie sich diese restriktiven Regelungen für die palästinensischen Bewohner der besetzten Gebiete auswirkten, ist besonders anschaulich an der Zahl der genehmigten Brunnenbohrungen abzulesen. So wurden in über 20 Jahren israelischer Kontrolle zwischen 1967 und 1990 im Westjordanland nur 35 neue Brunnen genehmigt. Dabei handelt es sich bei 12 Brunnen, lediglich um Ersatzbohrungen für alte vertrocknete Bohrlöcher. Für die landwirtschaftliche Nutzung stellten die zuständigen Behörden im gesamten Zeitraum nur zwei Mal eine Erlaubnis aus, der Rest entfiel auf kommunale Wasserprojekte. Außerdem wurden einige davon nur genehmigt, wenn sich die Betreiber der Pumpen verpflichteten, angrenzende jüdische Siedlungen mit zu versorgen.

Der Grund für diese geringe Anzahl an Genehmigungen ist das hürdenreiche Verfahren, bei dem nur ca. 5% der Anträge positiv entschieden werden. Bis zur Bewilligung müssen dabei 18 bürokratische Stufen in der Zivilverwaltung, den Wasserbehörden und im Landwirtschaftsministerium durchlaufen werden. Diese Prozedur dauert normalerweise ca. fünf Jahre, allerdings wird auch von Fristen von über zehn Jahren berichtet. Man kann davon ausgehen, daß viele potentielle Antragsteller schon allein durch die Aussicht auf dieses langwierige, aufwendige und im Endeffekt doch relativ aussichtslose Verfahren abgeschreckt werden.[14]

Im Vergleich zu den 1,6 Mill. palästinensischen Bedürftigen, wurden zur Versorgung der 169.000[15] israelischen Siedler im Westjordanland 36 Genehmigungen für den Bau von Brunnenanlagen ohne größere Verzögerungen ausgestellt.

Diese wurden von der israelischen Wassergesellschaft Mekorot installiert, die über das technische Know-how verfügt, Tiefbrunnen anzulegen. Dabei handelt es sich um sehr kostspielige Anlagen, die, im Gegensatz zu den palästinensische Flachbrunnen, mit einer Bohrtiefe von 200-700m in Erdschichten vorstoßen, die wesentlich frischeres und weniger kontaminationsanfälliges Wasser fördern. Durch die Entnahme großer Mengen aus diesen Regionen der Erdkruste werden aber auch die darüberliegenden Schichten in Mitleidenschaft gezogen. Palästinensische Hydrologen sehen darin zum Beispiel den Grund für die zunehmende Versalzung und die Trockenlegung vieler palästinensischer Flachbrunnen.[16] Arabischen Betreibern von Pumpstationen wurde nur in Ausnahmefällen das Tieferlegen schon vorhandener Brunnen erlaubt, wobei die hohen Kosten noch ein zusätzliches Hindernis für die meisten Brunnenbesitzer darstellen.[17]

Fehlende Baugenehmigungen, Austrocknen oder Versalzung vorhandener Brunnen und der allgemein schlechte Zustand der technischen Anlagen, haben dazu geführt, daß seit 1967 die Zahl der Brunnen im Westjordanland um 14% gesunken ist.[18]

5.2 Die Kontrolle der Trinkwasserversorgung und die Folgen für den Wasserverbrauch

Noch in britischer Mandatszeit begann man damit, die hauptsächlich auf Zisternen und Quellen basierende Wasserwirtschaft der Region mit einem Leitungsnetz auszubauen. Auch unter ägyptischer und jordanischer Kontrolle wurde diese Anstrengung fortgesetzt, so daß bis 1948 alle Städte und 50 Dörfer der heute besetzten Gebiete an ein Wassersystem angeschlossen waren. Auch nach der Okkupation durch Israel wurde diese Entwicklung fortgeführt. Israelischen Angaben zufolge sind 79% der Haushalte im Westjordanland und 95% im Gaza-Streifen an die zentrale Versorgung angeschlossen. UN Angaben gehen aber von weitaus geringeren Zahlen aus. Auch sind diese Zahlen nur rein theoretischer Natur, da einige der Leitungen in einem so schlechten Zustand sind, daß sie vom Netz genommen wurden.[19] Außerdem wird zwar ca. die Hälfte der Netze von autorisierten privaten Unternehmen, Hilfsorganisationen oder Gemeinden betrieben. Diese haben jedoch kaum Einfluß auf die eingespeiste Wassermenge. Die Entscheidungsmacht über die verteilte Menge an Wasser haben letztendlich immer israelische Behörden wie Mekorot, die auch die zweite Hälfte der Netze betreibt.[20]

Dadurch kam es immer wieder zu Willküraktionen bei denen palästinensischen Bewohnern der okkupierten Gebiete der Zufluß an Frischwasser entweder stark eingeschränkt oder ganz versagt wurde. 1988 wurde zum Beispiel einem Flüchtlingscamp der UNRWA durch Mekorot der Zustrom um die Hälfte gesenkt, mit der Begründung, daß eine der fünf Pumpen ausgefallen war. Eine Überprüfung dieses Sachverhalts war nicht möglich, jedoch weisen andere Indizien darauf hin, daß dies nicht der Wahrheit entsprach. Einem Bauer, der das Camp für fünf Stunden pro Tag zusätzlich mit Wasser versorgen wollte, wurde angedroht seinen Brunnen zu enteignen. Außerdem verbot man den Flüchtlingen Tanklaster zur Versorgung zu benutzen, im Meer zu baden oder ihre Wäsche in benachbarten Lagern zu waschen.

Der Anschluß an ein Versorgungsnetz bedeutet aber auch nicht gleichzeitig, daß man regelmäßig mit Wasser versorgt wird. Dies ist eher die Ausnahme als die Regel. Ein Bericht der Weltbank von 1993 besagt, daß verschiedene städtische Einzugsgebiete nur ein oder zweimal pro Woche für einige Stunden versorgt werden können und die Situation in ländlichen Gebieten noch weniger befriedigend ist. Ursache hierfür ist der fehlende Leitungsdruck, aber auch der schlechte Zustand der Brunnen, Pumpen und der Netze selber.[21]

Eine Überwachung und Reinigung der Brunnen und Pumpen könnte maßgeblich dazu beitragen die Ausstoßmenge der schon vorhandenen Anlagen zu erhöhen, ohne mit israelischen Behörden in Konflikt zu geraten. Unwissenheit und fehlende Überwachung über die Pflege der Systeme könnten zum Beispiel durch Managementprojekte beseitigt und somit die Situation der Wasserversorgung etwas gebessert werden.[22] Größere und auch kleinere Reparaturen an den sehr oft veralteten Geräten bedürfen allerdings behördlicher Genehmigung, die in vielen Fällen verweigert wird. So waren 60 von 70 für einen Bericht untersuchten Brunnen in einem hoffnungslosen Zustand, weil den Betreibern die Reparatur untersagt war.[23] Ein weiteres Problem stellen finanzielle Engpässe dar. Ersatzteile und neue Pumpen können nur über israelische Mittelsmänner beschafft werden. Dabei werden Mehrwertsteuer, eine zusätzliche Vermittlungsgebühr und auch Zoll aufgeschlagen, der vor der Besetzung auf landwirtschaftliche Güter nicht erhoben wurde.[24]

Diese restriktive Politik der Besatzer, aber auch Unzulänglichkeiten in der Gewinnung und Verteilung des vorhandenen Wassers führten zu einer erheblichen Kluft im Verbrauch zwischen dem israelischen Kernland und den besetzten Gebieten. So war der israelische Pro-Kopf-Verbrauch mindestens drei Mal so hoch wie der der Palästinenser. Ein Extrembeispiel ist hierfür der Gaza-Streifen, wo israelische Siedler, verglichen zu ihren arabischen Nachbarn, das 12,5fache an Wasser nutzten.[25]

5.3 Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Produktion

In den Jahren 1990-92 betrug der Anteil der Landwirtschaft ca. ein Drittel am Bruttoinlandsprodukt der besetzten Gebiete und beschäftigte auch ungefähr den selben Anteil der arbeitenden Bevölkerung. Im Kernland Israels dagegen erreichte der Anteil sowohl am BIP als auch an dem der Beschäftigten nur jeweils ca. drei Prozent. Trotzdem konnte Israel einen größeren Teil der benötigten Nahrungsmittel selber produzieren.[26] Dies ist vor allem auf die ungerechte Verteilung des Wassers zurückzuführen. So erreichte die Menge bewässerter landwirtschaftlicher Flächen pro Person 1993 nur 29% der jüdischen Einwohner des Gesamtgebietes. Im Zeitraum der Besetzung, 1967 bis 1993, steigerte sich die bewässerte Fläche in der jüdischen Landwirtschaft um die Größe der gesamten bewässerten Fläche der Palästinenser, deren Wachstum in der selben Zeit stagnierte. des weiteren verfügte Israel über genügend Wasser, um noch 165 Mill. m3 in der Futter- und Fischproduktion zu verwenden, was der arabischen Bevölkerung versagt blieb.

Sichtbar wird der Wassermangel auf palästinensischer Seite ebenso an den Pflanzen, die angebaut wurden. Während sie fast ausschließlich Gemüse und Obst anbauten, konnten jüdische Bauern riesige unproduktive Baumwollplantagen in der Wüste Negev bewässern. Diese verschlangen die doppelte Menge an Wasser wie die gesamte Bewässerungswirtschaft der West Bank. Ermöglicht wurde diese Verschwendung des knappen Guts nur durch Subventionen, die durchschnittlich die Hälfte von dessen Produktionskosten betrugen.[27]

In einem Bericht der Generalversammlung der Vereinten Nationen wird sogar eine noch gravierendere Entwicklung in der Zeit von 1990-2000 aufgezeigt. Demzufolge sank der Anteil der Landwirtschaft am Bruttoinlandsprodukt von 35% im Jahr 1990 auf nur noch 7% im Jahr 2000 und nur noch 14% der Arbeitskräfte waren in ihr beschäftigt. Der Grund hierfür wird auch in diesem Bericht im restriktiven Zugang zu Land und Wasser gesehen.[28]

Durch die künstliche, über Machtmißbrauch durchgesetzte, Verknappung dieser Ressource, wird es dem wichtigsten Wirtschaftszweig Palästinas verwehrt, auf dem Weltmarkt und vor allem in der Konkurrenz mit den übervorteilten jüdischen Bauern reale Gewinne zu erwirtschaften. Diese Ungerechtigkeit forciert die Verarmung der arabischen Bevölkerung und wirkt sich ohne Zweifel negativ auf das Verhältnis der beiden Volksgruppen aus.

6. Verstöße israelischer Wasserpolitik gegen das Völkerrecht, UN-Resolutionen und die eigene Gesetzgebung

Die internationale Staatengemeinschaft sowie die offiziellen Stellen Israels vertreten die einhellige Meinung, daß dem jüdischen Staat nach internationalem Recht der Status eines „belligerent occupier“ zukommt. Rechte und Pflichten solch einer kriegführenden Besatzungsmacht sind in der Hager Landkriegsordnung und noch detaillierter in den Vertragstexten der Vierten Genfer Konvention festgeschrieben.[29]

6.1 Das Hager Abkommen von 1907

Obwohl Israel diesen Vertrag noch nicht unterzeichnet hat, wurde er vom Obersten Gericht des Landes für die besetzten Gebiete als bindend erklärt. In ihm wird der Umgang einer Besatzungsmacht mit der Bevölkerung und dem Eigentum eines eroberten Gebietes geregelt. Für die Nutzung von privatem und öffentlichem Eigentum durch die fremde Macht wurden strenge Grenzen festgelegt. Hierbei wird zwischen mobilen und immobilen Gütern unterschieden.[30] Mobile Ressourcen dürfen danach konfisziert und genutzt werden, wenn sie das Militär selbst benötigt und eine entsprechende Kompensation dafür gezahlt wird. Weitaus strengere Begrenzungen wurden bezüglich der Ausbeutung immobiler Güter festgelegt. So muß der Besatzer diese Ressourcen schützen und darf die Ausbeutung von Rohstoffen nur steigern, wenn es die Interessen der Bevölkerung verlangen. Ausnahmen sind dann erlaubt, wenn die Besatzungsmacht militärischen Bedarf anmeldet, dem dann innerhalb sehr strenger Begrenzungen entsprochen werden kann. Ob Wasser eine mobile oder immobile Ressource ist, läßt sich aus den Gesetzestexten nicht erschließen. Allerdings wurden in vergleichbaren Präzedenzfällen Ölvorkommen von der internationalen Staatengemeinschaft als immobil eingestuft und die Ausweitung der Erschließung verboten.[31] In diesem Zusammenhang sind Wissenschaftler der Palestinian Hydrology Group ebenso der Meinung, daß sowohl das internationale Recht als auch die Hydrologie keinen Unterschied zwischen Wasser und der geologischen Formation, in der es vorkommt, macht und es dementsprechend als Gesamtkomplex und als immobil betrachtet werden muß.

Artikel 43 der Hager Konvention besagt, daß, wenn nicht unbedingt nötig, die fremde Macht keinerlei Schritte einleiten darf, bestehendes Recht zu ändern. Israel hat jedoch die Rechtsprechung durch Militärverordnungen so stark verändert, daß die vor der Okkupation existente Gesetzgebung nahezu unkenntlich gemacht wurde. Vor allem trifft dies auf die Erlasse hinsichtlich des Wasserrechts zu, die diese Ressource de facto zu Staatseigentum erklären. Da sich Wasser aber vor 1967 in Privatbesitz befand, verletzt dieses Vorgehen noch zusätzlich Artikel 46 der Konvention, der ausdrücklich den Schutz privaten Besitzes festschreibt und Konfiszierungen verbietet.[32]

6.2 Die Vierte Genfer Konvention

Israel ist zwar einer der Unterzeichner dieses 1949 entstandenen Vertragswerkes, doch weigert es sich, dieses auch auf die besetzten Gebiete anzuwenden. Gerechtfertigt wird dies mit verschiedenen Gründen. Zum einen können die darin enthaltenen Regelungen von den Gerichten nicht umgesetzt werden, weil die Knesset noch nicht entsprechende Schritte unternommen hat, die Verpflichtungen in israelisches Recht zu inkorporieren. Zum anderen beruft man sich darauf, daß zumindest im Falle des Westjordanlandes kein Gebiet eines souveränen Staates okkupiert wurde, weil Jordanien zum damaligen Zeitpunkt lediglich von Großbritannien und Pakistan anerkannt gewesen war. Dieses Argument wurde aber spätestens entkräftet, seit die Gültigkeit der Genfer Konvention durch eine Ergänzung auch auf Menschen erweitert wurde, die von einer anderen Regierung als ihrer eigenen beherrscht werden. Damit wurde irrelevant, wer der vormalige Machthaber gewesen ist. Ein drittes Argument basiert auf der Meinung israelischer Politiker, daß die Genfer Konventionen nicht auf Gebiete angewendet werden müssen, die während eines Verteidigungskriegs erobert wurden. Ungeachtet der ungeklärten Frage, ob der Sechs-Tage-Krieg ein Verteidigungs- oder Angriffskrieg gewesen ist, geht die Konvention lediglich von einer „kriegerischen Okkupation“ als Voraussetzung für ihre Gültigkeit aus, die logischerweise in jedem der beiden Möglichkeiten gegeben war.[33] Die internationale Gemeinschaft und auch die Generalversammlung und der Sicherheitsrat der UN sind einhellig der Meinung, daß Israel das von ihr unterzeichnete Abkommen auf die palästinensischen Gebiete anzuwenden hat.

In Bezug auf den Umgang mit palästinensischem Wasser verstößt Israel zum Beispiel gegen Artikel 47 der Vierten Genfer Konvention. Durch die allumfassende Kontrolle der Ressourcen und den Aufbau einer Infrastruktur an eigenen Brunnen und Verarbeitungs- und Leitungssystemen und natürlich auch durch die israelischen Siedlungen selber, führt das Land eine Quasi-Annektion dieser Gebiete durch. Diese ist nur schwer rückgängig zu machen und verstößt ausdrücklich gegen die Forderungen dieses Artikels. Selbst der Oberste Gerichtshof des Landes hat verboten, solche fundamentalen Investitionen zu tätigen, die über die Dauer der Okkupation hinaus reichen und nicht dem Wohlergehen der palästinensischen Bevölkerung dienen.

Laut Artikel 53 darf keine okkupierende Macht fremdes Eigentum zerstören oder dauerhaft schädigen. Dies geschieht aber durch die exzessive Nutzung der Ressourcen und zeigt schon heute seine Auswirkungen in Form von Trockenlegung und einer stetig ansteigenden Versalzung vieler Brunnen.

Artikel 147 verbietet die intensive Nutzung von Eigentum über rein militärische Zwecke hinaus. Die Nutzung palästinensischen Wassers im israelischen Kernland und durch jüdische Siedler wäre damit strikt untersagt. Dieses Verhalten verletzt zusätzlich die im Kommentar zu Artikel 55 festgelegte Vereinbarung, daß keine Besatzungsmacht Güter für den Verbrauch durch seine eigene Bevölkerung in Anspruch nehmen darf.

Laut einem Report des UN- Sicherheitsrates von 1980 handelt es sich bei dem Vorgehen des Staates Israel in den besetzten Gebieten um eine klare Verletzung der Vierten Genfer Konvention.[34]

6.3 Resolutionen der UN- Generalversammlung

Die Generalversammlung der UNO verabschiedete im Verlauf ihres Bestehens eine Anzahl von sowohl allgemeingültigen als auch speziell auf den israelisch palästinensischen Konflikt zugeschnittenen Resolutionen, bezüglich der permanenten Souveränität über natürliche Ressourcen. Israel mißachtet viele dieser Vereinbarungen konsequent, obwohl es teilweise selbst zu den Unterzeichnern gehört.

So unterzeichnete es auch die Resolution 1803 (XVII), die feststellt, daß die Verletzung der Rechte von Personen oder Nationen auf ihre natürlichen Reichtümer und Ressourcen nicht mit der Charta der Vereinten Nationen vereinbar sind und der internationalen Kooperation und der Erhaltung des Friedens im Wege stehen.

Resolution 3171(XXVIII) unterstützt weiterhin die Menschen unter Okkupation in ihrem Kampf um die Zurückerlangung der Kontrolle über ihre natürlichen Ressourcen. Des weitern unterstützt Resolution 3101(XXVVIII) alle Personen, die unter einer Besatzungsmacht leben, in ihrem Recht, auf Rückführung und eine volle Kompensation für Ausbeutung, Übernutzung und Zerstörung von natürlichen und anderen Ressourcen.

Weiterhin wurde die Praxis der Ausbeutung palästinensischer Wasservorkommen mehrmalig durch Resolutionen verurteilt. Dies zeigt sich zum Beispiel in der Resolution 23/161, in der Israel aufgefordert wird, mit der Ausbeutung der menschlichen und natürlichen Ressourcen in den besetzten Gebieten aufzuhören, da diese den arabischen Menschen und Staaten gehören, die unter ihrer Herrschaft stehen. Hinzu kommen Verstöße der israelischen Wasserpolitik gegen die Resolutionen 37/135, 36/173, 35/110, 34/136, 38/144 und die Resolutionen 2995(XXVII), 3336(XXIX), 3005(XXVII) und die Internationale Vereinbarung über ökonomische, soziale und kulturelle Rechte, die 1966 von der Generalversammlung anerkannt und auch von Israel unterzeichnet wurde.[35]

6.4 Eigene Gesetzgebung

Die israelische Rechtsprechung und die vor der Besetzung in den palästinensischen Gebieten angewandten Gesetze verbietet die Transferierung von Wasser aus einem Reservoir in ein anderes. Obwohl offizielle Stellen der Regierung diese Praxis immer wieder dementieren, besteht die Vermutung, daß Wasser aus Aquiferen der West- Bank im großen Umfang über den National Water Carrier in israelisches Kernland geleitet wird. So berichtet ein UN-Report aus dem Jahr 1992 von umfangreichen Ableitungen sowohl aus dem Jordan- Becken als auch aus dem Westjordanland. Ebenso gibt eine frühere offizielle Stellungnahme Israels vor der UNO diese Praxis zu und das Landwirtschaftsministerium verkündete in einer Werbeanzeige der Jerusalem Post, daß beträchtliche Mengen des in Israel genutzten Wassers aus dem Yarkon- Tanninim- Aquifer in der West Bank stamme.[36]

7. Die Wasserfrage im palästinensisch-israelischen Friedensprozeß

Der Beginn des Friedensprozesses der beiden Seiten wurde durch die Verabschiedung einer Prinzipienerklärung am 13.09.1993 abgeschlossen. Dieser allgemein als Oslo I bezeichnete Vertrag beinhaltete in Bezug auf Wasserfragen die Schaffung einer palästinensischen Behörde (Palestinian Water Administration Authority). Jedoch wurden keinerlei Befugnisse dieses Amtes festgelegt. Auch wurden weitergehende Kompetenzen, wie zum Beispiel die Verwaltung von Wasserressourcen explizit ausgeschlossen. Im Gaza-Jericho-Abkommen vom 04.05.1994 skizzierte man die Befugnisse einer solchen Institution schon konkreter. Es wurde die Übergabe der Wasserinfrastruktur des Gazastreifens und Jerichos an eine palästinensische Autorität beschlossen. Alle Befugnisse hinsichtlich der Versorgung der israelischen Siedler verblieben jedoch bei Israel. Obwohl das Vertragswerk eine Vorbildwirkung für die Regelungen im Westjordanland haben könnte, ist nicht zu vermuten, daß sie in der selben Form für dieses Gebiet vereinbart werden wird. Der Grund für die relativ unkomplizierte Einigung liegt in der geringen Bedeutung der Ressourcen des Gaza-Streifens für Israel und an den Wasserdefiziten und der schlechten Wasserqualität.[37]

Während der Verhandlungen zum Interimsabkommen des palästinensisch-israelischen Friedensprozesses vom 28.09.1995, ist es erstmalig zu einer Anerkennung der palästinensischen Wasserrechte gekommen. Dieser immense Durchbruch für die arabische Seite, wurde jedoch durch weitere Kompromisse im Vertragstext extrem geschmälert. So heißt es zum Beispiel bezüglich der West Bank in Artikel 40 Grundsatz 3a „Maintaining existing quantities of utilizations from the resources, taking into consideration the quantities of additional water for the Palestinians from the Eastern Aquifer and other agreed sources in the West Bank as detailed in this Article.“[38]

Damit wurde durch die Fixierung der Wasserquoten beider Seiten und der Schaffung zusätzlicher Mengen für die Palästinenser lediglich die Übernutzung der Aquifere forciert, ohne die momentane israelische Nutzung sowohl rechtlich als auch quantitativ in Frage zu stellen.

Weiterhin wurde die Überleitung aller auf die Palästinenser bezogenen Befugnisse und Verantwortungen des Wasser- und Abwassersektors auf palästinensische Autoritäten beschlossen. Dabei klammerte man aber wichtige Fragen aus und verschob sie auf die Verhandlungen zum permanenten Status der Gebiete.

Außerdem wurde eine Erlaubnis für eine zusätzliche Verteilung von 28,6 Mill. m3 Wasser pro Jahr zugunsten der Palästinenser vereinbart, wobei die Kosten der Bereitstellung anteilig von beiden Seiten getragen werden müssen. Zusätzliche 41,5- 51,5 Mill. m3/Jahr dürfen von den Palästinensern aus vorhandenen Quellen entnommen werden.[39] Ein Bericht vor der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom Mai 2001 verweist jedoch auf die Tatsache, daß Israel seine Aufgabe, die vereinbarte Menge von 28,6 Mill. m3 Wasser bereitzustellen nicht erfüllt.[40] Bis 1997 ging auch die restliche Umsetzung dieses Abkommens sehr schleppend voran Die ohnehin schon geringen Befugnisse wurden nicht auf die Palästinenser übertragen, Brunnenbohrungen wurden abgebrochen und die arabische Bevölkerung der West Bank litt immer noch unter akutem Wassermangel.[41]

8. Zusammenfassung

Selbst wenn man davon ausgeht, daß einige der aufgeführten Daten und Fakten in der Literatur interessenbetont ausgelegt oder verzerrt dargestellt werden, kann bei der Betrachtung der Problematik ein klarer Verstoß Israels gegen das Völkerrecht festgestellt werden.

Der Staat Israel hat in den okkupierten Gebieten durch ein System illegitimer Militärverordnungen die Kontrolle über die wichtigen Wasserressourcen des Gaza-Streifens und der West Bank erlangt. Dadurch wurde er in die Lage versetzt eine Wasserpolitik zu betreiben, die zu einer Ungleichbehandlung zwischen den Israelis und den eigentlichen Haupteigentümern des Wassers, den Palästinensern geführt hat. Durch die Einschränkung der Fördermengen und damit des Verbrauchs von Wasser für die arabische Bevölkerung und die gleichzeitige Übervorteilung der eigenen Bürger durch Subventionen sowie durch eine nahezu uneingeschränkte Versorgung, kam es zu einer Schwächung der palästinensischen Landwirtschaft. Der dadurch ausgelöste drastische Rückgang dieser vormals wichtigsten Erwerbsquelle des Landes wirkt sich wiederum gravierend auf die gesamtwirtschaftlische Lage der Araber und somit auf deren Lebensqualität aus. Zusätzlich hat die Bevölkerung noch unter einer unzureichenden und unregelmäßigen Versorgung, mit oftmals qualitativ minderwertigem Trinkwasser zu leiden.

Man kann vermuten, daß die restriktive Wasserpolitik Israels den Leidensdruck der Palästinenser nicht unmaßgeblich erhöht. Die Beseitigung dieser Ungleichheit könnte ein Schritt sein, um den Friedensprozeß zwischen diesen beiden Völkern voranzutreiben.

9. Literaturverzeichnis

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[...]


[1] Israeli Ministry of Foreign Affairs, zit in: Jerusalem Media & Communication Center, Water the Red Line, Jerusalem 1994, S.41.

[2] Vgl. Isaak, Jad, Die Wasserkonflikte im Nahen Osten. Eine Betrachtung aus der palästinensischen Sicht, in: Hartje, Volkmar/ Ermel, Harald (Hrsg.), Wasser-Kultur-Politik. Wechselwirkungen und Optionen, Berlin 1998, S.59.

[3] Vgl. Elmusa, Sharif S., Water Conflict. Economics, Politics, Law and Palestinian-Israeli Water Resourses, Washington D.C. 1997, S.15.

[4] Vgl. Isaak, Jad, Die Wasserkonflikte im Nahen Osten, S.59-61.

[5] Vgl. Elmusa, Sharif S., Water Conflict, S.15-16.

[6] Vgl. Isaak, Jad/ Shuval, H. (Hrsg.), Water and Peace in the Middle East. Proceedings of the First Israeli-Palestinian International Academic Conference on Water, Zürich, Switzerland, 10-13 December 1992 (= Studies in Environmental Science, Bd.58), Amsterdam u.a. 1992, S.505-507.

[7] Vgl. Wolfsohn, Michael, Die ungeliebten Juden. Israel-Legenden und Geschichte, München/Zürich 1998, S.80-82.

[8] Vgl. ebd., S. 104.

[9] Vgl. Watzal, Ludwig, Frieden ohne Gerechtigkeit? Israel und die Menschenrechte der Palästinenser, Köln/Weimar/Berlin 1994, S.78f.

[10] Vgl. Shehadeh, Raja, From Occupation to Interim Accords. Israel and the Paletinian Territories, Uluner 1997, Appendix 9, S.235.

[11] Vgl. Jerusalem Media & Communication Center, Israeli Military Orders in the Occupied Palestinian West Bank 1967-1992, 2. überarb. Aufl., Jerusalem 1995, S.22.

[12] Vgl. ebd., S.115.

[13] Vgl. Jerusalem Media & Communication Center, Israeli Military Orders, S. 117.

[14] Vgl. Elmusa, Sharif S., Water Conflict, S. 84-88.

[15] Vgl. Munzinger-Länderhefte, IH-Länder aktuell.Palästina, H. 42, Ravensburg 1999, S.1.

[16] Vgl. Dombrowski, Ines, Wasserprobleme im Jordanbecken. Perspektiven einer gerechten und nachhaltigen Nutzung internationaler Resourcen (= Beiträge zur kommunalen und regionalen Planung, Bd.15), Frankfurt a.M. u.a.1995, S. 59.

[17] Vgl. Elmusa, Sharif S., Water Conflict, S.90.

[18] Vgl. ebd., S. 86.

[19] Vgl. Elmusa, Sharif S., Water Conflict, S. 108f.

[20] Vgl. ebd., S. 111f.

[21] Vgl. ebd., S. 115f.

[22] Vgl. Elmusa, Sharif S., Water Conflict, S. 90.

[23] Vgl. Jerusalem Media & Communication Center, Water the Red Line, S.50.

[24] Vgl. Elmusa, Sharif S., Water Conflict, S. 90.

[25] Vgl. Isaak, Jad, Die Wasserkonflikte im Nahen Osten, S.67.

[26] Vgl. Elmusa, Sharif S., Water Conflict, S. 245.

[27] Vgl. Elmusa, Sharif S., Water Conflict, S. 248-250.

[28] Vgl. UN General Assembly, Information Note on the Economy of the Occupied Palestinian Territory (West Bank and Gaza), Prepared by the Palestine National Authority, Ministry of Economy and Trade, A/Conf.191/BP/9, 14.05.2001, New York 2001, S.12.

[29] Vgl. Isaak, Jad/ Shuval, H. (Hrsg.), Water and Peace in the Middle East, S. 244.

[30] Vgl. Jerusalem Media & Communication Center, Water the Red Line, S. 13.

[31] Vgl. Isaak, Jad/ Shuval, H. (Hrsg.), Water and Peace in the Middle East, S. 245.

[32] Vgl. Jerusalem Media & Communication Center, Water the Red Line, S. 13-15.

[33] Vgl. Isaak, Jad/ Shuval, H. (Hrsg.), Water and Peace in the Middle East, S. 244f.

[34] Vgl. Jerusalem Media & Communication Center, Water the Red Line, S. 16-18.

[35] Vgl. Jerusalem Media & Communication Center, Water the Red Line, S. 20-22.

[36] Vgl. ebd., S. 15f.

[37] Vgl. Paul, Susanne, Wasser als eines der Kernprobleme im Friedensprozeß. Betrachtungen zur west Bank und zum Gazastreifen, in: Volle Angelika, Frieden im Nahen Osten? Chancen, Gefahren, Perspektiven. Beiträge und dokumente aus europa-Archiv un Internationaler Politik, Bonn 1997, S. 303f.

[38] State of Israel, Ministry of Foreign Affairs, Israeli-Palestinian Interim Agreement on the West Bank and the Gaza Strip. Washington D.C. September 28, 1995, Jerusalem o.J., Annex 3, S.177.

[39] State of Israel, Ministry of Foreign Affairs, Israeli-Palestinian Interim Agreement, Annex3, S.178f.

[40] Vgl. UN General Assembly, Information Note, S.21.

[41] Isaak, Jad, Die Wasserkonflikte im Nahen Osten, S.76f.

Ende der Leseprobe aus 21 Seiten

Details

Titel
Wasser als Machtinstrument in den besetzten Gebieten Strukturen israelischer Wasserpolitik
Hochschule
Friedrich-Schiller-Universität Jena
Note
1,3
Autor
Jahr
2001
Seiten
21
Katalognummer
V107670
ISBN (eBook)
9783640059171
Dateigröße
522 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Wasser, Machtinstrument, Gebieten, Strukturen, Wasserpolitik
Arbeit zitieren
Holger Gundermann (Autor:in), 2001, Wasser als Machtinstrument in den besetzten Gebieten Strukturen israelischer Wasserpolitik, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/107670

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