Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
1.1 ARbeitsGEmeinschaft
2 Das Rechnungswesen der ARGE
2.1 Buchhaltung
2.2 Buchführung
2.3 Ermittlung der ARGE-Ergebnisse
2.3.1 Zwischenabschlüsse
2.3.2 Abschluss der ARGE
3 Die ARGE im Rechnungswesen der Gesellschafter
3.1 Erfassung des laufenden Leistungsaustausches
3.2 Baubetriebsrechnung
Literaturverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
1 Buchhaltung im Organisationsplan der Arge
2 Musterkontenplan Teil 1
3 Musterkontenplan Teil 2
4 Beispiel 1: Die ARGE kauft Baustoffe auf eigene Rechnung
5 Beispiel 2: Ein Gesellschafter stellt der ARGE gelieferte Stoffe in Rechnung
6 Beispiel 3: Rechnung der ARGE an den Auftraggeber
7 ARGE-Ergebnisrechnung
1 Einleitung
1.1 ARbeitsGEmeinschaft
Eine Bau-Arbeitsgemeinschaft (ARGE) ist ein Zusammenschluss mehrerer Firmen zur Erstellung zumeist eines Werkvertrages. Grundlage ist ein ARGE-Vertrag zwischen den Gesellschaftern. Die ARGE ist als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) rechtsund parteifähig und gilt nicht als Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches. Somit ergibt sich eine Buchführungspflicht aus der Abgabenordnung [5, 4], wenn
- ein Umsatz von mehr als 260.000 [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] im Kalenderjahr oder
- ein Gewinn aus Gewerbebetrieb von mehr als 25.000 [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] im Wirtschaftsjahr vorgelegen hat.
Das Rechnungswesen obliegt dem k aufm ännisch gesch äftsfü hrenden Gesellschafter. Er muss es so gestalten, dass das Rechnungswesen den Informationsbedürfnissen beteiligter Gesellschafter genügt. Die Notwendigkeit von Information resultiert aus
- den Risiken des Bauleistungsprozesses
- der gesamtschuldnerischen Haftung, nach der jeder Gesellschafter der ARGE einzeln für alle Verpflichtungen gegenüber Dritten in Anspruch genommen werden kann.
2 Das Rechnungswesen der ARGE
Das betriebliche Rechnungswesen hat die Aufgabe, alle Daten, die das betriebliche Geschehen beschreiben, fortlaufend und lückenlos zu erfassen und auszuwerten.
Es soll vor allem
- einen Überblick über die Vermögensund Ertragslage gewähren (Geschäftsbuchhaltung) und
- die angefallenen Kosten aufzeichnen und den Kostenstellen und Kostenträgern zurechnen, die sie verursacht haben (Betriebsbuchhaltung)
Man nennt die Geschäftsbuchhaltung auch externes Rechnungswesen, die Betriebsbuchhaltung wird auch internes Rechnungswesen oder Kostenrechnung genannt.
Die ARGE unterliegt der Bilanzierungspflicht nicht (Siehe 1.1), da sie in der Regel nur einen Werkvertrag erfüllt und keinen Gewerbebetrieb darstellt [4]. Somit kann das Rechnungswesen zweckorientiert gehandhabt werden und muss nicht besondere Anforderungen nach dem Handelsrecht erfüllen. Die Anforderungen an das Rechnungswesen ergeben sich vielmehr aus dem jeweiligen Bauprojekt (Laufzeit, Auftragswert) und aus den Vorstellungen der Gesellschafter. Vor Beginn einer ARGE ist es dementsprechend unerlässlich, im ARGE-Vertrag festzulegen, wie das Rechnungswesen gestaltet werden soll.
Es erfüllt seine Informations-, Planungsund Kontrollfunktion durch folgende Komponenten:
- allgemeines Berichtswesen
- Information der Gesellschafter über Zahlungsströme, damit diese sie in ihrer eigenen Unternehmensplanung berücksichtigen können
- Ermittlung von Zwischenergebnissen
- Führung von Verrechnungskonten zur Protokollierung von Beitragsleistungen der Gesellschafter
- Protokollierung von Vermögensbewegungen
- Aufstellung der Schlussbilanz
2.1 Buchhaltung
Kernstück des Rechnungswesens bildet die Buchhaltung. Der Koordinierungsausschuss hessischer Baufirmen hat die Tätigkeit der Buchhaltung in folgendem Aufgabenkatalog dargestellt:
1. Einrichtung der Buchführung
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: Buchhaltung im Organisationsplan der Arge
2. Erstellung eines Kontenplans
3. Eingangsrechnung (Verbindlichkeiten)
4. Kassenabrechnung
5. Ausgangsrechnung (Forderungen)
6. Führung der Bankkonten
7. Führung der Lohnund Gehaltskonten
8. Kontenüberwachung
9. Erstellung der Abschlüsse (Zwischenabschlüsse, Abschluss)
10. Meldewesen und Statistik
11. Prüfung (extern) und kaufmännische Revision (intern)
Auf einige Punkte dieser Sammlung wird im folgenden näher eingegangen. Um Differenzen während der ARGE zu vermeiden, sollten die einzelnen Aufgaben im ARGE-Vertrag konkretisiert werden.
Einrichtung eines Kontenplans Verbände der deutschen Bauwirtschaft haben einen Musterkontenplan (Seiten 6 und 7) herausgegeben, der wie folgt gegliedert ist:
Bestandskonten
Kontenklasse 0 Sachanlagen
Kontenklasse 1 Finanzvermögen
Kontenklasse 2 Vorräte, Forderungen und aktive Rechnungsabgrenzung Kontenklasse 3 Wertberichtigungen und Rückstellungen
Kontenklasse 4 Verbindlichkeiten und passive Rechnungsabgrenzung Erfolgskonten
Kontenklasse 5 Erträge
Kontenklasse 6 Betriebliche Aufwendungen / Kostenarten Kontenklasse 7 Sonstige Aufwendungen
Kontenklasse 8 Abschluss
Die hier aufgeführten Konten sind nicht mit den bekannten Bankkonten zu verwechseln, es handelt sich vielmehr um buchhalterische Verrechnungsinstrumente. Dabei stehen komplementäre Konten einander gegenüber.
Erstellung der Abschlü sse Um ein Bauvorhaben wirtschaftlich durchführen zu können, müssen in kurzen Zeitabständen Zwischenergebnisse vorgelegt werden. Die Abschlussarbeiten umfassen
- Hauptbuchabschluss mit Saldenbilanz
- Ungebuchte Posten: Aufwendungen
– Vorliegende nicht gebuchte Belege
– Bewertung und Abgrenzung nicht berechneter Lieferungen
– Bewertung und Abgrenzung nicht berechneter NU-Leistungen
– Bewertung und Abgrenzung nicht berechneter Lieferungen und Leistungen der Gesellschafter
– Rechnerische Ermittlung der Stoffbestände
– Erstellung der Abschreibungsliste für ARGE-eigene Geräte
– Rückstellungen
- Ungebuchte Posten: Leistungen
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 2: Musterkontenplan Teil 1
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