Das System der Parteienfinanzierung - Ein aktueller Überblick über die gesetzlichen Grundlagen und den Umfang der staatlichen Parteienfinanzierung sowie deren kritische Betrachtung


Facharbeit (Schule), 2003

15 Seiten


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Staatliche Parteienfinanzierung Seite:
1.1 Einleitung
1.2 Ziele
1.3 Gesetzlicher Überblick
1.3.1 Anspruchsvoraussetzungen
1.3.2 Sanktionen
1.4 Aktueller Überblick über den Umfang
1.4.1 Absolute Obergrenze
1.4.2 Relative Obergrenze
1.5 Konkretes Beispiel an Hand der SPD

2. Kritische Stellungnahme und Verbesserungsvorschläge

Arbeitsprozessbericht

Literaturverzeichnis

Erklärung

1. Staatliche Parteienfinanzierung

1.1 Einleitung

„ Das System der Parteienfinanzierung“ – so ist diese Facharbeit überschrieben. Doch bevor wir nun konkret auf die Ziele, Grundlagen und Problemen der Parteienfinanzierung zu sprechen kommen, sollten wir uns ersteinmal klar machen, was man genau unter dem Begriff der Parteienfinanzierung versteht: Es sind Geldmittel, die den Parteien zur Verfügung stehen um ihre Verwaltungs- und Personalkosten abzudecken. Die Parteienfinanzierung gliedert sich in drei Hauptsäulen. Da wären zum ersten die Mitgliedsbeiträge, desweiteren die Spenden, welche die Parteien erhalten, und als letztes wäre da noch die staatliche Finanzierung. In dieser Facharbeit wollen wir uns jedoch hauptsächlich mit den staatlichen Zuschüssen, das heißt mit der staatlichen Parteienfinanzierung auseinander setzen.

1.2 Ziele

Zuerst einmal sollten die Ziele der staatlichen Parteienfinanzierung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland klar dargelegt werden. Als primäres Ziel wird die Transparenz der Parteifinanzen genannt. Es soll verhindert werden, dass die einzelnen Parteien sich auf illegalem Weg, zum Beispiel über illegale Spenden großer Unternehmen, finanzieren und der Staat somit die Kontrolle über die Geldgeschäfte aller Parteien verliert. Diese Transparenz wird in erster Linie durch die Rechenschaftsberichte der Parteien, auf die ich im Laufe dieser Arbeit noch zu sprechen komme, gewährleistet. Zugleich sollen die Bürger einen besseren Einblick in die Finanzen der Parteien bekommen. Im gleichen Atemzug ist auch die Chancengleichheit der Parteien zu nennen, denn es ist ja einleuchtend, dass eine größere Partei auch eine größere Anziehungskraft auf investitionsbereite Unternehmen, beziehungsweise Einzelpersonen hat. Aus diesem Grund versucht die staatliche Parteienfinanzierung die Kassen der kleinen Parteien ein wenig aufzufüllen. Als letzten Punkt kann man noch die „Unabhängigkeit der Parteien und Politiker“ (Römmele,S.175) nennen. Die Parteien wissen so aufgrund ihres Wahlergebnis (siehe 1.2 gesetzlicher Überblick), dass sie nicht so sehr auf Spenden der Bevölkerung angewiesen sind, im Vergleich zu den Parteien, die keinen Anspruch auf staatliche Finanzierung haben. (siehe 1.3.1 Anspruchsvoraussetzungen) So können sie sich ganz auf ihre Arbeit konzentrieren. Dies gilt besonders für die kleineren Parteien. Damit wären die Ziele der staatlichen Parteienfinanzierung aufgezeigt.

1.3 gesetzlicher Überblick

Nachdem nun die Ziele der Parteienfinanzierung geklärt sind, sollten wir uns einen Überblick über die gesetzlichen Grundlagen der staatlichen Parteienfinanzierung machen.

Bis zum 1.Januar 1994 gab es in der Bundesrepublik keine geregelte Parteienfinanzierung sondern nur eine sogenannte „Wahlkampfkostenerstattung“ (Deutscher Bundestag, S.1). Dies bedeutet das eine Partei den Betrag den sie für eine Wahlkampfkampange ausgegeben hat vom Staat erstattet bekam. Ab diesem Zeitpunkt wurde die Parteienfinanzierung zu einer jährlichen Finanzierung der Parteien durch den Staat. Maßstab für das Volumen dieser Finanzierung ist die „Verankerung der Parteien in der Gesellschaft“ (Bundesanstalt für politische Bildung), die sich zum einen am Wahlerfolg der letzten Bundestagswahlen, Landtagswahlen und Europawahlen misst. Zum anderen an ihren Einnahmen durch Mitgliedsbeiträge und Spenden. Die Partei erhält für jede abgegebene Stimme einen festgelegten Betrag vom Staat. Bis zur Euroreform waren es für die ersten 5.000.000 Stimmen jeweils 1,30 DM, für jede weitere Stimme gab es dann 1,00 DM. Nach der Euro-Einführung im Jahre 2002 wurden die Beträge dann auf 6 Stellen nach dem Komma umgerechnet, so ergab sich für die ersten 5.000.000 Stimmen ein Betrag von 0,664679 € und für alle weiteren ein Betrag von 0,511292 € (Süddeutsche Zeitung). Zum 1. Januar 2003 wurde dann das Gesetz zur Parteienfinanzierung erneut reformiert. So ergibt sich nun folgende Auszahlung pro Wählerstimme. Für die ersten 4.000.000 Stimmen gibt es nun 0,85 € für alle weiteren 0,70 €. Ein anderer nicht so bekannter, aber dennoch enorm wichtiger Bestandteil der

Parteienfinanzierung ist der sogenannte Zuwendungsanteil. Hiernach erhält die Partei einen Betrag von 0,38 € für jeden Euro eingenommene Zuwendung, das heißt Mitgliedsbeiträge und legal erlangte Spenden, allerdings nur bis zu einer Höchstbetrag von derzeit 3.300 € pro Person und Jahr. Erhält eine Partei also 3.300 € im Jahr von einer Person, so bekommt sie vom Staat einen Zuschuss von 1254 €. Jährlich am 15. Februar legt der Präsident des Deutschen Bundestages die staatlichen Mittel der anspruchsberechtigten Parteien für das vergangene Jahr fest. Allerdings nur für die Parteien die bis zum 30.September des Vorjahres, also des Anspruchsjahres ihren vollständigen und richtigen Rechenschaftsbericht beim Bundestagspräsidenten eingereicht haben

1.3.1 Anspruchsvoraussetzungen

Nicht jede Partei der Bundesrepublik Deutschland hat einen Anspruch auf die staatliche Parteienfinanzierung. Bei den letzten Bundestags- und Europawahlen mußten mindestens 0,5% der abgegebenen Stimmen auf eine Partei entfallen, damit diese einen Anspruch auf Finanzierung hat. Bei den Landtagswahlen beträgt diese „Hürde“ mindestens 1% der Stimmen. Zum 1.Januar 2005 wird diese Grenze auf 5% heraufgesetzt. Ausnahme: Gelingt es einer Partei innerhalb von drei aufeinanderfolgen Landtagswahlen 1% der Stimmen zu bekommen, dann gilt für diese Partei die neue 5% Regelung nicht. Kann eine Partei nicht genügend Stimmen auf sich vereinen, so kann sie aber dennoch Anspruch auf Finanzierung haben, falls die Partei innerhalb eines Wahlkreises 10% der abgegebenen Stimmen auf sich vereinen kann. Eine weitere wichtige Voraussetzung ist die Vorlage des Rechenschaftsberichtes des entsprechenden Jahres, der auch den gesetzlichen Vorschriften entsprechen muss. In diesem Rechenschaftsbericht müssen sämtliche Einnahmen und Ausgaben angegeben werden. Diese müssen genau gegliedert sein. Es müssen die Einnahmen und Ausgaben des Bundesverbandes der Partei, sowie aller Landesverbände bis hin zu den Kreis- beziehungsweise Gemeindeverbänden offen gelegt werden. Dies schafft wiederum eine gewisse Transparenz. Parteien, die im Vorjahr nicht die Voraussetzungen erfüllt hatten, müssen zum neuen Jahr laut § 19 Abs. 1 PartG einen schriftlichen Antrag auf Festsetzung und Auszahlung staatlicher Mittel vorlegen(Deutscher Bundestag, S.1).

1.3.2 Sanktionen

Kommt es zu falschen Angaben im Rechenschaftsbericht einer Partei, so hat es zur Folge, dass diese das Doppelte der betreffenden unrichtigen Angaben zurückbezahlt werden muß. Macht die Partei allerdings vor Veröffentlichung des Berichtes den Präsidenten des Deutschen Bundestages schriftlich auf diesen Fehler aufmerksam, bleibt die Partei von Sanktionen verschont. Nach der Parteispendenaffäre der CDU wurden die Gesetze zur Parteienfinanzierung ein wenig verschärft. Bislang musste eine Partei bei Verstößen nur mit finanziellen Sanktionen rechnen. Nun können allerdings die Verantwortlichen dieser Verstöße persönlich dafür zur Rechenschaft gezogen werden. Wer falsche Angaben zu den Einnahmen einer Partei macht oder gar einen falschen Rechenschaftsbericht vorlegt, kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren bestraft werden. Dies gilt ebenfalls für Personen, die empfangene Spenden stückeln, so dass Name, Anschrift und Gesamthöhe der Spende nicht im Rechenschaftsbericht verzeichnet werden müssen, dies gilt ab einer Grenze von 10.000 € pro Rechnungsjahr.

1.4 Aktueller Überblick über den Umfang

Der Umfang der Parteienfinanzierung ist gesetzlich festgelegt, das gilt sowohl für das Volumen der staatlichen Ausgaben pro Jahr (absolute Obergrenze), als auch für die Einnahmen der Parteien durch die staatliche Finanzierung (relative Obergrenze).

1.4.1 Absolute Obergrenze

Die absolute Obergrenze der staatlichen Ausgaben zur Finanzierung der Parteien liegt derzeit bei 133 Millionen Euro. Wer nun allerdings die errechneten Beträge der einzelnen Parteien pro Jahr zusammen addiert (vgl. Deutscher Bundestag, Anlage 2) wird feststellen, dass die Summe den Betrag von 133 Millionen Euro übersteigen wird. Für das Jahr 2002 würden allen anspruchsberechtigten Parteien ein Gesamtbetrag von 164.004.126,92 € zu stehen. Da die absolute Obergrenze von 133 Millionen € nicht überschritten werden darf, werden die Beträge entsprechend gekürzt, so dass unterm Strich eine Summe von 133 Millionen € verbleibt, ohne Einberechnung der relativen Obergrenze. Dies bedeutet, dass statt den 0,85 € für die ersten 4 Millionen Stimmen nur 0,65 € und für die restlichen Stimmen anstatt 0,70 € nur 0,54 € ausgezahlt wurden. Der Zuwendungsanteil wurde auf 0,29 € reduziert. Für die größeren Parteien, die auch im Bundestag vertreten sind, bedeutet das jeweils eine Einbusse, die im Bereich von 20% angesiedelt ist.

1.4.2 Relative Obergrenze

Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass die staatliche Finanzierung nicht höher sein darf, als die Finanzierung der Parteien durch Spenden und Mitgliedsbeiträge. Das bedeutet, dass die Staatliche Finanzierung nur 50% der Gesamteinnahmen einer Partei ausmachen darf. Diese Regelung ist allerdings nur für drei kleinere, nicht im Bundestag vertretene, Parteien interessant. Bei allen anderen Parteien ist der Anteil an staatlicher Finanzierung deutlich geringer, als die Finanzierung durch Spenden und Mitgliedsbeiträge. Deshalb können sie so ihren ganzen Anteil der staatlichen Finanzierung in Anspruch nehmen. Addiert man nun alle tatsächlich ausgezahlten finanziellen Mittel des Staates an die Parteien, also die Summe der relativen Obergrenze, ergibt sich für das Jahr 2002 ein Finanzvolumen von 132.727.344,55 €

1.5 Konkretes Beispiel an Hand der SPD

Schauen wir nun einmal wie sich die staatliche Finanzierung für die SPD im Jahre 2002 zusammen setzt. Wir betrachten zunächst die Wahlergebnisse der für die Finanzierung 2002 entscheidenden Wahlen, also die jeweils letze Wahl (Deutscher Bundestag, Anlage 2).

Bei den letzten Bundestags- und Europawahlen bekam die SPD zusammen 26.795.753 Stimmen. Mit den 13.694.649 Stimmen der letzten Landtagswahlen sind für die SPD 40.490.402 Stimmen Grundlage für die Errechnung der Zuschüsse.

Nun berechnen wir an Hand der oben genannten Beträge, ein Teilvolumen der staatlichen Finanzierung (ohne den Zuwendungsanteil):

Für die ersten 4 Millionen Stimmen bekommt die SPD 0,85 € pro Stimme 4.000.000 x 0,85 € = 3.400.000 €

hinzu kommen nun für die restlichen Stimmen 0,70 € pro Stimme 36.490.402 x 0,70 € = 25.543.281,40 €

ergibt 28.943.281,40 €.

Um jedoch den Gesamtanspruch zu errechnen benötigen wir noch die Zuwendungen der SPD für das Anspruchsjahr, also für das Jahr 2001. Diese Summe der Zuwendungen betrug 84.022.719,77 €. Wie ebenfalls oben genannt, gibt es pro 1,00 € Zuwendung einen staatlichen Zuschuss von 0,38€

84.022.719.77 x 0,38€ = 31.928.633,51€

Addiert man nun den Zuwendungsanteil und den Betrag des Stimmenkontos miteinander so erhält man eine Gesamtsumme von

60.871.914.91 €.

Die SPD erwirtschaftete selbst laut Rechenschaftsbericht eine Summe von 112.477.902,48 € (Deutscher Bundestag, Anlage 3) die nun als relative Obergrenze festgesetzt wird. Da der staatliche Anteil den selbst erwirtschafteten Anteil nicht übersteigt, bekommt die SPD für das 2002 ihre vollen 60.871.914,91 € vom Staat ausgezahlt.

2. Kritische Stellungnahme und Verbesserungsvorschläge

Nachdem nun die grundlegenden Element der staatlichen Parteienfinanzierung in der Bundesrepublik Deutschland veranschaulicht wurden, wollen wir uns nun kritisch mit diesem Thema auseinandersetzen und einige Verbesserungsvorschläge vorstellen.

Zunächst wollen wir die Entwicklung der absoluten Obergrenze betrachten.

Es ist eine stetige Anhebung der absoluten Obergrenze erkennbar, die in den letzten 10 Jahren um knapp 15% von 117.000.000 € auf nun mehr 133.000.000 € anstieg.

Nun könnte man denken, dass sich die Parteien hauptsächlich nur auf Kosten der Staatskasse finanzieren. Dies ist allerdings nicht so, denn es soll keinesfalls zu einer Abhängigkeit vom Staat kommen. Es ist ganz klar zu sehen, dass die Parteien auch hier gegensteuern. Denn alle Parteien sind bemüht ihre Selbsteinnahmen zu steigern. Jedoch tun sie dies nicht ohne Grund, weil sie auf diese Weise auch ein größeres Stück vom Kuchen der staatlichen Zuschüsse bekommen.

Bei vielen Parteien war es bislang so, dass ihnen an Hand ihrer Wahlergebnisse ein viel größerer Betrag der staatlichen Finanzierung zustand. Diesen bekamen sie allerdings nicht ausgezahlt, da er weit über ihrer relativen Obergrenze lag. Wenn die Parteien allerdings nun ihre relative Obergrenze durch erhöhte Mitgliedsbeiträge nach oben schrauben, so dass ihre relative Obergrenze über dem eigentlichen Betrag den sie aufgrund ihrer Wahlergebnisse erhalten würden, liegt, so bekommen sie auch den Anteil, der ihnen laut Wahlergebnis zusteht vom Staat ausbezahlt.

Wer nun den Betrag von 133 Millionen Euro sieht, den die Parteien jedes Jahr ausgezahlt bekommen, und denkt man könne dort Einsparungen vornehmen, weil diese 133 Millionen Euro recht hoch gegriffen sind (zum Vergleich: Für die Fußball-Übetragungsrechte gab die Kirch-Media-AG 150 Millionen Euro jährlich aus), den muss ich enttäuschen, denn die staatliche Parteienfinanzierung soll eigentlich nur zur Aufrechterhaltung der Parteien dienen (www.ddvg.de, S.1). Desweiteren würde eine Kürzung der staatlichen Finanzierung auch einige Probleme mit sich ziehen. Die Parteien würden sich andere undurchsichtige Wege der Finanzierung suchen, wie zum Beispiel Großspenden von Unternehmen, die wiederum den Eindruck der Bestechung wecken würden. Genau das will die staatliche Finanzierung ja verhindern. Sie will Transparenz in die den Parteifinanzen bringen (siehe 1.2 Ziele). Ein anderer würde sagen man könne bei den großen Parteien also bei der SPD und bei der CDU, ja Einsparungen vornehmen, da sie fast das vierfache im Vergleich zu anderen Parteien bekommen (Deutscher Bundestag, Anlage 3). Dies würde jedoch ebenfalls einen der Ziele der staatlichen Finanzierung widersprechen.

Gemeint ist hier die Chancengleichheit unter den Parteien. Außerdem sind diese großen Parteien am meisten in der Gesellschaft verwurzelt und dies ist, wie oben genannt, ja ebenfalls ein Maßstab für die Höhe der staatlichen Finanzierung. Ein wichtiger Schritt ist meiner Meinung nach bei der Sanktionierung von Vergehen, welche die Chancengleichheit der Parteien umgeht und gegen das Parteiengesetz verstößt, getan worden. Gemeint sind Vergehen wie zum Beispiel eine Fälschung der Bilanzen oder eine Verfälschung des Rechenschaftsberichts. Die bisherige Bestrafung, welche nur finanzielle Sanktionen nach sich zog, ist heutzutage nicht mehr ausreichend gewesen. Genau deshalb war der Schritt hin zur Sanktionierung mit Freiheitsstrafen von bis zu 3 Jahren genau der richtige Weg, denn nur so kann man für Abschreckung sorgen und die Transparenz der Parteifinanzen wahren.

Allerdings denke ich, dass man bei der Reformierung des Parteiengesetzes auch einen Schritt zu weit gegangen ist. Gemeint ist der Schritt von der Wahlkampfkostenerstattung hin zu einer jährlichen Finanzierung. Denn nun bekommen die Parteien ihre Kosten für den Wahlkampf gleich vierfach erstattet. Ich bin der Meinung es reicht auch aus, wenn man die jährliche Finanzierung dahingehend abändert, das eine Finanzierung nur noch jedes zweite Jahr stattfindet, da nahezu jede Partei zwei Drittel ihres Jahresetats durch Selbsteinnahmen erwirtschaftet. Die Parteien wiederum würden versuchen, mehr Geld durch Spenden und/oder höhere Mitgliederzahlen zu erwirtschaften. Als Folge würde ihre „Verankerung in der Gesellschaft“ wieder gestärkt werden.

Um aber nochmals auf die Chancengleichheit der Parteien zu sprechen zu kommen: Die beiden großen Parteien SPD und CDU haben im letzten Wahlkampf für die Bundestagswahlen 2002 erhebliche Einsparungen durch die beiden Kanzlerduelle im Fernsehen erzielt. Das entspricht aber nicht der Chancengleichheit der Parteien. Aus diesem Grund müsste man die anderen Parteien stärker bezuschussen. Ob dies allerdings gesetzlich möglich ist, ist wieder eine andere Frage. Es hat schon viele gute und besonders sinnvolle Vorschläge zur Reformierung der staatlichen Finanzierung gegeben, allerdings konnten diese aufgrund der gesetzlich festgelegten Ziele der staatlichen Parteienfinanzierung nicht durch gesetzt werden.

Arbeitsprozessbericht:

März-April 2003 Treffen mit dem Fachlehrer zur Bestimmung des Themas der Facharbeit

29.April 2003 Festlegung des Themas

Anfang Mai 2003 Beschaffung von Materialien

14./15. Mai 2003 Internetrecherchen

16. Mai 2003 formelle Aspekte der Facharbeit

21. Mai 2003 Inhaltsverzeichnis

6. Juni 2003 stichpunkt-artige Rohfassung der Facharbeit

13. Juni 200 ausformulierte Facharbeit

15.-17. Juni 2003 Überarbeitung der Facharbeit

18. Juni 2003 Abgabe der Facharbeit

Literaturverzeichnis:

Andrea Römmele,1995, „Unternehmenspenden und Wahlkampffinanzierung“,Baden-Baden,S.175

http://www.bundestag.de/datbk/finanz/finanz_02.pdf

http://www.bpb.de/publikationen/GBES28,2,0,Parteispenden_in_der_Krise.html

Süddeutsche Zeitung vom 23. September 2002

http://home.snafu.de/benjamin.hoff/pages/spenden.html

DeutschlandRadio-Online http://dradio.de/cgi-bin/es/neu-interview/1830.html

http://www.ddvg.de/sys_files/1039447050.82/IIGrundgesetz.pdf

Rheinische Post vom 18.3.99

Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland

Erklärung

Hiermit erkläre ich, dass ich die vorliegende Arbeit selbstständig und ohne fremde Hilfe verfasst habe und keine anderen als im Literaturverzeichnis angegebenen Hilfsmittel verwendet habe.

Insbesondere versichere ich, dass ich alle wörtlichen und sinngemäßen Übernahmen aus anderen werken als solche kenntlich gemacht habe .

Ort/Datum Unterschrift

Ende der Leseprobe aus 15 Seiten

Details

Titel
Das System der Parteienfinanzierung - Ein aktueller Überblick über die gesetzlichen Grundlagen und den Umfang der staatlichen Parteienfinanzierung sowie deren kritische Betrachtung
Autor
Jahr
2003
Seiten
15
Katalognummer
V107976
ISBN (eBook)
9783640061815
Dateigröße
486 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
System, Parteienfinanzierung, Grundlagen, Umfang, Parteienfinanzierung, Betrachtung
Arbeit zitieren
Matthias Schückes (Autor:in), 2003, Das System der Parteienfinanzierung - Ein aktueller Überblick über die gesetzlichen Grundlagen und den Umfang der staatlichen Parteienfinanzierung sowie deren kritische Betrachtung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/107976

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