Der Antiparlamentarismus der Rechts- und Linksradikalen


Seminararbeit, 2003

22 Seiten


Leseprobe


Inhalt

1. Einleitung

2. Aspekte rechtsradikaler Parlamentarismuskritik
2.1 Die Krisis des Parlamentarismus – Carl Schmitt
2.2 Politischer Eklektizismus – Die Parlamentarismuskritik der „Neuen Rechten“

3. Aspekte linksradikaler Parlamentarismuskritik.
3.1. Parlamentarismus als Herrschaftssicherung – Johannes Agnoli
3.2 Anarchismus und Antiparlamentarismus

4. Der Extremismusbegriff – zwischen Instrumentalisierung und Perhorreszierung
4.1. Tertium non datur – Extremismus oder demokratischer Verfassungsstaat
4.2. Extremismus als politische Ambitioniertheit und selektive Wahrnehmung

5. Resümee

Bibliographie.

1. Einleitung

Im Jahre 2003, so könnte man meinen, ist die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland durch Bestrebungen radikaler Gegner des parlamentarischen Systems bedroht wie selten zuvor. Innenminister Otto Schily forderte bei der Vorstellung des aktuellen Verfassungsschutzberichtes eindringlich höchste Priorität bei er Bekämpfung von „verfassungsfeindlichen Links- und Rechtsextremisten.“[1] Die Ereignisse der letzten Monate scheinen Schilys alarmierende Einschätzung zu bestätigen.

So spricht die Antifaschistische Aktion Berlin in einem Aufruf zur jährlichen Maidemonstration vom Parlamentarismus als „ritualisierte und organisierte Zustimmung zur eigenen Entmündigung (...)“, den es zu bekämpfen gelte.[2] Die folgenden Krawalle am 1. Mai in Kreuzberg erinnerten das Berliner Boulevardblatt „BZ“ an einen „Bürgerkrieg“.[3] Deutschlandweit fahndet die Polizei mit 4000 Plakaten nach den Teilnehmern der traditionellen Straßenschlacht. Am selben Tag warnte Hamburgs Verfassungsschutz-Chef Heino Vahldieck vor einem Mobilisierungsschub innerhalb der linksextremistischen Szene der Hansestadt.[4] Zusätzliche Gefahr von einer neuen linken, „mediatischen Guerilla“, befürchtete am 4. September 2003 der Politologe Patrick Moreau auf einem Symposium des Thüringer Verfassungsschutzes. Hintergrund seiner Mutmaßung ist die angebliche Fülle einschlägiger, marxistischer Texte im Internet.[5] Fast zeitgleich argwöhnen empörte Kritiker eine Glorifizierung des Terrorismus durch die in Berlin geplante Ausstellung „Mythos RAF“.[6]

Dagegen sieht Bayerns Innenminister Günther Beckstein nach dem Fund von 1,7 Kilogramm Sprengstoff bei Münchner Neonazis im September 2003 eher die Gefahr einer „Braunen Armee Fraktion“.[7] Ins Visier der Rechtsradikalen geriet mit dem bayerischen SPD-Spitzenkandidaten Franz Maget auch ein Vertreter des parlamentarischen Systems.

Einige Monate zuvor scheiterte das Verbotsverfahren gegen die NPD an der erstaunlichen Symbiose zwischen Neonazis und Geheimdienst.

Unter dem Titel: „Braune in Nadelstreifen“ thematisierte der „Spiegel“ im Oktober diesen Jahres in seiner Online-Ausgabe die Aktivitäten der „Neuen Rechten“.[8] Anlass des Berichtes war eine Konferenz des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes zu diesem Thema, auf der Zeitungen wie die „Junge Freiheit“ als Demokratie gefährdend charakterisiert wurden.[9] Bereits im Vorfeld der Tagung polemisierte die „Junge Freiheit“ gegen die geplanten Referenten als eine skandalöse „Ansammlung von Linksextremisten.“[10]

Die Thematik Links- bzw. Rechtsradikalismus bestimmt also nach wie vor die politischen Diskussionen. Doch trotz unterschiedlicher Interpretationen dieser Materie, meist abhängig von den politischen Präferenzen der jeweiligen Journalisten, Politiker oder Wissenschaftler, ist häufig ein umfassender Konsens festzustellen: Sämtliche radikalen Bewegungen werden als antidemokratische Gegner zum politischen System der BRD verstanden und gleichgesetzt. Ein wesentlicher Ansatzpunkt ist dabei, die vor allem von den Protagonisten der Extremismusforschung angenommene Übereinstimmung beider politischer Lager in der Ablehnung des parlamentarischen Systems.

Die vorliegende Arbeit widmet sich der Frage: Ist die Gleichsetzung von Linksradikalismus und Rechtsradikalismus unter dem Etikett des Extremismus legitim?

Dazu ist es zunächst notwendig, links- und rechtsradikaler Kritik am Parlamentarismus gegenüberzustellen. Anschließend sollen punktuell die Positionen der Extremismustheoretiker nachvollzogen und auf eventuelle logische Schwächen untersucht werden.

2. Aspekte rechtsradikaler Parlamentarismuskritik

2.1. Die Krisis des Parlamentarismus - Carl Schmitt

Der Rechtswissenschaftler Carl Schmitt (1888-1985) gehört als einer der Protagonisten der „Konservativen Revolution“ zu den umstrittenen politischen Theoretikern. Im Jahre 1933 trat der Hochschullehrer der NSDAP bei und beteiligte sich an der Formulierung der rechtlichen Grundlagen des Nationalsozialismus, wie dem sogenanntem Ermächtigungsgesetz. Bereits 1923 veröffentlichte er seine Schrift: „Die geistesgeschichtliche Lage des heutigen Parlamentarismus“.

Ausgangspunkt in Schmitts Parlamentarismuskritik ist der Gegensatz von Liberalismus und Demokratie.[11] Während ersterer einem von moralischem Pathos getragenen Individualismus propagiere, impliziere eine konsequente Demokratie die Identität von Regierenden und Regierten. Vorrausetzung für diese an Rousseau angelehnte Demokratiekonzeption sei das Prinzip der Homogenität. Als Konsequenz seines Homogenitätsbegriffes folgert Schmitt einerseits, dass zur Wahrung dieser Gleichheit und damit zur Erhaltung der Demokratie „die Ausscheidung und Vernichtung des Heterogenen“ gehöre. Konkret bedeute dies unter anderem, die Aussiedlung nationaler Minderheiten sowie eine restriktive Einwanderungsgesetzgebung. Es sei mit der Demokratie durchaus vereinbar Fremde von Macht und Wohlstand auszunehmen.[12] Anderseits dürfe es auch innerhalb des Staates keine Parteien, keine Sonderinteressen geben.[13] Das Parlament als eine liberale Erfindung, stehe im Gegensatz zum Grundsatz der Identität und damit zugleich zur Demokratie.[14]

So bezeichnete Schmitt den Parlamentarismus der Weimarer Republik als degeneriertes System.[15] Ein idealtypische Parlament habe nur dann Anspruch auf die Repräsentation des Volkes wenn es nach den Grundsätze Öffentlichkeit und Diskussion funktioniere.

Diese Vorstellungen seien aber mittlerweile obsolet.[16] Durch den Wegfall seiner Grundprinzipien verliere das Parlament seine Legitimation.[17] Doch auch die eventuelle Existenz eines idealen Parlaments zweifelt Schmitt an. Zum einen fragt er nach der „Sicherheit, dass gerade im Parlament die Träger der Vernunftbruchstücke sind.“[18] – anderseits führe die Diskussion von Meinungen im Parlament zu einem Verzicht auf ein entgültiges Ergebnis.[19] Daraus resultiere die Schwäche des pluralistischen Parteienstaates „dem Ansturm der Parteien und organisierten Interessen standzuhalten.“[20]

Aus dieser Analyse gelangt Schmitt zum Modell eines starken Staates mit einer stabilen Macht. Als Hüter staatlicher Herrschaft komme nur der Reichspräsident in Frage, so Schmitt, da nur dieser ein Gegengewicht zum Pluralismus unterschiedlicher Machtgruppen bilden und so die Ganzheit des Volkes wahren könne.[21]

2.2. Politischer Eklektizismus – die Parlamentarismuskritik der „Neuen Rechten“

Als „Neue Rechte“ gilt eine politische Strömung, die sich an der „Konservativen Revolution“, der Weimarer Republik orientiert. In einer Publikation des Verfassungsschutzes Nordrhein-Westfalen heißt es: „Die ‚Neue Rechte’ zeichnet sich in der Regel nicht durch Straftaten oder Aufrufe zur Gewalt aus, vielmehr geht es darum, die Herrschaft über die öffentliche Meinung zu erringen.“[22] Damit sei sie sowohl theoretische Avantgarde des Rechtsextremismus als auch Verbindung zur gesellschaftlichen Mitte.[23] Während die „Alte Rechte“ versucht mit revanchistischen Thesen wie „Auschwitzlüge“ oder „Kriegsschuldlüge“ den Nationalsozialismus von Makel der Anzettelung eines Krieges und des Massenmordes zu befreien, bemühen sich die „Neuen Rechten“ um eine „modernere“, Strategie. Rassistisches und nationalistisches Gedankengut soll von der angeblichen Entstellung durch Hitler gelöst und auf eine scheinbar wissenschaftliche Grundlage gestellt werden.[24]

Die „Neue Rechte“ existiert in der BRD seit Mitte der sechziger Jahre. Als Initialzündung gilt aber das Scheitern der NPD bei der Bundestagswahl 1969, durch das viele rechte Kräfte den parlamentarischen Weg als erfolglos ansahen.[25] Bedeutsam für die Entwicklung der „Neuen Rechten“ waren die 1970 gegründete Zeitschrift „Criticon“, die als intellektuelles Theorieorgan Einfluss auf die Meinungsbildung will, da die ideologische Mehrheit wichtiger sei als die parlamentarische.[26] Die bereits seit 1951 herausgegebene Monatsschrift „Nation & Europa“ entwickelte sich ebenfalls zur Plattform der Bewegung. 1980 gründete sich das „Thule-Seminar“ als deutscher Ableger von „GRECE“[27], dem Intellektuellenzirkel der französischen „Novelle Droite“. Ziel sei es, so der Gründer Pierre Krebs, durch Erforschung der abendländischen Kultur dem Zerfall konservativer und völkischer Werte entgegenzuwirken.[28] Mittlerweile lassen sich innerhalb der „Neuen Rechten“ zwei Strömungen unterscheiden: Einerseits der jungkonservative Flügel um die seit 1986 erscheinende Zeitschrift „Junge Freiheit“, die einen Annäherungskurs an konservative Kreise favorisiert, anderseits die 1994 aus einem Lesekreis desselben Blattes hervorgegangene nationalrevolutionäre Plattform um das „Deutsche Kolleg“, die Einfluss auf NPD und Neonazi-Szene nimmt.[29]

Für ein Verständnis der neurechten Parlamentarismuskritik ist vorab eine Analyse ihrer theoretischen Grundlagen nötig. Ideelle Basis ist ein biologistisches Menschenbild, das den Menschen im wesentlichen durch seine genetischen Anlagen festgelegt sieht. Als eine der wichtigsten naturbedingten Determinanten wird der menschliche Triebapparat gesehen.[30] Besonders ausgeprägt sei zum Beispiel der Territorialtrieb, der sich in der Verteidigung des Gruppenreviers und der Distanzierung fremder Personen ausdrücke. Damit gelingt es, den Nationalismus als „(...) die politische Ausprägung des Territorialverhaltens (...)“, die der Arterhaltung diene, zu rechtfertigen.[31]

Des weiteren werde der Mensch durch den Dominanztrieb bestimmt, der für eine natürliche Hierarchiebildung innerhalb der Gesellschaft sorge.[32]

Das Problem der „Neuen Rechten“ besteht nun darin, dass die derzeitigen europäischen Gesellschaftsordnungen unadäquat zur okzidentalen (abendländischen) Tradition seien, da diese auf einem egalitären, universalistischem Weltbild beruhen.[33] Aus der biologisch festgelegten Ungleichheit der Menschen folge jedoch die Notwendigkeit nach einem hierarchischen Staats- und Gesellschaftsaufbau.

So widerspricht aus rechter Sicht das allgemeine Wahlrecht der menschlichen Natur, da es nicht jeder Wähler in derselben Weise vermag, die „im Interesse der Gesamtheit notwendigen Sachentscheidungen herbeizuführen.“[34] Das Mehrheitsprinzip des Parlamentarismus verhindere ebenfalls eine Entscheidungsbildung nach Leistungskriterien, denn weder das durchschnittliche Individuum, noch gesellschaftliche Interessengruppen seien aufgrund ihrer unmaßgeblichen und egoistischen Einzelinteressen in der Lage, die Belange des gesamten Volkes zu erkennen. Nur eine über den Partikularinteressen stehende Leistungselite könne dem Volkswohl zweckmäßig dienen.[35]

Das „Deutsche Kolleg“ stellt mit Blick auf den Parlamentarismus fest: „Jeder Deutsche, der sich für den „Marsch durch die Institutionen“ der Bundesrepublik Deutschland entscheidet, entscheidet sich damit gegen das Deutsche Reich, wird – objektiv – zum Reichsfeind.“[36] In ihrem „Reichsverfassungsentwurf“ für ein „Viertes Reich“ entwerfen das Ex-Mitglied der RAF, Horst Mahler und der ebenfalls konvertierte, Reinhold Oberlercher einen autoritären Führerstaat als Gegenmodell zum Parlamentarismus[37]

Jürgen Schwab, Mitarbeiter der NPD-Postille „Deutsche Stimme“, kritisiert im „Deutschen Kolleg“, die gegenwärtige, parlamentarische Demokratie als Herrschaft von „Monopolparteien“ und Interessenverbänden.[38]

Als kontraproduktiv begreift die NPD-Nachwuchsorganisation „Junge Nationaldemokraten“ eine parlamentarische Opposition und propagiert deshalb den außerparlamentarischen Widerstand als Mittel zum „nationalen Sozialismus“. Anstelle einer „Herrschaft der Wenigen“ fordert sie eine „Herrschaft der Besten.“[39]

Eine Ochlokratie, eine „Herrschaft der Minderwertigen“ sei das parlamentarische System der BRD, meint Hans-Dietrich Sander, Herausgeber der Zeitschrift „Staatsbriefe“. Der Ausweg aus dem Niedergang der Demokratie sei eine Diktatur, die „mittels Befehlen und Erzwingung von Befehlsausübung das Chaos wieder zu ordnen versteht (...)“[40]

Die Strategie der „Jungen Freiheit“ (JF), Einfluss auf bürgerliche Kreise der Gesellschaft zu nehmen, bedingt eine sprachlich zurückhaltendere Parlamentarismuskritik. Der „JF“- Mitarbeiter Klaus Kunze stellt zum Beispiel die scheinbar gemäßigte Forderung nach Direktwahl eines Bundespräsidenten auf, der durch die Ernennung von Kanzler und Minister die Regierung kontrollieren soll. Offen formuliert er jedoch anschließend das eigentliche Ziel: „Dem Parlament wäre die Bürde genommen für eine ‚stabile Regierung’ gerade stehen zu müssen, und ungeniert könnten sich hier die vielfältigsten Interessen, Parteien und Meinungen tummeln. Stabil regiert würde anderswo.“[41], so Kunze ironisch. Verlangt wird also nicht die Abschaffung, sondern eine erhebliche Beschneidung parlamentarischer Kompetenzen, was aber einer de facto Auflösung gleichkommt.

Trotz intellektueller Rhetorik und euphemistischer Sprachakrobatik sind Schnittpunkte der Zeitschrift zum militanten Rechtsradikalismus vorhanden. So würdigte der ständige „JF“-Autor und Politikwissenschaftler Hans-Helmut Knütter im Jahre 2001 die Beteiligung junger Neonazis bei Straßen- und Saalschlachten, als „hervorragenden Einsatz bei der Durchsetzung von politischen Ziele“.[42]

Zusammenfassend kann man feststellen, dass sich aktuelle rechtsradikale Parlamentarismuskritik auf Fußnoten zu den Wegbereitern der „Konservativen Revolution“, insbesondere zu Carl Schmitt reduzieren lässt. In Verbindung mit den anderen Ideologieelementen der „Neuen Rechten“, wie ein scheinbar wissenschaftlich begründetes Menschen- und Gesellschaftsbild ergibt sich eine Weltanschauung die Margret Feit treffend als Eklektizismus bezeichnet.[43]

3. Aspekte linksradikaler Parlamentarismuskritik

3.1. Parlamentarismus als Herrschaftssicherung - Johannes Agnoli

Der Berliner Politikprofessor Johannes Agnoli (1925-2003) war einer der führenden Theoretiker der Außerparlamentarischen Opposition von 1968 und galt in den achtziger Jahren als Vordenker der Autonomen in Berlin Kreuzberg.[44] In seiner 1967 veröffentlichten Schrift „Die Transformation der Demokratie“ kritisiert er die Verschleierung der wahren Herrschaftsverhältnisse durch den Parlamentarismus.

Ausgangspunkt seiner Überlegungen ist die Feststellung des weiter bestehenden Widerspruches zwischen dem „individuell-privilegierten Herrschaftsanspruch von Eigentum, Verfügungsgewalt und Wissen und (den) potentiellen oder aktuellen Forderungen unterprivilegierter Mehrheiten (...)“[45] Während der altliberale Staat diesen Gegensatz ignorierte und ihn der faschistische Staat mit gewaltsamen Mitteln lösen wollte, bestehe die Strategie der parlamentarischen Demokratie im disziplinierenden Eingreifen und letztlich in der erfolgreichen Glättung dieses Widerspruches.[46] Dies führe zur Involution, zur Rückbildung des demokratischen Systems zu einem autoritären Staat.[47]

Wichtigste Aufgabe des Parlaments sei die Transformation von Herrschaftskonflikten in Führungskonflikte. Das heißt, der gesellschaftliche Antagonismus zwischen Arbeit und Kapital werde reduziert auf einen vermeintlichen Interessenpluralismus.

Dieser Pluralismus sei aber nichts anderes als eine Konkurrenz von Führungseliten um die Macht.[48] „Die Leerformelhaftigkeit (...) und die pragmatische Ausrichtung der Parteien erinnert freilich an den Schein der Konkurrenz im Konsumsektor und an deren Janusgesicht. Während die Führungsgruppen untereinander sich eine realen Kampf liefern (denn es geht um reale Machtgewinnung), wird den Wählern lediglich die Illusion eines offenen Wettbewerbs mit der ihm eigenen Tendenz zur Qualitätssteigerung geboten. Die formale Freiheit zwischen einem Ford Taunus und einem Opel Rekord, zwischen einem Ferienaufenthalt in Rimini und Ascona entscheidet über den Marktanteil der Firmen und Hotels. Material liegt der Stellenwert für die konkrete Freiheitsausübung genauso niedrig wie die Freiheit der Wahl zwischen den Parteien A, B und C.“[49] Mit manipulativem „Schattenboxen“ im Parlament werde das Interesse des Publikums von wirklich relevanten Problemen auf relativ ungefährliche Auseinandersetzungen gelenkt.[50] Die begrenzte Polarisierung zwischen den Parteien dient dem gemeinsamen Ziel, über die Fixierung auf eine formelle Alternative (z.B. Wahl der früheren Oppositionspartei) auch bei Unzufriedenheit die Loyalität der Bevölkerung zum parlamentarischen System zu sichern.

Damit verbunden ist die nächste Obliegenheit des Parlaments, nämlich seine Rolle als gesellschaftliches Steuerungssystem. „Ein noch so radikaler Protest gegen Willkür und Machtmissbrauch wird in eine Anerkennung der bestehenden Ordnung umgemünzt, wenn er sich in eine Petition umsetzten lässt. Organisiert die Gewerkschaft anstelle eines politischen Streiks eine revolutionär gehaltene Massenpetition, so braucht das Parlament sich nicht vor den Arbeitern zu fürchten“[51], so Agnoli.

Eine weitere Notwendigkeit ist die Ambivalenz der Legislative. Einerseits sei sie aufgrund des Übergewichtes der Exekutive relativ machtlos, anderseits müsse sie plausibel als Institution des freien politischen Willens der Bürger vermittelt werden. Es ist wichtig, so Agnoli, dass ein Teil der gesellschaftlichen und politischen Eliten sichtbar im Parlament tätig werde, um so den Schein eines demokratisch legitimierten Herrschaftsaktes zu wahren.

„Erst die Präsenz der Macht im Parlament (und nicht etwa: die Macht des Parlaments) ermöglichen die Erfüllung der Aufgaben, die ihm als Organ zukommt.“[52] Zu diesen Aufgaben zählt die Veröffentlichung von Beschlüssen, die durch das Zusammenwirken von Staatsapparat und gesellschaftlichen Machtgruppen zustande gekommen sind.[53]

Resümierend kann man feststellen, dass das Parlament nach Agnoli ein Mittel ist, dass durch Transformation und Neutralisation von Protest die Herrschaft einer Oligarchie sichert, verhüllt und legitimiert.

3.2 Anarchismus und Antiparlamentarismus

In radikaler Ablehnung stehen Theoretiker des politischen Anarchismus dem Parlamentarismus gegenüber. Anarchismus ist keine einheitliche Theorie, sondert eine heterogene Philosophie. Dennoch kann man eine Art Konsens feststellen. Danach ist Anarchie eine herrschaftsfreie Gesellschaft, die durch freiwillige Assoziation selbstbestimmter Menschen gekennzeichnet ist. Dabei sind Kollektivität und Individualität zentrale Begriffe.[54] Anarchisten grenzen sich damit sowohl von der bürgerlich-kapitalistischen Gesellschaft, als auch von den Vorstellungen der Kommunisten ab.

Anarchistische Parlamentarismuskritik ist Bestandteil einer umfassenden Staatskritik die hier nur fragmentarisch erläutert werde kann. Die Notwendigkeit einer Staatsgewalt ergibt sich nach Thomas Hobbes (1588-1679) aufgrund der egoistischen und unsozialen Anlagen des Menschen, der ein von Natur aus konkurrierendes und am ökonomischen Vorteil orientiertes Wesen sei. („Homo homini lupus“)[55] Dieses anthropologische Dogma der heutigen Staatsauffassung wird bestritten. Die Behauptung, gesellschaftliches Gegeneinander sei eine menschliche Verhaltenskonstante, bedeute eine verkürzende Übertragung des „struggle of live“ der Darwinschen Evolutionstheorie auf die Gesellschaft.[56]

Dagegen versuchte der Naturwissenschaftler Peter Kropotkin (1842-1921) nachzuweisen, dass neben den Prinzipien von Konkurrenz und individueller Selbstbehauptung auch ein Solidaritäts- und Sozialtrieb existiert, der im „Kampf ums Dasein“ das dominierende Verhaltenselement sei.[57]

In seinen Untersuchungen zur Legitimation des Staates konstatiert der amerikanische Philosophieprofessor Robert Paul Wolff die Unvereinbarkeit von Freiheit des Individuums und staatlicher Autorität: „Wenn jedoch alle Menschen die ständige moralische Verpflichtung haben, einen höchst möglichen Grad an Autonomie zu erreichen, dann würde es so aussehen, dass es keinen Staat gibt, dessen Untertanen eine moralische Verpflichtung haben, seinen Gesetzen zu gehorchen. Damit würde der Begriff des rechtmäßigen Staates hohl erscheinen, und für einen aufgeklärten Menschen der philosophische Anarchismus als einzig vernünftiger politischer Glaube erscheinen (...)“[58]

Stowasser bemerkt, dass die Spezifik des Staates in seiner Herrschafts- und nicht in seiner Sozialfunktion liege. Einrichtungen, wie Schule, Rente, Krankenhäuser seien unabhängig aus der Gesellschaft, Dorfgemeinden, Klöstern und Handwerkergilden entstanden und erst später, oft unter dem Druck von Sozialreformen usurpiert wurden. Die rasante Privatisierung dieser Institutionen beweise, dass sich der Staat zunehmend auf seine eigentlichen Aufgaben konzentriert: Also auf Institutionen wie Regierung, Parlament, Beamtentum, Steuerhoheit, Justiz, Polizei und das Recht jeden zu bestrafender dagegen aufbegehrt.[59]

Neben grundsätzlicher Staatskritik wird der Agitation gegen Parlamentarismus eine besondere Bedeutung zugemessen. So widmete die Redaktion der Zeitschrift „Graswurzelrevolution“ diesem Thema ein ausführliches Sonderheft. Die Autoren bemerken zunächst eine Glaubwürdigkeitskrise des Parlamentarismus, deren Symptome eine geringe Wahlbeteiligung und mangelndes Vertauen der Bürger in Parteipolitik seien. Als Ursachen werden Korruption und Affären aber auch tieferliegende Gründe wie die falsche Identifizierung von Parlamentarismus und Demokratie genannt.

Während Demokratie auf grundlegenden Freiheitsrechten basiere, reduziere die Parteienherrschaft diese auf ein Minimum. Es entstehe eine „Zuschauerdemokratie“.[60]

Ähnlich äußert sich Stowasser, der den Unterschied zwischen Diktatur und parlamentarischer Demokratie nur darin sieht, dass sich in letzterer die herrschende Minderheit ihre Herrschaft von der Mehrheit legitimieren lässt. Ansonsten seien sowohl Diktatoren als auch Parlamentarier Repräsentanten staatlicher und wirtschaftlicher Interessen.[61]

Angelehnt an Agnoli betonen Anarchisten die Integrationsfunktion des Parlaments. Selbst Parlamentarier, die aus fundamentaloppositionellen Bewegungen kommen, verändern ihre Inhalte, wenn sie außerparlamentarischen Widerstand durch Arbeit im Parlament ersetzen.“[62] Gerade die „Radikale Linke“ verkenne mit ihrer pseudo-kritischen Position zum Parlamentarismus ihre System stabilisierende Wirkung.[63] I

Entgegen der, den Anarchisten häufig vorgeworfenen Theoriefeindlichkeit[64], gibt es jedoch eine Vielzahl anarchistischer Alternativkonzepte zum Parlamentarismus. Das System der Direktdemokratie favorisiert zum Beispiel die anarchistische FAU. Dabei werden zwei Schwierigkeiten sichtbar: Das Problem der Kompromissfindung in größeren sozialen Zusammenhängen sowie die Entscheidungsbeteiligung in großen Territorien und komplexen Strukturen. Die Entscheidungsfindung soll durch das Prinzip gesellschaftlichen Basiseinheiten, wie Kommunen als kleinste Einheit des Wohnens und Syndikate als Basis der Produktion erleichtert werden. Doch auch in diesen Gruppen steigt mit Anzahl der Personen die Problematik der Kompromissfähigkeit. Eine Lösung wird darin gesehen, dass die grundsätzlichen Entscheidungen mittels Konsens fixiert werde, während die Organisation alltäglicher Fragen durch Mehrheitsbeschlüsse praktikabel gemacht werden. Stowasser erwähnt mit Blick auf moderne Industriegesellschaften das oft kolportierte Beispiel, dass eine Flugsicherung unmöglich dezentral und konsensuell organisiert werden könne. Verantwortliche Fachleute mit der notwendigen Entscheidungsfreiheit sind in vielen Bereichen unvermeidbar. Politisch biete eine anarchistische Gesellschaft jedoch Strukturen, die den Menschen Teilnahme ermöglichen, da in überschaubaren Einheiten, die Entfremdung zwischen Mensch und Institution wie sie für parlamentarische System charakteristisch sind schwindet. Mit der Überschaubarkeit wächst die Möglichkeit der Partizipation. Zeigt die Beteiligung Resultate wächst die Identifikation mit einem Gesellschaftsmodell. Dabei sind sich Anarchisten bewusst, dass sich nicht alle Menschen engagieren und das jedes System, dass auf hochmotivierte „Heilige“ setze scheitern müsse. Wichtig wäre, dass ich alle einbringen können und sich genug einbringen würden.[65]

4. Der Extremismusbegriff – zwischen Instrumentalisierung und Perhorreszierung

4.1. Tertium non datur - Extremismus oder demokratischer Verfassungsstaat

Als „Extremismus“ werden weltanschauliche Positionen am rechten, bzw. linken Rand des politischen Spektrums bezeichnet.[66] Im Jahre 1970 schrieb Helmut Schmidt, dass die pluralistische Gesellschaft und die „freiheitlich-demokratische Grundordnung“ gehalten sind kein legitimes Mittel zu scheuen, die extremistische Gefahr zu bekämpfen. Besondere Aufmerksamkeit widmet er den Gemeinsamkeiten von Rechts- und Linksextremisten, da Unterschiede nur vordergründig seien.[67]

Gerhard A. Ritter beschäftigt sich im selben Sammelband mit den putativen Berührungspunkten von NPD und „Neuer Linker“. Neben absolutem Wahrheitsanspruch ihrer jeweiligen Ideologien, der Gewaltfrage, soziologischen Berührungspunkten, Antimodernismus und Propagandamethoden, hält Ritter die Ablehnung des Parlamentarismus für eine wesentliche Parallele.[68] Dieser Antiparlamentarismus resultiere sowohl bei NPD als auch „neuer Linker“ aus einem utopischen Demokratieverständnis. Exemplarisch sei dabei Agnolis Abhandlung „Die Transformation der Demokratie“, in welcher der Autor die These von den manipulierten Massen vertritt. Bei näherer Betrachtung sei das die Rechtfertigung des Machtanspruches einer elitären Minderheit, die sich selbst zum Interpreten des Gemeinwohls erhebe.[69] Fast gleichlautend verhalte sich NPD, die ihre Skepsis in die Urteilsfähigkeit der Menschen ebenfalls mit Forderungen nach einem elitären Staatsaufbau verbinde.[70] Ist bei der NPD ein erwählter Führer Vertreter der Interessen des Volkes so ist es bei Agnoli eine revolutionäre Avantgarde der Aufgeklärten, glaubt Ritter.[71] Beide Vorstellungen zielen auf eine Einheitlichkeit des Volkes, wobei der Unterschied nur darin bestehe, dass diese Homogenität bei der NPD quasi naturgegeben sei und in der Konzeption der radikalen Linken erst nach Änderung der Eigentumsverhältnisse erreicht werde.[72]

Der so ähnliche Antiparlamentarismus der radikalen Linken und Rechten, beruhe auf dem beiden Richtungen zugrunde liegenden totalitären Ansatz, der Vorstellung von Demokratie als Identität von Regierenden und Regierten wie sie Jean Jacques Rousseau (1712-1778) vertrat. Die Ablehnung von Parlament und Parteien habe bei allen Unterschieden gleiche historische und ideologische Wurzeln und rechtfertige eine Gleichsetzung[73]

Die Politikwissenschaftler Uwe Backes und Eckhard Jesse bemühen sich den Begriff „Extremismus“ als Sammelbezeichnung für unterschiedliche politische Gesinnungen und Bestrebungen zu etablieren. „Extremismus“ und der als alternativlos bezeichnete „demokratische Verfassungsstaat“ werden als Antithesen aufgefasst, zwischen denen es keine vermittelnde Position geben kann.[74] Die Berechtigung einer Gleichsetzung ergebe sich daraus, dass, die erbitterte Gegnerschaft zur konstitutionellen Demokratie, in einer übereinstimmenden Grundstruktur des politischen Denkansatzes wurzelt.[75]

Für Backes / Jesse besteht „(...) im Hinblick auf die Argumentationsstruktur kein Unterschied, ob man nun `die Juden’ oder ’das Großkapital’ mit ihren Einfluss hinter allen Widrigkeiten des politischen Lebens wittert.“[76] Nach dieser vulgarisierenden Variante von Ritters Rousseau-Rückgriff, resümieren beide Akademiker: „wie buntscheckig die extremistischen Phänomene auch immer sein mögen, (...)sie weisen derart viele Gemeinsamkeiten im Hinblick auf politische Ziele und die damit verbundenen Mittel auf, dass es angebracht ist, sie unter einem Oberbegriff zu verorten.“[77]

4.2. Extremismus als politische Ambitioniertheit und selektive Wahrnehmung

Die Übereinstimmung von rechts- und linksradikalen Bewegungen ergibt sich also nach Ansicht der Extremismustheoretiker aus folgenden Gemeinsamkeiten: Erstens aus der Absolutsetzung einer bestimmten Gesellschaftskonzeption, zweitens aus dem Glaube an die vorhandene oder zu erreichende Homogenität des Volkes, drittens dem Machtanspruch einer revolutionären Elite oder eines Führers und viertens aus der daraus abgeleiteten Ablehnung von Parlament und Pluralismus.[78]

Ausgangspunkt ist der Mythos von den gemeinsamen Wurzeln bei Rousseaus. Darauf basiere unter anderem der gleiche Homogenitätsanspruch. Die Argumentation läuft wie folgt: Rousseaus Konzeption basiert auf der Identität von Regierenden und Regierten, die ein homogenes Volk voraussetzt. Daraus schloss der rechte Vordenker Schmitt, dass zur Homogenität die Vernichtung des Heterogenen gehöre. Da sowohl Rätesystem als auch plebiszitäre Führerdemokratie diese utopische Identität voraussetzen, führen beide zwangsläufig zur totalitären Gesellschaft. Abgesehen davon, dass man damit einfach kritiklos Schmitts Rousseaurezeption übernimmt, ist entgegenzuhalten, dass diese Identität zwar in rechtsradikalen Konzepten propagiert wird – wogegen linksradikale Theoretiker eher auf eine tendenzielle und intentionale Übereinstimmung aufgrund einer vermehrten Partizipation eines umfassenden Teils der Bevölkerung zielen.[79]

Ebenso gehe der elitäre Machtanspruch einer revolutionären Avantgarde oder eines Führers auf Rousseau zurück, meint Ritter.[80] Rousseau habe erkannt, dass der „volunté de tous“ nicht unbedingt mit dem „volunté générale“ übereinstimmen müsse und daraus die Unerlässlichkeit eines von außen kommenden Gesetzgeber gefolgert, der die entfremdeten Menschen zwinge, sich seinen Gesetzen zu beugen um sie zu erlösen. Sowohl linke Erziehungsdiktaturen als auch der „Ruf nach dem Führer“ durch die Rechte seien Ergebnis der gleichen politischen Grundkonzeption. Übersehen wird dabei, dass diese Logik auf Lenin und Stalin zutreffend mag, jedoch andere linksradikale Modelle, zum Beispiel von Luxemburg oder Bakunin unterschlägt bzw. umdeutet.

Kaum unterschiedlicher kann die Kritik am Parlamentarismus ausfallen. So bewerten linksradikale Kritiker die parlamentarische Demokratie zunächst positiv, als Ergebnis des Demokratisierungsprozesses – anfangs als Ausdruck der Auseinandersetzung zwischen Bürgertum und absolutistischem Adel, später, nach der erkämpften Erweiterung des Wahlrechtes, als Mittel der emanzipatorischen Bestrebungen der Arbeiterbewegung.[81] Allerdings, so der Einwand, sei die Demokratisierung noch nicht abgeschlossen, sondern werde durch das Parlament verhindert, dass zu einem Sicherungsinstrument des Kapitalismus geworden sei. Das System der parlamentarischen Demokratie wirke nicht mehr fundamentaldemokratisch, sondern bilde sich zurück zum autoritären Staat rechtsstaatlichen Typs.[82] Im Gegensatz dazu resultiert die rechtsradikale Ablehnung des Parlamentarismus genau aus dem, von linksradikalen Theoretikern positiv bewerteten, emanzipatorischem Moment des Parlaments. Statt fortschreitender Erweiterung von Partizipation sollen die gesellschaftlichen Macht- und Eigentumsverhältnisse bewahrt und durch eine Führerdemokratie stabilisiert werden. Das schießt eine plebiszitäre Rechtfertigung von Herrschaft nicht aus. Der Unterschied beider Alternativen zum Parlamentarismus ist so fundamental, dass eine Gleichsetzung beider Positionen nicht sinnvoll erscheint, da die eine auf Intensivierung, die andere auf Reduktion von Herrschaft zielt.[83]

Ebenso fragwürdig ist die angebliche Übereinstimmung in der Absolutsetzung er jeweilig angestrebten Gesellschaftsordnung. So behauptet Ritter, dass die Konzeptionen der einheitlichen Volksgemeinschaft, bzw. der klassenlosen Gesellschaft keinerlei Parteien, Sonderinteressen und keine Konkurrenz zur herrschenden Ideologie dulden können und folgert daraus den Antipluralismus beider Strömungen.[84] Der Autor übersieht, dass die rechten Gegner des Pluralismus konkurrierende Gruppeninteressen tatsächlich zu Gunsten eines scheinbar am Gemeinwohl orientierten Etatismus aufheben wollen, der durch eine manipulativ homogenisierte Akklamation des Volkes begründet wird, während linke Kritiker bemängeln, dass die derzeitige parlamentarische Demokratie in Wirklichkeit keine pluralistische Qualität besitze. In einer wahren Demokratie brauche aus Sicht der Linken Pluralismus weder gepredigt noch institutionalisiert werden, da diese Gesellschaft aus sich heraus pluralistisch sein müsse oder nicht existieren könne.[85]

Da eine Identifikation von Links- und Rechtsradikalismus historisch und ideologisch kaum begründbar scheint, stellt sich die Frage nach der Motivation der Vertreter der „streitbaren Demokratie“. Kurt Sontheimer erkennt, dass die Entscheidung, wer als radikal und extremistisch einzuordnen und darum mit den vermeintlichen Interesse des Ganzen nicht zu vereinbaren sei, immer bei den jeweiligen herrschenden Gruppen und ihren Regierungen lag. Die Kriterium des staatliches Extremismusbegriffes ist nach Ansicht des Münchner Politikwissenschaftlers, ob der politische Gegner das bestehende Herrschaftssystem in seiner Substanz bedroht oder nicht.[86] Zutreffend bemerkt Sontheimer: „ (...) da die Übereinstimmung der staatstragenden Gruppen über die Prinzipien der bestehenden Ordnung kein Maßstab für die Qualität einer solchen Ordnungsein kann, (...) ist Extremismus und Radikalismus, wie unserer eigene Geschichte lehrt, nichts von vornherein negatives. Die heutige staatstragende Mitte ist nämlich nichts anderes als das Ergebnis der linksradikalen Bewegungen von gestern und vorgestern.

5. Resümee

Festzustellen ist: Der Antiparlamentarismus der Rechts- und Linksradikalen ist eine Tatsache. Richtig ist ebenfalls die Übereinstimmung beider Bewegungen in der Ablehnung der gegenwärtigen Gesellschaft. Sämtliche weitere Berührungspunkte – in Bezug auf Motivation, Mittel und Ziel sind eine Fiktion. So sind Analysen des Parlamentarismus, etwa bei Schmitt und Agnoli absolut konträr. Behauptet ersterer, die für die Staatsmacht destabilisierende Wirkung des parlamentarischen Systems, so ist bei Agnoli der Parlamentarismus ein Verfahren zur Stabilisierung von Herrschaft.

Ein revolutionäres, auf mehr Gleichheit und Freiheit zielendes Konzept mit einem restaurativen, autoritäre Herrschaftsformen einforderndem Programm unter einem Oberbegriff zu summieren, zeugt entweder von beispielloser Ignoranz oder – und das ist wahrscheinlicher – von einer bestimmten politischen Absicht. Wenn man beweißen kann, das linksradikale und rechtsradikale Bewegungen notwendig auf eine totalitäre Diktatur hinauslaufen, immunisiert man sich gegen jede Kritik am System der parlamentarischen Demokratie. Ein Blick auf die Entwicklung seit dem Erscheinen der „Transformation der Demokratie“ scheint Agnolis Involutionstheorie zu bestätigen. Politische Partizipationsmöglichkeiten wurden eher eingeschränkt anstatt ausgeweitet. Behauptungen, die Vertretungsherrschaft sei (natürlich bei alle notwendigen Kritik) eine Anordnung unabänderlicher Prinzipien, innerhalb derer Verbesserungen möglich sind, übersieht, dass fast alle politischen Rechte und Freiheiten nicht in den Parlamenten erworben, sondern durch Druck außerhalb der Legislative erreicht wurden. „Die Utopie der Gesellschaft der Freien und Gleichen kann nicht als Gesetzesvorlage, weder oppositioneller noch regierender Fraktionen in den Bundestag eingebracht werden.“[87], meint zu Recht Johannes Agnoli.

Wer allerdings im Status quo verharren und einen eventuellen Demokratisierungsprozess verhindern will, für den bietet die Gleichsetzung „Linksradikalismus gleich Rechtsradikalismus“ ein wirksames Instrumentarium sich einer differenzierten Auseinandersetzung mit beiden Richtungen zu entziehen.

6. Bibliographie

Agnoli, Johannes: „Die Transformation der Demokratie und andere Schriften zur Kritik der Politik.“ Freiburg 1990

Armbruster, Filip: „Zur integrativen Funktion des parlamentarisch-demokratischen Systems –eine Aktualisierung von Johannes Agnolis Parlamentarismusakritik.“ in: Verlag Graswurzelrevolution e.V.: „Wer wählt an die eigene Stimme bereits abgegeben – Sonderheft zur Kritik an der parlamentarischen Demokratie.“, 2. Auflage, Heidelberg, 1994

Backes; Uwe / Jesse, Eckhard: „Politischer Extremismus in der Bundesrepublik Deutschland”, Band 2, Analyse, 1989

Bartsch, Günter: Das okzidentale Syndrom in der Konzeption Henning Eichbergs. Theorie. Wert. Problematik.“ in: Criticon, Nr. 25, 1974

Becker, Hartmuth: „Die Parlamentarismuskritik bei Carl Schmitt und Jürgen Habermas.“ Berlin, 1994

Bendel, Petra: Extremismus.“ In: Nohlen, Dieter (Hrsg): „Kleines Lexikon der Politik.“, München, 2001,

Cantzen, Rolf: „Weniger Staat . mehr Gesellschaft.“, 3. Auflage, Grafenau

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[...]


[1] vgl.: Schily, Otto: „Gegenüber der extremistischen Bedrohung wachsam bleiben.“ in: www.bmi.bund.de/dokumente/Pressemitteilungen/ix_92096.htm (17.09.200)

[2] www.antifaschistische-aktion.com/modules.php?op=modload&name=News&file=article&sid=50

[3] vgl.: „Krawalle zum 1. Mai“ in: „BZ“, 3.05.2003, S.4

[4] vgl.: www.welt.de/data/2003/05/03/83150.html (16.09.2003)

[5] vgl.: junge Welt, 6.09. 2003

[6] vgl.: Schäuble, Wolfgang: Aufklärung statt Mythos“ in: http://tagesspiegel.de/archiv/07.09.2003/733179.asp

[7] vgl.: Beckstein, Günther in: www.sueddeutsche.de/sz/muenchen/red-artikel1930

[8] vgl.: von Buttla, Horst: „Braune in Nadelstreifen.“ In Spiegel Online, 10.10.2003, www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,268954,00.html

[9] vgl:: Möller, Hartwig in: www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,268945,00.html

[10] Ochsenreiter, Manuel: „Eigenartige Extremismusexperten.“ In: Junge Freiheit, Nr. 21/03, 16.05.2003, S.5

[11] vgl. Schmitt, Carl: „Die geistesgeschichtliche Lage des heutigen Parlamentarismus.“ Berlin, 1996, 8. Auflage S. 13

[12] vgl.: ebd. S. 14ff

[13] vgl.: ebd. S. 19

[14] vgl. Schmitt, Carl: „Verfassungslehre.“ Berlin, 1989, 7. Auflage, S.218

[15] vgl.: Schmitt, Carl: „Die geistesgeschichtliche Lage des heutigen Parlamentarismus.“ Berlin, 1996, 8. Auflage S. 7

[16] vgl.: Schmitt, Carl: „Die geistesgeschichtliche Lage des heutigen Parlamentarismus.“ Berlin, 1996, 8. Auflage S. 5 ff

[17] ebd:. S. 6 f

[18] ebd.: S. 45

[19] ebd.: S. 44 ff

[20] zitiert nach: Becker, Hartmuth: „Die Parlamentarismuskritik bei Carl Schmitt und Jürgen Habermas.“ Berlin, 1994, S. 44

[21] vgl. Schmitt, Carl: „Der Hüter der Verfassung.“ Berlin, 1969, 2. Auflage, S. 132 ff und S. 159

[22] Verfassungsschutz NRW (Hrsg.): „Die Kultur als Machtfrage“, ,Düsseldorf, 2003, S. 11

[23] ebd. S. 8ff

[24] vgl. Graml, Hermann: „Alte und neue Apologeten Hitlers.“ In: Benz, Wolfgang (Hrsg.): „Rechtsextremismus in der Bundesrepublik.“, Frankfurt a.M., 1984, S.71 ff

[25] Verfassungsschutz NRW (Hrsg.): „Die Kultur als Machtfrage“, Düsseldorf, 2003, S. 17

[26] Critilo: „Über die Kulturrevolution zur politischen Revolution.“ In Criticon, 1980, S.107

[27] „GRECE“ = G roupement de r echerche et d’ é tudes pour la c ivilisation e uropéenne (Forschungs- und Studiengruppe für europäische Zivilisation)

[28] vgl.: Krebs, Pierre: „Das unvergängliche Erbe. Alternativen zum Prinzip der Gleichheit.“, Tübingen, 1981, S. 413

[29] Verfassungsschutz NRW (Hrsg.): „Die Kultur als Machtfrage“, ,Düsseldorf, 2003, S. 18 f

[30] Feit; Margot: „Die ‚Neue Rechte’ in der Bundesrepublik. Organisation. Ideologie. Strategie.“, Frankfurt a.M. 1987, S. 93 ff

[31] Waldmann, Gerd: „Verhaltensforschung Politik“ in: Junge Kritik, Heft 3/1973, S. 28

[32] Eichberg, Henning: „Manifest Neue Rationalität.“ In: Junge Kritik, Heft 1, 1971. S. 86

[33] vgl.: Bartsch, Günter: Das okzidentale Syndrom in der Konzeption Henning Eichbergs. Theorie. Wert. Problematik.“ in: Criticon, Nr. 25, 1974, S. 215

[34] Scrinzi, Otto: „Biologie. Herausforderung und Auftrag.” In: Nation Europa, Heft 12 / 1985, S. 21

[35] vgl. Meinrad, Michael: „In Memoriam der Staat.“ In Nation Europa, Heft 8 / 1969, S. 108

[36] Mahler, Horst / Oberlercher, Reinhold / Meenen, Uwe: „Die Verfassung des Vierten Reiches.“ In www.deutsches-kolleg.org/viertesreich/auftsndsplan.htm

[37] ebd.

[38] ebd.

[39] vgl. Junge Nationaldemokraten: „Thesen zur Volksherrschaft.“ In www.jn-buvo.de/werwirsind/volksherrschaft.htm

[40] Sander, Hans-Dietrich: „Der deutsche Weg in die Ochlokratie.“ In: www.staatsbriefe.de/1994/1993/ochlo.htm

[41] Verfassungsschutz NRW (Hrsg.): „Die Kultur als Machtfrage“, ,Düsseldorf, 2003, S. 77

[42] ebd. S.117

[43] vgl.: . Feit; Margot: „Die ‚Neue Rechte’ in der Bundesrepublik. Organisation. Ideologie. Strategie.“, Frankfurt a.M. 1987, S. 83

[44] vgl.: Bertsch, Matthias: Vorwort zum Interview mit Johannes Agnoli in: www.freitag.de/2003/26/03261701.php

[45] Agnoli, Johannes: „Die Transformation der Demokratie und andere Schriften zur Kritik der Politik.“ Freiburg 1990, S.22

[46] ebd.: S.24

[47] vgl.: ebd.

[48] vgl.: Agnoli, Johannes: „Die Transformation der Demokratie und andere Schriften zur Kritik der Politik.“ Freiburg 1990, S.45

[49] ebd.: S.51f

[50] ebd.: S.69

[51] ebd.: S.75

[52] Agnoli, Johannes: „Die Transformation der Demokratie und andere Schriften zur Kritik der Politik.“ Freiburg 1990, S.72

[53] vgl. Agnoli, Johannes: Thesen zur Transformation der Demokratie – ad usum des RC“ in www.glasnost.de/hist/apo/agnolthes/html.

[54] vgl. Stowasser, Horst: „Freiheit pur: Die Idee der Anarchie, Geschichte und Zukunft.“, Frankfurt a.M.,1995, S.21 ff

[55] vgl. Schwan, Alexander: „Politische Theorien des Rationalismus und der Aufklärung.“ In: Lieber, Hans-Joachim (Hrsg.): „Politische Theorien von der Antike bis zur Gegenwart.“, Bonn, 1993, S.182 ff

[56] vgl.: Cantzen, Rolf: „Weniger Staat . mehr Gesellschaft.“, 3. Auflage, Grafenau, S.18

[57] vgl.: Kropotkin, Peter: 2Gegenseitige Hilfe in der Tier und Menschenwelt.“ Berlin, 1902, S.271

[58] Wolff, Robert-Paul: „Eine Verteidigung des Anarchismus.“, Wetzlar 1979, S. 23

[59] vgl.: Stowasser, Horst: „Freiheit pur: Die Idee der Anarchie, Geschichte und Zukunft.“, Frankfurt a.M.,1995, S.28 ff

[60] vgl.: Verlag Graswurzelrevolution e.V.: „Wer wählt an die eigene Stimme bereits abgegeben – Sonderheft zur Kritik an der parlamentarischen Demokratie.“, 2. Auflage, Heidelberg, 1994, S. 2

[61] vgl.: Stowasser, Horst: „Freiheit pur: Die Idee der Anarchie, Geschichte und Zukunft.“, Frankfurt a.M.,1995, S.32 ff

[62] Wagner, Gustav: „Andenken gegen ein weltweit alternativlos scheinendes System“ in: Verlag Graswurzelrevolution e.V.: „Wer wählt an die eigene Stimme bereits abgegeben – Sonderheft zur Kritik an der parlamentarischen Demokratie.“, 2. Auflage, Heidelberg, 1994, S. 10 f

[63] Armbruster, Filip: „Zur integrativen Funktion des parlamentarisch-demokratischen Systems –eine Aktualisierung von Johannes Agnolis Parlamentarismusakritik.“ in: Verlag Graswurzelrevolution e.V.: „Wer wählt an die eigene Stimme bereits abgegeben – Sonderheft zur Kritik an der parlamentarischen Demokratie.“, 2. Auflage, Heidelberg, 1994, S. 16

[64] vgl.: Lösche, Peter: „Anarchismus.“ in: Nohlen, Dieter (Hrsg.): „Kleines Lexikon der Politik“, München, 2001, S. 6

[65] Stowasser, Horst: „Freiheit pur: Die Idee der Anarchie, Geschichte und Zukunft.“, Frankfurt a.M.,1995, S.57

[66] vgl: Bendel, Petra: Extremismus.“ In: Nohlen, Dieter (Hrsg): „Kleines Lexikon der Politik.“, München, 2001, S. 118

[67] vgl. Vorwort von Schmidt, Helmut in: Scheuch, Erwin K (u.a.).:„Der Überdruss an der Demokratie. Neue Linke und alte Rechte – Gemeinsamkeiten und Unterschiede“ Köln, 1970, S. 5ff

[68] Ritter, Gerhard A.: „Der Antiparlamentarismus der Rechts- und Linksradikalen.“ In: Scheuch, Erwin K (u.a.).:„Der Überdruss an der Demokratie. Neue Linke und alte Rechte – Gemeinsamkeiten und Unterschiede“ Köln, 1970, S. 58

[69] vgl.: Ritter, Gerhard A.: „Der Antiparlamentarismus der Rechts- und Linksradikalen.“ In: Scheuch, Erwin K (u.a.).:„Der Überdruss an der Demokratie. Neue Linke und alte Rechte – Gemeinsamkeiten und Unterschiede“ Köln, 1970, S. 65

[70] Ritter, Gerhard A.: „Der Antiparlamentarismus der Rechts- und Linksradikalen.“ In: Scheuch, Erwin K (u.a.).:„Der Überdruss an der Demokratie. Neue Linke und alte Rechte – Gemeinsamkeiten und Unterschiede“ Köln, 1970, S. 60

[71] Ritter, Gerhard A.: „Der Antiparlamentarismus der Rechts- und Linksradikalen.“ In: Scheuch, Erwin K (u.a.).:„Der Überdruss an der Demokratie. Neue Linke und alte Rechte – Gemeinsamkeiten und Unterschiede“ Köln, 1970, S. 69

[72] ebd. S. 77

[73] ebd. S.76

[74] vgl.: Backes; Uwe / Jesse, Eckhard: „Politischer Extremismus in der Bundesrepublik Deutschland”, Band 2, Analyse, 1989, S.20 ff und S.302

[75] vgl.: Backes; Uwe / Jesse, Eckhard: „Politischer Extremismus in der Bundesrepublik Deutschland”, Band 2, Analyse, 1989, S.38

[76] Backes; Uwe / Jesse, Eckhard: „Politischer Extremismus in der Bundesrepublik Deutschland”, Band 2, Analyse, 1989, S.176

[77] ebd.: S.303

[78] vgl.: Ritter, Gerhard A.: „Der Antiparlamentarismus der Rechts- und Linksradikalen.“ In: Scheuch, Erwin K (u.a.).:„Der Überdruss an der Demokratie. Neue Linke und alte Rechte – Gemeinsamkeiten und Unterschiede“ Köln, 1970, S. 77

[79] vgl.: Grebing, Helga: „Linksradikalismus gleich Rechtsradikalismus. Eine falsche Gleichung.“, Stuttgart, Berlin, 1971, S.35

[80] Ritter, Gerhard A.: „Der Antiparlamentarismus der Rechts- und Linksradikalen.“ In: Scheuch, Erwin K (u.a.).:„Der Überdruss an der Demokratie. Neue Linke und alte Rechte – Gemeinsamkeiten und Unterschiede“ Köln, 1970, S. 76 f

[81] vgl.: Abendroth, Wolfgang: „Demokratie als Institution und Aufgabe.“ In: Die neue Gesellschaft, Heft 1, 1954, S. 34ff

[82] vgl.: Agnoli, Johannes: „Die Transformation der Demokratie und andere Schriften zur Kritik der Politik.“ Freiburg 1990, S.21 ff

[83] vgl.: Grebing, Helga: „Linksradikalismus gleich Rechtsradikalismus. Eine falsche Gleichung.“, Stuttgart, Berlin, 1971, S.29

[84] vgl.: Ritter, Gerhard A.: „Der Antiparlamentarismus der Rechts- und Linksradikalen.“ In: Scheuch, Erwin K (u.a.).:„Der Überdruss an der Demokratie. Neue Linke und alte Rechte – Gemeinsamkeiten und Unterschiede“ Köln, 1970, S. 69, 83

[85] vgl .: Grebing, Helga: „Linksradikalismus gleich Rechtsradikalismus. Eine falsche Gleichung.“, Stuttgart, Berlin, 1971, S.21 f

[86] vgl.: Sontheimer, Kurt: „Gefahr von rechts – Gefahr von links“ in: „Der Überdruss an der Demokratie. Neue Linke und alte Rechte – Gemeinsamkeiten und Unterschiede“ Köln, 1970, S. 12

[87] Agnoli, Johannes: „Die Transformation der Demokratie und andere Schriften zur Kritik der Politik.“ Freiburg 1990, S.225

Ende der Leseprobe aus 22 Seiten

Details

Titel
Der Antiparlamentarismus der Rechts- und Linksradikalen
Hochschule
Freie Universität Berlin
Autor
Jahr
2003
Seiten
22
Katalognummer
V108514
ISBN (eBook)
9783640067114
ISBN (Buch)
9783640134144
Dateigröße
453 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Schlagworte
Antiparlamentarismus, Rechts-, Linksradikalen
Arbeit zitieren
Frank Brunner (Autor:in), 2003, Der Antiparlamentarismus der Rechts- und Linksradikalen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/108514

Kommentare

  • Gast am 10.3.2004

    Gute Arbeit.

    Sehr interresante Arbeit, die mir weitergeholfen hat. Danke.

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Titel: Der Antiparlamentarismus der Rechts- und Linksradikalen



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