NS-GESUNDHEITSPOLITIK UND EUTHANASIE - Die Euthanasie-Organisation 'T4' und der Beginn der 'Aktion 14f13'


Wissenschaftliche Studie, 2005

20 Seiten


Leseprobe


Walter Grode

NS-GESUNDHEITSPOLITIK UND EUTHANASIE

Die Euthanasie-Organisation 'T4' und der Beginn der 'Aktion 14f13'

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Notiz: Bis auf wenige Ausnahmen gehörte das gesamte Stammpersonal der drei Vernichtungslager Belzec, Sobibor und Treblinka, in denen zwischen dem Frühjahr 1942 und dem Herbst 1943 mehr als 1,5 Millionen jüdische Menschen ermordet wurden, der 'Organisation T4' an, einer zum Zweck der Vernichtung von 'lebensunwerten' Insassen der Heil- und Pflegeanstalten gegründeten Unternehmung. Die vorliegende Untersuchung weist nach, daß die 'T4'-Mitarbeiter vor ihrer Abkommandierung zur 'Endlösung der Judenfrage' durch die Tötung von Konzentrationslagerhäftlingen im Rahmen der 'Sonderbehandlung 14f13' systematisch auf weitere Mordaktionen vorbereitet worden waren. Der folgende Text ist das 2004 überarbeitete zweite Kapitel des Hauptteils der Studie des Verfassers: "Die 'Sonderbehandlung 14f13' in den Konzentrationslagern des Dritten Reiches. Ein Beitrag zur Dynamik faschistischer Vernichtungspolitik", Frankfurt a.M. 1987. (1a) Die im Text verwendeten einfachen Anführungszeichen verweisen distanzierend auf faschistische Termini. (vgl. Wulf 1963; Klemperer 1985).

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Nach (damaliger) Ansicht des Verfassers hatte der deutsche Faschismus 1 vor allem den verschärften Kampf aller reaktionären Kräfte gegen die Arbeiterklasse zur Hauptzielsetzung. Dem diente die Zerschlagung sämtlicher proletarischer Organisationen mit der Absicht, ohne Umweg über demokratische Aushandlungsprozesse oder gar Widerstände, durch restriktive Lohnpolitik, Einfrieren der übrigen Kosten für die Wiederherstellung der Arbeitskraft und Intensivierung der Leistungsanforderungen die Ausbeutung auf ein Maximum anheben zu können.

Unterstützung bei der Errichtung dieses Zieles fanden die politisch und ökonomisch Herrschenden u.a. in großen Teilen der Intelligenz und des mittelständischen Bürgertums. Insbesondere unter der "deutschen Ärzteschaft" war, wie Clever und Wuttke-Groneberg herausarbeiten, die Bereitschaft mit dem NS-System aktiv zu kooperieren, aus ideologischen und aus handfesten ökonomischen Gründen, besonders ausgeprägt. 2

1 Zur Funktion der Medizin im deutschen Faschismus

Die NS-Gesundheitspolitik der "Vorkriegsphase" orientierte sich, und hierin ist Wuttke-Groneberg im wesentlichen zuzustimmen, vorrangig an den die gesamtwirtschaftlichen Interessen dominierenden Bedürfnissen der expansionistischen Schwer-, Rüstungs- und Investitionsgüterindustrie. 3

Das gemeinsame Ziel dieser Politik war die Senkung der gesundheitlichen Reproduktionskosten der arbeitenden Bevölkerung, sowohl relativ, durch extensive Leistungssteigerungen, als auch absolut, durch die Einschränkung des Gebrauchs gesundheitlicher Güter. Letzteres geschah u.a. durch die Öffnung der "Schulmedizin" hin zu volks- und naturheilkundlichen Praktiken. "Heroische Therapien", wie Askese, Körperstählung und Konsumverzicht, schreibt Wuttke-Groneberg, lieferten nicht nur eine ausgesprochene "Billigmedizin" 4, sondern verlagerten darüber hinaus, und hier lag ein zweiter gewichtiger "Vorzug",<die Verantwortung für die Erkrankung oder besser, für den Nichterhalt der Leistungsfähigkeit, ausschließlich auf das Individuum. 5

Eingebettet wurden diese volksheilkundlichen Therapieformen in ein System der 'Vorbeugenden Gesundheitsführung' 6, in das hinein neben arbeits- und betriebsmedizinischen Maßnahmen (wie z.B. Schritte zur Unfallverhütung und Lärmbekämpfung, Vornahme von Reihenuntersuchungen und Aufbau von Betriebssportprogrammen) u.a. auch die Strukturierung des Freizeitverhaltens, Ratschläge für gesunde Ernährung und Kampagnen gegen Alkohol und Nikotin gehörten. 7.

Selbstverständlich hatten alle diese Maßnahmen nicht per se einen faschistischen Charakter ebensowenig wie es faschistisch wäre, sich vernünftig zu ernähren oder in Licht, Luft und Sonne Sport zu treiben. Das spezifisch Faschistische an dieser 'Neuen Deutschen Heilkunde' 8 lag darin, wie sie im Nationalsozialismus eingesetzt wurde. Es ging dem System in erster Linie darum, daß das was propagiert wurde billig war, und die chemische Industrie entlastete, um sie bei kriegsvorbereitenden Maßnahmen einzusetzen. Der Gesundheitszustand der Bevölkerung hingegen wurde nur insoweit beachtet, als er für ihre verwertbare Leistungsfähigkeit von Bedeutung war. 9

Langfristige Zielperspektive der gesamten Maßnahmen der 'Vorbeugenden Gesundheitsführung' war die Rückgängigmachung der Auseinanderentwicklung von Lebenserwartung und Leistungsperiode der Arbeiter. Nicht zufällig wurde diese Zielseztung auf dem gleichen NSDAP-Parteitag propagiert, auf dem auch der 'Vierjahresplan' verkündet worden war. Dort faßte der damalige 'Hauptamtsleiter für Volksgesundheit' das anstehende Problem folgendermaßen zusammen: "Der Knick im Arbeiterschicksal steht zeitmäßig in keinem Verhältnis zu dem ... Knick im Lebensschicksal, d.h. der größte Abgang aus dem Berufsleben fällt Jahrzehnte vor den größten Abgang durch den Tod" 10

Jeder Schritt der Annäherung an das gesundheitspolitische Idealziel einer Identität von Lebenserwartung und Leistungsperiode würde einerseits einen Beitrag zur Arbeitskräftemobilisierung, andererseits einen Beitrag zur Reduzierung der sozialen Kosten, beispielsweise in der Rentenversicherung, leisten. Zum charakteristischen Merkmal der Medizin im Nationalsozialismus wurde in diesem Zusammenhang, daß sie Präventionsmaßnahmen weitgehenden Vorrang einrämte, gegenüber der Behandlung bereits Erkrankter.

Diese weitgehende Umorientierung der NS-Medizin führte ideologisch dazu, daß "Vorsorgemedizin" geradezu zu einem Gegenbegriff der "Fürsorgemedizin" wurde. Zumal gerade diese, angeblich 'marxistisch-verseucht', entsprechend der Nazi-Propaganda, während der Weimarer Republik dazu geführt hatte, das nicht "das Gesunde" (d.h. das im faschistischen Sinne Verwertbare.), sondern "das Kranke" geradezu künstlich gezüchtet und verherrlicht worden war. 11

Das Dilemma, in das die NS-Medizin mit zunehmendem Aufrüstungstempo immer tiefer hineingeriet, bestand nun allerdings darin, daß zwar die 'nationalsozialistische Revolution' ein für allemal mit der "Züchtung" von Schwachen, Kranken und Gebrechlichen Schluß gemacht hatte, daß aber die Zahl derjenigen, die zu keiner verwertbaren Leistung mehr fähig waren, fortwährend weiter anstieg.

Das lag nicht nur, wie Wuttke-Groneberg schreibt, an der Erfolglosigkeit der "kostengünstigen" faschistischen Gesundheitspolitik, insbesondere auf den Gebieten der Bekämpfung der Bekämpfung von Infektionserkrankungen, der Krebserkrankungen und der Herz- und Kreislauferkrankungen 12, sondern m.E. insbesondere auch an der durch zunehmende Leistungsauspressung bedingten Entwicklung der Berufskrankheiten und Betriebsunfälle, die von 1933 bis 1939 von 900 Tausend auf 2.25 Millionen anstieg. 13

NS-Billigmedizin und zunehmende extensive Ausbeutung hatten auf diese Weise den unerwünschten Nebeneffekt, daß die im Bereich der Krankenbehandlung eingesparten Koste, zumindest teilweise, durch die Hintertür der Rentenversicherung und der Sozialfürsorge wieder auf den Staat zukamen.

Zur Lösung dieses Problems wartete die 'Neue Deutsche Heilkunde' bereits 1938 mit dem ebenso kostengünstigen, wie 'heroischen' Vorschlag auf, die Invalidisierten nicht mehr im Sinne karitativer Fürsorge zu hegen und zu pflegen, sondern sie auf Leistungsfähigkeit und Gesundheit zu trainieren, "auch wenn dadurch der ungünstige Ausgang der Krankheit beschleunigt" werden sollte. Mit der Verwirklichung dieses "heroischen Ideals", entweder siegreich den Kampf zu bestehen oder an ihm zugrunde zu gehen, wäre dann sowohl dem Leidenden geholfen, als auch denjenigen, die sich um deren Leiden sorgen müssen. Die Empfehlung endete mit dem Satz: "Es wird eine Entscheidung darüber herbeigeführt: entweder Leistungsfähigkeit oder natürliche Ausmerze." 14

2. Zur Entwicklung der Psychiatrie im Nationalsozialismus

Begleitet wurde die Senkung der gesundheitlichen Reproduktionskosten der arbeitenden Bevölkerung, so macht Siemen deutlich, von einer rigorosen Kahlschlagpolitik auf dem gesamten sozialen Bereich. 15

Mit der Absicht, die Ursachen dieser Politik zu verschleiern, begann die faschistische Propaganda schon unmittelbar nach der 'Machtergreifung' den betroffenen Bevölkerungsgruppen zu erklären, weshalb für sie keine Geldmittel zur Verfügung stünden. Neben der jüdischen Bevölkerung, die zur Hauptzielscheibe dieser Ablenkungs- und Aufhetzungspolitik wurde, waren es u.a. auch die Insassen der Heil- und Pflegeanstalten, die zu Sündenböcken abgestempelt wurden.

Der nationalsozialistische Propagandaapparat begann noch im Sommer 1933 mit der gezielten Veröffentlichung von Zahlen über die 'wirtschaftliche Belastung' der 'Volksgemeinschaft' durch Bewohner psychiatrischer Anstalten: So wurden u.a. den täglichen Lebenshaltungskosten für Arbeiter (pro Kopf 2,50 RM), Angestellte (3,50 RM) und Beamte (4,00 RM), die Kosten für 'Verbrecher' (3,50 RM), Geisteskranke (4,50 RM), Fürsorgezöglinge (4,85 RM), Krüppel (6,00 RM) und Taubstumme (6,00 RM) gegenübergestellt. 16

Wie in jeder Demagogie, die ein Minimum an Wirkung erzielen kann, so steckte auch hinter diesen Veröffentlichungen ein Stück eines realen Kerns. Die psychiatrischen Anstalten boten der faschistischen Propaganda nämlich auch gerade deshalb ein lohnendes Ziel, weil sich in ihnen die desolate Situation der bürgerlichen Psychiatrie am krassesten offenbarte. So waren die Heil- und Pflegeanstalten, wie Siemen betont, nur in wenigen Ansätzen über die Funktion von ausschließlichen Bewahrinstitutionen, in denen die Menschen bis zu ihrem Tode dahinvegetierten, hinausgelangt. 17 Diese "Krise der Anstaltspsychiatrie" bot jedoch nicht nur die Möglichkeit zu demagogischen Attacken, sondern wurde, so macht Bosum deutlich, gleichzeitig zum wesentlichen Motor der Fortentwicklung der Psychiatrie im nationalsozialistischen Sinne. 18

Der Versuch, die Krise von psychiatrischer Seite zu überwinden, war wesentlichdurch Bemühungen um eine Effektivierung der Behandlung gekennzeichnet. Dieses geschah u.a. durch die Übernahme von schon während der Weimarer Republik entwickelten Konzepten der "Arbeitstherapie" und der "offenen Fürsorge", die durch das Mittel der Zwangssterilisation 'weiterentwickelt' wurden. 19

Durch die "Offene Fürsorge" sollte die Zahl der Anstaltsverpflegten so gering wie möglich gehalten werden. Die, so Siemen, sollte dadurch erreicht werden, daß alle 'Irren', die nicht unbedingt in Anstalten ausgegrenzt und verwahrt werden mußten, durch das Mittel der sog. Außenfürsorge betreut und in eine für die Anstalt und die gesamte 'Volksgemeinschaft' nutzbringende Arbeit eingebunden wurden. 20 Mit fortschreitendem Arbeitskräftemangel erhielt der Einsatz von Psychiatrisierten in der Äußenfürsorge, der vor allem auf dem Sektor der Landwirtschaft erfolgte, zunehmend die Funktion eines "wohlorganisierten psychiatrischen Arbeitseinsatzes". 21

Durch die "Arbeitstherapie", so Bosum, sollte dagegen durch Einbeziehung der Kranken in die "Binnenökonomie", die Kosten für die Anstalten zunächst intern möglichst weitgehend reduziert werden. 22

Wie schon bei der "Offenen Fürsorge", so war auch beim Einsatz der "Arbeitstherapie" nach Verabschiedung des 'Vierjahresplans' eine drastische Forcierung zu verzeichnen, die schließlich, so führt Siemen aus, zur vollständigen ökonomischen Integration der psychiatrischen Anstalten in die nationalsozialistisch formierte Leistungsgesellschaft führte. 23

Neben der "Offenen Fürsorge" und der "Arbeitstherapie" wurden während der NS-Zeit in den Anstalten eine Reihe von neu entwickelten Schocktherapien rücksichtslos eingesetzt. So erfolgten 1934 die Einführung der "Insulin-Behandlung", 1936 die der "Cardiazol-Krampfbehandlung" und 1938 die der sog. "Elektrokrampfbehandlung". 24 Diese Therapien machten erstmals eine einigermaßen erfolgversprechene Behandlung der bis dahin als schicksalhaft hingenommenen sog. endogenen Psychosen möglich. 25

Charakteristisch für diese neuen psychiatrischen Therapieformen während der NS-Zeit war, daß sie zwar einigen Menschen die Möglichkeit eröffnete, einer lebenslangen, vernichtenden Anstaltsaufbewahrung zu entgehen (wofür die Einzelnen beispielsweise beim Mittel der "Offenen Fürsorge" den Preis der Zwangssterilisierung zu zahlen hatten), daß ihr Heilen aber ausschließlich vom Nutzen für die 'Volksgemeinschaft' und nicht vom individuellen Leiden des einzelnen Kranken bestimmt war.

Heilung bedeutete für weite Teile der damaligen 'deutschen' Psychiatrie das Wegtherapieren der störenden Symptome, um die schnellstmögliche Integration in die faschistisch formierte 'Gemeinschaft der Leistung' 26, oder zumindest aber die leistungsmäßig organisierten Anstaltsbetriebe herbeizuführen. 27

Je weiter jedoch das therapeutische Potential wuchs und die Einbindung der Psychiatrie in die Leistungsgemeinschaft voranschritt, voranschritt, desto mehr gerieten alle diejenigen Patienten, die sich dem Zwang zur Heilung nicht unterwerfen wollten oder aber nicht geheilt werden konnten, in den Augen großer Teile der Psychiater auf das Konto der Nutzlosigkeit. Immer weiter verbreitete sich nach Siemens Einschätzung, die an dieser Stelle nur unterstrichen werden kann, die Auffassung, daß sich der Lebenswert der Patienten und somit ihre Existenzberechtigung nach ihrer Therapierbarkeit richtete und alle, bei denen diese Möglichkeit nicht bestand, als 'Ballastexistenzen' der Vernichtung ausgeliefert sein würden. 28

Der Weg der deutschen Psychiatrie zur Vernichtung 'lebensunwerten Lebens' läßt sich somit zusammengefaßt, in weitgehender Übereinstimmung mit Bosum, als Verbindung von Konzepten der Überwindung der "Krise der Anstaltspsychiatrie", die entscheidend von den gesellschaftlichen Verhältnissen im vorfaschistischen Deutschland und von der u.a. von Güse/Schmacke untersuchten Klassenlage der Psychiater, bestimmt worden war 29, mit den Interessen der nationalsozialistischen Machthaber und der dahinter stehenden dahinter stehenden Monopole nach Konzentration aller verfügbaren ökonomischen Ressourcen und der menschlichen Arbeitskraft auf die Kriegsvorbereitung, charakterisieren. 30

3. Die Entwicklung des Euthanasie-Apparats

Die forcierte Entwicklung im und das besondere Engagement für den Faschismus läßt allerdings nicht den Schluß zu, daß von Seiten der deutschen Psychiatrie gegen Ende der 30er Jahre die systematische Beseitigung "überflüssiger" Patienten geplant gewesen wäre.

Entscheidend für den Beginn zur Vernichtung 'lebensunwerten Lebens' war das Zusammenfallen der "Krise der Psychiatrie" mit den unmittelbaren Kriegsvorbereitungen des deutschen Faschismus. In dieser Situation trafen sich die Gedanken der NS-Ideologie, wie die der 'Reinerhaltung der Rasse' durch Rückgängigmachung einer 'negativen Auslese', die dadurch entstehen würde, daß die Gesunden an der Front fallen oder verstümmelt, die Kranken aber dem 'Volkskörper' erhalten bleiben würden, mit rein funktionalrn, u.a. auch bei Wild angeführten Überlegungen, daß durch die Vernichtung der 'überflüssigen' Patienten der Heil- und Pflegeanstalten, Lazarettraum geschaffen, Ärzte freigestellt und Gebäude der 'aufbauenden Gesundheitsfürsorge', wie z.B. der 'Aktion Lebensborn' und Altenheimen, deren Bewohner ihre Wohnungen zugunsten junger Ehepaare freigemacht haben würden, zugeführt werden könnten. 31

Hier lagen m.E. die Beweggründe für das unmittelbare Eingreifen des faschistischen Machtapparates<in die damalige Psychiatrie, mit dem Ziel des systematischen Aufbaus einer Organisation zur Vernichtung 'lebensunwerten Lebens'

3.1 Der Aufbau der 'Organisation T4'

Den ersten Anlaß für den Aufbau einer Euthanasie-Organisation bot, so schilderte es u.a. Kaul, ein an Hitler gerichtetes "Gnadengesuch", in welchem "die Eltern eines mißgebildeten und idiotischen Kindes" darum baten, das Kind töten lassen zu dürfen. 32

Hitler erteilte auf dieses "Gnadengesuch" hin seinem Leibarzt Karl Brandt und dem Leiter seiner Parteikanzlei Philipp Bouhler den mündlichen Befehl, das Kind töten zu lassen und, so schreibt Ehrhardt, in allen weiteren ähnlichen Fällen ebenso zu verfahren. 33

Der Grund, daß dieser Befehl zur sog. 'Kindereuthanasie', wie auch der spätere Auftrag zur Durchführung der 'Erwachseneneuthanasie' an die 'Kanzlei des Führers' 34 erteilt worden war , und nicht an das Reichsinnenminiserium oder den 'Reichsärzteführer', die sich ebenfalls, wie Klee schildert, darum bemüht hatten 35, lag darin, daß die NS-Machthaber das Volk für "noch nicht reif" für eine Maßnahme wie die Euthanasie hielten und deshalb bewußt auf eine gesetzliche Regelung verzichtet worden war. 36

Sollte jedoch die 'Vernichtung lebensunwerten Lebens', wie die Euthanasie im faschistischen Sprachgebrauch offiziell genannt wurde, wie schon viele andere Gewaltaktionen der Nationalsozialisten auch, ohne Gesetz und vor der Öffentlichkeit verborgen realisiert werden, so durfte sie nicht dem Staatsapparat überlassen bleiben, sondern mußte, um mit den Worten Gruchmanns zu sprechen, von der "außernormativen Exekutive" 37 durchgeführt werden.

Ein sehr kleiner Teil dieses gesetzlich nicht gebundenen Gewaltapparats, den sich die Nationalsozialisten neben dem eigentlichen Staatsapparat geschaffen hatten (37a) , war eben diese 'Kanzlei des Führers', der, wie Nowak betont, die ausschließliche Aufgabe zukam, 'Führererlasse' vorzubereiten, die nie veröffentlicht werden sollten und unsichtbar zu bleiben hatten. 38

Hitlers grundsätzlicher, mündlicher Befehl, allen schwer körperlich oder geistig behinderten Kindern 'den Gnadentod zu gewähren', wurde da Hitlers Leibarzt Brandt sich zumeist im 'Führerhauptquartier' aufhielt und Bouhler selbst kein Arzt war, an der Hauptamt II der 'Kanzlei des Führers' weitergegeben.

Das Hauptamt II der KdF, unter der Leitung von Bouhlers Stellvertreter Viktor Brack. begann ab Sommer 1939 mit dem Aufbau der ersten Tarnorganisation zum Zwecke der Vernichtung 'lebensunwerten Lebens', des für die sog. "Kindereuthanasie" zuständigen 'Reichsausschusses zur wissenschaftlichen Erfassung erb- und anlagebedingter schwerer Leiden'. 39

Dieser 'Reichsausschuß' legte im August 1939 dem Reichsinnenministerium den Entwurf eines Runderlasses vor, der alle Hebammen und Ärzte dazu verpflichtete, sämtliche neugeborenen Kinder mit körperlichen oder geistigen Schäden den jeweiligen Amtsärzten zu melden 40 und vereinbarte mit dem Ministerium, daß alle rücklaufenden Meldungen an den Ausschuß weitergeleitet würden.

Die eingehenden Meldebögen, so weist u.a. Baader nach, wurden an drei Gutachter, den Leiter der Leipziger Universitätskinderklinik Prof. Catel, sowie die Berliner Pädiater Priv. Doz. Dr. Heinze und Dr. Wentzler weitergeleitet. 41 Diese hatten die Aufgabe, über Leben und Tod der Kinder zu entscheiden. Kamen die drei Gutachter zu einem entsprechenden Urteil, so erfolgte, wie u.a. Nowak anführt, die Überweisung der Kinder in eine eigens zum Zwecke der Tötung geschaffenen 21 sog. Kinderfachabteilungen'`. 42

Den ahnungslosen Eltern begründete man, so Dörner, die Einweisung mit der Mitteilung, daß ihre Kinder in den 'Kinderfachabteilungen' die beste Pflege und eine nur hier verabreichbare 'neuzeitliche Therapie' zuteil werden würde. 43 Widerstrebenden Eltern drohte man mit Sorgerechts-Entziehung oder Dienstverpflichtung. 44

In den 21 'Kinderfachabteilungen' wurden bis zum Ende des Krieges mehr als 5.000 behinderte Kinder durch Spritzen, Tabletten und systematisches Verhungern auf der Grundlage der Anweisungen des von der 'Kanzlei des Führers' installierten 'Reichsausschusses' getötet. 45

Gegenüber der sog. "Kindereuthanasie" stellte die systematische Beseitigung aller nicht bzw. nicht mehr therapiefähigen erwachsene Anstaltsinsassen eine wesentlich umfangreichere Unternehmung dar. Die schriftliche Ermächtigung zur "Erwachseneneuthanasie" erteilte Hitler im Oktober 1939, zurückdatiert auf den 1. September:

"Reichsleiter Bouhler und Dr. med. Brandt sind unter Verantwortung beauftragt, die Befugnisse namentlich zu bestimmender Ärzte so zu erweitern, daß nach menschlichem Ermessen unheilbar Kranken bei kritischer Beurteilung ihres Krankheitszustandes der Gnadentod gewährt werden kann." 46

Dieses Projekt der Tötung von erwachsenen Kranken, um das sich das Hauptamt II der KdF, worauf Klee hinweist, gleichfalls bereits seit dem Sommer 1939 bemühte 47, sollte zu einem der zentralen Arbeitsschwerpunkte dieses Amtes werden, war doch nach einer ersten überschläglichen Schätzung Bracks mit 65 - 70.000 'Fällen' zu rechnen. 48

Entsprechend der Größenordnung des Vorhabens galt es zunächst, einheitliche medizinische Richtlinien zu erstellen. Dank der Kooperationsbereitschaft der deutschen Psychiatrie gelang es Brack, so hebt u.a. Kaul hervor, innerhalb von nur wenigen Wochen ein Dutzend 'politisch zuverlässiger' Ärzte zu finden, die bereit waren, an dieser Aufgabe mitzuwirken. 49

Unter der Leitung des Ordinarius der Medizinischen Fakultät Würzburg und SS-Standartenführers Prof. Werner Heyde und des Direktors der Heil- und Pflegeanstalt Sonnenstein bei Pirna, Prof. Paul Nitsche, legte diese Gruppe bis Anfang Oktober 1939 der Leitung des Hauptamtes die umfangreichen Entwürfe zweier Meldebögen vor, die als Runderlaß durch das Reichsiinnenministerium an alle Anstalten übersandt werden sollten. 50

Gemeldet werden sollten sämtliche Patienten, die an

- Schizophrenie, Epilepsie, therapie-refraktäre Paralyse, Schwachsinn jeder Ursache, Encephalitis, Huntington und anderen neurologischen Endzuständen litten,
- sich seit mindestens fünf Jahren dauernd in Anstalten befänden,
- als kriminelle Geisteskranke verwahrt würden, sowie alle, die
- nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besäßen oder nicht 'deutschen oder artverwandten Blutes' seien. 51

Zusätzlich zu diesen Angaben wurden Hinweise zur Art der Beschäftigung des atienten und dessen Arbeitsleistung verlangt. 52

Der zweite Meldebögen sollte, so charakterisiert ihn Klee, offenbar als Planungsgrundlage für eine eventuelle spätere Verwendung der Anstalt dienen. Er erfaßte u.a. Baujahr, Flächengröße des Gesamtareals, Zahl der Betten und des Personals und eventuell vorhandenen Gleisanschluß bzw. Entfernung zur nächsten Bahnstation. 53

Ähnlich wie der sog. 'Reichsausschuß zur wissenschaftlichen Erfassung erb- und anlagebedingter schwerer Leiden' die Tarnorganisation für die "Kindereuthanasie" darstellte, so wurden auch für die Vorbereitung und Durchführung der Vernichtung erwachsener Anstaltsinmsassen vom Hauptamt II der KdF entsprechende Tarnunternehmen gegründet:

- die 'Reichsarbeitsgemeinschaft für Heil- und Pflegeanstalten' (RAG), deren Aufgabe vornehmlich in der Ermittlung der Kranken, durch den Versand und die Bearbeitung der Meldebögen bestehen sollte.
- die 'Gemeinnützige Stiftung für Anstaltspflege' (Stiftung), die mit Personal- und Finanzfragen beauftragt werden sollte, und
- die 'Gemeinnützige Kranken-Transport GmbH' (GEKRAT), der die Aufgabe zufallen sollte, die Kranken aus den Anstalten abzuholen und in die "Beobachtungs- bzw. "Zwischenanstalten" oder die Tötungsanstalten zu deportieren. 54

Mit Hilfe des Stammes der bereits im August gefundenen "politisch zuverlässigen" Psychiater gelang es der Leitung des Hauptamtes 55, in den folgenden Monaten mehr als 40 Gutachter für die Auswertung der wieder eingehenden Meldebögen und jeweils fast ein Dutzend Ärzte für die Arbeit in der Berliner Zentrale und in den geplanten Tötungsanstalten zu gewinnen. Listen dieser Gutachter und Tötungsanstalten finden sich in Klees Dokumentation "Euthanasie im NS-Staat". 56

Im Laufe des Aufbaus des Tötungsapparats wuchs, so hebt Brokmeier hervor, die Gesamtzahl der Angestellten der Organisation (Ärzte, Pfleger, Ordnungskräfte, Kraftfahrer, Stenotypistinnen usw.) bis auf 350 an. 57

Aus diesem Grunde wurde es erforderlich, im Dezember 1939 das zentrale Büro des Hauptamtes II räumlich von der 'Kanzlei der Führers´zu trennen und im Januar des folgenden Jahres in eine Villa in der Tiergartenstraße 4 überzusiedeln. 58 Straßenname und Hausnummer lieferten fortan die Tarnbezeichnung für die gesamte Organisation: 'T4'.

Mit er Ausarbeitung der Meldebögen und dem Anwerben insbesondere des ärztlichen Personals waren zwar zwei wichtige Voraussetzungen erfüllt, jedoch die beiden Hauptprobleme der zukünftigen Aktion noch nicht berührt worden:

- Die von Brack getätigte Vorausschätzung über die Zahl der zu erwartenden Opfer machte von vornherein eine 'Behandlung' durch Injektionen, wie sie im Rahmen der "Kindereuthanasie" praktiziert wurde, so gut wie unmöglich.
- Dies bedeutete gleichzeitig, daß, ebenfalls im Unterschied zur bisherigen Vorgehensweise, keine der bis dahin genutzten Anstalten ohne weiteres für die geplanten Massentötungen geeignet sein würde.

3.2 Die Entwicklung des Tötungsapparats der 'Organisation T4'

3.2.1 Die Probetötungen

Als der Leiter des Hauptamtes II der 'Kanzlei der Führers' und eigentlicher Kopf der 'Organisation T4', Viktor Brack, am 9. Oktober 1939 auf einer Arbeitsbesprechung des Leitungsgremiums davon sprach, daß angesichts der Zahl von 65-70.000 "zu behandelnden Fällen" eine Tötung durch Medikamente oder Injektionen nicht in Frage käme, war ihm, worauf Kaul in seiner Untersuchung der 'Aktion T4' hinweist, vom späteren stellvertretenden ärztlichen Leiter der Aktion, Prof. Nitsche, entschieden widersprochen worden. 59

Der gleichen Auffassung wie Nitsche, daß es sich nämlich bei der 'Euthanasie' um eine ärztliche Maßnahme handele, zu deren Praktizierung auch ärztliche Mittel eingesetzt werden müßten, war, so Klee, offenbar auch Dr. Brandt, Hitlers Leibarzt, dem, wie oben angeführt, formal die Mitverantwortung für die Aktion übertragen worden war. 60

Um in der Frage der 'Behandlungsweise' zu einer gemeinsamen Auffassung zu gelangen, wurden am 8. Januar 1940 in der Heil- und Pflegeanstalt Brandenburg a.d. Havel Probetötungen durchgeführt, die Aufschluß über das effizienteste Verfahren geben sollten.

Der ärztliche Leiter der 'T4', Prof. Heyde, sagte in diesem Zusammenhang später aus, daß in Brandenburg zunächst an einer Gruppe von sechs Patienten ein Injektionsversuch mit zwei pharmakologischen Mitteln, darunter Morphium-Skopolomin, durchgeführt worden sei. Die Injektionen, bei denen die Patienten nur langsam starben und die teilweise wiederholt werden mußten, seien, so erinnert sich Heyde, von Dr. Brandt selbst und von 'Reichsärzteführer' Conti gegeben worden. An die Vergasungsversuchen vermochte sich hingegen Heyde bezeichnenderweise nur noch sehr ungenau zu erinnern. 61

Wesentlich besser dagegen war das Gedächtnis de ehemaligen 'T4'-Mitarbeiters August Becker, der sich im Verfahren gegen Heyde nicht nur an den genauen Ablauf der Probevergasung, sondern darüber hinaus auch an anwesende "prominente Persönlichkeiten" erinnern konnte, unter denen sich auch ein Kriminalkommissar Wirth, damals Leiter des Mordkommissariats des Polizeipräsidiums Stuttgart und spätere Geschäftsführer der Tötungsanstalt Hartheim, befand. 62

Der Tötungsraum in Brandenburg war, so die Beschreibung Dressens, zu Anfang als Inhallier-, später als Duschraum getarnt worden,, an dessen Wänden entlang ein mit vielen kleinen Löchern versehenes Leitungsrohr verlief, durch welches Kohlenmonoxid-Gas in den Raum geleitet wurde. Die Einleitung des Gases in den Raum führte schon nach kurzer Zeit zum Tode der 'desinfizierten' Menschen. 63

Als Ergebnis des Brandenburger Experiments gab Brandt abschließend bekannt, daß die Tötungen im Rahmen der Aktion durch CO-Gas und die Bedienung der Gashähne grundsätzlich nur durch Ärzte zu erfolgen hätten, da sich die Tötrungsermächtigung Hitlers vom 1. September 1939 nur auf solche bezog. 64

3.2.2. Die Tötungsanstalten der Anstaltseuthanasie-Aktion

Die Tötungsapparatur von Brandenburg wurde zum Prototyp für die Einrichtung von fünf weiteren Tötungsanstalten in Grafeneck in Württemberg, Hartheim in Oberösterreich, Sonnenstein in Sachsen, Bernburg a.d. Saale und Hadamar in Hessen..

Über die Ausmaße der Morde in diesen sechs Vernichtungsanstalten ist von den Tätern präzise Buch geführt worden. Nach Abschluß der Aktion in de Heil- und Pflegeanstalten war war von der 'Organisation T4' eine Statistik über die "Gesamtarbeit" der Tötungsanstalten erstellt worden. 65

Diese Aufstellung (fortan zitiert als "Hartheimer Statistik") wurde im Juli 1945 von amerikanischen Truppen im Österreichischen Schloß Hartheim bei Linz aufgefunden. 66

In der aus Tarnungsgründen mit der Bezeichnung 'Anstalt A' 67 gekennzeichneten Tötungsanstalt Grafeneck in der Schwäbischen Alb wurden zwischen Januar und Dezember 1940 fast 10.000 'ausgesonderte' Insassen, vornehmlich von süddeutschen Heil- und Pflegeanstalten, ermordet. 68

Einen ähnlichen 'Behandlungserfolg' hatte auch die mit dem Tarnbuchstaben 'B' in der "Hartheimer Statistik" gekennzeichnete Mustertötungsabteilung der Anstalt Brandenburg. 69 Auch hier wurden bis zum Jahresende 1940 mehr als 9.000 Menschen, zumeist aus norddeutschen Provinzen, zusammengekarrt und getötet. 70

Auf die gleiche Zahl von Opfern kam, wie Zehethofer schreibt, im Laufe des Jahres 1940 auch die in Hartheim bei Linz, dem späteren Fundort der oben angeführten Aufstellung, gelegene Vernichtungsanstalt. 71 Da diese Anstalt 'C' jedoch nicht, wie Grafeneck und Brandenburg, Ende 1940 geschlossen wurde, sondern noch 1941 weiterarbeitete, gelang es hier insgesamt mehr als 18.000 Patienten zu 'desinfizieren'. 72

Die im April 1940 eingerichtete Tötungsanstalt Sonnenstein ('D') bei Dresden hatte neben Sachsen und Thüringen auch Schlesien und Teilgebiete Süddeutschlands als Einzugsgebiet. 73 In Sonnenstein wurden 1940 und 1941 fast. 14.000 ausselektierte Patienten von Heil- und Pflegeanstalten ermordet. 74

Nach der Stillegung von Grafeneck und Brandenburg traten im Januar 1941 die Euthanasie-Anstalten Hadamar bei Limburg a.d. Lahn (Tarnbezeichnung 'E') und Bernburg a.d. Saale ('Be') deren Nachfolge an, mit der Auswirkung, daß das 'T4'-Personal entsprechend versetzt wurde. 76 In Bernburg wurden in den ersten acht Monaten des Jahres 1941 fast 9.000 77, in Hadamar mehr als 10.000 'lebensunwerte' Menschen, zumeist aus den westlichen Provinzen Deutschlands 78 umgebracht.

Jede der sechs Euthanasie-Anstalten der 'Organisation T4' besaß ein eigenes Krematorium. Dort wurden, wie Klee sehr eindrucksvoll schildert, die Leichen von insgesamt mehr als 70.000 Ermordeten in Verbrennungsöfen, die oftmals Tag und Nacht in Betrieb waren, eingeäschert. 79

3.2.3 Der bürokratische Apparat der Tötungsanstalten

Der Aufgabenbereich der Tötungsanstalten der 'T4' erstreckte sich noch wesentlich über den eigentlichen Tötungs- und Vernichtungsvorgang hinaus. So stellten schon personell diese beiden Sektoren gegenüber dem bürokratisch-organisatorischen Apparat, der vor allem Geheimhaltungs- und Tarnungsgründen und wegen der Absicht, die Leichen möglichst rationell zu verwerten, zunehmend an Bedeutung gewann, lediglich einen untergeordneten Bereich dar.

Aus Geheimhaltungs- und Tarnungsgründen waren von den Tötungsanstalten umfangreiche bürokratische Maßnahmen getroffen worden, um untergeordnete Behörden und Angehörige von Opfern über die Hintergründe der Verlegungen und des Ablebens der Patienten im Unklaren zu halten.

So wurden "Sonderstandesämter" eingerichtet, die, wie u.a. auch bei Klee angeführt, mit der Eintragung der "natürlichen Todesursache" in die Totenscheine beschäftigt waren und den Angehörigen nach festgelegtem Schema "Trostbriefe" übersandten. 80 Bei eventuellen Nachfragen wurde den Angehörigen auf Wunsch eine Urne "mit den sterblichen Überresten" zugesandt. 81

Mit der Zahl der getöteten Kranken wuchs auch der bürokratische<Apparat zur Tarnung und Geheimhaltung der Mordaktion an. Neben "Sonderstandesämtern" und "Trostbriefabteilungen" mußten schließlich, so Kaul, besondere "Absteckungsabteilungen" eingerichtet werden, die die einzige Aufgabe hatten, die Sterbedaten zu fälschen und darüber zu wachen, daß die "Trostbriefe" zeitlich und geographisch gleichmäßig verteilt wurden. 82

Der zweite Grund, aus dem heraus sich der bürokratische Apparat der Tötungsanstalten so außergewöhnlich entwickelte, lag darin, daß die Überreste der Ermordeten möglichst 'nützlich' verwendet werden sollten.

Neben der Übersendung von für die Wissenschaft interessanten Gehirnen an Universitäten und Institute, so auch an das von Prof. Julius Hallervorden geleitete Kaiser-Wilhelm-Institut für Hirnforschung in Berlin-Buch 83, war es deshalb ebenfalls die Aufgabe der Büros der Euthanasie-Anstalten, sämtliche Wertgegenstände, ganz gleich in welchem Zusammenhang sie auch mit dem Getöteten gestanden haben mochten, sicherzustellen und zu registrieren.

Bei dieser Aufgabe handelte es sich nicht allein um das Sammeln von Wertsachen und Geld, die beide, worauf Klee hinweist, nur auf ausdrückliche Anforderung der Angehörigen an diese übersandt wurden 84, sondern darüber hinaus um das Erfassen sämtlicher Kleidungsstücke der Ermordeten, die so schreibt Klee weiter, der `Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt' übergeben wurden. 85

Ein weiterer für die 'Organisation T4' vermutlich recht einträglicher Posten bei der Verwertung der 'sterblichen Überreste' war das Einsammeln von Zahngold und Ringen, die beide schon vorab listenmäßig erfaßt worden waren. 86 Im Unterschied zur Weiterverwertung der Bekleidung, zu deren Zweck die Kleidungsstücke bereits den noch Lebenden abgenommen werden konnten, bildete die Erfassung von Ringen und Zahngold jedoch für das Leitungs- und Büropersonal der Tötungsanstalten keineswegs eine vornehmlich organisatorische Aufgabe. So galt es doch, die "Heizer" und "Desinfektoren" 87, die die Ringe und Goldzähne zu entfernen hatten, permanent bei ihrer Tätigkeit zu überwachen.

Diese Überwachungsfunktion, die wie weiter aus der Dokumentation Klees hervorgeht, in den Rahmen der Geschäftsführungs- und Büroleitungstätigkeit der Tötungsanstalten fiel 88, schien nach Ansicht des Verfassers, dem mit der Kontrolle betrauten Personenkreis in besonderem Maße jegliche menschliche 'Schwäche' zu nehmen und ihn dadurch systematisch auf "höhere Aufgaben" vorzubereiten.

3.2.4 Die Tätigkeit der 'T4'-Ärtzekommissionen in den Heil- und Pflegeanstalten

Die Auswahl der Opfer, die der Vernichtung anheimfallen sollten, erfolgte bei der mit der Tarnbezeichnung 'Aktion T4' versehenen Erwachsenen-Euthanasie in ähnlicher Art und Weise wie bei der schon erwähnten Kinderaktion. 89

Falls jedoch bei der 'Aktion T4' die Rücksendung der Meldebögen durch die angeschriebenen Anstalten zu schleppend verlief oder einzelne Heil- und Pflegeanstalten sich weigerten, die Bögen auszufüllen, setzte die 'T4'-Zentrale eigene Ärztekommissionen ein, die die Anstalten bereisten, um das Verfahren zu beschleunigen.

Entsprechend den im Runderlaß vom Oktober 1939 herausgegebenen Richtlinien 90 waren insbesondere diese Ärztekommissionen der 'Organisation T4' darauf bedacht, daß bei ihren Selektionen die Arbeits- und Therapiefähigkeit zum ausschlaggebenden Kriterium wurde. So bestand ein recht klares Schema, nach dem die 'Aussonderungen' erfolgten und das im wesentlichen zwei Patientengruppen betraf: zum einen Kranke, die lediglich noch ein 'vegetatives Dasein', gekennzeichnet durch Kontaktunfähigkeit, Fehlen geistiger Regungen, weitgehendes Fehlen von Sprachverständnis, Sprachfähigkeit und Ausdrucksverständnis sowie absolute dauernde Pflegebedürftigkeit attestiert wurde. Darüber hinaus Patienten, die infolge schizophrenen Aktivitätsverlustes, hochgradiger Demenz oder schwerer körperlicher Behinderung auch nur zu rein mechanischen Arbeitsleistungen nicht mehr in der Lage waren. 91

4. Die Anlaufphase der 'Aktion 14f13'

4.1 Die Einrichtung der Vernichtungsaktion

Zu Beginn des Jahres 1941 war, so schreibt Klee, der 'Reichsführer SS', Heinrich Himmler, an Bouhler, den Chef der 'Führerkanzlei' herangetreten, um mit ihm darüber zu beraten, wie die 'Tötungsakapazitäten' der 'Organisation T4' zu nutzen seien, um die Konzentrationslager von 'Ballastexistenzen' zu 'befreien'. 92 93

Bei diesen 'Ballastexistenzen' handelte es sich, nach meiner Auffassung, um jenen, wie es hieß "weder dressur- noch besserungsfähigen Rest von 'antisozialen' Häftlingen, der sich, wie schon im Kapitel über die "Vorgeschichte der Aktion 14f13" angeführt, "im Laufe der nunmehr über zweijährigen Èrziehungsarbeit der SS weder in die Volksgemeinschaft noch in die Großdeutsche Wehrmacht" habe eingliedern lassen. 94 Dies stellte auch der 'T4-'-Arzt Friedrich Mennecke während des ersten Aufenthalts einer 'T4'-Ärztekommission in einem Konzentrationslager, Anfang April 1941 in Sachsenhausen, in einem Brief an seine Ehefrau fest, als er schrieb, daß es sich bei den von ihm selbst und seinen Ärztekollegen 'ausgemusterten' KZ-Häftlingen "ausschließlich (um) Asoziale, und zwar in höchster Potenz" handele. 95

SS-Chef Himmler war m.E. mit seiner Initiative deshalb an die 'Kanzlei des Führers`' herangetreten, weil die SS zu jenem Zeitpunkt, trotz aller individuellen Härteausbildungsmaßnahmen, wie auch Brokmeier betont, weder über die nötigen technisch-organisatorischen Einrichtungen, noch über das Personal verfügte, um ein solches Vorhaben verwirklichen zu können. 96

Allerdings galt es auch bei der Prüfung und Durchführung der Vernichtungsaktion in den Konzentrationslagern Rücksicht auf die bestehende Struktur des Tötungsapparats der 'T4' zu nehmen; konnten doch, nach Ansicht des Verfassers, die Mitarbeiter der 'Organisation T4' in den Tötungsanstalten ihre Funktion im wesentlichen deshalb so reibungslos erfüllen, weil sie davon überzeugt waren, daß es sich bei den zu Tötenden um absolut 'lebensunwertes Leben' handele. In dieser Auffassung wurden sie nicht nur durch das Erscheinungsbild der Patienten aus den Heil- und Pflegeanstalten, sondern darüber hinaus auch durch das ärztliche Urteil bestärkt, durch das ihr Tun legitimiert wurde.

Dieses Funktionstüchtigkeit der Belegschaften der Tötungsanstalten, die zu Jahresbeginn 1941 noch an die Ermordung geisteskranker Menschen gebunden war, war von der Leitung der 'T4' bei der Planung der Vernichtungsaktion in den Konzentrationslagern zu berücksichtigen. Dieses galt m.E. insbesondere auch deshalb, weil die Gefahr bestanden hätte, daß die 'asozialen' KZ-Häftlinge, die in den Augen ihrer KZ-Bewacher nichts anderes als 'Untermenschen' darstellten, von dem, im deutschen 'Herrenmenschentum' längst nicht so geschulten, 'T4'-Personal der Tötungsanstalten nicht in die Rubrik 'lebensunwertes Leben' eingestuft worden wären; eben gerade auch deshalb, weil die KZ-Häftlinge ja kaum Ähnlichkeit mit den bisher gewohnten geisteskranken Opfern 97, sehr wohl aber mit den 'T4'-Mannschaften selbst hatten, was deren Fähigkeit und Bereitschaft, die ihnen gestellte Aufgabe zu erfüllen, sehr abträglich gewesen wäre.

Wenn also die 'Ballastexistenzen' der Konzentrationslager nicht unmittelbar in die Tötungsanstalten der 'T4' geschickt, sondern vorab von der Ärztekommission durchuntersucht und mit dem 'T4'-internen Urteil in Form eines Meldebögens versehen wurden, so geschah dieses, nach Meinung des Verfassers, sicherlich nicht zuletzt, um die Belegschaften der 'T4'-Tötungsanstalten von der Legitimität der Überweisungen der KZ-Häftlinge zu überzeugen.

Von seiten der ärztlichen Leitung der 'Organisation T4' ließ sich die Ausweitung des zu selektierenden Personenkreises von den Patienten der Heil- und Pflegeanstalten auf die 'asozialen' Häftlinge der KZ allein schon deshalb leicht gutheißen, weil, so Siemen, die 'Asozialen', obschon sie wegen der Schuldfähigkeit auf keinen Fall als krank angesehen werden durften 98, dennoch als hochgradig abnorme (psychopathische) Persönlichkeiten galten, die generell der psychiatrischen Behandlung bedurften. 99

Bei den zuständigen 'T4'- und SS-Stellen lief das geplante Unternehmen unter der Tarnbezeichnung 'Aktion 14f13' oder auch 'Sonderbehandlung 14f13'. Der Begriff 'Sonderbehandlung' ging, wie insbesondere Wulf dokumentiert, auf die bei der Gestapo übliche Bezeichnung für Exekution zurück. 100

'14f13' war, erläutert Kaul, das Aktenzeichen der 'Inspektion der Konzentrationslager' beim 'Reichsführer SS': '14f' wurde dort als Kürzel für Todesfälle in den KZ verwandt. Die Zahl '13' stellte die Todesart dar. 101

4.2 Der Verlauf der Anlaufphase (Frühjahr/Sommer 1941)

Seit dem Frühjahr 1941 setzte die 'Organisation T4' nicht nur in den Heil- und Pflegeanstalten, die mit dem Ausfüllen der Meldebögen in Verzug gekommen waren, sondern zusätzlich auch in den Konzentrationslagern Ärztekommissionen ein.

In wechselnder Besetzung bereisten seit dem April 1941 insgesamt etwa ein Dutzend der auch im Rahmen der 'Aktion T4' in der Anstalten eingesetzten Ärzte unter der Leitung der Professoren Werner Heyde und Hermann Paul Nitsche die KZ, um die von der SS als Ballast angesehenen 'asozialen' Häftlinge 'auszusondern'

Neben den Leitern Heyde und Nitsche waren folgende 'T4'-Ärzte im Rahmen der 'Aktion 14f13' in den Konzentrationslagern eingesetzt:

- Dr. Friedrich Mennecke; (Direktor der Anstalt Eichberg/Rheingau; 'T4'-Gutachter)
- Dr. Horst Schumann; (Direktor in Grafeneck und Sonnenstein; 'T4'-Gutachter; 1941-1944: Lagerarzt in Auschwitz)
- Dr. Kurt Schmalenbach; (Arzt in der Anstalt Sonnenstein; 'T4'-Gutachter)
- Dr. Otto Hebold; (Arzt in der Anstalt Eberswalde)
- Dr. Rudolf Lonauer; (Direktor der Tötungsanstalt Hartheim; 'T4'-Gutachter)
- Dr. Robert Müller; (Arzt in der Anstalt Königslutter; 'T4'-Gutachter)
- Dr. Theodor Steinmeyer; (Arzt in den Anstalten Warstein und Mühlhausen; 'T4'-Gutachter)
- Dr. Gerhard Wischer; (Direktor der Anstalt Waldhein; 'T4'-Gutachter)
- Dr. Viktor Ratka (Arzt in der Anstalt Tiegenhof; 'T4'-Gutachter)
- Dr. Hans-Bodo Gorgaß; (Arzt in der Anstalt Kalmenhof/Idstein) 102

Während des Frühjahrs und Sommers war die eigentliche Aufgabe der 'T4'-Ärztekommission in den Konzentrationslagern m.E. nicht so sehr die Bestimmung des 'auszumusternden' Personenkreises, der ja wie auch die spätere Aussage Menneckes bestätigte, durch die Einteilung der verschiedenen Häftlingskategorien 103 bereits weitgehend festlag 104, sondern die Abstempelung dieser Menschen als 'lebensunwertes Leben' durch das Ausfüllen und Unterzeichnen der gleichen Meldebögen, die auch im Rahmen der 'Aktion T4' in den Heil- und Pflegeanstalten benutzt wurden. 105

4.2.1 Betroffene Konzentrationslager

Die erste Selektionsaktion des neu initiierten Unternehnens '14f13' fand, wie schon oben erwähnt, im April 1941 im KZ Sachsenhausen statt. Ihr folgten bis zum August 1941 noch drei weitere 'Ausmusterungsaktionen' in Buchenwald, Auschwitz und Mauthausen.

- Aus Mauthausen wurden, laut Aussage eines ehemals dort beschäftigten Kraftfahrers, der einen Teil der Transporte mit durchgeführt hatte, im Frühjahr und Sommer 1941 im Rahmen der 'Aktion 14f13' mehr als 1.000 Häftlinge zur 'Sonderbehandlung' in die nahegelegene 'T4'-Tötungsanstalt Hartheim überstellt. 106
- In Buchenwald wurden, so schreibr Dressen, im Sommer 1941 450 Häftlinge 'ausgemuster' und in die Ttungsanstalt Sonnenstein befördert. 107
- In Auschwitz, wo die Selektionsaktion Ende Juli begann, (zu jener Zeit hatte das Lager noch den Charakters eines "normalen" KZ, W.G.) wuren, wie Piper feststellt, 575 Häftlinge Opfer der 'Aktion 14f13'. Wie die ausselektierten Häftlinge des KZ Buchenwald wurden auch sie nach Sonnenstein deportiert. 108
- Die Aktion in Sachsenhausen forderte, so läßt sich aus dem Briefwechsel Menneckes und der Aussage des ehemaligen 'Lagerältesten' entnehmen, knapp 400 Opfer. 109 Die in Sachsenhausen 'ausgesonderten' Häftlinge wurden im Juli in drei Transporten ebenfalls in die 'T4'-Tötungsanstalt Sonnenstein verbracht. 110

Für die '14f13'-Aktion im Konzentrationslager Sachsenhausen ist, wie schon oben angeführt, belegt, daß es sich bei den ausselektierten Häftlingen ausschließlich um "normale" Personen handelte. 111

Da in Sachsenhausen im Frühjahr 1941 insgesamt etwas weniger als 9.000 Häftlinge inhaftiert waren 112, entsprach die Zahl von 400 'Ausgesonderten' einer 'Ausmusterungsquote' von etwa fünf Prozent. Beieiner im Sommer 1941 bestehenden Gesamthäftlingszahl von gut 7.000 in Buchenwald 113, etwas mehr als 10.000 in Auschwitz 114 und fast 16.000 in Mauthausen 115 bedeuteten 450 bzw. 575 bzw. 1.000 Häftlinge, die der 'Aktion 14f13' zum Opfer fielen einen Aussonderungsanteil zwischen fünf und sieben Prozent.

Die fast genaue Übereinstimmung dieser Anteile mit der Quote des KZ Sachsenhausen läßt nach Ansicht des Verfassers den Schluß zu, daß es sich bei den Einsätzen der Ärztekommissionen im Rahmen der 'Aktion 14f13' in Sachsenhausen, Buchenwald, Auschwitz und Mauthausen um Aktionen des gleichen Charakters gehandelt hat, durch die diese Konzentrationslager von ihren 'asozialen Ballastexistenzen gesäubert' wurden.

4.2.2 Die Bedeutung der Anlaufphase der 'Aktion 14f13' für die Gesamtorganisation 'T4' und die Tötungsanstalten

Obwohl nicht vollkommen ausgeschlossen werden kann, daß sich die 'T4'-Ärztekommisionen im Rahmen der 'Aktion 14f13' während des Frühjahrs und Sommers 1941 noch in anderen als den o.g. Konzentrationslagern aufhielt, erscheint es nach Ansicht des Verfassers doch gerechtfertigt, davon auszugehen, daß außer den angeführten Aktionen in Sachsenhausen, Mauthausen, Auschwitz und Buchenwald bie zum Herbst 1941 keine weiteren Aktivitäten der 'Organisation T4' in den Konzentrationslagern stattfanden, zumal die 'T4'-Ärzte weiterhin schwerpunktmäßig im Rahmen der Anstaltseuthanasie-Aktion eingesetzt und dort ausgelastet waren.

Es läßt sich deshalb nach dem mir vorliegenden Material davon ausgehen, daß die Gesamtzahl der Opfer der 'Aktion 14f13' von April bis August 1941 bei ca. 2.500 gelegen hat. Setzt man diese Zahl ins Verhältnis zur Gesamtzahl der zwischen April und August 1941 in den vier noch in Betrieb befindlichen 'T4'-Ttungsanstalten Bernburg, Sonnenstein, Hartheim und Hadamar ermordeten Patienten von insgesamt ca. 22.000 116 aus den Heil- und Pflegeanstalten, so hatte der Beitrag der 'Aktion 14f13' für die Auslastung der Tötungskapazitäten und damit verbunden, den Fortbestand der 'Organisation T4' (dieses Problem wird für die Fortentwicklung der 'Aktion 14f13' nach dem Auslaufen der 'Aktion T4' mit von entscheidender Wichtigkeit sei, W.G.) nur eine sehr untergeordnete Bedeutung.

Hieraus läßt sich nach Ansicht des Verfassers entnehmen, daß es sich bei der Anlaufphase der 'Aktion 14f13' aus der Perspektive der 'T4'-Gesamtorganisation lediglich um einen besonderen Teil der Anstaltseuthanasie-Aktion gehehandelt hat. Entsprechend einer solchen Einschätzung läßt sich diese Phase durchaus mit dem teilweise in der Sekundärliteratur für die gesamte Aktion gebrauchten 117 Begriff der Häftlings-Euthanasie bezeichnen.

Gänzlich anders ist dagegen m.E. die Wirkung der Einlieferung von KZ-Häftlingen auf das Personal der "belieferten" Tötungsanstalten Sonnenstein und Hartheim einzuschätzen. Für diese 'T4'-Mitarbeiter "vor Ort" bedeutete die Überstellung der 'ausgesonderten' Konzentrationslagerhäftlinge den Beginn der "Behandlung" von Menschen, die von ihnen selbst nur noch durch die Abstempelung der Ärzte, nicht aber mehr durch eigene Anschauung als 'lebensunwertes Leben' identifiziert werden konnten.

Deutlich wird dieser Wandel insbesondere bei einem Vergleich der Selektionskriterien der Anstaltseuthanasie-Aktion 118 mit denen der 'Aktion 14f13' im Konzentrationslager Sachsenhausen. 119

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ANMERKUNGEN

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STAATSARCHIV NÜRNBERG

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ABKÜRZUNGEN

[...]


(1a) das erste Kapitel der Studie: >KZ-System und Asozialität im Nationalsizialismus<. Die Vorgeschichte der Aktion 14f13"< ist unter http://www.wissen24.de/vorschau/32.842.html

abrufbar

1 zum (damaligen) Faschismus-Begriff des Verfassers vgl. das noch folgende Kapitel IV der Studie über die '14f13': >Faschistische Entvölkerungspolitik in Osteuropa<, Anmerkung 4

2 zum außergewöhnlichen Engagement der deutschen Ärzteschaft für das NS-System vgl. Clever (1982), S. 75-82; Wuttke-Groneberg (1982), S. 6-59

3 vgl. Wuttke-Groneberg, (1982), S. 23

4 ebd. S. 51

5 vgl. ebd.

6 zum Konzept der 'Vorbeugenden Gesundheitsführung' vgl. ebd. S. 27-30

7 vgl. ebd., S. 28

8 zur 'Neuen Deutschen Heilkunde' vgl. das Kapitel: "Volks- und Naturheilkunde im Nationalsozialismus" in: "Medizin im Nationalsozialismus" (1982), S. 137-236

9 zur Gleichsetzung von Gesundheit und Leistungsfähigkeit in der NS-Medizin vgl. Wuttke-Groneberg (1982), S. 2

10 Referat des Hauptabteilungsleiters Dr. Bartels, auf der 'Sondertagung des Hauptamts für Volksgesundheit' während des 'Parteitags der Ehre' (1936), S. 48, in Medizin im Nationalsozialismus (1982), S. 47-51 (Dokument 23)

11 vgl. H.W. Kranz, Aufgaben des Arztes im neuen Deutschland, aus: "Ziel und Weg" 4 (1934), S. 794ff., in: ebd., S. 283/284 (Dokument 164)

12 vgl. Wuttke-Groneberg (1982), S. 24 (Tabelle 5)

13 Zusammenstellung der Fälle von Berufserkrankungen und Arbeitsunfällen 1933-1939. Zit. nach Kühnl (1980), S. 262 (Dokument Nr. 159)

14 Karl Kötschau, Der Einfluß des Christentums auf die Stellung und Einstellung des Kranken, Nürnberg 1938, S. 36, in: Medizin und Nationalsozialismus (1982), S. 108-111 (Dokument 60) Kötschau war der Leiter der Reichsarbeitsgemeinschaft 'Neue Deutsche Heilkunde' (NDH), vgl. Wuttke-Groneberg (1982), S. 46. Ab 1939 wurde im Rahmen von Betriebsuntersuchungen des Amtes für Volksgesundheit der DAF damit begonnen, diese von der NDH propagierten Maßstäbe für die Praxis nutzbar zu machen, vgl. Gressner (1980), S. 149

15 vgl. Siemen (1982), S. 157

16 vgl. Tabelle der Gegenüberstellung der Lebenshaltungs- bzw. Anstaltskosten von Arbeitern, Angestellten und Beamten mit denen von Taubstummen, Krüppeln, Geisteskranken, Fürsorgezöglingen und Verbrechern, im Jahrgang 1933 von 'Volk und Rasse', S. 202/203, in: Medizin und Nationalsozialismus (1982), S. 299 (Dokument 172); vgl auch Romey (1982a), S. 13/14

17 zur Entwicklung der allgemeinen psychiatrischen Therapie und der Prophylaxe in der Weimarer Republik, vgl. Siemen (1982), S. 59-66

18 vgl. Bosum (1983), S. 69

19 vgl. Siemen (1982), S. 156

20 vgl. ebd. S. 157

21 ebd.

22 vgl.. Bosum (1983), S. 62

23 vgl. Siemen (1982), S. 158

24 vgl. das Sachverständigengutachten des Ordinarius für Psychiatrie der Univ. Marburg, Prof. Dr. Helmut Ehrhardt, im "Frankfurter Euthanasieprozeß", am 9. Nov. 1967, Bl. 5 (AB, IIa, 59. Vht., Bl. 2-7)

25 vgl. Siemen (1982), S. 160

26 vgl. das gleichnamige Kapitel in Medizin im Nationalsozialismus (1982), S. 11-40

27 vgl. Siemen (1982), S. 165

28 vgl. ebd.

29 Zur sozialen Lage und der antidemokratischen Tradition der deutschen Psychiater als Teil der mittelständischen Intelligenz bis zur Weimarer Republik, vgl. Güse/Schmacke (1976); Bd. 2, S. 325-364.; zur Kontinuität der Psychiatrie in Deutschland bis 1945 vgl. auch Güse/Schmacke (1980) sowie Opielka (1982)

30 vgl. Bosum (1983), S. 69

31 vgl. Wild (1982), S. 176

32 vgl. Kaul (1979), S. 21; Bogusz (1983), S. 44

33 vgl. Ehrhardt (1965), S. 28

34 zur Tätigkeit und organisatorischem Aufbau der 'Kanzlei des Führers' vgl. Kaul (1979), S. 21-23

35 vgl. Klee (1983), S. 83

36 vgl. Gruchmann (1972), S. 235-237

37 ebd. 238;

37a vgl. Fraenkel (1984)

38 vgl. Nowak (1980)

39 vgl. Klee (1983), S. 83

40 vgl. Runderlaß des Reichsinnenministeriums, zit. bei: ebd., S. 80

41 vgl. Baader (1980), S. 98

42 vgl. Nowak (1980), S. 78

43 vgl. Dörner (1980), S. 92

44 vgl. Nowak (1980), S. 78

45 vgl. Baader (1980), S. 98

46 zit. nach Klee (1983), S. 100

47 vgl. ebd. S. 83

48 vgl. Kaul (1979), S. 65

49 vgl. ebd. S. 58

50 vgl. ebd. S. 63

51 vgl. Merkblatt zum Runderlaß des RIM vom 9. Okt. 1939, abgedruckt bei Klee (1983), S. 93

52 vgl. ebd.

53 vgl. ebd.

54 vgl. Nowak (1980), S. 79

55 zur Leitung gehörten außer Brack u.a. Werner Blankenburg, Bracks Stellvertreter; Hans Hefelmann, der, wie Blankenburg, eine Unterabteilung des Hauptamtes leitete und Reinhold Vorberg, der als Leiter der Unterabteilung Iic der zukünftige Chef der Transportorganisation werden sollte; vgl. Kaul (1979), S. 32

56 vgl. Klee (1983), S. 228/229

57 vgl. Brokmeier (1970), S. 32

58 vgl. Kaul (1979), S. 62

59 vgl. ebd. S. 64

60 vgl. Klee (1983), S. 110

61 vgl. die Aussage Heydes in dem gegen ihn gerichteten Verfahren der GstA Frankfurt/M. (Ks 2/63; S. 292f.); zit. bei ebd.

62 vgl. die Aussage Beckers im Verfahren der GstA Frankfurt/M. gegen Heyde (Ks 2/63; S. 292f.); zit. bei ebd. S. 111/112

63 vgl. Dressen (1983), S. 47/48

64 vgl. ebd.

65 vgl. die Aussage des ehem Statistikers beim 'Generalbevollmächtigten für das Gesundheitswesen', Edmund Brandt, der am 7. Okt. Im "Frankfurter Euthanasieprozeß" erklärte, die besagte Aufstellung Mitte bis Ende 1942 angefertigt zu haben. (AB; "Material I"; 160. Vht.)

66 eine Kopie der "Hartheimer Statistik" befindet sich ebenfalls im Ordner "Material I" des Archivs Brokmeier am Institut für Politische Wissenschaft der Universität Hannover

67 vgl. Dressen (1983), S. 34; "Hartheimer Statistik", a.a.O. (Fn. 66), S. 1/2

68 vgl. Krause-Schmitt (1981)

69 vgl. Dressen (1983), S. 34; "Hartheimer Statistik", a.a.O., S. 2

70 vgl. Dressen (1983), S. 62; "Hartheimer Statistik", a.a.O., S. 1

71 vgl. Zehethofer (1975), S. 20/21

72 vgl. Dressen (1983), S. 62; "Hartheimer Statistik", a.a.O., S. 1

73 vgl. Dressen (1983), S. 35

74 vgl. ebd., S. 62; "Hartheimer Statistik", a.a.O., S. 1

75 vgl. Dressen (1983), S. 34/35

76 vgl. Klee (1983), S. 292

77 vgl. Dressen (1983), S. 62; "Hartheimer Statistik", a.a.O., S. 1

78 vgl. ebd.

79 vgl. Klee (1983), S. 149f.

80 vgl. ebd. S. 151

81 ebd. 156

82 vgl. Kaul (1979), S. 90/91

83 vgl. die Aussage des Zeugen Adalbert Schäfer im "Frankfurter Euthanasieprozeß" am 2. Mai 1968, Bl. 6/7; (AB IIIb; Bl. 1-11, 108. Vht.) vgl. auch Müller-Hill (1984), S. 68/69

84 vgl. Klee (1983), S. 159

85 vgl. ebd. S. 156

86 vgl. ebd. S. 129

87 Dressen (1983), S. 49

88 vgl. Klee (1983), S. 150

89 vgl. den Abschnitt: "Der Aufbau der 'Organisation T4'"

90 vgl. Anmerkung 51

91 vgl. Klee (1983), S. 322

92 entfällt

93 vgl. Klee (1983), S. 345

94 "Die Vorgeschichte der 'Aktion 14f13'" www.wissen24.de/vorschau/ ...html, Abschn. 4.3

95 vgl. den "Mennecke-Brief" vom 7. April aus Oranienburg (ZSL I, Bl. 557). Mennecke präzisierte dieses in seiner Aussage im Nürnberger Ärzteprozeß: "Die Untersuchung von vorgestellten Häftlingen (erfolgte vor dem Euthanasie-Stopp) auf die Frage, ob Psychose oder Psychopathologie vorlag. Vgl. Kap. III ("Die Einstellung der Anstaltseuthanasie und die Ausweitung der 'Aktion 14f13`"), Anmerk. 61

96 vgl. Brokmeier (1970), S. 34

97 vgl. Abschn. 3.2.4

98 vgl. Siemen (1982), S. 127

99 vgl. ebd. S. 123-137

100 zum Begriff 'Sonderbehandlung' vgl. insbes. Wulf (1963); Auerbach (1966); Buchheim (1958)

101 vgl. Kaul (1979), S. 163

102 vgl. die "Mennecke-Briefe" vom 7.4.1941 (ZSL I, Bl. 553-556); vom 2.9.1941 (ZSL I, Bl. 576); vom 3.9.1941 (ZSL I, Bl. 563); vom 20.11.1941 (ZSL I, Bl. 576);vom 25.11.1941 "Brief Nr. 8" (ZSL I, Bl. 606); - (Die Nummerierung der Briefe erfolgte durch Mennecke selbst, W.G.) - außerdem verstreute Angaben bei Klee (1983) und Kaul (1979)

103 vgl. Kogon (1983), S. 67-74

104 vgl. die Vernehmung Menneckes vom 11.-13. Jan. 1947 im Rahmen des sog. Nürnberger Ärzteprozesses (Staatsarchiv Nürnberg. KV-Anlage/Interrogations Nr.: M-60, S. 12)

105 vgl. das dem KZ Groß-Rosen vom 'Inspekteur der KL' zugesandte "Meldebögen-Muster" vom Dezember 1941 (Archiv des IfZ: Schriftwechsel KZ Groß-Rosen/Nürnberger Dokument '1151 PS')

106 der ehemalige Kraftfahrer des KZ Mauthausen, Walter Miltsch, sagte am 25. März 1968 aus, daß er zwischen Frühjahr und Sommer 1941 vier Bustransporte mit ausgemusterten KZ-Häftlingen von Mauthausen nach Hartheim gefahren habe. Die tatsächliche Zahl an Fahrten, bei denen Häftlinge in die Tötungsanstalt deportiert worden seien, habe aber nach Meinung des Zeugen Miltsch noch wesentlich höher gelegen, da sich im KZ Mauthhausen insgesamt drei Fahrer befunden hätten, und außerdem noch jeweils zwei Busse der Anstalt Hartheim eingesetzt gewesen seien. (AB, 95. Vht., IIIb, Bl. 1-7)

107 vgl. Dressen (1983), S. 79

108 vgl. Piper (1982), S. 117

109 vgl. den "Mennecke-Brief" vom 4.4.1941 aus Oranienburg (ZSL I, Bl. 546) und die Zeugenaussage des ehem. 'Lagerältesten' des KZ Sachsenhausen, Harry Naujoks, vom 25. Jan. 1968, Bl.11 (AB, Ordner IIIb, 78. Vht., Bl. 11-13)

110 vgl. ebd.

111 vgl. Anmerk. 95

112 vgl. Antoni (1979), S.119

113 vgl. ebd.

114 vgl. Broszat (1965), S. 116/117

115 vgl. Kühnrich (1968), S. 213

116 davon ca. 5.400 in Bernburg, ca. 4.800 in Sonnenstein, ca. 5.400 in Hartheim und ca. 6.200 in Hadamar, berechnet nach: "Hartheimer Statistik", a.a.O., S. 1

117 vgl. Klee (1983), S. 345

118 vgl. Abschn. 2.2.4

119 vgl. Anmerk. 95

Ende der Leseprobe aus 20 Seiten

Details

Titel
NS-GESUNDHEITSPOLITIK UND EUTHANASIE - Die Euthanasie-Organisation 'T4' und der Beginn der 'Aktion 14f13'
Autor
Jahr
2005
Seiten
20
Katalognummer
V109247
ISBN (eBook)
9783640074280
ISBN (Buch)
9783640118229
Dateigröße
505 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
NS-GESUNDHEITSPOLITIK, EUTHANASIE, Euthanasie-Organisation, Beginn, Aktion
Arbeit zitieren
Dr. phil. Walter Grode (Autor:in), 2005, NS-GESUNDHEITSPOLITIK UND EUTHANASIE - Die Euthanasie-Organisation 'T4' und der Beginn der 'Aktion 14f13', München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/109247

Kommentare

  • Rolf Schmidt am 8.12.2010

    Mein Halbbruder Hugo Albert KÖTTERITZ wurde am 24.03.1941 in Bernburg vergasst und meine Schwester Hildegard Erna wurde Sterilisiert 1936.
    MfG. Rolf

  • Rolf Schmidt am 7.12.2010

    Hier ist ein Betroffener, der mit seinen Geschwistern von 1936 bis 1947 in den verschiedenen Anstalten unter gebracht war. Die Geschwister haben sich nicht wieder gesehen, es war eine schreckliche Zeit für meine Geschwister und mich (Jahrg. 1934)
    MfG.Rolf

Blick ins Buch
Titel: NS-GESUNDHEITSPOLITIK  UND  EUTHANASIE -  Die Euthanasie-Organisation 'T4' und der Beginn der 'Aktion 14f13'



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