Die Treuhandanstalt (THA): Häufig gestellte Fragen
Was war die Treuhandanstalt (THA)?
Die Treuhandanstalt (THA), gegründet am 17. Juni 1990, war eine bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts, die mit der Privatisierung der volkseigenen Betriebe in der ehemaligen DDR beauftragt war. Ihr Ziel war die Rückführung verstaatlichter Betriebe in Privateigentum unter sozialer Rücksichtnahme, wobei möglichst viel Volkseigentum direkt an die DDR-Bürger gelangen sollte. Die THA spielte eine zentrale Rolle beim Übergang von der Plan- zur Marktwirtschaft in Ostdeutschland und diente als Bindeglied zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland.
Welche Vorgeschichte hatte die Gründung der THA?
Die Gründung der THA war das Ergebnis langwieriger deutsch-deutscher Diskussionen und Überlegungen. Bereits in der DDR selbst entstand die Idee einer treuhänderischen Verwaltung des Volksvermögens. Die wirtschaftliche Krise der DDR, die öffentliche Debatte nach dem Fall der Mauer und die Aktivitäten von Bürgerbewegungen wie der „Freien Forschungsgemeinschaft Selbstorganisation“ trugen maßgeblich zur Entstehung des Konzepts bei. Der Vorschlag zur Einrichtung einer treuhänderischen Verwaltung kam schließlich von Wolfgang Ullmann im Februar 1990.
Welche Aufgaben hatte die THA?
Die Hauptaufgabe der THA bestand in der Privatisierung der volkseigenen Betriebe. Dies beinhaltete die Entflechtung von Kombinaten, die Umwandlung von Unternehmen in Kapitalgesellschaften und die Förderung von kreativen Ideen und unternehmerischem Know-how in Ostdeutschland. Die THA sollte den wirtschaftlichen Anschluss Ostdeutschlands an die Bundesrepublik fördern, einen stabilen Mittelstand entwickeln (z.B. durch Management-Buy-outs) und Arbeitsplätze sichern. Die THA verfolgte dabei eine Politik der zügigen Privatisierung, entschlossener Sanierung und – wo unvermeidlich – behutsamer Stilllegung.
Wie wurde die THA finanziert und welche finanziellen Auswirkungen hatte sie?
Die THA verfügte zunächst über einen Kreditrahmen von 17 Mrd. DM, der später auf 25 Mrd. DM erhöht wurde. Nach ihrem Ende am 31. Dezember 1994 hinterließ die THA eine geschätzte Gesamtverschuldung von 270 Mrd. DM, die in den Erblastentilgungsfonds eingebracht wurden.
Wer leitete die THA?
Nach der Wiedervereinigung wurde Detlev Karsten Rohwedder der erste Präsident der THA. Er wurde am 1. April 1991 ermordet. Seine Nachfolgerin wurde Birgit Breuel, die die THA bis zu ihrer Auflösung leitete.
Welche Probleme gab es mit der THA?
In den Anfangsjahren kam es zu Fällen von massenhaftem Fördermittelmissbrauch. Um die Nachhaltigkeit der Förderungen zu gewährleisten, wurden deshalb Arbeitsplatzgarantien in die Privatisierungsverträge integriert.
Welche Literatur gibt es zur THA?
Die bereitgestellte HTML-Datei nennt folgende Literaturquellen:
- Breuel, Birgit [Hrsg.]: „Treuhand intern“, Ullstein, Frankfurt am Main, 1993
- Fischer, Wolfram/Schröter, Harm: „Die Entstehung der Treuhandanstalt“ in: Fischer, Wolfram [Hrsg.]: „Treuhandanstalt – das Unmögliche wagen. Forschungsberichte“ , Akademischer Verlag, Berlin, 1993
- Ein Link zu einer Webseite der Bundeszentrale für politische Bildung (Stand: 09.06.2005).
Die Treuhandanstalt (THA)
Formuliert wurde der Gesetzestext zur „Treuhandanstalt“ am 17. Juni 1990, jedoch gingen ihrer Gründung lange deutsch-deutsche Überlegungen und Faktenketten voraus, die sie letztendlich erst entstehen ließen.
Neben „westlichen Vorschlägen“ aus der Bundesrepublik endstand der Gedanke eine treuhänderische Verwaltung einzurichten in der ehemaligen DDR selbst.
Nach der Ablösung Erich Honeckers durch Egon Krenz im Vorsitz des Staatsrates im Oktober 1989 endstand eine öffentliche Debattierung der wirtschaftlichen Lage, aus der schließlich die Einsicht notwendiger ökonomischer Unterstützung aus dem Ausland erwuchs. Zum einen hatte die Regierung unter Modrow vor, einen „dritten Weg“ zwischen Plan- und Marktwirtschaft zu beschreiten, um einer sicher eintretenden Zahlungsunfähigkeit der Deutschen Demokratischen Republik spätestens 1991 entgegenzuwirken. Zum anderen begann sich eine Bürgerbewegung zu formieren, die sich am 6. Dezember 1989 zur „Freien Forschungsgemeinschaft Selbstorganisation“ konstituieren sollte. Ihre Kern-Akteure waren der Ingenieur Matthias Artzt, der Physiker Gerd Gebhardt und der Theologe Wolfgang Ullmann. Sie waren der Überzeugung , dass das Gesellschaftssystem der DDR am Ende und staatstragende Kräfte ratlos seien. So formulierten Sie Ihre Bereitschaft, „[...] als eine Art gesellschaftspolitischer Kristallisationskern für einen Übergang zu agieren“ (Vgl.Fischer/Schröter, 1993). Das erste Zusammentreten des neu gegründeten „Runden Tisches“ erfolgte einen Tag später, nämlich am 7. Dezember 1989. Im Wesentlichen ist es ihrem offenen Angriff auf die Basis des Sozialismus und somit der Existenz der DDR zuzuschreiben, dass sich ein Kreis ostdeutscher Intellektueller zur Vereinigung „Demokratie Jetzt“ bilden konnte. Es war der Theologe Wolfgang Ullmann, der am 12. Februar 1990 den Vorschlag machte, eine „Initiative zur Einrichtung einer treuhänderischen Verwaltung des Volksvermögens der DDR“ einzurichten. Als am 8. Januar 1990 auch in Regierungskreisen – der Vorschlag einer allgemeinen Privatisierung in der DDR kam von Gerhard Beils und Lothar de Maizières an den Ministerrat – der Beschluss gefasst worden war, erst Wohnungen und schließlich die gesamte DDR-Wirtschaft unter treuhänderische Verwaltung zu stellen, war der Weg für die Gründung der THA frei.
Die Aufgabe der somit am 17. Juni 1990 gegründeten Treuhandanstalt war die Rückführung verstaatlichter Betriebe in Privateigentum mit sozialer Bindung. So viel vorhandenes Volkseigentum wie möglich sollte direkt den DDR-Bürgern zukommen. Durch ihren Auftrag, ökonomisches Kapital zu verwalten und zu verteilen wurde „[...] die THA so zu einem wichtigen Bindeglied zwischen der sich auflösenden DDR und der Bundesrepublik Deutschland“ (Vgl. Fischer/Schröter, 1993) für eine neue, wirtschaftliche Strukturierung.
Nach der Wiedervereinigung wurde die Treuhandanstalt in eine rechtsfähige, bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts unter Aufsicht des Bundesfinanzministeriums umgewandelt. Ihr zuerst zugestandener Kreditrahmen hatte ein Volumen von 17 Mrd. DM, später wurde dieser auf 25. Mrd. DM angehoben.
Konkret bestand die Haupttätigkeit der THA in der Entflechtung von Kombinaten und der Umwandlung der Nachfolgeunternehmen in Kapitalgesellschaften. Die statische und marode Planwirtschaft der DDR sollte hingeführt werden zu kapitalistisch-dynamischen, marktwirtschaftlichen Strukturen.
Die Treuhandanstalt hatte einhergehend mit der wirtschaftlichen Verwaltung auch den Auftrag „[...] kreative Ideen, unternehmerische Verantwortung, betriebswirtschaftliches Know-how und Investitionszusagen [...]“ (Vgl. Breuel, 1993) nach Ostdeutschland zu holen, um so einen ökonomischen Anschluss der ehemaligen DDR an das marktwirtschaftliche System der Bundesrepublik zu fördern. Dabei „arbeitet die THA nach dem Motto: zügige Privatisierung, entschlossene Sanierung und – wo unvermeidlich – Stilllegung, aber dann sehr behutsam“ (Vgl. Breuel, 1993).
Nachdem es in der Praxis der Anfangsjahre zu mehreren Fällen massenhaften Fördermittelmissbrauchs gekommen war, wurden Arbeitsplatzgarantien in die Privatisierungsverträge integriert, um die Nachhaltigkeit der Förderungen zu garantieren.
Neben der Heranführung der ehemaligen DDR an eine internationale Wettbewerbsfähigkeit sollte die THA ein Modell zur Gründung und Förderung eines stabilen Mittelstandes entwickeln und betreiben: das Prinzip des so genannten „Management-Buyouts“. Hierbei wurden im Wesentlichen Unternehmen an ihre eigenen Führungskräfte verkauft, um die Bürger durch Mitarbeiterbeteiligungen an den Unternehmen aktiv in eine soziale Marktwirtschaft einzubinden.
Am 1. Juli 1990 waren der Treuhand ca. 8.500 Betriebe mit etwa 4 Mio. Arbeitnehmern zur Verwaltung unterstellt.
Nach dem Rücktritt Reiner Maria Gohlkes wurde als erster Präsident der THA nach der Wiedervereinigung Detlev Karsten Rohwedder eingesetzt. Er leitete die Geschicke der Treuhand bis zum 1. April 1991, als er bei einem Attentat durch einen Terroristen der RAF ermordet wurde. Seine Nachfolgerin wurde am 13. April 1991 die CDU-Abgeordnete Birgit Breuel. Sie war Präsidentin der THA bis zu ihrem Ende am 31. Dezember 1994, als sie aufgelöst wurde und eine Gesamtverschuldung von geschätzten 270 Mrd. DM hinterließ. Die Schulden der Treuhand wurden am 1. Januar 1995 in den Erblastentilgungsfonds eingebracht.
Literaturangaben:
1. Breuel, Birgit [Hrsg.]: „Treuhand intern“, Ullstein, Frankfurt am Main, 1993
2. Fischer, Wolfram/Schröter, Harm: „Die Entstehung der Treuhandanstalt“ in: Fischer, Wolfram [Hrsg.]: „Treuhandanstalt – das Unmögliche wagen. Forschungsberichte“ , Akademischer Verlag, Berlin, 1993
3. http://www.bpb.de/wissen/02572031752394950135204654630408.0.0.Treuhandanstalt.html (Zugriff: 09.06.2005, 20:51 Uhr)
- Arbeit zitieren
- Johannes Lebourg (Autor:in), 2005, Die Treuhandanstalt, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/109396