Die Ausbildungsplatzabgabe als Instrument zur Schaffung neuer Arbeitsplätze


Hausarbeit, 2004

22 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


INHALTSVERZEICHNIS

1. Einführung in die Thematik
1.1. Ausbildungsplatzmangel in Deutschland
1.2. Zielsetzung und Gang der Untersuchung

2. Ausbildungsplatzabgabe als politisches Thema
2.1. Entwicklung und Stand der politischen Diskussion
2.2. Der Inhalt des Berufsausbildungssicherungsgesetzes

3. Möglichkeiten und Grenzen der Ausbildungsplatzabgabe
3.1. Die Argumentation der Befürworter
3.2. Problematische Aspekte der Ausbildungsplatzabgabe
3.2.1. Die Anwendung in der Praxis
3.2.2. Kontraproduktive Auswirkungen
3.3. Die Schaffung neuer Ausbildungsplätze als Ziel der Ausbildungsplatzabgabe

4. Die Auswirkungen der Abgabe auf ein mittelständisches Unternehmen am Beispiel der Unternehmensgruppe A

5. Fazit und Ausblick

6. LITERATURVERZEICHNIS

1. Einführung in die Thematik

1.1. Ausbildungsplatzmangel in Deutschland

Die Lage auf dem Ausbildungsmarkt in Deutschland stellt sich für die Bewerber in den letzten Jahren äußerst negativ dar. Laut dem Bundesinstitut für Berufsbildung (2004, S. 1) konnte im Jahr 2003 an 35.015 Bewerber keine Lehrstelle vermittelt werden. Seit 1999 sinkt das Angebot an Ausbildungsstellen kontinuierlich. Bis zum Jahr 2003 ist ein Rückgang um 12,5 Prozent auf 572.452 angebotene Plätze zu verzeichnen. Demgegenüber stehen 592.627 Nachfrager, so dass die Angebots-/Nachfragerelation im Jahr 2003 bei 96,6 Prozent liegt. (Bundesministerium für Bildung und Forschung, 2004, S. 1)

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1980 sollte die Relation bei 112,5 Prozent liegen, da erst ab diesem Wert gewährleistet werden kann, dass die Nachfrager mit einer Lehrstelle versorgt werden können, die ihrem Berufswunsch und ihren geographischen Präferenzen ausreichend entspricht. (Sell, 2004, S. 2)

1.2. Zielsetzung und Gang der Untersuchung

Ziel dieser Arbeit ist es, darzustellen, inwieweit die Ausbildungsplatzabgabe als Instrument zur Schaffung neuer Ausbildungsplätze dienen kann.

Da dieses Thema zurzeit im politischen Tagesgeschäft intensiv behandelt wird, werden zunächst die Entwicklung und der Stand der politischen Diskussion beschrieben. Daran anschließend wird das geplante Berufsbildungssicherungsgesetz, das die konkrete Ausgestaltung der Ausbildungsplatzabgabe beinhaltet, näher erläutert. Kapitel drei befasst sich mit den Möglichkeiten und Grenzen der Ausbildungsplatzabgabe. Nach der Darstellung der Argumentation der Befürworter werden die Probleme, die in der praktischen Anwendung auftreten können, herausgearbeitet. Näher untersucht wird, ob sich kontraproduktive Auswirkungen ergeben. Zum Abschluss des theoretischen Teils wird anhand einer Unternehmensbefragung deutlich gemacht, ob das Ziel, die Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze, erreicht werden kann.

Im darauffolgenden Kapitel wird am Beispiel der Unternehmensgruppe A dargelegt, welche Konsequenzen ein mittelständisches Unternehmen aus der Einführung der Ausbildungsplatzabgabe zieht und inwieweit diese mit den von der Politik gewünschten Zielen übereinstimmen.

2. Ausbildungsplatzabgabe als politisches Thema

2.1. Entwicklung und Stand der politischen Diskussion

Die Ausbildungsplatzabgabe ist seit vielen Jahren ein Thema in der deutschen Politik. Erstmals wurde im Jahr 1919 in einem Grundsatzpapier des Deutschen Allgemeinen Gewerkschaftsbundes gefordert, dass Betriebe, die nicht genügende Ausbildungsplätze zur Verfügung stellen, mit Zwangsmaßnahmen belegt werden sollen. Im Jahr 1975 sollte das 1969 in Kraft getretene Berufsbildungsgesetz überarbeitet werden. In der Novellierung war auch die Einführung einer Berufsausbildungsabgabe festgesetzt worden. Dieser Vorschlag der sozialliberalen Regierung scheiterte jedoch an der Ablehnung des Bundesrates. Der Deutsche Bundestag verabschiedete 1976 ohne Zustimmung des Bundesrates das Ausbildungsplatzförderungsgesetz (APlFG), dessen fester Bestandteil auch die Ausbildungsplatzabgabe war. Es wurde 1980 aufgrund eines Formfehlers – die Zustimmung des Bundesrates fehlte – vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt. (Klubbertz, 2003, S. 4 f.)

In den darauffolgenden Jahren und Jahrzehnten trat sporadisch aus verschiedenen politischen Lagern immer wieder die Forderung nach einer Ausbildungsplatzabgabe auf. Im Jahr 1996 legten die SPD, die PDS und Bündnis 90/Die Grünen jeweils verschiedene Gesetzesentwürfe vor, die sich mit dieser Thematik beschäftigten. Alle Gesetzesentwürfe wurden abgelehnt. (Alewell, 1999, S. 13)

In den vergangenen Monaten ist die Ausbildungsplatzabgabe durch die Forderungen der Gewerkschaften angesichts des akuten Lehrstellenmangels wieder in den Blickpunkt der Politik gerückt. Der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes Michael Sommer forderte im Oktober 2003 eine Umlage, die alle Unternehmen verpflichtet, die Lehrlinge mitzufinanzieren. (Dettmer, 2003, S. 2)

Anfang November 2003 schlug der SPD-Fraktionsvorsitzende Franz Müntefering seiner Partei ein Konzept für die Ausbildungsplatzabgabe vor, das in Kraft treten solle, wenn die Wirtschaft nicht genügend Ausbildungsplätze zur Verfügung stelle. Innerhalb der Partei wurde das Vorhaben besonders von dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Wolfgang Clement kritisiert. Er befürchtet, dass die Unternehmen bei einer Diskussion um eine Abgabe zunächst eine abwartende Haltung einnehmen würden und dies nicht förderlich für zusätzliche Ausbildungsplätze sei. Das Konzept wurde von der Partei mit knapper Mehrheit angenommen Die zuständige Arbeitsgruppe der SPD machte deutlich, dass der Vorschlag noch viele Fragen offen lasse, die zunächst geklärt werden müssten. (Sauga, 2003, S. 1 f.)

Am 18. März 2004 legte das Bundesministerium für Bildung und Forschung einen ersten Entwurf des Gesetzes vor, das die Ausbildungsplatzabgabe regeln soll. Von den anderen Bundesministerien sollten zu dem sogenannten Gesetz zur Sicherung und Förderung des Fachkräftenachwuchses und der Berufsausbildungschancen der jungen Generation (BerASichG) Stellungnahmen erarbeitet werden. Am 1. April 2004 wurde aufgrund der Kritik der Gewerkschaften ein überarbeiteter Gesetzesentwurf in den Bundestag eingebracht und dort in einer kontroversen Debatte erörtert. Abschließend wurde er zur weiteren Überprüfung an den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung überwiesen. (Internetportal für Arbeitsrecht und Sozialrecht (Hg.), 2004, S. 1)

Am 7. Mai wurde die Einführung des Gesetzes auf Grundlage der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung im Bundestag beschlossen. 300 Abgeordnete stimmten für und 284 dagegen. Die Bundesbildungsministerin Edelgard Buhlmann sicherte der Wirtschaft zu, dass die Abgabe nicht erhoben würde, wenn ein Ausbildungspakt zwischen Unternehmen, Gewerkschaften und Politik eingeführt werden könnte. Dieser Ausbildungspakt müsse aufgrund von personellen, finanziellen und organisatorischen Beiträgen dafür sorgen, dass jedem jungen Menschen eine Berufsausbildung ermöglicht werde. (Spiegel Online (Hg), 2004(a), S. 1)

Der Bundesrat, der in seiner Entschließung vom 02. April 2004 die Einführung einer Ausbildungsplatzabgabe ablehnte, beschloss in seiner Sitzung am 11.06.2004 den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anzurufen. Der Bundesrat wollte damit zwei Dinge erreichen. Als erstes bat er den Vermittlungsausschuss festzulegen, dass das Berufsausbildungssicherungsgesetz der Zustimmung des Bundesrates bedürfe. Auf diese Weise kann der Bundesrat das Gesetz direkt verhindern und muss nicht den juristisch komplizierten Weg des Einspruchsrechts gehen, der vom Bundestag zurückgewiesen werden könnte. Der Bundesrat begründet seine Bitte damit, dass die Länder in die Verwaltung der Ausbildungsplatzabgabe miteingebunden werden müssten und somit für das Gesetz die Zustimmung des Länderparlaments nach § 87, Abs. 3 S. 2 GG unabdinglich sei. Als zweites fordert der Bundesrat den Vermittlungsausschuss auf, eine Aufhebung des Gesetzesbeschlusses festzulegen. Hierfür führt er unterschiedliche Gründe an (siehe 3.2.1.). (Deutscher Bundesrat (Hg.), 2004, S. 1 ff.)

Durch die Anrufung des Vermittlungsausschusses wurde die Einführung der Ausbildungsplatzabgabe vorerst gestoppt. Für die Wirtschaftsverbände ergab sich dadurch die Möglichkeit über den von dem Bundesbildungsministerium verlangten Ausbildungspakt zu beraten, der die Ausbildungsplatzabgabe überflüssig machen würde. (Spiegel Online (Hg.), 2004 (b), S. 1)

Dieser Ausbildungspakt wurde am 16. Juni zwischen der Bundesregierung und Vertretern der Wirtschaft geschlossen. Die Wirtschaftsverbände legten sich für die nächsten drei Jahre verbindlich darauf fest, jedes Jahr 30.000 neue Ausbildungsplätze zu schaffen und jedes Jahr 25.000 Praktikantenplätze bereitzustellen. Der SPD Vorsitzende Franz Müntefering kündigte an, dass das Berufsbildungssicherungsgesetz in der Schwebe gehalten werde und bei Bruch des Ausbildungspaktes auf jeden Fall in Kraft treten werde. (Spiegel Online (Hg.), 2004 (c), S. 1)

2.2. Der Inhalt des Berufsausbildungssicherungsgesetzes

Es liegt noch kein vollständiger Gesetzestext des Berufsausbildungssicherungsgesetzes vor. Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (2004) hat eine Beschlussempfehlung und einen Bericht zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen (2004) herausgegeben. Die Beschlussempfehlung enthält die Paragraphen des Gesetzentwurfes, die durch den Ausschuss vollständig geändert wurden und Verweise auf den Gesetzesentwurf, wenn die Paragraphen nicht geändert wurden.

Das Gesetz zur Sicherung und Förderung des Fachkräftenachwuchses und der Berufsbildungschancen der jungen Generation (Berufsausbildungssicherungsgesetz – BerASichG) ist in fünf Teile gegliedert. Der erste Teil beinhaltet allgemeine Vorschriften. In Paragraph eins wird zunächst der Zweck des Gesetzes definiert: Indem die Unternehmen mehr Ausbildungsplätze anbieten, sollen auf der einen Seite die Chancen junger Menschen auf dem Arbeitsmarkt verbessert werden und auf der anderen Seite soll die Position Deutschlands auf dem internationalen Arbeitsmarkt durch gut ausgebildete Fachkräfte sichergestellt werden. (Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen (Hg), 2004, S. 4)

Das Gesetz kommt nicht zur Anwendung, wenn die deutschen Spitzenverbände der Wirtschaft eine verbindliche Zusage geben können, genügend Ausbildungsstellen für das kommende Jahr anzubieten oder wenn die Zahl der bundesweit gemeldeten unbesetzten Stellen am Stichtag, dem 30. September jeden Jahres, um 15 % höher liegt, als die der noch nicht vermittelten Stellen oder wenn der Verwaltungsaufwand nicht im angemessenem Verhältnis zu den noch fehlenden Ausbildungsstellen steht. (Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (Hg.), 2004, S. 4 f.)

Findet das Gesetz Anwendung können die Arbeitgeber zwei Formen der Förderung in Anspruch nehmen. Diese werden in Teil 2 des Berufsausbildungssicherungsgesetzes näher erläutert: Zunächst werden alle Unternehmen gefördert, die mit bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldeten und noch nicht vermittelten Bewerber zwischen dem 01. Oktober und dem 15. Dezember einen Ausbildungsvertrag abschließen und die diese Bewerber bis spätestens zum 31. Januar des Folgejahres einstellen. Sie werden gefördert, da sie Bewerber einstellen, die zum eigentlichen Ausbildungsbeginn eines Jahres, der zwischen dem 1. August und 1. Oktober liegt, keinen Ausbildungsplatz gefunden haben. Die Unternehmen stellen somit zusätzliche Ausbildungsplätze zur Verfügung. Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem zu zahlenden Bruttoeinkommen für die Auszubildenden und bedarf der individuellen Bewilligung durch das Bundesverwaltungsamt. Die zweite Möglichkeit der Förderung ist die des Leistungsausgleichs. Sie bemisst sich nach der individuellen Ausbildungsquote jedes Unternehmens. Die Ausbildungsquote gibt das Verhältnis der Anzahl der Auszubildenden zu der Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten wieder. Die Höhe der Quote wurde so festgelegt, dass bei deren Erfüllung jedem Ausbildungswilligen eine adäquate Stelle zur Verfügung gestellt werden kann. Sie beträgt für jedes Unternehmen sieben Prozent. Werden diese sieben Prozent von dem Unternehmen überschritten, hat es einen Anspruch auf den Leistungsausgleich. (Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen (Hg.), 2004, S. 4 f.)

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Ende der Leseprobe aus 22 Seiten

Details

Titel
Die Ausbildungsplatzabgabe als Instrument zur Schaffung neuer Arbeitsplätze
Hochschule
Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Osnabrück-Emsland
Note
1,3
Autor
Jahr
2004
Seiten
22
Katalognummer
V111187
ISBN (eBook)
9783640092758
ISBN (Buch)
9783640330881
Dateigröße
403 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Ausbildungsplatzabgabe, Instrument, Schaffung, Arbeitsplätze
Arbeit zitieren
Marietta Sophia Dieckmann (Autor:in), 2004, Die Ausbildungsplatzabgabe als Instrument zur Schaffung neuer Arbeitsplätze, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/111187

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