Leseprobe
INHALT
1 Einleitung
2 Theoretische Grundlagen und Begriffsdefinitionen
2.1 Bildungsbegriffe
2.1.1 Definition Bildung
2.1.2 Definition Bildungserfolg
2.1.3 Bildungsungleichheit
2.2 Migration und Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland
2.2.1 Migration
2.2.2 Personen mit Migrationshintergrund in Deutschland
2.3 Sinti und Roma
2.4 Antiziganismus
2.5 Die Bildungssituation von Sinti und Roma in Deutschland
3 Erfolgreiche Bildungsverläufe von Sinti und Roma
3.1 Fallbeispiele erfolgreicher Bildungsverläufe von Sinti und Roma
3.2 Herausarbeiten der unterstützenden Faktoren aus den Beispielen
4 Verknüpfung der Beispiele mit der Kapitaltheorie von Bourdieu
4.1 Die Kapitaltheorie von Pierre Bourdieu
4.2 Verknüpfung der Fallbeispiele mit der Kapitaltheorie von Bourdieu
4.3 Was braucht es also für den Bildungserfolg von Migranten und Migrantinnen?
5 Fazit
Literaturverzeichnis
1 Einleitung
Bildungsungleichheiten sind im deutschen Bildungssystem in ausgeprägter Weise vorhanden und stellen nicht zuletzt vor dem Hintergrund der aktuellen Migrationsbewegungen ein wichtiges bildungspolitisches und gesellschaftlich relevantes Thema dar. Die soziale Herkunft der Kinder bestimmt in vielen Fällen ihren Bildungserfolg und stellt somit Weichen für ihr späteres Leben und das der ihnen nachfolgenden Generationen. Worin liegen diese Ungleichheiten begründet und warum betreffen sie in besonderer Weise Kinder mit Migrationshintergrund?
Die vorliegende Arbeit betrachtet die bildungsbezogene Lage von Migranten und Migrantinnen in Deutschland. Im Besonderen wird hierbei auf die Bildungssituation der in Deutschland lebenden Sinti und Roma Bezug genommen. Um einem lösungsorientierten Ansatz zu folgen, wird der zentralen Fragestellung nachgegangen, welche Faktoren den Bildungsweg von Migranten und Migrantinnen positiv beeinflussen können. Das Ziel hierbei ist es, positive Unterstützungsmöglichkeiten im Bildungsverlauf von Migranten und Migrantinnen aufzuzeigen und somit Lösungsansätze für die Praxis zu veranschaulichen. Zur Klärung dieser Fragestellung, werden zunächst wichtige, das Thema betreffende Begriffe und theoretische Hintergründe beleuchtet, welche zur Bearbeitung der Thematik wichtig sind. Im Folgenden werden drei erfolgreiche Bildungsbiographien von Sinti und Roma vorgestellt, aus denen im Anschluss die jeweiligen unterstützenden Faktoren herausgearbeitet werden. Zur theoretischen Untermauerung sozialer Ungleichheiten, die sich auf die Bildung auswirken können und um die Möglichkeiten zu veranschaulichen, welche eine Person trotz ihrer sozialen Herkunft nutzen kann, wird die Kapitaltheorie Bourdieus herangezogen. Die Inhalte der Beispielbiographien werden im Anschluss mit den Grundaussagen der Theorie verknüpft, um Erklärungsansätze für das Gelingen der jeweiligen Bildungsbiographien zu liefern. Schlussendlich wird zusammengefasst, was erforderlich ist, um Bildungserfolge von Migranten und Migrantinnen zu ermöglichen.
2 Theoretische Grundlagen und Begriffsdefinitionen
Zum besseren Verständnis der Thematik, werden im Folgenden die Kernbegriffe des Themas erläutert, sowie wichtige Hintergrundinformationen zu der Minderheit Sinti und Roma und dem Themenkomplex der Bildungsungleichheit gegeben.
2.1 Bildungsbegriffe
2.1.1 Definition Bildung
Laut Koller steht bei dem Begriff Bildung das Subjekt im Zentrum. Es geht um eine aktive Weltaneignung, welche über die aktive Auseinandersetzung mit sich selbst und der materiellen, sozialen und kulturellen Umwelt, welche das Individuum umgibt, erreicht werden kann (vgl. Koller 2016, S.32). Jörg Zirfas beschreibt den Begriff Bildung aus deskriptiver Sicht, als einen „Selbstformungsprozess“ des Subjekts und normativ als den Sinn seines Daseins. Es geht dabei nicht nur um das Geschehen der Bildung, sondern auch um den lebenslangen Prozess und das Resultat (vgl. Zirfas 2011, S. 13 f).
2.1.2 Definition Bildungserfolg
Der Bildungserfolg wird laut Diefenbach am Erlangen „formaler Bildungsabschlüsse“ gemessen. Demnach ermöglicht das Messen von Schulleistungen ermöglicht zwar eine Momentaufnahme, macht aber nur deutlich wie gut die Leistungen zum aktuellen Zeitpunkt in bestimmten Fächern und Schulleistungen sind. Das Erlangen eines anerkannten Abschlusses hingegen, verdeutlicht den jeweiligen Bildungserfolg langfristig (vgl. Diefenbach 2007, S.17).
2.1.3 Bildungsungleichheit
„Das Recht auf Bildung ist nicht nur in Artikel 26 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (1948) festgeschrieben, zusätzlich findet es sich auch im Artikel 28 der Kinderrechtskonvention (1989) sowie im Artikel 22 der Genfer Flüchtlingskonvention (1951) verankert. Alle drei Dokumente sind sowohl durch die Regierungen Deutschlands als auch Österreichs ratifiziert (Generalversammlung der Vereinten Nationen 1948; Generalversammlung der Vereinten Nationen 1989; UNHCR 1954/1967). So besteht staatlicherseits eine rechtliche Verpflichtung, allen Menschen unabhängig von ihrer sozialen Herkunft einen gleichberechtigten Zugang zu Bildung zu ermöglichen“ (Heinemann/Mecheril 2018 S. 247). Wenn der deutsche Staat sich schon vor Jahrzehnten dazu verpflichtet hat, allen Bürgerinnen und Bürgern eine gleichberechtigte Teilhabe an Bildung zu gewährleisten, dann stellt sich der Autorin die Frage, wie es sein kann, dass das deutsche Bildungssystem von einer Chancengleichheit meilenweit entfernt ist? Betrachtet man die Bildungsabschlüsse im Mikrozensus 2017, wird deutlich, dass nach wie vor gravierende Unterschiede, bezogen auf die soziale Herkunft der Personen bestehen. Insgesamt verfügen demnach in Deutschland noch ca. 4% der Gesamtbevölkerung über keinen Bildungsabschluss. Bezogen auf den Unterschied zwischen Personen mit und ohne Migrationshintergrund ergeben sich bezüglich der Chancenungleichheiten im deutschen Bildungssystem, jedoch gravierende Differenzen: Von 55578 Personen in Deutschland, welche keinen Migrationshintergrund vorweisen, sind lediglich 869 Personen ohne Schulabschluss, das bedeutet ca. 1,5 %. Bei Personen mit Migrationshintergrund (hierbei ist außer Acht gelassen, ob sie eigene Migrationserfahrungen haben oder einer vorherigen Generation mit Migrationserfahrung entstammen), stellt sich jedoch ein ganz anderes Bild dar: Von 15110 Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland, können 1952 Personen keinen Schulabschluss vorweisen. Dies entspricht knapp 13 % der Befragten. (vgl. Statistisches Bundesamt 2017)
Laut Faroutan 2016 sind in Deutschland bis heute die soziale Herkunft und der sozio-ökonomische Status von Kindern entscheidend für ihren Bildungserfolg. So ist das Erreichen höherer Schulabschlüsse häufig mit der sozialen Herkunft und dem sozio-ökonomischen Status verknüpft. Nicht zuletzt die PISA-Studien bekräftigen das Bild, einer auf sozialer und kultureller Herkunft basierenden Chancenungleichheit im deutschen Bildungssystem (vgl. Faroutan 2016). Faroutan verweist an dieser Stelle auf den Bildungsbericht von 2006, welcher festhält, dass die Ungleichheiten allerdings nur zum Teil mit dem häufig geringeren sozio-ökonomischen Status der Familien mit Migrationshintergrund erklärt werden können. Nicht nur die Ergebnisse in Leistungsüberprüfungen von Kindern mit Migrationshintergrund sind häufig schlechter als die ihrer MitschülerInnen ohne Migrationshintergrund. Auch werden sie häufiger in den Kindergarten zurückgestuft oder in Förderschulen eingeschult. Nachweislich reproduzieren deutsche Schulen Ausgrenzungsmechanismen (vgl. Faroutan 2016, S.145). Scherr/Niermann 2012, führen an, dass Kinder mit Migrationshintergrund am Übergang von der Grundschule auf die weiterführende Schule häufig benachteiligt werden und fügen hinzu, dass die Chance auf eine Gymnasialempfehlung bei Kindern ohne Migrationshintergrund signifikant höher ist, was nicht zuletzt durch die ungleiche Bewertung von Kindern mit Migrationshintergrund zustande kommt, die die gleiche Leistung erbringen wie ihre MitschülerInnen ohne Migrationshintergrund (vgl. Scherr/Niermann 2012, S. 866). Bildungsungleichheiten im deutschen Bildungssystem sind demnach zu großen Teilen institutionell bedingt, weshalb man auch von der „institutionellen Diskriminierung“ spricht. Das bedeutet, dass die angelegten Strukturen des Bildungssystems diese Ungleichheiten selbst hervorbringen. Als eines der Hauptprobleme des deutschen Bildungssystems führt Faroutan den Umgang mit Heterogenität an. Eine auf Divergenz ausgerichtete Zusammenstellung der Klassen sei häufig nicht das, was als gut und normal angesehen wird. So werden Kinder mit Migrationshintergrund als fremd und nicht zugehörig empfunden und es werden Versuche unternommen, sie an das Bildungssystem anzupassen. Dabei wird jedoch außer Acht gelassen, dass die deutsche Kultur längst multikulturell geworden ist (vgl. Faroutan 2016, S. 145 ff).
2.2 Migration und Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland
2.2.1 Migration
Mecheril 2016 bezeichnet Migration als Wandlungsprozesse. Er beschreibt Migration außerdem als eine umfassende humane Handlungsform, bei der Grenzen überschritten werden. Es gab immer Migration, jedoch war sie noch nie so ausgeprägt, wie es aktuell der Fall ist. Die Wandlung, welche mit der Migration einhergeht, betrifft nicht nur die Migrierenden selbst, sondern auch den Kulturkreis, in den er gelangt. Neue Sprachen, Kulturen, Lebensgeschichten werden eingebracht und können zu Veränderungen führen. Eine Veränderung der Gegebenheiten kann entstehen oder gewohnte Muster können verstärkt und gefestigt werden (vgl. Mecheril 2016, S. 9-12).
2.2.2 Personen mit Migrationshintergrund in Deutschland
Nach der Definition des Statistischen Bundesamts wird eine in Deutschland lebende Person als Person mit Migrationshintergrund bezeichnet, „wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Geburt besitzt“ (Statistisches Bundesamt 2020). Demnach lebten Im Jahr 2019 21,2 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland, dies entspricht 26,0%, also gut einem Viertel der Gesamtbevölkerung. (vgl. Statistisches Bundesamt 2020). Seit Inkrafttreten des Mikrozensusgesetzes 2005, wird bei eingebürgerten Personen, das Einbürgerungsjahr und die ehemalige Staatsbürgerschaft mit erhoben. Somit können Personen mit Migrationshintergrund besser identifiziert werden, sodass die Unterscheidung nicht mehr nur auf Grundlage der Nationalität erfolgt (vgl. Rühl 2012, S. 23). Seit 2017 werden durch den Mikrozensus jährlich auch solche Personen statistisch erfasst, welche nur noch durch die Migrationserfahrungen ihrer Eltern, als Personen mit Migrationshintergrund zu definieren sind.
2.3 Sinti und Roma
Da die vorliegende Arbeit ihren Fokus auf die Bildungserfolge der Sinti und Roma legt, wird im Folgenden ein Überblick über wichtige Hintergründe der Minderheit gegeben.
Laut Engbring-Romang 2014, erreichte die Volksgruppe der Sinti im 14.-15. Jahrhundert Mitteleuropa und Deutschland. Erst im 19.Jahrhundert folgte die Volksgruppe der Roma und wanderte nach Ost- und Südeuropa ein. In den 1960er und -70er Jahren folgten Romagruppen vor allem aus Jugoslawien, welche als Gastarbeiter kamen und in den 1990er Jahren, erreichten Roma-Gruppen als Kriegsflüchtlinge aus dem ehemaligen Jugoslawien die mitteleuropäischen Staaten. Nachdem die südosteuropäischen Länder in die EU aufgenommen wurden, kamen nach 2004 weitere Roma-Gruppen als EU-Binnenwanderer nach Deutschland. Die Abstammung der Sinti und Roma lässt sich auf Indien und Pakistan zurückverfolgen. Über zahlreiche Routen wanderten sie vom 8. bis zum 14. Jahrhundert nach Mittel-, West- und Nordeuropa. Lange wurde diesen Volksgruppen ein ihnen innewohnender „Wandertrieb“ unterstellt. Sie flohen jedoch aus Gründen der Verfolgung, Vertreibung und Krieg. Weiter führt Engbring-Romang aus, dass die Informationen über die Sinti und Roma, welche durch Wissenschaftler über lange Zeit veröffentlicht wurden, entscheidend dazu beitrugen, das Zigeunerbild in der Gesellschaft zu verfestigen. In mehreren Beispielen entluden sich diese verfestigen Bilder in der Geschichte in Verfolgungen und Ausgrenzungen. Bis heute sind viele Sinti und Roma gegenüber der Öffentlichkeit sehr skeptisch und geben wenig über sich preis. Engbring-Romang verdeutlicht weiter, dass innerhalb der Gruppen von Roma und Sinti eine sehr große Heterogenität herrscht. Eine feste Religionszugehörigkeit existiert in der Gruppe nicht. Seit je her wurden Sinti und Roma in der Gemeinschaft nicht geduldet und es war ihnen nicht erlaubt, sich niederzulassen. Sie wurden vertrieben und verfolgt. 1942 veranlasste das Naziregime den Völkermord an Sinti und Roma. Siebzig Prozent der im deutschen Reich lebenden Sinti und Roma wurden vertrieben oder in Arbeitslager deportiert und vergast oder durch Arbeit vernichtet. Insgesamt liegt die Zahl der durch das Naziregime ermordeten Sinti und Roma in Europa bei ca. 500.000 Menschen. Erst Anfang der 80er Jahre, wurde der Völkermord an den Sinti und Roma von der deutschen Bundesregierung anerkannt (vgl. Engbring-Romang 2014). Laut der „Studie zur aktuellen Bildungssituation deutscher Sinti und Roma“, bezeichnen sich 94,6 % der Befragten selbst als Sinti und Roma (vgl. Strauß 2011). Die Bezeichnungen Sinti (weibl. Sinteza, männl. Sinto) oder Roma (weibl. Romni, männl. Rom) beziehen sich auf die jeweiligen Ansiedlungsorte. Als Roma werden vor allem die Gruppen bezeichnet, welche im südosteuropäischen Raum leben. „ Sinti“ ist die Bezeichnung für die in Mitteleuropa lebenden Gruppen (vgl. Engbring-Romang 2014). Die Minderheit verfügt über eine eigene Sprache, genannt ‚Romanes“, innerhalb dieser existieren zahlreiche Dialekte (vgl. Wolf, 2017). Nach Engbring-Romang ist in der Mehrheitsgesellschaft der Begriff ‚Zigeuner‘ mit der Minderheit der Sinti und Roma assoziiert. Von den Sinti und Roma wird diese Bezeichnung als diskriminierend empfunden. Eine genaue Anzahl der in Deutschland lebenden Sinti und Roma, ist aufgrund fehlender offizieller Erhebungen nicht bekannt. Man geht von etwa 70.000 bis 150.000 Sinti und Roma aus, welche in Deutschland als eine Minderheit leben (vgl. Engbring-Romang 2014).
2.4 Antiziganismus
Nach der Antidikriminierungsstelle des Bundes sind Sinti und Roma eine Randgruppe in der deutschen Gesellschaft, die über alle Bevölkerungsschichten hinweg große Ablehnung erfährt. Diese ablehnende Haltung folgt stereotypen Bildern, welche sich über Generationen fortgesetzt und gefestigt haben. Sinti und Roma sind als „Zigeuner“ bekannt, es wird ihnen eine hohe Kriminalitätsneigung, sowie Bettelei und Unsauberkeit zugesprochen. Die Folge dieser stereotypen Ansichten ist, dass Sinti und Roma einem andauernden Rassismus ausgesetzt sind, welcher sich in antiziganistischen Anfeindungen und Übergriffen äußert (vgl. Antidiskriminierungsstelle des Bundes 2014).
Scherr und Sachs (2017) beschäftigen sich mit dem Begriff des Antiziganismus und sprechen in diesem Zusammenhang von einer „Homogenisierung“ der Gruppe der Sinti und Roma, wodurch ihr bestimmte Eigenschaften zugeschrieben werden. Diese Zuschreibung führe zu einer Stigmatisierung, Diskriminierung und der Herausbildung von Benachteiligungen in gesellschaftlichen Strukturen und Systemen.
Die Gruppe derer, die sich wirklich als Sinti und Roma verstehen, ist somit eigentlich nicht angesprochen, da sie sehr heterogen ist und dem konstruierten Vorurteil nicht entspricht (vgl. Scherr, Sachs, 2017, S.19 f). Hierzu sagt End 2014, dass die Bildung antiziganistischer Vorurteile und Bilder, als Opposition zu der Werte- und Normenordnung der Mehrheitsgesellschaft, der Minderheit zugewiesen werden. Sie entsprechen hierbei nicht den Eigenschaften der angesprochenen Gruppe. Der Mehrheitsgesellschaft wird durch das Konstrukt dieser Bilder ermöglicht, Verstöße gegen die eigenen Wertvorstellungen als das Fremde zu bezeichnen, wohingegen die Mehrheitsgesellschaft selbst die Einhaltung der Wertvorstellungen zur deutschen Sittlichkeit erklärt (vgl. End 2014, S 11).
2.5 Die Bildungssituation von Sinti und Roma in Deutschland
Laut der umfangreichen „Studie zur aktuellen Bildungssituation von Sinti und Roma“ (Strauß 2011) haben 90,6% der Befragten im Alter von 14-25 Jahren die Grundschule besucht. 78,3% besuchten im Anschluss die Hauptschule und 12,3 % besuchten eine Realschule. 9,4% der 14-25-jährigen waren Förderschüler. Lediglich 2,3% der befragten Personen im Alter von 14-51 Jahren gaben an, ein Gymnasium besucht zu haben, (Strauß 2011, S.28-34). Laut der genannten Studie bildet die Minderheit der Sinti und Roma in Deutschland eine von Bildungsungleichheit sehr stark betroffene Gruppe. Bis heute herrscht in der Volksgruppe ein großes Misstrauen gegenüber institutionellen Einrichtungen des Staates, insbesondere der Schule, was auf die traumatisierenden Erfahrungen aus der Geschichte der Sinti und Roma zurückzuführen ist. Somit fällt es vielen schwer, sich mit dem Thema Bildung zu identifizieren. Da viele Eltern selbst kaum oder gar keine Schulbildung erfahren haben, können sie ihre Kinder nicht ausreichend z.B. bei den Hausaufgaben unterstützen. Dies betrifft 45,6% der Befragten in der oben genannten Studie. In den letzten Jahren zeichnet sich ein Aufwärtstrend in den Bildungserfolgen von Sinti und Roma ab (vgl. Strauß 2011).
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