[...] Im Jahre 1986 (und dann später 1993 und 1997)
wurde der Staatsoberhaupt der Chef der Opposition, was der Logik eines Systems
entgegensteht, die vor allem die Wirksamkeit der Macht fördert.
Der Verfasser von 1958 wollte nämlich mit dem „absoluten Parlamentarismus“
der III. und IV. Republik brechen, der die Exekutive paralysierte. Général de Gaulle
wollte die Mächte des Staatspräsidenten stärken und auch seine Legitimität mit dem
Vorschlag seiner Direktwahl vergrößern5.
In den Situationen übereinstimmender Mehrheiten, verfügt der Staatspräsident
über erhebliche Befugnisse. Nun hat die Kohabitation mehrere dieser Kompetenzen in
Frage gestellt, weil der Antagonismus der Akteure eine Rückkehr zu den Buchstaben des
Verfassungstextes als Antwort gefunden hat. Die Kohabitation kann in keinem Fall Gegenstand eines Vergleiches mit
Deutschland werden, weil die Rolle des Bundespräsidenten einfach daraus besteht,
genauso wie die der französischen Staatspräsidenten der III. und IV. Republik,
Chrysanthemen einzuweihen6.
Es sieht so aus, dass die Väter der Verfassung von 1958 die Möglichkeit einer
Kohabitation nicht im Kopf hatten, auch wenn es stimmt, dass das freie Ermessen des
Präsidenten über die Auflösung der Nationalversammlung7 als einen Mittel interpretiert
werden kann, um einer Regierung zu widerstehen, die mit der Unterstützung der
Nationalversammlung verzichten würde, die Hauptinteressen des Staates zu
berücksichtigen.
Man hat oft gesagt8, dass die Kohabitation dem Sinn der Verfassung
gegensätzlich ist. Ziel dieser Arbeit ist zu verstehen, inwiefern die Kohabitation eine
Definition der Mächte voraussetzt, die anders als die von de Gaulle ist, da sie den
parlamentarischen Charakter des Systems dank des Zerbrechens einer auf Zeit
übereinstimmender Mehrheiten entwickelten Verfassungspraxis wiederherstellt.
4 Innerhalb der V. Republik, weil früher gab es auch Arten von Kohabitationen mit Charles dem X. ab
1824, mit Napoleon im Jahre 1869, mit Mac Mahon am Ende des 19. Jahrhunderts und mit Millerand ab
1920, Choisel, S. 21-27.
5 1962 Referendum.
6 „inaugurer les chrysanthèmes“ hatte de Gaulle gesagt, d.h. aus einer fast ausschließlichen
Vertrettungsrolle.
7 Art. 12 der Verfassung, Abs. 1 : „Le Président de la République peut, après consultation du Premier
Ministre et des Présidents des assemblées, prononcer la dissolution de l’Assemblée Nationale“.
8 Besonders neulich bei dem parlamentarischen Wahlkampf.
Inhaltsverzeichnis
EINLEITUNG
I. DER VERFASSUNGSINN
II. DIE KOHABITATION: EINE NEUE LESART DER VERFASSUNG
A. Die Kohabitation setzt eine Rückkehr zum parlamentarischen Charakter des Systems voraus
1. Das vom Verfassungstext definierte System
2. Konkrete Folgen: Die stricto sensu Lesart der Verfassung entzieht dem Staatschef mehrere Befugnisse
B. Die Kohabitation stellt eine exekutive „Dyarchie“ erneut her
1. Eine größere Selbständigkeit des Premierministers
2. Eine fortdauernde, aber umgeformte präsidentielle Macht
III. DIE „DIABOLISIERTE“ KOHABITATION
A. Politische Unverantwortlichkeit der zwei „Köpfe der Exekutive“
B. Unterschiedliche Bedeutungen im Bezug auf die Erreichung der präsidentiellen Funktion: Typologie
1. Die „ordentliche“ Kohabitation: ein institutionelles Zwischenspiel
2. Die „außerordentliche“ Kohabitation: schwerwiegende institutionelle Verstümmelung
SCHLUSS
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die Arbeit untersucht das Phänomen der „Kohabitation“ in Frankreich und analysiert, inwiefern diese Situation eine neue Interpretation der Verfassung von 1958 erzwingt, die den ursprünglichen, stark präsidentiell geprägten Charakter des Systems zugunsten einer parlamentarischen Praxis transformiert.
- Analyse des Verfassungsentwurfs und des ursprünglichen Willens der Verfassungsväter.
- Untersuchung der Machtverschiebung zwischen Staatspräsident und Premierminister während Kohabitationsphasen.
- Differenzierung zwischen „ordentlicher“ und „außerordentlicher“ Kohabitation.
- Bewertung der Auswirkungen auf die politische Wirksamkeit und das Ansehen der französischen Institutionen.
Auszug aus dem Buch
1. Das vom Verfassungstext definierte System
Das System Frankreich ist von Gewaltenteilung geprägt. Traditionell kann die Gewaltenteilung strikt oder nicht strikt sein. Es handelt sich um die Frage, welche Art von Gewaltenteilung das System Frankreichs ist.
Das theoretische Muster der strikten Gewaltenteilung ist mit dem Präsidialsystem zu verbinden, wo die gegenseitige Unabhängigkeit der Exekutive und der Legislative herrscht, um die Blockade zu vermeiden, dank der Fähigkeit der beiden Gewalten Kompromisse zu finden. Dagegen ist es mit dem Muster der nicht strikten Gewaltenteilung so, dass der Nachdruck auf eine Zusammenarbeit zwischen der Exekutive und der Legislative dank der Vermittlung einer vor dem Parlament verantwortlichen Regierung gelegt wird: das ist das Parlamentssystem.
Wenn man sich die Charakteristiken jedes Systems anschaut, bemerkt man, dass es keinen Sinn hat, von einem Präsidialsystem zu sprechen, wenn man das in der Verfassung von 1958 definierte französische System betrachtet. Man darf den Premierminister nicht vergessen, weil er Teil der Exekutive ist, und deshalb ist es kein Präsidialsystem. Laut Jacqué ist es falsch im französischen System ein semi-präsidentielles System oder Präsidialsystem sehen zu wollen; Die Teilung der exekutiven Gewalt zwischen dem Präsidenten und einer vor dem Parlament verantwortlichen Regierung und das Auflösungsrecht entscheiden für das Parlamentssystem. Es gibt nämlich zu viele Widersprüche zwischen den beiden. Was den Buchstaben der Verfassung betrifft, ist das französische System ein rationalisiertes Parlamentssystem.
Zusammenfassung der Kapitel
EINLEITUNG: Definiert die Kohabitation als politisches Phänomen in Frankreich und leitet die Fragestellung zur Vereinbarkeit mit der Verfassungsordnung ein.
I. DER VERFASSUNGSINN: Analysiert den ursprünglichen Willen de Gaulles und der Väter der Verfassung, die eine stabile, hierarchische Exekutive anstrebten.
II. DIE KOHABITATION: EINE NEUE LESART DER VERFASSUNG: Erörtert die Transformation des Systems durch die Kohabitation zurück zu einer parlamentarischen Praxis und den Verlust präsidentieller Befugnisse.
III. DIE „DIABOLISIERTE“ KOHABITATION: Untersucht die politische Wahrnehmung der Kohabitation sowie die Typologie zwischen „ordentlichen“ und „außerordentlichen“ Phasen.
SCHLUSS: Zieht Bilanz über die politische Debatte und die Versuche, Kohabitationen durch Wahlrechtsreformen zukünftig zu verhindern.
Schlüsselwörter
Kohabitation, Frankreich, V. Republik, Verfassung, Staatspräsident, Premierminister, Parlamentarismus, Exekutive, Gewaltenteilung, Politische Legitimität, Domaine réservé, Dyarchie, Machtverschiebung, Institutionelles Gleichgewicht.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die Auswirkungen der Kohabitation – das Zusammenwirken eines Staatspräsidenten mit einer Parlamentsmehrheit anderer politischer Couleur – auf die Funktionsweise und das Machtgefüge der französischen V. Republik.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Die zentralen Felder umfassen die Auslegung der Verfassung von 1958, die Machtverteilung zwischen den beiden Spitzen der Exekutive sowie die Auswirkungen auf die politische Stabilität und Legitimität des Systems.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Ziel ist es zu verstehen, inwiefern die Kohabitation eine neue Definition der Machtverhältnisse erfordert, die den präsidentiellen Charakter der Verfassungspraxis zugunsten einer stärkeren parlamentarischen Ausrichtung in Frage stellt.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine politikwissenschaftliche und verfassungsrechtliche Analyse, indem sie den ursprünglichen Verfassungstext den realpolitischen Praktiken seit 1958 gegenüberstellt und in den Kontext bestehender Literatur zur französischen Politik einordnet.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil befasst sich detailliert mit dem historischen Kontext, der Definition des Systems als „rationalisiertes Parlamentssystem“, der „Diabolisierung“ des Phänomens und einer Typologie der Kohabitationsphasen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die wichtigsten Begriffe sind Kohabitation, Verfassung der V. Republik, Exekutive, Parlamentarismus, Staatspräsident, Premierminister und Machtdynamik.
Welche Rolle spielt das „domaine réservé“ während der Kohabitation?
Das „domaine réservé“ bezeichnet traditionell die Bereiche Außen- und Verteidigungspolitik, die der Präsident dominiert. Die Arbeit zeigt auf, dass dieses Feld während der Kohabitation häufig zu Kompetenzstreitigkeiten führt, da die Regierung ebenfalls politischen Gestaltungswillen zeigt.
Wie unterscheidet die Autorin zwischen „ordentlicher“ und „außerordentlicher“ Kohabitation?
Die „ordentliche“ Kohabitation wird als institutionelles Zwischenspiel betrachtet, das aus Terminverschiebungen resultiert. Die „außerordentliche“ Kohabitation entsteht hingegen aus der Auflösung der Nationalversammlung und führt zu einer tieferen Schwächung der präsidentiellen Funktion.
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- Patrick Nitsch (Author), 2002, Die 'Cohabitation' oder Das Ende der Gaullistischen V. Republik, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/11260