John Locke und das unverderbliche Eigentum


Hausarbeit (Hauptseminar), 2008

24 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltverzeichnis:

1. Einleitung

2. Der Begriff des Eigentums – materieller Besitz oder mehr?

3. Vor der Einführung des unverderblichen Eigentums
3.1. Die Welt und der Mensch – Leben ohne unverderbliches Eigentum
3.2. Eine Gemeinschaft ohne Vertrag und Eigentum – Das Zusammenleben im Naturzustand ohne Eigentum
3.3. Rechte und Pflichten vor der Einführung des unverderblichen Eigentums – Besitzrecht und Naturrecht

4. Nach der Einführung des unverderblichen Eigentums
4.1. Rechte und Pflichten – Aufhebung der Eigentumsbeschränkung und positives Eigentumsrecht
4.2. Das Zusammenleben mit dem Eigentum – Die Gemeinschaft, die Gesellschaft und das Geld das sie entzweit oder vereint
4.3. Der Mensch als Eigentümer und als Bürger – Das Wesen des Menschen nach der Einführung des Geldes

5. Fazit – Locke und das Eigentum: eine Hassliebe?

6. Literatur

1. Einleitung

Geld regiert die Welt, sagt der Volksmund.

Ob John Locke diesem Sprichwort in dieser Form absolut zustimmen würde oder nicht, lässt sich, obwohl einiges in seinem politischen Hauptwerk „Über die Regierung“[1] dafür spricht, schwer entscheiden. Was man meiner Meinung nach hingegen sicher sagen kann ist, dass Locke die Ansicht vertritt, dass Geld die Notwendigkeit Regierungen zu bilden in die Welt bringt. Er geht somit davon aus, dass es zumindest eine kausale Verbindung zwischen Eigentum und Regierungen gibt. Angemerkt sei, dass sich diese Verbindung in erster Line auf nicht verderbliches Eigentum, wie Gold, Silber oder Geld bezieht. Im Mittelpunkt dieser Hausarbeit wird eben jene Beziehung zwischen dem unverderblichen Eigentum und der daraus resultierenden Notwendigkeit zur Regulierung des gesellschaftlichen Zusammenlebens stehen. Denn sie weist auf ein ambivalentes Verhältnis von Locke zum Eigentum hin, obwohl ihm in der Regel eine rein positive Sicht auf die Geldwirtschaft unterstellt wird. Aus diesem scheinbaren Widerspruch ergeben sich grundsätzliche Fragen, die an einer Rezeption von Lockes Theorien als rein Eigentum befürwortend zweifeln lassen. Warum ist es erst nötig eine Regierung zu bilden, wenn es nicht verderbliches Eigentum gibt? Warum ist eine solche Regierung vorher nicht nötig gewesen? Wie verändern sich die Menschen durch Eigentum und wie verändert das Eigentum das menschliche Zusammenleben an sich?

Während die Sekundärliteratur oftmals dazu neigt, Lockes Theorien in die eine oder die andere Richtung zu verabsolutieren und ihm beispielsweise ein ausgesprochen positives Menschenbild zuschreibt oder ihn als Besitzindividualist beschreibt[2], werde ich mit dieser Hausarbeit den Versuch unternehmen, seine Theorie als janusköpfig zu enttarnen. Meiner Meinung nach ist Locke weder ein rein idealistischer Denker, der sich auf ein ausschließlich positives Menschenbild beruft, noch ein absolut kapitalistischer Theoretiker, der dem Besitzindividualismus die höchste Priorität zuschreibt und den Besitzenden das Wort redet, wie er oftmals in der Sekundärliteratur beschrieben wird.

Vielmehr vereint er beides in einer Person oder besser gesagt in einer politischen Theorie. Er versucht mit seinem politischen Hauptwerk das Kunststück, seine idealistischen Vorstellungen, die er vor allem vor der Einführung des Eigentums ausführt, und seine realistischen Ansichten, die möglicherweise nur die Konsequenzen der Eigentumseinführung sind, auf einen Nenner zu bringen. Dabei stößt er auf einige Schwierigkeiten und Widersprüche, die an geeigneter Stelle noch genauer betrachtet werden. Er löst diese jedoch in der Regel nicht auf, sondern beschränkt sich oftmals darauf, seine positive Vorstellung stärker zu betonen, wodurch sich möglicherweise die noch immer verbreitete Ansicht des positiven Menschenbildes in Lockes Theorie erklären lässt. Belege für die Behauptung werde ich ebenso wie Beispiele für Widersprüche an geeigneter Stelle noch benennen.

Für eine bessere Analyse der lockeschen Theorie werde ich sein Werk in zwei Teile trennen. Da meiner Ansicht nach das unverderbliche Eigentum die Trennlinie zwischen der idealistischen und der realistischen Perspektive ist, wird der erste Teil Lockes Ausführungen vor der Einführung des nicht verderblichen Eigentums beinhalten und sich der zweite Teil mit den Beschreibungen nach dessen Einführung beschäftigen. Da Locke seine Theorie vom Naturzustand bis zum Staat nicht streng chronologisch aufbaut, sondern innerhalb der einzelnen Kapitel und Bereiche oftmals zwischen Ausführungen zum Naturzustand und dem bürgerlichen Zustand wechselt, ist es notwendig, die verschiedenen gesellschaftlichen Zuständen auf die das Eigentum wirkt, separat zu untersuchen und am Ende die Ergebnisse zusammenzuführen.

Hierfür ist es notwendig, zu Beginn Lockes Eigentumsbegriff klar zu definieren, um dann die Wirkung analysieren zu können. Schwerpunktmäßig werde ich mich auf die Auswirkungen im Bereich der charakterlichen Veränderung des Individuums und dem daraus resultierenden Wandel des gesellschaftlichen Zusammenlebens sowie auf Lockes Rechtsvorstellung konzentrieren.

Die zentrale Frage, die am Ende beantwortet werden soll, lautet: Ist John Locke wirklich ein Befürworter des Eigentums oder ist seine Theorie nur der Versuch, die durch das Übel des nicht verderblichen Eigentums entstandenen Probleme zu lösen?

Daraus resultiert eine interessante Frage, deren Antwort besonders für die Rezipienten, die Locke Besitzindividualismus vorwerfen und seine Theorie auf wirtschaftliche Aspekte reduzieren, von Bedeutung ist. Hätte Locke sich eine Gesellschaft ohne Geld oder anderes nicht verderbliches Eigentum, dessen Wert sich lediglich durch Übereinkunft ergibt, vorstellen können?

Als letzten einführenden Punkt werde ich es wie Locke in seiner Argumentation halten, und möglicher Kritik präventiv entgegen wirken. Man könnte zwar aus dem Entstehungszusammenhang und dem Ergebnis der lockeschen Staatskonstruktion heraus die Frage, ob Locke unverderbliches Eigentum, wie beispielsweise Geld, befürwortet oder nicht, als absurd abtun. Denn zum ersten ist sich die Geschichtsschreibung relativ einig, dass es sich bei seinem Werk um eine Auftragsarbeit des vermögenden Earl of Shaftesbury handelt, um die Theorien Robert Filmers zu widerlegen und eine katholische Thronfolge zu verhindern[3]. Dadurch sollten unter anderem, die aus der Säkularisierung entstandenen Eigentumsrechte der Protestanten gewahrt werden und zweitens hat Lockes Staat letztlich den einzigen Zweck das Eigentum zu schützen [4]. Somit ist Ursache und Ziel von Lockes Werk das Eigentum.

Diese Kritik wäre jedoch oberflächlich, da man entscheidende Punkte in Lockes Theorie, wie die im Verlauf der Arbeit noch zu behandelnde Veränderung des menschlichen Charakters, übergehen würde und Lockes Argumentation als rein zweckgerichtete und nicht durchdachte Konstruktion negieren würde, wie es teilweise in der Rezeption geschehen ist.[5] Für eine Analyse des Werkes „Über die Regierung“ ist es unumgänglich die Argumentation vorurteilsfrei zu betrachten und gegebenenfalls den historischen Kontext zu Gunsten des Verständnisses des normativen Staates, den Locke konstruiert, zu vernachlässigen. Denn auch wenn das Buch ein Jahr nach der Umsetzung der darin enthaltenden Ideen durch die „glorrius Revolution“ veröffentlicht wurde, entstand es doch zu einem Zeitpunkt zu dem es nicht abzusehen war, dass dieser Staat jemals in der Realität umgesetzt werden könnte.[6]

Darüber hinaus würde eine solche Kritik den empirischen Ansatz beim Naturzustand in Lockes Theorien übergehen, die für eine kausalistische Überlegung vom Naturzustand zum Eigentum schützenden Staat spricht und gegen eine rückwärtsgewandte Legitimation des noch nicht existenten Staates.

2. Der Begriff des Eigentums – materieller Besitz oder mehr?

Eigentum ist in unserer heutigen von positivem Recht geregelten Zeit relativ leicht zu definieren. Eigentum ist rechtmäßiger Besitz[7] und Besitz ist etwas worüber man verfügen kann[8]. Das gesetzlich legitimierte Recht oder der dadurch entstandene Anspruch auf etwas grenzt somit das Eigentum vom Besitz ab, da es eine Berechtigung darüber zu verfügen zusichert, auch wenn es sich nicht im Besitz des Eigentümers befindet, weil es beispielsweise durch Diebstahl entwendet wurde. Am rechtlichen Anspruch ändert sich dabei nichts, da der Eigentümer ein Verfügungsrecht hat, das nur freiwillig aufgeben kann.

Kann es demnach Eigentum in einem Zustand ohne positives Recht überhaupt geben?

Grundlegend sei dazu gesagt, dass Locke im Gegensatz zu anderen Theoretikern, wie beispielsweise Thomas Hobbes, sehr wohl davon ausgeht, dass es Eigentum im vorstaatlichen Zustand gibt. Er begründet dies einerseits in dem er behauptet, dass es ein von Natur aus für alle Menschen verpflichtendes Gesetz gebe[9] und andererseits durch die Entwicklung einer neuen Eigentumstheorie. Hierzu setzt er seine Begriffsbestimmung bereits vor dem materiellen Eigentum an. Grundlegend hat bei Locke jeder Mensch Eigentum an seiner Arbeitskraft und seiner Person.[10] Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass dies nicht das Recht über sein Leben zu verfügen einschließt, da das Leben von Gott gegeben wurde und somit dessen Eigentum ist.[11]

Entscheidend für Lockes gesamte Argumentation ist der enge Zusammenhang von Eigentum und Freiheit. Eigentum ist die Freiheit über etwas zu verfügen und andere davon auszuschließen[12] und die Freiheit jedes Menschen geht, zumindest im Naturzustand, soweit wie sie die Freiheit eines anderen nicht einschränkt. Aus dieser Annahme leitet Locke nicht nur seine Eigentumstheorie ab, sondern schafft es die Sklaverei durch den Verweis auf Eigentumsrechte als unrechtmäßig zu kennzeichnen. Dies spricht besonders für das zu Beginn vorgebrachte Argument der notwendigen Trennung von der Person John Locke und seiner Theorie. Denn Locke der sich in seinem Werk „Über die Regierung“ in aller Deutlichkeit gegen die Sklaverei aussprach, verdiente wie die meisten Wohlhabenden seiner Zeit durch Investitionen in überseeische Handelsgesellschaften mit Sklavenhandel ein Vermögen. Darüber hinaus sprach er sich in seiner Funktion als politischer Berater für Kinderarbeit ab dem 3. Lebensjahr aus[13], was zumindest teilweise im Gegensatz zu seiner Behauptung steht, dass die Eltern die Pflicht haben für die Kinder in der Zeit ihrer Unmündigkeit zu sorgen.[14]

Die Erde mit all ihren Ressourcen wurde nach Locke wie der Mensch von Gott erschaffen. Sie ist somit grundlegend Eigentum Gottes, dieser jedoch stellt sie allen Menschen zur Verfügung, damit diese sie sich untertan machen, um in erster Linie die Möglichkeit haben, ihr Überleben zu sichern, und sich darüber hinaus durch Fleiß ein angenehmes Leben ermöglichen können.[15] Da also niemand ein ursprüngliches Recht auf etwas hat, da alle Menschen von Natur aus mit gleichen Rechten ausgestattet sind und somit den gleichen Anspruch auf das Gemeingut haben[16], handelt es sich demnach zunächst nicht um Eigentum.[17]

Durch die Anwendung von Arbeit jedoch reichert man das Gemeingut an und erschafft somit materielles Eigentum. Da Eigentum in Form von Arbeit dem Gemeingut hinzugefügt wurde, erhöhte sich nicht nur dessen Wert, sondern es wurde ebenso durch die Freiheit desjenigen der Arbeit investiert hat und sein Recht über sie zu verfügen gegen andere abgegrenzt.

Wenn jemand also ein brachliegendes Stück Land, dass offensichtlich kein Eigentum ist, bearbeitet, ergibt sich daraus ein Recht über das kultivierte Land zu verfügen. Dieses Recht schließt gleichzeitig jeden anderen Menschen davon aus, weil niemand das Recht haben kann ohne die Einwilligung des Arbeitenden die Früchte seiner Arbeit für sich zu beanspruchen, denn dies würde der Sklaverei gleich kommen. Da nämlich jedes Eigentum die Vermischung eines materiellen Guts und immaterieller Arbeit ist, bedeutet jede unrechtmäßige Aneignung des Guts auch eine unrechtmäßige Aneignung der Arbeitskraft. Daraus folgt auch, dass sich aus der Weiterbearbeitung des gestohlenen Eigentums kein Anspruch darauf ableiten lässt, da der erste Anspruch des Eigentümers jeden anderen bereits ausschließt.

Locke belässt es jedoch nicht bei dieser Definition, sondern ergänzt sie durch zwei verpflichtende Regeln. Die erste Regel besagt, dass man nichts anhäufen darf wenn es dann ungenutzt verdirbt. Eigentum ist demnach nur legitim wenn es verbraucht wird bevor es verdirbt, denn Gott hat nichts geschaffen, dass es zugrunde geht.[18] Er führt also eine natürliche Begrenzung des Eigentums ein, da jeder nur auf soviel Anspruch hat wie er wirklich verbrauchen kann bevor es verdirbt. Alles andere, auch wenn darauf Arbeit verwendet wurde, ist nicht mehr sein Eigentum. Diese natürliche Eigentumsgrenze bezieht sich jedoch nicht auf die Menge, sondern lediglich auf den Verbrauch innerhalb der Haltbarkeit. Locke schließt so etwas wie Eigentumsunterschiede auch im vorstaatlichen Zustand nicht aus. Es ist beispielsweise legitim wenn jemand mehr anhäuft als er zum Überleben benötigt, um es dann gegen haltbarere Dinge zu tauschen.[19] Die zweite Regel besagt, dass man jedem anderen Menschen noch genauso viel von gleicher Qualität lassen muss wie man selbst sein eigen nennt.[20] Während sich die erste Regel vor allem auf die Erzeugnisse bezieht, soll die zweite Regel hauptsächlich das Eigentum an Land beschränken.[21] Locke umgeht es durch die Naturgesetze und seinem Postulat des für alle Menschen ausreichend vorhandenen Bodens, sich zu Beginn mit Knappheit, Hunger, Anhäufung von Eigentum und daraus resultierenden Konflikten auseinanderzusetzen und schafft es zeitweise ein positives Bild des Naturzustands aufrechtzuerhalten.

[...]


[1] Ich verwende die im Reclam Stuttgart Verlag erschienene Ausgabe „Über die Regierung“ übersetzt von Dorothee Tidow und herausgegeben von Peter Cornelius Mayer-Tasch 1970.

[2] Druwe, Ulrich, Politische Theorie 2. überarbeitete und erweiterte Auflage, Neuried, 1995, S. 149.

[3] Reese-Schäfer, Walter, Klassiker der politischen Ideengeschichte. Von Platon bis Marx, München, 2007, S. 83f..

[4] Über die Regierung, Kap. IX., Nr. 124, S. 96.

[5] Euchner, Walter, John Locke zur Einführung, Hamburg, 1996, S. 69.

[6] Ottmann, Henning, Geschichte des politischen Denkens. Die Neuzeit. Von Machiavelli bis zu den großen Revolutionen, Stuttgart, 2006, S. 343f..

[7] Bünting, Karl-Dieter/ Karats, Ramona (Hrsg.), Art. Eigentum, in: Deutsches Wörterbuch, Chur, 1996, S. 282.

[8] Bünting/Karatas, Art. Besitz, in: Deutsches Wörterbuch, S. 167.

[9] Ottmann, Geschichte des politischen Denkens, S. 353.

[10] Über die Regierung, Kap. II., Nr. 6, S. 6f..

[11] Über die Regierung, Kap. V., Nr. 27, S. 22.

[12] Held, Susann, Eigentum und Herrschaft bei John Locke und Immanuel Kant. Ein ideengeschichtlicher Vergleich, Berlin, 2006, S.17.

[13] van der Pijl, Kees, Vordenker der Weltpolitik. Einführung in die internationale Politik aus ideengeschichtlicher Perspektive, Opladen, 1996, S. 60.

[14] Über die Regierung, Kap. VI., Nr. 58, S. 43.

[15] Über die Regierung, Kap. V., Nr. 26, S. 21.

[16] Über die Regierung, Kap. II., Nr. 4, S. 4.

[17] Über die Regierung, Kap. V., Nr. 26, S. 21.

[18] Über die Regierung, Kap. V., Nr. 31, S. 25.

[19] Über die Regierung, Kap. V., Nr. 46, S. 37.

[20] Über die Regierung, Kap. V., Nr. 27, S. 22.

[21] Euchner, Locke, S. 91.

Ende der Leseprobe aus 24 Seiten

Details

Titel
John Locke und das unverderbliche Eigentum
Hochschule
Friedrich-Schiller-Universität Jena  (Institut für Politikwissenschaft)
Veranstaltung
Hauptseminar "John Locke"
Note
1,7
Autor
Jahr
2008
Seiten
24
Katalognummer
V112670
ISBN (eBook)
9783640115075
ISBN (Buch)
9783640116133
Dateigröße
513 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
John, Locke, Eigentum, Hauptseminar, John, Locke, Theorie
Arbeit zitieren
Steffen Schröder (Autor:in), 2008, John Locke und das unverderbliche Eigentum, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/112670

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