Ziel dieser Arbeit ist, das am 15. Januar 2005 in Kraft getretene Luftsicherheitsgesetz im eigenen Ermessen auf Verfassungsmäßigkeit zu prüfen und dabei zu beurteilen, ob das Bundesverfassungsgericht eine tragbare Entscheidung getroffen hat. Des Weiteren eröffnen sich aufgrund der Nichtigkeitserklärung gegebenenfalls neue Wege, die beschritten werden können.
So soll Prüfungsbestandteil sein, ob bei einer Bedrohung des Luftverkehrs andere Rechtsgrundlagen herangezogen werden können, aufgrund derer ein Abschuss möglich ist. Die CDU und CSU sahen dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes mit dem Glauben an eine „Win-Win-Situation“ entgegen. So versprachen sie sich vom Urteil entweder die Rechtmäßigkeitserklärung oder eine Anleitung zur notwendigen Änderung des Grundgesetzes. Die erhoffte Anleitung zur Grundgesetzänderung wurde jedoch durch das Urteil nicht erteilt. Daher sollen in dieser Arbeit Überlegungen getroffen werden, inwieweit eine Änderung des Grundgesetzes erfolgen muss und kann.
Als verwaltungsrechtlich problematisch stellt sich bei der Umsetzung des LuftSiG die Frage dar, welches Vollstreckungsrecht für einen möglichen Abschuss angewandt werden muss. Zu unterscheiden ist daher die Vollstreckung nach dem Vollstreckungsrecht des Bundes oder der Länder. Da die Streitkräfte, angenommen ein Einsatz im Inneren ist möglich, die Länder und somit die Polizeikräfte unterstützen, ist es fraglich, ob sie für die Vollstreckung das Vollstreckungsrecht des Bundes anwenden dürfen oder ob sie sich dem Vollstreckungsrecht der Länder unterordnen müssen. Dass diese Fragestellung auch verwaltungspraktische Probleme in der Umsetzung aufwirft, wird die Bearbeitung des entsprechenden Abschnittes zeigen.
Inhaltsverzeichnis
1. Kapitel: Einführung in die Problemstellung
1.1 Vorstellen der umstrittenen Rechtsvorschriften
1.1.1 § 7 LuftSiG: Zuverlässigkeitsüberprüfung
1.1.2 § 13 LuftSiG
1.1.3 § 14 LuftSiG
1.2 Erläuterung des Verfahrens zur Abwehr eines Luftangriffes
2. Kapitel: Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des LuftSiG
2.1 Allgemeine Anmerkung und Festlegung der Prüfungsschritte
2.2 Formelle Verfassungsmäßigkeit
2.2.1Zuständigkeit des Bundes
2.2.2 Einhaltung der Grundsätze des Gesetzgebungsverfahrens, sowie Einhaltung der Form
2.2.3 Zwischenergebnis
2.3 Materielle Verfassungsmäßigkeit (unbestritten Art. 20 GG)
2.3.1 Prüfung der Zulässigkeit eines Streitkräfteeinsatzes im Innern
2.3.1.1 Art. 87a II GG i.V.m. Art. 115a GG: Verteidigung
2.3.1.2 Art. 87a II i.V.m. Art. 35 I GG
2.3.1.3 Art. 87a II GG i.V.m. Art. 35 II S.2 und III GG
2.3.1.4 Art. 87a II i.V.m. Art 87a III GG
2.3.1.5 Art. 87a II i.V.m. Art. 87a IV GG innerer Notstand
2.3.1.6 Zusammenfassung
2.3.2 Verletzung von Grundrechten
2.3.2.1Grundrecht auf Leben in Verbindung mit Recht auf Menschenwürde
2.3.2.2 Grundrecht auf freie Berufswahl
2.3.2.3 Zwischenergebnis
2.4 Fazit der Verfassungsmäßigkeitsprüfung
3. Kapitel: Prüfung weiterer Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe
3.1 § 32 StGB Notwehr/Nothilfe
3.2 § 34 StGB rechtfertigender Notstand
3.3 § 34 StGB Defensivnotstand
3.4 § 35 StGB entschuldigender Notstand
3.5 Übergesetzlich entschuldigender Notstand
3.6. Abschließende Bemerkungen
4. Kapitel: Verwaltungsrechtliche Problematik
4.1 Allgemeines
4.2 Auswahl der einschlägigen Ermächtigungsgrundlage
4.3 Prüfung der Vollstreckbarkeit eines Abschusses
5. Kapitel: Zusammenfassung
5.1 Zusammenfassung der Prüfungsergebnisse
5.2 Möglichkeiten zur Beseitigung der Problematik
5.2.1 Einsatz der Streitkräfte
5.2.2 Grundrecht auf Leben Art. 2 II S.1 GG
5.2.3 Grundrecht auf Berufsfreiheit Art. 12 GG
5.3 Verdeutlichung des eigenen Standpunktes
5.4 Ausblick
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht das Luftsicherheitsgesetz kritisch im Hinblick auf seine verfassungsrechtliche Zulässigkeit, insbesondere unter der Fragestellung, ob der Einsatz von Streitkräften im Inneren und der Abschuss entführter Passagierflugzeuge mit dem Grundgesetz vereinbar sind.
- Verfassungsmäßigkeit der Kompetenzgrundlagen für den Einsatz der Bundeswehr im Inneren.
- Kollision von Grundrechten, insbesondere das Recht auf Leben und die Menschenwürde, bei der Abwehr von Luftangriffen.
- Strafrechtliche und verwaltungsrechtliche Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe bei Abschussbefehlen.
- Die Zuverlässigkeitsüberprüfung von Piloten und Flugpersonal im Lichte der Berufsfreiheit.
- Diskussion möglicher Grundgesetzänderungen zur Klärung der Rechtslage.
Auszug aus dem Buch
1.1.1 § 7 LuftSiG: Zuverlässigkeitsüberprüfung
§ 7 LuftSiG regelt die Zuverlässigkeitsüberprüfung20. Eine solche Zuverlässigkeitsüberprüfung sah § 29d LuftVG ebenso vor. Durch die Zuverlässigkeitsüberprüfung des LuftSiG wurde diese Vorschrift zum einen ersetzt und zum anderen erweitert. § 7 I S.1 LuftSiG stellt klar hervor, dass die Überprüfung der Zuverlässigkeit einzig und allein dem Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs (§ 1 LuftSiG) dient. Neben den Personen, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit nicht nur gelegentlich Zugang zu den nicht allgemein zugänglichen Bereichen des Flugplatzgeländes gewährt werden soll (Abs. 1 Nr.1), den Personen, die dem Personal der Flugplatz- und Luftfahrtunternehmen, des Flugsicherungsunternehmens, sowie der angrenzenden Bereiche angehören (Abs. 1 Nr.2), den Beliehenen und Beauftragten (Abs. 1 Nr.3) und den Luftfahrern und Flugschülern (Abs. 1 Nr. 4), müssen sich auch Mitglieder von flugplatzansässigen Vereinen, Schülerpraktikanten oder Sportflieger einer solchen Untersuchung unterziehen.
Die Zuverlässigkeitsüberprüfung erfolgt nur auf Antrag des Betroffenen (Abs. 2). Die Luftsicherheitsbehörde hat im Rahmen der Überprüfung ein breites Spektrum an Durchführungsmöglichkeiten. So kann sie nach § 7 III LuftSiG die Identität der Betroffenen überprüfen, Anfragen an den Verfassungsschutz, das BKA, BND, MAD, den Bundesbeauftragten für Staatssicherheit in der ehemaligen DDR und weitere Behörden richten und unbeschränkte Auskünfte aus dem Bundeszentralregister einholen.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Kapitel: Einführung in die Problemstellung: Dieses Kapitel erläutert die umstrittenen Rechtsvorschriften (§§ 7, 13, 14 LuftSiG) und führt in das Verfahren zur Abwehr von Luftangriffen ein.
2. Kapitel: Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des LuftSiG: Eine detaillierte Analyse der formellen und materiellen Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes unter Berücksichtigung der einschlägigen Grundrechte.
3. Kapitel: Prüfung weiterer Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe: Hier wird untersucht, ob strafrechtliche Normen wie Notwehr oder Notstand einen Abschuss durch die Bundeswehr legitimieren könnten.
4. Kapitel: Verwaltungsrechtliche Problematik: Dieses Kapitel beleuchtet die verwaltungsrechtlichen Aspekte der Vollstreckung eines möglichen Abschusses und die Frage der anwendbaren Gesetze.
5. Kapitel: Zusammenfassung: Der abschließende Teil führt die Ergebnisse zusammen, diskutiert Möglichkeiten zur Beseitigung der festgestellten Problematiken und gibt einen Ausblick auf die zukünftige Sicherung des Luftverkehrs.
Schlüsselwörter
Luftsicherheitsgesetz, LuftSiG, Verfassungsmäßigkeit, Bundeswehr, Einsatz im Inneren, Zuverlässigkeitsüberprüfung, Grundrecht auf Leben, Menschenwürde, Abschuss, Notwehr, Rechtfertigender Notstand, Gefahrenabwehr, Verwaltungsvollstreckung, Berufsfreiheit, Terrorismusbekämpfung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der verfassungsrechtlichen Beurteilung des Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG), insbesondere im Hinblick auf staatliche Maßnahmen zur Abwehr terroristischer Luftangriffe.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentral sind die Vereinbarkeit des Gesetzes mit dem Grundgesetz, die Rolle der Bundeswehr bei der Gefahrenabwehr im Inland, der Schutz von Grundrechten sowie straf- und verwaltungsrechtliche Fragen bei Abschussentscheidungen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, kritisch zu beurteilen, ob die gesetzlichen Möglichkeiten des LuftSiG mit der deutschen Verfassung, insbesondere dem Grundrecht auf Leben und der Menschenwürde, im Einklang stehen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse, die Gesetzestexte, die einschlägige Fachliteratur und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in den Kontext der verfassungsrechtlichen Prüfung stellt.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die formelle und materielle Verfassungsmäßigkeitsprüfung des LuftSiG, die Untersuchung möglicher Rechtfertigungsgründe sowie eine verwaltungsrechtliche Problemanalyse der Vollstreckung.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zu den Kernbegriffen zählen Luftsicherheitsgesetz, Streitkräfteeinsatz im Inneren, Grundrechte, Menschenwürde, Gefahrenabwehr und verfassungsrechtliche Rechtfertigung.
Warum ist die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG umstritten?
Die Überprüfung wird als Eingriff in die Berufsfreiheit (Art. 12 GG) kritisiert, da die Auswahlkriterien für eine "Unzuverlässigkeit" vage bleiben und das Zitiergebot des Grundgesetzes nicht korrekt umgesetzt wurde.
Welches Fazit zieht die Autorin bezüglich des Abschusses von unschuldigen Passagieren?
Die Autorin kommt zu dem Schluss, dass der gezielte Abschuss einer mit Unschuldigen besetzten Maschine eine Verletzung der Menschenwürde und des Grundrechts auf Leben darstellt und somit verfassungswidrig ist.
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- Stefanie Liesig (Author), 2006, Die Luftsicherheit im verfassungsrechtlichen Kontext. Möglichkeiten des Luftsicherheitsgesetzes und die Vereinbarkeit mit der deutschen Verfassung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1131906