Internationale Rechnungslegung: IAS 28 - Anteile an assoziierten Unternehmen


Seminararbeit, 2008

17 Seiten, Note: 1.7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Definition
2.1 Assoziiertes Unternehmen
2.2 Maßgeblicher Einfluss

3 Bilanzierung und Bewertung im Einzelabschluss des Anteileigners
3.1 Anwendung der Bewertungsmethoden zu AK oder IAS 39
3.1.1 Grundsätzliches
3.1.2 Ausnahme
3.2 Bewertungsmethode zu AK und nach IAS 39
3.2.1 Zugangsbewertungen/Folgebewertungen
3.2.2 Wertminderungen

4 Bilanzierung und Bewertung im Konzernabschluss des Anteileigners
4.1 Anwendung der Equity-Methode
4.1.1 Grundsätzliches
4.1.2 Ausnahmen
4.2 Zugangsbewertung
4.3 Folgebewertung
4.4 Wertminderungen
4.5 Latente Steuern

5 Schlussbemerkung

Quellenverzeichnis

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

Das Bestreben der Unternehmen nicht nur auf nationalen Märkten, sondern auch auf internationalen Märkten zu wachsen und sich gegen Wettbewerber zu behaupten, führt oft zu Unternehmenszusammenschlüssen oder zu Beteiligungen an diversen nationalen wie auch internationalen Unternehmen. Damit die Investoren die Bilanzen von nationalen und internationalen Unternehmen, hinsichtlich der Unternehmenswerteinschätzung bzw. des Risikos, vergleichen können, bestand die Notwendigkeit einer einheitlichen Rechnungslegung, die die nötige Transparenz herstellen würde.

Die Einführung der Anfang 2005 erlassen EU-Verordnung, verpflichtet Kapitalmarktorientierte Unternehmen (in Deutschland betrifft es die Unternehmen aus dem Prime Standart) nun zur Aufstellung der Konzernabschlüsse nach den IAS/IFRS.[1] Damit wurde der von den Investoren geforderten Transparenz und Vergleichbarkeit weitestgehend Rechnung getragen.

Das Ziel dieser Seminararbeit ist es, die Grundlagen des IAS 28 „Anteile an assoziierten Unternehmen“ darzustellen und den Standard hinsichtlich der Bilanzierung und Bewertung von AU´s anzuwenden. Dabei werden insbesondere die Merkmale und Besonderheiten der Equity-Methode untersucht und aufgezeigt.

Neben der Problemstellung und dem Aufbau der Arbeit wird die Zielsetzung der Arbeit im ersten Teil erörtert. Im zweiten Teil der Arbeit wird dann auf allgemeine Verständnisgrundlagen zu einem assoziierten Unternehmen eingegangen. Im dritten Teil wird der Einzelabschluss des Mutterunternehmens eines assoziierten Unternehmens hinsichtlich der Bilanzierung- und der Bewertungsmöglichkeiten erläutert. Im vierten Teil wird die Equity-Methode für den Konzerabschluss dargestellt. Dies beinhaltet auch die Vorgehensweise bei der erstmaligen Anwendung, sowie in den Folgeperioden, einschließlich der Wertminderungen und der möglichen Entstehung von latenten Steuern. Anschließend werden im letzten Teil die gewonnenen Kenntnisse zusammenfassend dargestellt.

2 Definition

2.1 Assoziierte Unternehmen

Nach IAS 28.2 ist ein AU ein Unternehmen, bei welchem der Anteilseigner über maßgeblichen Einfluss verfügt und das weder ein Tochterunternehmen oder der Anteil an einem Joint Venture ist.[2] Die Bewertung von Tochterunternehmen behandelt der IAS 27, die Bewertung von Anteilen an Joint Ventures ist Gegenstand des IAS 31.

AU sind also nicht nur Kapitalgesellschaften bzw. Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit, sondern auch alle anderen Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit, also z.B. Personengesellschaften bestehend aus OHG, GbR oder auch die KG.[3]

2.2 Maßgeblicher Einfluss

Das entscheidende Abgrenzungskriterium des AU´s gegenüber dem Tochterunternehmen oder dem Joint Venture ist die Bestimmung des Einflusses. Maßgeblicher Einfluss drückt sich durch die Möglichkeit aus, an den finanzpolitischen und geschäftspolitischen Entscheidungen des AU´s mitzuwirken.[4] IAS 28.2 definiert

„mitwirken“ klar als ein nicht beherrschen oder eine gemeinsame Führung der Entscheidungsprozesse. Maßgeblichen Einfluss unterstellen die IAS, gemäß IAS 28.6, grundsätzlich in der Beteiligungsspanne von 20 % - 50 %, es sei denn, der Anteilseigner ist im Stande das Gegenteil nachzuweisen.[5]

Eine erweiterte Definition des maßgeblichen Einflusses ist der tatsächliche Einfluss. Ähnlich wie im HGB §290, erweitern die IAS den Begriff des maßgeblichen Einflusses gem. IAS 28.7 um weitere Kriterien:

- Vertretung des Investors in einem Leitungs- oder Kontrollorgan des AU´s.
- Teilnahme an der Geschäftspolitik, insbesondere Entscheidung über Gewinnverwendung z.B. Dividenden.
- wesentliche Geschäftsbeziehungen zwischen dem Investor und dem AU.
- Einfluss auf Personalentscheidungen, z.B. Austausch von Führungspersonal.
- Bereitstellung bedeutender technischer Informationen (Know-how Transfer).

Diese Kriterien gelten nicht kumulativ, das heißt wenn nur eines dieser Kriterien erfüllt ist, dann gelten auch Beteiligungen unterhalb der 20 % Schwelle als Beteiligung an einem AU.

So kann über indirekte Beteiligungen ein maßgeblicher Einfluss entstehen, wie z.B. durch die Konstellation, dass ein Mutterunternehmen und seine 100 % Tochtergesellschaft jeweils 15 % einer Enkelgesellschaft halten.[6]

Zur besseren Verdeutlichung sei hier das Beispiel Deutsche Telekom genannt:

Der Investor „Blackstone“[7] erwarb im Jahr 2006, 4,4 % der Anteile an der Telekom AG von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die weitere 16,87 % an der Telekom hält. In Folge dessen stellt die Blackstone Group mit Herrn Lawrence H. Guffey ein Mitglied im Aufsichtsrat der Telekom und übt über diesen einen maßgeblichen bzw. „tatsächlichen Einfluss“ auf die Entscheidungsprozesse aus.[8] Dies hat zur Folge, dass die Blackstone Group die Beteiligung an der Deutschen Telekom AG im IAS Konzernabschluss als AU bilanzieren muss, obwohl die Beteiligung weit unterhalb der 20 % Schwelle liegt.[9]

Mit Hinblick auf IAS 28.8 gibt es eine weitere Besonderheit, nämlich die der potenziellen Stimmrechte.[10] Diese können aus Aktienoptionen, Bezugsrechten und Wandelanleihen resultieren. Sie müssen ebenfalls in die Gesamtwürdigung, ob ein Anteilseigner über einen maßgeblichen Einfluss verfügt, einbezogen werden, wenn sie gegenwärtig ausgeübt oder umgewandelt werden können. In beiden Fällen ist jedoch für die bilanzielle Abbildung der bestehende Kapitalanteil entscheidend.

[...]


[1] Erlassen und vorgeschrieben durch die International Accounting Standards Board (IASB)

[2] Vgl. Zimmermann, Buchführung und Bilanzierung nach IFRS, 2008, S.342.

[3] Vgl. Pellens//Fülbier/Gassen, Internationale Rechnungslegung, 2008, S. 768.

[4] Vgl. Hauer/Schneider, Schnelleinstieg IFRS, 2008, S.105.

[5] Vgl. Hauer/Schneider, Schnelleinstieg IFRS, 2008, S.106.

[6] Vgl. Grünberger, IFRS 2008 – Ein systematischer Praxisleitfaden, 2008, S.114.

[7] Die Blackstone Group ist eine US-amerikanische Investmentfirma mit Firmensitz in New York City.

[8] Internet: http://aktien.onvista.de/profil.html?ID_OSI=181029

[9] Internet: http://ir.blackstone.com/financials.cfm

[10] Vgl. Zimmermann, Buchführung und Bilanzierung nach IFRS, 2008, S.343.

Ende der Leseprobe aus 17 Seiten

Details

Titel
Internationale Rechnungslegung: IAS 28 - Anteile an assoziierten Unternehmen
Hochschule
Westfälische Hochschule Gelsenkirchen, Bocholt, Recklinghausen
Veranstaltung
Internationale Rechnungslegung
Note
1.7
Autor
Jahr
2008
Seiten
17
Katalognummer
V113590
ISBN (eBook)
9783640147564
ISBN (Buch)
9783640147687
Dateigröße
444 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Internationale, Rechnungslegung, Anteile, Unternehmen, Internationale, Rechnungslegung
Arbeit zitieren
Oliver Reiche (Autor:in), 2008, Internationale Rechnungslegung: IAS 28 - Anteile an assoziierten Unternehmen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/113590

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