Diese Arbeit beschäftigt sich mit den Vor- und Nachteilen der gezielten Reise ins Ausland zur medizinischen Behandlung. Zum Zahnersatz nach Polen, zur Reha-Behandlung nach Tschechien oder zur hochtechnologischen Herzoperation nach Deutschland, das heißt, die gezielte Reise ins Ausland zur medizinischen Behandlung wird seit Jahren infolge der Globalisierung immer beliebter. Auch wenn sie in ihrer Anfangszeit skeptisch entweder als Billigmedizin oder als Privileg für Millionäre angesehen wurde, hat sich der Medizintourismus in der Zwischenzeit zu einem nicht zu unterschätzenden Wirtschaftszweig entwickelt, an dem auch die Europäische Union (EU) ein Interesse hat.
Mit der Richtlinie 2011/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9.3.2011 über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung (im Folgenden: PatientenR-RL oder nur Richtlinie), die am 24.4.2011 in Kraft getreten ist, soll der Zugang zu einer sicheren und hochwertigen grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung in der EU erleichtert werden. Das bedeutet, dass Behandlungen im EU-Ausland für alle Staatsbürger einfacher werden sollen.
Im Folgenden werden die Ziele der Richtlinie näher beleuchtet und ihr Inhalt nebst Anwendungsbereich erklärt. Dann wird das Verhältnis der PatientenR-RL zu den Koordinationsverordnungen beleuchtet (Regeln zur Zuständigkeit und zu der Kostenerstattung). Schließlich wird ein Fazit geschlossen und ein Ausblick gegeben.
Inhaltsverzeichnis
A. Einführung
B. Europäische Sozialrechtskoordinierung
C. Die Patientenrechte-Richtlinie 2011/24/EU
I. Ziele
II. Richtlinie als gewähltes Rechtsinstrument
III. Inhalt
1. Persönlicher Anwendungsbereich
2. Sachlicher Anwendungsbereich
D. Verhältnis der PatientenR-RL zu den Koordinationsverordnungen
I. Regeln zur Zuständigkeit
II. Regeln zur Kostenerstattung
1. Verweis auf das Koordinationsrecht in Art. 7 II PatientenR-RL
2. Pflicht zur Einholung einer Vorabgenehmigung
III. Regelungen zum Verwaltungsverfahren und zur Zusammenarbeit
E. Fazit und Ausblick
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die rechtliche Ausgestaltung und Umsetzung der Patientenmobilität im EU-Ausland. Dabei steht die Analyse des Zusammenspiels zwischen der Patientenrechte-Richtlinie 2011/24/EU und den bestehenden Koordinationsverordnungen der sozialen Sicherheit im Fokus, um aufzuzeigen, wie grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung rechtlich flankiert wird.
- Grundlagen der europäischen Sozialrechtskoordinierung
- Ziele und Anwendungsbereich der Patientenrechte-Richtlinie
- Verhältnis zwischen Richtlinie und Koordinationsverordnungen
- Regelungen zur Zuständigkeit und Kostenerstattung
- Verwaltungsverfahren und grenzüberschreitende Zusammenarbeit
Auszug aus dem Buch
A. Einführung
Zum Zahnersatz nach Polen, zur Reha-Behandlung nach Tschechien oder zur hochtechnologischen Herzoperation nach Deutschland, d.h. die gezielte Reise ins Ausland zur medizinischen Behandlung wird seit Jahren infolge der Globalisierung immer beliebter. Auch wenn sie in ihrer Anfangszeit skeptisch entweder als Billigmedizin oder als Privileg für Millionäre angesehen wurde, hat sich der Medizintourismus in der Zwischenzeit zu einem nicht zu unterschätzenden Wirtschaftszweig entwickelt, an dem auch die Europäische Union (EU) ein Interesse hat. Die Gründe für die Inanspruchnahme ärztlicher Behandlungen im Ausland sind insbesondere die Qualität und Reputation der Länder, Kliniken, Ärzte und moderner Technologien sowie der Zugang zu Behandlungen, die im eigenen Mitgliedstaat entweder nicht zeitnah oder aus rechtlichen bzw. ethischen Gründen gar nicht möglich sind. Ein weiteres wichtiges Argument ist die Kostenersparnis. Zudem erhoffen sich die Patienten eine fürsorglichere, individuellere Beratung und Betreuung oder kürzere Wartezeiten. Zu berücksichtigen ist ferner die touristische Attraktivität einer Behandlung im Ausland, da diese mit einem Urlaubsaufenthalt verbunden werden kann.
Gegen eine ärztliche Behandlung im EU-Ausland sprechen vor allem Sprachbarrieren sowie die räumliche Entfernung zum vertrauten Heimatort nebst Familie und Freunden. Damit geht ggf. eine zeit- und kostenintensive An- und Rückreise als zusätzliche Belastung einher. Zudem ist eine erhöhte, umfassende Eigenrecherche erforderlich, um etwaige Informationsdefizite z.B. über das dortige Gesundheitssystem, die Behandlung, Qualifikation und Sprachkenntnisse des Arztes und Qualitätsstandards der Klinik bzw. Praxis zu beseitigen. Ein Vertrauensverhältnis zum behandelnden Arzt muss regelmäßig erst aufgebaut werden. Zudem ist die europaweite Patientenmobilität nicht für alle Behandlungen ein Freifahrtschein: Bestimmte Leistungen wie z.B. Krankenhausaufenthalte, Zahnersatz oder Kuren müssen - wie bei einer Behandlung im Inland auch - vorher von der eigenen Krankenkasse genehmigt werden. Aber auch ohne Genehmigungserfordernis besteht für Behandlungen im Ausland regelmäßig ein erhöhter Bürokratieaufwand, da eine Absprache mit der eigenen Krankenkasse insbesondere hinsichtlich der Kostenerstattung zu empfehlen ist. Außerdem kann Medizintourismus Kapazitätsprobleme im Inland verursachen oder bereits bestehende Kapazitätsengpässe verschärfen. Schließlich kann die Rechtsdurchsetzung im Fall eines Behandlungsfehlers schwerer sein als im eigenen Land.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einführung: Die Einleitung beleuchtet die steigende Bedeutung des Medizintourismus sowie die Chancen und Herausforderungen, die mit der grenzüberschreitenden Inanspruchnahme medizinischer Leistungen verbunden sind.
B. Europäische Sozialrechtskoordinierung: Dieses Kapitel erläutert die rechtliche Basis der sozialen Sicherheit in der EU und die Zielsetzung der Freizügigkeit im Bereich der Gesundheitsversorgung.
C. Die Patientenrechte-Richtlinie 2011/24/EU: Hier werden die Ziele, die Rechtsnatur sowie der persönliche und sachliche Anwendungsbereich der Richtlinie detailliert analysiert.
D. Verhältnis der PatientenR-RL zu den Koordinationsverordnungen: Das Kapitel untersucht das komplexe Verhältnis zwischen der Richtlinie und den Koordinationsverordnungen, insbesondere hinsichtlich Zuständigkeiten, Kostenerstattung und Verwaltungsverfahren.
E. Fazit und Ausblick: Abschließend wird das Zusammenspiel der verschiedenen Rechtsinstrumente bewertet und ein Ausblick auf die zukünftige Entwicklung der europäischen Gesundheitsversorgung gegeben.
Schlüsselwörter
Patientenmobilität, EU-Ausland, Patientenrechte-Richtlinie, Sozialrechtskoordinierung, Kostenerstattung, Vorabgenehmigung, Medizintourismus, Gesundheitsversorgung, Zuständigkeit, Freizügigkeit, Verwaltungsverfahren, Europäische Union, grenzüberschreitende Versorgung, Krankenversicherung, Qualitätsstandards.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die rechtlichen Rahmenbedingungen der grenzüberschreitenden Patientenmobilität innerhalb der Europäischen Union.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die Patientenrechte-Richtlinie, die Koordinierung der sozialen Sicherheit, das Verfahren zur Kostenerstattung und das Verhältnis zwischen nationalen und europäischen Rechtsvorgaben.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Ziel ist es, das Zusammenspiel der Patientenrechte-Richtlinie 2011/24/EU mit den bestehenden Verordnungen zur Sozialrechtskoordinierung zu durchleuchten und die praktischen Konsequenzen für Patienten aufzuzeigen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit stützt sich auf eine rechtswissenschaftliche Analyse von EU-Richtlinien, Verordnungen sowie der einschlägigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).
Was wird im Hauptteil behandelt?
Im Hauptteil werden der Anwendungsbereich der Richtlinie, das Verhältnis zu den Koordinationsverordnungen sowie spezifische Regelungen zu Zuständigkeit, Kostenerstattung und Verwaltungsprozessen erörtert.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Patientenmobilität, Patientenrechte-Richtlinie, Sozialrechtskoordinierung, Kostenerstattung und Grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung.
Wie unterscheidet sich die Patientenrechte-Richtlinie vom Koordinationsrecht?
Die Richtlinie zielt primär auf die Verwirklichung der Dienstleistungsfreiheit und die Harmonisierung von Patientenrechten, während das Koordinationsrecht die Sicherung der sozialen Sicherheit bei Grenzüberschreitung fokussiert.
Wann ist eine Vorabgenehmigung für eine Auslandsbehandlung erforderlich?
Eine Vorabgenehmigung ist insbesondere für stationäre Behandlungen oder bei Eingriffen, die hochspezialisierte Infrastruktur erfordern, notwendig, wobei die Kriterien durch die Richtlinie und das Koordinationsrecht definiert sind.
- Arbeit zitieren
- Justine Zimmermann (Autor:in), 2019, Die Patientenrechte-Richtlinie 2011/24/EU. Patientenmobilität im EU-Ausland, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1149336