Sexuelle Gewalt gegen Frauen. Männer als Täter


Hausarbeit, 2020

14 Seiten, Note: 2,7

Anonym


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Der Begriff der Menschenwürde
2.1 Verletzung der Menschenwürde

3 Sexuelle Gewalt
3.1 Täterbild und Ursachen sexueller Gewalt
3.2 Folgen für die Täter

4 Folgen für die Opfer
4.1 Körperliche Folgen sexueller Gewalt
4.2 Psychische Folgen sexueller Gewalt
4.3 Soziale Folgen sexueller Gewalt
4.4 Hilfeangebote für Opfer sexueller Gewalt

5 Fazit

6 Literaturverzeichnis

1 Einleitung

Im Jahr 2018 wurden mehr als 8500 Frauen Opfer von Vergewaltigung oder sexueller Nötigung, wobei hinter jedem Vorfall ein stiller Schrei nach Hilfe steckt. Viele von den zum Teil noch jungen Frauen geben sich selbst die Schuld für das Geschehene und behalten die Tat für sich (Schneider). Mit Erfolg forderte eine US-amerikanische Schauspielerin unter dem #Metoo 2017 dazu auf, dass Frauen ihre Erfahrungen mit sexueller Gewalt im Internet teilen sollten (Illouz, 2018).

Die vorliegende Hausarbeit setzt sich mit dem Thema sexuelle Gewalt gegenüber Frauen und den entstehenden Folgen auseinander. Dabei möchte ich auch auf die Verletzung der Menschenwürde auf Grund von Vergewaltigung oder sexueller Nötigung eingehen. In den letzten Jahren ist die Zahl der Opfer stetig gestiegen und die Folgen, welche sich im psychischen, physischen und sozialen äußern, sind fatal. Auch wenn Männer ebenso Opfer sexueller Gewalt werden können, soll sich diese Hausarbeit mit den Männern als Täter und Frauen als Opfern auseinandersetzten.

Ziel ist es, die Verbindung zwischen sexueller Gewalt und Verletzung der Menschenwürde zu präsentieren und zu diskutieren, indem ich auf verschiedene Faktoren, die zu solch einer Tat führen, eingehe. Sexuelle Gewalt sollte kein Tabu - Thema sein, weshalb ich mich mit der Frage „Inwieweit sexuelle Gewalt die Menschenwürde verletzt“ in meiner Hausarbeit auseinandersetzten werde.

Ich habe überwiegend Fachliteratur genutzt, welche die Gebiete sexuelle Gewalt und Menschenwürde thematisieren, um mich mit der umfassenden Thematik auseinanderzusetzten. Die Literatur fand ich in der Standortbibliothek Sachsendorf und durch Internetrecherche.

Zunächst werden in Kapitel zwei die grundlegenden Begriffe Menschenwürde und Verletzung der Menschenwürde erläutert, um den Einstieg in das Thema zu erleichtern. In Kapitel 3 möchte ich auf die sexuelle Gewalt, das Täterbild und die Ursachen sexueller Übergriffe eingehen. Des Weiteren sollen die Folgen für die Straftäter geschildert werden. Das vierte Kapitel setzt sich mit den Folgen der Opfer auseinander, welche in Psychische, Physische und Soziale unterteilt werden. Es werden ebenso die Hilfeangebote für Betroffene dargestellt, um das Thema zu vervollständigen. Im letzten Kapitel werden die theoretischen Überlegungen aus Kapitel zwei und drei zusammengeführt und die Verbindung zwischen sexueller Gewalt und Verletzung der Menschenwürde soll verdeutlicht werden.

2 Der Begriff der Menschenwürde

Die Bezeichnung der Menschenwürde wurde erstmals 1945 in der Charta der Vereinigten Nationen, einem Dokument, das den größtmöglichen Schutz aller Menschen gewährleisten soll, als bedeutender Rechtsbegriff definiert (Stein). „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ (Artikel 1 Absatz 1 GG), so ist es auch heute noch im Grundgesetzt im ersten Artikel geregelt. Die Menschenwürde meint, dass kein Mensch wie eine Sache oder unmenschlichen Behandlungsweisen ausgesetzt werden darf. Dazu sollte man zunächst einmal klären, was ein Mensch ist. Ein Mensch ist ein höchstentwickeltes Lebewesen, welches die Fähigkeit zum logischen Denken und zur Sprache sowie Entscheidung und Erkenntnis von Gut und Böse hat (Carstens). Dennoch kann der Begriff Mensch nicht nur anhand von Fakten definiert werden. Denn auch die Differenz zwischen dem was ist und dem was nicht ist, aber sein sollte, macht das Menschendasein aus (Schweidler 2012, S. 16). Jeder besitzt sie von Geburt an, denn jeder Mensch ist allein schon durch seine Existenz wertvoll. Der Leitgedanke des Philosophen Immanuel Kant zur Menschenwürde ist es, dass Menschen die Fähigkeit zu vernünftigem und moralischem Handeln besitzen. Dabei solle man so handeln, dass man die Menschheit, sowohl in der Person als auch in der Person eines jeden anderen, jederzeit zugleich als Zweck und niemals bloß als Mittel braucht (Kant 1785, S. 58- 62). Zudem ist die Würde des Menschen gesichert durch die sogenannte Ewigkeitsklausel im Artikel 79 Absatz 3 GG, welche besagt, dass die Änderung des Grundgesetztes insbesondere die Artikel 1 und 20 unzulässig ist. Das bedeutet, keinem Menschen kann seine Würde genommen werden, egal welche Taten und andere Eigenschaften diese Person hat.

2.1 Verletzung der Menschenwürde

„Menschenwürde ist kein physisches Gut, sondern ein moralischer Anspruch, der – und das ist das Entscheidende – verletzt wird, wenn eine Person erniedrigt wird. Einem Menschen Würde zuzusprechen, bedeutet demnach, ihm das moralische Recht zuzuerkennen, nicht erniedrigt zu werden. Jede Person hat, weil und insofern sie als Träger von Menschenwürde aufgefasst wird, einen berechtigten Anspruch, von anderen in einer bestimmten Weise behandelt zu werden bzw. in einer bestimmten Weise leben zu können“(Schaber 2003, S. 124 f.), so lautet die Definition zur Verletzung der Menschenwürde nach Schaber, um darauf aufmerksam zu machen, dass weltweit jeden Tag die Menschenrechte aber auch die Würde eines Menschen verletzt wird. Jemand wird menschenunwürdig behandelt, wenn die Person zum bloßen Objekt staatlichen Handelns gemacht wird. Oft ist dies der Fall, wenn Bürger oder Bürgerinnen als Mittel staatlicher Ziele genutzt werden (Schlüter). Vielmehr soll der Staat gemäß Artikel 1 Absatz 1 GG die Menschenwürde vor Angriffen schützen und somit seinen im Grundgesetzt geregelten Verpflichtungen nachgehen. Dabei sollte ein Mensch niemals geächtet, gebrandmarkt oder gar erniedrigend behandelt werden. Zu solchen Taten zählen medizinische Menschenversuche, Folter und allgemein grausame Strafen. Zudem sollte man beachten, dass wenn die Menschenwürde verletzt wird, immer auch eine Verletzung eines oder mehrerer anderer Grundrechte, welche in Artikel 1 bis 19 geregelt sind, verletzt wird (Metzner, 2017). Auch wenn der Staat in den meisten Fällen seine Verpflichtung, die Menschenwürde zu schützen, nachgeht, gibt es dennoch Ausnahmen in denen dieser besondere Schutz nicht garantiert wird. Diese werden oft nicht öffentlich gemacht und in solchen Fällen stehen Betroffenen nichtstaatliche Organisationen, wie Amnesty International oder Human Rights Watch, zur Seite. Sie setzten sich für Betroffene ein, kämpfen für Gerechtigkeit und üben stetig Druck auf die Regierungen aus, damit diese ordnungsgemäß und rechtmäßig handeln (Khusainov).

3 Sexuelle Gewalt

Sexuelle Gewalt fängt nicht erst bei einer Vergewaltigung oder unerwünschtem Berühren an intimen Stellen an, auch eine anzügliche Bemerkung oder auch Stalking gehört dazu. Auch wenn es keine einheitliche Definition zu sexualisierter Gewalt gibt, kann man mit ziemlicher Sicherheit sagen, dass sexuelle Gewalt alle- nicht einvernehmlich vorkommenden sexuellen Kontakte durch Vergewaltigung oder andere sexuelle Übergriffe sind. Dazu zählt auch das nicht einvernehmliche sexuelle Berühren anderer Personen oder das Entblößen der Geschlechtsteile, um sich sexuell zu stimulieren. Auch bei scheinbar einvernehmlichen sexuellen Übergriffen an deutlich jüngeren Kindern spricht man von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (Fiedler 2004, S.313). Doch nicht nur Kinder und Jugendliche sind von sexuellen Überfällen betroffen, auch Frauen und Männer können Opfer werden. Jeder Mensch hat Grenzen und Vergewaltigungen aber auch verletzende Bemerkungen über den Körper überschreiten diese Grenze deutlich. Dennoch muss man auch die rechtlichen Aspekte und Unterschiede der verschiedenen Formen der sexuellen Gewalt beachten. Die Begriffe „Vergewaltigung“ und „sexueller Missbrauch“ sind Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, dennoch gibt es rechtlich gesehen Unterschiede. Denn unter Vergewaltigung versteht man gemäß § 177 Strafgesetzbuch (StGb) gezwungene sexuelle Handlungen, wobei mit einem Körperteil oder einem Gegenstand in eine Körperöffnung eingedrungen wird und dabei Gewalt angewendet wird oder eine hilflose Situation ausgenutzt wird. Auch hierbei muss man noch einmal von sexueller Nötigung abgrenzen, welche andere sexuelle Kontakte meint, bei denen unter Gewalt oder Drohungen zu einer hilflosen Lage gezwungen wird. Unter sexuellem Missbrauch versteht man, dass zum Teil auch junge Erwachsene Kinder unter 14 Jahren zu sexuellen Handlungen zwingt. Sexuelle Gewalt ist schlimme Realität, die tiefe Spuren in der Seele hinterlässt und immer wieder müssen Menschen diese erfahren (Ruschmeier). Eine Frau wird in ihrem Leben mindestens einmal mit unfreiwilligem sexuellem Kontakt konfrontiert. Dabei kann der Täter der eigene Ehemann, Vater aber auch eine fremde Person sein (Gerke). Viele Männer, vor allem in familiären Verhältnissen, wollen durch sexualisierte Gewalt ihre Machtposition deutlich machen. Diese Situation ist oft auch bekannt als häusliche Gewalt. Bei der häuslichen Gewalt kann das Ausmaß von Ohrfeigen über sexuelle Misshandlung bis hin zu Tötungsdelikten führen. Auf Grund der steigenden Zahlen haben viele Länder Gesetzesänderungen vorgenommen, um Gewalttätigkeit in der Partnerschaft gerecht unter Strafe zu stellen (Fiedler 2004, S. 324 f.). Doch aus Angst bleiben viele Frauen bei ihren gewalttätigen Partnern und bringen die erlebten Straftaten nicht zur Anzeige. Dennoch gibt es eine positive Entwicklung sexueller Straftaten, denn noch vor 22 Jahren lag die Zahl der Frauen, welche in Deutschland mit sexuellem Missbrauch konfrontiert wurden, bei 9,6%. Im Jahr 2018 lag die Zahl der Opfer bei 7,4%, wobei ein Grund dafür der Rückgang der sexuellen Übergriffe in der Familie sein könnte (Büttner 2018, S. 9).

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Ende der Leseprobe aus 14 Seiten

Details

Titel
Sexuelle Gewalt gegen Frauen. Männer als Täter
Hochschule
Brandenburgische Technische Universität Cottbus  (Fakultät für Soziale Arbeit, Gesundheit und Musik)
Veranstaltung
Wissenschaftliches Arbeiten
Note
2,7
Jahr
2020
Seiten
14
Katalognummer
V1149629
ISBN (eBook)
9783346533739
ISBN (Buch)
9783346533746
Sprache
Deutsch
Schlagworte
sexuelle Gewalt, Sozialarbeit, Menschenwürde, Täterbild, Folgen für Opfer
Arbeit zitieren
Anonym, 2020, Sexuelle Gewalt gegen Frauen. Männer als Täter, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1149629

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