Die Schweiz - Inmitten Europas und doch im Abseits?


Facharbeit (Schule), 2007

59 Seiten, Note: 15 pt


Leseprobe


Inhalt

I. Einleitung und Fragestellung
1.1. Die Schweiz – Inmitten Europas und doch im Abseits?

II. Geschichte
2.1. Von Rütli nach Maastricht – Gründungsparallelen von Schweiz und EU
2.1.1. Der Zusammenschluss der Waldstätten [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] Die Gründung der EGKS
2.1.2. Napoleons Einheitsstaat [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] Die territoriale Integration der EU
2.1.3. Die Mediationsakte [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] Die frühe europäische Gemeinschaft
2.1.4. Die Verfassung von 1848 [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] Ein europäisches Vorbild?
2.1.5. Die wirtschaftliche Integration
2.1.6. Summa Summarum
2.2. Von Locarno bis heute – Eine europäische Geschichte
2.2.1. Zwischenk riegszeit
2.2.2. 2. Weltkrieg
2.2.3. Nachkriegszeit bis 1951
2.2.4. Die Montanunion
2.2.5. Die Efta
2.2.6. Der EWR-Entscheid und seine gegenwärtigen Konsequenzen

III. Schweizer Identität
3.1. Parvus inter pares? - Die Schweiz als Kleinstaat
3.1.1. Kleinstaatlichkeit als Vorurteil
3.1.2. Kleinstaatlichkeit als Identitätsmerkmal
3.2. Direkte Demokratie – Hemmnis oder Chance für Europa?
3.2.1. Kleinstaatlichkeit als Vorurteil
3.2.2. Kleinstaatlichkeit als Identitätsmerkmal
DIE SCHWEIZ – INMITTEN EUROPAS UND DOCH IM ABSEITS?
3.2.3. Direkte Demokratie, Konkordanz und Subsidiaritätsprinzip als Identitätsmerkmale
3.3. Von Milchkühen und Hochfinanz - Eine Volkswirtschaft im Zentrum Europas
3.3.1. Die Schweizer Wirtschaft im Überblick
3.3.2. Verflechtungen zwischen EU und Eidegenossenschaft
3.3.3. Geostrategische Bedeutung
3.3.4. Integration der Finanzund Kapitalmärkte
3.3.5. Euro versus Franken
3.3.6. Wirtschaftlich-soziale Aspekte eines EU-Beitritts

IV. Die Schweiz und die Welt
4.1. ‚Alles egal, wir sind neutral?’
4.1.1. Jüngere Neutralitätsgeschichte
4.1.2. Die Neutralität im Befriedeten Europa…
4.1.3. Ein Volk unter Waffen
4.2. Germanophobie und Michael Schuhmacher – Die Schweiz und die Fremden
4.2.1. Exilbedeutung der Schweiz
4.2.2. Moderne Einwanderungspolitik und EU-Kompatibilität
4.2.3. Ausverkauf der Heimat?

V. Synthese
5.1. Zusammenfassung und Ausblick

VI. Anhang
6.1. Literaturliste
6.2. Quellenangaben
6.3. Urheberrechtserklärung

I EINLEITUNG

1.1. Einleitung und Fragestellung

„Strikte Neutralität und das Streben nach Unabhängigkeit bestimmen seit jeher die Politik des kleinen Alpenlandes. Sie haben dieser glücklichen Nation Frieden und Wohlstand beschert.“

« Alle Länder unserer Erde , Lexikon der Staaten, Städte und Landschaften»[1]

Ob dies so pauschal gesagt werden kann, sei dahingestellt, aber es stimmt, rund um den Globus gilt noch immer: Die Schweiz – eine ruhige, sichere und idyllische Zufluchtsstätte zwischen Edelweis und Lila Kühen. Die Schweiz – ein eigener Mikrokosmos, der sich den Konflikten und Umwälzungen der Außenwelt entzieht und seinen Bewohnern ein Leben ohne Furcht ermöglicht. Die Schweiz – die Heimat einer vorbildlichen, jahrhundertealten Demokratie. Die Schweiz – ein Land der schneebedeckten Berge und saftiger Almwiesen. Die Schweiz – … Die Liste positiver Assoziationen lässt sich beliebig fortführen und zeigt wie sehr man die Schweizerinnen und Schweizer um ihre Heimat beneiden kann.

Doch es gibt auch kritische Stimmen. Der Titel dieser Seminararbeit „Die Schweiz – Inmitten Europas und doch im Abseits?“ ist bewusst etwas provokativ gewählt und beinhaltet einen verbreiteten Vorwurf an die Eidgenossen: Selbstisolation und Abschottung.

Inwiefern oder ob dies überhaupt zutrifft soll in dieser Arbeit näher untersucht werden. Dabei werden natürlich die wirtschaftlichen und geographischen Verknüpfungen zwischen Europa und der Schweiz eine bedeutende Rolle spielen aber auch die Ereignisse in der bisherigen Europaund Außenpolitik der

‚Confoederatio Helvetica“ sollen ausführlich beleuchtet und ihr Wert für eine innereuropäische Annä- herung ermittelt werden. Die im Titelzusatz angesprochene ‚besondere’ schweizerische Identität mit ihren spezifischen Merkmale – z.B. die berühmte Neutralität – steht bei alldem natürlich im Mittelpunkt. Eines lässt sich bereits vorweg nehmen, Desinteresse am Europäischen Nachbarn lässt sich der Schweiz nicht vorwerfen, wie die vielen nationalen Publikationen zu diesem Thema belegen.

Die Schweiz weiß also um die existenzielle Bedeutung dieser Frage, doch ist sich auch Europa der Bedeutung der Schweiz bewusst? Welche Elemente Schweizer Kultur können positiv auf Europa wirken, was widerspricht der momentanen Haltung und was braucht Kompromissbereitschaft?

All diese Fragen absolut und erschöpfend zu beantworten wird im Rahmen dieser Arbeit sicherlich nicht möglich sein. Als Ausländer ist es zudem schwer die Komplexität und Vielschichtigkeit dieser ‚zentraleuropäischen’ Frage zu durchschauen. Im begrenzten Umfang dieser Arbeit können auch nicht alle Aspekte des national viel diskutierten Themas Beachtung erfahren. Dafür sowie für etwaige, aus europäischer Unkenntnis entstandene Fehler bittet der Autor deshalb vorab um Entschuldigung. Subjektive Tendenzen werden in dieser Arbeit zu vermeiden gesucht werden, obschon sie nicht immer wegfallen können und sollen. Objektivität ist aber das Ziel, denn der Reichtum Europas liegt nicht zuletzt in der Vielfalt der aus höchst unterschiedlichen Gegebenheiten erwachsenen Nationen. Respekt und Akzeptanz für die Eigenheiten des Nachbarn fördern, dieses Ideal ist vielleicht für diese Arbeit zu hoch gegriffen. Möge sie aber in jedem Fall informativ und hoffentlich nicht zu trocken dem Leser behilflich sein, Kenntnis und Verständnis für die ‚Heidis, Ricolas, Schokoladenmacher und Geldwäscher’ diesund jenseits des ‚Röstigrabens’ zu mehren!

II GESCHICHTE

2.2. Von Rütli bis Maastricht

Entwicklungsparallelen von Schweiz und EU

Die Entwicklung von den ersten europäischen Bündnissen bis hin zur Europäischen Union, wie wir sie heute kennen, dauerte mehr als ein halbes Jahrhundert und wurde immer wieder von Rückschlägen überschattet – zuletzt durch das Scheitern der EU-Verfassung. Auch die Geschichte der Schweiz brauchte Jahrhunderte um die heute bestehende Einheit der Kantone zu erreichen. Auf dem Weg zur Confoederatio Helvetica des Jahres 2007 durchlebten die Eidgenossen dabei manche politische Situation, manchen grundlegenden Konflikt, die uns nur zu gut an die Geschichte des europäischen Zusammenwachsens erinnern. Bevor also die aktuelle Problematik zwischen den Nachbarn beleuchtet werden wird, soll in diesem Kapitel zunächst einmal eine positive Seite – die innereuropäischen, politischen Gemeinsamkeiten – näher untersucht werden.

2.2.1. DER ZUSAMMENSCHLUSS DER WALDSTÄTTEN [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] DIE GRÜNDUNG DER EGKS

„In Gottes Namen. Amen.

Alle Leute der Talschaft Uri, des Tales Schwyz und die Leute der Gemeinde von Unterwalden haben sich der bösen, arglistigen Zeit versammelt und einander Schutz und Beistand gegen jeden Feind versprochen. Die Gemeinden haben einander mit heiligem Schwur gelobt, jeden böswilligen Angriff auf einen der Bundesgenossen abzuwehren und zu vergelten. Die Bundesgenossen leisten ihre Hilfe ohne Entschädigung, jeder trägt die Kosten selber. Jede Gemeinde soll seinem rechtmäßigen Herrn dienen und die Treue halten. […] Diese Ordnungen sollen, so Gott will, dauernden Bestand haben. Diese Urkunde ist mit den Siegeln der drei genannten Gemeinden und Täler bekräftigt worden. Geschehen im Jahre des Herrn 1291 zu Anfang des Monats August.“

Sprachl. vereinf. Auszug aus dem «Bundesbrief»

Für den Schweizer Bürger beginnt mit diesem „Bundesbrief“ und dem Rütlischwur die einzigartige Geschichte seines Landes, obwohl der historische Zusammenhang zwischen den beiden Ereignissen sowie deren Datierung umstritten sind. Ebenso verhält es sich mit dem berühmtesten aller Schweizer, Wilhelm Tell, dessen bloße Existenz in Frage steht. Um diese Zweifel ein für alle Mal auszuräumen beschloss das eidgenössische Parlament daher 1890 die Gründung der Schweiz auf das Jahr 1291 per Gesetz festzulegen. Es ist eigentlich auch nicht von Belangen, wo und wann genau der Schweizer Bund ins Leben gerufen wurde – wichtig ist, er war zunächst ein reines Schutzbündnis gegen die Expansionsbestrebungen der Habsburger.

Es ist also eine Gefahr von außen, die den Zusammenschluss im Inneren vorantreibt und die Bevölkerung der Urkantone dazu bringt gemeinsam ins Feld zu ziehen und – durch militärische Erfolge gestärkt – nach und nach weitere Territorien und Städte für ihre Sache zu gewinnen.

Gut 650 Jahre später bedroht ein andere Macht etwas größere ‚Kantone’: Die Sowjetunion steht vor der Tür und die Angst vor einer kommunistischen Revolution oder einem offenen Krieg mit dem Ostblock wird dafür verantwortlich, dass sich die Staaten Westund Mitteleuropas in einer sehr ähnlichen Situation wieder finden. Auch hier gibt es einen gemeinsamen Feind und selbst wenn dies nicht der eigentliche Grund der Gründung der Montanunion und der Europäischen Gemeinschaft gewesen ist, so trägt der Druck von Außen, wie in der Schweiz, zur Integration der verschiedenen europäischen Nationen bei.

2.2.2. NAPOLEONS EINHEITSSTAAT [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] DIE TERRITORIALE INTEGRATION DER EU

Nach dem Erfolg gegen die Habsburger und die Konsolidierung ihres Herrschaftsgebietes verlässt die Schweiz zunächst den Pfad einer europäischen Analogie und steigt zur Militärmacht auf. Sie ist aktiv in die Konflikte des 15. Jahrhunderts involviert[2] und zeigt auch den Willen mit militärischen Mitteln den eigenen Einflussbereich zu vergrößern. Die Schweizergarde des Papstes zeugt bis heute von dieser erfolgreichen Epoche und dem militärischen Respekt, den sich die Schweiz in zahlreichen Auseinandersetzungen erworben hat. Nach einer verheerenden Niederlage wendet man sich jedoch von militärischem Engagement ab und sucht Souveränität und Unabhängigkeit durch eine nunmehr schon 300 Jahre währende Neutralität zu wahren. Nach der Französischen Revolution wird die Schweiz allerdings aufgrund der reaktionären Haltung ihrer Kantone von Frankreich besetzt und in einen Einheitsstaat umgewandelt. Dieser Schritt, in dessen Richtung sich ja auch Europa bewegt, kommt jedoch zu früh und so sieht sich Napoleon durch zahlreiche Aufstände und Unruhen gezwungen, durch die so genannten Mediationsakte („Vermittlungsgesetzte“) einen föderalen Zustand wiederherzustellen.

2.2.3. DIE MEDIATIONSAKTE [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] DIE FRÜHE EUROPÄISCHE GEMEINSCHAFT

Auch nach dem Untergang Napoleons und seines europäischen Reiches dienen diese Mediationsakte weiterhin als Grundlage für die schweizerische Verfassung bis 1848. Dazu ein Artikel aus der Oeconomischen Encyclopädie von Johann Georg Krünitz (1773 - 1858)[3]:

„Die Staatsform ist demnach nach dem Landesvertrag vom 8ten September 1814, der sich auf diese Mediationsakte gründet, republikanisch, demnach besteht Helvetien aus 22 kleinern Republiken oder theils Demokratischen, theils Aristokratischen Kantonen, die zusammen fest miteinander zu einem republikanischen Staate verbunden sind. Alle Kantone haben gleiche Rechte und auch verhältnißmäßig gleiche Pflichten, und sind zu gegenseitigem Beistande verbunden. Jeder Kanton ist an und für sich souverain, kann aber gewisse Rechte, die der ganzen Republik vorbehalten sind, nicht ausüben. […] Was die Justiz=Verwaltung betrifft, so hat die Republik weder gemeinschaftliche Gesetze, noch ein gemeinschaftliches Tribunal; es bestehen in einem Kantone niedere und höhere Gerichtshöfe, welche nach den besonderen Gesezzen eines jeden Kntons Recht sprechen. Auch hat Helvetien seit dem Jahre 1798 Friedensgerichte. In jedem einzelnen Kantone ist die Staatsverwaltung auf das Herkommen gegründet, es findet daher hier keine Gleichheit Statt, ausgenommen, wenn der Landesvertrag gewisse Punkte für alle Kantone festgesetzt hat.“

Es zeigt sich, dass die Kantone noch einen sehr hohen Grad an Souveränität – z.B. keine übergeordnete Bundesjustiz – und ihre jeweils eigenen Regierungssysteme besitzen, die „auf das Herkommen gegründet“ sind. Lediglich die Rechte der Außenund Sicherheitspolitik sind an die Bundesebene übertragen worden:

„Krieg erklären, Frieden schließen, Bündnisse mit andern Mächten eingehen, Rekruten in seinem Gebiete durch eine fremde Macht werben lassen; dieses Alles kann nur die ganze Republik ausüben; eben so ernennt sie auch und sendet Gesandte in fremde Staaten […] setzt das Contingent fest, welches jeder Kanton im erforderlichen Falle zu stellen hat, und ernennt den General, den Generalstab und die Obersten.“

Die Parallele zum frühen europäischen Staatenbund tritt hier unverkennbar zu Tage: Zwar sind die Kompetenzen, die zunächst an die Bundesebene abgetreten werden, von politischer Natur, nicht von wirtschaftlicher wie in der Europäischen Gemeinschaft, es ist jedoch in beiden Fällen eine Notwendigkeit, die den Zusammenschluss „erzwingt“. Die kleinen Schweizer Kantone wären allein, ohne den Schutz des Bundes und die außenpolitische Vertretung mit einer starken Stimme, auf Dauer nicht überlebensfähig gewesen. Ebenso ist es für Europa langfristig nicht möglich die wirtschaftliche Führungsposition und den hohen Grad an Wohlstand im nationalen Alleingang zu erhalten. Auch sind die Kriegspolitischen Rechte der europäischen Nationalstaaten durch ein anderes Bündnis, die North Atlantic Treaty Organisation (NATO), stark eingeschränkt und kommen damit dem schweizerischen System nahe. Die starken regionalen Akzente der Schweiz, die sich auch in der Vielzahl von Sprachen äußern, sind hier für die ausgeprägte Souveränität der Mitglieder verantwortlich. Diese Situation eines in sich heterogenen Staatenbundes begegnet uns heute im Prozess der europäischen Einheit wieder.

2.2.4. DIE VERFASSUNG VON 1848 [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] EIN EUROPÄISCHES VORBILD?

1848 lodert wie im Großteil Europas auch in der Schweiz die Flamme der Revolution und im Gegensatz zu Deutschland hat die liberale Bewegung langfristigen Erfolg: Die Bundesverfassung wird überarbeitet und bildet in dieser Form die Basis für die heute gültige Verfassung – mit Ausnahme der direkten Demokratie, die erst 1874 eingeführt wird. Die Schweiz wendet sich vollends zum Bundesstaat und setzt als permanentes Gremium den Bundesrat ein, dessen Vorsitz, der Bundespräsident, aus den 7 Bundesräten für nur 1 Jahr gewählt wird. An der kurzen Amtszeit lässt sich schon erkennen, dass dieser Rat jedoch bei weitem nicht so mächtig ist, wie es beispielsweise die Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland ist. Er vertritt vor allem den Bund nach außen, wie bereits in den Mediationsakten fixiert, und stabilisiert ihn nach innen. Er ist weniger eine zentrale Regierung als eine Institution, die dann Gesetze erlässt, wenn ein Problem auf Bundesebene besser als auf kantonaler Ebene gelöst werden kann oder wenn es darum geht die unterschiedliche Gesetzgebung der Mitglieder anzugleichen. Es gilt also streng das Subsidiaritätsprinzip – als logische Konsequenz der direkten Demokratie – und in Art. 3 der Verfassung ist daher verankert:

„Die Kantone sind souverän, soweit ihre Souveränität nicht durch die Bundesverfassung beschränkt ist; sie üben alle Rechte aus, die nicht dem Bund übertragen sind.“[4]

Im modernen europäischen Bezugssystem finden wir dazu die Europäische Union, die ebenfalls nach dem Subsidiaritätsprinzip handelt oder handeln sollte. Ihr Auftrag entspricht im Wesentlichen dem des Bundesrates.

Bei beiden Systemen ist es demnach nicht so, dass den Kantonen / Ländern Rechte überlassen werden, wie in Deutschland, sondern es gilt umgekehrt, dass der Bund nur die Machtbefugnisse ausüben darf, die ihm vorher von den Kantonen übertragen worden sind. Die Schweiz, wie sie heute politisch besteht, gibt damit einen Ausblick, wie sich die Europäische Union in den nächsten Jahren politisch entwickeln könnte – weg vom Staatenbund, hin zum Bundesstaat mit starker Betonung der nationalen Komponente.

2.2.5. DIE WIRTSCHAFTLICHE INTEGRATION

Wirtschaftlich gesehen ist die Entwicklung der Europäischen Union dem Stand des Schweizer Bundesstaates ohnehin schon recht nahe. Die Abschaffung der Binnenzollgrenzen und eine einheitliche Währung stellen erstmals in den Mediationsakten und in der Verfassung von 1848 den bedeutensten Schritt zu Wirtschaftswachstum und territorialer Einheit dar. Mehrere Beispiele aus der Geschichte Europas belegen die Wichtigkeit dieses Schrittes für die Bildung eines Nationalstaates. Neben der EWG lässt sich auch der deutsche Zollverein aus dem Jahre 1834 als Beispiel für eine solche Integration sehen.

Auch liegen bezüglich der wirtschaftlichen Freiheit des Einzelnen Ähnlichkeiten vor: 1848 erhält jeder Eidgenosse das Recht sich in jedem Kanton niederzulassen und dort Gewerbe zu treiben – wie es auch im Vertrag von Maastricht zur Gründung der Europäischen Union vorgesehen ist.

Auch die Unionsbürgerschaft selbst offenbart einmal mehr die kantonale Eigenständigkeit: Nicht wie in der Bundesrepublik Deutschland erhält der Bürger die Staatsbürgerschaft als Deutscher von Bundesebene, sondern die Bürgerrechte einer Gemeinde und eines Kanton beinhalten die Eidgenössische Bürgerschaft. Die Unionsbürgerschaft der EU funktioniert nach demselben Prinzip.

2.2.6. SUMMA SUMMARUM

Zusammenfassend lässt sich also feststellen, dass die Schweiz und die Europäische Gemeinschaft durchaus Gemeinsamkeiten in ihrer Entwicklung von territorialer Zersplitterung zum Bundesstaat besitzen. Vor allem die Besonderheit des Schweizer Bundesstaates im Hinblick auf die starke regionale Verwurzelung seiner Bürger ähnelt stark der Situation der aus Nationalstaaten erwachsenen Europäischen Union. Wie bereits oben erwähnt könnte dieses politische System, das nicht gegen, sondern mit regionaler Vielfalt arbeitet, nicht nur als Vergleichsebene, sondern sogar als Vorbild für ein föderales Europa dienen.

2.1. Die Schweiz von Locarno bis heute

Eine europäische Geschichte

Um die Rolle bzw. Haltung der Schweiz während des Jahrzehnte dauernden Prozesses der ‚Europäisierung’ zu verstehen, der zur heute bestehenden Situation geführt hat, ist es zunächst einmal unerlässlich den historischen und politischen Kontext dazustellen. Dazu wird im Folgenden besonders die Arbeit

„Europa und die Schweiz 1945 – 1950“ von Hans Ulrich Jost verstärkt herangezogen werden.

2.1.1. ZWISCHENKRIEGSZEIT

Das Interesse an einer europäischen Gemeinschaft zeigte sich in politischer Form erstmals am Anfang des 20. Jahrhunderts. Nach der ethischen Niederlage des 1. Weltkriegs, die alle Kriegsparteien Europas durch ihren Militarismus und Wettrüstung teilten, wuchs das Bewusstsein für eine supranationale Einheit, die zukünftigen weltumspannenden Konflikten vorbeugen sollte. Der Pakt von Locarno 1925 symbolisierte eine erste sicherheitspolitische Annäherung von Belgien, Frankreich, Großbritannien, Deutschland, Italien, der Tschechoslowakei und Polen in Bezug auf gegenseitige Garantieerklärungen und Grenzverträge.[5] Geschlossen wurde diese wichtige Vereinbarung auf schweizerischem Boden, im Kurort Locarno, der dem Vertrag seinen Namen gab.

Ebenfalls in der Schweiz, wurde der neu gegründete Völkerbund angesiedelt. Genf erhielt damit nach den berühmten Genfer Konventionen und dem Hauptsitz des ‚Internationalen Komitees vom Roten Kreuz’ den Status eines völkerrechtlichen Zentrums der Weltpolitik.

Der Völkerbund selbst entwickelte sich rasch zu einem bedeutenden Forum der europäischen Staaten, auch wenn Deutschland als wichtigster Friedensfaktor nur von 1926 – 19336 dem Gremium angehörte. In einer Rede vor dem Völkerbund stellte der französische Außenminister Briand 1929 den von ihm angedachten, nächsten Schritt zum europäischen Bund vor. Briands Vision von den „Vereinigten Staaten von Europa“, oder zumindest von einer „Art föderalistischer Bindung“ mit einem „Europarat“ schwächte sich jedoch im Verlauf des politischen Prozesses zur Forderung regelmäßiger europäischer Konferenzen ab, die dazu dienen sollten den Frieden zu sichern und Zusammenarbeit auf wirtschaftlicher und kultureller Ebene zu fördern.[7] Der Vorschlag stieß kaum auf Zustimmung und mit Briands Tod 1932 und dem Erstarken des Nationalismus 1933 wurde das Vorhaben endgültig zu den Akten gelegt. In der Schweiz fanden derlei europäische Programme ohnehin nur sehr schwachen Widerhall. Nachdem sich die Neutralität im 1. Weltkrieg bewährt hatte, war die Bereitschaft, die Schweizer Friedensgarantie zugunsten einer supranationalen Einheit zu opfern denkbar gering. So konnte selbst der Beitritt zum Völkerbund nur unter großem Widerstand in der Volksabstimmung erreicht werden.[8] Allerdings beschäftigten sich gerade Intellektuelle und Schriftsteller eingehend mit der Europafrage, woraus eine Reihe von meist privat geführten Initiativen hervorging. Die bedeutendste unter ihnen war die ‚Europa- Union Schweiz’, die zu ihrer Hochzeit 1936 fast 3000 Mitglieder zählte.[9]

Die breite Öffentlichkeit hingegen war für derlei Ideen freilich nicht nur schwer zu begeistern, sondern begegnete der Bewegung sogar mit Skepsis und Misstrauen. In einem Brief an die schweizerische Gesandtschaft in Prag vom 7. Juni 1936 bezeichnete der damalige Bundespräsident Motta die ‚Europa- Union’ als eine „linksgerichtete, pazifistische Vereinigung radikaler und sozialistischer Politiker mehrerer europäischer Länder“.[10] In der Folgezeit ließ er die Gruppierung durch die Bundespolizei und Bundesanwaltschaft überwachen, da er die schweizerische Neutralität insbesondere in Bezug auf Mussolinis Italien und Hitler-Deutschland durch diese linken ‚Umtriebe’ gefährdet sah. Zudem zog die Bewegung weiteren politischen Unmut auf sich, indem sie unpopuläre Initiativen lancierte, so z. B. ein Bürgerbegehren für eine umfassende Rüstungskontrolle. Die Bewegung an sich besaß auch kein einheitliches und kontinuierliches Programm, sondern schwankte – oft widersprüchlich – zwischen der Forderung eines supranationalen Föderalismus’ und der so genannten ‚integralen Neutralität’ der Schweiz. Der linksliberalen Europabewegung blieb so eine breite öffentliche Aufmerksamkeit versagt und die Mitgliederzahl der ‚Europa-Union’ fiel bereits seit 1936 wieder.

Interessanterweise fand jedoch der europäische Gedanke nicht nur bei Linken und Liberalen[11] sondern besonders auch bei Rechten und Faschisten Anklang. Allerdings wurde dabei nicht die föderalistische und supranationale Friedenseinheit Europas angestrebt, sondern der historische Hintergrund vom rö- mischen Imperium über Karl den Großen zur Rechtfertigung und massenwirksamen Propaganda für europäisches Großmachtsund Hegemonialstreben genutzt. In diesem Kontext machte auch der Schweizer Literaturprofessor Gonzague de Reynold von sich reden. Von 1932 bis 1934 nahm an einer Reihe von faschistischen Europakongressen in Rom und im schweizerischen Montreux teil und zeichne- Flügel dienen kann te sich damit mitverantwortlich für eine ins mythologische führende Transformation des Begriffes Europa, was auch durchaus der in Deutschland gebräuchlichen germanisch-sagenhaften Analogien („Dolchstoßlegende“, „Siegfriedwall“) entsprach. Ebenjener de Reynold ist als enger Berater dreier Bundespräsidenten als Beweis für den latenten Faschismus zu sehen, der zu dieser Zeit nicht nur die Schweiz, sondern die gesamte westliche Hemisphäre durchsetzt hatte (darunter auch Prominente wie den US-Amerikaner Charles Lindbergh). Einer dieser drei Bundespräsidenten, Jean-Marie Musy, trat schließlich sogar in offenen Kontakt zu Nazigrößen Europas.

2.1.2. 2. WELTKRIEG

Nach dem Kriegsausbruch und während des Krieges trat die nationale Bedrohung durch die faschistischen Staaten, der unter Anderem durch wirtschaftliche Kooperation (die Einlagerung der Reichsbank- Goldreserven in die Schweiz) begegnet wurde, in den Vordergrund und verdrängte die ohnehin nur spärlich im öffentlichen Bewusstsein verankerte europäische Idee vollends. Allein die Europa-Union Schweiz hielt als einzige Gruppierung Europas auch inmitten von Krieg, Zerstörung und nationaler Bedrohung der Schweiz durch die Achsenmächte ihre Idee eines föderalen Europa öffentlich am Leben. Angesichts der drohenden Gefahr hatten sich die Eidgenossen auf eine „Orientierung nach innen und rückwärts“ (Küng)[12] verlagert. Alte Reflexe der Abschottung wurde wiederbelebt und stellten in der Nachkriegszeit und bis heute eine bedeutende Hürde für eine Einbindung der Schweiz in internationale Prozesse dar.

2.1.3. NACHKRIEGSZEIT BIS 1951

In der Nachkriegszeit wurde die Schweiz, deren Neutralität sich im Gegensatz zu den Benelux-Staaten und den skandinavischen Staaten (bis auf Schweden) bewährt hatte, wieder zum Schauplatz einer Zahl von bedeutenden europäischen Kongressen. Die öffentliche Meinung nahm daran jedoch nur sehr geringen Anteil und die politische Stimmung wandte sich mit dem Erstarken des Ostblocks und dem Beginn einer neuerlichen Spaltung Europas wieder zur ‚bewaffneten Neutralität’, die durch eine Teilnahme der Schweiz an einer westlich dominierte europäische Einheit hinfällig geworden wäre. Dies ging sogar so weit, dass Winston Churchill für eine flammende Rede für die „Vereinigten Staaten von

Europa“[13], die 1946 in der Universität Zürich hielt[14], als unerwünscht erachtet wurde, weil diese politische Tätigkeit in der Schweiz – was Ausländern und Emigranten strengstens untersagt war – die Beziehungen zur Sowjetunion belasteten.

Auch bei anderen Treffen der europäischen Bewegungen bestanden die offiziellen Schweizer Delegierten darauf als ‚Beobachter’ tituliert zu werden.

Einzig die Gründungsmitgliedschaft der Schweiz in der OEEC[15], der Vorläuferorganisation der OECD, kann als positives Signal hin zu einer europäischen Integration gesehen werden. Da es sich hierbei jedoch nicht um eine supranationale sondern lediglich um eine auf Basis einer zwischenstaatlichen Konferenz operierenden Organisation handelt, war ein Beitritt der Schweiz ohne Souveränitätsund Neutralitätsverlust möglich und diente allein dem Ziel nicht von den europäischen und überseeischen Märkten ausgeschlossen zu werden (ebenso wie die Teilnahme am Marshallplan).[16] Auch die Etablierung des so genannten „Centre européen de la culture“ 1950 mit Sitz in Genf[17] kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Schweizer Europapolitik ebenso wie die Außenpolitik überhaupt von Passivität bestimmt bzw. gar nicht vorhanden war.

Allein die Schweizer Wirtschaft beteiligte sich teilweise mit finanzieller Unterstützung an einer Europabewegung, die von Churchill persönlich unterstützt wurde. Allerdings geschah dies ausschließlich aus der Überlegung heraus, dass dadurch gegebenenfalls der Export der schweizerischen Industrie begünstigt werde.[18]

Auch dem 1949 gegründeten Europarat, einem rein beratenden Gremium ohne institutionell festgelegte Machtbefugnisse, trat die Schweiz bis 1963 nicht bei, weigerte sich sogar eine Beobachterdelegation zu entsenden.

2.1.4. DIE MONTANUNION

1951 mit der Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl geriet die Schweiz unter Zugzwang. Zwar lehnte sie selbstverständlich eine Beitrittseinladung Robert Schumans, des französischen Initiators der Montanunion, ab, sie sah sich jedoch gezwungen ihre wirtschaftlichen Bindungen zu den sechs Mitgliedern zu verstärken, die zwei drittel und vier fünftel des Kohlebzw. Stahlbedarfs der Schweiz lieferten. So kam es zu einer Reihe von bilateralen Wirtschaftsverträgen, die auch in Bezug auf die Neuregelung der Transportkosten zwischen den Mitgliedsländern vorbeugen sollten. Die Schweizerische Bundesbahnen fürchtete nämlich, dass durch die Neuordnung der Bahntarife eine Umfahrung der Alpentrassen, also die Ausweichung auf ausländische Eisenbahnlinien, günstiger kommen könnte als der bisherige Transportweg durch die Schweiz. Es wurde – besonders unter dem Einsatz des Druckbzw. Lockmittels Schweizer Kredite – ein günstiger Vertragsabschluss erzielt, der es der Schweiz erlaubte an den Geschäften der Montanunion teilzunehmen ohne Mitglied zu sein. Auch wurde eine ständige Vertretung zur „Hohen Behörde“, der ersten supranationalen Einrichtung Europas, entsandt. Obwohl die Schweiz also wirtschaftlich auf Kooperationskurs ging, war die allgemeine politische Meinung zumeist von scharfer Kritik bestimmt. Ein hervorragendes Zitat aus dem hier vielfach genutzten Werk „Europa und die Schweiz 1945-50“ fasst die Befürchtungen zusammen. In einem Artikel der

„Schweizer Monatshefte“ stand 1952 geschrieben:

„Als Außenstehende fühlen wir instinktiv die Gefahr, dass auch dieser Zusammenschluss – wie mancher anderer – die Stellung der Outsider verschlechtern könnte. Wir sehen im Schuman-Plan sodann eine ausgesprochene Tendenz zum Dirigismus, zur Planwirtschaft. Wird es aber solch einer zentral gelenkten Wirtschaft in einem der wichtigsten Zweige wirtschaftlicher Tätigkeit gelingen, die produktiven Kräfte voll zur Entfaltung zu bringen? Werden Unternehmergeist und private Initiative – die Triebfedern allen Wohlstands – unter dem Regime des Schuman-Plans eine noch genügend freiheitlichen Atmosphäre zu ihrer Entwicklung finden? Dies ist vielleicht die wichtigste aller Fragen, die uns der Schuman-Plan stellt.“[19]

Die in diesem Zitat enthaltene Furcht, einem europäischem „Kartell“ gegenüber zu stehen, kann aber auch als Rechtfertigung angesehen werden. Ebenso wurde die Frage, ob diese Montanunion nun mehr eine politische oder mehr eine wirtschaftliche Vereinigung sei, je nach politischem Kalkül unterschiedlich beantwortet und für politische Legitimationen eingesetzt.[20]

Trotz dieser Befürchtungen hatte die Schweiz in der Geburtsstunde der europäischen Gemeinschaft bereits die Notwendigkeit wirtschaftlicher Zusammenarbeit erkannt, war (und ist) aber von tiefem Misstrauen gegenüber jedwedem Erstarken eines europäischen Staatenbundes geprägt.

[...]


[1] S. 604

[2] „Encarta Enzyklopädie“, unter „Schweiz“ -> Geschichte

[3] Krünitz, Johann Georg (Autor & Hrg.): Oeconomische Encyclopädie; Pauli, Berlin 1773 – 1858 -> zu finden in: Oeconomische Encyclopädie Online (http://www.kruenitz1.uni-trier.de/)

[4] Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, vom 18. April 1999 (Stand 8. August 2006)

[5] „Encarta Enzyklopädie“, unter ‚Locarnopakt’

[6] Jost, Hans Ulrich: „Europa und die Schweiz 1945-50“, S. 29

[7] Ebd. S. 31

[8] Ebd.

[9] Ebd. S. 33

[10] Zit. aus ebd. – orig. Quelle: Bundesarchiv (BA) E 2001 (D)3, Bd. 27

[11] Wobei auch die ‚Europa-Union’ faschistische Tendenzen erkennen ließ und daher nur bedingt als Beispiel für den linksliberalen

[12] Küng, Hans: „Die Schweiz ohne Orientierung?“; S. 17ff

[13] Was bei ihm allerdings mehr auf die Notwendigkeit einer europäischen Mobilisierung gegen die kommunistische Bedrohung als auf wahre europäische Gefühle zurückzuführen ist

[14] Jost, Hans Ulrich: „Europa und die Schweiz 1945-50“, S. 54

[15] „Organisation for European Economic Co-operation“; aus: OEDC.org => Link: http://www.oecd.org/document/63/0,2340,en_ 2649_201185_1876671_1_1_1_1,00.html

[16] Jost, Hans Ulrich: „Europa und die Schweiz 1945-50“, S. 107

[17] Ebd. S.67

[18] Ebd. S. 69

[19] Zit. aus: Ebd. S. 123f; orig. Quelle: Meylan, „Der Schuman-Plan und die Schweiz“, S. 656

[20] Ebd. S. 122f

Ende der Leseprobe aus 59 Seiten

Details

Titel
Die Schweiz - Inmitten Europas und doch im Abseits?
Note
15 pt
Autor
Jahr
2007
Seiten
59
Katalognummer
V115704
ISBN (eBook)
9783640170838
Dateigröße
1132 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Schweiz, Inmitten, Europas, Abseits
Arbeit zitieren
Franz Dreßler (Autor:in), 2007, Die Schweiz - Inmitten Europas und doch im Abseits?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/115704

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