Die Europäische Union (EU) stellt den einheitlichen institutionellen Rahmen der Europäischen Gemeinschaften (Europäische Wirtschaftsgemeinschaft und Europäische Atomgemeinschaft) der Ersten Säule, der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Zweiten Säule sowie der Polizeilichen und Justitiellen Zusammenarbeit in Strafsachen der Dritten Säule dar. Der Terminus „Europäische Union“ bezeichnet das Gesamtgebilde dieser drei Säulen unter einem gemeinsamen Dach. Rechtlich gesehen besitz die EU, im Gegensatz zu den zwei Europäischen Gemeinschaften der Ersten Säule, keine selbstständige Rechtspersönlichkeit. [...] Das EuGH-Urteil vom 22.11.2005 zum Fall Mangold gegen Helm hat zahlreiche kontroverse Rechtsmeinungen mit sich gezogen.
Der EuGH hat sich in seinem bahnbrechenden Urteil entschieden, dass § 14 Abs 3 TzBfG mit dem Gemeinschaftsrecht und insbesondere mit Art 6 der RL 2000/78/EG (EGB-UNICE-CEEP Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge) nicht vereinbar ist. Eine Diskriminierung wegen Alters ist mit dem Gemeinschaftsrecht nicht konform. Ungleiche Behandlung verschiedener Altersgruppen ist zwar gerechtfertigt, jedoch müssen hierbei rechtmäßige Ziele im Bereich der Beschäftigungspolitik verfolgt werden. Die Mittel zur Erreichung dieser Ziele müssen angemessen und erforderlich sein. Dies ist bei einer alleinigen Berufung auf § 14 Abs 3 TzBfG (deutschen Teilzeit- und Befristungsgesetz) nicht der Fall.
Inhaltsverzeichnis
- I. TEIL
- 1 Europarechtliche Grundlagen
- 1.1 Rechtsquellen der EU
- 1.2 Primärrecht
- 1.3 Sekundärrecht
- 1.4 Rechtsgrundsätze der Gemeinschaft
- 2 DIE RECHTSSPRECHUNG DES EUGH
- 2.1 FUNKTION UND WIRKUNG DES EUGH
- 2.2 DAS VORABENTSCHEIDUNGSVERFAHREN ART 234
- 3 DIE RICHTLINIE ALS RECHTSETZUNGSINSTRUMENT
- 3.1 BEDEUTUNG DER RL ALS INSTRUMENT DER RECHTSANGLEICHUNG FÜR EUROPÄISCHE INTEGRATION
- 3.2 DOGMATIK UND WIRKUNG VON RICHTLINIEN
- 3.3.1 UNMITTELBARE WIRKUNG
- 3.3.1.1 Anwendungsbereiche
- 3.3.2 Vorwirkung - Bindungswirkung vor Ablauf der Umsetzungsfrist
- 3.4 HORIZONTALE WIRKUNG
- 3.5 RICHTLINIENKONFORME AUSLEGUNG
- 4 KONSEQUENZEN DER RL-VERLETZUNG – SANKTIONEN
- 4.1 VERTRAGSVERLETZUNGSVERFAHREN, ART 226/227
- 4.2 SCHADENSERSATZANSPRÜCHE (STAATSHAFTUNG)
- II. TEIL
- 5 RS C-144/04 MANGOLD/HELM
- 5.1 SACHVERHALT
- 5.2 EINBETTUNG IN DIE RECHTSLAGE
- 5.2.1 RL 1999/70/EG zu der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge
- 5.2.2 RL 2000/78/EG zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbenadlung in Beschäftigung und Beruf
- 5.2.3 Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG)
- 5.2.4 Der allgemeine Gleichheitsgrundsatz
- 5.2.5 Der Antidiskriminierungsgrundsatz
- 25.2.6 Die Altersdiskriminierung
- 5.3 ZULÄSSIGKEIT DER VORLAGE
- 5.4 VORLAGEFRAGEN DES ARBG MÜNCHEN
- 5.5 SCHLUSSANTRAG GA TIZZIANO
- 5.6 DAS EUGH URTEIL VOM 22.11.2005
- 6 INTERPRETATION DER EUGH EINSCHEIDUNG
- 6.1 RECHTSSICHERHEIT UND VERTRAUENSSCHUTZ
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit befasst sich mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) am Beispiel des Falles Mangold (C-144/04). Sie analysiert die Bedeutung der Rechtsquellen der Europäischen Union (EU), insbesondere die Funktion und Wirkung des EuGH, die Rolle von Richtlinien als Rechtssetzungsinstrument und die Auswirkungen von Richtlinienverletzungen.
- Die Funktion und Wirkung des EuGH in der europäischen Rechtsordnung
- Die Bedeutung von Richtlinien als Instrument der Rechtsangleichung in der EU
- Die unmittelbare und horizontale Wirkung von Richtlinien
- Die Folgen von Richtlinienverletzungen und die Sanktionsmöglichkeiten
- Der Fall Mangold und seine Auswirkungen auf die Gleichbehandlungsrichtlinien
Zusammenfassung der Kapitel
Der erste Teil der Arbeit behandelt die europarechtlichen Grundlagen, wobei die Rechtsquellen der EU, die Funktion und Wirkung des EuGH sowie die Richtlinien als Rechtssetzungsinstrument im Fokus stehen. Der zweite Teil analysiert den Fall Mangold (C-144/04) und seine Einbettung in die Rechtslage, einschließlich der relevanten Richtlinien und des allgemeinen Gleichheitsgrundsatzes. Die Zulässigkeit der Vorlage an den EuGH und die Schlussanträge werden ebenfalls beleuchtet. Abschließend wird die Interpretation der EuGH-Entscheidung in Bezug auf Rechtssicherheit und Vertrauensschutz diskutiert.
Schlüsselwörter
Die Arbeit behandelt zentrale Themen des Europarechts, wie z.B. Rechtsquellen, Rechtsgrundsätze, die Rechtsprechung des EuGH, Richtlinien, unmittelbare Wirkung, horizontale Wirkung, Gleichbehandlungsrichtlinien, Altersdiskriminierung, Rechtssicherheit und Vertrauensschutz.
- Arbeit zitieren
- Mag. Nina M. Lukesch (Autor:in), 2006, Die Rechtsprechung des EuGH am Beispiel Rs Mangold C-144/04, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/116024