Die vorliegende Arbeit soll sich ausgewählten Einzelfragen bei der Anwendung des InvZulG 2010 widmen. Dabei geht es um die Voraussetzungen der Inanspruchnahme von Investitionszulagen. Nicht zuletzt, weil die Angaben des Antragstellers subventionserhebliche Tatsachen darstellen, die u. U. strafrechtliche Sanktionen nach sich ziehen oder zumindest zur Rückzahlung erhaltener Investitionszulagen führen können. Insofern ist besondere Sorgfalt bei der Erstellung eines Antrages auf Investitionszulage geboten.
Mit den gewonnenen Kenntnissen aus den identifizierten Problemstellungen sollen am Ende dieser Arbeit eine Zusammenstellung von Hinweisen und ein Fragebogen die Anwendung des InvZulG 2010 hinsichtlich der betrachteten Voraussetzungen für den Anspruchsberechtigten bzw. seinen Berater erleichtern.
Zum Jahresende 2009 läuft das momentan gültige Investitionszulagengesetz 2007 aus. Mit dem Investitionszulagengesetz 2010 geht die Investitionszulage in die nächste und wohl letzte Runde. Mit Beschluss des Gesetzes am 7. Dezember 2008 ermöglicht die Bundesregierung erneut die steuerliche Förderung von Investitionen in den neuen Bundesländern bis zum Jahr 2013. Durch Impulse für Unternehmer, Investitionsvorhaben in den neuen Bundesländern durchzuführen, sollen neue Arbeitsplätze entstehen bzw. bestehende erhalten werden. Dadurch wird im noch immer strukturell schwächeren Ostdeutschland die Wirtschaft nachhaltig gestärkt.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
1.1 Fortführung der Investitionszulage
1.2 Problemstellungen
1.3 Ziele der Arbeit
2. Begünstigte Betriebe
2.1 Einordnung nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008
2.1.1 Bindung an die Einordnung durch die statistischen Ämter
2.1.2 Zur Begriffsbestimmung „verarbeitendes Gewerbe“
2.1.3 Betriebe der produktionsnahen Dienstleistungen
2.1.4 Betriebe des Beherbergungsgewerbes
2.2 Definition des Betriebes und Einordnung beim Vorliegen mehrerer Betriebsstätten
2.2.1 Abweichende Betrachtung des Betriebes innerhalb des InvZulG 2010
2.2.2 Betriebsbegriff im Rahmen der Zuordnung zu einem begünstigten Wirtschaftszweig
2.2.3 Gestaltungsspielräume beim Vorliegen mehrerer Betriebsstätten
2.3 Ermittlung des Schwerpunktes der wirtschaftlichen Tätigkeit bei Mischbetrieben
2.3.1 Definition des Begriffs „Mischbetrieb“ und dessen Einordnung
2.3.2 Ermittlung der Wertschöpfungsanteile
2.3.3 Gestaltungsspielräume und Hinweise
2.4 Einordnung in einen begünstigten Wirtschaftszweig bei Strukturwandel
2.5 Einordnung bei Betriebsaufspaltung
3. Begünstigte Investitionen
3.1 Begünstigte Wirtschaftsgüter
3.1.1 Begriff des Wirtschaftsgutes
3.1.2 Anschaffung oder Herstellung
3.1.3 Beschränkung auf neue Wirtschaftsgüter
3.1.4 Beschränkung auf abnutzbare Wirtschaftsgüter
3.1.5 Beschränkung auf bewegliche Wirtschaftsgüter
3.1.6 Von der Förderung ausgeschlossene Wirtschaftsgüter
3.1.6.1 Geringwertige Wirtschaftsgüter
3.1.6.2 Personenkraftwagen
3.1.6.3 Immaterielle Wirtschaftsgüter
3.2 Problemfelder
3.2.1 Abgrenzung selbstständiges Wirtschaftsgut: Anbauten an bestehende Gebäude
3.2.2 Abgrenzung bewegliches Wirtschaftsgut: Zulagenbegünstigung von Betriebsvorrichtungen
3.3 Ermittlung der Bemessungsgrundlage
3.3.1 Anschaffungskosten
3.3.2 Herstellungskosten
3.3.3 Teilherstellungskosten, Anzahlungen auf Anschaffungskosten und Teillieferungen
3.3.4 Nachträgliche Anschaffungs- und Herstellungskosten
3.4 Unbestimmter Rechtsbegriff des Erstinvestitionsvorhabens
3.4.1 Definition des Erstinvestitionsvorhabens
3.4.1.1 Erstinvestitionsvorhaben i. S. d. EU-Leitlinien
3.4.1.2 Auffassung der Finanzverwaltung
3.4.2 Beurteilungskriterien zur Abgrenzung von Erstinvestitionsvorhaben
3.4.2.1 Sachlicher Zusammenhang
3.4.2.2 Räumlicher Zusammenhang
3.4.2.3 Zeitlicher Zusammenhang
3.4.3 Gestaltungsspielräume hinsichtlich der Abgrenzung von Investitionsvorhaben
3.4.4 Anforderungen an Erstinvestitionsvorhaben im Rahmen begünstigter Vorgänge
3.4.4.1 Errichtung einer neuen Betriebsstätte
3.4.4.2 Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte
3.4.4.3 Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue, zusätzliche Produkte
3.4.4.4 Grundlegende Änderung des Gesamtproduktionsverfahrens
3.4.4.5 Übernahme eines Betriebes
3.4.5 Bedeutung der Zuordnung zu einem Erstinvestitionsvorhaben
3.4.5.1 Höhe der Förderung in Abhängigkeit vom Beginn des Erstinvestitionsvorhabens
3.4.5.2 Erfüllung der Begriffsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen
3.4.5.3 Bemessung der Bindungszeiträume
4. Erhöhte Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU)
4.1 KMU-Status und Förderhöhe bei beweglichen Wirtschaftsgütern
4.2 Maßgebender Zeitpunkt der Erfüllung notwendiger Vorrausetzungen
4.3 Definition gem. der Empfehlung der Europäischen Kommission vom 6. Mai 2003
4.3.1 Mitarbeiterzahl
4.3.2 Finanzielle Schwellenwerte
4.3.3 Eigenständige Unternehmen
4.4 Problemfelder der Definition
4.4.1 Unternehmensbeteiligungen
4.4.1.1 Partnerunternehmen
4.4.1.2 Verbundene Unternehmen
4.4.2 Beteiligung natürlicher Personen
5. Zusammenfassung in Form von Hinweisen
Zielsetzung & Themen
Das Hauptziel der Arbeit besteht darin, die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Investitionszulagen nach dem Investitionszulagengesetz 2010 (InvZulG 2010) kritisch zu analysieren und praxisorientierte Hinweise für Antragsteller und Berater zu entwickeln, um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden und eine optimale Förderung zu sichern.
- Einordnung begünstigter Betriebe anhand der Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008.
- Abgrenzung und Bewertung begünstigter Investitionen sowie Erstinvestitionsvorhaben.
- Ermittlung von Bemessungsgrundlagen und Fördersätzen für KMU und Großunternehmen.
- Bewertung von Gestaltungsspielräumen bei Mischbetrieben und Betriebsstättenstrukturen.
- Analyse der KMU-Status-Kriterien und deren Auswirkung auf die Förderhöhe.
Auszug aus dem Buch
2.1 Einordnung nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008
Gemäß § 3 Abs. 1 InvZulG 2010 sind Betriebe des verarbeitenden Gewerbes, bestimmte Katalogbetriebe produktionsnaher Dienstleistungen sowie des Beherbergungsgewerbes investitionszulagenbegünstigt, die drei Wirtschaftszweige also, die in den neuen Bundesländern besonders strukturschwach sind. Zur Einordnung eines Betriebes zum verarbeitenden Gewerbe ist nach § 3 Abs. 2 InvZulG 2010 die vom Statistischen Bundesamt herausgegebene Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008), heranzuziehen. Die Zugrundelegung des statistischen Regelwerks ist im InvZulG 2010 erstmals gesetzlich normiert, der Gesetzgeber folgt insofern der bisherigen Verwaltungspraxis. Andere Kriterien oder Auffassungen für die Zuordnung eines Betriebes zum verarbeitenden Gewerbe sind somit irrelevant. Ferner soll die gesetzliche Normierung vor allem für Rechtsklarheit und Rechtssicherheit sorgen, da die Eingruppierung eines Betriebes ausschließlich nach den WZ 2008 erfolgt und künftige Änderungen der Klassifikation der Wirtschaftszweige für das Investitionszulagenrecht unerheblich sind. Diese Tatsache ist insofern als positiv zu erachten, als eine sich verändernde Maßgeblichkeit von außersteuerlichen Einschätzungen durch die Rechtsprechung auf die Investitionszulage künftig unterbleibt. Dies galt bisweilen als verfassungsrechtlich bedenklich. Dennoch bleibt es dabei, dass eine systemfremde Regelung die Grundlage der Förderung bildet.
Maßgebender Zeitpunkt zur Bestimmung, ob ein Betrieb einem begünstigten Wirtschaftszweig angehört und somit investitionszulagenbegünstigt ist, ist der Investitionsabschluss. Die Entscheidung wird vom zuständigen Finanzamt erst bei der Festsetzung der Investitionszulage getroffen. Die Rechtsform des Antragstellers spielt für die Einordnung keine Rolle.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Dieses Kapitel erläutert die gesetzlichen Grundlagen und die Fortführung der Investitionszulage sowie die Zielsetzung der Arbeit, praxisnahe Lösungen für auftretende Auslegungsprobleme zu bieten.
2. Begünstigte Betriebe: Hier wird die notwendige Einordnung von Betrieben in begünstigte Wirtschaftszweige anhand der Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 (WZ 2008) sowie die Behandlung von Mischbetrieben und Betriebsstätten untersucht.
3. Begünstigte Investitionen: Das Kapitel behandelt die Anforderungen an förderfähige Wirtschaftsgüter, die Bestimmung der Bemessungsgrundlage und die komplexe Abgrenzung von Erstinvestitionsvorhaben.
4. Erhöhte Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU): Es wird die Definition von KMU nach EU-Recht sowie deren Auswirkungen auf die Höhe der Investitionszulage analysiert.
5. Zusammenfassung in Form von Hinweisen: Abschließend werden praktische Handlungsempfehlungen für Investoren zur optimalen Nutzung der Fördermöglichkeiten und zur Vermeidung von Rückzahlungsrisiken gegeben.
Schlüsselwörter
Investitionszulagengesetz 2010, Investitionszulage, Erstinvestitionsvorhaben, verarbeitendes Gewerbe, KMU-Status, Bemessungsgrundlage, Betriebsstätte, Mischbetrieb, Wirtschaftsgüter, Fördergebiet, Gemeinschaftsaufgabe, Betriebsvorrichtungen, Unternehmensbeteiligungen, Strukturwandel, Betriebsaufspaltung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Diplomarbeit befasst sich mit der praktischen Anwendung des Investitionszulagengesetzes 2010 bei Investitionen in den neuen Bundesländern, insbesondere mit den Schwierigkeiten bei der rechtlichen Auslegung und Einordnung.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Zentral sind die Einordnung von Betrieben in begünstigte Wirtschaftszweige, die Definition und Abgrenzung begünstigter Investitionen sowie die spezifischen Regelungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, die komplexen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Investitionszulagen zu durchleuchten und Orientierungshilfen zu bieten, um Rechtssicherheit zu schaffen und maximale Fördersätze zu erreichen.
Welche wissenschaftlichen Methoden kommen zum Einsatz?
Die Arbeit stützt sich primär auf die juristische und betriebswirtschaftliche Analyse von Gesetzen, Rechtsprechung des BFH, EU-Beihilferecht sowie die praktische Auswertung von Anwendungsschreiben und statistischen Klassifikationssystemen.
Welche Inhalte werden im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Bestimmung begünstigter Betriebe (inklusive Mischbetrieben), die Identifikation begünstigter Investitionen, die Ermittlung der Bemessungsgrundlage sowie die detaillierte Prüfung des KMU-Status.
Durch welche Schlüsselwörter lässt sich die Arbeit charakterisieren?
Die Arbeit lässt sich durch Begriffe wie InvZulG 2010, Erstinvestitionsvorhaben, KMU-Förderung, Bemessungsgrundlage und verarbeitendes Gewerbe charakterisieren.
Warum ist die Unterscheidung von Mischbetrieben so wichtig?
Die Einordnung eines Betriebes in einen begünstigten Wirtschaftszweig entscheidet darüber, ob die Investitionen des gesamten Betriebes zulagenbegünstigt sind oder nicht. Mischbetriebe erfordern eine komplexe Ermittlung des Tätigkeitsschwerpunktes anhand von Wertschöpfungsanteilen.
Was bedeutet das "Erstinvestitionsvorhaben" für den Investor?
Es ist ein zentraler Terminus des InvZulG 2010, da von seinem Beginn die Höhe des Zulagensatzes sowie die erhöhte Förderung für KMU abhängen. Zudem bestimmt der Abschluss des Erstinvestitionsvorhabens den Beginn der Bindungszeiträume für die Wirtschaftsgüter.
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- Stephan Apelt (Author), 2009, Das Investitionszulagengesetz 2010. Schwierigkeiten hinsichtlich der praktischen Anwendung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1165441