Angela Merkel bezeichnet die Coronapandemie als schlimmste Herausforderung seit dem Zweiten Weltkrieg. Es steht außer Frage, dass die Coronapandemie eine Jahrhundertaufgabe sein wird. Noch nie gab es in der Menschheit, in der jüngeren Vergangenheit, eine solche dramatische Entwicklung. Aufgrund des Lockdowns leben wir alle unter Einschränkungen des öffentlichen Lebens.
Im Frühjahr 2020 und im Herbst und Winter 2020/2021 stand das öffentliche Leben weitgehend still. Restaurants waren geschlossen und der Einzelhandel und nur "Click 'n‘ Collect" anbieten sowie seiner Ware auf dem Postwege an den Verbraucher bringen. Noch heute gibt es massivste Einschränkungen mit 3G Regelungen (getestet, genesen, geimpft) und Einschränkungen öffentlichen Lebens, wie zum Beispiel Übernachtungen im Hotel sowie Begrenzungszugang zu Partys. Bis heute sind viele Branchen durch die Coronapandemie stark betroffen und brauchen staatliche Unterstützung, um ihre Investitionen zu finanzieren und Arbeitsplätze, um den Wirtschaftsstandort Deutschland zu sichern.
Die wichtigste Stütze hierbei war und ist das Kurzarbeitergeld (KUG) der Bundesagentur für Arbeit. Dieses wurde Ende März 2020 rückwirkend zum ersten März 2020 flexibilisiert und stand allen Unternehmen, die durch die Krise betroffen waren, zur Verfügung. Es mussten lediglich 10 % der Beschäftigten min. 10 % ihrer Arbeitszeit in Kurzarbeit verbracht haben. Den Arbeitgebern wurden die vollen Sozialversicherungsbeiträge erstattet. Die Arbeitnehmer erhielten zunächst 60 % ihres Nettoverdienstes bzw. 67 %, wenn sie Kindergeld berechtigte Kinder hatten. Später wurden diese Erstattungssätze erhöht. Nach 6 Monaten wurden schließlich sogar 80 % bzw. mit Kind sogar 87 % erstattet.
Im Frühjahr 2021 kam es bei vielen betroffenen Arbeitnehmern im Zuge der Abgabe ihrer Einkommenssteuererklärung zu hohen Steuernachzahlungen. Bis heute wird eine rege Diskussion geführt, ob angesichts der massiven Einkommensverluste im Zuge der Kurzarbeit der Progressionsvorbehalt ausgesetzt werden sollte. Denn das Kurzarbeitergeld erhöht die Steuerbelastung auf das übrige zu versteuernde Einkommen. Dies wird im Verlauf dieser Arbeit beleuchtet.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
1. Das Kurzarbeitergeld
2. Die Voraussetzungen für den Bezug des Kurzarbeitergeldes
3. Zuschuss zum Kurzarbeitergeld
4. Der Progressionsvorbehalt
5. Auswirkungen des Progressionsvorbehalts beim Bezug von Kurzarbeitergeld
Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die steuerlichen Auswirkungen des Bezugs von Kurzarbeitergeld vor dem Hintergrund des Progressionsvorbehalts. Ziel ist es, aufzuzeigen, wie sich die steuerfreie Lohnersatzleistung auf die Gesamtsteuerbelastung des Arbeitnehmers auswirkt und warum dies häufig zu Steuernachzahlungen führt.
- Grundlagen und Voraussetzungen des Kurzarbeitergeldes
- Funktionsweise des Progressionsvorbehalts gemäß § 32b EStG
- Analyse der steuerlichen Auswirkungen von Arbeitgeberzuschüssen
- Berechnung und Erläuterung anhand praxisnaher Fallbeispiele
- Diskussion der finanziellen Belastungen für Arbeitnehmer in der Kurzarbeit
Auszug aus dem Buch
4. Der Progressionsvorbehalt
Der Progressionsvorbehalt wird in §32b des Einkommenssteuergesetztes geregelt. Bestimmte Einnahmen sind nicht steuerpflichtig unterliegen aber dem besagten Progressionsvorbehalt. Dies bedeutet, dass sie sich auf die Progression auswirken und den individuellen Steuersatz auswirken. Beispiele für steuerfreie Lohnersatzleistungen sind das Übergangsgeld, das Arbeitslosengeld I, das Krankengeld, das Mutterschaftsgeld, das Insolvenzgeld sowie das Kurzarbeitergeld. Anhand von folgendem Beispiel wird der Progressionsvorbehalt näher erläutert. 15
Ein Single (Steuerklasse I,rk) erzielt ein Monatsbruttoeinkommen von 6.000 Euro. 2020 erhält er für 9 Monate Krankengeld von seiner gesetzlichen Krankenkasse, monatlich 2.348 Euro (22.132 Euro für 9 Monate)
Aufgrund der steuerlichen Progression, also dem Ansteigen des Steuersatzes bei steigendem Einkommen, ergibt sich damit ein höherer Steuersatz.
Die Einkommensteuer wird schließlich anhand dieses erhöhten Steuersatzes vom eigentlich zu versteuernden Einkommen berechnet. Infolge der erhöhten Einkommensteuer erhöhen sich ebenso der Soli sowie die Kirchensteuer.
Ohne Krankengeld hätte sich die Gesamtsteuer folgendermaßen zusammengesetzt:
ESt 1 829,00
Soli 100,59
KiSt 164,61
Gesamt 2 094,20
Unter Einbeziehung des Krankengeldes und dem damit höheren Einkommensteuersatz setzt sich die Gesamtsteuer so zusammen:
ESt 3 811,00
Soli 209,60
KiSt 342,99
Gesamt 4 363,59
Die Differenz zwischen 4 363,59 € und 2 094,20 € entspricht schließlich der Steuermehrbelastung durch den Erhalt des Krankengeldes.
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die wirtschaftlichen Folgen der Coronapandemie und stellt das Kurzarbeitergeld als zentrale Stütze zur Sicherung von Arbeitsplätzen vor, thematisiert jedoch auch die daraus resultierenden Steuernachzahlungsproblematiken.
1. Das Kurzarbeitergeld: Dieses Kapitel erläutert die Funktionsweise und die (coronabedingt vereinfachten) Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld sowie die Begrenzung des Bezugszeitraums.
2. Die Voraussetzungen für den Bezug des Kurzarbeitergeldes: Hier werden die administrativen Anforderungen an Unternehmen beschrieben, wie etwa der Nachweis des Arbeitsausfalls durch Betriebsvereinbarungen und Zeiterfassungen.
3. Zuschuss zum Kurzarbeitergeld: Das Kapitel behandelt die steuerliche Behandlung von Arbeitgeberzuschüssen, die temporär steuerfrei gestellt wurden, jedoch ebenfalls dem Progressionsvorbehalt unterliegen.
4. Der Progressionsvorbehalt: Hier wird die gesetzliche Grundlage des § 32b EStG erklärt und anhand eines Beispiels verdeutlicht, wie Lohnersatzleistungen den Steuersatz auf das restliche Einkommen erhöhen.
5. Auswirkungen des Progressionsvorbehalts beim Bezug von Kurzarbeitergeld: Anhand verschiedener Fallbeispiele (Single, Alleinverdiener, unterschiedliche Kurzarbeitsquoten) wird detailliert berechnet, wie der Progressionsvorbehalt zu Steuernachzahlungen bei den betroffenen Arbeitnehmern führt.
Fazit: Das Fazit resümiert die Notwendigkeit des Kurzarbeitergeldes, kritisiert jedoch die unzumutbare Härte der Steuernachzahlungen für die betroffenen Arbeitnehmer und gibt Ausblicke auf die politische Debatte.
Schlüsselwörter
Kurzarbeitergeld, Progressionsvorbehalt, Einkommensteuergesetz, Lohnersatzleistungen, Steuernachzahlung, Coronapandemie, Steuerbelastung, Arbeitgeberzuschuss, Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge, Einkommensteuererklärung, Arbeitsausfall, Steuerklasse, Sonderausgaben, Finanzamt.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit den steuerlichen Konsequenzen, die für Arbeitnehmer entstehen, wenn sie aufgrund der Coronapandemie Kurzarbeitergeld bezogen haben.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Felder sind die Bedingungen des Kurzarbeitergeldes, die gesetzliche Regelung des Progressionsvorbehalts und die daraus resultierende Mehrbelastung durch Steuernachzahlungen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, aufzuzeigen, wie das Kurzarbeitergeld als steuerfreie Leistung dennoch die Steuerprogression erhöht und zu einer finanziellen Mehrbelastung des Arbeitnehmers führt.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine Literaturanalyse sowie deskriptive Fallbeispiele, um die Auswirkungen des Progressionsvorbehalts auf Basis verschiedener Einkommenskonstellationen nachzuvollziehen.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Funktionsweise des Progressionsvorbehalts sowie konkrete Beispielrechnungen für verschiedene Arbeitnehmergruppen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wesentliche Begriffe sind Kurzarbeitergeld, Progressionsvorbehalt, Steuernachzahlung, Einkommensteuer und Lohnersatzleistung.
Warum führt Kurzarbeitergeld oft zu Steuernachzahlungen?
Da das Kurzarbeitergeld selbst steuerfrei ist, aber den Steuersatz auf das übrige zu versteuernde Einkommen anhebt, entsteht bei der Veranlagung eine höhere Steuerlast, als dies durch den initialen Lohnsteuerabzug abgedeckt wurde.
Welche Rolle spielen Arbeitgeberzuschüsse bei der Steuerbelastung?
Obwohl diese Zuschüsse zeitweise steuerfrei gestellt wurden, unterliegen sie ebenfalls dem Progressionsvorbehalt und verschärfen somit die Nachzahlungsproblematik für den Arbeitnehmer zusätzlich.
- Arbeit zitieren
- Christian Cremers (Autor:in), 2021, Der Progressionsvorbehalt. Die steuerlichen Auswirkungen des Bezugs von Kurzarbeitergeld, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1170824