Sind Konversion und Apostasie in der Europäischen Menschenrechtskonvention absolut geschützt?


Wissenschaftlicher Aufsatz, 2008

22 Seiten, Note: 1


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Was ist Religion?

3. Was ist Konversion und Apostasie?

4. Warum Religionsfreiheit in der Europäischen Menschenrechtskonvention?

5. Gilt das Recht, den Glauben zu wechseln, uneingeschränkt?

6. Zusammenfassung

7. Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

Sind Konversion und Apostasie in der Europäischen Menschenrechtskonvention absolut geschützt? Diese Frage versuche ich in der vorliegenden Arbeit zu beantworten. Dabei gehe ich beim Aufbau genau so vor, wie es die Frage vorgibt. Eingangs wird im Kapitel 2, da es sich um Konversion und Apostasie handelt, die Frage gestellt, was man eigentlich unter Religion versteht, danach werden im Kapitel 3 die Begriffe Konversion und Apostasie definiert. Es folgt im Kapitel 4 eine Abhandlung über die Menschenrechte und die Religionsfreiheit allgemein und in der Europäischen Menschenrechtskonvention im Speziellen. Schließlich wenden wir uns im Kapitel 5 der Frage zu, ob die Religionsfreiheit und das Recht, den Glauben zu wechseln, uneingeschränkt gelten. Abschließend werden im Kapitel 6 die Aussagen zusammengefasst und die Ausgangsfrage beantwortet. Die folgende Tabelle 1 fasst den Aufbau der Arbeit zusammen.

Tabelle 1:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Q.: Eigene Darstellung.

2. Was ist Religion?

Wesentlicher Bestandteil der Menschenrechte ist die Religionsfreiheit. Sie umfasst die Freiheit zur und von der Religion, also positive und negative Religionsfreiheit. Es stellt sich zu Beginn gleich die Frage, was Religion bedeutet und warum diese schützenswert ist. „Auf dem ersten Blick erscheint die Zuordnung zu einem Religionsbekenntnis, insbesondere in Österreich, sehr einfach. In Österreich gibt es gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften. Sie werden durch spezielle Gesetze oder durch völkerrechtliche Verträge, wie die römisch-katholische Kirche durch das Konkordat von 1934, geschützt. Daneben gibt es staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaften (vgl. STATISTIK AUSTRIA 2007b, 64). Wenn wir aber von Bevölkerung und Religion sprechen, muss auch klar gesagt werden, dass Religion sich nicht nur in der Mitgliedschaft in oder Identifikation mit Kirchen und Religionsgemeinschaften niederschlägt (vgl. CASANOVA 2007, 324), sondern auch zur „unsichtbaren Religion“ werden kann (vgl. LUCKMANN 2005)“ (TAFNER 2008, 11). Bereits 1912 hat Leube über fünfzig verschiedene Definitionen von Religion aufgestellt. Es wäre aber ein falscher Schluss, deshalb Religion als undefinierbar zu bezeichnen. Vielmehr ist Religion so umfassend, dass es viele verschiedene Zugänge und Definitionen zulässt. Es sind heute aber vor allem zwei entscheidende Zugänge: Einerseits versuchen substantielle Zugänge, die Religion „an sich“ durch Begriffe wie „Glaube an Gott“, „übernatürliche Wesen“, „jenseitige Welten“ oder „überempirische Mächte“ zu definieren (vgl. AUFFAHRT u. a. 2006, 431). Wir wissen aber, wie problematisch dieser Zugang ist, da es auch Religionen gibt, die überhaupt ohne Gottesbegriff oder Gottesvorstellungen auskommen (z. B. Konfuzianismus, Taoismus oder bestimmte Richtungen des Buddhismus). Andererseits identifizieren funktionale Definitionen der Religion bestimmte Wirkungen oder Lösungsmöglichkeiten für z. B. soziale oder psychologische Probleme (vgl. AUFFAHRT u.a. 2006, 431). So ist bei Thomas Luckmann die Funktion der Religion die Vergesellschaftung des Umgangs mit Transzendenz. Der Mensch erfährt sich ja als begrenztes Wesen, Transzendenz ist die Überschreitung dieser Grenzen. Luckmann unterscheidet die kleine, mittlere und große Transzendenz (vgl. LUCKMANN 1991). Luhmann und Lübbes sehen die Aufgabe der Religion in der Kontingenzbewältigung (vgl. AUFFAHRT u.a. 2006, 290). Schließlich sieht Glock fünf Dimensionen, die die Religion ausmachen. Diese können vereinfacht in folgende Stichworte zusammengefasst werden: Glaube, Ritus, die religiöse Erfahrung, die intellektuelle und die ethische Dimension (vgl. GLOCK u.a. 1966).[1]

Für die persönliche und soziale Identität spielt Religion eine wesentliche Rolle. Die drei wesentlichsten Fragen der menschlichen Existenz wurden lange Zeit überhaupt nur religiös beantwortet: Wer bin ich? (Wer sind wir?) Woher bin ich? (Woher sind wir?) Wohin gehe ich? (Wohin gehen wir?). Mol spricht in diesem Zusammenhang von der Sakralisierung der Identität. Diese Identität kann aber auch eine kollektive sein (vgl. AUFFAHRT 2006, 234). Wir sehen hier also die individuelle und soziale Dimension der Religion, wie sie u. a. auch in der Religionspsychologie und – soziologie zum Ausdruck kommen.

3. Was ist Konversion und Apostasie?

Im Kapitel 4 werden drei Rechtstexte behandelt, die sich mit der Religionsfreiheit auseinandersetzen: Der Art. 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, der Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Artikel 10 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (siehe dazu Tabelle 2 im Kapitel 4). In diesen Texten wird davon gesprochen, dass die Religionsfreiheit auch den Wechsel der Religion bzw. der Weltanschauung (in den Allgemeinen Erklärungen wird von Überzeugungen gesprochen) einschließt. Der Begriff Weltanschauung kommt aus dem 19. Jahrhundert und versucht ein Gegenmodell zur offenbarten und vorgeschriebenen Religion zu sein. In diesem Sinne lässt sich ein rationales und emotionales Verhältnis zwischen der Welt und dem Schauenden herstellen (vlg. AUFFAHRT 2006, 566). Religion wird also in einem umfassenden Rahmen verstanden.

Das lateinische Wort „conversio“ bedeutet „Umwandlung“ oder „Umwälzung“, also Glaubenswechsel, Bekehrung von einem Glauben zu einem anderen; moralische und geistliche Umkehr. Es wird in der Forschung immer deutlicher, dass Konversion kein abrupter, sondern ein allmählicher, aus mehreren Stufen bestehender Prozess ist. Es scheint, dass der Konversionsprozess nicht aus der Gesamtbiographie eines Menschen herausgelöst werden kann, also ein Teil von ihr ist und von gesellschaftlichen und individuellen, wie z.B. lebenszyklischen und seelischen Faktoren abhängig ist (vgl. TWORUSCHKA 1999, k. A.).

„Convertere“ bezieht sich im Griechischen, Hebräischen und Lateinischen auf eine Bewegung oder Veränderung: „The Hebrew root is hub; the Greek [s]trephein; the Latin [con]vertere. All three point directly to a physical or material move or change, yet indirectly to a change of spirit or mind, specifically to a change of conviction and way of life“ (PORTON 2005, 480). Die Konversion erfolgt allgemein aus dem Unvermögen des bestehenden persönlichen Glaubenssystems heraus, die aktuellen Umstände zu erklären. Die Suche nach neuen Erklärungsmodellen oder –mustern passiert nicht nur dann, wenn die alten Paradigmen nicht mehr greifen, sondern auch, wenn sich das soziale Umfeld rasch ändert oder das soziale Milieu heterogen wird. Konversion ist nicht nur ein intellektueller Vorgang sondern auch eine soziologische Transformation, die das Eingehen von neuen Bindungen erfordert. Konversion ist auch Partizipation an einer neuen Gruppe und damit auch Resozialisation (vgl. PORTON 2005, 480f). Lawrence zeigt in seinem Aufsatz (vgl. LAWRENCE 2003, 234-238) die verschiedenen Bedeutungen des Wortes Konversion auf. Dabei geht er von einer Matrix mit neun Feldern, die er nicht zeichnet sondern lediglich beschreibt, aus. Aufgrund seiner Beschreibung stelle ich eine Matrix dar, in der ich auch die wesentlichsten Aussagen plakativ eintrage (siehe Matrix 1):

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Conversion, II (Theology of). R. T. LAWRENCE. New Catholic Encyclopedia. Vol. 4. 2nd ed. Detroit: Gale, 2003. p234- 238. 15 vols. Eigene Darstellung.

Lawrence geht davon aus, dass es drei Arten von Konversionen gibt: intellektuelle, moralische und religiöse. Diese drei Arten sind grundsätzlich voneinander unabhängig und können daher separat vollzogen werden. Andererseits kann es aber auch vorkommen, dass gleichzeitig zwei oder alle drei Arten gleichzeitig auftreten. Diese drei Arten der Konversion können auf drei Ebenen erfolgen:

1. Eine fundamentale Konversion ist ein einschneidendes Erlebnis, das einen Horizont eröffnet, der vorher nicht da war.
2. Eine revolutionäre Konversion kann als ein vertikaler Akt gesehen werden, der eine weitere Realität eröffnet und damit einen neuen Horizont auftut.
3. Eine evolutionäre Konversion ist ein ständiger Prozess, das Leben auf den erweiterten Horizont auszurichten.

Durch die Kombination der drei Niveaus mit den drei Arten der Konversion ergibt sich eine Matrix mit neun Feldern, die kurz so beschreiben werden können:

Feld „Insight“: Fundamentale intellektuelle Konversion geschieht, wenn die betroffene Person erkennt, dass die Dinge nicht so sind, wie sie zu sein scheinen. Die Person erlangt einen Einblick, Einsicht und Erkenntnis (für diese drei Worte steht auch das englische Wort insight), der ihr vorher verschlossen war.

Feld „Paradigm shift“: Revolutionäre intellektuelle Konversion beschreibt das Erkennen einer neuen intellektuellen Perspektive. So entsteht ein neuer Zugang, der auch neue Fragen aufwirft. Es handelt sich also um einen Paradigmenwechsel.

Feld „Lifelong process“: Evolutionäre intellektuelle Konversion ist ein ständiger Prozess, der darauf abzielt, eigene Vorurteile und eigene Sichtweisen so weit auszuräumen, dass sie nicht den Erwerb von Wissen stören können.

Feld „Realizing that satisfaction is not value”: Fundamentale moralische Konversion geschieht, wenn eine Person erkennt, dass Bedürfnisbefriedigung und Werte zwei verschiedene Größen sind. Werte können daher etwas von Bedürfnissen völlig Losgelöstes sein.

Feld „Moral paradigm shift“: Revolutionäre moralische Konversion führt zu einem neuen moralischen Horizont. Es tritt ein moralischer Paradigmenwechsel ein. Werte bekommen dadurch eine neue Ausrichtung.

Feld „Everyday struggle: value versus temptation”: Evolutionäre moralische Konversion ist den meisten Menschen bekannt. Es beschreibt das täglichen Bemühen, Handlungen unter den realen

Lebensumständen so zu setzen, dass sie den idealen Wertvorstellungen entsprechen. An diesem Verhalten wird auch gemessen, ob eine Person gut ist oder böse.

Feld „Sanctifying grace“: Mit diesem Feld beginnt die Betrachtung der religiösen Konversion. Die fundamentale religiöse Konversion wird als Gnade, als Geschenk gesehen. Rahner spricht davon, dass eine fundamentale religiöse Erfahrung gemacht wird, die zur Ausrichtung hin auf ein Mysterium führt, das wir Gott nennen. Allerdings ist der Kausalzusammenhang ein im Vergleich zu den bisher erwähnten Konversionen verkehrt: Konversion ist Gottes Geschenk.

Feld „New experience who god is“: Revolutionäre religiöse Konversion öffnet einen neuen Horizont in der Betrachtung des Mysteriums. Dies geschieht, wenn eine Person eine völlig neue Erfahrung macht, wie Gott ist. So kann aus dem eifersüchtigen Gott der liebende Vater werden.

Feld „Complete transformation of one’s being and living”: Evolutionäre religiöse Konversion ist die ständige Aufgabe, in der Beziehung zum Absoluten zu wachsen, die in der fundamentalen und revolutionären Konversion ihre Grundlage hatte. Das führt dann auch dazu, dass sich der Mensch in seinem Sein und Leben ändern wird.

[...]


[1] Ähnlich ist auch der Religionsmonitor angelegt, der von Kerndimensionen der Religionen spricht, die dann entsprechend empirisch erhoben werden. Dabei orientiert sich der Religionsmonitor an einem substanziellen Religionsbegriff, der von folgenden Kerndimensionen ausgeht: Intellekt, Ideologie (Glaube), öffentliche Praxis, Private Praxis, Erfahrung und Konsequenzen. Anhand dieser Dimensionen wird die religiöse Situation der betrachteten Ländern empirisch erhoben (vgl. HUBER 2007, 19-29).

Ende der Leseprobe aus 22 Seiten

Details

Titel
Sind Konversion und Apostasie in der Europäischen Menschenrechtskonvention absolut geschützt?
Hochschule
Karl-Franzens-Universität Graz  (Institut für Religionswissenschaften)
Veranstaltung
Religionsfreiheit als Menschenrecht
Note
1
Autor
Jahr
2008
Seiten
22
Katalognummer
V117313
ISBN (eBook)
9783640198184
ISBN (Buch)
9783640198306
Dateigröße
518 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Sind, Konversion, Apostasie, Europäischen, Menschenrechtskonvention, Religionsfreiheit, Menschenrecht
Arbeit zitieren
Mag. Dr. M.E.S. Georg Tafner (Autor:in), 2008, Sind Konversion und Apostasie in der Europäischen Menschenrechtskonvention absolut geschützt?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/117313

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