Sind Konversion und Apostasie in der Europäischen Menschenrechtskonvention absolut geschützt?
Diese Frage versuche ich in der vorliegenden Arbeit zu beantworten. Dabei gehe ich beim Aufbau
genau so vor, wie es die Frage vorgibt. Eingangs wird im Kapitel 2, da es sich um Konversion und
Apostasie handelt, die Frage gestellt, was man eigentlich unter Religion versteht, danach werden im
Kapitel 3 die Begriffe Konversion und Apostasie definiert. Es folgt im Kapitel 4 eine Abhandlung
über die Menschenrechte und die Religionsfreiheit allgemein und in der Europäischen
Menschenrechtskonvention im Speziellen. Schließlich wenden wir uns im Kapitel 5 der Frage zu, ob
die Religionsfreiheit und das Recht, den Glauben zu wechseln, uneingeschränkt gelten. Abschließend
werden im Kapitel 6 die Aussagen zusammengefasst und die Ausgangsfrage beantwortet. Die
folgende Tabelle 1 fasst den Aufbau der Arbeit zusammen. [...]
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Was ist Religion?
- Was ist Konversion und Apostasie?
- Warum Religionsfreiheit in der Europäischen Menschenrechtskonvention?
- Gilt das Recht, den Glauben zu wechseln, uneingeschränkt?
- Zusammenfassung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit analysiert die Frage, ob Konversion und Apostasie in der Europäischen Menschenrechtskonvention absolut geschützt sind. Dazu werden zunächst die Begriffe Religion, Konversion und Apostasie definiert. Anschließend werden die rechtlichen Grundlagen der Religionsfreiheit in der Europäischen Menschenrechtskonvention beleuchtet. Der Schwerpunkt liegt dann auf der Frage, ob das Recht, den Glauben zu wechseln, uneingeschränkt gilt.
- Definition von Religion, Konversion und Apostasie
- Rechtliche Grundlagen der Religionsfreiheit in der Europäischen Menschenrechtskonvention
- Eingeschränkte Religionsfreiheit und das Recht, den Glauben zu wechseln
- Fallbeispiele zur Konversion und Apostasie im Kontext der EMRK
- Zusammenfassung und Schlussfolgerungen
Zusammenfassung der Kapitel
Das erste Kapitel führt in das Thema ein und stellt die Fragestellung der Arbeit vor. Im zweiten Kapitel wird der Begriff Religion definiert und seine Bedeutung für die persönliche und soziale Identität erläutert. Das dritte Kapitel beschäftigt sich mit den Begriffen Konversion und Apostasie und untersucht deren unterschiedliche Bedeutungen und Prozesse. Das vierte Kapitel beleuchtet die rechtlichen Grundlagen der Religionsfreiheit, insbesondere die Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention und Artikel 10 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Das fünfte Kapitel analysiert die Frage, ob das Recht, den Glauben zu wechseln, uneingeschränkt gilt, und untersucht dabei die möglichen Einschränkungen der Religionsfreiheit. Das sechste Kapitel fasst die Ergebnisse der Arbeit zusammen und beantwortet die Ausgangsfrage.
Schlüsselwörter
Religionsfreiheit, Konversion, Apostasie, Europäische Menschenrechtskonvention, Recht, Glauben, Wechsel, Einschränkungen, Menschenrechte, Artikel 9 EMRK, Weltanschauung, Identifikation, Gesellschaft, Kultur, Individuum, Rechtsschutz.
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Konversion und Apostasie?
Konversion bezeichnet den Übertritt zu einer anderen Religion, während Apostasie den Abfall vom Glauben oder den Kirchenaustritt meint.
Sind Konversion und Apostasie durch die EMRK absolut geschützt?
Die Arbeit untersucht Artikel 9 der EMRK und stellt fest, dass das Recht, den Glauben zu wechseln (forum internum), weitgehend geschützt ist, die Ausübung (forum externum) jedoch eingeschränkt werden kann.
Welche Rolle spielt Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention?
Dieser Artikel garantiert die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, einschließlich der Freiheit, die Religion oder Weltanschauung zu wechseln.
Kann die Religionsfreiheit eingeschränkt werden?
Ja, Einschränkungen sind möglich, wenn sie gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sind, z.B. zum Schutz der öffentlichen Sicherheit oder der Rechte anderer.
Gibt es einen Unterschied zwischen Glaubensfreiheit und Religionsausübung?
Ja, die innere Freiheit zu glauben ist absolut, während die äußere Bekundung (Riten, Bräuche) unter bestimmten Bedingungen staatlich reguliert werden kann.
Wie definiert die Arbeit den Begriff „Religion“?
Religion wird als zentrales Element der persönlichen und sozialen Identität betrachtet, das Individuen Orientierung und Zugehörigkeit bietet.
- Arbeit zitieren
- Mag. Dr. M.E.S. Georg Tafner (Autor:in), 2008, Sind Konversion und Apostasie in der Europäischen Menschenrechtskonvention absolut geschützt?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/117313