Föderalismusreform 2006 - Ein Fallbeispiel für Politikverflechtungs- und Strukturbruchtheorie?


Seminararbeit, 2008

14 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Die Föderalismusreform – mehr Gestaltungskraft für den Bundesstaat?

2. Die Föderalismusreform 2006 – ein Fallbeispiel für Politikverflechtungs- und Strukturbruchtheorie?
2.1 Die Politikverflechtungstheorie
2.1.1 Die Kompetenzverflechtung
2.1.2 Problemlösungs-Defizite und Akteursstrategien
2.1.3 Die Politikverflechtungsfalle
2.2 Anwendung der Politikverflechtungstheorie auf die Reform 2006
2.2.1 Die Entstehung der Föderalismusreform in Hinblick auf die Politikverflechtungstheorie
2.2.2 Die Ergebnisse der Föderalismusreform in Hinblick auf die Politikverflechtungstheorie
2.3 Die Strukturbruchtheorie
2.3.1 Historischer Institutionalismus und Pfadabhängigkeit
2.3.2 Bundstaat und Parteienwettbewerb
2.4 Anwendung der Strukturbruchtheorie auf die Reform 2006
2.4.1 Die Entstehung der Föderalismusreform in Hinblick auf die Strukturbruchtheorie
2.4.2 Die Ergebnisse der Föderalismusreform in Hinblick auf die Strukturbruchtheorie

3. Fazit - Was können die Theorien, was nicht?

4. Literaturverzeichnis

1. Die Föderalismusreform – mehr Gestaltungskraft für den Bundesstaat?

„Die am 1. September 2006 in Kraft getretene Föderalismusreform soll dem Bundesstaatsprinzip wieder Gestaltungskraft geben.“[1] So heißt es im Blickpunkt Bundestag zur deutschen Föderalismusreform. Die vorgegebenen Ziele sind klar: Mehr Transparenz, eine bessere Kompetenzzuordnung, Entflechtung der Vernetzung zwischen Bund und Ländern und schließlich auch die Stärkung der Länder insbesondere der Länderparlamente. Doch hat die Reform der großen Koalition wirklich entscheidende Ergebnisse geliefert? Kam es wirklich zur viel zitierten Weichenstellung in Richtung Politikentflechtung? Viele Politikwissenschaftler wie z.B. Fritz W. Scharpf oder Roland Sturm sind skeptisch und verweisen auf die dürftigen Erfolge der Reform.[2] So wurde unter anderem der wichtige Aspekt der Finanzverteilung von vorneherein ausgeklammert und in eine Föderalismusreform II vertagt. In vielerlei Hinsicht ist die Reform zu einem Minimalkonsens zusammengeschrumpft, in dem man sich lediglich auf einen sehr engen Neuregelungskatalog einigen konnte. Die Tatsache, dass so wenig erreicht wurde, wirft natürlich die Frage nach Gründen für die mäßigen Erfolge auf. Erklärungen hierfür könnten zwei Theorien der Politikwissenschaft liefern: Die Politikverflechtungstheorie von Fritz W. Scharpf und die Strukturbruchtheorie von Gerhard Lehmbruch. Die folgende Arbeit prüft ausgehend von einer kurzen Vorstellung der beiden Theorien deren Anwendbarkeit am Fallbeispiel der Föderalismusreform 2006. Hierbei soll die These belegt werden, dass beide Theorien eine breite Erklärungsmöglichkeit bieten.

2. Die Föderalismusreform 2006 – ein Fallbeispiel für Politikverflechtungs- und Strukturbruchtheorie?

2.1 Die Politikverflechtungstheorie

2.1.1 Die Kompetenzverflechtung

Die Politikverflechtungstheorie betont die Kompetenzverflechtungen in einem Verbundsystem, die die „Entscheidungs-Autonomie“[3] der föderalen Akteure minimieren. Die einzelnen Elemente des Systems können also nicht unabhängig Handeln und sind somit gegenseitig abhängig. Im Fall der Bundesrepublik Deutschland ist die Kompetenzverflechtung enorm. Die Mischfinanzierung von Bund und Ländern, die konkurrierende Gesetzgebung, die Ausführung von Bundesgesetzen durch Länderverwaltungen mittels Art. 84 Abs. 1 GG deuten darauf hin, dass das politische System sehr stark vernetzt ist. Die „Ausübung von Bundeskompetenzen [ist somit] faktisch von den Regierungen der Länder abhängig“[4] Die Länder wiederum sind auf den Bund in finanzieller Hinsicht angewiesen. Hinzu kommt in Deutschland noch die allgemeine Praxis der letzten Jahrzehnte, Gesetzgebungszuständigkeiten an den Bund zu übertragen und im Gegenzug die Beteiligungsrechte der Länder zu stärken.[5]

2.1.2 Problemlösungs-Defizite und Akteursstrategien

Aus der Verflechtung der Kompetenzen ergeben sich zwei Aspekte, die die politische Handlungsfähigkeit der Akteure stark einschränken. Zunächst werden die Entscheidungen auf höherer Ebene, das heißt vom Bund, von der unteren Entscheidungsebene, also von den Regierungen der Länder, abhängig gemacht.[6] Des Weiteren resultiert aus der hohen Anzahl von Akteuren ein Zwang zur Einstimmigkeit oder zumindest zu hohen Zustimmungsraten. „Das Einstimmigkeitsprinzip impliziert die Gefahr der Selbstblockierung“[7], da die Akteure leicht von dem weitsichtigen Entscheidungsmodus des „Problemlösens“ in das „robustere Bargaining“[8] abrutschen. Das Verhandeln unter dem Gesichtspunkt eines egoistischen Gewinns kann allerdings sehr schnell zu Blockaden führen und somit den Fortbestand von vorher getroffenen Regelungen garantieren.

2.1.3 Die Politikverflechtungsfalle

Unter der Politikverflechtungsfalle versteht Fritz Scharpf eine „Entscheidungsstruktur die aus ihrer institutionellen Logik heraus systematisch ineffiziente und problem-unangemessene Entscheidungen erzeugt, und die zugleich unfähig ist, die institutionellen Bedingungen ihrer Entscheidungslogik zu verändern“[9]. Die politischen Akteure vermögen es demnach nicht, die institutionellen Rahmenbedingungen grundlegend zu ändern, da sie selbst von diesen konstituiert werden. Diese Problematik wird verstärkt durch das Eigeninteresse der Institutionen sich selbst zu erhalten. Weitreichende Veränderungen können so kaum erzielt werden, da die Einbeziehung aller Entscheidungsträger in einen Konsens kaum möglich ist. Die Akteure sitzen sprichwörtlich in der Falle.

2.2 Anwendung der Politikverflechtungstheorie auf die Reform 2006

Ausgehend von der kurzen Darstellung der Verflechtungstheorie soll nun deren Anwendbarkeit auf die Föderalismusreform 2006 geprüft werden.

2.2.1 Die Entstehung der Föderalismusreform in Hinblick auf die Politikverflechtungstheorie

„Erstaunlich am Reformdilemma des deutschen Föderalismus mutet immer wieder an, dass man eigentlich erwarten müsste, dass alle Beteiligten ein gewisses Interesse daran haben, aus der selbst gebastelten Politikverflechtung heraus zu kommen.“[10] Das zustande kommen der Föderalismusreform 2006 scheint hier zunächst dem Autor Roland Lhotta zu widersprechen. Es gibt in Deutschland und auch unter den Akteuren einen erheblichen Reformdruck, der sich allerdings wie zu zeigen sein wird, nur bedingt in eine Reformbereitschaft ummünzen lässt. Schon im Entstehungsprozess deutet vieles darauf hin, dass Scharpfs Aussagen über die Immobilität der Akteure zutreffen. Als erstes lässt sich hier der lange Verhandlungszeitraum nennen, in dem die Gespräche mehrmals als gescheitert erklärt wurden oder sich kurz davor befanden.[11] So brach die „Kommission zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung“ 2004 unter der Leitung von Franz Müntefering und Edmund Stoiber an den Streitigkeiten über die Bildungspolitik. Die politischen Akteure hatten sich also nicht auf Problemlösungen konzentriert sondern griffen vielmehr auf „Bargaining“ zurück, um eigene Interessen durchzusetzen. Erst im Zuge einer Großen Koalition, also einer breiten Zustimmungsbasis wurden die Verhandlungen fortgeführt. Doch das Unvermögen, wirklich tief greifende Reformen durchzusetzen, blieb. So weist Scharpf darauf hin, dass die Länder nicht bereit waren, die Einheitstheorie[12] aus dem Jahr 1958 zu verwerfen, da die Ministerpräsidenten einen Bedeutungsverlust für die Institution des Bundesrats befürchten.[13] Ein weiterer Beleg für die defekte Entscheidungsstruktur zeigt sich in der Rolle der Abweichungsgesetze. So ist bekannt, dass die reicheren Bundesländer stark auf die autonome Gestaltung von Lebensverhältnissen im Zuge des Wettbewerbsföderalismus setzten. Da sich der Bund und die finanzschwachen Länder jedoch bedroht fühlten, wurden die Ziele der finanzstarken Länder zu einem „Katalog isolierter Zuständigkeiten“[14] degradiert. Zusammenfassend lässt sich also feststellen, dass die Akteure bereits im Entstehungsprozess der Reform grundlegende Veränderungen unmöglich gemacht haben.

[...]


[1] Mayntz, Föderalismusreform und Grundgesetz, 2006, S. 21

[2] Vgl. Scharpf, Fritz W.: Föderalismusreform: Weshalb wurde sowenig erreicht? In: Aus Politik und Zeitgeschichte, Bd. 50, 2006, S. 6-11; Vgl. Sturm, Roland: Die Föderalismusreform 2006 – Deutschland in besserer Verfassung? In: Gesellschaft – Wirtschaft – Politik, Bd. 55, 2006, S. 468f.

[3] Scharpf, Fritz W.: Die Politikverflechtungsfalle: Europäische Integration und deutscher Föderalismus im Vergleich, in: Politische Vierteljahresschrift 26, 1985, S.325

[4] Scharpf, Politikverflechtungsfalle, 1985, S. 325

[5] Vgl. Reutter, Werner: Regieren nach der Föderalismusreform, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, Bd. 50, 2006, S. 16

[6] Vgl. Scharpf, Politikverflechtungsfalle, 1985, S. 334

[7] Scharpf, Politikverflechtungsfalle, 1985, S. 346

[8] Scharpf, Politikverflechtungsfalle, 1985, S. 346

[9] Scharpf, Politikverflechtungsfalle, 1985, S. 350

[10] Lhotta, Roland: Verwaltung und Entflechtung im deutschen Bundesstaat. Der Widerstreit zwischen Einheitsdenken und Strukturflexibilisierung, in: Decker, Frank (Hrsg.): Föderalismus an der Wegscheide? Option und Perspektiven einer Reform der bundesstaatlichen Ordnung, Wiesbaden, S. 152

[11] Mayntz, Gregor: Föderalismusreform und Grundgesetz, in: Blickpunkt Bundestag, Heft 7, 2006, S. 19 - 23

[12] Die Einheitstheorie des Bundesverfassungsgericht besagt, dass sich die Zustimmungspflichtigkeit der Länder sich nicht nur auf die Verwaltungshoheit bezieht sondern auf das Gesetz als Ganzes. Vgl. Scharpf, Föderalismusreform, 2006, S. 6f.

[13] Scharpf, Föderalismusreform, 2006, S. 7

[14] Scharpf, Föderalismusreform, 2006, S. 10

Ende der Leseprobe aus 14 Seiten

Details

Titel
Föderalismusreform 2006 - Ein Fallbeispiel für Politikverflechtungs- und Strukturbruchtheorie?
Hochschule
Ludwig-Maximilians-Universität München  (Geschwister-Scholl-Institut für Politikwissenschaft)
Veranstaltung
Übung Föderalismusreform
Note
1,0
Autor
Jahr
2008
Seiten
14
Katalognummer
V118008
ISBN (eBook)
9783640201891
ISBN (Buch)
9783640858637
Dateigröße
428 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Die Arbeit beschäftigt sich mit der Politikverflechtungstheorie von Fritz W. Scharpf und der Strukturbruchtheorie von Gerhard Lehmbruch im Bezug auf die Föderalismusreform 2006. Der Aufsatz wurde am renomierten Geschwister-Scholl-Institut in München mit 1,0 bewertet.
Schlagworte
Föderalismusreform, Fallbeispiel, Politikverflechtungs-, Strukturbruchtheorie, Föderalismusreform
Arbeit zitieren
Moritz Boltz (Autor:in), 2008, Föderalismusreform 2006 - Ein Fallbeispiel für Politikverflechtungs- und Strukturbruchtheorie?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/118008

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